958

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Für das Postgebäude in Winterthur werden folgende Arbeiten zur Konkurrenz ausgeschrieben : 1.

2.

3.

4.

Die Schreinerarbeiten; die Lieferung der Fenster- und Thürbeschläge; die Erstellung der hölzernen Rollladen; die Erstellung der Fußböden in Parquet, Xylolith, Steingut- und Cernentpiatti! und 5. die Erstellung der Wasserleitungen und Abortanlagen.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei den Herren Dorer & Füchslin, Architekten, Florastraße 13, in Zürich zur Einsicht aufgelegt.

Übern ahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude Winterthur" bis und mit dem 8. Juli nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 24. Juni 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Es werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. Die Gipserarbeiten, 2. die Schlosserarbeiten, inkl. Erstellung der Bücher- und Aktengestelle, 3. die Bildhauerarbeiten für das schweizerische Archiv- und Landesbibliothekgebäude in Bern.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung, Bundeshaus Westban, Zimmer Nr. 105, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Archivbante in Bern" bis und mit dem 1. Juli nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 15. Jnni 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

959 Die Spengler-, Schiefer- und Holzcementbedachungsarbeiten fllr das Gebäude des mechanisch-technischen Laboratoriums der eidgenössischen Schulanstalten in Zürich werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind hei Herrn Prof. Recordern, Polytechnikum, Zimmer Nr. 18 b, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für mechanisch-technisches Laboratorium in Zürich" bis und mit dem 4. Juli nächsthin franko einzureichen an die B.ern, den 20. Juni 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibungen.

Justiz- und Polizeidepartement.

I. Übersetzer.

Beherrschung der deutschen und französischen Sprache. Juristische Bildung.

Fr. 4000 bis 5500.

Besoldung: Anmeldungstermin: 16. Juli 1898.

Justiz- und Polizeidepartement.

Anmeldung an: Ausweis über bisherige Thätigkeit.

Bemerkungen: Vakante Stelle: Erfordernisse :

Militärdepartement.

Verwalter des eidg. Kriegsdepots in Frauenfeld.

Kenntnis des Kriegsmaterials, Erfahrung im militärischen Verwaltungswesen.

Fr. 1000.

Besoldung: Anmeldungstermin : 10. Juli 1898.

Militärdepartement.

Anmeldung an: Amtsantritt auf 1. August 1898.

Bemerkungen : Vakante Stelle: Erfordernisse :

Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

Kanzlist II. Klasse für die Verwaltung der schweiVakante Stelle:

zerischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten auf demLiebefeld,Bern.

Gründliche Kenntnis der beiden Hauptsprachen Erfordernisse : und der Buchhaltung.

Fr. 2000 bis 3500.

Besoldung: Anmeldungstermin : 15. Juli 1898.

das schweizerische Landwirtschaftsdepartement.

Anmeldung an:

960

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Packer beim Hauptpostbureau Lausanne. Anmeldung bis zum 12. Juli 1898 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger in Saanen (Bern). Anmeldung bis zum 12. Juli 1898 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Postcpmmis in Baden. Anmeldung bis zum 12. Juli 1898 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

4) Postcommis in Zürich.

5) Postcommis in Zürich 6 (Außersihl).

c» p,,;,,ft.s,,... .-,, v.-;-:,,i, Anmeldung bis zum 12. Juli », ,,L,^^ ,u ~u,u, u .

1898 bei der Kreispostdirektion in t) racaer oeim üauptpostoureau Zuricn.

£uncn.

8) Briefträger in Töß (Zürich).

9) Zwei Postcommis in Bucbs-Bahnhof. Ì 1so£"me]dtm/ ^ ztT ^ Ju-U ' \ 1898 bei der Kreispostdirektion m 10) Briefträger in Goßau (St. Gallen). J St. Gallen.

11) Zwei Telegraphisten in Genf. Anmeldung bis zum 12. Juli 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

° 12) Telegraphist in Zürich. Anmeldung bis zum 12. Juli 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Postcpmmis in Aarau. Anmeldung bis zum ö.f Juli 1898 bei der Kreispostdirektion in Aaran.

2) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Luzern. Anmeldung bis zum 5. Juli 1898 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

3) Postcommis in Romansborn.

l Anmeldung bis zum 5. Juli 4) Postpacker und Bureaudiener in [ l8.98 bei der Kreispostdirektion in Winterthnr.

> Zürich.

5) Telegraphist in Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 5. Jnli 1898 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

6) Telegraphist in Zug. Anmeldung bis zum 5. Juli 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 26.

Bern, den SO. Juni 4898.

II. Reglemente and Tarifvorschriften.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

525. (26/98) Expreßguttarif Teil l für den Verkehr auf süddeutschen Bahnen.

Auf 1. Juli 1898 erseheint der Expreßguttarif, Teil l, den Abdruck des Abschnitts V der Verkehrsordnung und die hierzu erlassenen allgemeinen Zusatzbestimmungen Ziffer 1 bis X enthaltend. Diese Bestimmungen treten an die Stelle der in den besonderen Expreßguttarifen (für den Binnen-, Nachbar- und Transitverkehr) enthaltenen Zusatzbestimmungen Ziffer I bis X, die daselbst unter Verweisung auf den Teil I zu streichen sind.

Von Interessenten gewünschte Exemplare des Tarifs, die zum Preis von 30 Pfennig abgegeben werden, sind beim Gütertarif bureau anzufordern.

Karlsruhe, den 22. Juni 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

227

III, Personen- und Gepackverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

526. ( 26 /98) Personen- und Gepäcktarif V S B --AB, vom i. April '1888. Kündigung.

Der oben genannte Tarif wird auf den 30. September 1898 gekündigt.

Über dessen Ersatz wird besondere Publikation erfolgen.

St. Gallen, den 25. Juni 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

527. ( 26 /98) Tarif für die Beförderung von Personen und Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gepäck und Expreßgut, von Gesellschaften und Schulen, von Kranken in besondern Wagen, sowie von Leichen im direkten Verkehr RHB -- VSB, AB, TTB und S OB.

Mit 15. Juli 1898 tritt der oben genannte Personentarif und Distanzenzeiger in Kraft, wodurch der Personentarif R H B -- V S B , vom 1. Januar 1886, und der Distanzenzeiger für Reisegepäck und Expreßgut Heiden -- V S ß, A B, T T B und der Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln, vom 15. Juli 1887, aufgehoben und ersetzt werden.

St. Gallen, den 25. Juni 1898.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

528. (26/98) Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Retourbillete im internen Verkehr der Dampf schiff g esellschaft des Vierwaldstättersees.

Vom 1. Juni 1898 an ist die Gültigkeitsdauer sämtlicher Retourbillete im internen Verkehr, ohne Rücksicht auf die Entfernung, auf 10 Tage erhöht worden. Eine Ausnahme findet nur statt für den Gemeinschaftsverkehr mit der Gotthardbahn, für welchen bei Distanzen von 10 km. und weniger die bisherige Gültigkeitsdauer von 3 Tagen beibehalten wird.

Luzern, den 20. Juni 1898.

Verwaltung der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees.

228

(26/98) Personen- und Gepäcktarife im Verkehr mit der Schweiz. Seethalbahn. Kündigung von Tarifdistanzen und Taxen.

Infolge Erhöhung der Tarifdistanzen zwischen den Stationen Lenzburg nnd Lenzburg-Stadt einerseits und Boniswyl-Seengen, Reinach-Unterdorf, Reinach-Menziken nnd Emmenbrücke anderseits, ferner Hochdorf einerseits und Niederlenz und Wildegg anderseits um je l Kilometer werden die dadurch betroffenen Tarifdistanzen und Taxen des internen Personen- und Gepäcktarifs der Seethalbahn, sowie der bestehenden Personen- und Gepäcktarife, der Distanzenzeiger für die direkte Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, von Reisegepäck und Expreßgut im direkten Verkehr und im Transit über die Schweiz. Seethalbahn auf 1. Oktober 1898 gekündigt.

An deren Stelle treten mit diesem Tage neue, entsprechend erhöhte Distanzen und Taxen in Kraft, welche mittelst Nachträgen zu den betreffenden Tarifen etc. eingeführt werden nnd worüber seiner Zeit besondere Publikation erfolgen wird.

Hochdorf, den 27. Juni 1898.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

529.

(26/98) Temporärer Personentarif für den direkten Verkehr zwischen Stationen der S C B, A S B, LEB, GB, N 0 B, B B B, VSB (inkl. Toggenburgerbahn), T T B, S 0 B nnd STB einerseits und Neuenburg anderseits, gültig während der Dauer des eidg. Schützenfestes (16.--28. Juli 1898).

Während der Dauer des eidgenössischen Schützenfestes in Neuenburg (16.--28. Juli 1898) kommt ein temporärer Personentarif zur Anwendung, enthaltend direkte Personentaxen für; einfache Fahrt und für Hin- nnd Rückfahrt nach und von Neuenburg, soweit solche nicht bereits in den betreffenden direkten Personentarifen aufgenommen sind.

Bern, den 28. Juni 1898.

Direktion der Jura-Simp lon-Bahn.

530.

531.

(26/98) Personentarif

Lausanne-Ouchy. Aenderungen und Ergänzungen.

Mit dem 11. Juni 1898 treten nachstehende Taxen in Kraft: Einfache Billete: Preis in Centimes.

ID

2 ·-^ 1--t

Lausanne 10 10 20 20

20 20 Gare J S 20 10 Montriond 20 10 20 10 229

40 40 20 Jordils 10

40 40 20 -- Onchy

\-- »--i\

5 i--

S CG CD

Hin- und Rückfahrtsbillete von Lausanne-gare JS nach Jordils-Ouchy und retour oder vice-versa II. Klasse: 60 Centimes.

III. Klasse: 30 Centimes.

Abonnemente zwischen Lausanne und Ouchy.

Inhaber-Abonnemente, einziger Preis: 25 Cts. per Coupon in II. Klasse und 10 Cts. in III. Klasse. -- Hefte von 20 Coupons II. Klasse und von 50 Coupons III. Klasse: Preis Fr. 5. --.

Jeder Coupon berechtigt ohne Unterscheidung der Fahrstrecke zu einer Fahrt.

Lausanne, den 22. Juni 1898.

Direktion der Eisenbahn Lausauue-Onchy.

532. (26/98) Sonntagsbillete II. und 111. Klasse der Eisenbahn Lausanne-Ouchy. Kündigung.

Am 1. Oktober 1898 tritt der Tarif für Sonntagsbillete ohne Ersatz außer Kraft.

Lausanne, den 22. Juni 1898.

Direktion der Eisenbahn Lausanne-Onchy.

B. Verkehr mit dem Auslande.

533.

26/98)

( Personen- und Gepäcktarif zwischen Stationen der großen englischen Ost-Eisenbahngesellschaft, der LondonChatham und Dover-Eisenbahngesellschaft, der holländischen Eisenbahngesellschaft und der niederländischen Staatseisenbahnen einerseits und den schweizerischen Eisenbahnen anderseits über Köln, vom i. Märe 1886 Neuausgabe.

Mit 15. Juli 1898 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifes in Kraft, wodurch derjenige vom 1. März 1886 aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 25. Juni 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

534. (26/98) Pfälzisch-schweizerischer Personen- und Gepäcktarif, vom i. Juli 1897 Aenderung.

Vom 1. Juli 1898 an wird die Gültigkeitsdauer der Retourbillete auf 10 Tage erhöht.

Basel, den 28. Juni 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

230

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

535. (26/98) Ausnahmetarif für Steine etc. A SB -- N 0 B, V S B etc. Neuausgabe.

Mit 15. Juli 1898 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Ausnahmetarifes in Kraft, wodurch diejenige vom 1. September 1890 nebst Nachtrag I aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 22. Juni 1898.

Direktorinin der Schweiz. Centralbahn.

536. (26/98) Tarife für die Beförderung von Gütern im Verkehre mit der schweizerischen Seethalbahn. Kündigung von Tarifdistanzen und Taxen.

Infolge Erhöhung der Tarifdistanzen zwischen den Stationen Lenzburg und Lenzburg-Stadt einerseits und Boniswyl-Seengen, Reinach-Menziken und Emmenbrücke anderseits, ferner Hochdorf einerseits und Niederlenz und Wildegg anderseits um je l Kilometer werden die dadurch betroffenen Tarifdistanzen und Taxen des internen Gütertarifes der Seethalbahn, sowie der Gütertarife im direkten Verkehr und im Transit über die schweizerische Seethalbahn auf 1. Oktober 1898 gekündigt.

An deren Stelle treten mit diesem Tage neue, entsprechend erhöhte Distanzen und Taxen in Kraft, welche mittelst Nachträgen zu den betreffenden Tarifen eingeführt werden und worüber seiner Zeit besondere Publikation «rfolgen wird.

Hochdorf, den 27. Juni 1898.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

537. (26/98) Gütertarif JN -- Ostschweiz, vom i. Oktober 1894 Kündigung.

Der obgenannte Tarif wird hiermit auf 30. September 1898 gekündigt.

ÜBer den an dessen Stelle tretenden neuen Tarif wird seiner Zeit besondere Publikation erscheinen.

Zürich, den 25. Juni 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

26/98)

538. (

Teil 111, Heft 4, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife. Berichtigung.

Mit sofortiger Gültigkeit sind im Heft 4 der österreichisch-ungarischschweizerischen Getreidetarife, vom 1. Februar 1898, nachstehende Druckfehler richtig zu stellen : 231

a. auf Seite 34 der Schnittsatz für Rzeszów von 348 auf 448 Cts. ; 6. auf Seite 46 die Taxen Rzeszów-Bregenz transit, Buchs transit un cl Lindau transit von 348 auf 448 Cts. und die Taxe Rzeszow-St. Margrethen transit von 353 auf 453 Cts.

Zürich, den 24. Juni 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

539. (26/98) Norddeutsch-schweizerischer Güterverkehr. Kündigung der Taxen für frisches Obst.

Die im Heft 6, zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 15. Oktober 1893, enthaltenen Taxen für frisches Obst zwischen Stationen der schweizerischen Eisenbahnen einerseits und Leipzig, Berliner, Eilenbnrger, Thüringer, Magdeburger, Bayerischer und Dresdener Bahnhof anderseits, werden auf den 1. Oktober 1898 gekündigt.

Über die Ersetzung dieser Taxen erfolgt später besondere Publikation, Basel, den 25. Juni 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

540. (26/98) Norddeutsch-schweizerischer Güterverkehr.

. für Kohlenelektroden.

Taxen

Am 13. Juli 1898 treten für direkte Sendungen von ,,Kohlenelektroden " in Wagenladungen von 5000 kg. und 10 000 kg. oder hierfür zahlend, ab Ratibor (Station der königlichen Eisenhahndirektion Kattowitz) nach Monthey, Station der Jura-Simplon-Bahn, nachverzeichnete Taxen in Kraft: 5000 kg.

10000 kg.

Cts. pro 100 kg.

von Ratibor nach Monthey . . . .

1211 855 Basel, den 28. Juni 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

641. (26/98) Gütertarif Delle transit -- Central- und Westschweiz, vom i. August 1891 Ausnahmetaxe für Stahl in Stangenzu Dielungen, T-, I- und U-Eisen und Stahlblech, unbearbeitetes, über 2 mm. dick.

Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1898 an wird für die Beförderung von Stahl in Stangen zu Dielungen, T-, I- und U-Eisen und Stahlblech, unbearbeitetes, über 2 mm. dick, in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. ab Delle transit nach Retiens mit Herkunft von Mont-St. Martin folgender Ausnahmefrachtsatz eingeführt: 232

314. Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Kranken und Leichen etc., sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Reisegepäck und Expreßgut im Verkehr G B -- N 0 ß, Bötzbergbahn V S B, T T B, SOB AB, R H B, Rh B, A Str B und Straßenbahn F W.

\ 315. Nachtrag V zu Heft II B, Teil II der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

316.. Nachtrag II zu Heft II D, Teil II, der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

317. Ausnahmetaxe für den Transport für rohe unbehauene Steine in Wagenladungen von 10 OCX) kg. ab Eiken (Bötzbergbahn) nach Basel.

318. Taxänderungen des internen Personentarifs der Eisenbahn Lausanne-Ouchy.

Genehmigt am 28. Juni 1898: 319. Ausnahmetaxen für den Transport von Stahl in Stangen zu Dielungen, T-, I- und U-Eisen und Stahlblech in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg.

ab Delle transit mit Herkunft von Mont-St. Martin nach Renens.

320. Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif für den Verkehr Vierwaldstättersee, Vitznau-Rigibahn und Rigi-Kaltbad-Scheideggbahn -- GB.

321. Prachtsätze für Kohlenelektroden in Wagenladungen von 5000 kg.

ab Ratibor (Station der königl. Eisenbahndirektion Kattowitz) nach Monthey.

322. Temporärer Personentarif für den Verkehr S C B, A S B, L H B, GB, N 0 B, Bötzbergbahn, V S B (inkl. TB), S 0 B und S T B -- Neuenburg.

323. Erhöhung der Gültigkeitsdauer der Retourbillete im pfälzisch» schweizerischen Personen- und Gepäcktarif auf 10 Tage.

324. Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr zwischen Stationen der Schweiz. Eisenbahnen einerseits und der Monte Generosobahn anderseits.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen ist eine Zuschlagsfrist von einem Tag für alle gewöhnlichen Frachtgüter bewilligt worden, welche am 25. Juni 1898 (Eröffnungsfeier des schweizerischen Landesmuseums) sich auf der Linie Zürich-Uster-Rapperswyl befinden oder dieselbe transitieren.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. Juni 1898 den reglementarischen Bestimmungen im Entwarf zu einem neuen Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im württembergisch-schweizerischen Verkehr die Genehmigung unter einem Vorbehalt erteilt.

234

/

/

'

Wagenladungen von 5000 kg.

10000 kg.

Taxen pro 1000 kg.

Fr. 10. 70 Fr. 10. 10

Delle transit (Mont-St. Martin) -- Renens . . .

Bern, den 28. Juni 1898.

/ Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

542. (26/98) Teil II, Abteilung A, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom i. Februar 1898 Berichtigungsblatt.

Mit 15. Juli 1898 tritt zum obigen Tarif heft ein Berichtigungsblatt in Kraft, das bei der Drucksachenkontrolle der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden kann.

Luzern, den 27. Juni 1898.

Direktion der Gotthardbahn

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

543. ( Tarif für Leichen, Fahrzeuge und lebende Tiere im südwestdeutschen Verbandsverkehr Neuausgabe.

26/98)

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1898 tritt unter Aufhebung des Tarifs für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen, und lebenden Tieren zwischen Stationen der großh. badischen Staatseisenbahnen einerseits und Stationen der Main-Neckar-Bahn anderseits, vom 1. Januar 1891, ein neuer Tarif in Kraft, welcher nur Entfernungen und Frachtsätze für die Beförderung von lebenden Tieren enthält. Die Abfertigung von Leichen und Fahrzeugen erfolgt künftig auf Grund des betreffenden Personen- nnd Gepäck-, beziehungsweise Gütertarifs. Soweit Frachterhöhungen, beziehungsweise Verkehrsbeschränkungen eintreten, bleiben die bisherigen Entfernungen und Frachtsätze noch bis 1. August 1898 in Kraft.

Exemplare des Tarifs können durch Vermittlung der Abfertigungsstellen bezogen werden.

Karlsruhe, den 18. Juni 1898.

Generaldirektion der gorssherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 27. Juni 1898 : 313. Personentarif und Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften und Schulen, Gepäck, Expreßgut und Leichen etc. im Verkehr Straßenbahn Frauenfeld-Wyl -- N 0 B und Bötzbergbahn.

233

980 (Zollstellen :) Wahlen : Gehülfen der Zollverwaltung : Hr. Bernasconi, Alberto ,, Caglioni, Rektor.

Couchepin, Paul .

Guyot, Léon .

Holliger, Emil .

Lohr, Franz .

·n Poncini, Francesco TîntioVianeoT1

_Talz-/VH

Stirnemann, Gottlieb Revisor bei der Zolldirektion Schaff hausen: ,, Läubli, Marx . . .

Zündholzmasse. Preisausschreiben der belgischen Regierung für die Erfindung einer phosphorfreien und an jeder Reibfläche entzündbaren --

Seite

480 480 480 955 955 480 480 480 955 708707

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1898

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.06.1898

Date Data Seite

958-960

Page Pagina Ref. No

10 018 401

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