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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 8. Februar 1898.)

Der neue außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minster des deutschen Reiches, in Bern, Freiherr von R o t e n h a n , hat heute dem Bundesrat sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

An die wirklichen Kosten der Ausführung nachbezeichneter Boden Verbesserungsprojekte im Kanton Tessin werden unter der Voraussetzung mindestens ebenso hoher, von dritter, an dem Unternehmen unbeteiligter Seite zu leistenden Beiträge folgende Bundesbeiträge zugesichert : Ì. Für Alp Verbesserungen auf Alpe del Lago, Vicinat Doro, Gemeinde Chironico, bestehend in der Erstellung von Alpwegen von 6600 m. Länge, sowie in Räumungsarbeiten auf 20 ha., Kosten veranschlag Fr. 6000, Bundesbeitrag 20 °/o, im Maximum Fr. 1200; 2. Erstellung einer eisernen Wasserleitung zu den Ställen von Cogn, Eigentum der Gebrüder Pedrini & Cie. in Nante-Airolo, Voranschlag Fr. 3450, 30%, irn Maximum Fr. 1035; 3. Erstellung einer steinernen Brücke von 9 m. Spannweite und 2,3 m. Breite zur Verbindung von Alpwegen im Val Cremosina, Voranschlag Fr. 2400, 30%, im Maximum Fr. 720 (Eigentum der Burgergemeinde Giornico) ; 4. Erstellung eines Grüterweges von Orselina nach Piazza di Rocco (Verbreiterung von 1,4 auf 2,5 m. einer Strecke des am 9. April 1897 subventionierten Saumweges), Eigentum der Burgergemeinde Muralto-Orselina, Voranschlag Fr. 2500, 20 %, im Maximum Fr. 500; 5. Erstellung eines Güterweges von 750 m. Länge und 2 m.

Breite, Eigentum des Aug. Guidini Barbengo, Voranschlag Fr. 2100, 20%, im Maximum Fr. 420; 6. Erstellung eines Stalles auf Alp Santa Maria in Lago, der Burgergemeinde Camignolo, Voranschlag Fr. 4300, 20 °/o, im Maximum Fr. 860.

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Herrn J. M i c h e l , Registrator der. administrativen Sektion des Auswandevungswesens, wird die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle erteilt.

(Vom 11. Februar 1898.)

Dem englischen Konsul für die Kantone Waadt und Wallis, Herrn Alfred G a 11 a n d in Lausanne, wird das Exequatur erteilt.

Mit Eingabe vom 28. Dezember vorigen Jahres rekurriert Advokat Dr. ß. Heberlein in Rorschach namens Max Brandenburger daselbst beim Bundesrat gegen die vom Industriedepartement am 2. Dezember 1897 verfügte Unterstellung seines Maßgeschäftes unter das Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken.

Der Rekurs wird nach Einsicht eines Berichtes des Industriedepartements, sowie des Justiz- und Polizeidepartements, aus folgenden Gründen abgewiesen: Gemäß Bundesratsbesehluß vom 3. Juni 1891. Ziffer l, litt. &, sind Betriebe mit mehr als 10 Arbeitern dem eidgenössischen Fabrikgesetz unterstellt. Es ist im weitern zu beachten, daß nach dem Rekursentscheid des Bundesrates vom 25. November 1884 (Komm. S. 23) bei der Qualifikation eines Etablissements bezüglich seiner Stellung zum Gesetz nicht das Minimum oder Mittel, sondern das M a x i m u m der vorkommenden Arbeiterzahl in Betracht zu ziehen ist. Herr Max Brandenburger bezeichnet in seiner Eingabe das Maximum der von ihm beschäftigten Arbeiterzahl mit 18--20. Da sein Geschäft ein Saisongeschäft ist, so richtet sich auch die Arbeitevzahl darnach; sie ist der Natur der Sache gemäß bald größer bald kleiner. Das Etablissement des Rekurrenten geht über den handwerksmäßigen Betrieb hinaus; ein Atelier, in welchem, wenn auch während des Jahres nur temporär, 20 Arbeiter beschäftigt werden, gehört nicht mehr in die Kategorie des Kleingewerbes, auf welches der Bundesratsbeschluß vom 3. Juni 1891 keine Anwendung findet. Zahlreiche Geschäfte -- wie z. B. die vielen Damenschneidereien -- mit ähnlichen und teilweise kleinern Betriebsverhältnissen, sind in die Fabrikliste eingetragen worden. Bei Herrn Brandenburger eine Ausnahme zu machen, liegt kein Grund vor. Seine Einrede, es könne die Maximalarbeitszeit in einem Maßgesehäft nicht innegehalten werden, wird bei Unterstellungsfragen von den Firmainhabern vielfach zum Ausdruck gebracht; sie trifft aber auch hier in Wirklichkeit nicht zu. Für ausnahmsweise Verhältnisse, wie sie solche ßundesblatt. 50. Jahrg. Bd. I.

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Maß- und Saisongeschäfte in der That bedingen, gestattet das Gesetz Bewilligung zur Überzeitarbeit, die jeweilen von den kantonalen Behörden erteilt wird.

Der Regierung des Kantons Tessin werden Bundesbeiträge bewilligt: 1. An die zu Fr. 16,700 veranschlagten Kosten für Aufforstung und Verbau des ßiale dei Mulini, Eigentum des Patriziats Onsernone : a. 70°/o für Aufforstungen oder Fr. 4821. 60, b. 50 °/o für Verbauung oder Fr. 4906, zusammen im Maximum Fr. 9727. 60; 2. an die zu Fr. 24,000 veranschlagten Kosten für Aufforstung und Verbau im Valle di Malera, Eigentum des Patriziats S. Antonio : a. 70% für Aufforstungen oder Fr. 5943, b. 50°/o für Verbauung oder Fr. 7755, zusammen Fr. 13,698 im Maximum; 3. an die zu Fr. 19,500 veranschlagten Kosten für Aufforstungen und Verbaue in den Valloni, Eigentum der Patriziato Breno und Miglielia: a. 70% für Aufforstung oder Fr. 4690, b. 50 °/o für Verbauung oder Fr. 6400, zusammen im Maximum Fr. 11,090.

(Vom 15. Februar 1898.)

Herrn Alfred M i l l e r wird die aus Gesundheitsrücksichten nachgesuchte Entlassung von der Stelle eines Sekretärs für das Polizeiwesen im eidg. Justiz- und Polizeidepartement unter bester Verdankung der geleisteten guten Dienste auf den Zeitpunkt des Amtsantritts seines Nachfolgers gewährt.

An den IV. internationalen Zoologiekongreß in Cambridge werden abgeordnet die Herren Professor Dr. Henri B l a n c in Lausanne und Professor Dr. F. Z s c h o k k e in Basel.

Dem schweizerischen Militärsanitätsverein wird pro 1897 ein Bundesbeitrag von Fr. 1000 bewilligt.

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Es werden unter Vorbehalt der Prüfung der Baurechnung nach Vollendung des Baues die Finanzausweise für die Eisenbahn PontBrassus (linkes Ufer des Joux-Sees) (Fr. 1,231,000) und für ein Tramway von Trait nach Planches (Montreux) genehmigt.

Es werden folgende Kommandoübertragungen und Versetzungen im Territorial- und Etappendienst vorgenommen: 1. Territorialdienst.

San.-Oberstlieutenant Hafter, Elias, in Frauenfeld (bisherige Einteilung: z. D.), neue Einteilung.: Chef des Armeespitals 3; Infanterie-Major Graf, Eduard, in Zürich (z. D.), I. Adjutant des VI. Territorial kreises; Infanterie-Major Castan, Maurice, in Bern (z. D.), I. Stellvertreter des Kommandanten der Infanterie-Rekruten- und MannschaftsDepots I; Infanterie-Major Moser, Johann, in Bern (z. D.), I. Stellvertreter des Kommandanten des Infanterie - Rekruten- und MannsehaftsDepots IV; Infanterie-Hauptmann Schranz, Eduard, in Bern (Füs.-Bat. 113 L. II), Territorialdienst ; Infanterie-Hauptmann Blunier, Otto, in Bern (Füs.-Bat. 40), II. Adjutant des V. Territorialkreises; Infanterie-Hauptmann d'Yvernois, F., in Colombier (Etappendienst), II. Adjutant des II. Territorialkreises.

2. Etappendienst.

Infanterie-Oberst Sarasin, Albert, in Genf (z. D.), Kommandant der Anfangs-Etappen Genf; Infanterie-Oberst Bischoff, Emil, in Basel (z. D.), Kommandant der Anfangs-Etappen Basel ; Artillerie-Oberstlieutenant Götz, Franz, in Genf (0. Et. Traindir.), z. D.; Infanterie-Oberstlieutenant Beerli, Konrad, in Thal (z. D.), Kommandant der Anfangs-Etappen St. Gallen ; Infanterie-Oberstlieutenant Rusconi, Phil., in Bellinzona (z. D.), Kommandant der Anfangs-Etappen Bellinzona; Infanterie-Major Lederrey, Eugen, in Grandvaux (z. D.); z. D- des des Ober-Etappenkommandos ; Artillerie-Major Souvairan, Charles, in Chêne (z. D.), Ober-EtappenParkdirektor ; Infanterie-Oberlieutenant Neukomm, Emil, in Bern (Füs.-Bat. 35), z. D. des Ober-Etappenkommandos.

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Der Botschafter der französischen Republik, Herr Graf de M o n t h o l o n , hat heute dem Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

Herr Artillerieoberstlieutenant F i e r a , Theodor, in Zürich, erhält die nachgesuchte Entlassung als Trainchef des IV. Armeecorps.

An dessen Stelle wird ernannt Herr Oberstlieutenant F r e y , Julius, in Zürich, bisher Kommandant der I. Abteilung des Regiments Nr. 12 ; ferner zum Kommandanten der I. Abteilung des Regiments Nr. 12 Herr Major v. S c h u m a c h e r , Felix, in Luzern, Kommandant der Abteilung II des Regiments Nr. 8, und zum Kommandanten der Abteilung II des Regiments Nr. 8 Herr Major K u n z , Rudolf, in Thun, Instruktor II. Klasse der Artillerie, z. D.

"Wahlen.

(Vom 11. Februar 1898.)

Departement des Innern.

Eidgenössische Medizinalprüfungen.

Suppléant des leitenden Ausschusses und Vizepräsident für den Prüfungssitz Neuenburg: Herr Dr. med. Fritz Morin in Colombier, Oberforstinspektorat.

Eanzleigehülfe (prov.}: Herr Ernst Mumenthaler, von Ryken (Aargau), in Bern.

Justiz- und Polizeidepartement.

Eidg. A m t f ü r g e i s t i g e s E i g e n t u m .

Ingenieur I. Klasse (prov.) : Herr Eugen Mamie, von Bonfol (Bern).

Ingenieure II. Klasse (prov.): ,, Hans Reber, von Wimmis.

,, Friedrich Nägeli, von Zürich.

273 Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter und Briefträger Frau Emma Liardet, von Belmont s. Lauin Vaulion: sanne, in Vaulion.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Oberwil (SimmenthalV.

Herr Job. Kunz, von Diemtigen, in Oberwil.

Telegraphist in Winterthur : ,, Hans Äbli, von Ennenda (Glarus), in Basel.

(Vom 15. Februar 1898.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter in Combremontle-Grand : Herr Emil Martin, von Villars-le-Comte.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist und Telephonist in Echallens: Frau Emma Favre-Berney, von Goumoens-la-Ville, in Echallens.

Telegraphist in Bern : Herr Max Bsehnke, von Huttwil.

Telegraphisten in Basel : ,, Adolf Holliger, von Boniswil (Aargau).

,, Jakob Thalmann, von Ruppertsmoos (Thurgau).

Telegraphist in St. Peter (Graubünden) : ,, Peter Sprecher, von und in St. Peter,

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