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Aus denVerhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 8. März 1898.)

Nach Einsicht eines Berichtes des Militärdepartementes wird grundsätzlich beschlossen : Die als Inspektoren dienstleistenden Offiziere und ihre Adjutanten sind hinsichtlich Logisentschädigung nach Art. 213 des Verwaltungsreglementes zu behandeln, und zwar ist ihnen die Logisvergütung von Fr. 1. 50 in allen denjenigen Fällen au bewilligen, in welchen sie gemäß dem ersten Alinea des vorzitierten Artikels nicht in Kasernen Unterkunft finden oder nicht ihr eigenes Domizil benutzen können. Die Unterbringung ihrer Pferde hat in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen au erfolgen, wie bei den berittenen Offizieren der Truppen (Artikel 238 des Verwaltungsreglementes).

Herr Oberstlieutenant E. H a f f t e r in Frauenfeld wird gemäß Artikel 2, litt, c, der Militärorganisation., für die Dauer seiner Anstellung als Arzt des Krankenhauses Frauenfeld von der Wehrpflicht und demgemäß vom Kommando des Armeespitals III enthoben.

Mit Eingabe vom 18. Januar abbin rekurriert Fürsprecher Chappuis in St. Immer namens L. H i r s c h - C r e m n i t z , Uhrenfabrikant in Tramelan, beim ßundesrat gegen die von der Direktion des Innern des Kantons Bern am 29. November 1897 verfügte Unterstellung seines Etablissements unter das Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken.

Gemäß Bundesratsbeschluß vom 3. Juni 1891, Ziffer l, l b, sind Betriebe mit mehr als 10 Arbeitern dem Fabrikgesetz unterstellt. Der Rekurrent beschäftigte am 13. November 1897 -- Zeitpunkt der Fabrikinspektion -- 13 Arbeiter (12 männliche und l weibliche Person), welche Zahl auch in dem vom Firmainhaber ausgefüllten Fragenschema niedergelegt ist. Die kantonale Regierung meldet in ihrem Berieht vom 22. Februar 14 Arbeiter, nämlich 3 démonteurs, 7 remonteurs und 4 visiteurs, die sich alle mit der Instandstellung der Uhr, d. h. mit dem letzten Stadium der Fabrikation beflissen. Es ist nun klar, daß das Gesetz keinen Unterschied macht zwischen dieser letztern Kategorie der Arbeiter und denjenigen, welche die Uhrenbestaudteile herstellen. Die im

882 Atelier des Rekurrenten verwendeten Arbeiter beschäftigen sich nicht mit dem Handel, wie die Rekurssehrift andeuten will ; es sind Arbeiter, auf welche, wie in den zahlreichen andern auf der Fabrikliste eingetragenen Etablissementen analoger Art, die Bestimmungen des Fabrikgesetzes ebenfalls anwendbar sind. Die von der Direktion des Innern des Kantons Bern verfügte Unterstellung des Etablissements Hirsch-Cremnitz ist also eine durchaus berechtigte. Es wird daher die Abweisung des Rekurses beschlossen.

(Vom 11. März 1898.)

Beim Divisionsgericht V wird der nach Zürich übergesiedelte Ersatzriehter Herr Genie.hauptmann P. Fei ber durch Herrn Artilleriehauptmann W a l t e r F r ö h l i c h e r , von und in Solothurn, ersetzt.

Es werden folgende Bundesratsbeschlüsse erlassen: a. betreffend Abänderung der Verordnung über die Ernennung und Beförderung von Offizieren und Unteroffizieren, vom 24. April 1885, und b. betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten, vom 2. Juli 1897, mit Bezug auf die Zollverwaltung.

Der Besoldungaetat des Zollpersonals, der unter Zugrundelegung des heutigen Bundesratsbeschlusses aufgestellt ist, wird genehmigt und auf 1. Januar 1898 rückwirkend erklärt.

Das allgemeine Bauprojekt der Société des forées motrices de l'Avançon für die erste Teilstrecke Bex J.-S.-Bevieux der elektrischen Schmalspurbahn Bex-Gryon-Villars wird unter einigen Bedingungen genehmigt.

Mit Note vom 4. März bringt die österreichisch-ungarische Gesandtschaft in Bern im Auftrag ihrer Regierung dem Bundesrat zur Kenntnis, daß die ,,West India Cable Company Limited" für ihr zwischen Bermuda und Jamaika "gelegtes Kabel dem internationalen Telegraphenvertrag von 8t. Petersburg beigetreten sei.

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(Vom 15. März 1898.)

Dem Vizekonsul der Vereinigten Staaten Amerikas, in Zürich, Herrn Eugen Ger m ai n, wird das Exequatur erteilt.

Die nachgenannten Instruktionsoffiziere werden zu Majoren deiInfanterie (Füsilieren) befördert und nach Art. 58 der Militärorganisation zur Disposition gestellt : 1. de Meuron, Eduard, von Orbe, in Lausanne, bisher Hauptmann im Generalstabscorps; 2. Quinclet, James, von Vevey, in Bern, bish. Hauptmann im Generalstabscorps ; 3. Monnier, John, von Carouge, in Colombier, bish. Adjutant des Bataillons 18 A.

Wahlen.

(Vom 11. März 1898.)

Politisches Departement.

Kanzler bei der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin: Herr JuliusZeindler, vonBellikon,Kanalist II. Klasse der Bundeskanzlei.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Definitive Gehülfen der Zollverwaltung : Herr Franz Ludwig Äby, von Seeberg.

,, Pietro Piffaretti, von Ligornetto.

,, Ferdinand Richard, von Cressier (Waadt).

,, Henri Jacky, von Biel.

Contrôleur beim Hauptzollamt Chia8so-Straße : ,, Arnold Gaßmann, von Bern.

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Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Lausanne: Herr August Eich, von Echichens.

,, John Marendaz, von Mathod.

,, Henri Mayor, von Echallens.

,, Georges Eochat, von l'Abbaye.

Posthalter und Bote in Mörschwil (St. Gallen): Frl. Juliana Hanimann, Telegraphistin, von und in Mörschwil.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Gondo: Herr Louis Guéron, von Vionnaz, in Gondo.

(Vom 15. März 1898.)

Justiz- und Polizeidepartement.

Sekretär für das Polizeiwesen: Herr Ernst Alfred Scherz, von Äschi (Bern), zur Zeit Polizeidirektor der Stadt Bern und Gemeinderat.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter in Selzach: Herr August Viktor Gisiger, von und in Selzach.

Posthalter und Briefträger in Boswil: ,, Josef Mäder, von und in Boswil.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Davos-Platz: Herr Johann Caratsch, von Sta. Maria (Graub.), Telegraphist in St. Gallen.

Telegraphist in Obersaxen: Frl. Marie Henni, von und in Obersaxen.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1898

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16.03.1898

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