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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Übertragung der Konzession einer elektrischen Eisenbahn (teilweise Straßenbahn) von Basel nach der Chrischona.

(Vom 29. November 1898.)

Tit.

Unterm 15. Oktober 1897 erteilten Sie den Herren Dr. R.

Hotz-Linder, Job. Rohner-Örtli und A. Niesper-Meyer, handelnd namens eines Initiativkomitees, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft die Konzession für eine e l e k t r i s c h e E i s e n b a h n (teilweise Straßenbahn) von Basel ("Hörnli") über Riehen und B e t t i n g e n nach der C h r i s c h o n a .

Mit Eingabe vom 13. Oktober 1898 teilte die Chrischonabahn-Initiativgesellschaft in Basel dem Eisenbahndepartement mit, daß sie in ihrer Generalversammlung vom 12. Oktober 1898 die ihr nach der hiervor erwähnten Konzession zukommenden Rechte und Pflichten durch Vertrag an Herrn Ed. Probst-Lotz, Bankier in Basel, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellchaft, übertragen habe. Gleichzeitig wurde das Gesuch gestellt, dieser Konzessionsübertragung auch die Zustimmung der eidgenössischen Behörden zu erteilen, damit dieselbe baldigst in Kraft treten könne.

Es wurde ferner eine vom 13. Oktober datierte Erklärung der bisherigen oben genannten Konzessionäre beigebracht, wonach diese mit dem Beschlüsse der Initiativgesellschaft betreffend Übertragung der Konzession an Herrn Ed. Probst-Lotz einverstanden sind und zu dieser Übertragung ihre Einwilligung erteilen.

282 Die zur Vernehmlassung über dieses Gesuch eingeladene Regierung von Baselstadt erhob keine Einwendungen und bemerkte auf Veranlassung des Eisenbahndepartements noch speciell, daß sie auch gegen Übertragung der Bewilligung zur Straßenbenützung auf den neuen Konzessionär nichts einzuwenden habe.

Wir sehen uns auch unserseits zu Einwendungen nicht veranlaßt und beantragen Ihnen, dem Gesuche im Sinne des umstehenden Beschlußentwurfes zu entsprechen.

Genehmigen Sie, Tit., auch bei diesem Anlasse die Vorsicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 29. November 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Ruffy.

Der I. Vizekanzler : Schutzmann.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Übertragung der Konzession einer elektrischen Eisenbahn (teilweise Straßenbahn) von Basel nach der Chrischona. (Vom 29. November 1898.)

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Jahr

1898

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50

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30.11.1898

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281-282

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