45-

# S T #

Berichte der

Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 1 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Reinertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols pro 1897.

Achte Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser, vom 23. Dezember 1886.

(Vom 3l. Oktober 1898.)

Tit.

Hierdurch beehren wir uns, Ihnen die Berichte der Kantonsregierungen über die Verwendung des sog. Alkoholzehntels pro 1897 in üblicher Weise vorzulegen.

Zur Erklärung der Abweichungen, welche zwischen diesen Berichten und unsern zusammenfassenden Darstellungen derselben bestehen, schicken wir folgendes voraus : Der Kanton Zug verwendet 15 statt 10 % seines Betreffnisses zu den hier in Betracht fallenden Zwecken ; der Kanton Schaffhausen überweist die ganze ihm zukommende Summe an den Armenfonds. Im Interesse der Vergleichbarkeit haben wir indessen in unsere Zusammenstellungen pro 1897, wie in den vorausgegangenen Jahren auch, für beide Kantone nur eirka 10 % auf-

46 genommen. Dabei haben wir für Schaffhausen, wie schon früher, diejenigen Aufwendungen aus dem Armenfonds berücksichtigt, welche nach den uns aufgegebenen Details ihrer Natur nach am engsten mit der Aufgabe des Kampfes gegen den Alkoholmißbrauch zusammenhängen.

Nach Berücksichtigung dieser Verhältnisse zeigen unsere Tabellen einen Totalbetrag von Fr. 640,691. Der zehnte Teil des
Von der Summe von Fr. 640,691 wurden Fr. 566,547 thatsächlich aufgebraucht, Fr. 74,144 für spätere Verwendung zurückgelegt.

Über die Einzelheiten orientieren die im Anhang I dieser Vor.lage abgedruckten Originalberichte der Kantonsregierungen. Ein Anhang II giebt überdies eine rubrikenweise Darstellung der Aufwendungen sowohl pro 1897 als pro 1889/97.

Die nachstehenden zwei Übersichten endlich rekapitulieren die Verwendung des Zehntels pro 1897 nach vier Haupt- und .14 Unter-Rubriken.

V til WUllUUllg UOO

imrammi«^-- .. -- ~

r-_

x

Betrag der thatsächlich aufgewendeten oder zurückgelegten Gelder Kantone.

Gesetzlicher Alkoholzehntel.

für Bekämpfung vorwiegend der

Wirkungen

für Bekämpfung vorwiegend der

Ursachen

des Alkoholismns. des Âlkoholismtts.

Zürich .

Bern Luzern .

Uri .

Schwyz .

Obwalden Nidwaldeu Glarus .

. . .

. . .

. . .

. . .

.

. . .

Zue

Freiburg . . .

Solothurn , . .

Baselstadt . . .

Baselland . . .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau . . . .

Thurgau . . . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg . . .

Genf Total

Fr.

72,897 115,972 29,180 3,716 10,831 3,231 2,692 7,266 4,971 25,700 18,427 15,963 13,363 8,143 11,651 2,774 49,314 20,691 41,674 22,601 27,293 54,029 21,895 23,443 22,950

Fr.

22,829 27,466 10,000 1,666 9,165 6,620 2,046 2,616 4,500 8,399 4,206 3,000 400 3,950 8,550 200 17,000 11,137 1,702 3,134 19,250

°/o 31,3

23,7 34,3 44,8 84,6

84,6 76,o 36,o 86,5 32,7 24,3 16,3 2,9

46,0 73,4 7,2

34,5 53,8 4,o 13,9

68,6

-- --j9 13,306 Ö7 20,943 89,o

-- 630,667 202,085

-- 31,5

Fr.

33,982 36,512 7,000 550 50

> 46,e

--595 150 597 11,300 352 6,500 4,490 3,905 2,050 360 14,000 1,300 6,003 5,280 360 --

22,1 2,i

31,5

24'0 14s J.^,0

0,5

* j.,» Ils

44,o 2,o 35,2 33,o 45,5 17,6

13,o

28,4 6,3

14,o

23,3 1,3

4,801 20,9

2,500 11,0 5,842 25,5 148,479 23,2

fllr Bekämpfung

der Wirkungen und Ursachen zugleich.

wovon

Rücklagen

ohne nähere Angabe 3er Zweckbestimmung.

Total.

Fr.

72,896 115,972 30,2 29,180 37,7 4,0 40,4 3,716 10,831 14,9 -- -- 15,4 7,820 -- 1,9 2,691 -- -- 7,266 61,9 -- -- 5,261 3 "52 23,3 25,699 -- -- . 17,315 73,7 -- 3,002 32,2 18,447 16,3 64,i 13,596 -- -- 8,580 8,5 -- -- 9,o 11,651 -- -- 2,774 79,8 -- -- 1,814 33,4 49,314 3,7 2,274 11,0 20,690 28,9 81,, 393 0,9 42,921 3,752 16,6 46,2 22,601 28,073 30,i -- -- 54,029 100,o -- -- 769 3,4 22,976 17,8 23,443 -- -- -- 22,949 74,5 -- -- 250,206 39,i 39,921 6,2 640,691 Fr.

6,342 35,000 11,000 1,500 1,616 1,200 50 4,500 164 6,000 12,757 5,945 8,706 725 1,051 2,214 16,500 5,979 34,823 10,435 8,463 54,029 4,100 -- 17,107

°/o

8,7

Fr.

9,743 16,994 1,180

%

13,4 14,6

verwendet.

Fr.

63,153 98,978 27,000 2,050 5,302 2,320 2,617 4,650 3,702 25,699 17,315 15,445 13,596 8,580 11,651 2,774 40,500 18,416 42,528 18,849 20,794 54,029 20,207 23,443 22,949

566,547

einstweilen zurückgelegt.

Fr.

9,743 16,994 2,180 1,666 5,529 5,500 74 2,616 1,559 -- 3,002 -- -- -- -- 8,814 2,274 393 3,752 7,279 1 -- 1 2,769 -- -- 74,144 !

v£-

-a

48

Verwendung des Alkoholzehntels pro 1897 (nach Unterrubriken).

I. Trinkerheilanstalten . . .

II. Zwangsarbeits- und Besserungsanstalten III. Irrenanstalten IV. Epileptiker-, Taubstummenund Blindenanstalten . .

V. Krankenversorgung im allgemeinen .

.

I./ V. Bekämpfimg vorwiegend der Wirkimgendes Alkoholismus VII. Speisung von Schulkindern, Ferienkolonien . . . .

VIII. Hebung der Volksernährung IX. Naturalverpflegung armer Durchreisender .

X. Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser . . · XI. Hebung der allgemeinen Volksbildung oder der Berufsbildung XII. Armenversorgung ini allgemeinen XIII. Förderung derMäßigkeitund Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen . . .

VII./XIII.

Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Älkoholis'Wius VI. Versorgung armer, schwachsinniger, verwahrloster Kinder oder jugendlicher VerVI. Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich .

XIV. Rücklagen ohne nähere Zweekbestinummg . . .

Gesamttotal

Verwendet.

Zurückgelegt.

Zusammen.

Fr.

Fr.

Fr.

%

30,543

2,074

32,617

5,o

64,954 53,603

6 362 13,508

71 316 67,111

11 i

25,287

4,000

29,287

4,«,

1,754

Os

1,754 176,141

25,944

202,085

10.5

31,5

26,125 40,320

' 4,1

26,082

4,i

18,073

2,8

16,358

2,5

1,887

0,3

19,634

19,634

8,1

148479

148,479

23,2

26,125 40,320

--

26082 18,073

--

16 358 1 887

6,3

241 927

8279

250 206

39,i

241,927

8,279

250,206

39,i

--

39,921

39,921

6,2

566,547

74, 1 44

640,691

100

49

Die Berichte selbst geben uns zu nachstehenden Bemerkungen Anlaß.

Mehrere Kantone, so Bern, Freiburg, St. Gallen, führen Ausgaben für verschiedene Zwecke unabgetrennt in einer Summe an.

Zur Herbeiführung einer richtigen Darstellung wäre es wünschbar, daß durchgehends für jede einzelne Zweckbestimmung eine gesonderte Bezifferung erfolgte. Dieses Ziel würde sich wohl am einfachsten verwirklichen lassen, wenn sich alle Berichterstatter, wie es bereits von einer-Anzahl derselben geschieht, bei Aufführung der einzelnen Posten an das von uns gewählte Schema hielten.

Im fernem würden wir es begrüßen, wenn inskünftig überall Angaben über die Bewegungen in den angelegten Reservefonds geboten werden wollten.

Im ganzen weisen die Ziffern auch diesmal ein von den Verhältnissen der unmittelbar vorausgegangenen Jahre wenig abweichendes Bild auf. Im einzelnen ist in teilweiser Anknüpfung an die früher gemachten Aussetzungen noch folgendes anzubringen.

Die Kantone S c h w y z , O b w a l d e n ° , Z u g , A p p e n z e l l A.-R h., G r a 11 b l i n d e n , T e s s i n , Wallis und N e u e u b u r g machen noch immer unverhältnismäßig große Aufwendungen für die unter dem Titel ,,Bekämpfung der Wirkungen des Alkoholisinus" fallenden Zwecke, und zwar speciell für das Korrektions- und Irrenwesen, Wallis auch für die Versorgung von Blinden und Taubstummen. Dieser Gruppe hat sich nun auch N i d w a i d e n angeschlossen.

A p p e n z e l l A.-Rh. macht gegenüber unserer letztjährigen Kritik an diesem Verhältnis darauf aufmerksam, daß der Kanton allerdings für die Irrenversorgung, das derzeitige ,,Sorgenkind des appenzell-außerrhodischen Volkes und seiner Behörden", bedeutende Aufwendungen aus dem Alkoholzehntel mache, auf der ändern Seite aber für Institutionen, die ihrem Wesen nach ganz oder teilweise aus dem Zehntel bedacht Mrerden könnten, wie die Rettungsanstalt in Wiesen, die drei Bezirkskrankenhäuser und die Zwangsarbeitsanstalt, Jahr für Jahr erhebliche Beiträge aus der allgemeinen Staatskasse ausrichte. Die Regierung fügt bei, dass die Gemeinden der gesetzlichen Pflicht der Armenfürsorge in unklagbarer Weise nachlebten; sie glaube angesichts dieser Thatsachen mit Beruhigung annehmen zu dürfen, daß den humanitären Tendenzen des Alkoholgesetzes im Kanton Appenzell A.-Rh. gebührende Rechnung getragen sei.

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. V.

4

50 Demgegenüber begnügen wir uns damit, den Satz zu wiederholen, welchen wir bereits in unserer Vorlage vom 15. November 1892 ausgesprochen haben: ,,Wenn mit der bescheidenen Summe des Alkoholzehntels gegen das große Übel der Trunksucht etwas Namhaftes ausgerichtet werden soll, so muß sie ausschließlich ihrem Zwecke entsprechend verwendet werden, d. h. es darf nicht ein Teil davon für Gegenstände ausgegeben werden, die der Staat aus seinen ordentlichen Einnahmen bestreiten soll. Dies gilt namentlich für diejenigen Verwendungen, die sich darstellen als Kampfmaßregeln gegen die Wirkungen des Alkoholismus. " Die von uns wiederholt beanstandeten Rücklagen ohne nähere Angabe der Zweckbestimmungen sind im Anwachsen begriffen.

Wir finden solche im Jahre 1897 bei den Kantonen Z ü r i c h , B e r n , B a s e l s t a d t , G r a u b ü n d e n und T h u r g a u.

Wir schließen mit dem Antrage : Sie m ö c h t e n v o n u n s e r e r B e r i c h t e r s t a t t u n g i n z u s t i m m e n d e m Sinne V o r m e r k u n g n e h m e n , und ergreifen auch diesen Anlaß, Sie Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 31. Oktober 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Ruffy.

Der I. Vizekanzler : Schutzmann.

5t

Anhang I.

Berichte der Kantonsregierungen pro 1897.

1. Zürich.

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Regierungsrates, vom 18. Juni 1898.

Der dem Kanton Zürich zugefallene Anteil aus den Erträgnissen des Alkoholmonopols beziffert sich für das Jahr 1897 auf Fr. 728,970. 40, so daß der zur Bekämpfung des Alkoholismus zu verwendende Zehnteil Fr. 72,897. 04 beträgt.

Zu weiterer Verfügung steht überdies der Reservefonds für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen, welcher laut Staatsrechnung 1897 von Fr. 61,609. 09 durch Zinsen und den nichtverteilten Rest des Alkoholzehntels pro 1896 auf Fr. 77,249. 63 angestiegen ist.

Nach Einsicht eines Antrages der Sanitätsdirektion beschließt der R e g i e r u n g s r a t : I. Von dem auf den Kanton Zürich entfallenden Anteil am Ertrage des Alkoholmonopols pro 1897 (Fr. 728,970. 40) wird ein Zehnteil = Fr. 72,897. 04 zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen ausgeschieden und in folgender Weise verwendet: a. Seit der Verteilung des Alkoholzehntels pro 1896 (19. Juni 1897) sind folgende Beiträge ausgerichtet, beziehungsweise auf Rechnung des Alkoholzehntels pro 1897 gebucht worden: 1. An die Kinderkochkurse der Frau Fr.

Pfister-Peter in Zürich IV . . .

72. -- 2. An die Ferienkolonie Veitheim (pro 1896) 100. -- 3. Für Unterbringung von 7 almosengenössigen, beziehungsweise bedürftigen Kantonsangehörigen in der Trinkerheilstätte Ellikon . . . . 1,191. -- Übertrag

1,363. --

52

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

Übertrag An den Frauenverein für Mäßigkeit und Volkswohl in Zürich (pro 1896) Für Detinierte in den Korrektionsanstalten Uitikon, Kappel und Ringweil An die Arbeiterkolonie Herdern, Nachtrag für die ersten l1/^ Betriebsjahre Summa der bereits ausgerichteten Beiträge b. Weitere Beiträge werden ausgerichtet : An die Kornmission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk Zürich An dieselbe Kommission des Bezirks Winterthur An die Jugendhorte Zürich I . .

An die Jugendhorte Zürich HI . .

An den Kinderhort Winterthur . .

An die schweizerische Anstalt für Epileptische i n Zürich V . . . .

An die zürcherische Heilstätte in Ägeri für skrofulöse und rhachitische Kinder An den Frauenbund Winterthur für dessen Haushaltungsschule . . .

An das Brholungshaus Fluntern für dessen Koch- und Haushaltungsunterricht An den Schulvorstand der Stadt Zürich für die Koch- und Haushaltungskurse an der Gewerbeschule An die gemeinnützige Gesellschaft (Ortssektion) Pfäffikon für zwei Kochu n d Haushaltungskurse . . . .

Fr.

1,363. --

Fr.

150. -- 6,288. 20 732.10 8,533. 30

2,260. -- 820. -- 360. -- 522. -- 405. -- 3,880. 4 0 504. -- 2,160. -- 118.40 2,160. -- 423. --

Übertrag 13,612. 80

8,533. 30

53

18.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

25.

26.

27.

28.

a.

b.

c.

d.

e.

f.

g.

h.

29.

30.

Fr.

Übertrag 13,612. 80 An den Schul vorstand der Stadt Zürich für die Fürsorge für dürftige, schwachsinnige, epileptische, verwahrloste und körperlich schwache Schulkinder 1,974.60 An die Ferienkolonien und Milchkuren der Stadt Zürich mit Erholungsstation Schwäbrig . . . . 4,655. 2 0 An die Ferienkolonien und Milchkuren "Winterthur 661. -- An die Ferienmilchkur Borgen . .

94. -- An die Ferienkolonie Wädensweil .

84. -- An die Ferienkolonie Töß . . .

230. -- An die Ferienkolonie Veitheim . .

140. -- An die Pestalozzigesellschaft Zürich 3,500. -- An die Trinkerheilstätte Ellikon: an die Betriebskosten Fr. 5,766 an die Bauten . . . ,,· 5,000 10,766. -- An das Asyl Blumenau-Fischenthal in der Eigenschaft als Trinkerinnenasyl 200. -- An die Mäßigkeitsvereine: Frauenverein für Mäßigkeit und Volkswohl 250. -- Vereine vom blauen Kreuz . . . 2,000. -- Guttemplerorden 1,500. -- Verein Sobrietas . . . . . .

200. -- Alkoholgegnerbund 1,500. -- SocialdemokratischerAbstinenzverein 350. -- Katholischer Abstinenzverein . .

200. -- Loge Helvetia Nr. l des Guttemplerordens: Beitrag an Hausankauf etc. 1,000. -- An die Arbeiterkolonie für die Ostschweiz in Herdern an die Betriebskosten 3,703. -- An den Kantonal vorstand fürNaturalverpflegung armer Durchreisender . 8,000. -- Summa der noch auszuzahlenden Beiträge

Fr.

8,533. 30

54,620. 60

Total der Beiträge

63,153. 90

54

II. Die Staatsrechnung bringt seit 1896 die ganze Verwendung des Alkoholzehntels in der Rechnung über den ,,Reservefonds für Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen1' zur Darstellung. Diejenige pro 1897 weist als Übertrag auf das Jahr 1898 auf Fr. 142,203. 37 in welcher Summe der Alkoholzehntel pro 1897 mit Fr. 72,897. 04 Inbegriffen ist.

Von den auf Rechnung des letztem bereits ausgerichten Beiträgen von Fr. 8,533. 30 figurieren in der Staatsrechnung 1897 ,, '7,943. 30 so daß auf Rechnung 1898 noch entfallen Fr.

590.-- Als weitere Beiträge sind auszurichten ,, 54,620. 60 so daß mit dem Zeitpunkt gegenwärtiger Verteilung zu Lasten der Rechnung 1898 zu buchen sind ,, 55,210.60 Der Bestand des ,,Reservefonds für Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen" stellt sich somit zur Zeit auf . Fr. 86,992. 77 Betrag des Alkohokehntes pro 1897 . .

Auf Rechnung desselben angewiesen .' Fr. 8,533. 30 ., 54,620. 60

Fr. 72,897.04

,,

63,153.90

Nicht verteilte Quote Fr. 9,743. 14 Der eigentliche Reservefonds beträgt laut Staatsrechnung Ende 1897 ,, 77,249. 63.

und steigt mit der nicht verteilten Quote des Alkoholzehntels auf (siehe oben) Fr. 86,992. 77 wovon indessen durch Beschluß des Kantonsrates vom 7. März 1898Fr. 60,000 als Beitrag an die zürcherische Heilstätte für Lungenkranke in Wald bestimmt sind.

55

3. Bern.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 11. Mai 1898.

Wir haben die Ehre, Ihnen hiermit zu- Händen des Bundesrates unsern Bericht über Verwendung des Alkoholzehntels des Kantons Bern für das Jahr 1897 abzustatten.

Der Kanton Bern hat im genannten Jahre aus den zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Geldern folgende Ausgaben gemacht: I. Armenerziehung.

1. Beiträge an 192 Gemeinden: a. Für 1882 bei Privaten Verkostgeldete Kinder von Alkoholikern, welchen die elterliche Gewalt entzogen worden ist, zu Fr. 10 Fr.

b. Für 46 Kinder in Rettungsanstalten, zu Fr. 40 ,, 2. Außerordentlicher Beitrag an die Gemeinde Rohrbach für Versorgung verwahrloster Kinder ,, S. Beiträge an Vereine und Anstalten, für 216 Kinder, worunter 150 von der Gotthelfstiftung versorgte, zu Fr. 40 . . . ,, Zusammen

Fr.

18,820. -- 1,840. -- 2,000. -- 8,640. -- 31,300. --

u. Arbeits- und Trinkerheilanstalten.

1. Staatsarbeitsanstalten (Dekret vom 18. Mai 1888): a. Deckung der Kosten der meistens durch Trunksucht herabgekommene Personen enthaltenden Weiberarbeitsanstalt in Hindelbank, soweit die Kostgelder und der Arbeitsertrag nicht hinreichten . Fr.

Übertrag

Fr.

23,691. 16 23,691. 16

56

Übertrag Fr.

b. Ausgaben der Patronatskommission für die Weiberarbeitsanstalten zur einstweiligen Fürsorge für aus der Anstalt entlassene früher trunksüchtige, nun besserungsfähige Weiber ,, c. Kostgelder für einen in die Männerarbeitsanstalt zu 8t. Johannsen versetzten Trunkenbold aus der Gemeinde Rüschegg ,, 2. Anstalten und Vereine für Unterstützung arbeitsloser Männer und entlassener Sträflinge : a. Jahresbeitrag an den Verein Arbeiterheim (Anstalt Tannenhof im Großen Moos) ,, b. Jahresbeitrag au den Schutzverein für entlassene Sträflinge ,, · 3. Trinkerheilanstalten : a. Jahresbeitrag an die bernische Trinkerheilanstalt auf der Nüchtern bei Kirchlindach ,, b. Kostgeldbeiträge zur Unterbringung mittelloser Trinker in dieser Anstalt . ..

Zusammen

Fr.

23,691. 16

1,577. 50

50. --

5,000. -- 3,000. --

3,000. -- 725. 35 37,044. 01

KL Hebung der Volksernährung und Beförderung der Enthaltsamkeit»- und Mässigkeitsbestrebungen.

1. Belehrung über richtige Volksernährung und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen Fr.

2. Beiträge an Koch- und Haushaltungsschulen und -kurse und Besoldung von Kochkurslehrerinnen ,, 3. Beiträge an Volksküchen, Kaffee- und Speisehallen, Enthaltsamkeits- und Mäßigkeitsvereine etc ,, Übertrag

Fr.

1,400,. -- 7,734. 35 6,050. -- 15,184. 35

57

Übertrag 4. Beiträge für Naturalverpflegung armer Durchreisender . . . . . . . . .

5. Beiträge an 98 Gemeinden für Speisung armer Schulkinder 6. Beiträge an Krippen und Kinderhorte der Stadt Bern

Fr.

15,184. 35

fl

5,000. --

,,

6,750. --

,,

3,700. --

Zusammen

Fr.

30,634. 35

I. Armenerziehung Fr.

II. Arbeits- und Trinkerheilanstalten . . . ,, III. Hebung der Volksernährung und Beförderung der Enthaltsamkeits- und Mäßigkeitsbestrebungen ,,

31,300. -- 37,044. 01

Zusammenstellung.

Total der Ausgaben Der Anteil des Kantons Bern am Alkoholmonopolgewinn für 1897 belief sich auf Fr. 1,159,720. 70 und folglich der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmte Zehntel desselben auf

Fr.

30,634. 35 98,978. 36

,, 115,972. 07

Die nicht verwendeten Fr. 16,993. 71 wurden dem Alkoholzehntel-Reservefonds zugewiesen.

Am 1. Januar 1897 belief sich das Vermögen dieses Fonds auf Fr. 29,816. 66 Im Laufe des Jahres vermehrte es sich um die Zinse mit ,, 808. 24 und um obigen Einschuß ,, 16,993. 71 so daß es auf 31. Dezember 1897 . . . .

betrug.

Dazu kommt noch der gemäß Art. 5 dès Dekrets vom 18. Mai 1888 gebildete und zum Teil ebenfalls aus dem Alkoholzehntel geflossene Hiilfs- und Patronatsfonds für die Staatsarbeitsanstalten mit einem Vermögensstand auf 31. DeÜbertrag

Fr. 47,618. 61

Fr.

47,618. 61

58 Übertrag Fr. 47,618. 61 zember 1896 von . . . . Fr. 12,409. 45 vermehrt durch Zinsertrag des Jahres 1897 um ,, 403. 30 und mithin, da im Jahre 1897 keine Ausgaben aus demselben geschahen, auf 31. Dezember 1897 -- ,, 12,812. 75 betragend, so daß sich auf den letztgenannten Termin die Gesamtsumme der zur Bekämpfung des Alkoholismus vorläufig auf die Seite gelegten Gelder auf Fr. 60,431. 36 belief.

Die Nichtverwendung eines erheblichen Teils des Alkoholzehntels für 1897 und die dadurch hervorgebrachte bedeutende Zunahme des Alkoholy-ehntel-Reservefonds erklären sich hauptsächlich aus dem Umstände, daß im Staatsbudget für 1897 die seither erfolgte, aber damals noch Ungewisse wesentliche Zunahme des Alkoholmonopolgewinns nicht hinlänglich berücksichtigt wurde.

Gemäß Beschluß des Großen Rates soll nun sobald als möglich das im Großratsbeschluß vom 8. April 1891 geforderte definitive Dekret über Verwendung des Alkoholzehntels erlassen werden, worin dann auch über die Verwendung des Alkoholzehntel-Reservefonds bestimmte Vorschriften aufgestellt werden können.

3. Luzera.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 29. Juli 1898.

In Beantwortung Ihrer geschätzten Zuschrift vom 25. dies, die Berichterstattung über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1897 betreffend, beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß der hohe Große Rat mit Schlußnahme vom 1. Juni verflossen folgende Verteilung vorgenommen hat: I. Für Trinkerheilanstalten Fr. 3,000. -- II. Für Zwangs- und Besserungsanstalten . . ,, 5,500. -- III. Für Irrenanstalten ,, 1,500. -- . VI. Versorgung armer, schwachsinniger, verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher ,, 11,000. -- Übertrag Fr. 21,000. --

59 VII.

IX.

X.

XIV.

Übertrag Speisung von Schulkindern Naturalverpflegung armer Durchreisender .

Unterstützung entlassener Sträflinge Rücklage ohne nähere Zweckbestimmung .

Fr. 21,000. -- ,, 4,000. -- ,, 2,000. -- ,, 1,000. -- 1,180. 23 fl

Total

Fr. 29,180. 23

4.

Uri.

Schreiben des Landammanns und -des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 19. August 1898.

Auf Ihr geschätztes Kreisschreiben vem 25. Juli und in Gemäßheit von Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser, beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmte Zehntel unserer Einnahmen aus dem Ertrage des Alkoholmonopols pro 1897 in folgender Weise verwendet wurde : 1. Beitrag an die kantonale Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Kinder Fr. 1500. -- 2. Beitrag an den Fonds fiïr eine Zwangsarbeits'anstalt ,, 833. 15 3. Beitrag an den Fonds für ein kantonales Irrenasyl ,, 833. 15 4. Beitrag an die Suppenanstalt Altdorf . . . ,, 90. -- 5. Beitrag an die Suppenanstalt Bürglen . . . ,, 180. -- 6. Beitrag an die Suppenanstalt Schattdorf . . ,, 119. -- 7. Beitrag an die Suppenanstalt Wassen-Meien . ,, 35. ---- 8. Beitrag an die Suppenanstalt Flüelen . . . ^ 40. -- 9. Beitrag an die Suppenanstalt Isenthal . . .

86. -- fl Fr. 3716. 30

S. Sclrwyz.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 2. August 1898.

In Gemäßheit des Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, .daß wir über den uns zugefallenen Alkoholzehntel pro 1897 im Betrage von Fr. 10,831. 27 folgendermaßen verfügt haben :

·60

1. Die Hälfte ist denn kantonalen Fonds zur Errichtung einer Korrektionsanstalt zugeteilt worden um . . Fr. 5,415. 63 2. Die andere Hälfte wurde verwendet: a. An die Ausgaben von 16 Gemeinden für Versorgung armer Irren in Heilanstalten im Gesamtbetrage von Fr. 14,542. 10 einen Beitrag von 25 % ,, 3,635. 52 b. Desgleichen für Versorgung in Besserungsund Zwangsanstalten im Betrage von Fr. 3232. 70 einen Beitrag von 50 % . ,, 1,616. 35 c. Zulage an eine Gemeinde für Erziehungszwecke ,, 50. -- ·d. dem Specialfohds für eine Zwangsarbeitsanstalt verbleiben ,, 113. 77 Total

Fr. 10,831. 27

6. UnterAvalden ob dem "Wald.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 27./2Q. Juli 1898.

In Erledigung Ihres geschätzten Schreibens vom 25. d. Mts.

beehren wir uns, Ihnen nachstehend den Auszug aus dem Reehnungsbuche betreffend Verwendung des Alkoholzehntels pro 1897/98, abgeteilt nach den Ihren Berichten jeweilen zu Grunde liegenden Rubriken, zu übermitteln : 1. Für Versorgung in Zwangsarbeits- und Besserungsanstalten Fr. 1,070. 15 2. Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Riesbach-Zürich ,, 50. -- -3. Beitrag an den Baufonds einer kantonalen Krankenheilanstalt ,, 5,500. -- 4. Beiträge für Versorgung schwachsinniger oder verwahrloster K i n d e r . . . . . . . ,, 400. -- 5. Für Armenversorgung im allgemeinen: Beitrag an den Waisenhausbau in Engelberg ,, 800. -- Total

Fr.

7,820. 15

61 Übertrag Fr.

Dazu kommt : 6. Rücklage in Form eines Kassadepositums . ,,

7,820. 15 4,648. 73

Fr. 12,468. 88 Sie ersehen daraus, daß die Kapitalsumme des Alkoholfonds auch im abgelaufenen Berichtsjahr sich wieder bedeutend vermindert hat, wozu allerdings am wesentlichsten der Fr. 5500 erreichende Beitrag an die Erstellungskosten einer kantonalen Krankenheilanstalt mitgewirkt hat.

y. Unter^volclen nid. dem ~W"alcl.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 4. August 1898.

Wir beehren uns anmit, Ihnen den vorgeschriebenen Bericht über die Verwendung des hierseitigen Alkoholzehntels für das Jahr 1897 zu erstatten.

Unser Kanton hat im Berichtsjahre als Monopolanteil Fr. 26,918 erhalten.

Der zehnte Teil dieser Summe, Fr. 2691. 80, wurde verwendet wie folgt: 1. Beiträge für Versorgung in Trinkerheilanstalten Fr. 315. -- 2. Beiträge für Versorgung in Zwangsarbeitsanstalten ,, 629. 15 3. Beiträge für Versorgung in Irrenanstalten . ,, 528. 48 4. Beitrag an Trinkerheilanstalt ,,von der Flüe a , Samen ,, 500. -- 5. Beitrag an Besserungsanstalt Sonnenberg, Luzern ,, 50. -- 6. Beitrag an Mittagssuppe armer Schulkinder . ,, 595. -- 7. an Fonds gelegt ,, 74. 17 Total

Fr. 2691. 80

Der Fonds für Errichtung eines Arbeitshauses oder einer Trinkerheilanstalt beträgt Fr. 10,499. 22 und ist bei der kantonalen Spar- und Leihkasse Nidwalden zinstragend angelegt.

62

H. Glarus.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 10. Februar 1898.

Wir beehren uns, Ihnen anmit über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Ein.nahmen aus dem Alkoholmonopol pro 1897 Bericht zu erstatten.

Der Anteil unseres Kantons am 1897er Ertrage des Alkoholmonopols beträgt Fr. 72,657. 10, der nach Art. 32bis der Bundesverfassung zu verwendende Alkoholzehntel also Fr. 7265. 70, welcher Betrag wie folgt verwendet wurde : Fr. 4500. -- für die Unterbringung von verwahrlosten Kindern in Erziehung,?- und Rettungsanstalten; ,, 150. -- als Beitrag an die Sektion Glarus des schweizerischen Mäßigkeitsvereins ; ^ 2615. 70 als Beitrag an die Kosten der Versorgung Geisteskranker in geeigneten Anstalten.

Fr. 7265. 70 zusammen.

9. Zug-.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 5. August 1898.

In Erledigung der uns nach Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser obliegenden Pflicht beehren wir uns, Ihnen nachstehend Bericht zu erstatten über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1897.

Der zu gunsten des Kantons Zug im Jahre 1897 aus dem Reinertrag des Alkoholmonopols verabfolgte Treffnisbetrag erreicht die Summe von Fr. 49,714. 45.

Hiervon kamen gemäß Kantonsratsbeschluß vom 6. Juli 1891 nicht nur 10, sondern 15 °/o, also Fr. 7457. 16, zur Verwendung im Sinne von Art. 32b'8 der Bundesverfassung, nämlich zur Bekämpfung des Alkoholismus in Ursachen und Wirkungen.

Es geschah dies in folgender Weise und wurden Beiträge verabreicht :

63

1. Für Trinkerheilanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Beitrag an die Trinkerheilstätte Pension Vonderflüh in Samen Fr. 300. -- Beitrag für Versorgung in derselben ,, 33. 31 Fr.

333. 31

2. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten.

Beiträge an fünf Gemeinden mit 20--40 % der ausgewiesenen Kosten zur Verpflegung von 17 Personen, die in Korrektionsanstalten untergebracht werden mußten

,, 1554. 06

3. Beiträge für Irrenanstalten oder für Irrenyersorgung.

.Sieben Gemeinden, die 10 Angehörige in Irrenanstalten untergebracht hatten, erhielten Beiträge von 20--40 °/o der ausgewiesenen Kosten ; im ganzen

,, 1950. 51

4. Für Unterbringung in Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten.

Einer Gemeinde, die drei Angehörige zu versorgen hatte, 'wurden Beiträge verabfolgt

,,

255. --

5. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

An die zürcherische Heilstätte für skrophulöse und rhachitische Kinder in Ägeri, Beitrag . . . .

,,

100. --

6. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Beitrag an eine Gemeinde für Unterbringung zweier Kinder in die Anstalt St. Joseph in Bremgarten

,,

246. 12

7. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Dem katholischen Männer- und Arbeiterverein Menzingen für Speisung armer Schulkinder . . . ,, 50. -- Übertrag Fr. 4489. --

64 Übertrag

Fr. 4489. --

8. Für Hebung der Volksnährung.

Keine Beiträge.

0. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Beitrag an die Naturalverpflegungsstation Zug .

.

,,

100. --

10. Pur Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

Keine Beiträge.

11. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung.

An den k a u f m ä n n i s c h e n V e r e i n Z u g und an den katholischen Männer- und A r b e i t e r v e r e i n U n t e r ä g e r i je Fr. 50 Beitrag '. '. "

fl

100. --

12. Für Armenversorgung im allgemeinen.

An den zugerischen Hülfsverein für Armenunterstützungszwecke Fr. 100 An d e n Vincenzverein Z u g . . . . ,, 7 0 An den Töchter- und Frauenhülfsverein Baar . . . '.

,, 80

,,

250. --

.,,

180. --

13. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

An den katholischen Gesellenverein Zug Fr. 60 An den katholischen Jünglingsverein Zug · ,, 70 An den katholischen Jünglinssverein Baar ,, 50 14. Bücklage ohne nähere Zweckbestimmung.

Einlage in den kantonalen Irrenfonds . . . .

(Bestand vom 31. Dezember 1897 : Fr. 26,365. 99.)

fl

2338. 16

15 °/o der .von der Bundeskasse erhaltenen Summe Fr. 7457. 16

65

IO. Freiburg.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 2./15. August 1898.

Mit Zuschrift vom . 25. Juli abhin ersuchen Sie uns gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser, Ihnen Bericht zu erstatten über die Verwendung des Zehntels der unserm Kanton aus dem Alkoholmonopol für das Jahr 1897 erflossenen Einnahmen, welcher Zehntel nach Art. 32b18 der Bundesverfassung im Kampfe gegen den Alkoholismus seine Zweckbestimmung finden soll.

Wir haben die Ehre, Sie in Kenntnis zu setzen, daß wir in unserer Sitzung vom heutigen Tage folgende Verwendung des Fr. 25,698. 73 betragenden Zehntels beschlossen haben : 1. Zahlung an die Irrenanstalt Marsens . . Fr. 6,098. 73 2. Beitrag an die Kolonie St. Nicolas in Drognens (Anstalt zur Erziehung jugendlicher Sträflinge und ungezogener junger Leute) . . ,, 5,000. -- 3. Beitrag an die landwirtschaftliche Anstalt Sonnewyl ,, 1,000. -- 4. Beitrag für die Gründung einer Haushaltungsschule und für die Entwicklung der Hausindustrie ,, 3,000. -- 5. Beitrag an dieTaubstummenanstaltinGreyerz ,, 1,200. -- 6. Beitrag an den Kreuzesbund (Vereinigung zur Bekämpfung des Alkoholisrnus). . . ,, 500. -- 7. Beitrag an die Trinkeranstalt T)Vonderflüha in Sarnen 400. -- 17 8. Ankauf einer Bibliothek für Handwerkerunterrichtskurse ,, 2,000. - ··9. Beitrag an den Verein für Schutzaufsicht über entlassene Sträflinge . . . . . . . ,, 300. -- 10. Beitrag an die in den Bezirken eingeführten gewerblichen Unterrichtskurse . . . . ,, 2,500. -- 11. Beitrag an die im alten Seebezirk gegründete Gesellschaft zur Pflege Tuberkulöser im Sanatorium von Heiligenschwendi bei Thun ,, 70Q. -- 12. Beitrag an die Kochkurse ,, 3,000. - Total Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. V.

Fr. 25,698. 73 5

66

11» Solotlmrn.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 5. August 1898.

Wir haben die Ehre, Ihnen hiermit zu Händen des Bundesrates in Nachachtung von Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser Bericht zu erstatten über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels des hierseitigen Anteils am Ertrage des Alkoholmonopols für das Jahr 1897. Der laut Bundesgesetz zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen bestimmte Zehntel des dem Kauton Solothurn zufallenden Anteils am Ertrag des Alkoholmonopols war behufs Zumessung der verschiedenen Beiträge pro 1896 veranschlagt worden zu Fr. 14,656. -- In Wirklichkeit betrug derselbe dann . . ,, 16,370. 70 Es waren somit zu wenig verteilt worden und kamen für 1897 zur Verwendung . . . Fr. 1,714. 40 Der Alkoholzehntel pro 1897 wurde im gleichen Sinne veranschlagt zu ,, 15,600. -- so daß für das Jahr 1897 zur Verteilung gelangten

Fr. 17,314. 40

Diese Summe wurde verteilt wie folgt: I. Für Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus.

a. Beitrag an die Verpflegungskosten eines Trinkers in der Anstalt ,,Nüchtern" Fr.

90.-- b. An die Zwangsarbeitsanstalt Schachen . . ,, 4,115. 60 Zusammen

Fr. 4,205. 60

u. Für Bekämpfung, vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus.

a. Beitrag an die Guttemplerloge Ölten Fr. 110. -- b. Beitrag an den Antialkohol verein in Solothurn ,, 60. -- c. BeitragandenAntialkoholverein in Derendingen ., 40. -- Übertrag

Fr. 210. --

Fr. 4,205.60

67

Übertrag Fr. 210. -- d. Beitrag an die Sektion SolothurnLebern-Bucheggberg desVereins für Verbreitung guter Schriften ,, 50. -- e. Beitrag an den interkantonalen Verein für Naturalverpflegung ,, 91. 80 Zusammen

Fr. 4,205.60

,,T)

351. 80

m. Für Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich.

a. Beitrag an die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Kriegstetten . Fr. 2887 b. Beitrag an die Discheranstalt zur Erziehung von Kindern von Alkoholikern ,, 1000 c. Beitrag an den Armenerziehungsverein Lebern ,, 1700 d. Beitrag an den Armenerziehungsverein Bucheggberg . . . . ,, 4 4 0 e. Beitrag an den Armenerziehungsverein Kriegstetten . . . . . . ,, 1300 f. Beitrag an den Armenerziehungsverein Baisthal ., 1200 g. Beitrag an den Armenerziehungsverein Gau ,, 930 li. Beitrag an den Armenerziehungsverein Olten-Gösgen . . . . .n 2300 i. Beitrag an den Arrnenerziehungsverein Thierstein ,, 1000 12,757.-- Total

Fr. 17,314. 40

12. Basel-Stadt.

Schreiben des Regierungsrates an den schweizerischen Bundesrat, vom 19. Februar 1898.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1897 folgendes zu berichten:

68

Der Vortrag vom Jahre 1896 betrug . . . .

Alkoholzehntel des Jahres 1897: 10 % von Fr. 159,626. 75

Fr. 2,484. 25

Total zur Verfügung

Fr. 18,446. 92

,, 15,962. 67

Es -wurden ausbezahlt : Betriebsdeficit der Rettungsanstalt Klosterfiechten Fr. 5,944.52 Beitrag an den Alkoholgegnerbund ,, 1,500. -- Beitrag an die Kommission für Koch- und Haushaltungsschulen ,, 3,000. -- Beitrag an die Trinkerheilstätte Ellikon . . . ,, 500. -- Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Rüti . ,, 500. -- Beitrag an dieselbe für den projektierten Erweiterungsbau ,, 2,000. -- Beitrag an den Verein vom blauen Kreuz für die Errichtung eines alkoholfreien Restaurants . . ,, 2,000. -- Total der Ausgaben Fr. 15,444. 52 Mithin bleibt ein Vortrag auf das Jahr 1898 von Fr. 3,002. 40, welchen wir beabsichtigen im Laufe des Jahres zur Verwendung zu bringen.

13. Basel-Landschaft.

Schreiben des Regierungsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 23. Februar 1898.

Nachstehend erstatten wir Ihnen den vorgeschriebenen Bericht über die Verwendung des hierseitigen Alkoholzehntels für das Jahr 1897.

Unser Kanton hat im Berichtsjahre als Monopolanteil die Summe von Fr. 133,631. 10 erhalten; demnach mußten gemäß Vorschrift von Art. 32bis der Bundesverfassung zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen wenigstens Fr. 13,363. 15 verwendet werden.

Als daherige Ausgaben haben wir aufzuführen: a. Beitrag an die Betriebskosten der Besserungsanstalt für verwahrloste Knaben im Alter von 10--16 Jahren in Äugst Fr. 4,000.-- Übertrag

Fr. 4,000. --

69 Übertrag Fr. 4,000. -- ö. Beitrag an den kantonalen Armenerziehungsverein ' ,, 2,500. -- c. ' Beitrag an die Versorgung von 26 schwachsinnigen oder verwahrlosten Kindern in verschiedenen Anstalten 2,205.85 fl d. Beitrag an die Bezirksverbände für Naturalverpflegung ,, 3,000. -- e. Außerordentlicher Beitrag an die Kosten der Versorgung von Pfründern und unheilbaren c Irren T ,, 5,000.-- f. Beitrag für Versorgung liederlicher und arbeitsscheuer Personen in der Zwangsarbeitsanstalt (25 Männer und 7 Weiber) . ,, 1,000.-- g. Beitrag an die Kommission für Schutzaufsicht entlassener Sträflinge ,, 300. -- h. Beitrag an die Betriebskosten des Trinkerasyls bei Ellikon ,, 200.-- i. Beitrag an die schweizerische Heilanstalt für Epileptische auf Rüti ,, 200. -- A. Beitrag an den kantonalen Mäßigkeitsverein zum blauen Kreuz ,, 200. -- l. Beitrag an 11 Gemeinden von je 30 % an die Auslagen für Neuanschaffungen und zur Ergänzung der Musterbibliothek für Volksbibliotheken ,, 489.60 m. Erteilung von Unterricht in der Volksernähruns ,, 500. -- Zusammen

Fr. 19,595. 45

Neu gegenüber dem Vorjahre sind die unter c und 7c aufgeführten Posten. Der Beitrag an den kantonalen Mäßigkeitsverein bedarf keiner weitern Begründung, während zum Posten c zu bemerken ist, daß es sich hier um Beiträge an Pflegegeldern von schulpflichtigen Kindern handelt, deren Unterbringung in einer Anstalt, sei es wegen Schwachsinnigkeit, sei es wegen sittlicher Verwahrlosung, dringend geboten ist. Der Beitrag für Erteilung von Unterricht in der 'Volksernährung ist auch diesmal wieder der freiwilligen Schulküche der Gemeinde Sissach zugewendet worden.

Bezüglich aller übrigen Posten ist der erforderliche Aufschluß in den frühern Berichten erteilt worden, und wir sehen uns deshalb zu weitern Bemerkungen nicht veranlaßt.

70 14. Schaff hausen..

Schreiben des Präsidenten und des Regierungsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 12. August 1898.

In Beantwortung Ihres Geehrten vom 25. Juli d. J. beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß der vorn Tit. Alkoholamte in Bern dem Kanton Schaff'hausen pro 1897 zugewiesene Anteil am Ertrage des Alkoholmonopols, resp. des Zehnteils desselben folgende Vervrendung gefunden hat : Der Totalanteil des Kantons Schaffhausen am Alkoholmonopol pro 1897 betrug Fr. 81,433. 40, der sogenannte Alkoholzehntel demnach Fr. 8143. 34.

Den ganzen Betrag von Fr. 81,433. 40 haben wir vorscbriftsgemäß wieder dem kantonalen Armenfonds zugewiesen, welcher sämtliche Ausgaben des öffentlichen Armenwesens, sowie die Ausgaben des Staates an wohlthätige und gemeinnützige Anstalten und Vereine zu prästieren hat.

Im speciellen hatte der kantonale Armenfonds pro 1897 an Beiträgen ausgegeben, welche wir als Ausweis für die vorschriftsgemäße Verwendung des Alkoholzehntels hiermit aufführen : I. Für Trinkerheilanstalten oder für Unterbringung in solchen.

(Der Kanton leistete s. Z. eine Aversalsumme an die Gründung der Anstalt in Ellikon an der Thur.)

u. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten, bezw. für Unterbringung in solchen.

a. Für 8 Personen, untergebracht in Kalchrain Fr. 1071. 65 b. Für 8 Personen, in Lenzburg . ,, 1678. -- Fr. 2,749.65 m. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung.

a. In auswärtigen Anstalten : 3 Personen in Pfrundweid-Wetzikon Fr. 738. -- 3 Personen in Kilchberg-Zürich ,, 1295.10 l Person in Gampeln .' .

,, 365. -- 4 Personen in Schönbühl . . . ,, 1861.25 ,,

4,259.35

Übertrag Fr.

7,009. --

71

Übertrag ·ö. Für die Irrenpflege in der kantonalen Anstalt ,,Breitenau" hatte der kantonale Armenfonds einen Beitrag von Fr. 42,584. 71 zu leisten.

Fr. 7,009. - -

IV. Tür Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenversorgung.

·a. Für 8 Taubstumme in Wilhelmsdorf, in Riehen, Bettingen, Aarau Fr. 1485. -- b. Für 11 Epileptische in Zürich, Schönbühl und Pfingstweide . . ,, 2628. 45 c. Für 3 Blinde in Köniz . . . ,, 900. -- Fr. 5013. 45

d. An die epileptische Anstalt Rute, Staatsbeitrag fl

1200.-- Fr. 6,213.45

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

·a. Bade Unterstützung an eine Person Fr.

30. -- b. An 9 Personen in Anstalten . ,, 678. 25 <;. Beitrag an die Anstalt Schönbühl ,, 200. -- 4. Beitrag an das Kinderspital . . ,, 1000. -- ,,

1,908.25

,,

2,582.55

,,

200. --

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

·a. Für 10 Blödsinnige in den Anstalten Basel, Bremgarten, Regensberg, Reutlingen, Wädensweil Fr. 1857. 55 b. Für 2 Zöglinge in der Bächtelen und Sonnenberg ,, 325. --
Beitrag an Sonnenberg . . .

Fr. 2182. 55 ,, 100. -- ,, 250. -- ,, 50. --

Vu. Pur Ferienkolonien.

Beitrag des Staates an dieselbe Übertrag

Fr. 17,913. 25

72 Übertrag

Fr. 17,913. 25

IX. Für Maturalverpflegung armer Durchreisender.

Gesamtauslagen der kantonalen Anstalt . . .

,,

2,704. 85

X. Für Unterstützung von Arbeitslosen.

Beitrag an die Anstalt Herdern

,,

400. --

Xu. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Rückvergütung an die Gemeinden des Kantons der von denselben gehabten Auslagen für Kraukenverpflegung armer Aufenthalter und durchreisender Angehöriger anderer Staaten . . .

,,

1,131. 95>

,,

600.--

TCTTT. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Beitrag an Guttemplerloge Rheinfall Fr. 300. -- Beitrag an den Verein zum blauen Kreuz ,, 200. -- Beitrag an den Verein Sobrietas . ., 100. -- Total-Ausgab en des kantonalen Armenfonds

Fr. 22,750. 0&

Wir hoffen, mit vorstehenden Ausführungen uns über dierichtige Verwendung des Alkoholzehntels ausgewiesen zu haben.

1£». _A.ppenz;ell -A.visserrliod.eii..

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 12. August 1898.

Wir haben hiermit die Ehre, Ihnen, gesetzlicher Vorschrift gemäß, im Nachfolgenden Bericht über die V e r w e n d u n g des A l k o h o l z e h n t e l s aus dem Alkoholerträgnis von 1897 zu erstatten : Unsere Aushebung aus dem 1897er Alkoholerträgnis beträgt Fr. 11,651. 28 Übertrag Fr. 11,651. 28

73

Übertrag Als Saldi sind noch disponibel : für Versorgung einzelner Alkoholiker Fr. 200. -- für Unterstützung entlassener Sträflinge etc ,n 100. -- fürVerbringunginBesserungsanstalten ., 10. 30 --'

Fr. 11,651. 28

Summa

Fr. 11,961. 58

,,

310. 30

Pbige Saldi bleiben nun für die gedachten Zwecke verfügbar.

Über den 1897er .,,Alkoholzehntela ist folgende Verteilung angeordnet : A. Zur Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus.

1. An die Betriebskosten des öffentlichen Lesesaales in Herisau Fr.

200. -- 2. An die Volksschriftenkommission der Gemeinnützigen Gesellschaft ,, 200. -- 3. An den Alkoholgegnerbund, Orts verein Appenzell ,, 100. -- 4. An den st. gallisch-appenzellischen Kantonalverein zum Blauen Kreuz ,, 100. -- 5. An den Abstinenzverein ,,Sobrietas"1 . . ,, 50. -- 6. An die Naturalverpflegungsstationen in Herisau, Trogen - Speicher und Heiden je Fr. 300 '. ,, 900. -- 7. An die Volksküche in Herisau . . . . ,, 300 -- 8. Für Subvention an die Arbeiterkolonie Herdern ,, 150. -- 9. Für entlassene Sträflinge und Zwangsarbeiter ., 50. -- Summa

Fr.

2,050. --

B. Zur Bekämpfung der Wirkungen des Alkoholismus.

10. Pur Versorgung armer Irren, laut Kantonsratsbeschluß .

Fr. 7,500. -- 11. Für Subvention an die Trinkerheilanstalt Ellikon ,, 200. -- 12. Für Subvention an die Taubstummenanstalt ' in St. Gallen , 350. -- Übertrag

Fr.

8,050. --

74

Übertrag 13. Für Subvention an die Anstalt für Epileptische in Zürich 14. Für Unterstützung bei Versorgung einzelner Alkoholiker

Fr.

8,050. --

,,

300. --

,

200.

Summa

Fr.

-

8,550. --

C. Zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich.

15. Zur Verbringung von Knaben in Besserungsanstalten Fr. 1,051. 28 Rekapitulation.

Ausscheidungen zur Bekämpfung der Ursachen des Alkohols Ausscheidungen zur Bekämpfung der Wirkungen des Alkohols Ausscheidungen zur Bekämpfung von Ursachen und Wirkungen zugleich Aushebung aus dem Alkoholerträgnis von 1897, laut Budget

Fr.

2,050. --

,,

8,550. --

,,

1,051. 28

Fr. 11,651. 28

Im bundesrätlicheii Berichte an die Bundesversammlung betreffend die Verwendung des 1896er Alkoholzehntels, vom 3. Mai 1898, wird Appenzell A.-Rh. unter denjenigen Kantonen aufgeführt, welche die Gelder des Alkoholzehntels noch immer allzu einseitig im Interesse der Bekämpfung der W i r k u n g e n des Alkoholismus und zwar speciell für Irren- und Korrektionsanstalten, verwenden.

In der That ist die Irrenversorgung derzeit das Sorgenkind des appenzell-außerrhodischen Volkes und seiner Behörden, was evident aus der Thatsache erhellt, daß das Budget pro 1898 für gedachten Zweck noch eine besondere Aushebung von Fr. 43,300. 61 aus dem unserm Kanton zufallenden Erträgnis des Alkoholmonopols vorsieht.

Wir bitten Sie aber immerhin, davon Vormerk zu nehmen, daß unsere S t a a t s k a s s e an Institutionen, die ganz oder teilweise aus dem ,, Alkoholzehntela bedacht werden k ö n n t e n , Jahr für Jahr erhebliche Beiträge ausrichtet, so im Jahr 1897: An die Rettungsanstalt in Wiesen, Herisau . . Fr.

1,000 An die drei Bezirkskrankenhäuser ,, 9,241 An die Zwangsarbeitsanstalt (Amortisationsquote) . ,, 15,000

75

Wenn wir Sie endlich noch darauf aufmerksam machen dürfen, daß die Fürsorge für die Armen hierorts verfassungsgemäß den Gemeinden obliegt und daß alle Gemeinden in unklagbarer Weise für die Kinder armer Angehöriger sorgen, so glauben wir mit Beruhigung annehmen zu dürfen, daß hierorts den humanitären Tendenzen des Alkoholgesetzes gebührend Rechnung getragen wird.

16. .A.ppenzell Innerrh.od.en.

Schreiben des Landammanns und der Standeskommission an das schweizerische Finanzdepartement, vom 4. August 1898.

Gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser beehren wir uns, hiermit Ihnen Bericht zu erstatten über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1897.

Unser Anteil aus dem Ertrag des Alkoholmonopols betrug, wie Ihnen schon bekannt, Fr. 27,743. 60, somit der Zehntel Fr. 2774. 36.

Dieser ist folgendermaßen verwendet : 1. An den Specialfonds für den Bezirk Oberegg .

zur Unterstützung für sich oder Private in dorten, sofern durch ihn oder durch letztere verwahrloste Kinder, Irren oder Trinker in einer zweckentsprechenden Anstalt untergebracht werden Fr. 537. 30 2. An denselben Fonds zu gleichem Zwecke im innern Landesteile ,, 1677. OB wovon für 3 arme Irren in bezüglichen Anstalten . . . . Fr.700 und für Versorgung verwahrloster Kinder: a. in Anstalten für Epileptische, Taubstumme und Blinde. . ,, 538 b. in Anstalten für jugendliche Verbrecher ,, 212 zusammen Fr. 1450 ausbezahlt wurden.

3. An die Naturai Verpflegung in Appenzell . .

4. Ans Krankenhaus in Appenzell

,, ,,

360. -- 200. --

76 Die diesjährige Verteilung weicht also von der frühern und den tit. eidg. Behörden genehmigten Zuscheidimg nur insofern ab,, als diesmal, und zwar wahrscheinlich für alle /ukunft, die Herberge Appenzell außer acht gelassen wurde zu gunsten der armen Irren und verwahrlosten Kinder.

l1?- St. Gallen.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom S.Juni 1898.

In Gemäßheit des Art. l'.i des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser, beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung des A l k o h o l z e h n t e l s pro 1897 folgenden Bericht zu erstatten : Der dem Kanton St. Gallen pro 1897 zugefallene Alkoholy.ehntel hat Fr. 49,313. 90 betragen.

Auf Grund eines von uns gestellten Antrages beschloß der Große Rat unterm 23. v. Mts. folgende Verwendung des vorbezeichneten Betrages : 1. An die Besserungsanstalt für Knaben in Oberuzwil .

Fr. 12,000. -- 2. zur Äuffnung des Fonds für notarme Irren ,, 3,000. -- 3. für die Unterstützung von öffentlichen Leselokalen ,, 3,000. -- 4. für Unterbringung von Personen in Trinkerheilstätten und Zwangsarbeitsanstalten . . ,, 4,000. -- 5. für Versorgung verwahrloster Kinder, an Kinderhorte und Rettungsanstalten ,, 3,500. -- 6. an Schulsuppenanstalten und Ferienkolonion ,, 3,000. -- 7. an die Hülfsgesellschaft der Stadt St. Gallen ,, 1,000. -- 8. an die Anstalten zum ^guten Hirten" in Altstätten und in Iddaheim bei Lîitisburg je Fr. 500, zusammen ,, 1,000. -- 9. an die Baukosten der Erweiterung der Taubstummenanstalt in St. Gallen ,, 4,000. -- 10. an die Betriebskosten der Koch- und Haushaltungssehule in St. Gallen ,, 3,000. -- 11. an Kochkurse auf dem Lande . . . . ,, 1,500. -- Übertrag

Fr. 39,000. --

77

Übertrag Fr. 39,000. -- 12. an das Hilfskomitee des ,,Vereins des blauen Kreuzes"1 in St. Gallen, Beitrag an die Baukosten für ein eigenes Gebäude, I. Rate . ,, 2,500. -- 13. für Beiträge an die Mehrverpflegungskosten für die in außerkantonalen Anstalten untergebrachten, unterstützungsbedürftigen geisteskranken Personen ,, 6,000. -- 14. zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen nach dem Ermessen des Regierungsrates ,, 1,813. 90 Total

Fr. 49,313. 90

Mit Rücksicht auf den Umstand, daß die meisten Verteilungsposten gegenüber .früher keine Neuerungen enthalten, sondern die nämlichen Unterstützungszwecke verfolgen, sehen wir von einer weiteren Begründung derselben ab und beschränken uns darauf, hinsichtlich der neu aufgenommenen Posten, Ziffer 12 und 13, eine nähere Aufklärung zu geben. Die seit Jahren in St. Gallen bestehende kantonale Sektion des Vereins vom ,,blauen Kreuzea, welcher Verein sich die Rettung der Trinker zu seiner besondern Aufgabe gestellt hat und durch dessen Bemühungen schon in manchen Fällen die kostspielige Versorgung von Individuen in Trinkerheilstätten verhütet werden konnte, erstellt einen besonderen, 250--300 Personen fassenden Saal in der Stadt St. Gallen, um für die Bedürfnisse des Vereins und für die Erreichung seines Zweckes besser sorgen zu können. In Entsprechung eines bezüglichen Gesuches wurde der genannten Sektion an die zu cirka Fr. 52,560 veranschlagten Baukosten ein erster Beitrag von Fr. 2500 zuerkannt, und erscheint die Berücksichtigung dieses Zweckes gewiß als in der Intention des Gesetzes gelegen. In Bezug auf den Posten 13 ist darauf hinzuweisen, daß infolge der geradezu gräßlichen Überfüllung des kantonalen Asyls in Wil viele geisteskranke Personen in außerkantonalen Irrenanstalten untergebracht werden müssen, was den betreffenden Heimatgemeinden erheblich vermehrte Auslagen verursacht. Um den Gemeinden diesfalls etwelche Erleichterung zu verschaffen, wurde unter Berücksichtigung der Thatsache, daß eine sehr große Zahl solcher Personen sich in außerkantonalen Anstalten befindet, eine Summe von Fr. 6000 aus dem Alkoholzehntel bestimmt, um an die betreffenden Mehrverpflegungskosten angemessene Beiträge verabfolgen zu können.

78

Diese Verwendung von Alkoholzehtitelgeldern ist nur eine vorübergehende, da der Große Rat in seiner letzten Session die Erweiterung des kantonalen Asyls beschlossen hat, welcher Beschluß sofort ausgeführt werden wird und wodurch dann die Versorgung von geisteskranken Irren unseres Kantons in fremden Anstalten dahinfällt.

Wir legen den dritten Jahresbericht über die st. gallische Besserungsanstalt für Knaben in Oberuzwil pro 1896 hier in zwei Exemplaren bei.

Schließlich konstatieren wir gerne, daß wir von Ihrer Berichtigung in der VII. Vorlage an die Bundesversammlung, gemäß Art. 13, leg. cit. vom 3. Mai d. «L, hinsichtlich der in der vorjährigen Vorlage enthaltenen Bemerkung, beziehungsweise Rüge, betreffend Rücklage von größeren Geldbeträgen ohne feste Zweckbestimmung mit Befriedigung Kenntnis genommen haben.

IS. GrraTifoiinclen.

Schreiben des Erziehungsdepartements an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 28. Juli 1898.

Indem wir Ihrer Aufforderung zur Berichterstattung über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahr 1897 nachkommen,, machen wir Ihnen folgende Mitteilungen.

Der Alkoholzehntel wurde im Berichtsjahr in bisheriger Weise verwendet, wie sich aus der nachfolgenden Tabelle ergiebt.

I. I r r en V e r s o r g u n g 50%: Beitrag an die Anstalt Waldhaus II. A l k o h o l i k e r b e s s e r u n g 10% Reserve vom Jahre 1896 Versorgung von 3 Personen in Trinkerheilanstalten . . . .

,, ,, 7 ,, f l Korrektionsanstalten . . . .

Arbeiterkolonie Herdern . .

Abstinenzverein Blaues Kreuz ,, Rätia Vortrag' auf neue Rechnung III. K i n d e r v e r s o r g u n g 35% Reserve vom Jahr 1896 Versorgung von 19 Kindern in Familien ,, ,, 27 ,, Waisenanstalten fl ,, ,, 10 ,, ,n Anstalten für Schwachsinnige.

,, ., 3 ,, ,, Anstalten für Blödsinnige . .

,, ,, l Kinde in einer Besserungsanstalt . . .

,, ,, 3 Kindern in Anstalten für Taubstumme . .

,, ,, l Kinde in einer Anstalt für Blinde . . .

Nachhülfschule Chur pro 1896 und 1897 Vortrag auf neue Rechnung I V . V o l k s b i l d u n g u n d V o l k s e r n ä h r u n g 5% . . . .

Reserve vom Jahre 189fi Zins der Reserve Beitrag an die Koch- und Haushaltungsschule Chur . . . .

Beitrag an die Volksschriftenkommission Beitrag an die Churer Ferienkolonie Vortrag auf neue Rechnung Total des Vortrages

Fr.

9620. 44 1924.09 5711. 15

'

Fr.

9620. 44

485.

547.

100.

200.

200.

6102.

Fr.

70 11 -- -- -- 43

6,102. 43

1078. 70 2518. 56 1418. -- 370. 85 193. 20 433. 95 50. -- 400. -- 9503. 36

9,503. 36

6734.31 9232. 31

962. 0 4 341. 42 500. -- 400.

250.

150.

1003.

-- -- -- 46

1,003. 46 16,609. 25

-3 «P

80 Neu ist eine vermehrte Unterstützung der Abstinenzvereine und eine erhöhte Inanspruchnahme für Versorgung von Kindern ; doch wurde auch dieses Jahr noch in allen drei Kategorien nicht die ganze Einnahme verbraucht. Der Zins der Reserve wurde wiederum aus früher angegebenen Gründen der Abteilung: Volksbildung und Volksernährung zugewiesen.

Nach Maßgabe der Rubriken der bundesrätlichen Botschaft rgiebt sich folgende Zusammenstellung: I. Trinkerheilanstalten Fr.

485. 70 II. Zwangsarbeits- und Besserungsanstalten . ,, 547. 11 III. Irrenanstalten ,, 9,620. 44 IV. Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten ,, 483. 95 V. Krankenversorgung .

,, --. -- Fr. 11,137. 20 VII.

VÏÏI.

IX.

X.

XL XII.

XIII.

Speisung von Schulkindern, Ferienkolonien Hebung der Volksernährung Naturalverpflegung armer Durchreisender .

Unterstützung Arbeitsloser Hebung der allgemeinen Volksbildung . .

Armenversorgung im allgemeinen . . .

Förderung der Mäßigkeit und Bekämpfung d e s Alkoholismus i m allgemeinen . . .

VI. Versorgung armer, schwachsinniger, verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher '

Fr.

,, ,, ,, fl

,,

150. -- 400. -- --. -- 100. -- 250. --- --. --

fl

400. --

Fr.

1,300. --

Fr.

5,979. 31

Rekapitulation.

a. Bekämpfung der Wirkungen des Alkoholismus .

b. Bekämpfung der Ursachen c. Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich

Fr. 11,137. 20 ,, 1,300. -- ,,

5,979. 31

Fr. 18,416. 51

81 19. .A_argau.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 1. August 1898.

In Vollziehung des Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen hiermit unsern Bericht über die Verwendung des A l k o h o l z e h n t e l s pro 1897 zu erstatten.

Der dem Kanton Aargau pro 1897 zugefallene Alkoholzehntel betrug Fr. 41,674. 31. Mit Schlußnahme vom 11. Februar laufenden Jahres hat der Regierungsrat dieser Summe, wie bisher, folgende Verwendung gegeben: 1. 50 % oder Fr. 20,837.15 an die Betriebskosten der Zwangserziehungsanstalt Aarburg ; 2. 20% oder Fr. 8334. 87 an Vereine zur Versorgung und Unterstützung von armen Kindern, und zwar : a. an die 11 Bezirksarmenvereine Fr. 6000 ; b. den Armen-, Kranken- und Frauenvereinen Fr. 2334. 87 ; 3. 15% oder Fr. 6251. 15 für die verschiedenen im Kanton bestehenden Erziehungsanstalten ; 4. 15 % oder Fr. 6251. 14 an gemeinnützige Anstalten und Gemeinden, namentlich zur Förderung einer bessern Volksernährung und für sonstige direkte oder indirekte Bekämpfung des Alkoholismus.

Sie wünschen, es möchten bei der Berichterstattung die Ausgabeposten nach denjenigen Rubriken ausgeschieden werden, welche Sie bei der Berichterstattung an die Bundesversammlung befolgten.

Es soll das im folgenden geschehen.

Zur Verfügung standen : a. Restanz von 1896 Fr. 1,112. -- b. Betrag von 1897 ,, 41,674. 31 c. Kontokorrent-Zins ("netto) 134. 10 rf> Fr. 42,920. 41

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. V,

82 Es wurden verwendet : I. Für Trinkerheilanstalten und für Unterbringung in solchen.

Beitrag an die Trinkerheilanstalt Ellikon Fr. 250. -- An die Trinkerheilanstalt Vonderflüh ,, 150.-- Beitrag für 2 Anstaltsversorgungen (Sager von Menziken und Huber von Tägerig) ,, 302. 15 Fr.

702.15

,,

950. --

H. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten und für Unterbringung in solchen.

Nichts.

HI. Pur Irrenanstalten und Irrenversorgung.

Nichts.

IV. Für Epileptiker- und Taubstummenanstalten und Unterbringung in solchen.

An die Anstalt Ellikon . . . . Fr. 350. -- Taubstummenanstalt Aarau ,, 200. -- ,, Baden . . . ,, 200. -- ,, Zolingen . . ,, 200. -- V. Pur Krankenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

a. An die 11 Bezirksarmenvereine Fr. 6000. -- An die verschiedenen Frauen-, Kranken- und Arbeitsvereine . ,, 2334. 87 b. An die verschiedenen Erziehungsanstalten ,, 5651.15 ,, 13,986.02 Übertrag

Fr. 15,638.17

83

Übertrag Fr. 15,638.17 und zwar : Fr. 1000. -- an die Anstalt für Schwachsinnige in Biberstein ; .,, 1000. -- an die Anstalt für Schwachsinnige in Bremgarten ; ,, 500.-- Töchternheim Aarau; ,, 700.-- Meyersche Rettungsanstalt Effingen; ,, 650. -- Armenerziehungsanstalt Kasteln ; 650. -- Rettungsanstalt Hermetschwyl ; w ,, 5-00.-- Armenerziehungsanstalt Maria Krönung, Baden ; ,, 300.-- Armenerziehungsanstalt Friedberg ; ,, 351. 15 Erziehungsanstalt St. Johann, Klingnau ; Fr. 5651.15.

c. An die Zwangserziehungsanstalt Aarburg . . ,, 20,837.15 VU. Für Speisung armer Schulkinder und für Ferienkolonien.

Nichts.

VIEL Für Hebung der Volksernährung.

a. K o e h k u r s e. Veranstaltet durch die Bezirkskulturgesellschaften : Brugg Fr. 400. 30 Laufenburg 500. 30 fl Lenzburg 361. 35 n Rheinfelden , ,, 444. 50 Zurzach . ,, 700. 55 Für Kochherdreparaturen . . ,, 18. 50 b. Koch- und Menziken Zoflngen Boniswyl

,,

2,425.50

,,

1,750.25

Haushaltungsschulen: Fr. 750. -- ,, 450. 25 ,, 550. --·

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Nichts.

Übertrag

Fr. 40,651. 07

84 Übertrag X. Für Unterstützung entlassener Sträflinge und Arbeitsloser.

An die Arbeiterkolonie Herdern

Fr. 40,651. 07

,,

200. --

,,

1,476.75

,,

200. --

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung und Berufsbildung.

An die Dienstbotenschule Lenzburg Fr. 550. -- An die weiblichen Fortbildungskurse im Bezirk Zofingen ,, 740. 35 An die weiblichen Fortbildungskurse im Bezirk Lenzburg , 186. 45 , XU. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

XUL Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

An den Verein für Krankenpflege in Schinznach Fr. 50. -- An den Alkoholgegnerbund in Zofingen ., 50. -- An die Guttemplerloge Zofingen . ,n 100. --

XIV. Verfügbare Eestanz . . . .

Fr. 42,527. 82 ,, 392. 59

Summa

Fr. 42,920. 41

3O. Thurgatx.

Schreiben des Präsidenten und Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 29. Juli 1898.

In höflicher Beantwortung Ihres Schreibens vom 25. Juli, betreffend Verwendung des Alkoholzehntels pro 1897 beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß derselbe Fr. 22,601. -- betrug und während des genannten Zeitraumes in folgender Weise verwendet worden ist :

85

I. Pur Trinkerheilstätten oder die Unterbringung in solchen.

An die Trinkerheilanstalt Ellikon . Fr. 500. -- F ü r Anstaltsversorgung . . . . ,, 234. 6 0 Fr.

H. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Beitrag an die Kostgelder für die Alkoholiker in der Zwangsarbeitsanstalt Kalchrain (50 °/o) .

fl

734.60

1,334. 35

HI. Für Irrenversorgung.

Beitrag an die Kostgelder für die Alkoholiker der Irrenanstalt (75 %)

,,

719. 50

IV. Pur Epileptiker- und Taubstummenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Riesbach (Zürich) Fr. 200. -- Beiträge für Anstaltsversorgung . . ,, 145. -- --

,,

345. -

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen ·

,,

--. --

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Beitrag an den thurgauischen Armenerziehungsverein Fr. 1000. -- Beitrag an die Armenschule Bernrain ,, 3000. -- Beitrag an die Waisenanstalt Iddazell ,, 500.-- Beitrag an die Rettungsanstalt Sonnenberg ,, 50.-- Beitrag an die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Mauren . . ,, 3000. -- Beiträge für Versorgungen in den Anstalten : Mauren, ^Hoffnung111 in Basel, Hottingen, Bremgarten, Regensberg, Bächtelen, Aarburg und Wiesen bei Herisau . . . ,, 2885. -- ,, 10,435.Übertrag Fr. 13,568. 45

86

Übertrag Fr. 13,568. 45 VII. Für Speisung von Schulkindern.

Beiträge an die Suppenanstalten Ermatingen und Gottshaus

,,

96.50

,,

970. -

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Für Naturalverpflegung

,,

3,000. --

X. Für Unterstützung entlassener Sträflinge etc.

An die Arbeiterkolonie Herdern

.,

500. --

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung.

Beiträge an die Lesezimmer Bürglen und Frauenfeld

,,

120.--

XU. F ü r Armenversorgung i m allgemeinen -

n

--· --

VU!. Für Hebung der Volksernährung.

Beitrag an die Haushaltungsschule Neukirch a. d.

Thur Fr. 500. -- Beiträge andieVolkssuppeaanstalten : Arnrisweil, Frauenfeld, Kreuzungen und Weinfelden . . . ., 470. --

Xm. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

An die Hülfsgesellschaf't Frauenfeld und den Abstinentenverein ,,Sobrietas"' . . Fr. 180. -- Für Verbreitung der Schrift : _ Jul.

Denis, Temperenz-Handbuch" . ' ,, 414. -- 594.-- XIV. Rücklagen ohne nähere Angabe der Zweckbestimmung.

Übertrag auf die Reserve unverwendeter Beträge, zur Verfügung des Großen Rates Total

,,

3,752. 05

Fr. 22,601. --

87

ai. Tessili.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 13. September 1898.

In Erledigung Ihres Schreibens vom 25. Juli abhin beehren wir uns, Ihnen den jährlichen Bericht über die Verwendung des Zehntels der Alkoholmonopol-Einnahmen während des Geschäftsjahres 1897 zu unterbreiten.

Wie wir Ihnen schon im vergangenen Jahr mitteilten, haben wir mit den Restanzbeträgen des vorerwähnten Zehntels in den letzten Jahren einen unter gesonderter Verwaltung stehenden Spécialfonds angelegt.

Der Betrag dieses Fonds belief sich Ende 1896 auf Fr. 22,349. 74 Der dem Kanton Tessin auf den Einnahmen pro 1897 zufallende Zehntel beläuft sich auf . ,, 27,293. 05 Die bezogenen Zinse .n 779. 65 Total Fr. 50,422. 44 Während des Jahres 1897 wurden ausgegeben: a. Beiträge an die im Irrenhaus untergebrachten Geisteskranken . . . . F r . 15,000.-- &. Unterstützungen an arme Taubstumme ,, 3,750. -- c. Beiträge an Waisenhäuser ,, 1,100.-- d. Beiträge an entlassene Sträflinge ,, 60. -- e. Zinsen und Agio auf zu gunsten des Fonds angekauften Wertpapieren . . ,n 84. 40 f. Beiträge für Seebäder an Skrofulöse ,, 200.-- g. Für Ankauf von 300 Exemplaren ,,Die Bibel und die Landwirtschaft11 . . . . ,, 300. -- h. Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Riesbach . ., 300. -- -- ., 20,794. 40 Betrag des Fonds auf Ende 1897

Fr. 29,636. 39

* Rechnungsmäßig ergiebt sich ein Betrag von Fr. 29,628. 04.

88

In Bezug auf die Verwendung dieses Specialfonds haben wir uns schon in Berichten vorausgegangener Jahre geäußert.

22. TVaadt.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 29. Juli 1898.

Wir beehren uns, Ihnen den mit Ihrer Zuschrift vom 25. dies verlangten Bericht einzureichen.

Der Kanton Waadt hat für seinen Anteil an dem Erträgnis des eidgenössischen Alkoholmonopols im Jahr 1897 erhalten Fr. 540,288. 55. Der gesamte Zehntel hiervon, mit Fr. 54,029, ist vom Staate, wie bis dahin, der Rechnung der kantonalen Institution zum Besten der unglücklichen und verwahrlosten Jugend zugeführt worden (kantonales Gesetz vom 24. August 1888 über die Armenunterstützurig, Art. 25, litt. a).

· Wir fügen diesem Schreiben zwei Exemplare des diese Institution beschlagenden Berichtes bei. Die darin auf Seite 18 enthaltene Rechnung verzeichnet die Total ausgab en von 1897 mit Fr. 123,638. 78, was einer Vermehrung von über Fr. 23,000 gegenüber dem Jahre 1896 gleichkommt. Das heißt so viel, daß der Zehntel des Alkoholmonopolertrages eine nützliche Mitgabe für eine Institution bedeutet, deren Zweck es ist, unglückliche und verwahrloste Kinder schlechten Einflüssen zu entziehen und denselben eine angemessene Erziehung zu sichern.

Der vorstehende Ausweis ist der nämliche, welcher schon in den vorangegangenen Jahren gegeben und durch die eidgenössischen Behörden gutgeheißen worden ist.

Ausgaben und Einnahmen für die unglückliche und verwahrloste Jugend im Jahre 1897.

Budget 1 nr 1897.

Ausgaben. Einnahmen.

Verwaltungskosten . . . .

Ertrag der Wertsohriften und Bankkosten Weinberge und Landgüter Kostgelder für die Kinder .

Lehrgelder Ausstattungen Gebühren und andere Kosten Beiträge der Gemeinden .

Beiträge von Verwandten .

Gabensammlung oder Subskription Waisenhaus Chappuis .

Staatsbeitra» Aus dem Ertrag des Alkoholmonopols

Fr.

400 100 5,500 90,000 3,000 6,000 3,000

Fr.

3,500

5,500

Rechnung pro 1897.

Ausgaben.

Fr.

434.15

1,016. 70 6,985. 30 92,954. 55 3,030. 80 12,240. 75 3,111.78

30,000 500 4,000

1,000 2,500 27,800

41,200

Einnahmen.

Fr.

3,377. 93 7,026. 03

Rechnung pro 1896.

Ausgaben.

Fr.

232.--

171.90 4,459. 54 82,275. 55 2,578. 05 6,431. 90 2,489. 12

958. 25 2,642. 02 20,175. 80

Fr.

3,322. 38 7,045. 50

29,659. 55 427. 45

34,626. 45 803. 30 3,864. 75

Einnahmen.

1,333.93

54,029. --

112,000 112,000 123,638. 78 123,638. 78 99,971.99

1,183. 39 2,673. 67 7,649. 88 48,010. 17 99,971. 99

90 ^B. ^Wallis.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 28. Juli 1898.

Zufolge Ihres Schreibens vom 25. Juli dieses Jahres haben ·wir die Ehre, Ihnen hiernach unsern Bericht zu erstatten über die Verwendung des Zehntels der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol für das Jahr 1897, welcher Zehntel nach Art. 32bis der Bundesverfassung zur Bekämpfung des Alkoholismus verwendet werden soll.

Einnahmen.

1. Der verfügbare Saldo des Alkoholzehntels des Jahres 1896 belief sich laut dem letzten Bericht, den wir die Ehre hatten Ihnen zugehen zu lassen, auf . . . . Fr. 1,060. 10 2. Diese Summe hat, auf Kontokorrent angelegt, abgeworfen ,, 21. 40 3. Der zehnte Teil der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro 1897 betrug . . . ,, 21,894. 95 Total der Einnahmen Von dieser Summe haben wir laut nachfolgendem Bericht vom l. Januar bis 31. Dezember 1897 verwendet

Fr. 22,976. 45

_

22,207. 58

Es verbleibt somit ein verfügbarer Saldo von Fr.

768. 87 welchen Saldo wir auf neue Rechnung pro 1898 übertragen.

In nachstehendem verzeichnen wir das Detail der gemachten Ausgaben, wobei M'ir die nämliche Einteilung, die der Bundesrat in seinem alljährlichen Berichte an die Bundesversammlung gewählt hat, befolgen.

Ausgaben.

Kolonne I (Trinkerheilanstalten und Trinkerversorgung in solche Anstalten) : Einzahlung in den Specialfonds zur Errichtung eines Arbeitshauses und Trinkerasyls Fr. 2,000. -- Übertrag

Fr.

2,000. --

91 Übertrag Kolonne III (Irrenanstalten und Irrenversorgung) : . Beiträge an den Unterhalt von 11 Geisteskranken in der Anstalt Marsens Kolonne IV (Anstalten für Epileptische, Taubstumme oder Blinde und Krankenversorgung in solchen) : 1. Einzahlung in den Specialfonds der Taubstummenanstalt von Geronde fl 2. Beitrag an die Anstalt Geronde für Einrichtung der Trinkwasserversorgung . .

3. Staatsbeteiligung an dem Unterhalt von 25 Taubstummen, untergebracht in Geronde und Hohenrain 4. Beitrag an die Blindenanstalt in Lausanne für die Dienste, die diese Anstalt den Angehörigen des Kantons Wallis leistet . .

5. Beitrag an den Unterhalt von 6 in der nämlichen Anstalt untergebrachten Blinden Kolonne VI (Versorgung armer, schwachsinniger, verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher) : 1. Beitrag an das Knabenwaisenhaus Sitten .

2. Beitrag an das Mädchenwaisenhaus Sitten 3. Beitrag an das Mädchenwaisenhaus von St. Maurice 4. Beitrag an den Unterhalt eines jugendlichen Verbrechers in der Anstalt Drognens . .

Fr.

2,000. --

,,

1,697. 98-

4,000. -- .,

200. --

,,

4,653. 50

,,

200. --

,,

554. 85

,,

2,000. -- 1,000. --

,,

1,000. --

,,

100. --

fl

Kolonne VII (Speisung von Schulkindern, Ferienkolonien) : Beitrag an 13 Gemeinden für an Schulkinder verabreichte Mahlzeiten und Nahrungsmittel

528. --

Übertrag

Fr. 19,441. 3»

92 Übertrag Kolonne VIII (Hebung der Volksernährung, Förderung der Mäßigkeit) : 1. Beitrag an 5 Gemeinden für Volksküchen 2. Beiträge an 7 Temperenzgesellschaften oder -wirtschaften Kolonne IX (Naturalverpflegung armer Durchreisender) : Beiträge an 7 Gemeinden, 7 Spitäler und an ein Armenhaus für Speisung und Beherbergung armer Durchreisender . . .

Kolonne XI (Hebung allgemeiner Volksbildung und Berufsbildung) : 1. Beiträge an 21 Gemeinde- und Pfarreibibliotheken 2. Beiträge an die Berufslehre von jungen Leuten an 5 Vereine, l Waisenhaus und 2 Gemeinden 3. für an das Mädchen Waisenhaus in Sitten abgegebene Schulbücher Kolonne XII (ArmenVersorgung im allgegemeinen) : Beiträge an 24 Gemeinden, 4 wohlthätige Gesellschaften und 2 Asyle für an Arme ausgeteilte Lebensmittel und Unterstützungen in Natura Total der Ausgaben Es verbleibt ein verfügbarer Saldo, wie oben erwähnt Total gleich den Einnahmen

Fr. 19,441. 33

,,

357. --

,,

1,150. --

,,

925.

··-

,,

514. --

,,

585. --

,,

72. 25

.,

670. --

Fr. 22,207. 58 ,

768. 87

Fr. 22,976. 45

Nachstehend geben wir Ihnen einige Einzelheiten über den gegenwärtigen Stand der Specialfonds, welche durch Bezüge auf dem Zehntel des Alkoholmonopol-Ertrages angelegt wurden.

93 I. Specialfonds

der Taubstummenanstalt Géronde.

a. Dieser Fonds betrug auf 31. Dezember 1896 Fr. 3039. 10 6. Durch eine 6. Einzahlung hat er sich im Jahre 1897 vermehrt um ,, 4000. -- c. Hierzu die Kontokorrent-Zinsen . . . . ,, 35. 75 Total Abzüglich die Ausgaben für große Reparaturen am Anstaltsgebäude, für die Gärten und das Mobiliar

Fr. 7074.. 85

Bleiben verfügbar

Fr. 3996. 75

,,

3078. 10

II. Fonds sur Errichtung einer Zwangsarbeitsanstalt iwA eines Trinkerasyls.

Dieser Fonds betrug auf 31. Dezember 1896 Fr.

Er vermehrte sich : Durch die Zinsen auf obigem Kapital . . . .

sowie durch eine auf Rechnung pro 1897 erhobene neue Einlage von

9,615. 65

,,

368. 45-

,,

2,000. --

Total pro 31. Dezember 1897 Fr. 11,984. 10 Dieser Fonds figuriert unter den vom Staätsrate verwalteten Specialfonds bis zum Zeitpunkte, wo er wird nutzbar gemacht werden können.

Wir bleiben zu Ihrer Verfügung für alle Ergänzungsaufschlüsse, die Sie wünschen könnten.

24. IVeuentotirg.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement,, vom 12. August 1898.

Indem wir dem in Ihrer Zuschrift vom 25. Juli abhin ausgesprochenen Wunsche nachkommen, beehren wir uns, Ihnen unsern Bericht zu erstatten über die Verwendung des Zehntels der Summe, welche dem Kanton Neuenburg bei der Verteilung der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro Geschäftsjahr 1897 zugefallen ist.

94 Dieser Zehntel betrug Fr. 23,442. 95 und hat jene Bestimmung gefunden, die im Dekret des Großen Rates vom 26. November 1896, wovon wir Ihnen am 23. Februar 1897 eine Ausfertigung zugestellt haben, vorgesehen ist; d. h. er ist folgender.maßen verteilt worden : 1. Beitrag an die neuenburgische Sektion des schweizerischen patriotischen Alkoholgegnerbundes, um zur Deckung des Überschusses der Ausgaben verwendet zu werden, welche dem von dieser Gesellschaft für Behandlung, und Aufrichtung der Trinker gegründeten Asyl von Pontareuse erwachsen sind Fr. 5,000. -- 2. Beitrag an das Hülfswerk für entlassene Sträflinge ,, 1,000. -- -3. Beiträge an die neuenburgische Sektion des schweizerischen Alkoholgegnerbundes und an das kantonale neuenburgische Komitee des unabhängigen Ordens der Guttempler zur Ermutigung ihrer Anstrengungen im Kampfe gegen den Alkoholismus. (Fr. 750 an jeden dieser Vereine) ,, 1,500. -- 4. Beitrag an das Arbeits- und Korrektionshaus zu Devens, behufs Deckung des im Jahre 1898 entstehenden Zuwachses seiner Ausgaben für Unterhalt und Behandlung der wegen Trunksucht bestraften Individuen ,, 15,942. 95 Gleiche Summe Fr. 23,442. 95

25. Genf.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 29. Juli 1898.

In Beantwortung Ihres Schreibens vom 25. dies geben wir Ihnen hiernach den Ausweis über die Verwendung von 10 % unserer Einnahmen aus dem Alkoholmonopol für das Jahr 1897, welcher Zehntel nach Art. 32bis der Bundesverfassung zum Kampfe wider den Alkoholismus bestimmt werden soll.

Wir bezogen die Summe von Fr. 229,486. 70

95

10 % hiervon betragen

Fr. 22,948. 65

welche wie folgt verteilt wurden : 5 °/o an den Verein zum Schutze der verwahrlosten Jugend 5 °/o für verschiedene Zwecke, nämlich : an das Haupthospiz . . . Fr. 3585. 70 an das Erziehungsdepartement für Kinderhorte . . . ,, 2047. -- für Schulküchen . . . . ,, 4241. 6 5 für Schulbibliotheken. . . ,, 1000. -- für verschiedene Werke : den schweizerischen patriotischen Alkoholgegnerbund, den schweizerischen gemeinnützigen Frauenverein, die Guttempler, den Verein ,,l'Etincelle" . . . . ,, 600.--

Fr. 11,474.30

,,

11,474.35

Gleiche Summe Fr. 22,948.65 Für alle ergänzungsweisen Aufschlüsse, die Sie wünschen könnten, bleiben wir zu Ihrer Verfügung.

96

Anhang II.

Rubrikenweise Darstellung der Aufwendungen pro 1897 und

1889/97.

I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . An die Trinkerheilstätte Ellikon An das Asyl Blumenau-Fischenthal (für Trinkerinnen) . .

Beiträge für Anstaltsversorgung Bern . . . . An die bernische Trinkerheilanstalt ^Nüchtern" . .

Beiträge für Anstaltsversorgung ö O O Luzern .

Beiträge für Anstaltsversorgung und zur Unterstützung von Trinkerasylen Schwyz .

Beiträge für Anstaltsversorgung Obwalden .

Einlage in den Baufonds der Trinkerheilanstalt . . ·.

Nidwaiden . . Beiträge für A nstalts Versorgung An die Trinkerheilanstalt ,,Vonderflüh a i n Sarnen . . . .

Für Errichtung einer Korrektionsanstalt für Trinker, Fondseinlagen Übertrag

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

10,766

66,591

200 1,191

400 5,228

3,000 725

37,500 3,293

3,000

7,000

60

-- -- 315

1,500 2,058

500

500

74

10,435

19,771

134,565

97

Kantone.

Verwendungszwecke.

Übertrag . . . Beitrag au die Trinkerheilstätte ,,Pension Vonderflüh"1 in Samen Beiträge für Anstaltsversorgung Freiburg . . An die Trinkeranstalt ,,Vonderflühtt in Savnen Solothurn . . Beitrag für Anstaltsversorgung Basel-Stadt . . An die Trinkerheilstätte Ellikon Beitrag für Anstaltsversorgung Basel-Landschaft An die Trinkerheilstätte Ellikon Appenzell A.-Rh. An die Trinkerheilstätte Ellikon Beitrag für Anstaltsversorgung Appenzell 1,-Rh. An die Trinkerheilstätte Ellikon St. Gallen . . An die Trinkerheilstätte Ellikon Beiträge für Anstaltsversorgung Beiträge für Anstaltsversorgung Graubünden .

An die Trinkerheilstätte Ellikon An die Trinkerheilanstalt ,,VonAavgau . .

derflüh"' i n Sarneu . . . .

An die Trinkerheilstätte Ellikon Beitrag für Anstaltsversorgung Thurgau . . Beitrag für Anstaltsversorgung An die Trinkerheilstätte Ellikon Einlage in den Baufonds eines Wallis . . .

kantonalen Trinkerasyls, verbunden mit einer Zwangsarbeitsanstalt Beitrag für den Betrieb des Neuenburg .

Trinkerasyls Pontareuse . .

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

19,771

134,565

300 33

700 64

400 90 500

400 90 3,500 686 1,200 1,800 1,450

Zug .

Bundesblatt

50. Jahrg.

Bd. V.

200 200 200 --

2,000 486

120 7,000 9,881 2,841 500

150 250 302 500 235

350 450 612 2,748 3,235

2,000

11,000

5,000

5,000

32,617

188,192

98

II. Für Zwangsarbeits- und Korrektiousanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

6,288

42,069

23,741

159,383

5,500

13,500 1

833

4,396

5,529

54,666 88

Obwalden . . Beiträge für Anstaltsversorgung Nidwaiden .

Beiträge für Anstaltsversorgung

1,070

1,941

629

629

. . . . Beiträge für Anstaltsversorgung

1,036

2,720

4,116

25,956

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . Beiträge für Anstalts Versorgung Bern . . . . Beiträge an Arbeitsanstalten Luzern . . . Au die kantonale Zwangsarbeitsanstalt Uri . . . . Einlage in den Fonds für Errichtung einer Zwangsarbeitsanstalt Schwyz .

Zug

Einlage in den Fonds für Errichtung einer Korrektionsanstalt Beiträge für Anstaltsversorgung

Solothurn . . An die Zwangsarbeitsanstalt Schachen Basel-Landschaft Beiträge für Anstaltsversorgung Schaffhausen . Beiträge für Anstaltsversorgung St. Gallen . . Beiträge für Anstaltsversorgung Graubünden . Beiträge für Anstaltsversorgung Thurgau . . Beiträge für Anstaltsversorgung Neuenburg . . An das Arbeits- und Korrektionshaus zu Devens, zur Deckung des der Anstalt durch die Aufnahme und rationelle Behandlung von Alkoholikern verursachten Kostenzuwachses .

--

7,000

2,750

11,299

2,000

547

8,930 1,292

1,334

10,659

15,943 ' 150,839 71,316

495,367

99

III. Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung.

Kantone.

Verwendungszwecke.

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

Zürich .

. . Beiträge für Anstaltsversorgung

--

Luzern .

. . Beiträge für Anstaltsversorgung

1,500

3,500

. . . . Für Errichtung eines kantonalen Irrenasyls, Fondseinlage .

833.

4,396

Uri

610

Sehwyz .

Beiträge für Anstaltsversorgung

3,636

14,615

Obwalden .

Für Errichtung einer Anstalt für Irre und Unheilbare, Fondseinlade

5,500

8,754

Nidwaiden .

Beiträge für Anstaltsversorgung

528

528

Glarus ' .

Beiträge für Anstaltsversorgung Für Errichtung einer kantonalen Irrenanstalt

Zug . .

. . Beiträge für Anstaltsversorgung Zur Äuffnung des kantonalen Irrenfonds

Freiburg

An die Irrenanstalt Marsens

AppenzellAi-Rh. Beiträge für Anstaltsversorgung Zu gunsten der Irrenversorgung kapitalisiert St. Gallen .

Graubünden Thurgau Tessin

.

Wallis .

8,456

2,616 1,302

16,591 9,530

1,559

16,440

6,099

91,277

7,500

47,000 16,500

. Zur Äuffnung des Fonds für not3,000 Beiträge für Anstaltsversorgung

e'ooo

73,012 6^000

. An die Irrenanstalt Waldhaus .

9,620

56,680

. . Beiträge für Anstaltsversorgung Für einen Irrenhausneubau .

720

4,376 9,427

. . Beiträge für Anstaltsversorgung

15,000

113,200

1,698

3,476

67,111

504,368

.

. Beiträge für Anstaltsversorgung

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Kantone.

Zürich .

Verwendungszwecke.

. . An die Anstalt für Epileptische in Zürich An die Blinden- und Taubstummenanstalt Zürich . .

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

3,880

33,193 25,000

Bern . . . . An die Anstalt ,,Bethesda" für Epileptische in Tschugg . .

Obwalden . . An die Anstalt für Epileptische in Zürich Beiträge für Anstaltsversorgung

. . . . Beiträge für Anstaltsversorgung Freiburg . . An die Taubstummenanstalt Greyerz Basel-Stadt. . An die Anstalt für Epileptische i n Zürich . . .

. . .

An die Anstalt für Epileptische in Rüti Basel -Landschaft An die Anstalt für Epileptische in Zürich An die Anstalt für Epileptische in Rüti Schaffhausen . An die Anstalt für Epileptische in Zürich An die Anstalt für Epileptische in Rüti Beiträge für Anstaltsversorgung v o n Epileptischen . . . .

AppenzellA.-Rh. An die Taubstummenanstalt St Gallen An die Anstalt für Epileptische in Zürich

Zug

Übertrag

13,000

50

|

31

170

170

1,200

5100

5,000 2,500

1,000 200

1 1,200 )

1,800 4,621

350

1 300

300

2 100

9,850

92,599

101 1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

Übertrag

9,850

92,599

St. Gallen . . Für Erweiterung der Taubstummenanstalt St. Gallen, Fondseinlage An die Anstalt für Epileptische in Zürich

4,000

20,000

Kantone.

Graubünden

Verwendungszwecke.

. Beiträge für Anstaltsversorgung von taubstummen, blinden und epileptischen Kindern . .

Aargau . . . An die Anstalt für Epileptische in Zürich An die Taubstummenanstalten in Aarau, Baden und Zofingen Thurgau

Tessin

. . An die Anstalt für Epileptische in Zürich .

.

. .

Beiträge für Anstaltsversorgung epileptischer Kinder . .

. . . Zur Unterstützung armer Taubstummer An die Anstalt für Epileptische in Zürich

Wallis . . . An die Taubstummenanstalt Geroude An die Blindenanstalt in Lausanne Beiträge für Anstaltsversorgung v o n Taubstummen . . . .

Beiträge für Anstaltsversorgung von Blinden

2,000 484

2,273

350

1,200

600

6,300

200

800

145

1,140

3,750

15,000

300

700

4,200

22,400

200

1,200

4,653

15,954

555

1,555

29,287

183,121

102

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . An die zürcherische Heilstätte in Ägeri für skrofulöse und rhachitische Kinder ; . .

Bern . . . . Beitrag an die Gründungs- und Einrichtungskosten der Heilanstalt für Tuberkulöse in Schwendi .

. . .

Z u g . . . . An die zürcherische Heilstätte für skrofulöse und rhachitische Kinder . . Für Unterbringung Tuberkulöser in der Heilstätte Heiligenschwendi Schaffhausen . An das Krankenasyl Schönbühl

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

504

6,072

15,000

100

100

700

700 400

200

2,500

50

50

Freiburg

Appenzell l.-Rh, An das Krankenhaus in Appenzell Aargau An den Verein für Krankenpflege in Schinznach . . .

Für Badekuren dürftiger SkrofuTessin . .

löser

200

1754

1,000 25,822

103

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger nnd verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zurich . . . Pur Versorgung verwahrloster Kinder .

Für Kinderhorte An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Regensberg An die Zürcher Pestalozzi-Stiftung für Knaben bei Schlieren An die Rettungsanstalt Sonnenbühl Zur Fürsorge für dürftige, schwachsinnige, epileptische, verwahrloste und körperlich schwache Schulkinder Bern . . . . Für Versorgung armer und verwahrloster Kinder , zumeist von Alkoholikern, bei Privaten u n d i n Anstalten . . . .

Für Kinderhorte und Krippen .

An die Kosten der periodischen Versammlung schweizerischer Armenerzieher Luzern .

Für Anstalts Versorgung schwachsinniger Kinder, eventuell, soweit nicht verwendet, als Einlage in den Gründungsfonds einer solchen Anstalt . .

An die Erziehungsanstalt Bathhausen und das Armenkinderasyl Mariazell An die Rettungsanstalt Sonnenberg Übertrag

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

3,080 1,287

17,795 5,430

--

46,000

--

5,000 175

1,975

3,175

31,300 3,700

227,506 7,200

--

300

1,500

3,000

7,500

18,500

--

50,342

2,500 336,581

104

Kautone.

Verwendungszwecke.

Übertrag Luzern . . . Für Unterbringung jugendlicher Verbrecher in einer Zwangserziehungsanstalt . . . .

Gründungsfonds für Errichtung einer Anstalt für schwachsinnige Kinder Gründungsfonds für Errichtung einer Anstalt für jugendliche Verbrecher .

.

.

Uri

1897.

1889/97.

Fr.

50,342

Fr.

336,581

1,000

2,500 3,250

1,000

4,750

. . . . An die kantonale Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Kinder

1,500

10,500

Für Anstaltsversorgung verwahrloster Kinder und liederlicher Erwachsener

1,616

6,362

Schwyz .

Obwalden .

Für Anstaltsversorgung von schwachsinnigen und verwahrlosten Kindern . . .

An die Rettungsanstalt Sonnenberg An den Waisenhausbau in Engelberg

Nidwaiden . . Für Versorgung verwahrloster Kinder Glarus . . . Für A nstalts Versorgung von verwahrlosten Kindern . . .

An die Mädchenanstalt Mollis .

Zug . . . . Für Anstaltsversorgung schwachsinniger Kinder Freiburg . . An die landwirtschaftliche Erziehungsanstalt Sonnewyl An die Waisenhäuser vonMontet, St. Loup und Burg . . .

Übertrag

400

2,656 800

50

4,500

210

1 18,026

164

164

1,000 1 62,372

9,000 393,999

105

Kantone.

Freiburg

Yerw endungsz wecke.

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

Übertrag

62,372

393,999

. . An die Kolonie St. Nicolas für jugendliche Sträflinge und ungezogene junge Leute . . .

5,000

24,000

8,870

62,470

1,000

1,000

2,887

20,284

5,945 i

62,422

2,500

19,500

2,206 ]

2,206 i

4,000

24,000

725

8,766

1,051

1,431

2,214 1

12,388

4,500

34,038

103,270

666,504

Solothurn . . An die Armenerziehungsvereine des Kantons An die Discheranstalt zur Erziehung von Kindern von Alkoholikern An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Kriegstetten Basel-Stadt . An die Rettungsanstalt Klosterflechten Basel -Landschaft An den kantonalen Armenerziehungsverein . . . .

Für Anstaltsversorgung schwachsinniger oder verwahrloster Kinder . . . .

. . .

An die Besserungsanstalt für verwahrloste Knaben in Äugst .

Schaffhausen . Zur Unterstützung von Rettungsanstalten und für Versorgung jugendlicher Verbrecher in solchen Anstalten . . . .

Appenzell A.-Rh. Für Anstaltsversorgung korrektionsbedürftiger Knaben . .

Appenzell l.-Rh. Für Anstaltsversorgung von verwahrlosten Kindern, Irren oder Trinkern St. Gallen . . Für Versorgung verwahrloster Kinder, an Kinderhorte, Erziehungs- u. Rettungsanstalten Übertrag

106 Kantouc.

Verwendungszwecke.

1897.

Fr.

Übertrag 103,270 St. Gallen . . An die Besserungsanstalt für Knaben in Oberuzwyl . .

12,000 An das Asyl für schutzbedürftige Mädchen in St. Gallen . .

. Für Versorgung armer, schwachsinniger und korrektionsbedürftiger Kinder . . . .

Beiträge an Waisenanstalten .

Beitrag an die Nachhülfeschule Chur Aavgau . . . An die Bezirksarmenvereine, sowie an Frauen-, Kranken- und Arbeits rereine An die Anstalten für schwachsinnige Kinder in Biberstein und Bremgarten, sowie an 6 andere nichtstaatliche Erziehungs- und Rettungsanstalten (Kasteln , Maria Krönung, Friedberg, St. Johann, Effingen und Hermetschwyl) . .

An die Zwangserziehungsanstalt Aarburg Thurgau An den thurgauischen Armenerziehungsverein . . . .

An Armenerziehungsanstalten (Bernrain und Iddazell) . .

Für Versorgung verwaister, schwachsinniger, epileptischer und verwahrloster Kinder .

An die Erziehungsanstalt für schwachsinnige Kinder in Mauren An die Rettungsanstalt Sonnenbere

1889/97.

Fr.

666,504 115,000 2,400

Graubünden

Übertrag

5,579

23,854 1,500

400

600

8,335

47,511

5,651

29,333

20,837

136,852

1,000

7,400

3,500

24,853

2,885

9,256

3,000

15,000

50

100

165,477 1,080,163

107

Kantone.

Verwendungszwecke.

Übertrag Tessin .. . . Beiträge an Anstalten für die verwahrloste und verwaiste .lusrend Reserven zur Subventionierung einer projektierten Anstalt für die verwahrloste Jugend (pro 1889/97, inkl. Fr. 2007 aufgelaufene Zinsen) . . . .

Zinsen und Agio auf zu gunsten des Reservefonds angekauften Wertpapieren An die Rettungsanstalt Sonnenbere Waadt .

Wallis .

Genf.

.

.

.

.

. Für Versorgung und berufliche Heranbildung armer und verwahrloster Kinder . . . .

. An die Waisenanstalten von Sitten und St. Maurice . .

Für Versorgung Korrektionsbedürftiger . . . .

. An den Verein zum 'Schütze der verwahrlosten Jugend . .

An das Haupthospiz (für Kinderversorgung) Für Kinderhorte

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

165,477 1,080,163

1,100

6,200

7,279

29,628

84

238 400

54,029

325,428

4,000

25,200

100

1,096

11,474 Ì } 59,759 3,586 j 2,047 11,390 1 250,206 1,539,502

108

VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien Kantone.

Verwendungszwecke.

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

Zürich . . . Für Ferienkolonien und Milchkuren .

. . . .

5,964

30,898

Bern , .

. . Für Speisung armer Schulkinder

6,750

43,54(i

Luzeru . . . Für Speisung armer Schulkinder

4,000

11,000

Uri . . . . An Suppenanstalten für arme Schulkinder

550

3,920

Für Mittagssuppen armer Schulkinder

595

3,320

. . . . Für Speisung armer Schulkinder

50

400

Schaffhausen . Für Ferien Versorgungskolonien .

200

400

St. Gallen . . Für Schulsuppenanstalten und Ferienkolonien

3,000

17,205

Graubünden . Für die Churer Ferienkolonie .

150

1,500

96

96

528 4,242

2,639 12,343

26,125

127,261

Nidwaiden .

Zug

Thurgau

. . Für Schulsuppenanstalten

Wallis . . . Für Speisung armer Schulkinder Genf. . . . Für Schulküchen

109

VIII. Für Hebung der Volksernährung.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . Für Koch- und Haushaljtungskurse und Haushaltungsschulen . . . .

. .

Für Kaffeehallen Bern . . . . Für Koch- und Haushaltungsschulen und -kurse . . .

Für Volksküchen, Kaffee- und Speisehallen , Mäßigkeits vereine etc. . .

. . . .

Für Belehrung über richtige Volksernährung und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen

. . . . Für Hebung der Volksernährung durch Verbreitung belehrender Schriften und Speisung armer Schulkinder . . .

Freiburg Für Kochkurse .

An eine zu gründende Haushaltungsschule in Freiburg und für die Entwicklung der Hausindustrie Basel-Stadt . Für Koch- und Haushaltungsschulen Basel-Landschaft Für Unterricht in der Volksernährung AppenzellA.-Rh. An die Volksküche Herisau An die Kochschule Herisau St. Gallen . . Für Kochkurse und die Koch- und Haushaltungsschule St. Gallen

1897.

1889/97.

Fr.

Pr.

4,933

30,144 3,450

7,734 6,050

78,881

1,400

Zug

Übertrag

3,000

1 200 9,000

3,000

6,000

3,000

23,000

500 1,325 300 | 2,600 4,500

12,500

34,417

167,500

110

Kautone.

Graubünden

Verwendungszwecke.

Übertrag . Für Koch- und Haushaltungsschulen und Heranbildung von Lehrerinnen in diesem Unterrichtszweig . . .

.

Aargau . . . Für Koch- und Haushaltungskurse und Haushaltungsschulen Thurgau

. . An die Haushaltungsschule Neukirch und für Ausbildung von Lehrkräften in diesem Fache F ü r Suppenanstalten . . . .

Wallis . . . Für Volksküchen . .

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

34,417

167,500

400

2 950

4,176

24,917

500 470

3,600 2,690

357

564

40,320

202,821

111 IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Kantone.

Terwendnngszwecke.

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

8,000

62,676

Bern . . . . Für Naturalverpflegung . . .

5,000

37,000

Luzern .

2,000

6,000

100

100

92

184

Basel-Landschaft Für Naturai Verpflegung .

3,000

21,500

Schaffhausen . Für Naturalverpflegung .

AppenzellA.-Rh. Für Naturalverpflegung .

2,705

27,013

900

4,950

Appenzell l.-Rh. Für Naturalverpflegung, . . .

An die Herberge Appenzell

360 --

3,608 900

-- 3,000

250 29,000

925

5,555

26,082

198,736

Zürich .

. . Für Naturalverpflegung . . .

. . Für Naturalverpflegung .

Z u g . - . .Für Naturalverpflegung . . .

Solothuvn .

Für Naturalverpflegung . . .

Aargau .

Für Naturalverpflegung .

Thurgau Für Naturalverpflegung . .

Wallis . . . Für Naturalverpflegung . .

112

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . An die Arbeiterkolonie Herdern Bern . . . . Für verschiedene Zwecke der Unterstützung entlassener Sträflinge (Jahresbeiträge an den Schutzaufsiehtsverein und das Arbeiterheim Tannenhof, sowie Ausgaben der Fürsorge für aus der Arbeitsanstalt entlassene , besserungsfähige Weibspersonen) Einlage in den Hülfs- und Patronatsfonds der Staatsarbeitsanstalten . .

. . . .

Luzern . . . An den Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge . . .

Freiburg . , An den Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge . . .

Basel- Landschaft An die Arbeiterkolonie Herdern An den Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge . . .

Schaffhausen . An die Arbeiterkolonie Herdern AppenzellA.-Rh, An die Arbeiterkolonie Herdern Zur Unterstützung entlassener Sträflinge und Zwangsarbeiter St. Gallen . . An die Arbeiterkolonie Herdern Graubünden An die Arbeiterkolonie Herdern Aargau . . . An die Arbeiterkolonie Herdern Thurgau . . An die Arbeiterkolonie Herdern Tessin .

Beiträge an entlassene Sträflinge Neuenburg .

An den Hülfsverein für entlassene Sträflinge . . . .

Genf. . . . Für Schutz und Unterstützung entlassener Sträflinge .

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

4,435

16,482

9,578

57,694

4,313 1,000

3,000

300 --

2,100 500

300 400 150

600 1,800 800

50

200 500 60

200 2,500 100 400 5,000 140

1,000

8,000

--

2,000

--100

18,073

105,629

113

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . An die Pestalozzi-Gesellschaft Zürich (für öffentliche Lesesäle , Vorträge , Volkskonzerte etc.)

Für Verbreitung guter Schriften

Z u g . . . . An den kaufmännischen Verein und den katholischen Männerund Arbeiterverein Unterägeri (je Fr. 50) An verschiedene gewerbliche Freiburg Unterrichtsanstalten Ankauf einer Bibliothek für Handwerkerunterrichtskurse .· Für Verbreitung guter Schriften Solothurn .

Basel-Landschaft Zur Unterstützung von Volksbibliotheken Schaffhausen . F ü r Sonntagslesesäle . . . .

Appenzell A.-Rh. Für den öffentlichen Lesesaal Herisau Für Verbreitung guter Volksschriften Appenzell l.-Rh. Für den Arbeiterverein Appenzell St. Gallen . ; Für Leselokale Graubünden . Für Verbreitung guter Volksschriften Beitrag an Kosten der Berufslehre Übertrag

Bundesblatt.

50. Jahrg. Bd. T.

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

3,500

11,600 100

100

100

2,500

5,500

2,000 50

2,000 225

490

1,600 200

200

1,100

200

850

3,000

50 23,000

250

1,750 125

12,290

48,200

114

Kantone.

Verwendungszwecke.

Übertrag Aargau . . . An die Dienstbotenschule Lenzbure An die weiblichen Fortbildungskurse in den Bezirken Zofingen und Lenzburg Thurgau Tessin

Für Lesezimmer . . . Für Ankauf von 300 Exemplaren ,,Die Bibel und die Landwirtschaft"

Wallis . . . Zur Unterstützung von Gemeinde- u. Pfarreibibliotheken Beiträge an Kosten der Berufslehre Für Schulbücher, abgegeben an das Mädchenwaisenhaus in Sitten Für Erstellung eines Lehrerseminargebäudes . . . .

Genf.

. . . Für Schulbibliotheken

. . .

1897.

1889/97.

Fr.

Fi.

12,290

48,200

550

2,000

927

2,127

120

680

300

300

514

2,367

585

1 295

72

72

1,000

39,376 1,000

16,358

97,417

115

XII. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Luzern .

Sehwyz . . .

Zug

. . . .

Basel -Landschaft

St. Gallen . .

Graubünden

.

Wallis . . .

Genf.

Einlagen in die Armenkasse .

Außerordentliche Beiträge an Gemeinden . . . . . .

Für verschiedene Armenunterstützungszwecke . . . .

An den Kantonsspital, Abteilung für Pfründer und unheilbare Irre An die . Hülfsgesellschaft der Stadt S t . Gallen . . . .

Für Einrichtung der Armenanstalt Obervaz Für Armenunterstützungszwecke (Verteilung von Naturalgaben)

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

--

96,715 50

600

167

167

3,534

1000

7,000

1,000 670

. . . Spende au die reformierte deutsch - schweizerische Ge· ineinschaft

5,747

200

1887

114,963

116

XIII. Für Förderung der Mäßigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . An den Ausschuß der Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus im Kanton Zürich .

An Guttemplerlogen und Abstinenzvereine An die Mäßigkeitsvereine vom blauen Kreuz und den Frauenverein für Mäßigkeit und Volkswohl Obwalden .

An den Abstinentenverein . .

Glarus . . . An den schweizerischen Mäßigkeitsverein, Sektion Glarus .

Zug . . . . Für Anschaffung und Verteilung von Bischof Eggers Schrift ,,Das Wirtshaus"1 . . . .

An Gesellen- und Jünglingsvereine Freiburg . . An den Kreuzesbund (Vereinigung zur Bekämpfung des Alkoholismus) Solothurn . . An Guttemplerlogen und Abstineozvefeine

Basel-Stadt

. An den Alkoholgegnerbund (Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus) An den Verein vom blauen Kreuz

Basel -Landschaft An den internationalen Verein zur Bekämpfung des Alkoholismus An den kantonalen Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz Übertrag

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

--

9,807

4,750 Î

7.798 1

2,400

9,827

--

650

150 --

550

)

}

180

230

)

500

3,000 )

210

285

1,500 2,000

3,500 2,000

--

200

200

200

11,890

38,047

117

Kantone.

Ter wendungszwecke.

Übertrag Schaffhausen . An die Guttemplerloge, den Verein zum blauen Kreuz und den Abstinenzverein ,,Sobrietas" .

AppenzellA.-Rh, An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz An den Abstinentenverein ,,Sobrietas" und die Sektion Appenzell des Alkoholgegnerbuudes St. Gallen . . An Abatinentenvereine («Sobrietasa, katholische Abstinentenliga, Sektion St. Gallen, und Guttemplerloge in Wyl) An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz An den Jünglingsverein St.Gallen Graubünden . An Temperenz- und Abstinenzvereine Ankauf von Denis' Temperenahandbüchern . . . .

Aai-gau . . . An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz , aargauische Sektion An Abstinenz v ereine (Alkoholgegnerbund, Sektion Zofingen, und Guttemplerloge Zoflngen) Anschaffung von Rebendünger im Schenkenbergerthal Thurgau . . An Mäßigkeits- und Abstinenzvereine Für Verbreitung des Temperenzhandbuches von Denis . .

Übertrag

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

11,890

38,047

600

1,750

100

750

150

275

450

2,500

400

l

3,851 500 264

200

150

150 2,273

180

560

414

414

16,384

49,484

118

Kantone.

Verwendungszwecke.

Übertrag Tessin

. .

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

16,384

Für Verteilung eines Werkchens wider den Alkoholismus an die Schulen

Wallis . . . Für Anschaffung, bezw. Herstellung und Verteilung von Schriften zur Bekämpfung des Alkoholismus Zur Unterstützung vom Temperenzvereinen und ebensolchen Lokalen . . .

200

640

1,150

Waadt . . . Für Herausgabe der Broschüre ,,Gh. Quidort" . .

Neuenburg . . An Abstinenz vereine (die neuenburgische Sektion des Alkoholgegnerbundes und das Kantonalkomitee des Guttemplerordens) Genf.

. . . Für Veranstaltung von Specialkonferenzen wider den Alkoholismus in und außerhalb der Schule, Beschaffung des nötigen Veranschaulichungsmaterials etc Für verschiedene Werke (den Guttemplerorden, den schweizerischen patriotischen Alkoholgegnerbund, den Schweiz, gemeinnützigen Frauenverein, Verein ,,Etincelle11 etc.) . .

Für Ankauf von Büchern und Broschüren wider den Alkoholismus

49,484

6,695 500

1,500

1,500

6,285

600

4,098

19,634

69,402

r

119

XIV. Rücklagen ohne nähere Angabe der Zweckbestimmung.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich .

. . Zur Äuffnung eines Reservefonds (inkl. Fr. 16,651 aufgelaufene Zinsen pro Ende 1897) . .

Bern . . . . Zur Äuffnuog eines Reservefonds (inkl. Fr. 9286 aufgelaufene Zinsen pro Ende 1897) . .

1897.

1889/97.

Fr.

Fr.

9,743 86,993 16,994

Luzeru .

Verfügbare Restanz . . . .

Obwalden . . Zur Äuffnung eines Reservefonds (inkl. Fr. 1448 aufgelaufene Zinsen pro Ende 1897) . .

1,180

Basel-Stadt Verfügbare Restanz . . . .

St. Gallen . . Verfügbare Restanz . . . .

Graubünden . Reserve unverwendeter Beträge (inkl. Fr. 1000 aufgelaufene Zinsen p r o 1897) . . . .

Aargau . . . Verfügbare Restanz (inklusive Fr. 134. 10 aufgelaufene Zinsen) . .

. . . .

Thurgau Zur Äuffnung eines Reservefonds (unverzinst) Wallis . . . Verfügbare Restanz (inklusive Fr. 21. 40 aufgelaufene Zinsen)

3,002 1,814 2,274

47,618 1,180

~~

4,649 3,002

1,814

25,442

393

393

3.752

28,369 5

769

769

39,921

200,229

7

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Berichte der Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 10 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Reinertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols pro 1897.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1898

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.11.1898

Date Data Seite

45-119

Page Pagina Ref. No

10 018 526

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