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Ans den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates.

(Vom 11. Juni 1898.)

An die Kosten der Ausführung der nachstehend bezeichneten Bodenverbesserungsprojekte im Kanton Schwyz werden unter der Voraussetzung mindestens ebenso hoher kantonaler bezw. Bezirksbeiträge folgende Bundesbeiträge zugesichert : 1. Für die Entwässerung der Liegenschaft Altriet in Euthal, Eigentum von Richter Anton Öchslin in Einsiedeln, 30 °/o, im Maximum Fr. 795 ; 2. für die Entwässerung der Liegenschaft St. Georgshof, Eigentum der Gebrüder Mathias und Konrad Bürgi in Arth, 15 °/o, im Maximum Fr. 165 ; 3. für die Entwässerung der Liegenschaften Ottenthal und Hausmatte des Anton Ulrich in Lowerz, 15 %, im Maximum Fr. 502 ; 4. für Urbarisierung der Liegenschaften ,,unteres und oberes Siti", Eigentum von Gebrüder Mauer in Schwyz-Rickenbach, 15 %, im Maximum Fr. 173.

(Vom 13. Juni 1898.)

Mit Eingabe vom 3. vorigen Mts. richtet Herr Jos. B ü b l er zum Seehof in Romanshorn an den Bundesrat das Gesuch, er wolle erkennen, daß das Brettergeschäft der Firma Lüthi
in Romanshorn zur Zeit des ihm daselbst zugestoßenen Unfalls (24. Juni 1897) den Bestimmungen der eidg. Haftpflichtgesetzgebung unterstellt gewesen sei.

Aus der vom Fabrikinspektor dès 3. Kreises an Ort und Stelle vorgenommenen Untersuchung ergiebt sich, daß das Unternehmen der Firma Lüthi & Cie. ein reines Handels-, nicht etwa ein Fabrikations- oder Baugeschäft ist, indem die zu veredelnden Waren nicht von ihr selbst, sondern von einem Dritten, der Firma Jäger & Sohn in Romanshorn, bearbeitet werden, wobei dem Petenten die Kontrolle, das Auf- und Abladen etc. oblag. Der Transport der von der Handelsfirma Lüthi & Cie. an das Hobelwerk Jäger & Sohn zur Verarbeitung übergebenen Bretter findet meist durch die NordBundesblatt. 50. Jahrg. Bd. III.

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882 ostbahn statt. Auf ein reines Handelsgeschäft ist aber, auch bei vorhandener erheblicher Arbeiterzahl, weder das Fabrikgesetz noch das erweiterte Haftpflichtgesetz anwendbar.

Da nun der Unfall Bühler sich auf dem Lagerplatz der Firma Jäger & Sohn ereignet hat, so kann die Frage aufgeworfen werden, ob nicht diese im Sinne von Art. 3 des erweiterten Haftpflichtgesetzes vom 26. April 1887 als haftbar zu bezeichnen sei. Nach dem bundesrätlichen Entscheide vom 22. Januar 1895 botreffend die Schreinerei Stappung in Basel (Bundesbl. 1895, I, 113) muß diese Frage ebenfalls verneint werden.

Der Bundesrat hat daher erkannt, es sei das Brettergeschäft der Firma Lüthi & Cie. in Romanshorn zur Zeit des dem Jos.

Bühler zugestoßenen Unfalles den Bestimmungen des Fabrik-, sowie des erweiterten Haftpflichtgesetzes n i c h t unterstellt gewesen.

(Vom 17. Juni 1898.)

Das Bundesgericht zeigt an, daß es seine diesjährigen Ferien auf die Zeit vom 25. Juli bis 3. September festgesetzt habe.

Herrn Karl V o g t , von Genf, Übersetzer I. Klasse des Justizund Polizeidepartements, wird die gewünschte Entlassung unter Verdankung der guten geleisteten Dienste erteilt.

Das allgemeine Bauprojekt für die zweite Bausektion BevieuxGryon der elektrischen Bahn Bex-Gryon-Villars wird unter einigen Vorbehalten genehmigt.

(Vom 20. Juni 1898.)

Die naehbezeichneten Stellen des Armeestabes werden besetzt wie folgt: 1. Parkdirektor : Herr Oberst Alfred von Steiger, Chef der administrativen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung; 2. Kommandant des Hauptquartiers: Herr Oberst Albert von Tscharner, in Bern ; 3. dem Armeearzt zugeteilt: Herr Hauptmann Arnold Lotz in Basel ;

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4. dem Armeepferdarzt zugeteilt: Herr Vet.-Hauptmann Bosset in Avenches; 5. dem Armeeauditor zugeteilt: Herr Oberlieut. Guido Nicola in Lausanne, Gerichtsschreiber des Ersatzgerichts VIEL

Als Gerichtsschreiber des Ersatzgerichts VIII wird gewählt: Herr Julius D ed u al in Chur, Oberlieut. im Infanteriebat. 93/11.

"\Valileïi.

(Vom 13. Juni 1898.)

Post- und Eisenbahndepwtement.

Eisenbahnabteilung.

Kontrollingenieur II. Klasse für die elektrischen Bahnen und die mit den Bahnen in Berührung kommenden Starkstromleitungen : Herr Paul Veillard, von Landeron, Maschineningenieur in Genf.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphisten in Bern :

Herr Friedrich Jost, von Attiswil, Telegraphist in Chaux-de-Fonds.

,, Heinrich Isler, von Außerrikon, in Bern.

Gehülfe I. Klasse des technischen Bureaus der Telegraphendirektion :

,,

Telegraphist in Luzern :

,,

Joh. Kämpfer, von Winterthur, in Bern.

Heinrich Stäger, von Besenbüren, Telegraphist in Zug.

884 (Vom 17. Juni.,1898.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter und Briefträger in Solliat (Waadt) : Herr Valentin Guignard, von le Lieu, in Solliat.

(Vom 20. Juni 1898.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter und Briefträger in Riedtwil : Frau Wwe. Julia Erberhard-Käch, von Urtenen, in Riedtwil.

Postcommis in Aarau: Herr Emil Hässig, von Aarau, Postcommis in Baden.

Posthalter, Briefträger und Bote in Mülligen (Aarg.) : Frau Wwe. Elisabeth Lier, von Kappel a/A., in Mülligen.

Postcommis in Zug: Herr Jost Burri, von Malters, Postcommis in Zürich.

Posfchalter und Briefträger in Roggwil (Thurgau): ,, Ernst Fey, von Roggwil.

T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g.

Telephongehülfen II. Klasse in Genf: · Herr Francis Chapaley, von Satigny.

,, Marius Gex, von Daillens, beide Telegraphisten in Genf.

Telephongehülfe II. Klasse in Neuenburg: ,, Emil Hophan, von Näfels, Telegraphist in Zürich.

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1898

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22.06.1898

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881-884

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