504

# S T #

Konkurrenz- undStellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung.

Die Übernahme des Pferdedüngers von Militärschulen und -kursen auf dem Waffenplatze Bern für das Jahr 1899 wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Interessenten können die näheren Bedingungen bei der unterzeichneten Amtsstelle einsehen.

Bern, den 6. Oktober 1898.

[3/2]

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd- und Maurerarbeiten, sowie die Erstellung einer Holzumzäunung für das eidg. Fohlendepot in Avenches werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Pläne, Bedingungen, Vorausmaß- und Preisangebotformulare sind bei den Herren Regamey & Meyer, Architekten in Lausanne, und bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97) in Bern zur Einsicht aufgelegt.

Die Offerten sind verschlossen, frankiert und mit der Aufschrift: ,,Arbeiten in Avenches" bis und mit 26. Oktober nächstbin an die unterzeichnete Direktion zu adressieren.

B e r n , den 17. Oktober 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

505

Stellen-Ausschreibungen.

Politisches Departement.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin Anmeldung an:

Sekretär für das Naturalisationswesen.

Kenntnis des Deutschen und des Französischen unerläßlich, des Italienischen erwünscht.

Fr. 3500 bis 4500.

27. Oktober 1898.

Politisches Departement.

Bundeskanzler Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung:

Unterregistrator der Bundeskanzlei.

Kenntnis der drei Landessprachen.

Fr. 4000--5500.

Anmeldungstermin: 5. November 1898.

Anmeldung an: Bundeskanzlei.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträgerchefgehülfe in Genf. Anmeldung bis zum 1. November 1898 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Bureaudiener beim Hauptpostbnrean in Bern. Anmeldung bis zum 1. November 1898 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Postcommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 1. November 1898 bei der Kreispostdirektion in Nenenbnrg.

4) Postcommis in Zürich.

5) Bureaudiener beim Hauptpostbnrean Anmeldung bis zum 1. November · Zürich.

1898 bei der Kreispostdirektion in 6) Paketträger beim Postbureau Zürich.

Winterthur.

506 7) Posthalter und Briefträger in Trins (Graubünden). Anmeldung bis zum 1. November 1398 bei der Kreispostdirektion in Cliur.

1) 2) 3) 4) 5)

Postcommis in Winterthur.

Anmeldung bis zum 25. OkBriefträger in Zug.

tober 1898 bei der KreispostdirekBriefkastenleerer in Zürich.

tioii in Zürich.

Briefträger in Fenerthalen (Zürich).

Bnreaodiener beim Postbureau Korschach. Anmeldung bis zum 25. Oktober 1898 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6) Zwei Paketträger beim Postbureau Anmeldung bis zum 25. Oktober Lucano.

1898 bei der Kreispostdirektion in 7) Man datträger beim Postbureau Bellinzona.

Lugano.

8) Telegraphist in Giornico (Tessin). JahresgebaltFr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. Oktober 1898 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

Erben-Auf ruf.

Mit Bewilligung des Kantonsgerichtes Zng, auf Verlangen des Herrn AI. Hotz in Zug als Testaments-Exekutor des J o s e f M a t h i a s L u t i g e r sei., Schneider von Bisch, geh. den 24. Februar 1835 in Luzern, illegitimer Sohn der Maria Anna Lutiger, gestorhen den 17. Juli 1898 in Cham, und gestützt auf § 287 des zugerischen Erbrechtes, werden anmit alle diejenigen, welche zum Nachlasse des genannten Erblassers und namens der allfällig abwesenden oder der minorennen Erben die tit. Waisenämter oder sonstigen Vertreter, welche glauben, erbberechtigt zu sein, oder aber das Kecht zu dieser Aufforderung bestreiten zu können, gerichtlich aufgefordert, ihre allfälligen Ein- und Ansprachen unter Beilegung amtlicher Verwandtschaftaansweise bis und mit Dienstag den 20. Dezember 1898 der Gerichtskanzlei Zng schriftlich und mit Stempel versehen einzureichen, ansonst nach Ablauf dieser Frist !keine Eeklamationen mehr berücksichtigt und diesfalls weder Rede noch Antwort mehr erteilt würde.

Z u g , den 12. Oktober 1898.

[3/i]

A u f t r a g s des Kantonsgerichtes: Stadier, Carl, Gerichtsschreiber.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N. 42.

Bern, den 19. Oktober 1898.

III, Personen- and Gepäckverkehr A. Schweizerischer Verkehr.

824. (42/98) Tarif für die direkte Beförderung von Personen, Gepäck, Expreßgut und Leichen im Verkehr zwischen den Vereinigten Schweizerbahnen und der Appenzellerbahn einerseits und der Tössthalbahn anderseits.

Mit 1. November 1898 tritt der obengenannte Tarif in Kraft, wodurch der Personen- und Gepäcktarif Vereinigte Schweizerbahnen -- Tößthalbahn, vom 1. März 1889, aufgehoben und ersetzt wird.

St. Gallen, den 13. Oktober 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

825. (42/98) Personen- und Gepäcktarif für den Zugersee.

Mit dem 1. November 1898 tritt für die Beförderung von Personen und Gepäck auf dem Zugersee ein neuer Tarif in Kraft.

Zug, den 12. Oktober 1898.

Dampfschiffverwaltung für den Zagersee.

363

826. (42/98) Neue Abonnemente der Drahtseilbahn Biel-Leubringen.

Es werden ausgegeben: 1. Abonnementskartell für 50 Retourfahrten zum Preise von Fr. 20 mit einer Gültigkeitsdauer von 4 Monaten.

2. Specialabonnemente, bestimmt für die Schüler des ,,Westschweizerischen Technikums in Biel" Karten mit 27 Retourfahrten kosten Fr. 5 Karten mit 54 Retourfahrten kosten Fr. 9 Bedingungen : a. Diese Abonnemente lauten auf den Namen und sind nicht übertragbar ; 6. sie berechtigen zu allen Zügen von 6 Uhr morgens bis 7 Uhr abends; c. an Sonn- und Festtagen haben sie keine Gültigkeit; d. die Gültigkeitsdauer beträgt einen Monat.

3. Specialabonnemente für Schulkinder der Gemeinden Leubringen und Ilfingen, die die Stadtschulen in Biel besuchen.

Karten mit 27 Retourfahrten kosten Fr. 2. 50.

Bedingungen : a. Die Abonnemente lauten auf den Namen und sind nicht übertragbar ; b. sie berechtigen zu allen Zügen von 6 Uhr morgens bis 7 Uhr abends.

Leubringen, den 12. Oktober 1898.

Verwaltungsrat der Drahtseilbahn Biel-Leubringen

827. (42/98) Tarif für die direkte Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut zwischen Orbe, Station der elektrischen Straßenbahn Orbe-Chavornay, einerseits und Stationen der J S, B R, R V T, B AM, A L, V Z, F M und Y St C anderseits.

Am 1. November 1898 tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Bern, den 11. Oktober 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

828. (42/98) Schweizerischer Ausnahmetarif für feuchten Holzstoff, Holszellstoff, Strohstoff und Strohzettstoff mit mehr als 40 °/o Wassergehalt.

Am 1. November 1898 tritt für die Beförderung von Holzstoff, Holzzellstoff, Strohstoff und Strohzellstoff mit mehr als 40 °/o Wassergehalt in Wagenladungen ab den Stationen Äugst, Biberist, Bischofszell, Chain, Gisikon-Root, Lachen, Landquart, Luterbach Önsingen, Reuchenette, St. Sulpice, SoyhièresBellerive und Utzenstorf nach ändern schweizerischen Stationen ein Ausnahmetarif in Kraft.

364

Derselbe kann bei den Verwaltungen des schweizerischen EisenbahnVerbandes eingesehen und bezogen werden.

Zürich, den 15. Oktober 1898.

Namens des Schweiz. Eisenbahnverbandes: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

829. ( 42 /9s) Gütertarif für den Zugersee.

Mit dem 1. November 1898 tritt für die Beförderung von Gütern und Vieh auf dem Zugersee ein neuer Tarif in Kraft.

Zug, den 12. Oktober 1898.

DampfseMii'vermiltnng für den Zugersee.

B. Verkehr mit dem Auslande.

830.' (42/9s) Heft %, «weite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife /Tarife für den Kohlenverkc.hr/, vom 5. Juni Ì897. Ergänzungen und Aenderungen.

Mit 1. November 1898 werden die Spiez-Erlenbach-Bahn, die FreiburgMurten-Bahn, ferner die Station fräschels der Jura-Simplon-Bahn mit nachstehenden Distanzen und Taxen in das obgenannte Tarifheft einbezogen: Entfernung bis zum Schnittpunkt

p.

.

tisenoannS

Name der Station

verwaltun

dje Schwei2erisch

Strecken Cts. pro 100 kg.

km.

141

Schnittfrachtsätze

Belfanx (village)

FM

74,5

134 Courtepin FM 71 42 Courtetelle JS 25 130 Cressier s/Morat FM 69 160 Erlenbach (Simmenthal) SEE 95 112 Fräschels JS 60 126 Münchenwyler-Courgevaux FM 67 158 Oey-Diemtigen SE B 94 138 Pensier FM 73 153 Wimmis SE B 90 Mit gleichem Tage werden die Schuittfrachtsätze für die Stationen der Neuenburger Jurabahn im obgenannten Tarifheft auf folgende Beträge ermäßigt: Cts. pro 100 kg.

Chambrelien 70,5 Col-des-Eoches 67,5 Corcelles (Neucbltel) 72 Eplatures (Crêt du Locle) 64,5 Geneveys-sur-Coffrane 66,5 Hauts- üeneveys 63,5 Locle loco " '.

66,5 Basel, den 17. Oktober 1898.

Direktorinin der Schweiz. Centralbalin.

365

831. ( 42 /9s) Sächsisch-schweizerischer Gütertarif für den Verkehr mit Basel und Schaffhausen.

Nachtrag VII.

Mit 5. November 1898 tritt zum Gütertarif zwischen sächsischen Stationen einerseits nnd Basel (Bötzbergbahn) und Schaff hausen (N 0 B) anderseits ein Nachtrag VII in Kraft, enthaltend neue Frachtsätze für Eil- und Frachtstückgut.

Zürich, den 15. Oktober 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

832. t 42 /9s) Ausnahmetarif Nr. 14 für Steinkohlen etc. Saargruben etc. -- Central- und Westschweiz, vom i. Dezember 1895.

Aenderung.

Mit 1. November 1898 werden die im obgenannten Ausnahmetarif auf Seite 12 enthaltenen Distanzen und Schnitttaxen der Neuenbnrger Jurabahn aufgehoben und wie folgt ersetzt: ü

B nach JeZteSntÄionen

Neuen^er JuraUM

Frachtsätze per 1000 kg. in Fr.

125 115 109 124 109 118 114 113

Chamhrelien Col-des-Roches Convers Corcelles (Neuchâtel) Eplatures (Cret-du-Locle) . . . .

Geneveys-sur-Coffrane Hauts Geneveys Lode loco

7. 05 6. 75 5. 55 7. 20 6. 45 6. 65 6. 35 6. 65

Basel, den 18. Oktober 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahu.

833.

(42/98) Teil H, Heft S a, der belgisch - Basler Gütertarife, vom i. September 1896. Nachtrag II.

Am 1. November 1898 tritt zum obgenannten Tarif heft ein Nachtrag II in Kraft. Derselbe enthält ermäßigte Sätze für Eil- und Frachtstückgut, sowie sonstige Änderungen und Ergänzungen des Hanpttarifs.

Bern, den 18. Oktober 1898.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

366

Rückvergütungen.

42/98)

834. (

Rückvergütung für gebrannte Mauersteine und Dachsteine von Besozzo nach Locamo via Pino.

Für Sendungen von gebrannten Mauersteinen (Ziegelsteine, Backsteine, Verblendsteine, auch sogenannte Hourdis) und Dachsteinen (Dachziegel, Pfannen) in Ladungen von mindestens 10000 kg. pro Wagen und Prachtbrief, welche vom 1. November 1898 an von Besozzo via Pino direkt nach Locamo und Gordola-Val Verzasca abgefertigt werden, wird auf der StreckePino transit -- Locamo und Gordola-Val Verzasca gegen Vorlage der DuplikatFrachtbriefe und gegen den Nachweis, daß für die betreffenden Transporte auf der Strecke Besozzo -- Pino transit eine Taxe von 15,62 Cts. per 100 kg.

gewährt worden ist, im Rückvergütungswege eine ermäßigte Taxe von 16 Cts.

per 100 kg. bewilligt.

Luzern, den 15. Oktober 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

835. (42/98) Tarif für den Güterverkehr von Deutschland und Luxemburg nach Zimony transito. Nachtrag II.

Mit Gültigkeit vom 1. November 1898 ist zum Tarif für den Güterverkehr von Deutschland und Luxemburg nach Zimony (Semlin) transitoder Nachtrag II erschienen.

Karlsruhe, den 12. Oktober 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

836. (42/98) Deutsch-Alexandrowoer und deutsch-Sosnowicer Grenztarife Nachträge.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1898 sind zu den Grenztarifen für den Verkehr nach Rußland folgende Nachträge (Auszüge für Elsaß-Lothringen) in Kraft getreten : 1. erster und zweiter Nachtrag zum deutsch-Alexandrowoer Grenztarif,.

Heft 1; 2. zweiter Nachtrag zum deutsch-Sosoowicer Grenztarif, Heft 1.

Die Nachträge enthalten Ergänzungen, Berichtigtingen und Aufnahmeneuer Stationen.

Gratis zu beziehen durch unsere Drucksachenkontrolle.

Straßburg, den 5. Oktober 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

367

837. (42/98) Ausfuhrtarif nach Eydtkuhnen transit, Prostken transit, lllowo transit und Thorn transit. Nachtrag VI.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1898 ist der Nachtrag VI zum Ausfuhrtarif nach Eydtkuhnen transit, Prostken transit, Illowo transit, Thorn transit (Auszug für Elsaß-Lothringen) in Kraft getreten. Derselbe enthält neue Frachtsätze für Eilgut und Aufnahme neuer Stationen. Gratis zu beziehen durch unsere Drucksachenkontrolle.

Straßburg, den 7. Oktober 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen

Mitteilungen des Eisenbahndepartements 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 13. Oktober 1898: 536. Nachtrag VII zum Tarif für den Verkehr zwischen sächsischen Stationen einerseits und Basel (Bötzbergbahn) und Schaff hausen (N 0 B) anderseits.

Genehmigt am 17. Oktober 1898 : 537. Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr zwischen Stationen der schweizerischen Eisenbahnen und solchen des Comersees, sowie Chiavenna und Sondrio.

Genehmigt am 18. Oktober 1898: 538. Nachtrag II zum internen Personen- und Gepäcktarif der S C B.

539. Nachtrag 11 zum Heft 2 a der belgisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarife (Verkehr mit Basel und Delle).

540. Entwurf zum Ausnahmetarif für die Beförderung der für den Bau des Simplontunnels bestimmten Güter im internen Verkehr der J S, mit Vorbehalten.

541. Ermäßigung der Schnittfrachtsätze für die Stationen der J N im Saarkohlenausnahmetarif Nr. 14.

Berichtigung der Zusammenstellung der Rückvergütungen und, Ausnahmefrachtsätze vom 1. Februar 1898. In Position 31, auf pas. 15, sind bei Buchs transit die Worte ,,Rumänien und" zu streichen. In Position 82, auf pag. 19, ist die Bezeichnung St. Margrethen zu ersetzen durch ,,Rorschach transit" und muß in der Klammer am Schluß beigefügt werden ,,via St. Margrethen".

368

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1898

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.10.1898

Date Data Seite

504-506

Page Pagina Ref. No

10 018 495

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.