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Schweizerisches Bundesblatt.

50. Jahrgang. I.

Nr. 6.

2. Februar 1898.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Konzessionsübertragung und Fristverlängerung für eine Eisenbahn von der Kleinen Scheidegg auf das Lauberhorn.

(Vom 1. Februar 1898.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 17. Juni 1896 wurde den Herren X. Imfeld, Ingenieur in Zürich, und M. S t o c k e r , Ingenieur in Luzern, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft die Konzession für den Bau und Betrieb einer E i s e n b a h n von der K l e i n e n S c h e i d e g g auf das L a u b e r h o r n erteilt und in Art. 5 die Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, auf 24 Monate, vom Datum des Konzessionsaktes an gerechnet, festgesetzt.

Mittelst Eingabe vom 7. Dezember 1897 stellten die Konzessionäre das Gesuch, es möchte der dem Herrn Ingenieur Stocker zustehende Anteil an der Konzession auf dessen Associé, Herrn Ingenieur Imfeid, übertragen werden, so daß dieser ausschließlicher Konzessionär würde.

Damit wurde das weitere Gesuch verbunden, die Frist von 24 Monaten zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, um weitere 24 Monate, d. h.

bis zum 17. Juni 1900, zu verlängern, da es dem Konzessionär voraussichtlich nicht gelingen werde, bis zum Ablauf der erstmals angesetzten Frist die Finanzierung des Unternehmens zu bewerkstelligen. Zwar seien Unterhandlungen mit Bankgesellschaften seit längerer Zeit im Gange, aber das Kapital verhalte sich gegenwärtig gegen Bergbahnen zurückhaltend.

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. I.

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178

Der Regierungsrat des Kantons Bern, welchem das zwiefache Gesuch zur Vernehmlassung mitgeteilt wurde, äußerte sich mit Schreiben vom 12. Januar 1898, daß er keine Einwendung erhebe.

Auch wir haben weder gegen die Übertragung der Konzession auf Herrn Imfeid allein, noch gegen eine Verlängerung der Frist um weitere 24 Monate etwas einzuwenden, weshalb wir Ihnen beantragen, durch Annahme des nachstehenden Beschlußentwurfes den Gesuchen der Konzessionäre zu entsprechen.

.Genehmigen Sie, Tit., auch bei diesem Anlasse die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 1. Februar 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Ruffy.

Der I. Vizekanzler: Schatzmann.

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(Entwurf.)

Bundesbeschlnß betreffend

Konzessionstibertragung und Fristverlängerung für eine Eisenbahn von der Kleinen Scheidegg auf das Lauberhorn.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Gesuches der Herren X. Imfeid, Ingenieur in Zürich, und M. Stocker, Ingenieurin Luzern, vom 7. Dezember 1897; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 1. Februar 1898, beschließ t: 1. Die durch Bundesbeschluß vom 17. Juni 1896 den Herren X. Imfeid, Ingenieur in Zürich, und M. Stocker, Ingenieur in Luzern, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft erteilte Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von der Kleinen Scheidegg auf das Lauberhorn wird unter den gleichen Bedingungen auf Herrn X. Imfeid allein übertragen, mit der Maßgabe, daß die in Art. 5 angesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, um weitere 24 Monate, d. h. bis zum 17. Juni 1900, verlängert wird.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Konzessionsübertragung und Fristverlängerung für eine Eisenbahn von der Kleinen Scheidegg auf das Lauberhorn. (Vom 1. Februar 1898.)

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Jahr

1898

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.02.1898

Date Data Seite

177-179

Page Pagina Ref. No

10 018 189

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