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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und literarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schlosser- und Schmiedearbeiten, sowie die Lieferung von hölzernen Pallisaden für Einfriedigungen bei der Kaserne in Brugg werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Zürich (Clausiusstraße 6) zur Einsicht aufgelegt..

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Kaserne Brugg" bis und mit dem 23. Juni nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 9. Juni 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Lieferungs-Ausschreibung.

Die Zollverwaltung eröffnet die Konkurrenz über die Lieferung von 350 kg. Plombierschnüren aus Hanf, mit rotem Eintrag.

Muster können bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Schriftliche Offerten sind bis zum 18. Juni nächsthin ebendaselbst einzureichen.

B e r n , den 6.Juni 1898.

Schweiz. Oberzolldirektion.

783

Ausschreibung.

Für die Militärschulen und -kurse pro 1898, II. Semester (1. Juli bis 31. Dezember) werden hiermit die Belieferungen auf folgenden Waffenplätzen ausgeschrieben: Bière, Lausanne, Colombier, Bern, Thun, Luzern, Liestal, Basel, Aarau, Brugg, Zürich, Frauenfeld, St. Gallen, Wallenstadt, Herisau und Chur.

Die Lieferungsvorschriften sind bei den Kriegskommissariaten der resp.

Kantone, sowie bei unterzeichneter Amtsstelle zur Einsichtnahme aufgelegt.

Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und letztere gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten (per Portion zu 750 g., in Laiben zu 1500 g. berechnet) sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Brot" versehen bis zum 18. Juni 1898 der unterzeichneten Amtsstelle franko einzureichen.

B e r n , den 4. Juni 1898.

Eidg. Oberkriegskoininissariat.

Stellen-Ausschreibungen.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Genf.

l Anmeldung bis zum 28. Juni 2) Bureaudiener beim Hauptpost\ J,898,, bei der Kreispostdirektion in bureau Genf.

J faenf3) Postcommis in Lausanne. Anmeldung bis zum 28. Juni 1898 bei der Kreispostdirektiou in Lausanne.

4) Zwei Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 28. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Zwei Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 28. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

784 6) Unterbureauchef beim Hanptpostbureau St. Gallen.

7) Briefträger in Schmerikon (St. Gallen).

8) Briefträger in St. Georgen (St. Gallen).

Anmeldung bis znm 28. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Mandatträger beim Hauptpostburean Chur. Anmeldung bis zum 28. Juni 1898 bei der Kreisnostdirektion in Chur.

10) Briefträger in Locamo.

Anmeldung bis zum 28. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in 11) Bureaudiener und Postpacker Bellinzona.

in Locamo.

12) Einnehmer am Nebenzollamt in Fornasette. Anmeldungen sind bis und mit 25. Juni 1898 an die Zolldirektion in Lugano zu richten.

1) Postcpmmis in Aarau. Anmeldung bis znm 21. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

2) Posthalter, Briefträger und Bote in Altishofen (Lnzern). Anmeldung bis zum 21. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

Anmeldung bis zum 21. Juni 3) Bureauchef in Winterthur.

1898 bei der Kreispostdirektion 4) Postcommis in "Winterthur.

Zürich.

5) Bureaudiener in Bellinzona. Anmeldung bis zum 21. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

6) Telegraphist in Basel. Anmeldung bis zum 21. Juni 1898 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

7) Telegraphist in Bern. Anmeldung bis zum 21. Juni 1898 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und DampfschifF-Unternehmnngen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

fls 24.

Bern, den 45. Juni 1898.

III, Personen- und Gepäokverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

e83. ( 24 /98) Tarif der elektrischen Straßenbahn St. Moritz.

Wir bringen hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß der offizielle Saisonbetrieb unserer Bahn mit 15. Juni 1S98 beginnen wird.

Es gelangen folgende Billete zur Ausgabe: A. Einzelbillete (durch die Kondukteure).

I. Sitzplatz: St. Moritz-Bad resp. St. Moritz-Dorf bis engl. Kirche oder umgekehrt 20 Cts.

St. Moritz-Bad resp. St. Moritz-Dorf bis engl. Kirche oder umgekehrt und retour 30 ,, St. Moritz-Bad -- St. Moritz-Dorf oder umgekehrt 40 ,, St. Moritz-Bad -- St. Moritz-Dorf oder umgekehrt und retour . . . 60 ,, II. Stehplatz: Ganze Linie oder beliebige Teilstrecke derselben : Einfache Fahrt. . 20 ,, Hin-und Rückfahrt 30 ,, B. Abonnemente (durch das Betriebsbureau und die Hotelbureaux) auf den Namen lautend: für 10 Tage gültig à Pr. 5.-- (weiß), ,, 20 ,, ,, à ,, 9.-- (gelb), ,, l Monat ,, à ,, 12. -- (rot), ,, die ganze Saison à n 30. -- (grün).

St. Moritz, den 6. Juni 1898.

Verwaltimgsrat der elektrischen Strussenbahn St. Moritz.

209

484. (2*/9s) Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Retourbillete auf der Sihlthalbahn.

Mit 1. Juni 1898 ist die Gültigkeitsdauer der Retourbillete im internen Verkehr der Sihlthalbahn ohne Rücksicht anf die Distanz auf 10 Tage erhöht worden.

Zürich, den 14. Juni 1898.

Direktion der Sihlthalbahn.

485.

( 24 /9s) Personentarif S C B -- A S B und Bremgarten, vom i. Januar 1896. Nachtrag II.

Am 1. Juli 189S tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag II in Kraft.

Basel, den 10. Juni 1898.

Direktorium der Schweiz. Central bahn.

486. (2i/9s) Neue Abonnementskarten der Drahtseilbahn Lugano-Bahnhof.

Vom 1. Juli 1898 an ist der Preis der Abonnementskarten der Kat. A (nicht persönliche, von unbegrenzter Dauer) : Fr. 3 für die I. Klasse und Fr. 2 für die II. Klasse mit Gültigkeit für 20 Fahrten hinauf oder hinunter.

Lugano, den 8. Juni 1898.

Direktion der Drahtseilbahn in Lugano.

487. ( 2 */9s) Personen- und Gepäcktarif für den internen Verkehr der Regionalbahn Neuchätel-Cortaillod-Boudry.

Neuauflage.

Mit dem 1. Juli 1898 tritt obgenannter neue Tarif in Kraft; derselbe enthält veränderte Bestimmungen und Preise in Aufhebung und Ersetzung derjenigen des bisherigen Tarifes, vom 1. Oktober 1893.

Neueribwg, den 11. Juni 1898.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

488. (24/9s) Interner Tarif für die Beförderung von Personen und. Gepäck auf der Neuenburger Jurabahn. Nachtrag II.

Mit dem 1. Juli.1898 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag II in Kraft, welcher eine Änderung der Bedingungen des Haupttarifes, sowie neue Fahrpreise enthält.

Neuenburg, den 14. Juni 1898.

Direktion der Nenenbnrger Jurabahn.

210

489. ( 24 /9s) Sonntagsbillete Territet -- Naye.

Die Stationen Territet und Glion verabfolgen Sonntagsbillete TerritetNaye und zurück im freise von Fr. 6, Gültigkeitsdauer l Tag, diese sind nur gältig mit dem ersten Morgenzuge.

Die Station Naye verabfolgt Sonntagsbillete Naye-Territet einfache Fahrt im Preise von Fr. 2. 50, nur gültig mit den zwei ersten hinabfahrenden Morgenzügen.

Montreux, den 10. Juni 1898.

Direktion der Eisenbahn Olion aux Rochers de Naye.

B. Verkehr mit dem Auslande.

490. (. /98) Personen- und Gepäcktarif GB -- Langensee, vom i. September 189'L Neuausgabe.

24

Am künftigen 1. Juli 1898 tritt eine Neuausgabe des vorstehend bezeichneten Tarifs in Kraft.

Liizern, den 12. Juni 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

491. (24/9s) Personen- und Gepäcktarif zwischen Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm-Luxemburger Eisenbahn und Stationen der schweizerischen Eisenbahnen, vom i. April 1897. Ergänzung.

Am 1. Juli 1898 treten zum obgenannten Tarif nachstehende Taxen in Kraft: Era.

von

nach

162 Mülhausen

Neuchätel

114 Mültiausen 114 Selzach

SelzaOi Mülhausen

via

Hin- und Rückfahrt Gepäcktaxe für Personenzüge pro I. Kl. II. Kl. III. Kl. HO kg.

Basel-^f sberg'Biel Mt 20. -- 18. 40 8. 90 Wangen Basel-Wangen ,, 14. 60 9. 30 6. 10 Wangen-Basel Fr. --, -- --. -- --. --

--. -- 4. 68 5. 80

Basel, den 14. Juni 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

492. ( 24 /98) Tarifs internationaux G. V. Nrn. 201 und 202.

Heft II für den Personen- und Gepäckverkehr Frankreich -- Schweiz, vom i. Juli Ì898.

Das obgenannte Tarifheft tritt am 1. Juli 1898 in Kraft. Dadurch ·werden aufgehoben und ersetzt: Kapitel II, §§ I und III, des Tarif international G. V. Nr. 201 (Billete einfacher Fahrt), vom 1. April 1892.

Kapitel V, § II, des Tarif international G. V. Nr. 202 (Hin- und Eückfahrtsbillete), vom 1. April 1892.

Bern, den 14. Juni 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

211

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

493. ( 24 /9s) Badisch-elsäßischer Expreßguttarif.

Der mit Bekanntmachung vom 14. März 1898 auf 1. Mai 1898 angekündigte badisch-elsäßische Expreßguttarif tritt erst am 1. Juli 1898 in Kraft.

Die in den Tarif aufgenommenen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter l (*) genehmigt worden.

Exemplare des Tarifs können durch Vermittlung unserer Gepäckabfertigungsstellen zum Preis von 25 Pfg. bezogen werden.

Karlsruhe, den 10. Mai 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

2

494. ( */98) Gütertarif N OB -- S 0 B. Neuausgabe.

Mit 1. Juli 1898 tritt für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Nordosthahn einerseits und denjenigen der Schweiz. Südosthabn anderseits ein neuer Tarif in Kraft, durch welchen der provisorische Gütertarif N 0 B -- S 0 B, vom 1. März 1898 aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare des neuen Tarifs können vom 22. Juni an durch Vermittlung der Stationen oder bei unserm Gütertarifburean zum Preise von Fr. l pro Stück bezogen werden.

Zürich, den 11. Juni 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

495.

(24/98) Heft III der Gütertarife der Bötebergbahn.

Taxen

für RHB, TTB und S 0B.

Mit 1. Juli 1898 tritt ein Heft III der Gütertarife der Bötzbergbahn mit den Stationen der ostschweizerischen Eisenbahnen in Kraft, enthaltend die Taxen für den direkten Güterverkehr mit der Rorschach-Heiden-Bergbahn, Tößthalbahn und Schweiz. Südostbahn.

Exemplare dieses Tarifs können vom 20. Juni an bei den beteiligten Stationen oder bei unserm Tarif bureau zum Preise von 50 Cts. pro Stück bezogen werden.

Zürich, den 11. Jnni 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

212

496. (24/9s) Tarif spécial Nr. Ì5 für den Transport von Antracit von Monthey, Evionnaz, Vernayaz, Ardon, Sion, Granges und Tourtemagne nach Stationen der Schweiz. Centralbahn, vom 20. Januar Ì880.

Der obgenannte Tarif tritt auf den 15. September 1898 außer Kraft.

Bern, den 10. Juni 1898.

Direktion der Jnra-Siuiplon-Bahn.

497. (24/9s) Gütertarif für den internen Verkehr der Regionalbahn Neucnätel-Cortaillod-Boudry. Neuauflage.

Mit dem 1. Juli 1898 tritt obgenatmter neue Tarif in Kraft: derselbe enthält veränderte Bestimmungen und Preise in Aufhebung und Ersetzung derjenigen des bisherigen Tarifes, vom 1. Oktober 1893.

Neuenburg, den 11. Juni 1898.

Direktion der Nenenburger Jnrabalm.

B. Verkehr mit dem Auslande.

24

498. ( /9s) Tarif für den Grenzverkehr Rußland -- Vorarlberg und Bodenseestationen, vom i. Januar 1897. Ergänzung des Ausnahmetarifs Nr. 2 für Getreide.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1898 gelangen die für die Station Nowosielitza transit in dem obenbezeichneten Tarif enthaltenen Frachtsätze für Getreide etc. mit einem Zuschlag von 12 Cts. pro 100 kg. auch ab Sereth, Station der Lokalbahn Hliboka-Sereth für die per Achse aus Rumänien zugeführten Sendungen zur Anwendung.

Zürich, den 14. Juni 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

499. ( 24 /9a) Teil 111, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife. Ermäßigung der Frachtsätze für Gewitsch-Jaromeric und Groß-Opatowitz.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1898 ermäßigen sich im Heft 3 der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Getreidetarife vom 1. Februar 1898 die Frachtsätze für die Station Gewitsch-Jaromeric um je 2 und für die Station Groß-Opatowitz um je 4 Cts. pro 100 kg.

Zürich, den 14. Juni 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

213

500.

( 24 /9s) Taxen für Eisen und Eisenwaren im sächsisch^ schweizerischen Güterverkehr.

Die unter Position 708 des Publikationsorgans Nr. 34 vom 25. August 1897 publizierten Taxen für Eisen der Specialtarife I nnd II ab den Stationen Baden, örlikon. Rüti (Zürich), Töß, Winterthur und Zürich H B nach Bodenbach loco, Tetschen loco nnd Reichenberg loco sind vom 10. Juli 1898 an unter Kürzung von je 7 Cts. pro 100 kg. für Sendungen nach Bodenbach transit, Tetschen transit und Reichenberg transit mit Bestimmung nach Österreich und weiter anwendbar.

Zürich, den 13. Juni 1898.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

501. ( 24 /9s) Norddeutsch-schweizerischer Güterverkehr. Ausnahmetarif für Holzstoff.

Für die Beförderung von Holzstoff nnd Holzzellstoff (Cellulose) von Stationen der Direktionsbezirke Breslau und Kattowitz nach Stationen schweizerischer Eisenbahnen tritt vom 1. Juli 1898 ein direkter Ausnahmetarif in Kraft. Der Verkaufspreis desselben beträgt 40 Cts.

Zürich, den 10. Juni 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

502. (24/9s) Belgisch-schweizerischer Güterverkehr.

des Heftes II, Transitverkehr.

Neuausgabe

Mit 1. Juli 1898 tritt im belgisch-schweizerischen Güterverkehr ein neues Heft II, Verkehr der belgischen Seehafenstationen mit den Stationen der N 0 B und V S B, in Kraft.

Dasselbe kann vom 20. Juni an bezogen werden.

Zürich, den 9. Juni 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

503. ( 24 /98) Belgisch-schweizerischer Kohlentarif.

Nachtrag III.

Mit 1. Juli 1898 tritt zum Kohlentarif Belgien -- Ostschweiz, vom 1. Januar 1895, ein Nachtrag III mit Taxen für die Stationen der R H B und S 0 B in Kraft. Derselbe kann vom 20. Juni an gratis bezogen werden.

Zürich, den 14. Juni 1898.

Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

214

504. (24/98) Gütertarif Delle transit -- Ostschweig, vom 1. Oktober 1891. Kündung der Taxen für den Verkehr mit den Stationen der S 0 B.

Die im obgenannten Gütertarif enthaltenen Taxen für den Verkehr mit den Stationen der Schweiz. Südostbahn treten am 30. September 1898 außer Kraft.

Über die an deren Stelle tretenden neuen Frachtsätze wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 6. Juni 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

505. ( 24 /9s) Gütertarif Delle transit, Lode transit, Verrières transit und Genf transit -- Buchs transit und St. Margreihen transit, vom i. Januar 1889. Ergänzung des Ausnahmetarif es Nr. 27.

Der Ansnahmetarif Nr. 27 für Erze etc. wird durch Aufnahme des Artikels ,,Magnesit in Briquetsform" ergänzt.

St. Gallen, den 14. Juni 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

506. (24/9s) Ausnahmetarife für Eis. Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Die Gültigkeitsdauer des vom 25. März bis Ende Mai 1898 in verschiedenen Verkehren mit den Reichseisenbahnen eiageführten Ausnahmetarifs für Eis in vollen Wagenladungen ist bis zum 31. Oktober 1898 verlängert worden.

Strnßimrg, den 3. Juni 1898.

fcteneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

507. (2*/9s) Ausnahmetarif Nr. 8 für Flachs im deutsch-russischen Verkehr. Nachtrag VII.

Zum Ansnahmetarif Nr. 8 des deutsch-russischen Verbandsgütertarifs für Flachs und Hanf u. s. w. ist mit Wirkung vom 13. Juli 1898 der ^Nachtrag VII ausgegeben worden. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen.

Karlsruhe, den 4. Juni 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

215

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für Leim. Vom 1. Juni 98 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 98, wird für den Transport von Leim, und zwar: .Knochen-, Hörn-, Lederleim (Tischlerleim), Bonesize, in Ladungen von 10000 kg., von Wien Westbahnhof nach Buchs tr. nnd Bregenz tr. (mit Bestimmung nach der französischen Ostbahn und weiter) ein Äartierungssatz von Fr. 33. 70 pro 1000 kg. gewährt.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 62, v. 2. Juni 98.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 11. Juni 1898 : 284. Interner Personen-, Gepäck- und Gütertarif der Regionalbahn Neuchâtel-Cortaillod-Boudry.

285. Interner Personen-, Gepäck- nnd Gütertarif der Gornergratbahn.

Genehmigt am 13. Juni 1898: 286. Nachtrag l zum Gütertarif für den Verkehr Sihlthalbahn -- N 0 B (einschließlich Bötzbergbahn und Linie Stein-Koblenz), V S B (einschließlich T B und W R B), T T B, S 0 B nnd K H B, enthaltend verschiedene Änderungen.

Genehmigt am 14. Juni 1898: 287. Verschiedene Änderungen und Ergänzungen an den internen Tarifen der rhätischen Bahn.

288. Erhöhung der Gültigkeitsdauer der Retourbülete im internen Verkehr der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees, ohne Rücksicht auf die Distanz, ausnehmlich der Relationen des Gemeinschaftsverkehrs mit der Gotthardbahn für Distanzen von 10 km. nnd weniger, auf 10 Tage.

289. Tarif- und Transportbestimmungen der elektrischen Straßenbahn Trait-Planches (Montreux), mit Vorbehalten.

290. Taxtabellen des Heftes II der Tarifs internationaux (G. V.)

201 billets simples . ,, . . . . , ,, , ., . . , , . - , lm rrrs; T.-!, i n L i französisch-elsaß-lothringisch-schweizerischen a 202 billets aller et retour Verkehr.

291. Nachtrag II zu den Barèmes internationaux (G. V.)

201 für einfache Billete . ,, .. . , . ,, , ., . . , , STT:- f TT.IT.-. I J . - L Ì L M I Ì lm franzosisch-elsaß-lothringiscn-luxem6 202 für Hin- und Riickfahrtsbillete bnrgisch-belgisch-schweizerischen Verkehr.

292. Personen-, Reisegepäck- und Expreßguttarif für den Verkehr G B -- L H B und H W B.

216

293. Nachtrag III zum Ausnahmetarif für Steinkohlen, Coaks und Briquets im Verkehr Belgien -- N 0 B, Sihlthalbahn, T T B , V S B , R H B lind S 0 B, enthaltend Taxen für die K H B und S 0 B, sowie verschiedene Änderungen.

294. Aufnahme des Artikels ,,Magnesit in Briqnetsform" in den Ausnahinetarif Nr. 27 für Erze etc. des Gütertarifes für den Verkehr Delle transit, Locle transit, Verrières transit und Genf transit -- Buchs transit und St. Margrethen transit.

295. Anwendbarkeit der für die Station Nowosielitza transit im Tarif für den Grenzverkehr Rußland -- Vorarlberg und Bodenseeuferstationen enthaltenen Frachtsätze für Getreide auf Sendungen ab Sereth, Station der Lokalbahn Hliboka-Sereth, die per Achse aus Rumänien zugeführt werden, unter Erhebung eines Zuschlages.

296. Ermäßigung der im Heft 3 des Teiles III der österreichisch-ungarischschweizerischen Verbandsgütertarife (Ausnahmetarife für Getreide etc.) für die Stationen Gewitsch-Jaromeric und Groß-Opatowitz enthaltenen Taxen.

297. Direkte Hin- und Rückfahrtstaxen für die Relationen Mülhausen -- Nenchâtel und Selzach, sowie direkte Gepäcktaxen Mülhausen -- Selzach.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Juni 1898 dem Entwurf zu einem neuen Heft II der Tarifs internationaux G. V.

Nr. 201/202, soweit die reglementarischen Bestimmungen für den französischschweizerischen Personen- und Gepäckverkehr in Frage kommen, die Genehmigung unter einem Vorbehalt erteilt.

217

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und literarische Anzeigen.

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15.06.1898

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