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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Kredites für die Fortsetzung von Versuchen mit neuen Feldgeschützen.

(Vom 13. Juni 1898.)

Tit.

In der Zeit vom 20. Mai bis zum 10. Juni haben durch die von uns ernannte Kommission eingehende Versuche mit drei Schnellfeuerfeldgeschützen neuester Konstruktion stattgefunden. Gestützt auf diese Versuche gelangte die Kommission am 11. Juni zu dem Antrage : ,,Es möchte zur Vornahme von Versuchen in größerem Maßstabe bei der Truppe in den nächstjährigen Kursen der Artillerie mit einer ganzen Batterie von sechs Geschützen des Kruppschen Modells nebst vier Caissons und der nötigen Munition alsbald eine Kreditbewilligung im Betrage von Fr. 300,000 erwirkt werden."

Solche Versuche bei der Truppe und in größerem Maßstabe waren im Programme der Kommission von Anfang an vorgesehen und sie sind auch unbedingt notwendig, um zu einem sicheren und abschließenden Urteile in dieser wichtigen Angelegenheit gelangen zu können. Es soll durch diese Versuche nicht nur der Wert des Materials erprobt werden, sondern es handelt sich dabei auch darum, überhaupt den taktischen Wert der Schnellfeuergeschütze gegenüber dem bisherigen Material festzustellen.

746 Die Auswahl -des Kruppschen Versuchsgeschützes für die weiteren Versuche mit einer ganzen Batterie gründet sich auf den vergleichsweisen Wert, der sich für die drei erprobten Einzelgeschütze nach den bis jetzt gemachten Versuchen und Studien der Kommission zu erkennen gegeben hat. Die Kommission hat einstimmig von den drei Versuchsmodellen dem Kruppschen als dem in allen Teilen feldtüchtig vollendetsten und zugleich unter verschiedensten Verhältnissen durchschnittlich die besten Ergebnisse aufweisenden und am sichersten funktionierenden den Vorzug gegeben. Von den beiden ändern Geschützen erscheint ihr keines wert, neben dem Kruppschen zu Versuchen mit ganzer Batterie genommen zu werden.

Die Höhe des verlangten Kredites ist bemessen nach den von Krupp für Geschütze und Munition gestellten Preisen, wobei ungefähr die Hälfte des Kredites auf die Kosten des Materials, die andere Hälfte auf die der Munition entfällt. Für die Durchführung eingehender Versuche bei der Truppe in mehreren Kursen ist eine große Schußzahl von über 500 Schuß per Geschütz erforderlich.

Aus dem Reste des bisher bewilligten Kredites gedenkt die Kommission weitere Versuche mit einer von der eidgenössischen O Konstruktionswerkstätte erstellten Lafette, sowie Versuche zu weiterer Erprobung des Verschlusses des Rohres des Geschützes von Nordenfeldt und endlich hauptsächlich Studien und Versuche für Pulver zu den neuen Geschützen und für Selbstfabrikation der Munition vorzunehmen.

Ein viertes Versuchsgeschütz, welches die Kommisson bei Schneider & Cie. bestellt hatte, wurde für die Versuche nicht geliefert. Auf das Anerbieten von Schneider & Cie. zur Stellung einer Versuchsbatterie auf eigene Kosten ohne Munition glaubte die Kommission nicht eintreten zu sollen, und wir stimmen ihr darin durchaus bei.

Der Kredit für die weiteren Versuche sollte im Laufe der gegenwärtigen Session bewilligt werden, weil sonst die rechtzeitige Lieferung der Batterie für nächstes Frühjahr unmöglich ist und also ein ganzes Jahr unbenutzt verstreichen ·würde.

Die Akten stehen auf der technischen Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung zur Disposition der Kommissionen der Räte, sie können aber mit Rücksicht auf den diskreten Charakter der ganzen Angelegenheit nicht herausgegeben werden.

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, bei Ihnen die Annahme des nachfolgenden Bundesbeschlusses zu beantragen.

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Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 13. Juni 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Ruffy.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung eines Kredites fUr Fortsetzung von Versuchen mit neuen Feldgeschützen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 13. Juni 1898, beschließt: Art. 1. Dem Bundesrat wird zum Zwecke der Fortsetzung von Versuchen mit neuen Feldgeschützen ein Kredit im Betrage von Fr. 300,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß wird als dringlich erklärt und der Bundesrat mit dessen Vollziehung beauftragt.

-··SÏ-O-ïS-

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Kredites für die Fortsetzung von Versuchen mit neuen Feldgeschützen. (Vom 13. Juni 1898.)

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Jahr

1898

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26

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15.06.1898

Date Data Seite

745-748

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