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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen.

sowie

Inserate and litterarische Anzeigen.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Demission des bisherigen Inhabers ist die Stelle des Ober-Fortmechanikers im Fort Airolo wieder zu besetzen. Je nach der Besetzung dieser Stelle wird diejenige des Unteroffiziers des Materiellen im Fort Bätzberg frei.

Besoldung für beide Stellen Fr. 1200--3500.

Unteroffiziere, welche sich um eine dieser Stellen bewerben wollen, haben ihre Anmeldungen nebst Ausweis über ihre Fachausbildung bis zum 5. März nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 18. Februar 1898.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission ist die Stelle des-Sekretärs fUr das Polizeiwesen bei dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement neu zu besetzen. Die Jahresbesoldung beträgt Fr. 5000--7000.

Bewerber tim diese Stolle haben sieh über juristische Bildung, Kenntnis der Landessprachen, sowie praktische Erfahrungen auf dem Gebiete des Strafund Polizeiwesens auszuweisen.

Anmeldungen sind bis zum 5. März nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 15. Februar 1898.

Eidg-, Justiz- und Polizeidepartement.

427

Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlers bei der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin

mit einer Jahresbesoldung von Fr. 5000 wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben.

Bewerber, welche des Deutschen und des Französischen mächtig sind, wollen ihre Studienzeugnisse nebst einer kurzen Lebensbeschreibung dem politischen Departement bis zum 26. Februar zukommen lassen.

B e r n , den 8. Februar 1898.

Schweiz. Politisches Departement.

Aissschreibung von erledigten Steuert» Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postablagehalter, Briefträger und Anmeldung bis zum 8. März Bote in Troinex (Genf).

1898 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Nyon.

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Choëx (Wallis).

4) Postablagehalter, Briefträger und Anmeldung bis zum 8. März Bote in Vulliens (Waadt).

1898 bei der Kreispostdirektion in 5) Postablagehalter, Briefträger und Lausanne.

Bote in La Chaux (Waadt).

6) Postablagehalter und Briefträger in Marly-le-Grand (Freiburg).

7) Hauswart für das Postgebäude in Zürich.

Anmeldung bis zum 8. März 1898 bei der Kreispostdirektion in 8) Briefträger in Bülach.

9) Mandatträger beim Postbnreau Win- Zürich.

terthur.

10) Zwei Postcommis in Buchs-Bahnhof. Anmeldung bis zum 8. März 1898 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

428 11) Telegraphist in Obersaxen (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. März 1898 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

12) Telegraphist in Harly-le-Grand (Freiburg). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. März 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Jahresgehalt gemäß Bundes13) Telegraphist in Genf.

esetz vom 2. Juli 1897. Anmel14) Zwei Telegraphisten in Lausanne.

ung bis zum 5. März 1898 hei 15) Telegraphist in Yverdon.

der Telegrapheninspektion in Lau16) Telegraphist in Brig.

sanne.

17) Telegraphist in Luzern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung his znm 5. März 1898 bei der Telegrapheninspektion, in Ölten.

18) Telegraphist in Neuhausen (Schaffhausen). Jahresgehalt Fr. 400, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 5. März 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

19) Telegraphist in Frauenfeld. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 5. März 1898 hei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

20) Telegraphist in Davos-Platz. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom.

2. Juli 1897. Anmeldung his zum 5. März 1898 hei der TelegraphenInspektion in Chor.

21) Telegraphist in Bellinzona. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 5. März 1898 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

g

1) Bureaudiener heim Hauptpostbureau Genf. Anmeldung bis zum 1. März, 1898 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter und Briefträger in Montbovon (Freiburg). Anmeldung his zum 1. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Posthalter nnd Bote in Selzach (Solothurn). Anmeldung bis znm 1. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Posthalter nnd Briefträger in Boswil (Aargau). Anmeldung bis zum 1. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Briefträger in Eschenbach (Luzern). Anmeldung bis zum 1. März 1898 hei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Posthalter in "Winkeln (St. Gallen). l Anmeldung bis zum 1. März der 7) Posthalter und Briefträger in Stein Kreiapostdirektion in (Appenzell).

J 8t Gallen.

8) Posthalter, Briefträger und Bote in Gordola (Tessin). Anmeldung bis zum 1. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

9) Telegraph ist in Montbovon (Freiburg). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

. . Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

8.

Bern, den 23. Februar Ì898.

H. Réglemente and Tarifvorschriften.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

159. (8/9s) Teil l, Abteilung B, des rumänisch - süddeutschen Gütertarifes. Nachtrag Hl.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1898 ist zum rumänisch-süddeutschen Gütertarif, Teil I, Abteilung B, der Nachtrag III erschienen.

Derselbe enthält neue Bestimmungen über die Behandlung von Kesselwagen, sowie Änderungen nnd Ergänzungen der Güterklassifikation.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarif bureau.

Karlsruhe, den 5. Februar J898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

160.

Plakattarif der Schweiz. Südostbahn für Sonntags-, Lust- und Rundreisebillete, vom i. Juni 4897. Rundung.

Der obgenannte Tarif wird auf den 1. Juni 1898 gekündet. Über die Neuausgabe wird seiner Zeit eine besondere Publikation erfolgen.

Wädenswil, den 16. Februar 1898.

Direktionskommission der Schweiz. Südostbahn.

71

(8/9s) Plakattarif der Schweiz. Centralbahn für Lust- und Rundfahrtbillete im internen und direkten Verkehr der S C B und A S B, vom i. Juni 1897. Kündigung.

Der oben bezeichnete Plakattarif wird hiermit auf den 31. Mai 1898 gekündigt. Über die Ausgabe des neuen Plakates wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Basel, den 18. Febrnar 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

161.

162. (8/9s) Plakattarif für Billete eu ermäßigten Preisen im internen Verkehr der J S, vom 6. Juni 1894. Kündung.

Der oben bezeichnete Plakattarif wird hiermit auf den 31. Mai 1898 gekündet Über die Ausgabe des neuen Plakates wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 15. Febrnar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

(8/9s) Plakattarif der J S für Sonntags-, Lustfahrts- und Rundreisebillete im direkten schweizerischen Verkehr, vom 1. Juni 1897, Kündung.

Der oben bezeichnete Plakattarif wird hiermit auf den 31. Mai 1898 gekündet. Über die Ausgabe eines neuen Plakates wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 15. Februar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

163.

B. Verkehr mit dem Auslande.

8

164. ( /98) Tarif international G. V. (Est) Nr. 205 für den Rundreiseverkehr Paris etc. -- Schweiz, Deutschland und Oesterreich-Ungarn, vom 20. Juli 1897. Kündigung.

Der obgenannte Tarif wird hiermit auf 30. April 1898 gekündigt. Über die Inkraftsetzung des an seine Stelle tretenden neuen Tarifes erfolgt später besondere Anzeige.

Bern, den 15. Febrnar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

72

16& (*/ft8> Tarif commun G. V. Nr, 205 fürRundreisenn z e r - r mäßigten Preisen ah Stationen der P L M. Kündigung der Nachträge 2 und 3.

Die Nachträge 2 und 3 zum obgenannten Tarif werden hiermit auf 50. April 1898 gekündigt. Über deren Ersetzung erfolgt, später besondere Publikation.

Bern, den 15. Febrnar 1898t Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

166. (8/9s) Anwendung dés Ausstellungsreglements für die munizipale Kunstausstellung in Genf Ì8&8.

Für Transporte zu der vom 1. März 1898 besinnenden munizipalen Kunstausstellung in Genf ist von den Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes die Anwendung des Reglements über Taxermäßigungen für Ausstellungsgegenstände, vom 1. August 1895, bewilligt worden.

Zürich, den 18. Februar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

167. (8/98) Gütertarif SO B -- V SB etc., vom 4. Januar Ì892.

Kündigung.

Der obgenannte Gütertarif nebst den Nachträgen I--III tritt mit dem 31. Mai 1898 außer Kraft.

Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifes wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

St. Gallen, den 19. Febrnar 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

16& C8/98) Gütertarif SOB -- T TB, vom 15. Juli Ì892.

Kündigung.

Obgenannter Tarif wird hiermit auf den 1. Juni 1898 gekündigt. Über dessen Ersatz wird besondere Publikation erlassen.

Wädensweil, den 18. Febrnar 1898.

Direktionskommission der Schweiz. Südostbahn.

73

169. (8/9s) Güterverkehr mit der schwelgerischen Südostbahn.

Kündigung von Taxen.

Die Taxen für die Stationen der schweizerischen Südostbahn in den nachgenannten Gütertarifen werden hiermit auf 1. Juni, beziehungsweise (Saarkohlentarif Nr. 12) auf 10. Juni 1898 gekündigt.

1. Gütertarif Sihlthalbahn -- N 0 B, V S B etc., vom 1. Juni 1897; 2.

Seethalbahn -- N 0 B, V S B etc., vom 1. Juni 1897; 3.

L H B und H W B -- N 0 B, V S B etc., vom 1. Juni 1897; 4.

Basel S C B -- Ostschweiz, vom 1. Juni 1897; 5.

Basel badische Bahn -- Ostschweiz, vom 1. Juni 1897; 6.

"Waldshut -- Ostschweiz, vom 1. Juni 1897; 7. Saarkohlentarif Nr. 12, vom 10. Juni 1897.

Über den Ersatz dieser Taxen erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Zürich, den 18. Februar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

170. (8/98) Gütertarif T TB -- N OB und Bötzbergbahn, vom i. April 1888. Kündigung.

Der Gütertarif Tößthalbahn -- Nordostbahn und Bötzbergbahn, vom 1. April 1888, nebst Nachträgen wird hiermit auf 1. Jnni 1898 gekündigt.

Bezüglich dessen Neuausgabe wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Zürich, den 18. Februar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

171. (8/9s) Ausnahmetarif für Steine etc. ASB -- NOB, V SB etc., vom i. September1890.. Kündigung.

Mit dem 31. Mai 1898 tritt der obgenannte Ausnahmetarif nebst seinem Nachtrag I außer Kraft.

Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifes wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

Basel, den 19. Februar 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

172. (8/9s) Ausnahmetarif für Steine etc. S C B, E B und L H B -- N 0 B,- VSB etc., vom15.. Juni1894.. Kündigung.

Mit 31. Mai 1898 tritt der obgenannte Ausnahmetarif nebst seinem Nachtrag I außer Kraft.

Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifes wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Basel, den 21. Febrnar 1898.

Direktorium der Schireiz. Centralbahn.

74

B. Verkehr mit dem Auslande.

8

173. ( /9s) Sächsisch-schweizerischer und norddeutsch-schweizerischer Güterverkehr. Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Taxen.

Die in Nr. 50 des Publikationsorgans vom 15. Dezember 1897 gekündeten Frachtsätze für den Verkehr zwischen den Stationen Géra (Reuß), Görlitz, Kamenz, Leipzig, Plagwitz-Lindenau und Zeitz einerseits und schweizerischen Stationen anderseits des sächsisch-schweizerischen Gütertarifs, vom 1. August ·1895, sowie der Hefte 5, erste und zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Juni 1891 bezw. 1. November 1894, nebst Nachträgen bleiben über den 10. März 1898 hinaus bis auf weiteres noch in Gültigkeit.

Zürich, den 19. Februar 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

174. (8/9s) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Südwestdeutschland -- Ostschweiz, vom i. Oktober 1897. Ergänzung.

Vom 10. März 1898 an werden die im Nachtrag I zu obgenanntem Tarif unter I (neue Frachtsätze) enthaltenen Taxen auch angewendet für Briquettes, die in Mannheim, Maxau, Rheinau, Ludwigshafen und Speyer Hafen aus deutschen, zu Wasser daselbst angekommenen Kohlen hergestellt werden und mit der Bahn weitergehen.

Zürich, den 22. Februar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

176. (8/9s) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. von Stationen der badischen Bahn, der E L B, der königl. Eisenbahndirektion Frankfurt alM., der königl. preußischen und großh. hessischen Eisenbahndirektion Mainz, der Main-Neckar-Bahn und der pfälzischen Eisenbahnen nach Stationen der central- und westschweizerischen Bahnen, vom i. Februar 1898.

Mit Gültigkeit vom 9. März 1898 an treten zu obbezeichnetem Tarif nachstehende Taxen in Kraft: Schnitttabelle A.

Lauterburg Hafen . . . .

Fr. 4. 90 per 1000 kg.

Straßburg C B \ q Qn au ,, Neudorf " " Diese Taxen sind nur gültig für Steinkohlen, Steinkohlenasche, Steinkohlencoaks (mit Ausnahme von Gascoaks), Steinkohlencoaksasche, sowie Steinkohlenbriquettes, einschließlich derjenigen Briquettes, welche als Kohlen 75

eingehen und zu Briquettes verarbeitet weitergehen, und zwar nur für solche Sendungen, welche zu Schiff nach den elsässischen Rheinhafenstationen Lauter bürg and Straßburg und von da mit der Eisenbahn weiterbefördert werden.

Basel, den 22. Februar 1898.

Direktorinin der Schweiz. Centralbahn.

176. (8/9s) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. von Stationen der badischen Bahn, der Elsass-Lothringer-Bahn, der königl.

Eisenbahndirektion Frankfurt alM., der königl. preußischen und großherzogl. hessischen Eisenbahndirektion Mainz, der Main-Neckar-Bahn und der pfälzischen Eisenbahnen nach Stationen der central- und westschweizerischen Bahnen, vom i. Februar 1898.

Die in obbezeichnetem Kohlentarif enthaltenen, mit nur einem Stern versehenen Schnittfrachtsätze für Mannheim, Maxau, Reihnau, Ludwigshafen, Maximiliansau Und Speyer Hafen, gelten vom 9. März 1898 an auch für Briquettes, die aus deutschen zn Schiff in diesen Rheinhafenstationen angekommenen Steinkohlen erzeugt werden und mit der Bahn weitergehen.

Basel, den 22. Februar 1898.

Direktorium der Schweiz» Centralbahn.

177. (8/9s) Gütertarif Basel S C B -- badische Bahnen, Bodenseeuferstationen und Station Friedrichsfeld der Main-NeckarBahn, vom 15. August 1895. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 9. März 1898 an wird das Artikelverzeichnis des Ausnahmetarifes -Nr. 27, Steinkohlen, ergänzt -wie folgt: ,,Steinkohlenbriquettes, welche in den Rheinhafenstationen Mannheim, Maxau nnd Rheinau hergestellt werden."

Basel, den 17. Februar 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

178.

(8/98) Teil II, Abteilung A, Heft l, der schweizerischitalienischen Gütertarife vom i. Februar 1898.

Kündigung von Taxen.

Anf den 1. Juni 1898 werden die Distanzen nnd Taxen für die nachstehenden Stationen im obigen Tarifheft gekündigt: 1. Pur die Stationen Arth/Goldau bis Amsteg der G B , sowie für sämtliche Stationen der S 0 B ; 76

2. für die Stationen Wädensweil bis Lintthal, Kempten und FeldbachHombrechtikon bis Stäfa der N 0 B, Wetzikon bis Schännis, Wald, Weesen bis Chur und Trübbach bis Au (Reinthal) der V S B, sowie Gibswil bis Saland der T T B, soweit die Distanzen und Taxen über die Südostbahn gebildet sind.

Über den Ersatz wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Luzern den 18. Februar 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

179. (8/9s) Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide. Anhang für Pino transit und Chiassò transit vom i. Juni 1897.

. ' Kündigung von Taxen.

Auf den 1. Juni 1898 treten im obigen Ausnahmetarif die Taxen für folgendes Verkehrsgebiet außer Kraft: Sämtliche Stationen der S 0 B, Stationen Wädensweil bis Lintthal, Kempten und Feldbach-Hombrechtikon bis Stäfa der N 0 B, Wetzikon bis Scbännis. Wald, Weesen bis Chur und Trübbach bis Au (Rheinthal der V S B, Gibswil bis Saland der T T B.

Über den Ersatz wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

Luzern, den 18. Februar 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

180. (8/9s) Italienisch-schweizerischer Güterverkehr. Réexpéditionstarif für Mühlenfabrikate etc. vom i. Juni 1897.

Kündigung von Taxen.

Die im obigen Reexpeditionstarif enthaltenen Taxen für die schweizerische Südostbahn werden auf den 1. Juni 1898 gekündigt.

Über deren Ersatz wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Luzern, den 18. Februar 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

Rückvergütungen.

181. (8/9s) Frachtermäßigung für den Transport von Hole nur Herstellung von Cellulose oder Holzstoff ab südbadischen Stationen nach Cham.

Pur den Transport von Holz zur Herstellung von Cellulose oder Holzstoff, welches ab südbadischen Stationen auf Grund der Taxen des Aasnahmetarifs Nr. 6 im südwestdeutsch-sehweizerischen Heft IIA, vom 1. Februar 1891, nach Cham abgefertigt worden ist, werden bis auf weiteres folgende Beträge gegen Vorlage der Frachtbriefe rückvergütet: 77

1. Bei Sendungen ab Âlbbruck, Thiengen bis Neunkirch und Horheim bis Kirchen-Hausen 8 Cts. pro 100 kg.; 2. bei Sendungen ab Beringen, Gottmadingen, Neuhausen badische Bahn und Thaingen 14 Cts. pro 100 kg. ; 3. bei Sendungen ab Hohenkrähen bis Donaneschingen und Furtwangen, sowie ab Radolfzell und östlich, beziehungsweise nördlich 13 Cts. pro 100 kg.

Eine Rückvergütung von 8 Cts. pro 100 kg. wird auch bei bezüglichen Sendungen ab Waldshut gewährt.

Zürich, den 22. Februar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

182. (8/9s) Taxermäßigung für Transporte von Feilen ab Vallorbes nach Basel S C B (Havre, Dieppe und Boulogne s/m.).

Am 10. März 1898 treten für den Transport von Feilen in Einzelsendungen ab Vallorbes nach Basel S C B mit Bestimmung nach Havre, Dieppe und Boulogne s/m. folgende im Rückvergütungswege anwendbare Frachtsätze in Kraft: Pro Tonne Vallorbes -- Basel S C B (Havre) . . . .

Fr. 18. 32 (Dieppe) . . . .

,, 16. 12 ,, ,, (Boulogne s/m.) . · ,, 18. 32 Bern, den 22. Februar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

183. (8/9s) Ausnahmetarif Nr. 7 für Spiritus und Sprit zur Ausfuhr im badischen Binnenverkehr. Neue Taxen.

Mit Wirkung vom 20. Februar 1898 treten im badischen Binnengütertarif für Spiritus nnd Sprit zur Ausfuhr (Ausnahmetarif Nr. 7) in Wagenladungen von 10000 kg. ermäßigte Prachtsätze in Kraft. Die für 5000 kg. bestehenden Frachtsätze werden mit Wirkung vom 1. April 1898 aufgehoben.

Nähere Auskunft erteilen die Abfertigungsstellen.

Karlsruhe, den 12. Februar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

184. (8/9s) Tarif für Leichen, lebende Tiere und Fahrzeuge im Verkehr bad. Staatsbahn -- Bregthalbahn und Kaiserstuhlbahn. Nachtrag 2.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1898 ist zum Tarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen zwischen Stationen der großh.

badischen Staatseisenbahnen und der Bregthalbahn, sowie der Kaiserstuhl78

bahn, vom 15. August 1893, .der Nachtrag 2 erschienen. Derselbe enthält die inzwischen eingetretenen Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes und kann durch Vermittlung der Abfertigungsstellen unentgeltlich bezogen werden.

Die Ergänzungen der besonderen Bestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I * genehmigt worden.

' Karlsruhe, den 13. Februar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

(8/9s) Ausnahmetarif Nr. 28 des innern badischen Gütertarifs. Ergänzung.

Mit Wirkung vom 1. März 1898 werden die im Ausnahmetarif Nr. 28 des badischen Gütertarifs für Schaffhausen transit bestehenden Frachtsätze auch anf Schaffhausen loco übertragen.

Karlsruhe, den 18. Februar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen, 185.

Ausnahmetaxen.

186. (8/9s) Ausnahmefrachtsätze für Sprit und Spiritus im Ostmittel-südwestdeutschen Verkehr.

Am 20. Februar 1898 treten im ost-mittel-südwestdeutschen Verkehr für die Beförderung von Sprit und Spiritus zur Ausfuhr nach der Schweiz und darüber hinaus (Tarifhefte 3 und 4) bei Auflieferung in Ladungen von mindestens 10000 kg. erheblich ermäßigte Ausnahmefrachtsätze in Kraft.

Von dem gleichen Zeitpunkte an werden die in dem vorbezeichneten Ausnahmetarife aufgeführten Frachtsätze für Ladungen von 5000 kg. aufgehoben.

Nähere Auskunft erteilen die beteiligten Abfertigungsstellen.

Karlsruhe, den 15. Februar 1898.

Generaldirektion der · grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Straßburg, den 15. Februar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

(8/9s) Ausnahmetaxen für Pitch-Pine- und Yellow-Pine-, sowie für amerikanisches Eichen-, Pappel- und Nußbaumholz ab Kastei und Mains nach Basel.

Am 15. Februar 1898 kommen für die Beförderung von Pitch-Pine(Pechkiefer) und Yellow-Pine- (gelbe Kiefer) Holz, ferner von amerikanischem 187.

79

Eichen-, Pappel- und Nußbaumholz (mit Ausnahme von amerikanischem sogenanntem schwarzem Wallnußholz), roh oder ip de; Bearbeitung, vie sie in der allgemeinen Güterklassifikation bei Holz unter Specialtarif II abgeführt ist, folgende Ausfahrfrachtsätze zur Einführung: Nach Basel Reichsbahn von Kastei 1,20 M. und von Mainz, sowie Mainz Hafen, 1,14 M. für 100 kg. Die Frachtsätze gelten nur für solche Wagenladungen von 10000 kg.

welche behufs Einfahr in die Schweiz in Basel zollamtlich abgefertigt werden.

Straßburg, den 15. Februar 1898.

General direktion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

188. (8/9s) Ausnahmefrachtsätze für Sprit und Spiritus ab Rheinund Mainhafenstationen zur Ausfuhr nach der Schweiz etc.

Unter Aufhebung der bisherigen Frachtsätze der Abteilungen o nnd 6 des Aasnahmetarifs Nr. 5 für Sprit nnd Spiritus zur Ausfuhr kommen mit Wirkung vom 20. Februar 1898 anderweite, ermäßigte Ausnahmefrachtsätze von den Rhein- und Mainhafenstationen Frankfurt a/M., Gustavsburg, Ludwigshafen nnd Mainz, sowie von den Stationen Darmstadt, Germersheim, Kaiserslautern, Landau, Landstuhl und Neustadt a. d. Haardt nach den Übergangs Stationen zur Schweiz zur Einführung. Diese Ausnahmefrachtsätze gelten nur für Sendungen bei Aufgabe in Wagenladungen von 10000 kg. mit einem Frachtbrief oder bei Zahlung der Pracht für dieses Gewicht auf jeden beladenen Wagen und kommen für solche Sendungen in Anwendung, welche zur Ausfuhr nach der Schweiz, sowie nach Frankreich oder Spanien auf einer der betreffenden Übergangsstationen einer zollamtlichen Behandlung unterworfen werden.

Nähere Auskunft erteilen die diesseitigen für den Güterdienst eingerichteten Stationen.

Karlsruhe, den 19. Februar 1898.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für Hohlglaswaren: Vom 25. Febr. 93 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von Hohlglaswaren aller Art in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. folgende Kartierungssätze gewährt: AI, ChlumecPürbachAb Budweis· Klar Schrems

nach

51. 101.

51. 101.

51. 101.

Gentimes pro 100 Kilogramm

Bregenz transit und Lindau transit Bads transit St. Margrethen transit Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb.

298 189 334 205 328 204 298 185 334 200 328 197 303 189 339 205 333 204 u. Schiffahrt. Nr. 17, v. 10. Febr. 98.

80

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 22. Februar 1898: 78. Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr zwischen der MainNeckar-Bahn nnd den schweizerischen Eisenbahnen.

79. Taßennäßigung für den Transport von Peilen in Einzelsendungen ah Yallorbes nach Basel, mit Bestimmung nach Havre, Dieppe und Boulogne s/m.

80. Arithmetisches Verzeichnis der zusammenstellbaren Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen.

81. Alphabetisches Verzeichnis der zusammenstellbaren Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen.

82. Ergänzung der Schnitttariftahelle A des südwestdeutsch-schweizerischen Ausnahmetarifes für Steinkohlen etc. (Verkehr mit der Central- und Westschweiz).

83. Ergänzung des Ausnahmetarifes Nr. 27 für Steinkohlen etc., enthalten im Gütertarif für den Verkehr Basel S C B -- hadische Bahn, Bodenseenferstationen und Friedrichsfeld M K B.

84. Ergänzung des südwestdeutsch-schweizerischen Ansnahmetarifes für Steinkohlen etc. (Verkehr mit der Central- nnd Westschweiz).

85. Ergänzung des südwestdeutsch-schweizerischen Ausnahmetarifes für Steinkohlen etc. (Verkehr mit der Ostschweiz).

86. Frachtermäßignng für Holztransporte zur Herstellung von Cellulose oder Holzstoff ab südbadischen Stationen nach Cham.

87. Aufnahme der Station Rothkreuz in den Ausnahmetarif Nr. l des Heftes l, Abteilung A, Teil IV, der schweizerisch-italienischen Gütertarife.

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1898

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.02.1898

Date Data Seite

426-428

Page Pagina Ref. No

10 018 213

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