516

# S T #

Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 5. Dezember 1898.)

An die wirklichen, durch Belege ausgewiesenen Kosten der Erstellung einer Güterstraße von Nottwil nach Oberarig, Kanton Luzern, gemäß vorgelegtem Plan, wird, unter Voraussetzung eines mindestens gleich hohen Beitrages der Gemeinde Nottwil, ein Bundesbeitrag von 30 %, im Maximum von Fr. 990, in Aussicht gestellt.

Der Rekurs des Herrn C. A e b l i - K ö n i g , Baumeister in Ennenda, gegen einen Beschluß des Regierungsrates des Kantons Uri, vom 10. September 1898, die Eintragung des Rekurrenten in das Handelsregister betreffend, wird begründet und die angefochtene Verfügung der Regierung von Uri als aufgehoben erklärt, gestützt auf folgende Erwägungen : 1. Es ist aktenmäßig erstellt und von keiner Seite bestritten, daß die Firma C. Aebli-König ihren Sitz in Ennenda hat und daselbst im Handelsregister eingetragen ist. Es kann sich daher nur fragen, ob sie im Kanton Uri eine Zweigniederlassung besitze.

Wenn dies der Fall wäre, so müßte gemäß Art. 865, Abs. 3, des Obligationenrechts eine diesbezügliche Eintragung in das Handelsregister des Kantons Uri stattfinden.

2. Eine Zweigniederlassung ist nur dann vorhanden, wenn an einem vom Sitze des Hauptgeschäfts verschiedenen Orte gleichartige Geschäfte des Prinzipals abgeschlossen werden, dieser abgezweigte Betrieb nach seiner Organisation auf die Dauer berechnet ist und gegenüber dem Hauptgeschäft eine gewisse Selbständigkeit hat (vgl. Staub, Kommentar zum deutschen Handelsgesetzbuch, Art. 21, S. 32, ferner bundesgerichtliche Entscheidungen in SteuerSachen und Gerichtsstandsfragen XXIII, S. 7 ; XXII, S. 15 und 937}.

Nun baut aber die Rekurrentin im Kanton Uri lediglich in Andermatt einige zusammengehörige Gebäude, die ihr von der Eidgenossenschaft bestellt worden sind. Mit ändern Worten-: Sie wickelt ein Geschäft ab, das sie an ihrem ordentlichen Sitze, in Ennenda, abgeschlossen hat. Ihr Geschäftsbetrieb in Andermatt, wenn mit Rücksicht auf die Natur des Geschäftes überhaupt von einem

517 solchen gesprochen werden könnte, ist nicht auf die Dauer berechnet. Der Bauführer der Firma, welcher die Arbeiten in Andermatt überwacht, nimmt auch keinerlei Bestellungen auf und schließt keine selbständigen Geschäfte ab. Eine Zweigniederlassung ist daher nicht vorhanden, und es kann deshalb auch von einer Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister des Kantons Uri keine Rede sein.

(Vom 9. Dezember 1898.)

Herr H. Saviotti, mexikanischer Generalkonsul in Genf, teilt mit, daß er sich in einem ihm aus Gesundheitsrücksichten bewilligten unbegrenzten Urlaub befinde und daß die Geschäfte des mexikanischen Generalkonsulats in Genf bis auf weiteres von Herrn Anton Künzli, mexikanischem Konsul in Zürich, besorgt werden.

Der Bundesrat hat ernannt: Zum Kommandanten der I. Division: Herrn Oberstbrigadier Ed. de la Rive in Genf; zum Kommandanten der H. Division: Herrn Oberstbrigadier Ed. Secretan in Lausanne; zum Kommandanten der V. Division : Herrn Oberstbrigadier Alf. Scherz ia Bern ; .zum Kommandanten der VH. Division : Herrn Oberst Hugo Hungerbühler, Stabschef des II. Armeecorps, in Straubenzell (St. Gallen) ; ^um Kommandanten der VIII. Division : Herrn Oberstbrigadier Hermann Schlatter in St. Gallen.

Herrn Oberstlieutenant B l a n c , in Avenches, wird die nachgesuchte Entlassung vom Kommando des 2. Infanterieregiments unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt; derselbe wird unter die nach Art. 58 der Militärorganisation dem Bundesrate zur Verfügung stehenden Offiziere eingereiht.

Den Herren Alphons F r e i , Adjunkt der eidgenössischen Pulververwaltung, und Dr. E. P r o b s t , 2. Adjunkt des I. Sekretärs des Militärdepartements, wird die nachgesuchte Entlassung von ihren Funktionen unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

518

(Vom 12. Dezember 1898.)

Herr Major Konrad Escher in Zürich wird unter die nach Art. 58 der Militärorganisation dem Bundesrate zur Verfügung stehenden Offiziere eingereiht.

Die nachgenannten Unteroffiziere des Genie, welche die diesjährige Genieoffiziersbildungsschule in Zürich mit Erfolg bestanden haben, werden zu Lieutenants der Genietruppen ernannt: 1. Schibli, Karl, von Killwangen, in Aarau; 2. Blattner, Emil, von Neuenburg, in Schaffhausen ; 3. Simonett, Simon, von Andeer, in Bern; 4. Meßner, Emil, von Winterthur, in Schaffhausen; 5. Treu, Jakob, von Basel, in Aarau; 6. Soutter, Frank, von und in Morges; 7. Deluz, Ernst, von Romanel, in Ollon ; 8. Troller, Josef, von Starrkirch, in Wallbach ; 9. Girsberger, Paul, von und in Bern; 10. Baumann, Paul, von und in Küsnacht (Zürich); 11. Basler, Ami, von Bottenwyl, in Ollon; 12. Hausmann, Emil, von Steckborn, in Erlen; 13. Bucher, Andreas, von Zürich, in Winterthur; 14. Schnyder, Othmar, von Kriens, in St. Gallen; 15. Baur, Emil, von und in Zürich; 16. Bader, Gottfried, von Holderbank, in Genf; 17. Näf, Alfred, von und in Zürich ; 18. Bachofen, Arnold, von und in Basel.

^Wahlen.

(Vom 9. Dezember 1898.)

Politisches

Departement.

Schweizerischer Generalkonsul für den Kongostaat mit Sitz in Brüssel : Herr Jules Borei, von Couvet und Neuenburg, in Brüssel.

51& Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist und Telephonist in Laufenburg : Herr Karl Huber, Posthalter, von und in Laufenburg.

(Vom 12. Dezember 1898.)

Justiz- und Polizeidepartement.

Ingenieur I. Klasse des eidg.

Amtes für geistiges Eigentum : Herr Fr. Nägeli, von Zürich, bisheriger Ingenieur H. Klasse dieses Amtes.

Posi- und Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Gehülfe I. Klasse auf dem Materialbureau der Telegraphendirektion : Herr Ferdinand Ruoß, von Schübelbach (Schwyz), Telephongehülfe in Chaux-de-Fonds.

Telegraphist in Zürich : ,, Josef Armin Eusebio, von Airolo.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1898

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.12.1898

Date Data Seite

516-519

Page Pagina Ref. No

10 018 583

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.