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Bericht der

vom Nationalrate für die Begutachtung der Botschaft des Bundesrates vom 21. Oktober 1898, betreffend Erstellung von Unterkunftsräumen in den Befestigungsanlagen bei St. Maurice, bezeichneten Kommission.

(Vom 5. Dezember 1898.)

Tit.

Das vom Bundesrate mit seiner Botschaft vom 21. Oktober 1898 eingereichte Begehren um einen neuen Kredit von einer Million Franken für Befestigungsbauten hat mancherorts überrascht und von vornherein verschiedene Bedenken wachgerufen. Wir erachten es deshalb als angezeigt, bevor wir auf die bezügliche Vorlage selbst eintreten, im folgenden zunächst einen summarischen Überblick über die Entstehung und den Bestand der Befestigungswerke der Schweiz in der neuern Zeit und die dafür gemachten Ausgaben zu geben.

Die Vorstudien für die B e f e s t i g u n g des Gotthardm a s s i v e s begannen im Jahre 1884. Im Frühjahr 1885 wurde das erste Projekt einer Befestigung desselben vorgelegt und dessen Ausführung auf Fr. 2,760,000 veranschlagt. Die Räte bewilligten auf dem Budgetwege den entsprechenden Kredit. Derselbe erwies sich aber bald als vollkommen unzureichend, indem schon Ende 1888 für die Befestigungsanlagen bei Airolo allein Fr. 1,800,000 verausgabt waren und es sich herausstellte, daß der Rest des Kredites größtenteils noch für die Vollendung der beiden Werke bei Airolo -- Fort Airolo und Batterie Motto Bartola -- in An-

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Spruch genommen werde, so daß für die Befestigungsbauten im Ursernthale, auf Furka, Gotthard und Oberalp, sowie für die Armierung aller Werke und deren Ausrüstung mit der erforderlichen Munition von dem bewilligten Kredite von Fr. 2,760,000 sozusagen nichts mehr verblieb.

Mit Botschaft vom 3. Juni 1889 gab der Bundesrat der Bundesversammlung von diesem Stande der Dinge Kenntnis und verlangte zur militärischen Sicherung des Gotthard für das Jahr 1889 einen weitem Kredit von Fr. 600,000. Gleichzeitig eröffnete er den Räten, daß die Kosten für die Vollendung einer zweckentsprechenden und rationellen Befestigung des Gotthardmassivs noch weitere sechs Millionen Franken erfordern werden, und daß die Bewilligung des für das Jahr 1889 verlangten Nachtragskredites diejenige der spätem Kredite bis auf die genannten sechs Millionen Franken zur Folge habe. Der Nachtragskredit von Fr. 600,000 wurde dann von den Räten, vom gleichen Gesichtspunkte ausgehend, bewilligt, immerhin unter Vorbehalt einer nähern Prüfung der Projekte für die Befestigungen im Urserenthale und die Paßsperren etc. auf Furka, Gotthard und Oberalp, sowie der definitiven Beschlußfassung über die Kredite für die Bestreitung der daherigen Kosten. Die Prüfung fand im Sommer 1889 durch Kommissionen der beiden Räte gemeinsam statt, und es hatte Ihr heutiger Berichterstatter die Ehre, die Ergebnisse der Beratung seiner Kommission dem Nationalrate in einem vom 5. Dezember 1889 datierten Berichte *) zu unterbreiten.

Nach einer Schilderung der militärischen Bedeutung des Gotthardmassivs und der Zwecke seiner Befestigung schließt dieser Bericht wie folgt: .,,Auf welche Weise und mit welchen Mitteln diese Zwecke erreicht werden sollen, darüber sind den vorberatenden Komissionen alle wünschbaren Aufschlüsse erteilt und die erforderlichen Vorlagen im Detail gemacht 'worden. Dieselben in dieser Versammlung des nähern zu erörtern, erachtet Ihre Kommission nicht für angezeigt und würde zu weit führen. Sie selbst hat sich davon überzeugt , daß die projektierten und teilweise schon ausgeführten Werke und Arbeiten vollkommen zweckentsprechend, gleichzeitig aber auch ohne Ausnahme absolut notwendig sind, um den gewollten Zweck vollständig zu erreichen. Von dieser Überzeugung beseelt und mit Rücksicht einerseits auf den Sinn und Willen, welcher schon im Beschlüsse der Räte betreffend den im Beginne *) Bundesblatt Jahrgang 1889, Nr. 53, Bd. IV, pag. 1089.

508 der Berichterstattung erwähnten Nachtragskredit von Fr. 600,000 Ausdruck gefunden, anderseits auf die politische Situation zur Zeit ihrer Beratungen, hat die Kommission dem Bundesrate noch dringend empfohlen, diese Arbeiten nach Möglichkeit zu fördern und ebenso die Lieferungsverträge für die Beschaffung der Armierung und Munition abzuschließen. Endlich hat die Kommission den Bundesrat noch veranlaßt, Studien und Erhebungen über zwei weitere Anlagen bei St. Maurice und St. Luziensteig zu machen, welche nach ihrer Ansicht sich als notwendige Ergänzungen der Befestigungen am Gotthard erweisen. Die Kommission zweifelt nicht daran, damit in Übereinstimmung mit der Bundesversammlung und dem ganzen Schweizervolke diese für unser Vaterland hochwichtige Frage einer richtigen Lösung entgegengeführt zu haben.

,,Auch mit Bezug auf die Kosten der einzelnen Werke, deren Armierung etc., sind der Kommission die nötigen Ausweise und Details in ausreichender und zufriedenstellender Weise vorgelegt worden. Ein Eintreten auf die speciellen Positionen unterbleibt hier aus denselben Gründen, aus welchen wir die Aufführung und Beschreibung der einzelnen Werke und Befestigungsanlagen selbst unterlassen haben.

,,Der einstimmige Antrag der Kommission geht dahin : ,,Es sei der vom Bundesrate für die Vollendung der Befestigung des Gotthardmassivs verlangte Kredit von sechs Millionen Franken zu gewähren und der ins Budget pro 1890 eingesetzte Posten von Fr. 3,000,000 für Sicherung des Gotthard zur Verfügung des Befestigungsbureaus in diesem Sinne zu genehmigen.tt Dieser Antrag wurde von der Bundesversammlung im Dezember 1889 zum Beschlüsse erhoben.

Die seither bis ins Jahr 1897 nötigen Kredite für Erweiterungsarbeiten an der Furka, für Militärgeleise und -Rampen in Göschenen, für Armeeverpflegsmagazine in Göschenen, für Militärkabel und -telegraphenlinien im Gotthardgebiete, für Versuche in Thun mit 12 cm. Haubitztürmen und endlich für bauliche Installationen am Gotthard sind auf dem Budgetwege, und für die Erwerbung und Herstellung von Exerzier- und Schießplätzen, für die Erstellung von Friedens- und Kriegskasernen, Verwaltungsgebäude und Beamtenwohnungen in Andermatt, samt Inventar, durch besondere Beschlüsse der Bundesversammlung bewilligt worden. Die Gesamtsumme der bis zur Fertigstellung der Installationen und Bauten in Andermatt (Ende 1901) verausgabten und noch zu verausgabenden Beträge für die Befestigungen im Gotthardgebiete

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allein und deren Zubehörden macht darnach Fr. 12,664,396. 28 für Befestigungen etc. und Fr. 2,595,000 für Kasernenbauten etc.

in Andermatt, zusammen Fr. 15,259,396. 28 aus.

Hiervon entfallen auf: 1. Ankauf transportabler Müitärbaracken . Fr.

39,518. -- 2. Ankauf des Schirmhauses Mätteli . . ,, 9,262.25 3. Eigentliche Befestigungen: Gruppe Airolo . . Fr. 3,422,971. 26 ,, Andermatt ,, 5,109,310. 75 ,, Furka . . ,, 1,215,062. 50 ,, Oberalp . ,, 795,696.32 j, Gotthardhospiz ,, 717,317.20 ,, 11,309,138.28 4. Furkaerweiterungsbauten ,, 215,500. -- 5. Militärgeleise und Rampen in Göschenen ,, 130,000. -- 6. Arrneeverpflegsmagazme in Göschenen .

200,000. -- fl 7. Militärkabel ,, 100,000.-- 8. Militärtelegraphenlinien ,, 62,500. -- 9. Versuche mit 12 cm. Haubitztürmen . ,, 10,000. -- 10. Bauliche Installationen ,, 637,258.-- Fr. 12,664,396.28 Der erste Kredit für die B e f e s t i g u n g s w e r k e bei St.

M a u r i c e wurde im Jahre 1892 mit . . . .

Fr. 2,100,000 bewilligt. Dazu kam ein Nachtragskredit von . . ,, 250,000 für Landerwerbungen, ferner im Jahre 1894 für hölzerne Unterkunftsbaracken ,, 46,000 und in den Jahren 1896/97 für ein Lebensmittelmagazin ,, 26,700 zusammen Fr. 2,422,700 Hierzu müssen noch gerechnet werden . . ,, 759,400 Kredite und Nachtragskredite von 1895 bis 1898 für bauliche Installationen, so daß sich für die Anlagen bei St. Maurice ein G-esamtkostenaufwand von Fr. 3,182,100 ergiebt.

Infolge von Krediterteilungen von 1889 bis Ende 1898 auf verschiedenen Budgetrubriken, wie Kriegsmaterial, Corpsmatcrial, Festungsmaterial, Instruktionsmaterial, Kasernenmaterial etc., sind für die Anlagen im Gotthardgebiet und bei St. Maurice gemeinsam noch verausgabt worden : Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. V.

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510 1. Für neue Panzerobjekte, Geschütze, Geschützrohre, Ersatzrohre, Umänderungen u. dgl Fr. 870,070. -- 2. Für Munitionsvermehrung U.Verbesserung ,, 851,242.-- 3. Für Erstellen der Schießtabletten . . . ,, 180,000. -- 4. Für Ausrüstung der B e o b a c h t e r und der M a s c h i n e n g e w e h r s c h ü t z e n -- Inbegriffen 40 Maschinengewehre mit Munition -- für Gebirgsausrüstung der Festungstruppen, für Genie-, Corps- und Instruktionsmaterial, für Kaserneninventar etc ,, 1,165,223.-- zusammen Fr. 3,066,535. -- welche sich ungefähr gleich auf den Gotthard und 8t. Maurice verteilen dürften.

Endlich sind für Vorstudien seit dem Jahre 1884 bis 1898, Kommissionen u. dgl. noch verausgabt worden Fr. 167,088. 51.

Nach dem Gesagten ergiebt sich über die bisherigen Kosten der Befestigungen in der Schweiz --' a l l e s , ausgenommen die Bekleidung, gewöhnliche Ausrüstung und Bewaffnung der Mannschaft, das zugeteilte Positionsmaterial, sowie die Instruktions-, Bewachungs- und Verwaltungskosten, inbegriffen -- folgende Hauptzusammenstellung: 1. Befestigungen etc. im Gotthardgebiet . Fr. 12,664,396. 28 2. Bauten von Kasernementen etc. in Andermatt · ,, 2,595,000.-- 3. Befestigungen etc. bei St. Maurice . . ,, 3,182,100. -- 4. Gemeinsame Ausgaben Gotthard und St. Maurice für Verschiedenes . . . ,, 3,066,535. -- 5. Vorstudien, Kommissionen etc. . . . ,, 167,088.51 Total Fr. 21,675,119. 79 eine allerdings sehr ansehnliche Summe, deren Höhe aber diejenigen, welche wissen, was dafür geschaffen worden ist, durchaus nicht überraschen wird und deren Verausgabung sich mit Rücksicht auf die große Bedeutung der dadurch entstandenen Werke für die Erhaltung der Integrität unseres Landes und der Unabhängigkeit seiner Bewohner sich jederzeit und gegenüber allen, die es angeht, vollkommen rechtfertigen läßt.

511 Mit Botschaft vom 21. Oktober 1898 verlangt nun der Bundesrat einen neuen Kredit von einer Million Franken für Befestigungszwecke, nämlich für die Erstellung von Unterkunftsräumen in den Befestigungsanlagen von St. Maurice. Um die Frage der Erforderlichkeit der v.om Bundesrate in Aussicht genommenen Bauten richtig beurteilen zu können, muß zunächst auf den Unterschied zwischen, den Befestigungsanlagen am Gotthard und denjenigen bei St. Maurice aufmerksam gemacht werden. Während die erstem sich als eine Anzahl von einzelnen festen Stützpunkten, welche allerdings in einer bestimmten Wechselbeziehung zueinander stehen, aber doch nicht ein in sich abgeschlossenes, zusammenhängendes Werk bilden, sich qualifizieren, haben wir es bei den letztern wirklich mit einem solchen Werke resp. einer eigentlichen Festung zu thun. Diese ist unter Umständen auf sich allein angewiesen und kann im Ernstfalle vollständig cerniert werden. Danach war ihre Verteidigung zu organisieren und ihre Besatzung festzustellen. Wenn man anfänglich glaubte, auf eine eigentliche Außenverteidigung des Werkes nicht Bedacht nehmen zu müssen und deshalb mit einer geringen Zahl von infanteristischen Besatzungstruppen auszukommen und daher die schußsichern Unterkunftsräume für die in Bereitschaft oder in Ruhe befindlichen Truppen auf ein geringeres Maß beschränken zu können, so hat es sich durch die seitherigen Studien herausgestellt, daß auch bei dieser Festungsanlage die Außenverteidigung von sehr wesentlicher Bedeutung ist und es hierfür bedeutend mehr Truppen bedarf, als ursprünglich in Aussicht genommen wurden. Nach all' diesen Verhältnissen und Erwägungen beurteilt sich die Frage des Bedarfs von schußsichern Unterkunftsräumen. Solche sind nicht nur für die artilleristischen Verteidiger, wie bei den Werken am Gotthard, sondern auch für die Verteidigungstruppen der Infanterie erforderlich. Auch die für die Aufnahme der letztern bestimmten Unterkunftsräume müssen schußsicher gemacht werden, denn sobald eine Truppe in Reservestellung oder während der Ruhe vom Feinde beschossen wird, wirkt dies ungemein demoralisierend auf sie und macht es zugleich unmöglich, dieselbe frisch für den Kampf zu erhalten. Aus dem ihr vorgelegten Akten- und Planmaterial, auf dessen Inhalt hier aus naheliegenden Gründen nicht näher eingetreten werden kann,
aus einer an Ort und Stelle vorgenommenen eingehenden Besichtigung der Befestigungsanlagen bei St. Maurice selbst und den dabei erhaltenen Aufschlüssen der Sachverständigen, hat sich die berichterstattende Kommission davon überzeugt, daß die Verteidigungspläne und die Organisation der Verteidigung richtig und zweck-

512 entsprechend, daß danach die für die Verteidigung bestimmten Truppen notwendig sind, daß die gegenwärtig vorhandenen schußsichern Unterkunftsräume nicht.als genügend und ausreichend erscheinen und daß im allgemeinen die vom Bundesrate in Aussicht genommenen neuen Kasernemente sowohl für Friedens- als für Kriegszeiten erforderlich sind, wenn die Befestigungsanlagen bei St. Maurice ihrem Zwecke und ihrer Bestimmung vollständig entsprechen und sie vollkommen erfüllen sollen. Diese Anlagen dürften als mustergültig für eine Festung im Gebirge bezeichnet werden.

Mit verhältnismäßig geringen Kosten ist hier Vieles und Gutes erreicht worden.

Die Festung St. Maurice macht demjenigen, welcher ihre Anlage vorgeschlagen und planiert hat, sowie denjenigen, welche sie ausgeführt und eingerichtet haben, alle Ehre. Ebenso ist für ihre erfolgreiche Verteidigung bestens gesorgt. Die Vorbereitungen für den Kriegsfall sind, soweit möglich, alle getroffen. Die Verwaltung und die Leitung sind in sehr guten Händen, energisch, pflichtbewußt, eifrig und thätig geführt. Die in Frage liegende Ergänzung, welche sich als ein wirkliches Bedürfnis herausstellt, urn das Werk möglichst vollkommen zu machen, darf und soll daher grundsätzlich nicht verweigert werden.

Ihre Konimission hat einstimmig Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates beschlossen und solche im Detail einläßlich beraten. Dabei hat es sich ergeben, daß die Ausdehnung der nur im Kriegsfalle zur Verwendung gelangenden Räumlichkeiten, wie der Bundesrat solche feststellen zu sollen glaubte, aus verschiedenen Gründen ohne Schaden für das Ganze sich einigermaßen reduzieren läßt und der verlangte Kredit um Fr. 200,000 gekürzt, d. h. auf Fr. 800,000 festgesetzt werden darf. Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Erstellung der aus diesem Kredite zu schaffenden Räume und, um die Kosten nicht noch durch eine längere Bauzeit zu vermehren, sollte solche statt auf drei bis vier, wie es der Bundesrat vorschlägt, auf zwei bis drei Jahre festgesetzt, resp. der zu bewilligende Kredit auf zwei bis drei Jahre verteilt werden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig Annahme des nachfolgenden Bundesbeschlusses : Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 21. Oktober 1898,

513 beschließt : Art. 1. Behufs Erstellung von Unterkunl'tsräumen in den Befestigungsanlagen bei St. Maurice wird dem Bundesrate ein Kredit von Fr. 800,000 bewilligt, welcher auf zwei bis drei Jahre verteilt werden soll.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung desselben beauftragt.

B e r n , den 5. Dezember 1898.

N a m e n s der K o m m i s s i o n , Der Berichterstatter :

Gallati.

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Bericht der vom Nationalrate für die Begutachtung der Botschaft des Bundesrates vom 21.

Oktober 1898, betreffend Erstellung von Unterkunftsräumen in den Befestigungsanlagen bei St. Maurice, bezeichneten Kommission. (Vom 5. Dezember 1898.)

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14.12.1898

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