145

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung.

Gemäß Bundesbeschluß vom 18. Juni und Ausführungsreglement vom 31. Oktober laufenden Jahres kann von nun an aus dem Kredit für Hebung und Förderung der schweizerischen Kunst alljährlich eine Summe bis zum Belaufe von Fr. 12,000 für die Unterstützung von Studien verwendet werden, welche schweizerische Künstler in auswärtigen Kunststädten und Sammlungen zu machen wünschen.

Anspruch auf diese Unterstützungen haben nur solche Künstler, die schon durch hervorragende Leistungen bekannt geworden sind oder deren bisherige Arbeiten darauf schließen lassen, daß sie mit Erfolg Studien der angedeuteten Art betreiben werden.

Schweizerische Künstler, die eine derartige Unterstützung (Stipendium) zu erhalten wünschen, wollen sich bis 31. Dezember nächsthin durch ein schriftliches Gesuch beim unterzeichneten Departement darum bewerben.

Das Gesuch soll eine kurze Beschreibung des bisherigen Bildungsganges des Bewerbers enthalten und von einem Heimatschein oder einem sonstigen amtlichen Schriftstück, dem die Herkunft und das Alter des Bewerbers zu entnehmen ist, begleitet sein. Auch hat der Bewerber einige seiner bisherigen Arbeiten, die ein Urteil über seine künstlerische Befähigung gestatten, beizulegen.

Das Reglement, enthaltend das Nähere über Verleihung und Betrag der Stipendien und die Pflichten der Stipendiaten, kann bei der Departementskanzlei bezogen werden.

Bern, den 4. November 1898.

[3/1]

Eilig. Departement des Innern.

Ausschreibung.

Für das Jahr 1899 werden hiermit die Heu- und Strohlieferungen für den Waffenplatz Bière zur Konkurrenz ausgeschrieben. Es wird nur ganz gute Qualität angenommen. Die Lieferungsbedingungen können vom Oberkriegskommissariat bezogen werden.

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. V.

10

146 Offerten sind bis 20. November 1898 mit der Aufschrift ,,Fpuragelieferung Bière" unterzeichneter Amtsstelle einzureichen; dieselben sind bis Ende November verbindlich.

B e r n , den 3. November 1898.

[V1]

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Spengler-, Dachdecker-, Glaser-, Schlosser- und Pflästererarbeiten, die Erstellung von Blitzableitungen und die Lieferung von eisernen Balken und gußeisernen Säulen fUr die Pferdestallungen in Brugg werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Zürich (Clausiusstraße 6) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Stauungen in Brugg" bis und mit dem 11, November nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 31. Oktober 1898.

Direktion der ei dg. Bauten.

Stellen-Ausschreibungen.

Departement des Innern.

Eidgenössische polytechnische Schule in Zürich.

Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung :

Professur für Wasserbau an der Ingenieurabteilung.

Auskunft über Erfordernisse, Gehalt etc. etc.

erteilt die nachbezeichnete Anmeldestelle.

Anmeldungstermin: 30. November 1898.

Anmeldung an :

Den Präsidenten des Schulrates des eidg. Polytechnikums : H. Bleuler in Zürich.

147

Justiz- und Polizeidepartement.

Vakante Stelle :

Ingenieur I. Klasse des eidg. Amtes für geistiges Eigentum.

Maschinentechaische Hochschulbildung, KenntErfordernisse: nis der deutschen und französischen Sprache.

Erwünscht: Berufspraxis, elektrotechnische Bildung, Kenntnis der italienischen Sprache.

Besoldung : Fr. 4000 bis 5500.

Anmeldungstermin: 30. November 1898.

Anmeldung an: Justiz- und Polizeidepartement.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse:

Revisor des Oberkriegskommissariates.

Kenntnis der deutschen und französischen Sprache und des militärischen Rechnungswesens.

Besoldung : Fr. 3500--4500.

Anmeldungstermin 20. November 1898.

Militärdepartement.

Anmeldung an: Bemerkungen: Dienstantritt 1. Dezember 1898.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Beworber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfang nahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Bureaudiener beim Hauptpostbureau in Genf. Anmeldung bis zum 22. November 1898 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Lausanne. Anmeldung bis znm 22. November 1898 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Grenchen. Anmeldung bis zum 22. November 1898 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Posthalter in Laufenburg. Anmeldung bis zum 22. November 1898 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

148 5) Postpacker in Goldau. Anmeldung bis zum 22. November 1898 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Bureaudiener beim Hauptpostbnrean \ Zürich.

l Anmeldung bis zum 22. No,, , , , . , , ...

T, . ,,, ..

j > vember 1898 bei der Kreispost7) Postabla^halter Bneftrager und direktion in Zürich.

" Bote m Wü bei Eafz (Zürich).

} 8) Telegraphist in Cerentino (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nehst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 22. November 1898 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

1) Mandatträger in Lausanne. Anmeldung bis zum 15. November 1898 bei der Kreispostdirektioa in Lausanne.

2) Bureauchef beim Hauptpostbureau Racial Anmeldung DIS zum 10. INOV.

3) Postcommis in Basel.

1898 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Drei Oberbriefträger in .Basel.

5) Briefträger in Basel.

6) Bureaudiener, Postpacker und Briefkastenleerer in Luzern. Anmeldung bis zum 15. November 1898 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Postcommis in Zürich.

Ì Anmeldung bis zum 15. Nov.

,,. -n , . . ,, ,.

} 1898 bei der Kreispostdirektion in 8) rostcommis in Kreuzungen.

l Zürich 9) Postcommis in Airolo. Anmeldung bis zum 15. November 1898 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

10) Telegraphist in Bern. Anmeldung bis zum 15. November 1898 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

11) Telegraphist und Telephonist in Laufen (Bern). Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 700 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 15. November 1898 hei der Telegrapheninspektion iu Ölten.

12) Telegraphist und Telephonist in Flawil (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 360, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 960 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 15. November 1898 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

13) Telegraphist und Telephonist in Lichtensteig (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 1020 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 15. November 1898 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

14) Chef des Telegraphen- nnd Telephonbureaus in St. Moritz-Dorf. Anmeldung bis zum 15. November 1898 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

15) Einnehmer beim Nebenzollamt in Pino (Tessin), mit Fr. 1200 Jahresbesoldung. Anmeldung bis und mit 15. November 1898 bei der Zollgebietsdirektion in Lugano.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Pr. 1.

No 45.

Bern, den 9. November

1898.

II. Réglemente and Tarif Vorschriften, A. Schweizerischer Verkehr.

(45/98) Allgemeine schweizerische Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation vom i. April 4897. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1898 an wird der Artikel ,,Petroleumcoaks" unter die Güter des Specialtarifs III der schweizerischen Güterklassifikation aufgenommen und zu diesem Zwecke der Position 501 (Retortenkohle etc.) am Schlüsse beigefügt: ,,und Petroleumcoaks".

Zürich, den 8. November 1898.

Namens des Schweiz. Eisenbahnverbandes: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

857.

B. Verkehr mit dem Auslande.

45/98)

858. ( Teil l B der schweizerisch-italienischen Gütertarife via Gotthard, vom i. August 4888. Gültigkeitsverlängerung.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung Nr. 721 im Publikationsorgan Nr. 37, vom 14. September 1898, teilen wir mit, daß der Teil I B (Tarifvorschriften nebst Warenklassifikation) der schweizerisch-italienischen Gütertarife via Gotthard, vom 1. August 1888, noch bis und mit dem 31. Dezember 1898 gültig bleibt.

Luzern, den 4. November 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

379

0. Transitverkehr.

859.

45/98)

(

Teil I der deutsch-italienischen Gütertarife vom i. Februar 1898. Nachtrag I.

Mit dem 1. Dezember 1898 tritt zu Teil I A, reglementarische Bestimmungen, und I B, Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation der vorbezeichneten Gütertarife, ein Nachtrag l in Kraft, welcher eine Anzahl Berichtigungen und Ergänzungen enthält. Derselbe kann bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Verwaltung in Basel bezogen werden.

Luzern, den 8. November 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

III. Personen- and Gepackverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

860.

(45/98) Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut S T B--J S, vom 1. April 1897. Nachtrag L Mit 1. Dezember 1898 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Bern, den 3. November 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

(45/98) Personen- und Gepäcktaxen für Auswanderer im Verkehr Zürich -- Antwerpen, vom i. August 1897.

Die auf 1. August 1897 eingeführten Personen- und Gepäcktaxen für Auswanderertransporte Zürich -- Antwerpen werden auf den 15. Februar 1899 aufgehoben.

Zürich, den 5. November 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

861.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

862.

(45/98) Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck auf den großh. badischen Staatseisenbahnen etc.

Nachtrag IX.

Zum Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck auf den großh. badischen Staatseisenbahnen und den unter Staatsverwaltung stehenden badischen Privatbahnen, Teil II, ist der Nachtrag IX -- gültig vom 1. November 1898 -- ausgegeben worden. Durch denselben werden die Bestimmungen über die Beförderung von Fahrzeugen und Leichen aus dem 380

Tarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen in den Personentarif übernommen, wodurch sich für einige Verbindungen Preiserhöhungen ergeben. Soweit gegenüber der bisherigen Berechnungsweise Erhöhungen eintreten, werden die seitherigen Taxen noch bis zum 31. Dezember 1898 einschließlich erhoben.

Die in den Nachtrag aufgenommenen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I2 genehmigt worden.

Karlsruhe, den 28. Oktober 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV, Güterverkehr, 4B/98)

863. (

A, Schweizerischer Verkehr.

Eilguttarif Rhätische Bahn -- Schweiz.

Am 1. Dezember 1898 tritt für die Beförderung in Eilfracht von Gütern aller Art, sowie von Bier in Fässern und Lebensmitteln bei Aufgabe als Stückgut zwischen Stationen der Rhätischen Bahn einerseits und Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Wald-Rüti-Bahn), der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Schweiz. Centralbahn, der Jura-Simplon-Bahn, der Gotthardbahn und der großh. badischen Staatseisenbahnen anderseits ein Tarif in Kraft.

St. Gallen, den 3. November 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

864. (45/98) Gütertarif JS, B R und R V T -- STB, vom i. Februar 1891. Nachtrag V.

Am 1. Dezember 1898 tritt zum obgenannten Tarif der Nachtrag V in Kraft. Derselbe enthält Distanzen für den Verkehr mit der Station Y vorne, sowie sonstige Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif und zu den Nachträgen l bis IV.

Bern, den 5. November 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

865. (45/98) Teil II A, Heft l, des schweizerisch-italienischen Gütertarifs via Gotthard, vom 1. Februar 1888. Aufnahme von Buchs loco in den Ausnahmetarif Nr. 5.

Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1898 an wird die Station Buchs (Rheinthal) loco mit den nachstehenden Schnittsätzen in den Ausnahmetarif Nr. 5 für Obst, getrocknetes etc., des schweizerisch-italienischen Gütertarifs via Gotthard, vom 1. Februar 1898, aufgenommen: 381

a

l

5000 kg.

10000 kg.

Fr. fUr 100 kg.

Buchs (Rheinthal) loco-{ Pino Chiasso ; ; ; ; ;

3. 31 3. 65

11

Luzern, den 8. November 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

866. (45/98) Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen etc. Belgien -- Basel. Neuausgabe.

Am 1. Dezember 1898 tritt für die Beförderung von Steinkohlen, Coaks und Steinkohlenbriquettes ans Belgien nach Basel ein neuer Ausnahmetarif in Kraft, wodurch der bisherige analoge Tarif, vom 1. Februar 1891, samt Nachträgen aufgehoben und ersetzt wird.

Der neue Tarif enthält nebst einigen Erhöhungen von höchstens B Cts.

pro Tonne eine bedeutende Anzahl Ermäßigungen.

Bern, den 8. November 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Ausnahmetaxen.

867. (45/98) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Ostschweiz, vom i. Januar 1897. Ausnahmetaxen für Malz.

Mit Gültigkeit vom 25. November 1898 an treten für Malzsendungen in

den Ausnahm Fracht mit Provenienz von Auree und Lc Puy die nachstehengewöhnlicher en Ausnahmefrachtsätze in Kraft, wodurch die im Publikationsorgan Nr.

32/98, sub Ziffer 634, bekannt gegebenen Taxen aufgehoben und ersetzt werden : Provenienz Auree Le Puy Wagenladungen von 5000kg. 10000kg. 5000kg. 10000kg.

Centimes pro 100 Kilogramm

Genf - Rheinfelden . . .

141

{ 129 125)

131

{ 119 115)

*) Gültig, sofern auf den französischen Strecken die für Sendungen von mindestens 20 000 kg. geltenden Taxen angewendet worden und.

Bern, den 8. November 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

382

C. Transitverkehr.

45

868. ( /9s) Norddeutsch- und sächsisch-schweizerischer Güterverkehr. Taxen für Güter aller Art Leipzig -- Genf transit.

Unter Bezugnahme auf die Nr. 519 in Nr. 25 des Publikationsorgans, vom 22. Juni 1898, bringen wir zur Kenntnis, daß die damit gekündeten Taxen Leipzig -- Genf transit für Güter aller Art in Ladungen von mindestens 10000 kg., pro Wagen auf 1. Dezember 1898 durch folgende neue Taxen ersetzt werden.

Leipzig I (bayerischer Bahnhof), Leipzig II (Dresdener Bahnhof), Leipzig Eilenburger,' Magdeburger und Thüringer Bahnhof -- Genf transit 448 Cts.

für 100 kg.

Leipzig Berliner ßahnhof -- Genf transit 453 Cts. für 100 kg.

Diese Taxen sind nur gültig für Sendungen nach und von Lyon und weiter und Grenohle und weiter.

Zürich, den 8. November 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

869. (45/9s) Deutsch-italienischer Ausnahmetarif Nr. i für metallurgische Produkte nach Italien. Neuauflage.

Auf den 1. Dezember 1898 wird der obgenannte Ausnahmetarif infolge Gewährung von Taxermäßigungen für eine Anzahl Artikel neu ausgegeben.

Die Neuauflage kann gegen Ende dieses Monats bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel zum Preise von M. 0. 80 bezogen werden.

Luzern, den 7. November 1898.

Direktion der Gotthardbalm.

870. ( 4B /9g) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. von Deutschland nach Italien. Nachtrag I.

Auf den 1. Dezember 1898 wird zum obgenannten Ausnahmetarif ein Nachtrag I ausgegeben, der einige Änderungen und Ergänzungen enthält.

Der Nachtrag kann gegen Ende dieses Monats bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen in Straßbnrg, sowie bei der Güterexpedition in Basel (E L B) gratis bezogen werden.

Lusern, den 8. November 1898.

Direktion der Gottkardbahn.

383

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

45/98)

871. (

Heft 6 des rheinisch-westfälisch-badischen Gütertarifes.

Nachtrag IV.

Zum rheinisch-westfälisch-badischen Gütertarifheft 6 -- Verkehr mit den rheinisch-westfälischen Privatbahnen -- ist mit Gültigkeit vom 1. November 1898 der Nachtrag IV, unter Ergänzungen der Stationstariftabellen und Ausnahmetarife neue Tarifkilometer für den Verkehr mit den Stationen der Westfälischen Landeseisenbahn enthaltend, ausgegeben worden.

Karlsruhe, den 31. Oktober 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseigenbahnen.

872. (45/98) Abteilung G des rheinisch-westfälsch-südwestdeutschen Gütertarifes.

Der im rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Verbände, Abteilung G, vom 1. April 1898 eingeführte Ausnahmetarif für Eis in Wagenladungen bleibt noch bis zum 31. Dezember 1898 in Kraft.

Straßburg, den 4. November 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

873. (45/98) Heft 6 der Abteilung B des rheinisch-westfälischsüdwestdeutschen Gütertarifes. Nachtrag 111.

Nachtrag III zu Heft 6 der Abteilung B des rheinisch-westfälisch-südwestdeutschen Gütertarifes ist mit Gültigkeit vom 1. November 1898 ausgegeben. Gratis. Vom gleichen Tage ab wird die Station Goxweiler in das Heft l der Abteilung B des gleichen Tarifs aufgenommen.

Straßburg, den 2. November 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

874.

(45/98) Heft A des Teiles II des süddeutsch-österreichischungarischen Verbandsgütertarifes. Nachtrag V.

Am 1. Dezember 1898 wird im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband zum Gütertarif, Teil II, Heft A (gemeinschaftliches Heft), vom 1. Januar 1894, der Nachtrag V eingeführt.

Karlsruhe, den 28. Oktober 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

884

875.

(46/9s) Südwestdeutscher Transittarif und Ausnahmetarif Nr. 42 des Binnenverkehrs der Reichseisenbahnen für Güter belgischer und holländischer Herkunft. Ergänzung.

Mit Wirkung vom 1. November 1898 finden die in den südwestdeutschen Transittarifen vom 15. Juli 1894 und in dem Ausnahmetarif Nr. 12 des Binnenverkehrs der Reichseisenbahnen für Güter belgischer oder holländischer Herkunft vorgesehenen Frachtsätze für Gambir, Katechu und Farbholzextrakt auch für den Artikel ,,Kastanienholzextrakt" Anwendung.

Straßburg, den 29. Oktober 1898.

tteneraldirektion

.

der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

876. (*B/9s) Teil H, Hefte i und 3, der rumänisch-süddeutschen Verbandsgütertarife.

Neuausgabe und Nachtrag H.

Mit Gültigkeit vom 1. November 1898 ist ein neuer Tarif, Teil II, Heft 3, enthaltend besondere Bestimmungen und Frachtsätze für den direkten Güterverkehr zwischen Constanta Hafen (port) transito, Station der rumänischen Eisenbahnen, einerseits und süddeutschen Stationen andererseits, in Kraft getreten. Die darin vorgesehenen Frachtsätze gelangen jedoch nur im Rückvergütungswege zur Anwendung.

Ebenfalls mit Gültigkeit vom 1. November 1898 ist zum Teil II, Heft l, des ab 1. Juni 1895 gültigen direkten rumänisch-süddeutschen Gütertarifs der Nachtrag II ausgegeben worden.

Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs.

Nähere Auskunft erteilen das diesseitige Gütertarif bureau und die Verbandstationen, durch welche beide Drucksachen käuflich bezogen werden können.

Karlsruhe, den 3. November 1898.

Generaldirektion der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 5. November 1898: 557. Nachtrag II zum Gütertarif für den Verkehr N O E -- VSB, TB und WEB.

558. Neuer Tarif für Personen, Reisegepäck und Hunde der Lausanner Tramways.

559. Nachtrag III zum Gütertarif für den Verkehr N 0 B -- K H B (Heft IV),, Genehmigt am 7. November 1898: 560. Entwurf zu Teil I, Abteilung B, der Gütertarife für den schweizerisch-italienischen Verkehr, enthaltend die Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation, mit Vorbehalten.

385

561. Ansnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen etc. ab belgischen Stationen nach Basel S C B, Basel bad. Bahnhof, sowie nach Delle transit.

562. Frachtermäßigung für den Transport von Lokomotiven ab Romanshorn transit mit Herkunft von Chemnitz nach Genf transit mit Bestimmung nach Spanien.

563. Aufnahme der Station Buchs (Rheinthal) in den Ausnahmetarif Nr. 5 für Obst, getrocknetes, etc. des schweizerisch-italienischen Gütertarifs, Teil II A, Heft 1.

Genehmigt am 8. November 1898: 564. Ausnahmetaxen für den Transport von Gütern aller Art in Wagenladungen von 10 000 kg. zwischen Leipzig I (bayerischer Bahnhof), Leipzig II (.Dresdener Bahnhof), Leipzig Eilenburger Bahnhof, Magdeburger und Thüringer Bahnhof, sowie Leipzig Berliner Bahnhof und Genf transit für Sendungen nach und von Lyon und weiter und Grenoble und weiter.

565. Nachtrag I zu Heft 2 des Teiles II, Abteilung A, der schweizerisch-italienischen Gütertarife, mit Vorbehalten.

566. Nachtrag I znm Ausnahmetarif für Steinkohlen Deutschland -- Italien.

567. Nachtrag I zum niederländisch-italienischen Gütertarif.

568. Nachtrag X zum Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen und lebenden Tieren der Dampfschiffahrt auf dem Bodensee (Obersee und Überlingersee).

569. Direkte Frachtsätze für den Transport von Kaolinerde in Wagenladungen- ab den böhmischen Stationen Kaznian, Ober-Bris, Trémoschna, Pilsen und Podersam nach Utzenstorf.

570. Entwurf II eines Nachtrages I zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr Basel S C B -- Stationen der k. prenß. und großh. hessischen Eisenbahndirektion Mainz und der k. preuß. Direktionsbezirke Prankfurt a/M.

und Köln.

571. Nachtrag II zum Distanzenzeiger zur Berechnung der Taxen für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, Kranken, Leichen, Gepäck und Expreßgut etc. im Verkehr J S, B K, R V T, V Z, FM, T Ste C und JN -- SO B, AS B, Bremgarten, E B, L H B und H "W" B.

572. Aufnahme des Artikels ,,Petrolenmcoaks" (Coaks de pétrole, Coaks di petrolio) in den Specialtarif III der schweizerischen Güterklassifikation.

573. Entwurf zum Nachtrag I zu Teil I der deutsch-italienischen Gütertarife über den Gotthard, den .Brenner und Pontebba, mit Vorbehalten.

574. Ansnahmetaxen für den Transport von Malz in Wagenladungen ah Genf transit (Auree und Le Puy) nach Kheinfelden.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. November 1898 dem Vorschlag zur Aufnahme des Artikels ,,Calcium-Carbid" als Position XLJX a in die Anlage l zum Teil I, Abteilung A, der Gütertarife für den deutsch-schweizerischen Verkehr die Genehmigung erteilt.

386

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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09.11.1898

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145-148

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10 018 533

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