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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten pro 1899, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen.

(Vom 3. Juni 1898.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht betreffend die vom Bunde an die Kantone für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten pro 1899, sowie für die Kleiderreserven zu leistenden Entschädigungen zu unterbreiten.

A. Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten.

Mit dem neuen Bekleidungsreglement vom 11. Januar 1898 erfolgte die Einführung eines neuen Modells für die Feldmütze, welche wir mit Fr. 4. 10 in den Tarif einstellen. (Fr. 3. 80 die Mütze und 30 Cts. die Einteilungskokarde.)

Der Tarif für das Füsilierkäppi stellt sich zufolge des Ersatzes der Gänse durch das Waffenabzeichen für die Infanterie auf Fr. 8. 70 statt Fr. 8. 60 ; der Tarifpreis des Käppi für die Sanitätsund Verwaltungstruppen bleibt unverändert.

Die Trainrekruten sollen inskünftig nur eine Lederhose und eine Tuchreithose mit Besatz, statt zweier Lederhosen erhalten,

591 wodurch sich der Tarifansatz für das zweite Paar auf Fr. 25. 65 (statt Fr. 37. 40) reduziert.

Die Füsilier- und Kanonierrekruten des Jahres 1899 sollen wie in den letzten Jahren, soweit möglich, mit sogenannten Landsturmkapüten ausgerüstet werden, welche seinerzeit vom Bund auf eigene Kosten für die Ausrüstung des bewaffneten Landsturmes angeschafft, für diesen Zweck aber nicht verwendet wurden, weil man vorzog, dem bewaffneten Landsturm gebrauchte ältere Kapüte abzugeben. In den Tarif nehmen wir für diese Kapüte den gewohnten Ansatz auf.

Die K r a v a t t e , deren Tarif wir den Anschafiungskosten entsprechend auf 70 Cts. ansetzen, bleibt nur für die Infanterie und zwar dasselbe Modell wie für die Radfahrer ; für alle übrigen Truppen kommt sie in Wegfall; ebenso die H a n d s c h u h e für die Artillerie mit Fr. 2. 20, da dieselben nicht mehr als persönliche Ausrüstung, sondern wie bei der Kavallerie, nur nach Bedarf aus dem Magazin verabfolgt und jeweils wieder zurückgezogen werden.

Die Ausrüstung der Infanterie nach Modell 1896/97, welche sich in Händen der diesjährigen Rekruten befindet, entspricht den gestellten Anforderungen. Das Modell 1896/97 kann in dieser Form voraussichtlich zur Ordonnanz erhoben werden. Um aber die noch bestehenden Vorräte an schwarzem Lederzeug thunlichst aufzubrauchen, werden pro 1899 alle Rekruten der nicht gewehrtragenden Fußtruppen, die Kavallerie- und die Trainrekruten noch damit versehen, d. h. wie im Jahre 1898 ausgerüstet.

Dagegen soll die neue Ausrüstung mit dem Jahre 1899 den Rekruten der gewehrtragenden Fußtruppen, das neue Putzzeug allen Rekruten verabfolgt werden.

Allfällige kleinere Änderungen des neuen Modells werden auf den bisherigen Preis, der sich als angemessen erwiesen hat, nicht von Einfluß sein. Wir werden daher die Ansätze des Jahres 1898 unverändert beibehalten, ausgenommen beim Putzzeug für den Mann, dessen Tarifpreis wir- wegen Anfügung einer weitern Schlaufe von Fr. 2.65 auf 2.80 erhöhen. Für die D o p p e l b ü r s t e und T r i p p e l b ü c h s e wird 40 Cts., für die L e d e r S t e g e mit K n o p f des Trains 50 Cts. und für die K n o p f s e h e er e 10 Cts. Zuschlag angesetzt.

Bei der Kavallerie und der Positionsartillerie bleibt das bisherige Kochgeschirr aus Stahlblech. Die G-amelle wird den gleichen Truppen wie bisher abgegeben. Die Garnitur für die Tornister

592

und Brotsäcke neues Modell, deren einheitliche Anschaffung und Kontrolle ein absolutes Erfordernis ist, wird den Kantonen vom Bund zum Selbstkostenpreis geliefert und pro Rekrut im gleichen Betrage rückvergütet (vide Tarif).

Die Ausrüstung der Rekruten pro 1899 ist vorstehendem gemäß nach Tabelle I durchzuführen ; die Entschädigungsansätze sind aus Tabelle II ersichtlich.

B. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Dieser Kricgsvorrat bestund bis jetzt nur aus Kleidern, da ziemlich viel Lederzeug in der Reserve an getragenen Stücken vorhanden war. Das ist nun seit der Ausrüstung des bewaffneten Landsturms nicht in demselben Maße mehr der Fall.

Das Anpassen der Gegenstände nach Größe erheischt einen gewissen Mehrvorrat. Es muß Mehrvorrat vorhanden sein, damit die Lieferungen nicht in der unpassenden Jahreszeit und in zu knappen Terminen ausgeführt werden müssen. Ausschlaggebend aber ist in dieser Beziehung die Notwendigkeit f ü r e i n e n w e i t e r n i m Kriegsfall sofort auszuhebenden j ungern Rekrutenjäh r g an g die n o t w e n d i g e p e r s ö n l i c h e A u s r ü s t u n g in n e u e n S t ü c k e n zur s o f o r t i g e n A b g a b e auf Lager zu halten. Von der A u s r ü s t u n g mit schwarzem L ed er z e u g ist nur der Bedarf für die Rekruten anzuschaffen.

Da die Vermehrung des Vorrates um eine volle Jahresausrüstung in einem Jahre Schwierigkeiten bieten dürfte, so wird die Anschaffung derselben besser auf die Jahre 1899 und 1900 verteilt.

Wir beantragen wie bisher, von der Wertsumme dieses Kriegsvorrates pro 1899 inklusive der Hälfte eines Jahresbedarfes der persönlichen Ausrüstung nach Ordonnanz 1898 4 % Geldentschädigung an die Kantone auszurichten wie seit 1883. Die Kleider sollen auf 15. März 1899 auf Lager liegen, die Gegenstände der persönlichen Ausrüstung ausnahmsweise erst auf Ende September 1899.

Für erstere würden 8 Monate, für letztere 4 Monate GeldzinsVergütung ausgerichtei.

C. Unterhalt der Ausrüstung in Händen der Mannschaft und der Reserve.

Wir befürworten die Entschädigung für den Unterhalt der Reserve in angebrauchten Stücken, sonst kurzweg .,Reservea be-

Tabelle I.

Zu Seite 592.

Ausrüstungseffekten und persönliche Bewaffnung der Mannschaft des Bundesheeres pro 1899, Truppengattung'.

Gî-eg-enstand..

Kanon 1ère PositionsGewehr- Spielleute tragende der Gewehr- Kavallerie. der Feld- artillerie.

artillerie.

Infanterie. tragenden.

Festungsartillerie.

Train.

Genie.

Sanitat, Verwaltung.

A. Ausrüstung.

T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T * * * * * * * * * * * * M M M M M M M

Käppi mit Garnitur Feldmütze mit Einteilungskokarde Waffenrock mit Achselklappen .

.

. .

1 1 1

Bluse mit Achselklappen (>J< Exerzierweste) (E W) 2 Hosen für Fußtruppen dunkelblaue. Paar Stiefelhosen, wovon 1 mit Tuchbesatz (nach R.-Sch. erneuert), Paar Lederhosen, wovon 1 nach Rekrutenschule mit Tuchbesatz versehen, Paar . . .

Tuchhose mit Besatz .

· 1 Kaputt (Mantel) 1 Krawatte Sporren 1 Tornister mit Hülfstragriemen Ordonnanz 1898 Tornister mit abnehmbaren Hülfstragriemen ,, ,, 1 Kochgeschirr aus Aluminium ,, 1 ßrotsack -, 1 Feldflasche mit Becher . . .

.

_ fl 1 MannsDutzzeuE* *) « « Tornister Ordonnanz 1875 Traintornister . . .

_ _ Kochgeschirr aus Stahlblech .

_ 1882 Gamelle ,, 1875 Brotsack (Kavallerie und TraintrotnpeteT nach Ordonnanz 1893) ,, 1881 Feldflasche . .

.

^ ,, 1 Putzzeugtäschchen für die Waffe 2 ) ,, 1889 1 Bajonettscheidtasche Ordonnanz 1898 Tasche für Geniesäbel und Bajonett _ ~ Leibeurt .

. . .

. . . .

. . .

_ 1 2 Patrontaschen, zweiteilige ,, ,, Patronenschlaufen für 30 Patronen ,, ,, 2 Dotation mit Munition . .

. . . .

_ _ (120) Lederzeug für Instrumente und Trommeln ,, ,, Leibgurt Ordonnanz 1875 Faschinenmessertasche .

^ ^ Patrontaschenband für 10 Lader 3 ) Modell 1893 Lederzeug für Instrumente und Trommeln Ordonnanz 1875 Säbelkuppel mit Schlagband, Kavallerie Modell 1896, Train nach ,, ,, Marschierschuhe nach Ordonnanz (cirka 1500 g.), Paar 1 Leichtere Marschierschuhe Quartierschuhe aus Leder oder Segeltuch . . .

1 Stiefel (>J< liefert d i e Schäfte gratis) . .

.

. . . . .

Socken, je 2 Paar, wovon 1 im Tornister 2 Hemden und Nastücher, je 2 Stück, wovon 1 im Tornister 2 Waschtuch 1

1 1 1

(E W) 2

1 1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1

1

1 2

1

2

1 2

1

2

1

1

2

2 1 1

(1)

1

1

1

2

2 1 1 1 1 1

1 1

1 1 U)

1 1

1 1

1

1

1 1 1 1

1 1 1 1

Trompeter 1

1 1

1 1

1 1

1 1 1

1 1

1 1 1

(60) 1

1

1 ' 1 1 1

1 1 1

1 1

1 1 1

1 2

1 1 1 1 2

(60)

(60)

1 1

1 1

Armeetrain Armeetrain

1

1

1 1

1 1

1 1

1 Artillerie 2

2 2 1

2 2 1

2 2 1

l" 1

1 1

1 1

2 2 1

2

1 2 2 1

1 2 2 1

2 2 1

\

B. Bewaffnung.

Gewehr m i t Riemen .

.

.

.

.

.

. . . .

Karabiner mit Riemen Revolver . . .

.

.

Dolchbajonett mit Scheide (für Spielleute und Fouriere langes Modell) . . . .

Faschinenmesser mit Scheide Geniesäbel und Bajonett mit Scheiden, je Säbel, Kavallerie Modell 1896, Artillerietrain Ordonnanz 1875 Unterofflzierssäbel mit Lederscheide und wollenem Schlagband für höhere Unteroffiziere 7) Offizierssäbel mit Unteroffizierskoppel und wollenem Schlagband für höhere Unter* offiziere ')

* * * * * * * *

1

1 1

1

1*) B )

1 1

1

Artillerie

1 1

1

Armeetrain

1

1 1

1

1

1

1

1

') Enthält : 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Büchse mit Schnhfett, 50 g. Seife, 1 Kamm, 1 Nadelbüchschen mit zweier.ei Faden uiid 3 Nadeln , 4 große u nd 2 kleine üniformkn öpfe, 6 Hos enknb'pfe, 1 Sämischleder, 1 Baumwolllappen, 1 Planelllappen, 2 m. Schnur, für die Truppen mit gelben Knöpfen: eine Knopfschee re; fiir Tru ppen mit F aschmenme äser: 1 Tri ipelbürste n nd 1 Tripp elbüchse ; fi ir Train: 1 Paar Stege mit 1 Doppelknopf.

2 ) Enthält: 2 Waft'enfettbüchsen, 1 Pntzschnnr und 1 Patronenlagerreiniger.

") Mit 5 Taschen.

*) Wachtmeister, Korporale und Reiter (Train ausgenommen).

6 ) Feldweibel, Fouriere und Trompeter.

6 ) Berittene Unteroffiziere nnd Trompeter.

') Adjutant-Unteroffiziere, Feldweibel und Fouriere.

NB. Die mit T bezeichneten Gegenstände werden von den Kantonen angeschafft nnd nach Tarif vergütet; die mit M bezeichnete!i Effekten sind vom Mttun zu liefern und die mit >£ bez eichneten Gègenstände beschafft der Bund, ebenso die sogenannten Garnituren für die Tornister und Brotsäcke (Ordonnanz 1898).

Tabelle II.

Tarif.

Zu Seite 592.

Train der

| i i

Gr e g en s t

and.

°

Käppi, nach Ordonnanz von 1888, mit Garnitur, für Kavallerie nach Ordonnanz von 1883 .

Feldmütze m i t Einteilungskokarde . . . .

; Achselschuppen für Kavallerie, 1 Paar . .

1 Waffenrocfc mit Achselnummern Bluse mit Achselnummern Tuchhosen, dunkelblaumeliert, für Fußtruppen Stiefelhosen für Kavallerie, wovon eine mit Besatz 1 Erneuerung dieses Tuchbesatzes (für \ Paar) .

1 Reithosen mit Lederbesatz für Train . . . .

Tuchbesatz für 1 Paar samt Aufnähen desselben Tuchhosen mit Besatz und Sous-pied . . .

Kaput mit Achselnummern Reitermantel mit Achselnummern Halsbinde Tornister, inkl. Riüg für Schanzwerkzeug der Infanterie Gamelle Einzelkochgeschirr .

.

.'

Brotsack Feldflasche .

.

.

. . . .

Putzzeug für den Mann ' Sporen, 2 Paar für alle Beritleneu . . . . [ Garnituren für Tornister und Brotsack, Ordonnanz 1898

Füsiliere.

Schützen.

Fr.

Fr.

8.70 4.10

8.65 4.10

27.--

28.10

27.70

27. 70

-- -- --

-- -- --

-- 28. 05

28.05

--.70

--.70

24. --2

24. -- 2

Dragoner Kanoniere Positionsund ' der FeldGuiden. [artillerie. artillerie.

Fr.

18.-- 4.10 6.-- 27.-- 16.95

45.45 9.75 -- --

4. 50 4.75 3. -- 2.90

3.75

3.75

139. 05

140. 20

178. 75

Sanität.

Verwaltung.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

8.75 4.10

8.75 4.10

8.75 4.10

8.75

8.50 4.10

8.75 4.10

8.75 4.10

8.50

4.10

8.40 4.10

27.10 17.25 27.70 --

27.10 17.25 27.70 -- -- -- --

27.10 17.25 27.70

27.10 17.25

27.10 17.25 --

27.55 17.25 27.70 -- -- --

27.17.25 27.70 -- --

27.-- 17.25 27.70 -- --

-- 28.70

-- 28.70

-- -- -- 28. 05

-- -- 28.05

19.-- 1.10

19.-- 1.10

4.50 4.75 3.-- 2.90 --

5.20 2.90 2.80 --

5.20 2.90 2.80 --

--

--

153. 20

143. 60

-- --

28.70

19.-- 1.10 2.90 6.20 3. -- 2.80 1.50

Genie.

Artillerie.

pagnlen.

-- -- -- _--

35.10

4.50 4.75 3. -- 2.80

Berittene

Batterien Festungs- und Park- Armeetrain. Trompeter artillerie.

der com-

5.20 2.90 3.30

145. 10

19.-- 2.90 5.20 2.90 3.30

146. 90

24. --2

4. 50 4.75 3. 2.90

152. 75

4.10

-- -- 37.40 6.55 25.65

-- -- 37.40 6.55 25.65

27.10 17.25 -- -- * -- 37.40 6.55 25.65

35.80

35.80

35.80

23.-- 1.10

23.1.10

1.10

5.20 2.90 3.40 1.50

5.20 2.90 3.80 1.50

6.20 3. -- 3.40 1.50

199.70

199. 85

-- -- 28. 70

24.-- 2

177.80

-- 143. 50

1 Das Waffen fett wird vom Bund zum Gewea r, beziehungsweise Karabiner geliefert und fällt im Tarif außer Betracht. Beide Büchsen sind im Zubehörtäschchen für die Waffe unterzubringen.

1 Spielleute Fr. 1 weniger.

i

593 zeichnet, von 10°/o der Tarifwertsumme der Rekrutenausrüstung auf 12°/o zu e r h ö h e n . Die Gründe, die hierzu veranlassen, liegen in den bedeutend höheren Anforderungen, die der heutige Dienst durch vermehrte Austausche an die Reserve stellt. Diese Mehrbeanspruchung wird durch die Einführung der Exerzierkleider, deren Unterhalt der Bund ebenfalls übernommen hat, nicht ganz aufhören.

Durch die Organisation der Landwehrinfanterie und der Artillerie wurden viele Austausche veranlaßt, deren Ausgleichung wiederum Opfer fordert.

Ferner sind die Ansprüche der Truppe selbst in Bezug auf die Qualität der Ausrüstung gewachsen.

Anderseits jedoch müssen 12 % als durchaus genügend und für normale Jahre als reichlich bezeichnet werden.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 3. Juni

1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Euffy.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

594

(Entwurf.)

Bimdesbeschluss betreffend

die vom Bunde an die Kantone für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten und die Kleiderreserven pro 1899 zu leistenden Entschädigungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 3. Juni 1898, beschließt : Die vom Bunde an die Kantone pro 1899 auszurichtenden Entschädigungen werden festgesetzt wie folgt: 1. Für die Bekruten: Für einen Füsilier Fr. 139. 05 ,, ,, Schützen ,, 140. 20 (Für die Spielleute der Gewehrtragenden je l Fr. weniger.)

,, ,, Guiden und Dragoner ,, 178. 75 ,, ,, Kanonier der Feldartillerie ,, 145. 10 ,, ,, ,, ,, Positionsartillerie . . . . ,, 146. 90 ., ,, Festungsartilleristen ,, 152. 75 ,, ,, Trainsoldaten der Batterien und Parkcompagnien ,, 199. 70 ,, Trainsoldaten des Armeetrains . . . ,, 189. 85 fl ., ,, berittenen Trompeter der Artillerie . . ,, 177. 80 ,, Geniesoldaten ,, 153. 20 fl ,, ,, Sanitätssoldaten ,, 143. 60 ,, f ln Verwaltungssoldaten . . . . ' . . . ,, 143. 50

595

2. Für den Kriegsvorrat an neuen Stücken.

Die durch Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1892 festgesetzte Entschädigung für den Unterhalt einer Jahresausrüstung alsReserve wird unverändert beibehalten. Es soll jedoch nebst der Reserve an Bekleidungsgegenständen im Jahre 1899 auch ein halber Jahresbedarf an Ausrüstungsgegenständen nach Ordonnanz 1898 beschafft werden.

Die Entschädigung von 4 °/o wird für die Kleider wie bisher für 8 Monate, für die persönliche Ausrüstung nach Ordonnanz 1898, welche erst auf Ende September auf Lager sein soll, für 4 Monate ausgerichtet.

8. Für die Reserve an getragenen Stücken.

Für den Unterhalt wird pro 1899 die Entschädigung von 10 % auf 12 °/o der Wertsumme der Rekrutenausrüstung erhöht und deren Ausrichtung an die Erfüllung von Bedingungen geknüpft, deren Feststellung durch das schweizerische Militärdepartement auf Grund einer vom Bundesrat zu erlassenden Verordnung und der Ergebnisse der vorzunehmenden Inspektionen erfolgt.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

-J=-0-sg-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten pro 1899, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen. (Vom 3. Juni 1898.)

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Bundesblatt

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Jahr

1898

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.06.1898

Date Data Seite

590-595

Page Pagina Ref. No

10 018 350

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