277

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen.

sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission ist die Stelle des Sekretärs für das Polizeiwesen bei dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement neu zu besetzen. Die Jahresbesoldung beträgt Fr. 5000--7000.

Bewerber um diese Stelle haben sich über juristische Bildung, Kenntnis der Landessprachen, sowie praktische Erfahrungen auf dem Gebiete des Strafund Polizeiwesens auszuweisen.

Anmeldungen sind bis zum 5. März nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 15. Februar 1898.

Eidg. Justiz- and Polizeidepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Beim eidg. Fabrikinspektorat des II. Kreises ist eine zweite Adjunktenstelle zu besetzen. Sitz der Beamtung ist Lausanne. Die Anfangsbesoldung beträgt 3500 Fr.; ferner werden die reglementarischen Taggelder und Reiseentschädigungen ausgerichtet. Erfordernisse: gute allgemeine Bildung, Be-' herrschung der italienischen, französischen und deutschen Sprache, Fachbildung auf gewerbehygienischem und chemischem Gebiete.

Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und unter Beigabe eines curriculum vitse bis zum 27. Februar dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 1. Februar 1898.

Schweiz. Industriedepartement.

278

Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlers bei der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin mit einer Jahresbesoldung von Fr. 5000 wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben.

Bewerber, welche des Deutschen und des Französischen mächtig sind, wollen ihre Stndienzengnisse nebst einer kurzen Lebensbeschreibung dem politischen Departement bis zum 25. Februar zukommen lassen.

B e r n , den 8. Februar 1898.

Schweiz. Politisches Departement.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Lieferung der Walzeisen und Gußsäulen, die Bauschmiedearbeiten, sowie der Anstrich der Walzeisen für das neue Militärmagazin in St-Maurice werden hiermit zur Konkurrenz ausgesehrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Festungsbureau in Lavey znr Einsicht aufgelegt.

Übercahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Militärmagazin St-Maurice" bis und mit dem 20. Februar uächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 9. Februar 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Genf. Anmeldung bis zum 1. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Genf.

279 2) Posthalter und Briefträger in Montbovon (Freiburg). Anmeldung bis zum 1. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Posthalter und Bote in Selzach (Solothurn). Anmeldung bis zum 1. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Posthalter und Briefträger in Boswil (Aargau). Anmeldung bis zum 1. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Briefträger in Eschenbach (Luzern). Anmeldung bis zum 1. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Posthalter in Winkeln (St. Gallen). } Anmeldung bis zum 1. März 7) Posthalter und Briefträger in Stein } 1898 bei St. Gall der Kreispostdirektion in (Appenzell).

J St- Gallen8) Posthalter, Briefträger und Bote in Gordola (Teasin). Anmeldung bis zum 1. März 1898 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

9) Telegrapbist in Montbovon (Freiburg). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Paketträger beim Hauptpostbureau Anmeldung bis zum 22. Februar Genf.

< 1898 bei der Kreispostdirektion in 2) Briefträger und Postpacker in Nyon. J Genf3) Postablagehalter und Briefträger ., ,.

22 ,, , in Gurtnellen (Dri).

Anmeldung bis 1898 bei der Kreis zum 22. Februar * ' } 1898 bei der Kreispostdirektion m 4) Postablagehalter, Briefträger und l Luzern.

Bote in Holzwegen (Luzern).

J 5) Zwei Postpacker beim Hauptpostbureau Zürich. Anmeldung bis zum 22. Februar 1898 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Postcommis in St. Gallen.

Anmeldung bis zum 22. Februar 7) Bureaudiener beim Postbureau Wil } l898 bei St. Gall der Kreispostdirektion in ht &allen ( S t S t . a G a l l e n . J 8) Telegraphist in Gondo (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

9) Telephongehülfe I. Klasse und Stellvertreter des Telephonchefs in Bern.

Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 19. Februar 1898 beim Telephonchef in Bern.

10) Telegraphist und Telephonist in Richterswil. Jahresgehalt Fr. 360, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 1140 finden Telephondienst. Anmeldung bis zum 19. Februar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

280

-A.nzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden : Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlnng, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitherücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher B a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamteu, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 7.

Bern, den 16. Februar 1898.

IL Réglemente und Tarifvorschriften.

C. Transitverkehr.

131. (7/98) Teil ID der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 1. Februar 4898. Aenderungen in der Eilgutklassifikation.

Auf Seiten 69--72 ist in der Eilgutklassifikation die italienische Klasse l in 3, 2 in l und 3 in 2 abzuändern.

Luzern, den 15. Februar 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

132. (7/98) Deutscher Eisenbahngütertarif Teil I. Aenderung.

Mit Geltung vom 5. Februar 1898 wird ,,Schwefelsäure, im Falle der Ausfuhr" in den Specialtarif III der Güterklassifikation des deutschen Eisenbahngütertarifs, Teil l, versetzt.

Straßburg, den 2. Februar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

61

III. Personen- and Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

133. (7/98) Personentarif N OB -- V S B.

Neuausgabe.

Mit 1. April 1898 tritt für den direkten Personenverkehr zwischen der Schweiz. Nordostbahn einerseits und den Vereinigten Schweizerbahnen anderseits ein neuer Tarif in Kraft, wodurch derjenige vom 1. November 1880 nebst Nachträgen I bis XI aufgehoben und ersetzt wird.

Zürich, den 14. Februar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

134. (7/98) Distanzenzeiger N OB -- V S B, vom i. Februar 48.97. Nachtrag L Mit 1. März 1898 tritt zu obgenanntem Distanzenzeiger ein Nachtrag l in Kraft.

Zürich, den 11. Februar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

135. ( 7 /9 8 ) Personentarif V S B -- S C B, vom i. Februar 4897.

Nachtrag 1.

Zum obgenannten Tarif tritt mit 1. März 1898 ei n Nachtrag I, enthaltend Änderungen und Ergänzungen, in Kraft St. Odilen, den 12. Februar 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

136. (7/98) Plakattarif der auf den Stationen der E B ausgegebenen direkten Sonntags-, Rundreise- und Lustfahrtbillete, vom i. Juni 1897. Kündigung desselben.

Dieser Plakattarif wird hiermit auf den 31. Mai 1898 gekündigt. Wegen dessen Ersetzung durch eine Neuausgabe wird später besondere Publikation erfolgen.

Burgdorf, den 10. Februar 1898.

Direktion der Emmenthalbahn.

62

137. (7/9s) Personentarif der Genfer Schmalspurbahnen.

Nachtrag L Vom 1. März 1898 an können dnrch die Stationen in Genf bezogen werden : 1. Monatliche Abonnemente, auf die Person lautend, vom 1. jeden Monates gültig, an Sona- und Feiertagen ungültig, für bestimmte Strecken nach Angabe des Nehmers, mit 50°/o Rabatt auf dem Preise der einfachen Fahrt.

2. Karten mit 50 Einteilungen von 10 Cts. zum Preise von Fr. 3. 75 nnd von 15 Cts. zum Preise von Pr. 5. 65.

Genf, den 15. Februar 1898.

Direktion der Genfer Schmalsparbahnen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

7

138. C /»») Tarifs internationaux G. V. Nr. 201 und 202 für die Beförderung von Personen und Reisegepäck. Heft I für den Verkehr Est -- Deutschland, Oesterreich- Ungarn, Serbien, Bulgarien, Rumänien und Türkei, im Transit durch die Schwein.

Das obgenannte Heft I tritt am 1. März 1893 in Kraft; dadurch werden aufgehoben und ersetzt: 1. Der Tarif international G. V. Nr. 201 (einfache Billete), vom 1. April 1892, mit Ausnahme der Kapitel II, III nnd IV betreffend den Verkehr mit der Schweiz und Italien.

2. Der Tarif international G. V. Nr. 202 (Retourbiliete), vom 1. April 1892, mit Ausnahme der Kapitel V und VI betreffend den Verkehr mit der Schweiz und Italien.

Bern, den 9. Februar 1898.

Direktion der Jnra-Siinplon-Bahn.

( 7 /9s) Anhang zum Specialtarif für die Beförderung von englischen Reisegesellschaften, vom 15. Juni Ì897.

Ergänzung des Nachtrages.

Der zum obgenannten Anhang erschienene Nachtrag vom 1. August 1897 ist mit Gültigkeit vom 20. Februar 1898 an wie folgt zn ergänzen: Taxen in Cts. pro 10 kg.

für die Strecken a 6 ohne mit 25 kg.

Freigepäck Freigepäck Lnzern -- London über Basel-Ostende 453 195 Bern, den 15. Februar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

139.

63

C. Transitverkehr.

léO. ( /9s) Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen Dover und belgischen Stationen einerseits und österreichischen, ungarischen, rumänischen und orientalischen Stationen anderseits via Süddeutschland und via Arlberg, Teil U, Heft D. Neuausgabe.

7

Der obgenannte Tarif tritt am 1. März 1898 in Kraft. Durch denselben werden die Tarife für den gleichnamigen Verkehr -- Teil II, Heft £>, und Teil II, Heft E -- vom 1. April 1892, aufgehoben und ersetzt.

St. (fallen, den 12. Februar 1898.

Direktion der Vereinigten Sclnveizerbahnen.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

141. (7/9s) Interner Gütertarif der Nordostbahn und direkte Gütertarife der Nordostbahn und Bötzbergbahn mit den andern schweizerischen Bahnen.

Auf 1. Juni 1898 treten im Verkehr der Stationen Ennenda, Niederurnen, Töß, Seebach, Mägenwil, Felsenau und Äugst mit einzelnen andern Stationen der Nordostbahn, sowie mit solchen der übrigen schweizerischen Bahnen in Eilgut, Stückgut l und 2, sowie in den Wagenladungsklassen A und B einige kleinere Taxerhöhungen ein.

Diese Erhöhungen werden mittelst Nachträgen zu den betreffenden Tarifen zur Durchführung gelangen, deren Erscheinen später noch besonders publiziert werden wird.

Zürich, den 14. Februar 1898.

Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

142. (,7/98) Provisorischer Gütertarif S 0 B -- N 0 B und Bötzbergbahn.

Mit 1. März 1898 tritt für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der schweizerischen Südostbahn einerseits und den Stationen der Nordostbahn, einschließlich Bötzbergbahn, anderseits ein provisorischer Tarif in Kraft, durch den der Tarif S 0 B -- N 0 B vom 1. Dezember 1891 nebst Nachträgen aufgehoben und ersetzt wird.

Der neue Tarif enthält durchwegs Taxermäßigungen und kann vom 22. Februar 1898 an bei nnsern Stationen oder beim Gütertarifbureau zum Preise von Fr. l per Stück bezogen werden, Zürich, den 12. Februar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

64

143. (7/98) Gütertarif E B -- S 0 B, vom i. Juni 1897.

Kündigung desselben.

Dieser Tarif wird hiermit auf den 1. Juni 1898 gekündigt. Auf den nämlichen Zeitpunkt gelangt ein neuer Tarif zar Einführung, in welchem Taxerhöhungen, die auf den Strecken der S 0 B eintreten, zur Durchführung gebracht werden.

Burgdorf, den 10. Februar 1898.

Direktion der Emmenthalbahn.

Rückvergütungen.

7/98)

144. (

Taxermäßigung für Eisentransporte ab Basel S C B nach Lugern.

Für den Transport von Eisen zn Konstruktionszwecken in Ladungen von mindestens 10000 kg. pro zweiachsigen Wagen bewilligen wir auf der Strecke von Basel S C B nach Luzern die ermäßigte Taxe von 58 Cts. pro 100 kg. auf dem Wege der Rückerstattung gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe nach Luzern und gegen Nachweis des Versandes des entsprechenden Quantums der erstellten Konstruktionen ab Luzern. Diese Ermäßigung wird nur für ein Gesamtquantum von höchstens 200 Tonnen gewährt.

Basel, den 15. Februar 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

3. Verkehr mit dem Auslande.

7/98)

145. (

Bayerisch-schweizerischer Güterverkehr via Lindau.

Ausnahmetaxe für Cellulose.

Am 1. März 1898 tritt für den Transport von Cellulose in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Kelheim (Bayern) nach Bex (J S B) ein Ansnahmefrachtsatz von 354 Cts. pro 100 kg. in Kraft.

Zürich, den 15. Februar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

146. (7/98) Schweigerisch-italienische Gütertarife via Gotthard, Teil H A, Heft 4. Aufnahme der Station Schwyz in den Ausnahmetarif Nr. 47 für Heu etc.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1898 an wird die Station Schwyz mit den nachstehenden Taxen in den vorbezeichneten Ausnahmetarif aufgenommen:

Schwyz

{chiasso : : : 1.17 1 . p e 1 0 0 k g . -

Luzern, den 15. Februar 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

65

^ 10

147. (1/98) Gütertarif Genf transit -- Basel loco und transit, vom i. Januar 1890. Kündung.

Der seit 1. Januar 1890 gültige Gütertarif Genf transit -- Basel loco nnd transit samt den Nachträgen I--IX wird hiermit auf den 31. Mai 1898 gekündigt; ferner treten au diesen Zeitpunkt die sämtlichen in diesem Organe erschienenen Publikationen, welche auf den obgenannten Tarif Bezug haben, ebenfalls außer Kraft.

Bern, den 12. Februar 1898.

Direktion der Jura-Simp lon-Bahn.

148. (7/98) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Central- und Westschweiz, vom i. September 1891. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit wird die Station Aarau mit einem Frachtsatz von 114 Cts. in den Ausnahmetarif Nr. 50 (Seiten 18 und 19 des Nachtrages VI) des obgenannten Gütertarifes aufgenommen.

Bern, den 15. Februar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Rückvergütungen.

7/98)

149. (

Schweizerisch-italienischer Güterverkehr via Gotthard.

Rückvergütung für sterilisierte Milch.

Für Frachtgutsendungen von sterilisierter Milch in Ladungen von mindestens 5000, beziehungsweise 10000 kg. pro Wagen und Frachtbrief oder hierfür zahlend, welche vom 1. März 1898 an ab über Zug und Luzern hinaus gelegenen Stationen unter Anwendueg der gegenwärtigen schweizerischen Schnittaätze der allgemeinen Wagenladungsklassen A und B des schweizerisch-italienischen Gütertarifs via Pino direkt nach Genua (inklusive Ladestellen) transit oder via Chiasso direkt nach Venedig transit abgefertigt und von da per Schiff weiter befördert werden, gewähren wir gegen monatliche Vorlage der Originalfrachtbriefe und der Verladungscertifikate der Schiffsgesellschaften folgende Rückvergütungen : Pino tr. (per Genua tr.)

Chiasso tr. (per Venedig tr.)

5000 kg.

10000 kg.

5000 kg.

10000 kg.

Franken per 100 kg.

Zug transit. . .

Luzern transit .

--.19 --. 20

--. 21 --. 22

--. 22 --. 23

--. 25 --. 26

Luzern, den 15. Februar 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

66

(7/98) Transporte von Graphiterde (Graphitschwär me] Vernayaz -- Basel S C B transit (Deutschland).

Mit sofortiger Gültigkeit wird für die Beförderung von Graphiterde (Graphitschwärze) in Wagenladungen von 10000 kg. oder dafür zahlend ab Vernayaz nach Basel S C B transit, in Bestimmung nach Deutschland, eine im Rückvergütungswege anwendbare Taxe von 100 Cts. pro 100 kg. gewährt.

Bern, den 15. Februar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

150.

C. Transitverkehr.

161. ( Schweizerisch-österreichisch-ungarischer Transitverkehr.

Aufhebung von Frachtsätzen.

Mit 20. Mai 1898 treten folgende Frachtsätze außer Kraft: 1. Die im Ausnahmetarif für den schweizerisch-österreichisch-ungarischen Transitverkehr vom 1. Dezember 1894 enthaltenen Taxen der Serie I (Güter aller Art) im Verkehr zwischen Bakov einerseits und Delle transit, Verrières transit and Genf transit anderseits.

2. Die seit 1. August 1896 gültigen, im Instruktionsweg eingeführten Taxen von Fr. 52. 92, beziehungsweise Fr. 49. 56 pro Tonne für Güter aller Art im Verkehr zwischen Prag und Genf transit.

Zürich, den 12. Februar 1898.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

7/98)

(7/98) Ausnahmetarif Nr. i für metallurgische Erzeugnisse aus Deutschland nach Italien.

Aufnahme der Station Vohwinkel.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1898 wird die Station Vohwinkel der preußischen Eisenbahndirektion Elberfeld mit folgenden Schnittsätzen in den vorstehend bezeichneten Ausnahmetarif aufgenommen: 152.

a

b

c

d

e

f

g

Franken per 100 Kilogramm

V h , , i Pino . . . 7.82 7.65 4.29 3. -- 2.63 2.32 2.32 Vohwinkel Chiasso . . 8.31 8.10 4.56 3.19 2.77 2.45 2.45 Luzern, den 15. Februar 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

153. (7/98) Kohlenausnahmetarif Nr. 9. Nachtrag 5.

Zu dem Kohlenausnahmetarif Nr. 9, vom 1. Mai 1895, kommt am 10. Februar 1898 der Nachtrag 5 zur Einführung. (Gratis.) Derselbe enthält ermäßigte Frachtsätze für Steinkohlen, welche zu Schiff nach den elsäßischen Rheinhafenstatione Lauterburg und Straßburg und von da mit der Eisenbahn 67

nach Stationen der Reichsbahnen und der Wilhelm-Luxemburg-Bahn befördert werden.

Straßburg, den 7. Februar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

154. (7/98) Ausnahmetarif Nr. ÌO für Anilinabfallsäure und Kammersäure des südwestdeutschen Gütertarifheftes 3.

Ergänzung.

Mit Geltung vom 1. März 1898 werden die Stationen Käferthal (Wohlgelegen), Lampertheim, Mannheim-Neckarvorstadt und Waldhof in den Ausnahmetarif Nr. 10 (für Anilinabfallsänre und Kammersäure) des südwestdeutschen Gütertarifheftes 3 aufgenommen. Nähere Auskunft erteilen die genannten Stationen und die Güterabfertigungsstelle Basel.

Straßburg, den 6. Februar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

155. (7/98) Heft 4 der sächsisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarife. Nachtrag X.

Am 1. Februar 1898 ist der Nachtrag X zum Heft 4 des Gütertarifs für den sächsisch-südwestdeutschen Verband zur Einführung gekommen. Preis 35 Pfennig.

Der Nachtrag enthält neben verschiedenen Entferungsänderungen Eutfernungen und Frachtsätze für die neu einbezogenen Stationen Moulins der Reichseisenbahnen, Cranzahl, Kohlmühle nnd Obergrüna der sächsischen Staatseisenbahnen und Differdingen der Prinz Heinrich-Bahn, sowie besondere Stationstariftabellen für den Verkehr mit den Grenzstationen Bodenbach, Tetschen, Ebersbach, Klingenthal, Reichenberg, Reitzenhain, Warnsdorf und Weigert.

Straßburg, den 2. Februar 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

156. (7/98) Gütertarif für den deutschen Levanteverkehr über Hamburg seewärts (nach Hafenplätzen der Levante).

Nachtrag 1.

Zum Tarif für den deutschen Levanteverkehr über Hamburg seewärts (nach Hafenplätzen der Levante) ist ein vom 1. Oktober 1897 ab gültiger Nachtrag l erschienen, welcher u. a. Änderungen nnd Ergänzungen des Vorwortes der allgemeinen Bestimmungen und der Güterklassifikation enthält.

Der Nachtrag wird von unsern Verbandstationen unentgeltlich abgegeben.

Karlsruhe, den 8. Oktober 1897.

Genaraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

68

157. (7/98) Gütertarif für den deutschen Levanteverkehr über Hamburg seewärts (nach Hafenplätzen der Levante). Nachtrag 2.

Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1898 wird zum Tarif für den ,,deutschen Levanteverkehr über Hamburg seewärts" (nach Hafenplätzen der Levante) der Nachtrag 2 ausgegeben werden. Durch denselben werden die Häfen Kustendje und Fatras als Anlaufhäfen aufgenommen: auch ist die Neuaufnahme einer größern Anzahl Nichtanlaufhäfen und die Herabsetzung eines großen Teils der Weiterfrachten hervorzuheben.

Bis zum Erscheinen des Tarifnachtrags 2 erteilt das diesseitige Gütertarifburean nähere Auskunft.

Karlsruhe, den 5. Januar 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Ausnahmetaxen.

158.

7/98)

( Frachtermäßigung für Pitch-Pine- und Yellow-PineHolz, sowie für amerikanisches Eichen-, Pappel- und Nußbaumholz ab Kastei und Mainz nach denbadisch-schwei-zerischen Übergangsstationen.

Am 15. Februar 1898 treten für die Beförderung von Pitch-Pine- (Pechkiefer) und Yellow-Pine- (gelbe Kiefer) Holz, sowie von amerikanischem Eichen-, Pappel- und Nußbaumholz (mit Ausnahme von amerikanischem -- sogenanntem schwarzem -- Wallnußholz), roh oder in der Bearbeitung, welche, in der allgemeinen Güterklassifikation unter Specialtarif II bei Holz vorgesehen ist, zur Ausfahr in Wagenladungen von 10 000 kg. oder hei Prachtzahlung für dieses Gewicht auf jeden beladenen Wagen von den Stationen Kastei und Mainz nach den badisch-schweizerischen Übergangsstationen besondere Ausnahmefrachtsätze in Kraft. Nähere Auskunft erteilen die diesseitigen für den Güterdienst eingerichteten Stationen.

Karlsruhe, den 12. Februar 1898.

' Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements · 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 12. Februar 1898 : 62. Interner Distanzenzeiger der N 0 B (einschließlich der Bötzbergbahn).

63. Einbeziehung des Artikels ,,Fische, gesalzen, geräuchert oder getrocknet" in die Serie 8 des Ausnahmetarifes für bestimmte Güter in vollen Wagenladungen im Verkehr belgischer und holländischer Seehafenstationen transit -- Mailand und Turin via Gotthard.

69

Genehmigt am 15. Februar 1898 : 64. Nachtrag 3 zum belgisch-italienischen Ausnahmetarif für Kohlen etc.

via Basel-Qotthard, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

65. Nachtrag 3 zum belgisch-italienischen Gütertarif via Gotthard, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

66. Direkte Frachtsätze für Möbel aus gebogenem Holz, unzerlegt oder in Stroh verpackt, in Wagenladungen von 5000 kg. ab Bielitz, Station der österr. Kaiser Ferdinands Nordbahn, nach Lausanne und Genf.

67. Nachtrag I zu Teil II des Gütertarifes für den Grenzverkehr Rußland -- Vorarlberg, einschließlich der Bodenseeuferstationen Bregenz, Lindau, ßomanshorn und Rorschach, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

68. Taxermäßigung für den Transport von Graphiterde (Graphitschwärze) in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Vernayaz nach Basel S C B transit zur Ausfuhr nach Deutschland.

69. Taxermäßigung für den Transport von Eisen für Konstruktionszwecke in Ladungen von 10000 kg. ab Basel SCB nach Luzern.

70. Aufnahme von direkten Gepäcktaxen für die Relation Luzern -- London via Basel-Ostende in den Anhang zum Specialtarif für die Beförderung von englischen Reisegesellschaften ab London nach Delsberg, Basel, Pontarlier una Genf und retour.

71. Aufnahme der Station Schwyz in den Ausnahmetarif 17 des schweizerisch-italienischen Teiles II, Abteilung A, Heft 1.

72. Taxordnung und Transportreglement der Industriequartier-Straßenbahn in Zürich III, mit Vorbehalt.

73. Rückvergütung auf Transporten von sterilisierter Milch in Ladungen von 5000 und 10000 kg. ab Zug transit und Luzern transit nach Chiasso transit (Venedig transit) und Pino transit (Genua transit), mit Vorbehalt.

74. Aufnahme der Station Vohwinkel (preuß. St. B. Elberfeld) in "den deutsch-italienischen Ausnahmetarif Nr. l für metallurgische Erzeugnisse.

75. Nachtrag I zum Reglement für die Beförderung von Reisenden der Genfer Schmalspurbahnen, enthaltend neue Abonnementstaxen.

76. Ausnahmetaxe für den Transport von Cellulose in Wagenladungen von 10000 kg. ab Kelheim (Bayern) nach Bex (J S).

77. Aufnahme eines Frachtsatzes für den Verkehr mit Aarau in den Ausnahmetarif Nr. 50 für Schiffsteer, trockenen, und Kolophonium, enthalten im Nachtrag VI des Gütertarifes Genf transit, Verrières transit, Bouyeret transit, Vallorhes transit und Lode transit -- Central- und Westschweiz.



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