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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung in Sachen des Rekurses der A. M. Ellenberger in Derendingen gegen den Bundesratsbeschluß vom 23. November 1897, betreffend Verweigerung eines "Wirtschaftspatentes.

(Vom 25. Januar 1898.)

Tit.

Indem wir uns beehren, Ihnen die Rekursschrift der Frau Anna Maria Ellenberger in Derendingen, vertreten durch Fürsprech A. Brosi, Sohn, in Solothurn, vom 4. Dezember 1897, und die Antwort der Regierung des Kantons Solothurn vom 12. Januar 1898, nebst Beilagen, zu übermachen, beschränken wir uns auf folgende bezügliche Bemerkungen.

Das Gesuch um Erteilung eines Wirtschaftspatentes, welches Frau A. M. Ellenberger an den Regierungsrat des Kantons Solothurn richtete, wurde von diesem, gestützt auf § 10 des Solothurner Wirtschaftsgesetzes abgewiesen, weil die Errichtung einer neuen Wirtschaft in Derendingen dem lokalen Bedürfnisse und dem öffentlichen Wohle zuwider wäre. Der Bundesrat erklärte in seiner Rekursentscheidung diese Begründung als zutreffend. Die Rekurrentin dagegen behauptet, einerseits, diese Annahme sei thatsächlich unrichtig und beruhe auf einer zu strengen, vom Gesetzgeber nicht gewollten Auslegung des kantonalen Wirtschaftsgesetzes und andererseits, die Verweigerung eines Wirtschaftspatentes bedeute, angesichts früherer Bewilligungen, eine ungleiche Handhabung des Gesetzes ihr gegenüber.

181 Was die Bedürfnisfrage betrifft, so mag es genügen, darauf zu verweisen, daß die Einwohnerzahl von Derendingen gegenwärtig von der Regierung auf höchstens 3000 geschätzt und daß dort bereits 18 Wirtschaften bestehen, also zirka l auf 167 Einwohner. Ob ein solcher Maßstab nach kantonalem Gesetz als zu streng anzusehen sei, ist in erster Linie durch die zuständigen kantonalen Behörden zu entscheiden ; daß er mit den Bestimmungen der Bundesverfassung im Widerspruch stehe, kann nicht behauptet werden. .

Die Rekurrentin behauptet aber, diese Gesetzesauslegung sei außerdem eine ungleiche und willkürliche, und zum Beweise führt sie drei Gemeinden an, in denen seit Inkrafttreten des neuen, den Bedürfnisparagraphen enthaltenden Gesetzes Wirtschaften bewilligt worden seien, trotz einer im Verhältnis zu Derendingen geringeren Einwohnerzahl. Die Solothurner Regierung erwidert in ihrer Antwort, daß in jenen Gemeinden besondere Verhältnisse vorlagen, welche die Erteilung neuer Patente rechtfertigten.

Aus den angeführten Gründen ersuchen wir Sie, Tit., den Rekurs der A. M. Ellenberger als unbegründet abzuweisen.

B e r n , . d e n 25. Januar 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Ruffy.

Der I. Vizekanzler: Schatzmann.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung in Sachen des Rekurses der A. M.

Ellenberger in Derendingen gegen den Bundesratsbeschluß vom 23. November 1897, betreffend Verweigerung eines Wirtschaftspatentes. (Vom 25. Januar 1898.)

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1898

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02.02.1898

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180-181

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