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Bekanntmachungen von

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1897 und 1898.

1898 ·flQA*9 .1897.

Monate.

1

1898.

Mehrtinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

2,930,083. 63 3,400,829.82 4,091,472. 79 4,071,580. 81 3,934,417. 66 3,741,382. 11 3,812,281. 92 3,731,380. 66 4,343,048. 09 4,603,105. 10 4,009,607. 78 5,228,809. 98

2,938,163. 20 3,560,332. 41 4,148,073. 23 4,062,455. 94

8,079.57 159,502. 59 56,600.44 --

-- Total 47,898,000. 35 Auf Ende April 14,493,967. 05 14,709,024. 78

215,057. 73

Januar .

Februar .

März . .

April . .

Mai . .

Juni . .

Juli . .

Augast .

September Oktober .

November Dezember

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-- -- -- 9,124. 87

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Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur 0. Schenker & Cie. in Chiasso ist infolge Verzichtes der Firmainhaber auf ihr Patent erloschen. Es wird deshalb die von derselben bei der eidgenössischen Wertschriftenverwaltung hinterlegte Kaution im Betrage von Fr. 45,000 den Eigentümern der letztern auf Anfang Mai 1899 zurückgestellt werden, sofern das unterzeichnete Departement bis zu jenem Zeitpunkt keine Kenntnis von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die obengenannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 7. Mai 1898.

Schwell. Politisches Departement: E. Ruffy.

Postamtliche Bekanntmachung.

In Gemäßheit von Art. 26 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 3. Dezember 1894 sind sämtliche vom Jahr 1897 stammenden Postsendungen, welche aus irgend einem Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht zu ermitteln waren, sowie alle liegen gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen ans genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiermit an alle diejenigen, welche ein Eigentumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sich diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen Angaben über Beschaffenheit, Inhalt n. dgl., bezw. des Aufgabeortes, der Adresse und des Bestimmungsortes des vermißten Gegenstandes mittelst frankierten Briefes anzumelden.

Nach Ablauf von 3 Monaten von heute an werden die nicht reklamierten Gegenstände zu gnnsten der Postkasse veräußert.

Bern, den 4. Mai 1898.

Schweiz. Oberpostdirektion.

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Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

In Anwendung von Art. 8 des Reglements für die Diplomprüfungen wird hiermit bekannt gemacht, daß der schweizerische Schulrat auf Grund des Ergebnisses der bestandenen Prüfung nachträglich Herrn Ernst Sitter, von Cham, Kanton Zug, das Diplom als ,,Technischer Chemiker" erteilt hat.

Z ü r i c h , den 3. Mai 1898.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: XX. Bleuler.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 16. April 1898 hat der Verwaltungsrat der Eisenbahn-Gesellschaft Stansstad-Engelberg um die Bewilligung nachgesucht zur Verpfändung im I. Rang der cirka 23 km. langen elektrischen Bahn von Stansstad nach Engelberg, samt Zubehörden und Betriebsmaterial, im Sinne von Art. 9 des Verpfändungsgesetzes vom 24. Juni 1874, für einen Betrag von Fr. 1,000,000, zum Zwecke der Sicherstellung eines auf den Bau und die Ausrüstung der Bahn zu verwendenden Anleihens im gleichen Betrage.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 12. Mai 1898 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung beim Bundesrat schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 3. Mai 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates : [%]

Schweiz. Bundeskanzlei.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1898

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.05.1898

Date Data Seite

382-384

Page Pagina Ref. No

10 018 321

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