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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Kredites für Erstellung eines Getreidemagazines in Thun.

(Vom 21. Oktober 1898.)

Tit.

Gegenwärtig können auf dem Waffenplatze Thun cirka 80 Wagen Hafer untergebracht werden, und zwar sind diese mangels an verfügbaren Räumlichkeiten verteilt auf das sogenannte Lanzreinmagazin beim Bahnhofe, auf den Dachboden der Kasernenstallungen und das neue Magazin hinter denselben. Am 1. Juni 1900 verfällt der bestehende Vertrag betreffend die Miete des erstgenannten Magazins, und werden alsdann nur noch cirka 20--30 Wagen Hafer magaziniert werden können ; dies ist aber völlig unzulänglich, da der Waffenplatz Thun allein jährlich rund 100 Wagen Hafer konsumiert.

Auf diesen Umstand ist bereits in der Botschaft an die Bundesversammlung vom 4. Oktober 1897 über die Erstellung von Armeeverpflegsmagazinen und den Ausbau der Magazingruppe bei der Station Ostermundigen hingewiesen und dabei betont worden, daß in Bern und Thun zusammen 400--500 Wagen Hafer magaziniert werden sollten, und eine Erweiterung der Magazingruppe ßernThun dringend notwendig sei. In Ostermundigen werden aber, da das neue Magazin zur Aufnahme von Weizen zu dienen hat, nur cirka 220 Wagen Hafer gelagert, und es bleibt somit für Thun das nämliche Quantum zu lagern übrig, für welches nach Aufgabe des Lanzreinmagazins Platz geschafft werden muß.

539 Auch in finanzieller und administrativer Beziehung sind die Magazinverhältnisse in Thun höchst unrationell. Das Lanzreinmagazin ist weit abgelegen und dessen Miete sehr teuer, indem dort der Wagen Hafer per Jahr auf cirka Fr. 80 gegenüber Fr. 36 bis Fr. 48 in ändern Lagerhäusern zu stehen kommt, so daß sich die Auflösung des Mietverhältnisses auf vorgenannten Termin empfiehlt, und ein eigenes Magazin sich als vortreffliche Kapitalanlage erweisen würde.

Die Lagerung von Vorräten ob den Kasernenstallungen erhöht die Feuersgefahr und bringt das beständige Aus- und Eingehen ·des Magazinpersonals in den Stallungen vielfache Unzukömmlichkeiten mit sich, abgesehen davon, daß bei dieser Art und Weise der Lagerung die Kontrolle erheblich erschwert wird.

Um diese Übelstände zu beseitigen, sowie um den erforderlichen Raum zur Lagerung der notwendigen Hafervorräte zu gewinnen, bedarf es der Erstellung eines Getreidemagazins für die Einlagerung von cirka 200 Wagen Hafer. Dieses Gebäude wäre auf dem dem Bunde gehörenden Terrain hinter den Kasernenstallungen und in seiner Bauart entsprechend dem zur Zeit in Ostermundigen im Bau begriffenen Getreidemagazin zu errichten.

Die Kosten sind auf Fr. 145,000 veranschlagt.

Wir empfehlen Ihnen Genehmigung des nachstehenden Beschlußentwurfes und benützen die Gelegenheit, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 21. Oktober 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Buffy.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. IV.

41

540 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung eines Kredites fUr die Erstellung eines Getreidemagazines in Thun.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 21. Oktober 1898, beschließt: Art. 1. Für die Erstellung eines Getreidemagazines.

in Thun wird ein Kredit von Fr. 145,000 bewilligt.

Art. 2. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Kredites für Erstellung eines Getreidemagazines in Thun. (Vom 21. Oktober 1898.)

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Jahr

1898

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.10.1898

Date Data Seite

538-540

Page Pagina Ref. No

10 018 500

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