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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und Literarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung nachverzeichneten Materials.

Lieferanten, welche Angebote zn machen wünschen, sind ersucht, die erforderlichen Formulare von der technischen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung zu verlangen, unter gleichzeitiger Bezeichnung der Gruppe, für welche sie Eingaben zu machen gedenken.

Ohne gestelltes Verlangen werden von der Verwaltung nur an die gegenwärtig mit der technischen Abteilung im Vertragsverhältnis stehenden Lieferanten Formulare gesandt.

Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift ,, A n g e b o t f ü r K r i e g s m a t e r i a l " franko Ms zum 7. August einzusenden.

Mitteilungen oder Anfragen, welche der Beantwortung bedürfen, sind der Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

Alle Preise sind franko P a c k u n g und f r e i von a l l e n S p e s e n auf die dem Lieferanten nächstgelegene schweizerische Eisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaren, fallen zu Lasten des Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung und in den Zeughäusern eingesehen werden.

Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten alle von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (Garnituren, Sattelbäume, Strickwerk etc.) gratis und franko auf die zunächst gelegene Eisenbahnstation geliefert.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

02 o

Gruppe.

Bedarf.

I.

18,500 18,500 18,500 500 500 37,000 1,000 1,000

50 50

50

II.

300 700 5 100 200 100 50

Gegenstand.

Gewehrriemen.

Leibgurte.

Bajonettscheidtaschen.

Faschinenmessertaschen.

Taschen für Geniesäbel und Bajonett.

Bajonettscheiden mit Schlaufen.

Patrontaschen für Gewehrtragende.

Karabinerriemen.

Patrontaschenband für Kavallerie.

Säbelkoppel mit Schlagband für Kavallerie.

Säbelkoppel mit Schlagband für Train.

Trommelkoppel.

Musiktaschen.

Tragriemen für Trompeten.

Tragriemen für Trommeln.

Taschen für unberittene Fonriere.

Taschen für berittene Fpnriere.

Kevolverfutterale mit Kiemen.

Lederne Schlagbänder.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Ordonnanz 1898 1875 1898 1875 1898 Modell 1896 1893 1896 Ordonnanz 1875

Offtziers-Reitzeuge, 1. Qualität, komplett.

Ordonnanz vom 24. April 1874, zweite Auflage, Vollständige Kavallerie-Reitzeuge mit Zäumung.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

Artillerie-Unterofnziers-Reitzenge, komplett.

Ti'ainsättel von braunem Zengleder, nach Modell der Zeichnung vom August 1882 und Modell, Kavalleriesättel.

Englische Kummete mit Kummetriemen.

Ordonnanz 1853 und Modell.

Paar Kummetgeschirre aus ungeschwärztem Zengleder.

Zeichnung vom April 1894.

Paar Brustblattgeschirre (zum Fahren vom Bock aus) Ordonnanz vom 27. März 1876 und aus nngeschwärztem Zengleder.

Zeichnung vom Dezember 1880.

Bundesblatt. .50. Jahrg. Bd. IY.

Gruppe.

Bedarf.

II.

200 700

Gegenstand.

1400 500 600 1500 3000

Paar Packtaschen für Kavallerie.

Kochgeschirrfutterale für Kavallerie.

Pferdetornister aus schwarzem Yerdeckleder.

Offizierskoffer mit Einsatz.

» ohne ,, Sattelkisten für Offiziers-Reitzeuge.

Karabinerholftern.

Stallhalftern für Kavallerie.

Stallgnrten.

Paar Packriemen.

Trainpeitschen.

Unterkummete.

Lederhalftern.

Feldstecherfutterale.

Beilfutterale.

Bickelfutterale.

Spatenfutterale.

300 700 2000 200 5150 700 100 100 5600

Braunmelierte wollene Bivonacdecken.

Graubraunmelierte wollene Kasernendecken.

Pferdedecken für Artillerie.

,, Kavallerie.

n Staublappen für Kavallerie, als Taschen eingerichtet.

Staublappen für Artillerie.

Kopfsäcke ans Segeltuch für Kavallerie.

Fnttersäcke für Kavallerie.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Artillerie.

Fnttersäcke für Artillerie.

Brotsäcke.

520 ÖU 300 700

1200 1600 400

100

III.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

Ordonnanz vom 24. April 1874 und Modell.

Zeichnung und Modell.

Vorschrift und Zeichnung vom Nov. 1896.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

Ordonnanz vom 24. April 1874 und Modell.

Modell.

Zeichnung vom April 1894.

Muster.

Muster und Vorschrift.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

Ordonnanzüberdas Artilleriepferdeputzzeugvon 1876.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

n

Ordonnanz Ober das Artüleriepferdepubzeug von 18 76.

Muster.

Gruppe.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

III.

135

Blacben.

Tränkeimer aus wasserdichtem Segeltuch.

Zelteinheiten.

Paar Zugstrangen.

Paar Anstöße.

Fouragierstricke.

hänfene Schnür-Gurtstiicke zu Kavallerie-Sattelgurten.

Kevolverschnüre.

Gurtstücke zu Packgurten.

Leitseil-Handstücke.

lange Peitschen für Fahrer.

hänfene Scbnür-Gurtstücke zu Trainsattelgurten.

Halfterstricke'.

Stricke für Bivouacdecken.

Bindstricke.

Strickhalftern.

Meter Gurten zu Stallhalftern.

,, ,, ,, Stallgnrten.

Muster.

1000 700 100 100 100 100 200

4660 1500 2500 2500.

IV.

500 750

250

Offizierssähel.

Säbel für Kavallerie.

Faschinenmesser.

Scheiden für Offizierssäbel.

Pioniersäbel.

Säbel .für Infanterie-Feldweibel, Modell 1883 mit Scheide.

Säbelbajonette mit Scheiden für Infauterie-Fouriere und Spielleute.

n B

Zeichnung vom April 1894.

Ordonnanz vom 2. Dezember 1895.

Muster.

Ordonnanz vom 27. März 1876, Zeichnung vom Dezember 1880 und Muster.

Modell.

Zeichnung vom Dezember 1878 und Supclement vom Januar 1880.

Modell.

Muster.

Zeichnung vom September 1884.

Zeichnung vom Juli 1896.

Ordonnanz und Modell.

Gruppe.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

IV.

25,000

Soldatenmesser, Modell 1890.

Feldbeile.

amerikanische Beile.

Striegel ans Stahlblech mit Hufräumer, für Kavallerie.

Striegel aus verzinntem Stahlblech, für Artillerie.

Hufräumer aus Stahl.

Pferdebürsten, Modell 1884 (Borsten versetzt, im Schnitt gewölbt).

Hufsalbbürsten mit Futteral, für Kavallerie-Pferdepntzzeuge.

Hnfsalbbürsten mit Futteral, für Artillerie-Pferdeputzzèuge.

Hnfsalbbüchsen.

Schwämme.

Feldstecher, großes Modell, ohne Etui und Schnur.

,, kleines Modell (mittelst Auszug und Schraube verstellbar), mit Schnur, ohne Etui, tragbare Bickelhauen.

Linnemannscbe Spaten.

Depotparkkisten.

Schmierbüchsen.

Sturmlaternen.

Diverse Metallgarnituren-nach besonderem Verzeichnis.

Cornets Es (neues Modell).

Cornets B.

Bügel B (langes Modell).

Tenorhorn B (neues Modell).

Baßtrompeteu Es (neues Modell).

Baßtrompeten B (früheres B-Althorn).

Ordonnanz u. Zeichnung vom Januar 1891.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

Modell.

Ordonnanz vom 2. Dez. 1895 und Modell, l Ordonnanz über das Artilleriepferde( putzzeug von 1876 und Modell.

Zeichnung und Modell.

600 2,000 200 200 2,20Ü

2,000 200

2,200 2,200 500

1,000 3,000 2,000 1,500 1,550 50 60 100

Ordonnanz vom 2. Dez. 1895 und Modell.

Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeug von 1876 und Modell.

Ordonnanz vom 2. Dez. 1895 und Modell.

Muster.

Modell.

Muster.

Nach Garnituren-Katalog.

Vorschrift vom 10. Dez. 1877 und Modell.

O5 >£>·

Gruppe.

Bedarf.

V.

15 15 25

2200 8400 VI.

4000 2000 6000 3000 2470 4000 200 2000 400 300 150

Gegenstand.

Posaunen B (neues Modell).

Baryton B.

Baryton B (Helikon).

Tubas Es (bisher Baryton genannt).

Tubas B (neues Modell).

Trommelschäfte (Zargen).

Paar Trommelschlegel aus schwarzem Ebenholz oder braunem Eisenholz.

Schlagfelle für Trommeln.

Saitenfelle für Trommeln.

Signalpfeifen.

Paar Gurthalterhaken ans Nickel.

Meter weißmetallene Borden für Gradabzeichen, versilbert.

Meter metallene Borden für Gradabzeichen, im Feuer vergoldet.

Meter wollene Borden für Korporale.

n n » » Gefreite.

Kokarden für Feldmützen.

Stück Schützenahzeichen für Infanterie, ,, n n Kavallerie.

,, ,, Genie.

Abzeichen für Distanzenschätzer, versilbert.

,, ,, ,, vergoldet.

,, ,, Meldereiter.

Richterabzeichen für Waffenröcke.

, ,, Blusen, goldgestickte Anker für Fahrpontoniere 1. Klasse.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Vorschrift vom 10. Dez. 1877 und Modell.

Modell 1884.

. 1886.

Qualitätsmuster.

Ordonnanz 1891/98.

1896/98.

Ordonnanz 1898.

Ordonnanz 1881/98.

1894/98.

1896/98.

Gruppe.

VI.

VII.

(Gegenstand.

Bedarf.

100 60 50,000 2,200 50 150 400

8,500 2,300 280 225 5,300 140 140 560 150 200 400 800 100 100 200 80 16,400 650 590

Stück Abzeichen für Hufschmiede der Artillerie.

,, * n * v Kavallerie.

Paar Achselnummern.

Stück Signalpfeifenschnure.

,, Trompetenschnüre.

,, Mnndstückschnüre.

Schlagbänder für ünteroffizierssähel.

Meter ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, » ,, ,, ,, ,,

Exerzierwestentuch, ohne Strich.

Westentuch für militärischen Vorunterricht.

dunkelmeliertes Hosentuch.

Waffenrocktuch, dunkelblau.

Kapnttnch.

Westentnch, dnnkelgrünmeliert Reithosentuch.

Hosentnch für Velofahrer (Diagonal).

Tuch für Schneestrümpfe der Fortwächter.

Aufschlagtuch, Scharlach, extra fein.

,, ,, mit Strich.

,, ,, o h n e Strich.

,, karmoisin, extra fein.

,, ,, ohne Strich.

schwarz, mit Strich.

n ,, blau, mit Strich.

» grün, ,, ,, grauen, baumwollenen Futterstoff, croisé.

rohe Futterleinwand.

schwarzes Glanzfutter (Lustrine).

graues Glanzfutter für Bereiterbinsen.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Ordonnanz

1898.

"

1875/98.

1891/98.

Modell 1875.

Modell 1883.

Normalmnster und Vorschrift.

Normalmnster.



Normalmuster 1898.

a> crc

01 O5

Gruppe.

Bedarf.

VII.

300 f&

3,000 500 100 24,000 400 84 41 116 1,800 800 8,000 4,000 15 20 10 2,470 HO

120 480 730 1,300 38,000 19,000

Gegenstand.

Meter Steifleinwand.

,, Taschendrilch, 160 cm. breit.

,, Futterstoff für Mäntel der Fortwachen.

,, Stoff für Arbeitskleider.

,, Stoff für Überkleider der Offiziere.

,, Drilch für Bereiterwesten.

,, Passement (schwarz).

Gros Steinnußknöpfe.

,, Beinknöpfe, 19 mm.

,, schwarze Beinknöpfe, 18 mm.

16 mm.

,, weiße Beinknöpfe.

Stück große, gelbe, glatte Metallknöpfe.

,, kleine, ,, ,, ,, ,, große Knöpfe für Artillerie und Genie.

,, kleine ,, ,, « » » kg. Haften und Ringli.

Gros Hosenschnallen.

,, Hosenhaften.

Stück Feldmützen.

,, Mützen für Bereiter.

,, « n Pferdewärter.

Stallblasen.

Stallschürzeu.

Paar Handschuhe aas Baumwolle.

Patronenschlaufen aus Stoff für die Infanterie.

Gewehrputzzeugtäschchen.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Normalmuster 1898.

n

Qualitätsmnster.

Normalm ater 1898.

Ordonnanz 1898.

Modell.

Modell 1898.

Ordonnanz 1898.

Modell 1889i.

Gruppe.

Vili.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Paar Schäfte für Kavalleriestiefel.

Büchsen Schnhfett.

a Kiemenwichse.

Paar fertige Schäfte aus Kalbleder für Militärschuhe, naturfarben.

Sortimente Bodenleder.

Paar Schnürriemen (Lacets) ans Fisch leder, imitiert, mit Drahtspitze.

Paar Militärschuhe aus Kalbleder.

Ordonnanz 1893/98.

Quali tätsmnster.

Bedarf.

810 70,000 50,000

n

Muster und Vorschrift.

Qualità'tsinuster.

Muster und Vorschrift.

B e r n , den 16. Juli 1898.

Eidg. KriegBmaterialverwaltung, Technische Abteilung.

68

Herbstübungen des IV. Armeecorps, Es werden folgende Lieferungen an den Corpskriegskommissär des IV. Armeecorps für die Tage vom 3.--15. September zur freien Bewerbung ausgeschrieben : 1. Cirka 380--400 Hektoliter Rotwein.

2. Cirka 6000 kg. fetter Käse.

Der Wein nnd Käse sind auf die Fassungsplätze zu liefern. Die Offerten sind mit versiegelten Doppelmnstern zu begleiten. Für die Qualität und die Lieferungsbedingungen sind die ,,Vorschriften über die Verpflegung etc. vom 15. Dezember 1896" verbindlich, welche bejm Oberkriegskommissariat in Bern, bei den Kantonskriegskommissariaten Zürich, Zug, Luzern, Aargau und Schwyz, sowie beim Unterzeichneten eingesehen werden können. Die Offerten sind schriftlich, versiegelt nnd mit .der Aufschrift ,,Angebot für ,,Wein" oder ,,Käse" bis zum 8L Juli dem Unterzeichneten franko einzureichen.

Jeder Bewerber hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letzteren gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Z ü r i c h , den 16. Juli 1898.

[s/i]

Der Corpskriegskommissär des IV. Armeecorps: Siegfried, Oberstlientenant.

Herbstübungen des IY. Armeecorps.

Über die Lieferung von Brennholz für die Feldbäckerei der Corps-VerpÜegungsanstalt IV in Lenzburg wird hiermit freie Konkurrenz eröffnet.

Die Lieferungsbedingungen können beim Unterzeichneten eingesehen oder erhoben werden.

Offerten sind schriftlich, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brennholz" kostenfrei bis zum 8. August dem unterzeichneten Kommando einzureichen.

Jeder Bewerber hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letzteren gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

B e r n , den 18. Juli 1898.

[2A]

Der Kommandant ad intérim der CorpsVerpflegung s anstatt IV : Ziiber, Major.

69

Herbstübungen des IV. Armeecorps.

Für die Vorkurse zu den Armeecorpsübungen werden für folgende Waffenplätze die Lieferungen von Brot and Fleisch (Fleisch von Mastochsen oder nicht über 5 Jahre alten Mastkühen) zur Konkurrenz ausgeschrieben : Bassersdorf, Kloten, Bülach, Affoltern a. A., Hausen a. A., Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten, Obfelden, Ottenbach, Baar, Cham, Ägeri, Mensingen, Steinhausen, Ballwyl, Emmen, Eschenbach, Hochdorf, Hitskirch, Knutwyl, Münster, Neudorf, Oberkirch, Swsee, Sempach, Bothenthurm, Huri, Sins, Menzikon, Lenzburg und Zug.

Für die Qualität und die Lieferungsbedingungen sind die ,,Vorschriften über die Verpflegung etc. vom 15. Dezember 1896" verbindlich, welche beim Oberkriegskommissariat, bei den Kantonskriegskommissariaten Luzern, Zag, Zürich, Aargau und Schwyz, sowie beim Unterzeichneten eingesehen werden können. Jeder Bewerber hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinignng dem Angebote beizulegen.

Die Offerten sind per Portion zu berechnen (Brot = 760 gr., Fleisch = 320 gr. Für Ochsen- und Knhfleisch getrennte Preisangabe), versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot" oder ,,Fleisch" versehen bis zum 31. Juli dem Unterzeichneten franko einzureichen.

Z ü r i c h , den 16. Juli 1898.

P/i]

Der Corpskriegskommissär des IV. Armeecorps: Siegfr-ied, Oberstlieutenant.

Herbstübungen des IV. Armeecorps.

Über die Lieferung von Schlachtvieh an die Corps-Verpflegungsanstalt IV in Lenzburg wird hiermit freie Konkurrenz eröffnet.

Die Lieferungsbedingungen können beim Unterzeichneten eingesehen oder erhoben werden. Offerten sind schriftlich, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Schlachtvieh" kostenfrei bis zum 3. Anglist dem unterzeichneten Kommando einzureichen.

Jeder Bewerber hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letzteren gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

B e r n , den 18. Juli 1898.

Der Kommandant ad intérim der Corps[*/i] .

Verpflegungsanstalt IV : Zuber, Major.

70

Konkurrenz-Ausschreibung.

Über die Lieferung von nachbenanntem Kasernenmaterial wird hiermit ireie Konkurrenz eröffnet: Leintucher, Kopfpolster- und Kissenanzllge, WaschtUcher, KUchenhandtUcher.

KUchensch'drzen, Frottiertucher, Brotsäcke, MatratzenUberzUge, Strohsackzwilch, Wolldecken.

Eingabetermin bis und mit 25. Juli 1898.

Die Lieferungsbedingungen, sowie nähere Angaben über Dimensionen, ·Qualität etc. sina aus den Angebotformularen ersichtlich, welche von der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden können.

B e r n , den 4. Juli 1898.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Stellen-Ausschreibungen.

Fiiianzdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an: Bemerkungen:

Übersetzer II. Klasse.

Gute allgemeine Bildung und gründliche Kenntnis der französischen und deutschen Sprache.

Fr. 4000. bis 5000.

1. August 1898.

Finanzdepartement.

Soweit der betreffende Beamte nicht durch Übersetzungen in Anspruch genommen sein wird, soll er auch bei ändern Arbeiten des Finanzsekretariats bethätigt werden.

Militär département.

Fort - Obermechaniker der Befestigungen von Vakante Stelle: St. Maurice (Savatan).

Unteroffiziersgrad ; Befähigung zur Leitung einer Erfordernisse : mechanischen Werkstätte und zur Instruktion der Mannschaften der Festungstruppen.

Fr. 2000 bis 3500.

Besoldung: Anmeldungstermin: 5. August 1898.

Anmeldung an: Militärdepartement.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Direktor des VI. Postkreises (Aarau). Anmeldung bis zum 2. August 1898 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2) Bureauchef beim Hauptpostburean Genf. Anmeldung bis zum 2. August 1898 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Commis beim Hauptpostbnreau Anmeldung bis zum 2. August Bern.

1898 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Briefträger in Wynigen (Bern).

5) Bureauchef beim Hauptpostbnreau Zürich.

Anmeldung bis zum 2. August 6) Postcommis beim Hauptpostbureau 1898 bei der Kreispostdirektion Zürich.

in Zürich.

7) Packer, Bureaudiener und ßriefkastenleerer in Winterthur.

8) Postcommis beim Hauptpostburean St. Gallen. Anmeldung bis zum 2. August 1898 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Einnehmer heim Nebenzollamt in Ponte-Cremenaga. Anmeldungen sind bis und mit 30. Juli 1898 an die Zolldirektion Lugano zu richten.

Anmeldung bis zum 26. Juli 1898 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger in Wildhaus (St. Gallen). Anmeldung bis zum 26. Juli 1898 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

4) Postpacker und Bureaudiener in Bellinzona. Anmeldung bis zum 26. Juli 1898 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

5) Telegraphist in Biel. Anmeldung bis zum 26. Juli 1898 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) Postcommis in Bern.

2) Briefträger in Bern.

-lì Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden : Fr. 6.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstands- wesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Füh< rang der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern ,,allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete'der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegaben vom Schweiz. Eiseribalindepartemeut.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

M 29.

Bern, den 20. Juli 1898.

IL Réglemente and Tarif Vorschriften, A. Schweizerischer Verkehr.

575. (29/9s) Interner und direkter Güterverkehr der Neuenburger Jurabahn.

Infolge der gänzlichen Auf hebung des Güterverkehrs auf der Linie der Nenenburger Jurabahn, den 21. Juli, fiaupttag des eidgenössischen Schützenfestes in Neuenburg, werden die Lieferfristen für alle Güter, welche von dieser Einstellung betroffen werden, um 24 Stunden verlängert.

Neuenburg, den 18. Juli 1898.

Direktion der Nenenbnrger Jurabahn.

249

III, Personen- and Qepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

676.

29

( /9s) Tarif für die direkte Beförderuhg von Reisegepäck, Expreßgut und Vieh im Verkehr V S B und AB -- Straßenbahn Frauenfeld - Wil, vom i. Januar 1894.

Kündigung.

Der oben genannte Tarif wird hiermit auf den 31. Oktober 1898 gekündigt.

Über dessen Ersatz wird besondere Publikation erfolgen.

St. Gallen, den 16. Juli 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

577. (29/9s) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im internen Verkehr FM.

Der obgenannte Tarif wird am Tage der Eröffnung der Linie FreiburgMnrten, welcher besonders bekannt gemacht wird, in Kraft treten.

Freibwg, den 8. Juli 1898.

Verwaltungsrat der Freibnrg-Murten-Bahn.

( 29 /9a) Personen- und Gepäcktarif für den direkten Verkehr zwischen den Stationen der Freiburg-Murten-Bahn einerseits und solchen der Jura-Simplon-ßahn und der Bulle-RomontBahn anderseits.

Mit dem Tage der BetriebseröSnung der Linie Freiburg-Murten, welcher noch besonders Bekannt gegeben wird, tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Bern, °den 15. Jnli 1898, Direktion der Jnr:i-Simplon-Bahn.

578.

579. (29/9s) Personentarif der Schmalspurbahn Tramelan-Tavannes.

Ergänzungen.

Mit Gültigkeit vom 1. August 1898 tritt ein Nachtrag V zum Haupttarif vom 17. August 1884 in Kraft, enthaltend : 1. Personentaxen III. Klasse von Tramelan und Tavannes nach und von der Haltstelle Orange; 2. reduzierte Taxen für Transport von Gesellschaften zwischen den Stationen Tramelan und Tavannes, Orange ausgenommen; 3. reduzierte Taxen für Transport von Schulen zwischen den gleichen Stationen ; 4. Reduktion der Umladgebühr für Wagenladungen in Tavannes.

Tramelan, den 19. Juli 1898.

Verwaltnngsrat der Regionalbahn Tramelan-Tavannes.

250

B. Verkehr mit dem Auslande.

580.

29

( /9s) Schweigerische Dampfbootgesellschaft für den Untersee und Rhein. Wahlweise Benützung von Hin- und Rückfahrkarten auf Schiff und Bahn.

Wir bringen zur Kenntnis, daß die von der gr. bad. Bahn ausgegebenen Hin- und Rückfahrkarten: Radolfzell -- Konstanz, Radolfzell -- Schaffhausen und Radolfzell -- Reichenau (Allensbach) gültig sind zar Rückfahrt mit dem Schiffe.

Die auf dem Dampf boote gelösten Hin- und Rückfahrkarten obgenannter Strecken können an der Kasse von derjenigen Bahnstation, von wo aus die Rückfahrt angetreten wird, gegen Billete für einfache Fahrt umgetauscht werden. Eine Nachzahlung ist nicht zu leisten.

Mückzug von ßundreisefahrkarten.

Infolge obiger Vereinbarung gelangen die Rundreisebillete der Touren XVI Radolfzell -- Konstanz und XVII Radolfzell -- Schaffhausen nicht mehr zur Ausgabe.

ScJiaffhawsen, den ' T 1898.

10. J ull Verwaltung- der Schweiz. Dampfbootgesellschaft für den Untersee und Rhein.

581. (29/98Ì Schweizerisch - ungarisch - rumänisch - orientalischer Personentarif, vom i. Januar Ì898. Ergänzungen.

Mit 1. August 1898gelangen folgende neue Frachtsätze pro 10 kg. Gepäck für den Verkehr via Wiener Verbindungsbahn zur Einführung : cö

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Basel S C B 5.81 6.82 5.83 7.74 6.75 8.-- 7.-- 5.27 4.47 Bern . . . 6.02 7.03 6.04 7.95 6.96 8.21 7.21 5.48 4.47 Genf . . . 6.81 7.82 6.83 8.74 7.75 9.-- 8.-- 6.27 4.47 Lausanne . 6.51 7.52 6.53 8. '44 7.45 8.70 7.70 5.97 4.47 Luzern . . 5.51 6.52 5.53 7.44 6.45 7.70 6.70 4.97 4.47 Zürich H B 5.37 6.38 5.39 7.30 6.31 7.56 6.56 4.83 4.47 Zürich, den 19. Juli 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

251

582. ( 29 /98) Personen- und Gepäcktarif Stationen schweizerischer Eisenbahnen -- Stationen des mitteldeutschen Eisenbahnverbandes, vom 4. Januar 1891. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1898 aa treten folgende Taxen über 0 , ,,,, g,.".,----Würzburg-Suhl in Kraft: 6 6 6 Schaffhausen-Stuttgart &

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Basel, den 25. Juni 1898.

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79. -- 63.30 65.65 52.60 66.25 53.10 76.70 61. 40 63.35 50.70 63.95 51.20 98.10 78.80 84.75 68.10 85.35 68.60

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22.40 pro 100 kg.

1.79 ,, 10 ,, 12.40 , 100 , --.99 * 10 ,, 12. 75 ,, 100 ,, 1.02 ,, 10 , 22.40 . 100 ,, 1.79 - 10 ,, 12.40 ,, 100 ,, --.99 ,, 10 ,, 12.75 ,, 100 ,, 1.02 ,, 10 ,, 22.40 ,, 100 ,, 1.79 n 10 ,, 12.40 ,, 100 ,, --.99 » 10 ,, 12.75 n 100 ,, 1.02 . 10 .

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

(29/98) Tarif commun G. V. Nr. 205 für Rundreisen zu ermäßigten Preisen ab Stationen der P L M, vom l August 1895. Nachtrag 3.

Der Nachtrag 3 zu obgenauntem Tarif, enthaltend ermäßigte Taxen für die Touren 8 und 80 tritt am 1. August 1898 in Kraft.

Bern, den 14. Juli 1898.

Direktion der Jnra-Siinplon-Baliu.

583.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

39

58e. ( /9s) Ausnahmetarif für Steine etc. für den internen Verkehr der V S B, T TB und den direkten Verkehr V S B, T T B, N OB, Bötzbergbahn, Sihlthalbahn und R H B.

Neuausgabe.

Mit 1. August 1898 tritt .eine Neuausgabe des obgenannten Ausnahmetarif es in Kraft, wodurch diejenige vom 1. Januar 1892 samt Nachtrag aufgehoben und ersetzt wird. .

St. Gallen, den 19. Juli 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahneu.

585. (29/9s) Gütertarif für den internen Verkehr F M.

Der obgenannte Tarif wird am Tage der Eröffnung der Linie FreiburgMurten, welcher besonders bekannt gemacht wird, iu Kraft treten.

Freiburg, den 8. Juli 1898.

Terwaltnngsrat der Freiburg-Murten-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

29

586. ( /9s) Frachtberechnung für Papierabfälle im Verkehr Bayern -- NOS und Bötzbergbahn.

Mit sofortiger Gültigkeit kommen für den Transport von Papierabfällen in Wagenladungen im Verkehr Bayern -- N O B und Bötzbergbahn die direkten Taxen des Specialtarifs III zur Anwendung.

Zürich, den 19. Juli 1898.

Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

253

687. ( 29 /9s) Württembergisch - schweizerischer Güterverkehr. Gewährung der direkten Getreidetaxen auf Reexpeditionssendungen des Lagerhauses in Dlm.

Die direkten Taxen der württembergisch-schweizerischen Ausnahmetarife für Getreide werden, soweit der einschlägige Verkehr bei direkter Abfertigung via Ulm instradiert, künftig auch für solche Sendungen eingehalten, welche zunächst nach Ulm aufgegeben und ab da, sei es sofort oder erst nach zeitweiliger, längstens aber einjähriger Lagerung im dortigen Lagerhause nach der Schweiz weiterbefördert werden.

Zürich, den 19. Juli 1898.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Ausnahmetaxen.

588. ( /9s) Gewährung von Erleichterungen im Getreideverkehr Italien -- Schweiz.

29

Am 20. Juli 1898 treten für Sendungen von Getreide und zwar : Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Spelz, Mais (Kukuruz), Reis (auch geschält), Dari (Darisamen), Hirse, Moorhirse, Buchweizen und Fennich hei Auflieferung als Frachtgut in Wagenladungen von mindestens 10000 kg. oder hierfür zahlend im Verkehr ab Genua und Venedig nach der Schweiz folgende Erleichterungen in Kraft: 1. Ermäßigte Taxen bei direkter Abfertigung der Sendungen.

Pino tr. Chiasso tr.

Fr. für 1000 ks.

Genova P. C. Calate S. Benigno Calate S. Limhania Calate nnd Darsena . .

Venezia Marittima

8.

8.

8.

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Venezia S. Lucia

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') Gesetzliche Abgabe von 10 Cts. für den dem Versender obliegenden Auflad Inbegriffen.

*) Nur anwendbar für Sendungen nach Brunnen und weiter gelegenen Stationen.

2. Zollbehandlung in den italienischen Zollämtern.

Die im Tarif Nr. 2 und 3 für die bahnseitige Besorgung der Zollformalitäten in den italienischen Zollämtern in Chiasso und Luino enthaltenen Kommissions- und Facchinage-Gebühren werden für Getreidesendungen der genannten Art nicht mehr berechnet.

3. Behandlung der leeren Säcke.

Der Frachtguttransport der leeren Säcke mit direkten Frachtbriefen ans der Schweiz nach Genua und Venedig, die zu Getreidesendungen der genannten Sorten verwendet worden sind oder verwendet werden sollen, erfolgt auf den Strecken der Gotthardbahn und der italienischen Bahnen frachtfrei.

254

Die Prachtfreiheit wird im Rückvergütungswege gewährt und zwar gegen monatliche Vorlage der Originalfrachtbriefe, sowohl für die gefüllten Säcke, d. h. für die Getreidesendungen, als für die leeren Säcke.

Luzern, den 11. Juli 1898.

Direktion der ttotthardbahn.

(29/9s) Teil H, Heft I, der Tarife für den niederländischen Güterverkehr mit Basel, Waldshut etc., vom i. September Ì885. Ausnahmetaxe für Pitch-Pihe-Holz.

Am 1. Angnst 1898 tritt für die Beförderung von Pitch-Pine-Holz in Brettern, Balken und dergleichen in Wagenladungen von 10000 kg. oder für dieses Gewicht zahlend von den niederländischen Hafenstationen Amsterdam,. Dordrecht, Middelbnrg, Rotterdam und Vlissingen nach Basel ein Prachtsatz von 2,01 Mark pro 100 kg. in Kraft.

Hern, den 19. Jnli 1898.

Direktion der Jnra-Siniplon-Balin.

589.

C. Transitverkehr.

( 29 /9a) Teil II B der deutsch-italienischen Gütertarife, vom i. Februar '1898. Ergänzung.

Auf den 1. Angust 1898 wird der Ausnahmetarif Nr. 6 für Hanf und Werg wie folgt ergänzt:

590.

Fr. für 100 kg.

Castelfranco d'Emilia -- Chiasso . . .

1. 46 Castelmaggiore -- Chiasso 1. 60 S. Giovanni in Persicelo -- Chiasso . .

1. 64 Luzern, den 11. Juli 1898, Direktion der fciottliardbahn.

Ausnahmetaxen.

591.

29

( /9s) Ausnahmetaxen für Kohlen-Elektroden im bayerischschweizerischen Transitverkehr.

Die in Nr. 25 des Publikationsorgans pro 1898, Ziffer 521, veröffentlichten Ausnahmetaxen für Kohlen-Elektroden in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Dutzendteich, Nürnberg C B, Nürnberg 0 B und Röthenbach b. Lauf nach Genf transit, welche bisher nur für Sendungen nach den P L M - Stationen St. Pons und Notre-Dame-de-Briancon gültig waren, finden künftig für alle Sendungen von Kohlen-Elektroden Anwendung, welche nach Culoz und weiter oder "Bowrg und weiter bestimmt sind.

Zürich, den 19. Juli 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbalin.

255

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

592. (29/9s) Heft 2 des südwestdeutschen Ergänzung.

Verbandsgütertarifes.

Die Station Enzweiler des Direktionsbezirks St. Johann-Saarbrücken wird mit Geltung vom 15. Juli 1898 in das Heft 2 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs aufgenommen. Über die Höhe der Prachtsätze geben die beteiligten Verbandsstationen und das Tarifbureau in Straßburg Auskunft.

Straßburg, den 6. Juli 1898.

Weneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Ausnahmetaxen.

593. (29/9s) Ausnahmefrachtsätze für Pitch-Pine-Holz ab niederländischen Hafenslationen nach Basel.

Für die Beförderung von Pitch-Pine- (Pechkiefer-) Holz in Brettern, Balken und dergleichen in Ladungen von 10 000 kg. oder bei Frachtzahlnng für dieses Gewicht von den niederländischen Hafenstationen Amsterdam, Dordrecht, Middelbnrg, Rotterdam und Vlissingen nach Basel tritt am 1. August 1898 ein ermäßigter Ausnahmesatz von 2,01 M. und von Hcek van Holland nach Basel ein solcher von 2,11 M. für 100 kg. in Geltung.

Straßburg, den 12. Juli 1898.

Generaldirektioii der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 14. Juli 1898: 355. Erleichterungen für den italienisch-schweizerischen Getreidetransport via Gotthard.

356. Gültigkeitserklärung der Hin- und Rückfahrtsbillete für die Relationen Radolfszell -- Allensbach, Reichenau, Konstanz nnd Schaffhausen zur wahlweisen Benutzung der bad. Bahn und der Dampfschiffe.

Genehmigt am 15. Jnli 1898 : 357. Direkte Gepäcktaxen für den Verkehr zwischen Basel S C B, Bern, Genf, Lausanne, Luzern und Zürich H B einerseits und Craiova, Bukarest, Constantza und Constantinopel anderseits.

358. Ausnahmetarif für den Transport von Getreide, Hülsenfrüchten, Mahlprodukten etc. im kombinierten Bahn- und Schiffsverkehr über Pozsony (Preßburg) -- Passau ab Stationen der k. ung. Staatsbahnen nach Lindau transit und schweizerischen Stationen.

256

359. Neuansgabe des Ansnahmetarifes füz Steine im Verkehr V S ß (einschließlich T B und W R B), N O B (einschließlich ßötzbergbahn), S 0 B, Sihlthalbahn, T T B, R H B.

360. Nachtrag V zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr J S, ER, V Z, JN, R V T , SCB, Bödelibahn, NOB und VSB -- P L M und Eisenbahn ,,von Genf-Baus-Vives nach Chêne-Bourg-Grenze, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

361. Nachtrag I zum internen Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif der N O B , enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

Genehmigt am 18. Juli 1898: 362. Nachtrag VI znm Gütertarif für den Verkehr Delle transit -- J S, B K, R V T, Eisenbahn Freibnrg-Murten, J N, SCB, A S B, S T.B, E B, L H ß, H W B, Bödelibahn, T S Bund S C B, enthaltend neben verschiedenen Änderungen und Ergänzungen Taxen für die Freiburg-Murten-Bahn.

363. Nachtrag I zum Personentarif für den Verkehr S C B -- N O B , enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

364. Neuer revidierter Entwurf zu einem Nachtrag V zum internen Tarif der Regionalbahn Tramelan-Tavannes.

Genehmigt am 19. Juli 1898: 365. Bewilligung von Zusatzbilleten (20 °/o Rabatt gegenüber der normalen Taxe für Berg-, Thal- und Hin- und Rückfahrt) für Inhaber von schweizerischen Generalabonnementskarten zur Befahrung der Strecke ArthGoldan -- Rigi-Kulm.

366. Gewährung der direkten Taxen der württembergisch-schweizerischen Ansnahmetarife für Getreide etc. für die bei direkter Abfertigung via Ulm zu instradierenden Sendungen, die nach Ulm aufgegebenen und ab da nach längstens einjähriger Lagerung im dortigen Lagerhaus nach der Schweiz weiter befördert werden.

367. Anwendbarkeit der sub Ziffer 521 des Publikationsorgans, Nr. 25/98, veröffentlichten Ausnahmetaxen für Kohlenelektroden ab bayerischen Stationen nach Genf transit für Sendungen nach Culoz und weiter, sowie nach Bourg und weiter.

368. Anwendbarkeit der direkten Taxen des Specialtarifes III für Sendungen von Papierabfällen in Wagenladungen im Verkehr Bayern -- N O B und Bötzbergbahn.

369. Distanzenzeiger in Metern und effektiven Kilometern für den internen Verkehr der S T B.

ann T t i- i m ·* T.T 201 (einfache Billete) ... ,.

370. Internationale Tarife Nr. ,,..,, .,.. v . ,, , . . J^rr-; fur die 202 (Hin- und pRuckfahrtbillete) Beförderung von Personen und Gepäck, sowie Tableau,
enthaltend Gepäcktaxen im französiseh-elsaß-lothringisch-schweizerischen Verkehr.

371. Ausnahmetaxe für den Transport von Pitch-Pine-Holz in Brettern, Balken und dergleichen in Wagenladungen ab den niederländischen flafenstationen Amsterdam, Dordrecht, Middelburg, Rotterdam und Vlissingen nach Basel.

257

372. Aufnahme der Station Koblenz in deu Ausnahmetarif Nr. l für Metalle etc. im schweizerisch-italienischen Gütertarif, Teil II, Heft 1.

373. Ergänzung des schweizerisch-italienischen Gütertarifs, Teil II, Heft l, durch Aufnahme von Ausnahmetaxen für Sprit- und Spiritustransporte ab Basel, Schaffhausen und Romaushorn nach Italien, mit Vorbehalt.

374. Ergänzung des deutsch-italienischen Gütertarifs Teil II, Abteilung B, durch Aufnahme der Stationen Castelfranco d'Emilia, Castelmaggiore und S. Giovanni in Persicelo in den Ausnahmetarif Nr. 6 für Hanf und Werg.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Juli 1898 der Jura-Simplon-Bahn eine Znschlagsfrist von 24 Stunden für alle Güter in gewöhnlicher Fracht bewilligt, welche von der am 21. Juli 1898 (eidgenössisches Schützenfest in Neuenburg) in Aussicht genommenen Einstellung der Güterzüge anf den Linien Renens-Biel und Verrières-Neuenburg, sowie auf der Traversthalbahn betroffen werden.

2. Der schweizerische Bnndesrat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 1898 die schweizerischen Eisenbahnen ermächtigt, für die Überfuhr von Eil- und gewöhnlichen Frachtgütern nach dem Zoillokal in den Personenbahnhöfen im Innern der Schweiz besondere Gebühren zu erheben. Diese Gebühren sind in dem Abschnitt XI, ,,Zollbehandlnngsgebühren", des allgemeinen Règlements und Tarifes betreffend den Bezug der Nebengebühren vom 1. Augast 1890, Neuausgabe vom 15. November 1896, einzureichen.

3. Der schweizerische Bnndesrat hat in seiner Sitzung vom 14. J uli 1898 der Neuenburger Jurabahn eine Zuschlagsfrist von 24 Stunden für alle Frachtüter bewilligt, welche von der am 21. Juli 1898 (eidgenössisches Schützensst in Neuenburg) in Aussicht genommenen Einstellung der Güterzüge auf den Linien dieser Verwaltung betroffen werden.

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258

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20.07.1898

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