89 # S T #

Berichte der

Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus.bestimmten 10 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Reinertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols pro 1896.

Siebente Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser, vom 23. Dezember 1886.

(Vom 3. Mai 1898.)

Tit.

Die aus dem Ertrag des Monopols im Jahre 1896 den bezugsberechtigten Ständen zugeschiedene Summe belief sich auf Fr. 5,602,667. 94. Der Alkoholzehntel für das genannte Jahr beziffert sich demnach im ganzen auf rund Fr. 560,267. Statt dieses Betrages haben die Kantone einen solchen von Fr. 566,132 dem bestimmungsgemäßen Zwecke zugeführt, und zwar wurden Fr. 507,765 thatsächlich verwendet, Fr. 58,367 davon für spätere Verwendung zurückgelegt. Über die Einzelheiten dieser Verhältnisse orientieren die im Anhang I dieser Vorlage abgedruckten Originalberichte der Kantonsregierungen. Ein Anhang II giebt überdies eine rubrikenweise Darstellung der Aufwendungen für 1896 sowohl, als derjenigen für die ganze zurückliegende Periode 1889/1896. Was die Einteilung in die Rubriken betrifft, so haben wir es richtig und zweckmäßig gefunden, die bisher teilweise in der Rubrik VIII (Volksernährung) aufgenommenen Verwendungen zur Förderung der Mäßigkeits- und Abstinenzbestrebungen vollständig in die Rubrik XIII (Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen) einzustellen.

Die nachstellenden zwei Tabellen geben die kantonsweise Verwendung des Zehntels pro 1896 nach vier Hauptrubriken, sowie die Darstellung dieser Verwendung nach 14 Unterrubriken.

co

Verwendung des Alkoholzehntels pro 1896 (nach Hauptrubriken).

o

Betrag der ((tatsächlich aufgewendeten oder zurückgelegten Gelder Kantone.

Gesetzlicher Alkoholzehntel.

für Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus. des Alkoholismus.

fUr Bekämpfung vorwiegend der

Wirkungen

Fr.

Fr.

Zürich . . . .

Bern .

Luzern . . . .

Uri Schwyz . . . .

Obwalden . . .

Nidwaiden . . .

Glarus . . . .

Zug Freiburg . . .

Solothurn . . .

Baselstadt . . .

Baselland · . . .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau . . . .

Thurgau . . . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg . . .

Genf

64,760 103,026 25,923 3,301 9,622 2,871 2,391 6,455 4,417 22,830 16,370 14,181 11,871 7,234 10,351 2,465 43,809 18,381 37,022 20,078 24,247 47,998 19,451 20,826 20,387

21,683 34,835 8,000 1,224 7,922 5,454

Total

560,267

818

°/o 33,5

33?

Wji

30,o

37,i V

I )1

%

578

17,5 * ' î°

300

4,4

82,3

79,6 34,2 36,5 90,9 24)2 23,»

2,355 4,016 5,530 3,260 1,400 9,o 1,400 11,6 2,529 34,i 8,750 77,6

200

Fr.

26,838 41,4 33,617 32,5 7,000 27,o

8,1

15,000 34,2 9,946 54,t 1,440 3,9 3,087 15,4 18,950 78,2

--

11,297 50,7 19,826 95,2

1,485 62,1

100 400

1,5

9,1 )*

9,800 42,9

207

1,5

28,2 34,4 51,o 19,o 510 20,7 11,000 25,i 1,153 6,3 3,322 9,o 6,610 32,9 4,000 4,145 3,781 2,150

--

80

0,3

5,213 23,4 1,000 4,8 4,727 23,2

188,922 33,! 128,016 22,6

fllr Bekämpfung Rücklagen der Wirkungen ohne nähere Anund Ursachen gabe der Zweck-

bestimmung.

zugleich.

Fr.

5,256 35,016 9,500 1,500 1,700 1,100

--

% 8,1

33,8 uuja 36,6 45,4 17,7

16,o

4,000 62,o 7,500 10,245 6,297 6,500 1,102

32,9 74,, 44,4 54,o 14,9

380

3,4

1,755 16,500 2,956 31,148 6,934 1,254 47,998 4,700

71,2

--

wovon

Total.

37,7 16,i 84,, 34,5 5,2

100,0 21,, ·

Fr.

10,983 1,423

-- -- 88 --

°/o 17,o 5,5

3,7

-- -- 2,484

17,5

-- -- -- --

1,309 4,326 1,112 3,446 3,962

3,0 23,5

3,o 17,2 16,3

--

1,060

--

4,8

15,660 76,8 219,001 38 7

30 193

e

verwendet.

einstweilen zurückgelegt.

Fr.

Fr.

Fr.

64,760 103,468 25,923 3,302 9,622 6,854 2,391 6,455 4,416 22,830 13,712 14,181 12,045 7,412 11,280 2,465 43,809 18,381 37,022 20,077 24,246 47,998 22,270 20,826 20,387

53,777 103,468 24,000 2,078 4,746 2,100 2,303 6,455 3,279 22,830 13,712 11,697 12,045 7,412 11,280 "1,782 30,500 14,055 35,910 16,631 20,284 47,998 18,210 20,826 20,387

10,983

566 132

507 765

1,923 1,224 4,876 4,754

88 -- 1,137

-- 2,484

-- -- -- 683

13,309 4,326 1,112 3,446 3,962

--

4,060

--

RS 3K7

91

Verwendung des Alkoholzehntels pro 1896 (nach Unterrubriken).

Verwendet.

I. Trinkerheilanstalten . . .

II. Zwangsarbeits- und Besserungsanstalten IH. Irrenanstalten IV. Epileptiker-, Taubstummenund Blindenanstalten . .

V. Krankenversorgung im allgemeinen . . . .

I./ V. Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus VII. Speisung von Schulkindern, Ferienkolonien .

VIII. Hebung der Volksernährung IX. Naturalverpflegung armer Durchreisender X. Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser . .

XI. Hebung der allgemeinen Volksbildung oder der Berufsbildung XII. Armenversorgung im allgemeinen XIII. Förderung der Mäßigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen . . .

VII./XIII.

Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus VI. Versorgung armer, schwachsinniger, verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher . . . .

VI. Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich .

XIV. Rücklagen ohne nähere Zweckbestimmung . . .

Gesamttotal

ZurUckgelegi.

Zusammen.

%

Fr.

23,235

Fr.

4,500

Fr.

27,735

71,698 44,722

5,488 13,003

77,186 57,725

20,704

4,000

24,704

4,4

1,572

0,3

1,572

4,o 13,6 10,2

188,922

33,4

24,869 35,648

6,3

28,046

4,9

15,508

2,7

11,707

11,707

2,1

2,142

2,142

0,4

10,096

10,096

1,8

161,931 24,869 35,648

26,991 --

28,046 15,508

--

4,4

128,016

_

128,016

22,0

217,818

1,183

219,001

38,7

217,818

1,183

219,001

38,7

-- 507,765

30,193

30,193

58,367

566,132

S,3

100,0

92 Da die Verhältnisse dem Vorjahre gegenüber im ganzen nahezu gleiche geblieben sind, giebt uns die Art der Verwendung des Alkoholzehntels pro 1896 im allgemeinen zu Bemerkungen keinen besonderen Anlaß. Wir heben daher in dieser Beziehung einzig hervor, daß im Berichtsjahre die Unterstützungen der Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus insgesamt nur Fr. 10,096, das heißt nicht mehr als 1,8% der Totalaufwendung betragen haben, ein Thatsache, welche seitens der Interessenten wiederholt zu bitterer Kritik geführt hat. Für die ganze Periode 1889/1896 belaufen sich die bezüglichen Leistungen auf Fr. 44,223 oder bloß 1,3 % der Gesamtausgabe.

Über die Verwendungen der einzelnen Kantone haben wir in Anknüpfung an die in früheren Berichten gemachten Aussetzungen folgendes anzubringen.

Die Kantone S c h w y z , Z u g , A p p e n z e l l A. -R h., G r a u b ü n d e n und T e s s i n brauchen die Gelder des Alkoholzehntels noch immer allzu einseitig im Interesse der Bekämpfung der W i r k u n g e n des Alkoholismus und zwar speciell für Irren- und Korrektionsanstalten. Ihnen hat sich nun auch O b w a l d e n beigesellt, indem es einen namhaften Teil seines Reservefonds einer zu gründenden Irrenanstalt zugewiesen hat. Mit dieser Zuweisung ist immerhin insofern eine begrüßenswerte Änderung eingetreten, als an Stelle der früheren bestimmungslosen Rücklage eine näher bezeichnete Reservestellung Platz gegriffen hat.

W a 11 i s figuriert mit der Hälfte seines Zehntels in dreien der. auf die Bekämpfung der Wirkungen des Alkoholismus sich beziehenden 5 Rubriken und setzt sich damit ebenfalls dem Vorwurf eines einseitigen Vorgehens aus.

Bei N e u e n bürg ist die früher schon beanstandete beinahe ausschließliche Aufwendung der verfügbaren Mittel zu Korrektionszwecken auch diesmal noch zu konstatieren, soll aber mit dem Jahre 1897 Wandel erfahren.

Anfechtbar erscheint uns ferner die ebenfalls in vorangegangenen Berichten bereits hervorgehobene Zuführung größerer Beträge an Reservefonds bei den Kantonen Z ü r i c h , B a s e l s t a d t , G r a u b ü n d e n , T h u r g a u und T e s s i n , umsomehr, als dieselbe, von Baselstadt abgesehen, einen Zuwachs zu bereits vorhandenen ansehnlichen Rücklagen ohne nähere Zweckbestimmung bedeutet.

Thurgau schreibt diese Reserven ausdrücklich ,,den bisherigen Ersparnissen "· zu. Bei Graubünden sind die fortgesetzten Rücklagen schon deswegen kaum zu rechtfertigen, weil dieser Kanton, wie

93 oben bemerkt, verhältnismäßig sehr wenig zur Bekämpfung dei' Ursachen des Alkoholismus vorgekehrt hat.

Was den Kanton St. G a l l e n angeht, so haben wir eine in unserm vorjährigen Bericht gemachte Bemerkung richtig zu stellen.

Wir rügten es dort, daß größere Geldbeträge ohne feste Zweckbestimmung in Reserve gelegt worden waren. Inzwischen hat sich aus den Aufschlüssen der Kantonsregierung ergeben, daß diese Beträge zum weit überwiegenden Teile aus dem im Moment der Berichterstattung noch nicht angegriffenen Zehntelsbetreffnis pro 1895 bestanden, also keine eigentliche Rücklage darstellten. Das Mißverständnis ist dadurch hervorgerufen worden, daß uns die reservierte Summe in irreführender Weise als ,,Vermögensbestand1'gemeldet worden war. Die Sache hat seither durch Verwendung der betreffenden Mittel auf verschiedene Rubriken eine befriedigende Regelung gefunden.

Wir schließen mit dem Antrage: S i e m ö c h t e n v o n u n s e r e r B e r i c h t e r s t a t t u n g in z u s t i m m e n d e m Sinne V o r m e r k u n g n e h m e n , und ergreifen auch diese Gelegenheit, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 3. Mai 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Ruffy.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

94

A n h a n g I.

Berichte der Kantonsregierungen pro 1896.

1. Zürich.

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Regierungsrates, vom 19. Juni 1897.

Der dem Kanton Zürich zugefallene Anteil aus den Erträgnissen des Alkoholmonopols beziffert sich für das Jahr 1896 auf Fr. 647,596. 90, so daß der zur Bekämpfung des Alkoholismus zu verwendende Zehnteil Fr. 64,759. 69 beträgt.

Zu weiterer Verfügung steht überdies der Reservefonds für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen, welcher nach der letzten allgemeinen Verteilung des Alkoholzehntels (25. Juni 1896) sich ciuf Fr. 60,317. 99 belief.

Nach Einsicht eines Antrages der Sanitätsdirektion beschließt d e r R e g i e r u ngs r a t : I. Von dem auf den Kanton Zürich entfallenen Anteil am Ertrage des Alkoholmonopols pro 1896 (Fr. 647,596. 90) wird ein Zehnteil = Fr. 64,759. 69 zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen ausgeschieden und nebst einer Quote des bestehenden Reservefonds in folgender Weise verwendet : a. Seit der Verteilung des Alkoholzehntels pro 1895 (25. Juni 1896) sind folgende Beiträge ausgerichtet, bezw. auf Rechnung des Alkoholzehntels pro 1896 gebucht worden: 1. An das Erholungshaus Fluntern für den Koch- und Haushaltungskurs Fr.

pro 1895 141. 60 2. An den landwirtschaftlichen Bezirksverein Affoltern, Nachvergütung für den Koch- und Haushaltungskurs vom Jahr 1895 52. -- Übertrag

193. 60

95

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

Fr.

Übertrag 193.60 Für Unterbringung von 6 almosengenössigen, bezw. bedürftigen Kantonsangehörigen in der Trinkerheilstätte Ellikon .

' 684. 50 An den Ausschuß der Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus im Kanton Zürich, Nachvergütung pro 1895 1,000.-- Für Detinierte in den Korrektionsanstalten Uitikon, Kappel und Ringweil 6,682. 45 Summa der bereits ausgerichteten Beiträge b. Weitere Beiträge werden ausgerichtet : An die Kommission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk Zürich 1,980. -- An dieselbe Kommission des Bezirks Winterthur 780. -- An die Jugendhorte Zürich I . .

351. -- An die Jugendhorte Zürich III. .

517.50 An den Kinderhort Winterthur . .

427. 50 An die schweizerische Anstalt für Epileptische i n Zürich V . . . .

3,945. -- An die zürcherische Heilstätte in Ägeri für skrofulöse und rhachitische Kinder 772. 35 An den Frauenbund Winterthur für dessen Haushaltungsschule . . . 2,160. -- An das Erholungshaus Fluntern für dessen Koch- und Haushaltungsunterricht 116.-- An den Schulvorstand der Stadt Zürich für die Koch- und Haushaltungskurse an der Gewerbeschule 686. -- An Frau Pfister-Peter in Zürich IV (Oberstraß) für deren Kinderkochkurse :· 96. --

Übertrag 11,831. 35

Fr.

8,560. 55

8,560. 55

$6 Fr.

17.

18.

19.

°20.

21.

22.

:23.

24.

25.

26.

27.

28.

29.

Fr.

Übertrag 11,831.35 8,560.55 An den landwirtschaftlichen Verein Bäretsweil für einen Koch- und Haushaltungskurs 768. -- An den Schulvorstand der Stadt Zürich für die Fürsorge für dürftige, schwachsinnige, epileptische, verwahrloste und körperlich schwache Schulkinder 1,200.-- An die Ferienkolonien und Milchkuren der Stadt Zürich mit Erholungsstation Schwäbrig . . . . 3,725. 5 0 An die Ferienkolonien und Milchkuren Winterthur 666. -- An die Ferienmilchkur Horgen . .

75. -- An die Ferienkolonie Wädensweil .

84. -- An die Ferienkolonie Töß . . .

220. -- An die Pestalozzigesellschaft Zürich 3,500. -- An die Trinkerheilstätte Ellikon: an die Betriebskosten Fr. 4,399 an die Bauten ,, 5,000 9,399. -- An das Asyl Blumenau-Fischenthal in der Eigenschaft als Trinkerinnenasyl 200. -- An den Ausschuß der Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus zu Händen der verschiedenen Abstinenzvereine 4,000. -- An die Arbeiterkolonie für die Ostschweiz in Herdern an die Betriebskosten 1,547.40 An den Kantonalverband für Naturalverpflegung armer Durchreisender . 8,000. -- Summa der noch auszuzahlenden Beiträge 45,216. 25 Total der Beiträge II. Diese Beiträge sind, resp. werden gebucht :

53,776. 80

97

a. Auf Rechnung des Alkoholzehntels Fr.

pro 1896 52,724.80 b. Auf Rechnung des Reservefonds . 1,052. --

Fr.

53,776. 80

Der Reservefonds für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen betrug nach der letzten Verteilung des Alkoholzehntels (25. Juni 1896) Aus demselben wurden angewiesen Vermehrung durch Zinsen

.

. .

60,317. 99 1,052. -- 59,265. 99 2,343.10 61,609. 09

Der Alkoholzehntel pro 1896 beträgt ZuLasten desselben sind, resp. werden gebucht Es bleiben unverteilt, resp. werden dem Reservefonds zugewiesen . . . .

64,759. 69 52,724. 80 12,034. 8 9

Der Reservefonds steigt somit auf 73,643. 98

2. Bern.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 14. Juli 1897.

"Wir haben die Ehre, Ihnen hiermit zu Händen des Bundesrates unsern Bericht über Verwendung des Alkoholzehntels des Kantons Bern für das Jahr 1896 abzustatten.

Der Kanton Bern hat im genannten Jahr aus den zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Geldern folgende Ausgaben gemacht:

98

I. Armenerziehung.

1. Beiträge an 196 Gemeinden: a. Für 1858 bei Privaten verkostgeldete Kinder von Alkoholikern, welchen die elterliche Gewalt entzogen worden ist, zu Fr. 12 b. Für 48 Kinder in Rettungsanstalten, zu Fr. 40 2. Außerordentlicher Beitrag an die Gemeinde Rohrbach für Versorgung verwahrloster Kinder 3. Beiträge an Vereine und Anstalten, für 195 Kinder zu Fr. 40 Zusammen

Fr.

22,296. --

,,

1,920. --

,,

2,000. --

,, Fr.

7,800. -- 34,016. --

n. Arbeits- und Trinkerheilanstalten.

1. Staatsarbeitsanstalten (Dekret vom 18. Mai 1888): a. Deckung der Kosten der meistens durch Trunksucht herabgekommene Personen enthaltenden Weiberarbeitsanstalt in Hindelbank, soweit die Kostgelder und der Arbeitsertrag nicht hinreichten . Fr. 30,588. 82 b. Ausgaben der Patronatskommission für die Weiberarbeitsanstalten zur einstweiligen Fürsorge für aus der Anstalt entlassene früher trunksüchtige, nun besserungsfähige Weiber ,, . 1,681. OS c. Kostgelder zu Fr. 50 per Jahr für sechs in die Männerarbeitsanstalt zu St. Johannsen versetzte Trunkenbolde aus der Gemeinde Rüschegg ,, 300. -- 2. Anstalten und Vereine für Unterstützung arbeitsloser Männer und entlassener Sträflinge : a. Jahresbeitrag an den Verein Arbeiterheim (Anstalt Tannenhof im Großen Moos) ,, 5,000. -- b. Jahresbeitrag an den Schutz verein für entlassene Sträflinge ,, 3,000. -- Übertrag

Fr.

40,569. 87

99 Übertrag 3. Trinkerheilanstalten : a. Jahresbeitrag an die bernische Trinkerheilanstalt auf der Nüchtern bei Kirchlindach b. Kostgeldbeiträge zur Unterbringung mittelloser Trinker in dieser Anstalt .

Fr.

40,569. 87

,,

3,500. --

,,

447. 50

Zusammen

Fr.

44,517. 37

HL Hebung der Volksernährung und Beförderung der Mässigkeitsbestrebungen.

1. Belehrung über richtige Volksernährung und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen Fr.

2,350.

2. Beiträge an Koch- und Haushaltungskurse und Besoldung von Kochkurslehrerinnen ,, 7,335.

3. Beiträge an Volksküchen, Kaffee- und Speisehallen, Mäßigkeitsvereine u. s. w. . ,, 2,500.

4. Beiträge für Naturalverpflegung armer Durchreisender ,, 5,000.

5. Beiträge an 97 Gemeinden für Speisung armer Schulkinder ,, 6,750.

6. Beiträge an zwei Kinderhorte der Stadt Bern ,, 1,000.

Zusammen

-- 52 -- -- -- --

Fr.

24,935. 52

Zusammenzug.

I. Armenerziehung Fr.

II. Arbeits- und Trinkerheilanstalten . . . ,, IH. Hebung der Volksernährung und Beförderung der Mäßigkeitsbestrebungen . . . ,,

34,016; -- 44,517. 37 24,935. 52

Total der Ausgaben Der Anteil des Kantons Bern am Alkoholmonopolgewinn für 1896 belief sich auf Fr. 1,030,263. 50 und folglich der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmte Zehntel desselben auf

Fr. 103,468. 89

Die mehr verwendeten wurden dem Alkoholzehntel-Reservefonds entnommen.

Fr.

,, 103,026. 35 442. 54

100

Am 1. Januar 1896 belief sich das Vermögen dieses Fonds Fr. 29,306. 70 Die Zinsen desselben mit . Fr. 952. 50 übertrafen obige Ausgabe von . ,, 442. 54 um ,, 509. 96 so daß das Vermögen des Fonds auf 31. Dezember 1896 Fr. 29,816. 66 betrug.

Dazu kommt noch der gemäß Art. 5 des Dekrets vom 18. Mai 1888 gebildete und ebenfalls aus dem Alkoholzehntel geflossene Hülfsund Patronatsfonds für die Staatsarbeitsanstalten mit einem Vermögensbestand auf 31. Dezember 1895 von Fr. 12,018. 85 vermehrt durch Zinsertrag des Jahres 1896 um ,, 390. 60 und mithin, da im Jahre 1896 keine Ausgaben aus demselben geschahen, auf 31. Dezember 1896 ,, 12,409. 45 betragend, so daß sich auf den letztgenannten Termin die Gesamtsumme der zur Bekämpfung des Alkoholismus vorläufig auf die Seite gelegten Gelder auf Fr. 42,226. 11 belief.

auf

3. Luzern.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 16. Juli 1897.

In Beantwortung Ihrer geschätzten Zuschrift vom 7. dies, die Berichterstattung über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1896 betreffend, beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß der hohe Große Rat mit Schlußnahme vom 2. Juni verflossen folgende Verteilung vorgenommen hat: 1. Zu gunsten der Erziehungsanstalt Rathausen Fr. 4,000. -- 2. ,, ,, ,, Zwangsarbeitsanstalt . . . ,, 4,000. -- 3. ,, ,, ,, Rettungsanstalt Sonnenberg ,, 1,500.-- 4. Für den Hülfsverein für arme Irren . . _ 1,000. -- Übertrag

Fr. 10,500.--

101

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Übertrag Fr. 10,500.-- Für den Verein für Versorgung entlassener Sträflinge ,, 1,000. -- Für Versorgung armer Alkoholiker in Trinkerheilanstalten und Unterstützung solcher Anstalten ,, 3,000.-- Unterstützung der Armenvereine für Naturalverpflegung 2,000. -- fl Für Unterstützung armer Schulkinder . . fl 4,000. -- Für das Armenkinderasyl auf Maria Zeli bei Sursee ,, 1,500. -- Für Unterbringung jugendlicher Verbrecher in einer bestehenden Zwangserziehungsanstalt ^ 500.-- Für Unterstützung schwachsinniger Kinder in einer entsprechenden Anstalt . . . . ,, 1,500. -- (Findet dieser Beitrag hierfür nicht oder nur teilweise Verwendung, so ist derselbe bezw. der Rest zum Gründungsfonds für Errichtung einer Anstalt für schwachsinnige Kinder zu legen.)

Als Einlage in den Gründungsfonds für Errichtung einer Anstalt für jugendliche Verbrecher ,, 500.-- Zur Verfügung des Regierungsrates . . . ,, 1,422. 90 Fr. 25,922.90

4.

Uri.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 23. Juli 1897.

In Nachaehtung des Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmte Zehntel unserer aut Fr. 33,014. 35 sich belaufenden Einnahmen aus dem Ertrage des Alkoholmonopols pro 1896 in folgender Weise verwendet wurde : 1. Beitrag an die kantonale Erziehungsanstalt pro 1896 Fr. 1500. -- 2. Beitrag an die Suppenanstalt Altdorf' pro 1896 ,, 88. -- Übertrag Bundesblatt, 60. Jahrg. Bd. IH.

Fr. 1588. -- 8

102 Übertrag Fr. 1588. -- 3. Beitrag an die Suppenanstalt Bürglen pro 1896 ,, 180. -- 4. Beitrag an die Suppenanstalt Schattdorf pro 1896 ,, 130. -- 5. Beitrag an die Suppenanstalt Isenthal pro 1896 ,, 91. -- 6. Beitrag an die Suppenanstalt Flüelen pro 1896 ,, 37. --· 7. Beitrag an die Suppenanstalt Meien pro 1896 ,, 52. -- 8. Beitrag an den Fonds für eine Zwangsarbeitsanstalt ,, 611. 70 9. Beitrag an den Fonds für ein Irrenasyl . . ,, 611. 70 Fr. 3301. 40

£>. ScliAvyz.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 13./14. Juli 1897.

Wir beehren uns, Ihnen gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser mitzuteilen, daß wir über den Zehntel von unserm Anteil des Alkoholmonopols vom Jahre 1896 im Betrage von Fr. 9622. 18 folgendermaßen verfügten : 1. Die Hälfte wurde dem kantonalen Fonds zur Errichtung einer Korrektionsanstalt zugewendet Fr. 4811. 09 2. Von der andern Hälfte wurde ausgegeben: a. An die von 10 Gemeinden für Unterbringung armer Irren in Heilanstalten nachgewiesenen Ausgaben im Betrage von Fr. 15,229. 90 ein Beitrag von 20 % = ,, 3045. 98 b. an 10 Gemeinden, welche für Versorgung verwahrloster Kinder und liederlicher Erwachsener in Besserungsanstalten Fr. 4141. 97 auslegten, 35 % = ,, 1449. 67 c. an 3 Gemeinden eine Extrazulage für Erziehungszwecke 250. -- n d. dem Speeialfonds für eine kantonale Zwangsarbeitsanstalt verbleiben 65: 44 Total

Fr. 9622: 18

103 O. Unter\valclen ol> dem "Wald..

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 27. Juli 1897.

In Erledigung Ihres gesehätzten Kreisschreibens vom 7. d. Mts.

beehren wir uns, Ihnen mitfolgend den Rechnungsauszug betreffend Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1896/97 zu übermitteln.

Sie ersehen daraus, daß die meisten Ausgabeposten Anstaltsversorgungen betreffen. Die größten Posten sodann umfassen die Beiträge an den Grründungsfonds einer Anstalt für Irren und sonst unheilbare Kranke, nämlich je 20 °/o des Betreffnisses vom Alkoholzehntel, sowie einen einmaligen Beitrag von Fr. 1500 an den Baufonds für die in Obwalden zu errichtende Trinkerheilanstalt.

Sodann wurden im abgelaufenen Jahre zum erstenmal den Bürgergemeinderäten als Armenbehörden Beiträge an specielle gute Versorgung von Kindern, welche infolge Alkoholismus des Vaters oder der Mutter der elterlichen Pflege entzogen werden mußten, verabfolgt.

Es erreichten die letztjährigen Ausgabeposten somit den außerordentlich hohen Betrag von zusammen Fr. 6854. 14, und es fällt infolgedessen die von Ihnen bisan gerügte Anhäufung eines hohen Kapitalbestandes nun im wesentlichen dahin.

Wir werden auch in Zukunft bestrebt sein, die jeweiligen Einnahmen thunlich durch entsprechende Ausgaben im Sinne der diesbezüglichen Verordnung vom 23. März 1895 zu kompensieren und dadurch einer neuen Kapitalisierung des Alkoholzehntels thunlichst vorbeugen.

Auszug aus dem Bechnungsbuch betreffend den Alkoholzehntel des Kantons Obwalden pro 1896/97.

Ausgaben.

8. Mai 1896. Für Karl Hurschier und Jos. Küster Kostgeldbeitrag an Zwangsarbeitsanstalt Luzern Fr. 250. -- 27. Juni 1896. Für Knabe Theod. Burg in der Anstalt 8t. Joseph ,, 65. -- 30. Juni 1896. Für Ant. Küster an Zwangsarbeitsanstalt Luzern ,, 125. -- 21. Juli 1896. Der Waisenanstalt für Rosa Schleiß, epileptische Anstalt ,, 75. -- Übertrag

Fr. 515. --

104

Übertrag Fr. 515. -- 30. Juli 1896. Armenverwaltung Engelberg, Kostgeld für Rosa Küster in Zwangsarbeitsanstalt Sedei ,, 125. -- I. August 1896. Beitrag an Anstalt für Epileptische in Riesbach ,, 50. -- 14. August 1896. Bürgerrat Kerns für Kinderversorgung ,, 120. -- 28. August 1896. Bürgerrat Lungern für Kinderversorgung ,, 120. -- 28. August 1896. Bürgerrat Engelberg für Kinderversorgung ,, 120. -- II. September 1896. Bürgerrat Alpnach für Kinderversorgung ,., 60. -- 24. September 1896. Beitrag an Rettungsanstalt Sonnenberg ,, 40. -- 5. Dezember 1896. An Gründungsfonds für Versorgung von Irren und Unheilbaren . . . . ,, 2680. -- 29. Dezember 1896. Versorgung der Kinder Clemenz Enz und Marie Berchtold, Beitrag an Armenverwaltung G-iswyl 120. -- n 3. Januar 1897. Armenverwaltung Sächseln für Mathilda Anderhalden ,, 60. -- 11. Januar 1897. Armenverwaltung Engelberg für Versorgung der Rosa Schleiß in einer epileptischen Anstalt ,, 75. -- 11. Januar 1897. Für Versorgung des Jos. Amstutz in St. Nicola ,, 75. -- 15. Januar 1897. Armenverwaltung Giswyl für Versorgung des Knaben Melk Berchtold . . . ,, 60. -- 15. Februar 1897. Beitrag an Specialfonds für Unheilbare und Geisteskranke ,, 574. 14 19. Februar 1897. Bürgerpräsident Omlin, Samen, für: Ignaz Dillier in eine Anstalt in Freiburg . . ,, 100. -- Agatha Sigrist in die Anstalt St. Joseph, Bremgarten ,, 100. -- Franz Dillier, Peters, in die Anstalt St. Joseph, Bremgarten 60. -- fl 13. März 1897. Beitrag an Baufonds der Trinkerheilanstalt . .'

,, 1500. -- 8. April 1897. Beitrag an Abstinentenverein . . ,, 300. -- Summa Fr. 6854. 14

105

"T1. UnterAvalclen. nid. dem "Wald.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 4. August 1897.

Bezugnehmend auf Ihr Geehrtes vom 7. Juli abhin beehren wir uns, Ihnen den in Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser vorgeschriebenen Bericht über die Verwendung des Alkoholzehntels zu erstatten.

Nidwaiden erhielt als Anteil des Ertrages des eidgenössischen Alkoholmonopols pro 1896 von der eidgenössischen Staatskasse Fr. 23,913. 20.

Der zehnte Teil dieser Summe, Fr. 2391. 32, wurde wie folgt verwendet : a. Beiträge für Versorgungen in Trinkerheilanstalten u n d Zwangsarbeitsanstalten . . . F r . 818.30 b. an die Mittagssuppe armer Schulkinder . . ,, 1485. -- c. an Fonds gelegt ,, 88. 02 Fr. 2391.32 Der Fonds für Errichtung eines kantonalen oder interkantonalen Arbeitshauses oder einer Trinkerheilanstalt ist bei der kantonalen Spar- und Leihkasse Nidwaiden zinstragend angelegt und betrug Ende 1896 Fr. 10,202. 20, S. Grlarns.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdépartement, vom 25. Februar 1897.

Wir beehren uns, Ihnen anmit über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro 1896 Berieht zu erstatten.

Der Anteil unseres Kantons am 1896er Ertrage des Alkoholmonopols beträgt Fr. 64,546. 54, der nach Art. 32bis der Bundesverfassung zu verwendende Alkoholzehntel also Fr. 6454. 65, welcher Betrag wie folgt verwendet wurde : Fr. 4000. -- für die Unterbringung von verwahrlosten Kindern in Erziehungs- und Rettungsanstalten,

106

Fr.

100. -- als Beitrag an die Sektion Glarus des schweizerischen Mäßigkeitsvereins und ,, 2354. 65 als Beitrag an die Kosten der Versorgung Geisteskranker in geeigneten Anstalten.

9. Zug.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 10. Juli 1897.

Wir beehren uns, betreffs Verwendung des Ertrages aus dem Alkoholmonopol des Jahres 1896 Bericht zu erstatten wie folgt: Gemäß Kantonsratsbeschluß vom 6. Juli 1891 werden im Kanton Zug nicht bloß die bundesgesetzlich geforderten 10 °/o der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol im Sinne von Art. 32bis der Bundesverfassung verwendet, sondern bekanntlich 15 °/o.

Im Jahre 1896 fiel dem Kanton Zug aus dem Reinertrag des Alkoholmonopols eine Summe von Fr. 44,164. 33 zu, und waren sonach 15 °/o hiervon, nämlich Fr. 6624. 73, zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen zu verwenden.

Die Verteilung dieses Betrages fand in nachverzeichneter Weise statt: 1. Zu gunsten von B ü r g e r - und E i n w o h n e r g e m e i n d e n , welche bedürftige Angehörige in Irrenanstalten verpflegen ließen, hierfür dann aus dem Alkoholzehntel Unterstützungen erhielten, je nach dem Grade der Dürftigkeit von 10--40 °/o der ausgewiesenen Kosten, und zwar samthaft Fr. 2789. 83 2. Zu gunsten von A r m e n v e r w a l t u n g e n der Bürgergemeinden, welche korrektionsbedürftige Angehörige in Besserungsanstalten untergebracht hatten und hierfür an Beiträgen (in l Falle 30, in 6 andern je 40 % der ausgewiesenen Kosten) im ganzen empfingen . ,, 928.18 3. An 6 z u g e r i s c h e V e r e i n e und Gesells c h a f t e n , welche entweder Suppenanstalten für arme Schulkinder während des Winters ins Leben rufen oder sonstwie den Alkoholismus bekämpfen, wurden Beiträge verabfolgt von zusammen v, 350. -- Übertrag

Fr. 4068. 01

107 Übertrag 4. Für Anschaffung und Verteilung von Bischof Augustinus Egg er s Schrift ,, D a s " W i r t s h a u s a wurden 5. und zu gunsten der Trinkerheilstätte ,,Pension V o n d e r f l ü h a in Samen ein Beitrag gewährt von 6. Der verbleibende Rest fand zur Äuffnung des kantonalen I r r e n f o n d s Verwendung, der am 31. Dezember 1896 einen Bestand von Fr. 25,446. 76 aufweist.

Fr. 4068. 01

Total Verwendung der 15 %

Fr. 6624. 73

,,

50.--

,, 400.-- ,, 2106. 72

Ist auch, wie aus einer Vergleichung vorstehender Zusammenstellung mit derjenigen ergeben wird, welche unsererseits für das Jahr 1895 mit Schreiben vom 24. August 1896 Ihnen vorgelegt wurde, die Verwendung im großen und ganzen dieselbe geblieben und auch die Revision des Kantonsratsbeschlusses vom 6. Juli 1891 noch unerledigt, so dürfte doch aus unserer heutigen Berichterstattung das Bestreben einigermaßen erkennbar sein, aus dem Alkoholzehntel auch jene Begehren angemessener zu bedenken, welche auf Bekämpfnng der U r s a c h e n des Alkoholismus gerichtet sind.

IO. Freitoixrg«

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 27. August 1897.

Mit Zuschrift vom 7. Juli abbin ersuchen Sie uns gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser, Ihnen Bericht zu erstatten über die Verwendung des Zehntels der unserm Kanton aus dem Alkoholmonopol für das Jahr 1896 zufallenden Einnahmen, welcher Zehntel nach Art. 32bis der Bundesverfassung im Kampfe gegen den Alkoholismus seine Zweckbestimmung finden soll.

Wir haben die Ehre, Sie in Kenntnis zu setzen, daß wir in unserer Sitzung vom heutigen Tage folgende Verwendung des Fr. 22,830. 03 betragenden Zehntels beschlossen haben:

108 1. Zahlung an die Irrenanstalt Marsens . . Fr.

2. Beitrag an die Kolonie St. Nicolas in Drognens (Anstalt zur Erziehung jugendlicher Sträflinge und verwahrloster junger Leute) . . ,, 3. Beitrag an das landwirtschaftliche Waisenhaus in Montet (Broyebezirk) . . . . ,, 4. Beitrag an den Kreuzesbund (Vereinigung zur Bekämpfung des Alkoholismus) ,, 5. Beitrag an die landwirtschaftliche Anstalt Sonnewyl (Saanebezirk) ^ 6. Beitrag an die Taubstummenanstalt in Greyerz ,, 7. Beitrag an den Verein für Schutzaufsicht über entlassene Sträflinge ,, 8. Beitrag an das Waisenhaus von St. Loup (Sensebezirk) ,, 9. Beitrag an die Kochkurse in Freiburg . . ,, 10. Beitrag an verschiedene gewerbliche Unterrichtsanstalten fl 11. Beitrag an das Waisenhaus Burg nach erfolgtem Entscheid in betreff des Fonds Sichenhaus ,, 12. Beitrag an den kantonalen gemeinnützigen Frauenverein ,, Total

4,330. 03 4,500. -- 1,000. -- 500. -- 1,000. -- 1,200. -- 300. -- 300. -- 3,000. -- 3,000. -- 700. -- 3,000. --

Fr. 22,830. 03

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 3. September 1897.

Mit Zuschrift vom 27. August abbin haben wir Sie von der Verwendung unterrichtet, die wir nach Beschluß in unserer Sitzung vom gleichen Tage dem Zehntel der Einnahmen unseres Kantons aus dem Alkoholmonopol pro 1896 gegeben haben, welcher Zehntel laut Art. 32bis der Bundesverfassung zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmt werden soll.

Bei dieser Schlußnahme wurde übersehen, daß wir aus diesem Zehntel während fünf Jahren, vom Jahre 1897 hinweg, einen Betrag von Fr. 400 entnehmen müssen zur Unterstützung der Anstalt ,,Vonderflüh" für Alkoholiker in Samen, und zwar gemäß unserm Beschluß vom 16. Januar 1897.

Wir bitten Sie daher, unsere mit der vorcitierten Zuschrift eingesandte Aufstellung in dem Sinne vervollständigen zu wollen,

109 daß ein Beitrag von Fr. 400 der genannten Anstalt ,,Vonderflüh'zugewiesen wird. Um den gleichen Betrag werden wir die Zahlung an die Irrenanstalt Marsens herabsetzen, welche Zahlung somit auf Fr. 3930. 03 reduziert sein wird.

11. Soloth.urn.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 20. August 1897.

In Gemäßheit des Art. 13 des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser erstatten wir Ihnen in nachstehendem Bericht über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen bestimmten Zehntels des hierseitigen Anteiles am Ertrage des Alkoholmonopols für das Jahr 1896.

Der Alkoholzehntel wurde laut dem solothurnischen Staatsbudget pro 1896 veranschlagt zu Fr. 14,656. -- Derselbe war für das Vorjahr behufs Zumessung der verschiedenen Beiträge angenommen worden zu Fr. 15,000. -- In Wirklichkeit betrug derselbe dann aber nur . . . . ,, 14,056. 30 Es mußte daher der verwendete Mehrbetrag wieder eingespart werden m i t . . . .

,, 943. 7 0 so daß also für 1896 nur zur Verteilung gelangten

Fr. 13,712. 30

Die Verteilung dieser Summe erfolgte in Anwendung der daherigen kantonalen Verordnung in folgender Weise.

Es erhielten : a. Der lokale Verein zur Bekämpfung des Alkoholismus in Solothurn Fr.

50. -- &. die sämtlichen Armenerziehungsvereine des Kantons zusammen ,, 7,830. -- c. die Zwangsarbeitsanstalt Schachen zur bessern Durchführung ihres Gründungszweckes ,, 3,260. -- Übertrag

Fr. 11,140. --

110 Übertrag Fr. 11,140. -- d, die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Kriegstetten ,, 2,414. 85 e. der Abstinentenverein Nunningen . . . .(, 25. -- und die Sektion Solothurn-Bucheggberg des Vereins zur Verbreitung guter Schriften ,, 40. -- sowie der interkantonale Verband für Naturalverpflegung an die Verwaltungskosten, Beitrag ,, 92. 45 gleich oben

Fr. 13,712. 30

Der Beitrag an die Armenerziehungsvereine wurde verteilt wie folgt: 1. Armenverein Solothurn für die Erziehung der Kinder von Alkoholikern i n d e r Discher-Anstalt . . . . F r . 9 0 0 2. Armenerziehungsverein Lebern ,, 1500 3.

,, Bucheggberg . . . . ,, 200 4.

,, Kriegstetten ,, 1000 5.

,, Balsthal · ,, 1000 6.

,, Gau ,, 400 7.

,, Olten-Gösgen . . . . ,, 2100 8.

,, Thierstein ,, 730 Summa

Fr. 7830

12. Basel-Stadt.

Schreiben des Regierungsrates an den schweizerischen Bundesrat, vom 6. März 1897.

Gesetzlicher Vorschrift entsprechend erstatten wir Ihnen im Nachfolgenden Bericht über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1896 seitens des Kantons Baselstadt: A. Einnahmen.

Vortrag vom Jahre 1895 Anteil am Ertrage des Jahres 1896 : YJO von Fr. 141,807. 95

Fr.

--. --

,, 14,180. 80 Übertrag

Fr. 14,180. 80

Ili Übertrag B. Ausgaben.

Betriebsdeficit der Rettungsanstalt Klosterfiechten Fr.

Beitrag an Trinkerheilstätte Ellikon ,, Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Rüti bei Riesbach . . ,, Beitrag an den Alkoholgegnerbund ,, Beitrag an die Kommission für Kochund Haushaltungsschulen . . . ,, Beitrag an die Versorgung eines Trinkers in Ellikon . . . . ,,

Fr. 14,180. 80

6296. 55 500. -- 500. -- 1000. -- 3000. -- 400. -- ,, 11,696. 55

Vortrag auf 1897 Fr. 2,484. 25

1E$. Basel-Landschafit.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 27. März 1897.

Wir beehren uns anrnit, Ihnen den vorgeschriebenen Bericht über die Verwendung des hierseitigen Alkoholzehntels für das Jahr 1896 zu erstatten.

Unser Kanton hat im Berichtsjahre als Monopolanteil Fr. 118,714 erhalten, so daß gemäß Vorschrift von Art. 32bis der Bundesverfassung zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen wenigstens Fr. 11,871. 50 mußten verwendet werden.

Als daherige Ausgaben haben wir aufzuführen : a. Beitrag an die Betriebskosten der Besserungsanstalt für verwahrloste Knaben im Alter von 10--16 Jahren in Äugst Fr. 4,000 b. Beitrag an die Bezirksverbände für Naturalverpflegung ,, 3,000 c. Beitrag an den kantonalen Armenerziehungsverein ,, 2,500 d. Außerordentlicher Beitrag an die Versorgung von Pfründern und unheilbaren Irren ,, 5,000 Übertrag Fr. 14,500

112 Übertrag Fr. 14,500 e. Beitrag für Versorgung liederlicher und arbeitsscheuer Personen in der Zwangsarbeitsanstalt . ,, 1,000 f. Beitrag an die Betriebskosten des Trinkerasyls bei Ellikon ,, 200 g. Beitrag an die schweizerische Heilanstalt für Epileptische in Rüti ,, 200 h. Beiträge an Volksbibliotheken in den Gemeinden ,, 145 i. Erteilung von Unterricht in der Volksernährung ,, 500 Je. Beitrag an die G-ründungskosten der Arbeiterkolonie Herdern ,, 500 Zusammen

Fr. 17,045

Neu gegenüber den Vorjahren ist der unter k erwähnte Beitrag an die Arbeiterkolonie Herdern, während die übrigen Posten schon in den letztjährigen Berichten aufgeführt waren.

Als Beiträge an Volksbibliotheken haben, obschon hierfür Fr. 500 budgetiert waren, diesmal nur Fr. 145 angewiesen werden können, indem die vorgeschriebenen Ausweise über erfolgte Anschaffungen nur von einigen wenigen Gemeinden beigebracht worden sind.

Der Beitrag von Fr. 500 für Erteilung von Unterricht in der Volksernährung ist verwendet worden für die erste Einrichtung und Durchführung einer freiwilligen Schulküche in Sissach.

Die übrigen Posten sind alle in den frühern Berichten bereits besprochen worden und geben uns zu keinen weitern Bemerkungen Anlaß.

14. SchafFhausen.

Schreiben des Präsidenten und des Regierungsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 2. August 1897.

In Beantwortung Ihres Geehrten vorn 17. Juli d. J. beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß der vom Tit. Alkoholamte in Bern dem herwärtigen Kanton zugeteilte Anteil am Ertrage des Alkoholmonopols, resp. des Zehnteils desselben vom Jahr 1896 folgende Verwendung gefunden hat: Der Anteil des Kantons Schaffhausen betrug Fr. 72,343. 16 ; der sogenannte Alkoholzehntel beträgt somit Fr. 7234. 31. Die ganze Summe von Fr. 72,343. 16 haben wir wie bisanhin dem kantonalen Armenfonds zugewiesen, welcher sämtliche Ausgaben

113 des öffentlichen Armenwesens, sowie die Beiträge des Staates an wohlthätige und gemeinnützige Anstalten und Vereine zu prästieren hat.

Im speciellen hat der kantonale Armenfonds im Jahr 1896 ausgegeben : 1. Für auswärts versorgte Geisteskranke . . Fr. 3,940. 30 2. ,, Badeunterstützungen ,, 25. -- 3. ,, Arbeitsscheue in Kalchrain . . . . ,, 1,529. 15 4. ,, Taubstumme in Anstalten ,, 1,425. -- 5. ,, Epileptische in Anstalten . . . . . ,, 1,990. 15 6. ,, Blödsinnige in Anstalten ,, 2,175. 76 7. ,, Blinde in Anstalten ,, 900. -- 8. ,, liederliche, jugendliche Verbrecher in Anstalten ,, 702. -- 9. ,, Alte und Gebrechliche in Asylen . . ,, 249. -- 10. ,, Beiträge an Vereine und wohlthätige Anstalten : a. Krankenasyl Schönbühl Fr. 400 b. Kinderrettungsanstalt Buch n 250 c. Kinderrettungsanstalt Sonnenberg 50 ·n d. Kinderrettungsanstalt Bächtelen V) 100 e. Anstalt für Epileptische in Zürich 600 n f. Kinderspital Schaffhausen .

n 1600 g. Arbeiterkolonie Herdern .

n 400 7&. Ferienversorgungskolonie .

n 200 i. Guttemplerloge 200 Je. Verein zum blauen Kreuz 200 ·n l. Abstinenzverein ,,Sobrietas"1 . ·n 50 m. Sonntagslesesäle n 100 n. Marthaverein 100 f> 4,250. -- Für die Naturalverofleorunar .

2,631. -- 12. fl Armenkrankenkosten für durchreisende.

Unbemittelte in den Gemeinden . . ,, 746. 05 Total

Fr. 20,563. 41

Wir hoffen, mit vorstehenden Ausführungen uns über die richtige Verwendung des Alkoholzehntels ausgewiesen zu haben.

NB. Außerdem wurden für die kantonale Irrenanstalt ausgegeben Fr. 38,479. 11, so daß die Gesamtausgabe sich auf Fr. 59,042. 02 beläuft.

114 1£>. .A-ppenzell .A_izsserrhod.en.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 13. Juli 1897.

Wir beehren uns hiermit, Ihnen in Erledigung Ihrer Zuschrift vom 7. dies über die Verwendung des Zehntels aus dem Alkohole r t r ä g n i s von 1896 folgenden Bericht zu erstatten : Der Zehntel aus dem Alkoholerträgnis beträgt . Fr. 10,350. 67 Als Saldi sind verfügbar: für Versorgung einzelner Alkoholiker . . . ,, 200. -- ohne bestimmten Zweck ,, 729. 63 Summa

Fr. 11,280. 30

A. Zur Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus.

1. An die Volksküche in Herisau . . . . Fr.

2. An die Kochschule in Herisau . . . . ,, 3. An die Betriebskosten des öffentlichen Lesesaales in Herisau ,, 4. An die Volksschriftenkommission der Gemeinnützigen Gesellschaft ,, 5. An den Abstinenzverein ,,Sobrietas" . . ,, 6. An die Sektion Appenzell des Vereins für Bekämpfung des Alkoholismus . . . . ,, 7. An die Naturai Verpflegungsstationen : im Hinterland (Herisau) ,, im Mittelland (Speicher-Trogen) . . .

fl im Vorderland (Heiden) ., Fr.

350. -- 150. -- 200. -- 200. -- 25. -- 25. -- 300. -- 300. -- 300 -- 1,850.

B. Zur Bekämpfung der Wirkungen des Alkoholismus.

8. Für Versorgung armer Irren . . . . .

9. Für Subvention an die Trinkerheilanstalt Ellikon 10. Für Unterstützung bei Versorgung einzelner Alkoholiker (inkl. Fr. 200 aus letztjähriger Verteilung) Übertrag

fl

7,500. --

,,

200. --

,,

400. --

Fr.

9,950. --

115

Übertrag Fr.

11. Für Subvention an die Taubstummenanstalt St. Gallen ,, 12. Für Subvention an die Anstalt für Epileptische in Zürich ,, 13. An die Arbeiterkolonie Herdern . . . . ,, 14. Für Verbringung in Besserungsanstalten . ,, 15. Für Unterstützung entlassener Sträflinge und Zwangsarbeiter ,, Summa

9,950. -- 350. -- 300. -- 150. -- 380. 30 150. --

Fr. 11,280. 30

Die Saldi im Gesamtbetrage von Fr. 929. 63 sind sonach, wie aus obiger Darstellung zu ersehen ist, zum 1896er ,,Zehntel" geschlagen und verteilt worden. Grundsätzlich hat der Regierungsrat auch beschlossen und an die Landeskassaverwaltung entsprechende Weisung erteilt, für die einzelnen Zwecke Conti zu eröffnen und in Zukunft so Buch zu führen, daß nicht mehr Gesamt-, sondern allenfalls nur noch Conto-Saldi entstehen, mit andern Worten, daß die einmal ausgeschiedenen Summen für gedachte Zwecke ausgeschieden bleiben, auch dann, wenn sie im Jahr der Ausscheidung nicht oder nur teilweise zur Verwendung gelangt sind.

16. -A-ppenzell Irvnerrhoclen.

Schreiben des Landammanns und der Standeskommission an das schweizerische Finanzdepartement, vom 20. Juli 1897.

In Beantwortung Ihrer geehrten Zuschrift vom 7. laufenden Monats und in Beobachtung des Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro 1896 Bericht zu erstatten.

Die bezügliche Jahreseinnahme betrug Fr. 24,646. 64, sonach der Zehntel » . . . Fr. 2464. 65 der folgendermaßen verwendet wurde : 1. An den Specialfonds für den Bezirk Oberegg zur Unterstützung für sich oder Private in dorten, sofern durch ihn oder durch letztere

116

verwahrloste Kinder, Irren oder Trinker in einer zweckentsprechenden Anstalt untergebracht werden Fr. 477.30 2. An denselben Fonds zu gleichem Zwecke im innern Landesteil ,, 1277.35 Hiervon sind verwendet für 4 verwahrloste Kinder Fr. 450. -- und für 3 arme Irren in entsprechenden Anstalten ,, 622.10 3. An die Naturalverpflegung Appenzell ,, 360. -- 4. An die Herberge Appenzell ,, 150. -- 5. Ans Krankenhaus in Appenzell ,, 200. -- Angesichts des Umstandes, daß die diesmalige Verteilung ganz analog der bisherigen .und von den h. Bundesbehörden genehmigten durchgeführt ist, hoffen wir wiederum auf Genehmigung.

,,

IV. St. Gallen.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates an das eidgenössische Departement des Innern, vom 25. Mai 1897.

Wir haben die Ehre, Ihnen gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser zu Händen des Bundesrates über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahmen aus dem Ertrage des Alkoholmonopols pro 1896 Bericht zu erstatten.

Dem Kanton St. Gallen wurde als Anteil am Monopolgewinn eine Summe von Fr. 438,091 zugeschieden, so daß sich der Alkoholzehntel auf Fr. 43,809. 10 beläuft.

Der Große Rat hat nun in seiner Sitzung vom 17. Mai d. J.

in Gutheißung eines bezüglichen Vorschlages von unserer Seite beschlossen, den vorbezeichneten Betrag in folgender Weise zu verwenden : 1. An die Besserungsanstalt für Knaben in Oberuzwil Fr. 12,000. -- 2. zur Äuffnung des- Fonds für notarme Irren ,, 8,000. -- 3. für Leselokale ,, 3,000. -- 4. für Unterbringung von Personen in Trinkerheilstätten oder in Zwangsarbeitsanstalten . ,, 3,000. -- Übertrag

Fr. 26,000. --

117

Übertrag Fr. 26,000. -- 5. für Versorgung verwahrloster Kinder, an Kinderhorte und Rettungsanstalten . . .

,, 3,500. -- 6. für Schulsuppenanstalten und Ferienkolonien ,, 3,000. -- 7. an die Hülfsgesellschaft der Stadt St. Gallen ,, 1,000. -- 8. an die Anstalten zum ^guten Hirten10 in Altstätten und fllddaheima bei Liltisburg je Fr. 500, zusammen .,, 1,000. -- 9. an den Baufonds der Taubstummenanstalt in St. Gallen ,, 4,000. -- 10. an die Betriebskosten der Koch- und Haushaltungsschule in St. Gallen ,, 3,000. -- 11. an Kochkurse auf dem Lande . . . .

.n 1,000. -- 12. zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen nach dem Ermessen des Regierungsrates ., 1,309. 10 Total

Fr. 43,809. 10

Wie Sie aus der Verteilungsliste entnehmen, weisen die einzelnen Rubriken die nämlichen Zweckbestimmungen auf, welche schon in früheren Jahren ins Auge gefaßt worden waren. Es ist dies hinsichtlich der Rubriken l bis und mit 10 der Fall. Neu ist dagegen dieses Mal der Posten 11, nämlich ein Beitrag an die auf dem Lande abzuhaltenden Kochkurse. Da die im lotztjährigen Berichte erwähnten, von unserm Großen Rate mit Beiträgen versehenen Zweckbestimmungen die Billigung Ihres Departements, beziehungsweise des Bundesrates gefunden haben, so wird es uns erlassen sein, hierüber in Wiederholung der in früheren Berichterstattungen enthaltenen Erörterungen und Begründungen näher einzutreten, und was den neuen Posten 11 anbetrifft, so erlauben wir uns, auf die Thatsache hinzuweisen, daß die Unterstützung von Kochkursen auf dem Lande den Intentionen des Gesetzes nach unserer Auffassung ebensogut entspricht, als eine solche von eigentlichen stationären Koch- und Haushaltungsschulen.

An diese mehr allgemeinen Auseinandersetzungen schließen wir noch folgende Bemerkungen: Der Beitrag an die Besserungsanstalt für Knaben mußte notwendig auf der bisherigen Höhe von Fr. 12,000 belassen werden, da diese Anstalt sich fortwährend als ein wirkliches Bedürfnis erweist und die bauliche Erweiterung derselben nur eine Frage der Zeit ist.

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. DI.

9

118

Der Fonds für notarme Irren konnte in den letzten zwei Jahren mangels verfügbarer Mittel nicht so reichlich bedacht werden wie früher. Durch die Zuwendung des Beitrages von Fr. 8000 erhält der vorgenannte Fonds einen Kapitalbestand von Fr. 150,000, wie ein solcher seit Jahren in Aussicht genommen war. Die Thatsache, daß die Zahl der Irren, und unter diesen eben hauptsächlich diejenigen wegen Alkoholismus, in den letzten Jahren erheblich gewachsen ist, rechtfertigt wohl ohne weiteres mit Rücksicht auf die vermehrten Erträgnisse den größeren Fondszuschuß. Es giebt beispielsweise Landgemeinden mit vorherrschend agrikoler Bevölkerung, welche per Jahr cirka Fr. 3000 und noch mehr nur für die Irrenversorgung aufwenden müssen.

Die gemeinnützige Gesellschaft der Stadt St. Gallen erzielt bezüglich der Versorgung verwahrloster Kinder gute Erfolge, weshalb auch in Entsprechung eines diesbezüglichen Gesuches der Beitrag um Fr. 500 erhöht wurde.

Die Begründung der Posten 9 und 10 liegt in unserem letztjährigen Berichte, auf den wir uns hier beziehen.

Die von verschiedenen Vereinen abgehaltenen ländlichen Kochkurse haben im allgemeinen nach den eingegangenen Meldungen eine günstige Wirkung gehabt, und es macht den Anschein, daß diese kurz dauernden, für bescheidenere Verhältnisse eingerichteten Kurse sich noch mehr einbürgern werden.

In Bezug auf den letzten Posten haben wir zu bemerken, daß die Verteilung des Restbetrages von Fr. 1309. 10 nach Vorschrift der Bundesverfassung erfolgen wird, und zwar auf Grund der vom Großen Rate unterm 17. Mai 1895 dem Regierungsrate diesfalls erteilten Vollmacht. Aus dieser Restanz wie auch aus den sich auf diesem Conto ergebenden Zinsen werden neue Unternehmungen, welche im Laufe des Jahres etwa auftauchen und um ihres gemeinnützigen Zweckes willen der Unterstützung würdig sind, angemessen bedacht werden, wobei auch noch zu berücksichtigen ist, daß der Fall leicht eintreten kann, daß der eine oder andere Posten, dessen Höhe sich nicht zum voraus bestimmen läßt, nicht ausreichen sollte, so daß die Differenz aus der Restanz oder dann aus den Zinsen ausgeglichen werden muß.

Der Vollständigkeit wegen fügen wir hier noch die Liste derjenigen Unterstützungen an, welche aus der Reserve von 1895 und aus dem Zinsbestande von uns gemäß Beschlüssen vom 24. Juli, 5. und 31. Dezember 1896 gewährt wurden, nämlich:

119 1. An den Mäßigkeitsverein vom ,,blauen Kreuz" St. Gallen) 2. an den Abstinentenverein ^Sobrietas" . . . .

-3. an die katholische Abstinentenliga (Sektion St. Gallen) 4. an den Mäßigkeitsverein vom ,,blauen Kreuz" in Wyl 6. an die Guttemplerloge ,,Caritas"1 in Wyl 6. an das Asyl für schutzbedürftige Mädchen in St. Gallen 7. an die Trinkerheilstätte in Ellikon 8. an die Anstalt für Epileptische in Riesbach-Zürich 9. an die ,,Kinderkrippe" in St. Gallen . . . .

10. an die ostschweizerische Arbeiterkolonie Herdern (Beitrag an den Betrieb) 11. an die Haushaltungsschule Rufl-Schänis 12. an den landwirtschaftlichen Bezirksverein Goßau für Abhaltung von zwei Kochkursen in Goßau und Waldkirch . . ' 13. an die Kinderbewahranstalt in Wallenstadt .

(Sektion Fr. 300 ,, 100 ,,

200

,, ,,

50 50

,, 1000 ,, 500 ,, 500 ,, 100 ,, ,,

500 50

,, ,,

200 150

Fr. 3700 Diese verschiedenen Verwendungen entsprechen den in der Botschaft des Bundesrates vom 15. November 1892 aufgestellten Leitpunkten und werden, wie wir hoffen, wirksam zur Ausführung «ocialer Verbesserungen beitragen, welche die Bundesgesetzgebung anstrebt.

Schließlich legen wir je zwei Exemplare des I. und II. Berichtes über die st. gallische Besserungsanstalt für Knaben in Oberuzwil pro 1894 und 1895 bei. Dem II. Berichte sind auch die Anstaltsrechnung pro 1895 und der Bericht der Revisionskommission beigefügt. Der III. Bericht pro 1896 ist im Drucke noch nicht erschienen.

18. Grraribti.nd.eru Schreiben des Kleinen Rates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 26. Juli 1897.

In Erledigung Ihrer Zuschrift vom 10. Juli u. p. betreffend die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahr 1896 beehren wir uns, Ihnen nachstehende Mitteilungen zu machen.

120

Obwohl allen berechtigten Gesuchen in weitgehender Weise entsprochen worden ist, sind die Erträgnisse des Alkoholzehntels nicht ganz zur Verwendung gelangt; es wurde vielmehr die Reserve um mehr als Fr. 2000 vermehrt. Stärker, als in frühem Jahren, wurde der Kredit ,,Alkoholikerbesserung1' in Anspruch genommen, indem die Versorgung von 13 Alkoholikern in der Korrektionsanstalt Realta durch Beiträge unterstützt wurde. Im Verhältnis zu den verfügbaren Mitteln werden seit einigen Jahren an die Abteilung ,,Volksbildung und Volksernährung" die größten Anforderungen gestellt. Der Kleine Rat hat daher den Zins der Reserve, welcher Fr. 500 betrug, dieser Abteilung zugewiesen.

Bis zum Jahre 1896 wurde von der Finanzverwaltung für die in der Standeskasse deponierte Reserve aus dem Alkoholzehntel kein Zins vergütet. Als es sich jedoch zeigte, daß die Reserve voraussichtlich eine längere Reihe von Jahren bestehen werde, beschloß der Kleine Rat, es solle ein angemessener Zins vergütet und derjenigen Abteilung zugeschieden werden, welche dieses Zuschusses am meisten bedürfe.

Bezüglich der Verwaltung des Alkoholzehntels im speciellen verweisen wir auf die nachfolgende Übersieht.

Übersicht über die Verwaltung des Alkoholzehntels 1896.

Einnahmen. Ausgaben.

Fr.

Fr.

Tortrag.

Fr.

I. I r r e n v e r s o r g u n g 50°/o: Beitrag an die Anstalt Waldhaus

7859. 28 7859. 28 n. A l k o h o l i k e r b e s s e r u n g 10% 1571. 87 Reserve vom Jahre 1895 5364. 71 Versorgung von 3 Personen in Trinkerheilanstalten . . . .

440. -- ,, ^ 13 ,, ,, Korrektionsanstalten . . . .

685. 43 Beitrag an den Temperenzverein Chur 100. -- Vortrag auf neue Rechnung 5711. 15 5501. 49 m. K i n d e r v e r s o r g u n g 35 °/o Reserve vom Jahr 1895 7669. 98 Versorgung von 15 Kindern in Familien 562.

,, ,, 21 ,, ,, Waisenanstalten 1414. -- 16 ,, ,, 4 ,, ,, Anstalten für Schwachsinnige .

409. 65 ,, ,, 4 ,, ,, Anstalten für Blödsinnige .

570. 40 T, ,, 4 ,, ,, Taubstummenanstalten .

662. 05 ,, ,, 2 ,, ,, Blindenanstalten 200. -- ,, ,, 1 Kinde in einer Anstalt für Epileptiker 100. -- Vortrag auf neue Rechnung 9232. 31 . . . .

785. 92 IV. V o l k s b i l d u n g u n d V o l k s e r n ä h r u n g 5 °/o Reserve vom Jahre 1895 108. 50 Zins der Gesamtreserve 500. -- Beitrag an die Koch- und Haushaltungsschule Chur . . . .

400. -- Beitrag an die Volksschriftenkommission 250. -- Beitrag an die Churer Ferienkolonie 150.

Ankauf von J. Denis Temperen/handbücher 253. -- Vortrag auf neue Rechnung 341. -- 42 Total des Vertrages

5,711. 15

9,232. 31

341. 42 15,284. 88 S

122

19. largali.

Schreiben des Regierungsrates an das schweizerische Finanzdepartement, vom 22. Juli 1897.

In Gemäßheit des Art. 13 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser und in Erledigung Ihrer Zuschrift vom 7. Juli beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels' pro 1896 folgenden Bericht zu erstatten.

Der dem Kanton Aargau pro 1896 zugefallene Alkoholzehnte} hat Fr. 37,022. 29 betragen. Mit Schlußnahme vorn 19. Februar 1897 hat der Regierungsrat dieser Summe wie bisher folgende Verwendung gegeben : I. Für den Betrieb der Zwangserziehungsanstalt Aarburg' Fr. 19,441. 72.

Da diese Anstalt zumeist mit Zöglingen aus Alkoholikerfamilien frequentiert wird, so unterliegt es keinem Zweifel, daß eine teilweise Verwendung des Alkoholzehntels für dieselbe ganz dem Sinn und Geist des Art. 32bis, Abs. 4, der Bundesverfassung entspricht.

II. Vom Restbetrag der Fr. 17,580. 57 haben erbalten: 1. Die Vereine zur Versorgung und Unterstützung von Kindern> namentlich aus Familien, welche dem Alkoholgenuß ergeben sind,, 40 % oder Fr. 7032. 22.

Hierher gehören : a. die Bezirksarmenvereine Aarau mit Fr. 450, Baden Fr. 500,, Bremgarten Fr. 400, Brugg Fr. 500, Kulm Fr. 550, Laufenburg Fr. 450, Lenzburg Fr. 450, Muri Fr. 400, Rheinfelden Fr. 350, Zofingen Fr. 550 und Zurzach Fr. 400, zusammen Fr. 5000 ; &. die verschiedenen im Kanton bestehenden Frauen-Krankenund Arbeitsvereine, 107 an der Zahl, Fr. 2032. 22.

2. Die verschiedenen im Kanton bestehenden Erziehungsanstalten, welche nicht Staatsanstalten sind, 30 °/o oder Fr. 5274.17, und zwar : a. die Anstalten für schwachsinnige Kinder in Biberstein und Bremgarten je Fr. 900 Fr.. 1800. -- b. die Meyersche Rettungsanstalt in Effingen . ,, 650. -- o. die Rettungsanstalt in Hermetschwyl ,, 600. -- d. die Armenerziehungsanstalt Kasteln . . . . ,, 600. -- Übertrag

Fr. 3650. --

123 Übertrag Fr. 3650. die Armenerziehungsanstalt Maria Krönung . ,, 450. die Armenerziehungsanstalt Friedberg . . . ,, 300. -- die Erziehungsanstalt St. Johann in Klingnau ,, 274.17 die Taubstummenanstalten in Aarau, Baden und Zofingen., 600.-- 3. An gemeinnützige Anstalten, Vereine, Gemeinden und Private, namentlich zur Förderung einer besseren Volksernährung und für sonstige direkte oder indirekte Bekämpfung des Alkoholismus, 30 % oder Fr. 5274. 18.

Hiervon sind bereits zur Verwendung gekommen : Für von den Bezirkskulturgesellschaften veranstaltete Kochkurse in Frick Fr. 300, in Kaiserstuhl (2) Fr. 600, in Schinznach Fr. 300, in Zuzgen Fr. 200, in Kaisten Fr. 300, in Fahrwangen Fr. 62, und an die Haushaltimgsschule Zofingen Fr. 250, an die Kulturgesellschaft Zofingen Beitrag an verschiedene Haushaltungskurse Fr. 400, Dienstbotenschule in Lenzburg Fr. 250, Haushaltungsschule Boniswyl Fr. 250, Anstalt für Epileptische in Riesbach Fr. 350, Anstalt Herdern Fr. 200, Anstalt Ellikon Fr. 200, Anstalt Vonderflüh-Sarnen Fr. 200, für Ausbildung einer Kursleiterin Fr. 184, Beitrag an die Verpflegungskosten eines in der Anstalt Samen versorgten Alkoholikers Fr. 90 und verschiedene kleinere Ausgaben Fr. 25. 60, zusammen Fr. 4161. 60.

Der Restbetrag ist für weitere ähnliche Subventionen reserviert.

e.

f.

g.

h.

2O. Tlmrgaxi..

Schreiben des Finanzdepartements an das schweizerische Finanzdepartement, vom 13. Juli 1897.

Im Auftrage des herwärtigen Regierungsrates übermachen wir Ihnen den Bericht über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro 1896.

Verwendung des Alkoholzehntels pro Beitrag an die Naturalverpflegung Beitrag an die Armenanstalt Bernrain . . . .

Beitrag an den thurg. Armenerziehungsverein .

Übertrag

1896.

Fr. 5,000.

., 3,000.

,, 1,200.

Fr. 9,200.

--· -- -- --

124 Übertrag Fr.

Beitrag an das Trinkerasyl Ellikon ,, Beitrag an die Waisenanstalt Iddazell . . . . ,, Beitrag an die Haushaltungsschule Neukirch . . ,, Beitrag an die Arbeiterkolonie Herdern . . . ,, Beitrag an die Anstalt für Epileptische in Riesbaeh ,, Beitrag an den Mäßigkeitsverein Frauenfeld . . ,, Beitrag an den Abstinentenverein ,,Sobrietas11 . ,, Übernahme der Hälfte der Taxen für Alkoholiker in der Zwangsarbeitsanstalt Kalchrain ,, Übernahme von 3/* der Taxen für Alkoholiker in der Irrenanstalt . . . ,, Beitrag an l im Trinkerasyl Ellikon untergebrachten Alkoholiker ,, Beiträge an die Versorgung schwachsinniger und epileptischer Kinder ,, Beiträge an 3 Suppenanstalten ,, Beiträge an 2 Lesezimmer ,, Die nicht zur Verwendung gekommenen ,, wurden den bisherigen Ersparnissen zugeschrieben.

9,200.

500.

500.

500.

500.

200.

100.

80.

-- -- -- -- -- -- -- --

1,209. 10 1,022. 41 156. 40 2,233.

300.

130.

3,446.

75 -- -- 45

Fr. 20,078. 11 &L. Tessin.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 17. August 1897.

In Erledigung Ihres Rundschreibens vom 7. Juli abhin beehren wir uns, Ihnen den jährlichen Bericht über die Verwendung des Zehntels der Alkoholmonopol-Einnahmen während des Geschäftsjahres 1896 zu unterbreiten.

Mit den Restanzbeträgen des vorerwähnten Zehntels haben wir in den letzten Jahren einen unter gesonderter Verwaltung stehenden Specialfonds angelegt.

Der Nettobetrag dieses Fonds belief sich Ende 1895 auf Fr. 17,687. 56 Übertrag

Fr. 17,687. 56

125

Übertrag Fr. 17,687. 56 Während des Jahres 1896 gingen an Zehntel pro 1896 ein ,, 24,246. 68 Zinsen und Zahlungen ,, 699. 75 Total desselben Jahres wurden ausge-

Fr. 42,633. 99

Während geben : a. Beiträge an die im Irrenhaus untergebrachten Geisteskranken . . . . F r . 15,000.-- b. Unterstützungen an arme Taubstumme ,, 3,750. -- c. Beiträge an Anstalten für die verwahrloste Jugend . ,, 1,100. -- d. Beiträge für Seebäder an Skrofulöse ,, 200.-- e. Beiträge an entlassene Sträflinge . . . . . . . ,, 80.-- f. Zinsen und Agio auf zu gunsten des Fonds angekauften Wertpapieren . . ,, 154.25 ,, 20,284. 25 Betrag des Fonds auf Ende 1896 Fr. 22,349. 74 In Bezug auf die Verwendung dieses Fonds und seine eventuelle Bestimmung verweisen wir auf unsern Bericht über das letzte Jahr.

22. "V^aadt.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 16. Juli 1897.

Wir haben die Ehre, Ihnen den uns mit Ihrer Zuschrift vom 7. laufenden Monats einverlangten Bericht wie folgt zu erstatten : Der Anteil des Kantons Waadt am Ertrag des Alkoholmonopols pro 1896 belief sich auf Fr. 479,981. 72, dessen Zehntel vom Staate an die kantonale Institution zum Besten der unglücklichen und verwahrlosten Jugend ausbezahlt worden ist, und zwar gemäß unserem kantonalen Gesetz vom 24. August 1888 (Art. 25, litt. a).

126

Die Rechnungsablage dieser Institution pro 1896, wovon wir 2 Exemplare beifügen, enthält diesen Zehntel mit Fr. 47,998. 17 Zuzüglich : Zur Kichtigstellung einer Verkaufsrechnung über Broschüren wider den Alkoholismus . . . ..

12. -- Zusammen

Fr. 48,010. 17

Auf die früher gegebene Rechtfertigung hinsichtlich der Verwendung dos oben erwähnten Zehntels kommen wir nicht zurück, da diese Verwendung von den eidgenössischen Behörden genehmigt worden ist. Indessen erscheint es uns angezeigt, hervorzuheben, wie kostbar diese Hülfsmittel für eine Institution sind, welche zum Zwecke hat, die Kinder einer verabscheuungswürdigen Umgebung zu entziehen, wo gewiß die Mehrzahl derselben der Gefahr ausgesetzt sind, in der Folge dem Alkoholismus zu verfallen.

Auf Seite 14 des Rechenschaftsberichtes ist zu ersehen, daß die Ausgaben sich letztes Jahr auf Fr. 99,971. 99 beliefen, sich also gegenüber dem Vorjahre um Fr. 7000 erhöht haben, was dem fortschreitenden Zuwachs von in der Institution aufgenommenen Kindern zuzuschreiben ist. In der That betrug die Zahl dieser Kinder auf Ende 1896 831, während es deren im Jahre 1895 bloß 757, im Jahre 1894 nur 704 und im Jahre 1893 bloß 602 waren.

Der Zehntel des unserm Kanton zufallenden Alkoholertrages deckt nun aber nicht einmal die Hälfte der zur Aufrichtung der unglücklichen Jugend gemachten Auslagen, der Saldo wird außer von einigen Einnahmen der Institution durch die Gemeinden des Staates beigebracht.

Unter diesen Umständen ist es wünschenswert, daß die gedachten Hülfsmittel dem so nützlichen Werke auch weiterhin gesichert bleiben, zu dessen Unterstützung sie bis dahin beigetragen haben.

Ausgaben und Einnahmen für die unglückliche und verwahrloste Jugend im Jahre 1896.

Budget für 1896.

Rechnung- pro 1896.

Rechnung pro 1895.

Titel m.

Ausgaben. Einnahmen.

Verwaltungskosten . . . .

Ertrag der Wertschriften und Bankkosten Weinberge und Landgüter Kostgelder für die Kinder . .

Lehrgelder Ausstattungen Gebühren und andere Kosten Beiträge der Gemeinden .

Beiträge von Verwandten .

Gabensammlung oder Subskription . .

Waisenhaus Chappuis .

Staatsbeitrag Aus dem Ertrag des Alkoholmonopols

Fr.

400

500 5,400 85,000 4,500 9,000 2,800

Einnahmen.

Ausgaben.

Einnahmen.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

285. 55

232.-- 3,500 5,500

3,322. 38 7,045. 50

171.90 4,459. 54 82,275. 55 2,578. 05 6,431. 90 2,489. 12

1,000 2,600 26,000

1

42,000 111,600

1,183. 39 2,673. 67 7,649. 88

1,333.93

99,971. 99

827. 49 1,267. 35

2,394. 75 12,975. 01 39,185. 25

48,010. 17 99,971. 99

3,445. 33 4,975. 85

28,555. 80 396.--

427. 45

1,000 4,000

72.55 5,766. 39 77,494. 10 1,974. 35 4,359. 85 1,535. 34

29,659. 55

30,000

111,600 1

Fr.

Ausgaben.

92,755. 48

92,755. 48

Inbegriffen Fr. 12 zur Richtigsteilung einer Verkaufsrec hnung über Br oschüren Quido rt wider den A Ikoholismus.

128

33. Agalli».

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 16. Juli 1897.

Gemäß Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser haben wir die Ehre, Ihnen hiernach unsern Bericht zu erstatten über die Verwendung des Zehntels der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol für das Jahr 1896, welcher Zehntel nach Art. 32bi" der Bundesverfassung zur Bekämpfung des Alkoholismus verwendet werden soll.

Einnahmen.

1. Der verfügbare Saldo des Alkoholzehntels des Jahres 1895 belief sich laut unserm letzten, auf 31. Dezember 1895 abgeschlossenen Bericht auf Fr. 2,736. 50 2. Diese Summe hat, auf Kontokorrent angelegt, abgeworfen ,, 82. 25 3. Der zehnte Teil der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro 1896 betrug . . . ,, 19,450. 85 Total der Einnahmen Von dieser Summe haben wir laut nachfolgendem Bericht vom l. Januar bis 31. Dezember 1896 verwendet

Fr. 22,269. 60 ,, 21,209. 50

Es verbleibt somit ein verfügbarer Saldo von Fr. 1,060. 10 worüber wir in unserm Berieht pro 1897 Rechenschaft ablegen werden.

Indem wir in Nachstehendem das Detail der gemachten Ausgaben aufführen, beobachten wir die nämliche Einteilung, die der Bundesrat in der dem alljährlichen Berichte an die Bundesversammlung beigegebenen Zusammenstellung gewählt hat.

Ausgaben.

Kolonne I (Trinkerheilanstalten und Trinkerversorgung in solche Anstalten) : Einzahlung in den Specialfonds zur Errichtung eines Arbeitshauses und Trinkerasyls Fr. 3,000. -- Übertrag

Fr.

3,000. --

129 Übertrag Kolonne III (Irrenanstalten und Irrenversorgung) : Beiträge an den Unterhalt von 7 Geisteskranken in der Anstalt Marsens Kolonne IV (Anstalten für Epileptische, Taubstumme oder Blinde und Versorgung in solchen) : 1. Einzahlung in den Specialfonds der Taubstummenanstalt von Géronde 2. Beitrag an die Anstalt Géronde für Einrichtung der Trinkwasserversorgung . .

3. Beitrag an die Anstalt Géronde zur Beteiligung am Taubstummenkongreß in Genf 4. Staatsbeteiligung an dem Unterhalt von 25 Taubstummen, untergebracht in Géronde und Hohenrain 5. Beitrag an die Blindenanstalt in Lausanne für die Dienste, die diese Anstalt den Angehörigen des Kantons Wallis leistet . .

6. Beitrag an den Unterhalt von 2 in der nämlichen Anstalt untergebrachten Blinden

Fr.

3,000. --

,,

750. --

,,

3,000. --

,,

200. --

,,

100. --

,,

3,721. 50

,,

200. --

,,

325. --

,, ,,

2,300. -- 1,100. --

Kolonne VI (Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher) : 1. Beitrag an das Knabenwaisenhaus Sitten .

2. Beitrag an das Mädchenwaisenhaus Sitten 3. Beitrag an das Mädchenwaisenhaus von St. Maurice 4. Beitrag an den Unterhalt von 2 jugendlichen Verbrechern in der Anstalt Drognens

,,

1,100. --

,,

200. --

Kolonne VII (Speisung von Schulkindern, Ferienkolonien) : Beitrag an 11 Gemeinden für an Schulkinder verabreichte Mahlzeiten und Nahrungsmittel

_

596. --

Übertrag

Fr. 16,592. 50

130 Übertrag Fr. 16,592. 50 Kolonne VIII (Hebung der Volksernährung, Förderung der Mäßigkeit) : 1. Beitrag an eine Gemeinde für eine Vorksküche ,, 100. -- 2. Beiträge an 9 Temperenzgesellschaften oder -wirtschaften ,, 1,270. -- Kolonne IX (Naturalverpflegung armer Durchreisender) : Beiträge an 11 Gemeinden, 6 Spitäler und an ein Armenhaus für Speisung und Beherbergung armer Durchreisender . . . ,, 913. -- Kolonne XI (Hebung allgemeiner Volksbildung oder Berufsbildung) : 1. Beiträge an 22 Gemeinde- und Pfarreibibliotheken ,, 602. -- 2. Beiträge an die Berufslebre von 4 jungen Leuten ,, 290. -- 3. Druck des Schriftchens ,,Gefahren der alkoholischen Getränke11 in Auflage von 1000 Exemplaren . ' ,, 300.

Kolonne XII (Armenversorgung im allgegemeinenj : Beiträge an 18 Gemeinden, 4 wohlthätige Gesellschaften und 2 Asyle für an Arme ausgeteilte Lebensmittel und Unterstützungen in Natura ,, 1,142. -- Total der Ausgaben Es verbleibt ein verfügbarer Saldo, wie oben erwähnt

Fr. 21,209. 50

Total gleich den Einnahmen

Fr. 22,269. 60

,,

1,060. 10

Wir besitzen außerdem zwei Speeialfonds : /. Speeialfonds

der Taubstummenanstalt 6-eronde.

1. Kassasaldo auf 31. Dezember 1896 2. Einzahlung im Jahro 1896

.

.

.

Fr.

39. 10 ,, 3000. --

Total

Fr. 3039. 10

131 wovon der größte Teil bereits zur Restauration des Gebäudes in Geronde ausgelegt wurde und bezüglich deren Verwendung wir uns später ausweisen werden.

II. londs nur Errichtung einer Zwangsarbeitsanstalt und eines Trinker asyls.

Dieser Fonds belief sich auf 31. Dezember 1896 auf Fr. 6402. 25 Er vermehrte sich im Laufe des Geschäftsjahres durch eine Einzahlung von ,, 3000. -- Hierzu die Zinsen, zu 4 °/o berechnet . . . ,, 213. 40 Total

Fr. 9615. 65

Dieser Fonds figuriert zur Zeit unter den Specialfonds des Staates Wallis, welcher dessen Verwaltung führt bis zum Zeitpunkte, wo er wird nutzbar gemacht werden können.

Dies sind die Aufschlüsse, welche wir Ihnen hinsichtlich der Verwendung des Zehntels der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol mitzuteilen in der Lage sind, und hoffen wir, die eidgenössische Behörde werde anerkennen, daß wir die hierauf bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen strikte zur Anwendung gebracht haben.

24=. ]Veu.ent>urg-.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 13. Juli 1897, Wie wir Ihnen mit unserer Zuschrift vom 23. Februar 1897 anzukündigen die Ehre hatten, hat unser Großer Rat die Verwendung, welche im Kanton Neuenburg dem Alkoholzehntel gegeben wird, abgeändert ; das zu diesem Zwecke erlassene Dekret hat jedoch mit Bezug auf den Monopolertrag pro 1896 nicht angewendet werden können, sondern wird erst vom laufenden Geschäftsjahre an vollzogen.

Die den Alkoholzehntel pro 1896 repräsentierende Summe von Fr. 20,826 hat demnach die durch das Dekret vom 23. März 1891 vorgesehene Verwendung gefunden, d. h. sie wurde wie folgt verteilt: Fr. 1000 an den Hülfsverein für entlassene Sträflinge und Fr. 19,826 an das Arbeits- und Korrektionshaus zu Devons. Letz-

132 terer Posten dient zur Ergänzung der ungenügenden Mittel dieser Anstalt für das Jahr 1897, beziehungsweise zur teilweisen Deckung des Überschusses der Ausgaben, welcher aus der Unterbringung in Devons von wegen Trunksucht bestraften Individuen entstanden ist.

25. Genf.

Schreiben des Staatsrates an das eidgenössische Finanzdepartement, vom 13. Juli 1897.

In Beantwortung Ihres Schreibens vom 7. dies geben wir Ihnen hiernach den Ausweis über die Verwendung von 10 % unserer Einnahmen aus dem Alkoholmonopol für das Jahr 1896, welcher Zehntel nach Art. 32bis der Bundesverfassung zum Kampfe wider den Alkoholismus bestimmt werden soll.

Wir bezogen die Summe von . . . .

Fr. 203,869. 58 10 % hiervon betragen Fr.

welche wie folgt verteilt wurden : 5 °/o an den Verein zum Schutze" der verwahrlosten Jugend Fr.

5 °/o zu verschiedenen Verwendungszwecken, nämlich : an das Haupthospiz ,, an das Erziehungsdepartement für Publikationen (Anschauungstafeln wider den Alkoholismus) ., an Kinderhorte ,, an Schulküchen '.n an verschiedene Werke (den Guttemplerorden, den schweizerischen patriotischen Alkoholgegnerbund, die deutsche Gemeinschaft), Ankauf von Büchern und Broschüren wider den Alkoholismus ,, Fr.

20,386. 95

10,193. 50

3,185. 45 285. -- 2,281. -- 2,988. 55

1,453. 45 20,386. 95

Für alle ergänzungsweisen Aufschlüsse bleiben wir zu Ihrer Verfügung.

133

Anhang II.

Rubrikenweise Darstellung der Aufwendungen pro 1896 und 1889/96.

I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich .

. . An die Trinkerheilstätte Ellikon An das Asyl Blumenau-Fischenthal (für Trinkerinnen) Beiträge für An stalts Versorgung Bern . . . . An die bevnische Trinkerheilanstalt ,,Nüchtern" . .

Beiträge für Anstaltsversorgung Luzern .

Beiträge für Anstaltsversorgung und zur Unterstützung von Trinkerasylen Schwyz .

Beiträge für Anstaltsversorgung Obwalden . . Einlage in den Baufonds der Trinkerheilanstalt . . . .

Nidwaiden . . Beiträge für Anstaltsversorgung Zug

. . . . Beitrag an die Trinkerheilstätte ,,Pension Vonderflüha in Samen Beiträge für Anstaltsversorgung Übertrag

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. m.

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

9,399

55,825

200 685

200 4,037

3,500 447

34,500 2,568

3,000

4,000 60

--

1,500

1,500 1,743

818

400

400 31

19,949

104,864 10

134

Kantone.

Verwendungszwecke.

1896.

1889/96.

Fr.

Pr.

Übertrag ·--se* Basel-Stadt. . An die Trinkerheilstätte Ellikon Beitrag für Anstaltsversorgung

19,949

104,864

500 400

3,000 686

Basel-Landschaft An die Trinkerheilstätte Ellikon

200

Appenzell A.-Rh. An die Trinkerheilstätte Ellikon Beitrag lür Anstaltsversorgung

200 400

1,000 1,600 1,250

Appenzell l.-Rh. An die Trinkerheilstätte Ellikon

--

St. Gallen . . An die Trinkerheilstätte Ellikon Beiträge für Anstaltsversorgung

1,500

120

7,000 7,881

440

2,355 500

Aargau . . . An die Trinkerheilanstalt Vonderflüh i n Samen . . . .

An die Trinkerheilstätte Ellikon Beitrag für Anstalts Versorgung

200 200 90

200 200 310

Thurgau

156 500

2,248 3,000

3,000 >

9,000 3

27,735

145,214

Graubünden

. Beiträge für Anstaltsversorgung An die Trinkerheilstätte Ellikon

. . Beitrag für Anstaltsversorguug An die Trinkerheilstätte Ellikon Wallis . . . Einlage in den Baufonds eines kantonalen Trinkerasyls, verbunden mit einer Zwangsarbeitsanstalt

135

II. Für Zwaugsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . Beiträge für Anstaltsversorgung Bern . . . . Beiträge an Arbeitsanstalten .

An die kantonale Zwangsarbeitsanstalt Uri . . . . Einlage in den Fonds für Errichtung einer Zwangsarbeitsanstalt Einlage in den Fonds für ErSchwyz . . · richtung einer Korrektionsanstalt Beiträge für Anstaltsversorgung

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

6,682 30,888

35,781 135,642

4.000 )

8,000

612

3,563

4,876 1

49,137 88 871 1,684

Luzern . .

Obwalden .

Beiträge für Anstaltsversorgung Z u g . . . . Beiträge filr Anstaltsversorgung An die Zwangsarbeitsanstalt Solothurn .

Schachen Basel-Landschaft Beiträge für Anstaltsversorgung Schaffihausen . Beiträge für Anstaltsversorgung St. Gallen . . Beiträge für Anstaltsversorgung Graubünden . Beiträge filr Anstaltsversorgung Thurgau . . Beiträge für Anstaltsversorgung Neuenburg . . An das Arbeits- und Korrektionshaus zu Devens, zur Deckung des der Anstalt durch die Aufnahme und rationelle Behandlung von Alkoholikern verursachten Kostenzuwachses .

500 619 3,260 1,000 1,529

21,840

1,500 685 1,209

6,930 745

19,826

134,896

77,186

424,051

7,000 8,549

9,325

136

III. Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung.

Kantone.

Verwendungszwecke.

1896.

Fr.

Zürich . . . Beiträge für Anstaltsversorgung Luzern .

An den Hülfsverein für arme Irren Uri . . . . Für Errichtung eines kantonalen Irrenasyls, Fondseinlage .

Beiträge für Anstaltsversorgung Schwyz .

Obwalden .

Für Errichtung einer Anstalt für Irren und Unheilbare, Fondseinlage Glarus .

Beiträge für Anstaltsversorgung Für Errichtung einer kantonalen Irrenanstalt Zug . . . . Beiträge für Anstaltsversorgung Zur Äuffhung des kantonalen Irrenfonds Freiburg . . An die Irrenanstalt Marsens .

AppenzellA.-Rh. Beiträge für Anstaltsversorgung Zu gunsten der Irrenversorgung kapitalisiert St. Gallen . . Zur Äuffnung des Fonds für notGraubünden An die Irrenanstalt Waldhaus .

Thurgau . . Beiträge für Anstaltsversorgung Für einen Irrenhausneubau .

Tessin .

Beiträge für Anstaltsversorgung Wallis . . . Beiträge für Anstaltsversorgung

1889/96. 1 Fr.

'

6101

--

1,000

2,000 1

612

3,563 1

3,046

' 10,979

3,254

3,254

2,355

8,456 13,975

1,860

8,228

1.J37 3 4,330 7,500

14,881 85,178 39,500 16,500

8,000 7,859 1,022 15,000 750

70,012 47,060 3,656 9,427 98,200 1,778

57,725

437,257

137

IT. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Kautone.

Zürich .

Verwendungszwecke.

. . An die Anstalt für Epileptische i n Zürich . .

. . . .

An die Blinden- und Taubstummenanstalt Zürich . .

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

3,945

29,313 25,000

1

Bern . . . . An die Anstalt ,,Bethesda" für Epileptische in Tschugg . .

Obwalden . . An die Anstalt für Epileptische in Zürich Beiträge für Anstaltsversorgung . . An die Taubstummenanstalt Greyerz; Basel-Stadt . . An die Anstalt für Epileptische in Zürich Basel -Landschaft An die Anstalt für Epileptische in Zürich Schaffhausen . An die Anstalt für Epileptische in Zürich Beiträge für Anstaltsversorgung v o n Epileptischen . . . .

AppenzellA.-Rh. An die Taubstummenanstalt S t . Gallen .

. . . .

An die Anstalt für Epileptische in Zürich St. Gallen . . Für Erweiterung der Taubstummenanstalt St. Gallen, Fondseinlage An die Anstalt für Epileptische in Zürich

13,000

50 150

50 215

1,200

3,900

500

2,500

200

800

600

600

Freiburg

Übertrag

4,621 350

950

300

1,800 i

4,000

16,000 2,000

11,295

100,749

138

Kantone.

Verwendungszwecke.

Übertrag. Beiträge für Anstaltsversorgung von taubstummen, blinden und epileptischen Kindern . .

Aargau . . . An die Anstalt für Epileptische in Zürich An die Taubstummenanstalten in Aarau, Baden und Zofingen

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

11,295

100,749

962

1,789

350

850

600

5,700

200

600

Graubünden

Thurgau

Tessin

. . An die Anstalt für Epileptische in Zürich .

Beiträge für Anstalts Versorgung epileptischer Kinder . . .

. .

Zur Unterstützung armer Taubstummer An die Anstalt für Epileptische in Zürich

Wallis . . . An die Taubstummenanstalt Géronde An die Blindenanstalt in Lausanne Beiträge für Anstaltsversorgung v o n Taubstummen . . . .

Beiträge für Anstaltsversorgung von Blinden

995

3,750

11,250 400

3,300

18,200

200

1,000

3,722

11,301

325

1,000

24,704

153,834

139

Y. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . An die zürcherische Heilstätte in Ageri für skrofulöse und rhachitische Kinder . .

1896.

1889/96.

Fr.

Fr

772

5,568

Bern . . . . Beitrag an die Gründungs- und Einrichtungskosten der Heilanstalt für Tuberkulöse in Schwendi Schaffhausen . An das Krankenasyl Schönbühl

400

15000 400

Appenzell l.-Rh. An das Krankenhaus in Appenzell

200

2,300

200

800

1572

24,068

Tessin ·

.

Für Badekuren dürftiger Skrofulöser

140

TI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Kantone.

Verwendungszwecke.

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

2,760 1,296

14,715 4,143

Zürich .

. . Für Versorgung verwahrloster Kinder . . . .

Für Kinderhorte An die Anstalt far schwachsinnige Kinder in Regensberg An die Zürcher Pestalozzi-Stiftung für Knaben bei Schlieren An die Rettungganstalt Sonnenbühl Zur Fürsorge für dürftige, schwachsinnige, epileptische, verwahrloste und körperlich schwache Schulkinder Bern . . . . Für Versorgung armer Kinder, zumeist von Alkoholikern, bei Privaten und in Anstalten .

Für Kinderhorte An die Kosten der periodischen Versammlung schweizerischer Armenerzieher Luzern .

FürAnstaltsversorgungschwachsinniger Kinder, eventuell, soweit nicht verwendet, als Einlage in den Gründungsfonds einer solchen Anstalt .

An die Erziehungsanstalt Rathhausen und das Armenkinderasyl Mariazell . . . .

An die Rettungsanstalt Sonnenberg Für Unterbringung jugendlicher Verbrecher in einer Zwangserziehungsanstalt . . . .

1,200

1,200

34,016 1,000

196,206 3 500 '

Übertrag

49,272

46,000 5,000 175

300

1,500

1,500

5,500

11,000

1,500

2500

500

1,500 287,739

141

Kautone.

Verwendungszwecke.

Luzern . .

Uri. . . .

Schwyz .

Obwalden . .

Nidwaiden . .

Glarus . . .

Freiburg

Solothurn . .

Basel-Stadt

.

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

Übertrag Gründungsfonds für Errichtung einer Anstalt für schwachsinnige Kinder Gründungsfonds für Errichtung einer Anstalt für jugendliche Verbrecher An die kantonale Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Kinder Für Anstaltsversorgung verwahrloster Kinder und liederlicher Erwachsener Für Anstaltsversorgung von schwachsinnigen und verwahrlosten Kindern . . .

An die Rettungsanstalt Sönnenbera; Für Versorgung eines trunksüchtigen Knaben . . . .

Für A nstalts Versorgung von verwahrlosten Kindern . .

An die Mädchenanstalt Mollis .

An die Waisenhäuser vonMontet, St. Loup, Burg und die landwirtschaftliche Erziehungsanstalt Sonne'wyl . . . .

An die Kolonie St. Nicolas für jugendliche Sträflinge und verwahrloste junge Leute . .

An die Armenerziehungsvereine des Kantons An die Anstalt für schwachsinnige Kindei- in Kriegstetten An die Rettungsanstalt Klosterflechten

49,272

Übertrag

--

287,739 3,250

500

3,750

1,500

9,000

1,700

4,746

1,060

1,416

40 --

40 160

4,000 --

13,000 526

3,000

8,000

4,500

19,000

7,830

53,600

2,415

17,3:)7

6,297

56 477

82,114

478,101

142 Kantone.

Verwendungszwecke.

1896.

Fr.

Basel -Landschaft

Schaffhausen .

AppenzellA.-Rh.

Appenzell l.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden

Aargau . .

82,114 Übertrag An den kantonalen Armenerziehungsverein . . . .

2,500 An die Besserungsanstalt für verwahrloste Knaben in Äugst .

4,000 Zur Unterstützung von Rettungsanstalten und für Versorgung jugendlicher Verbrecher in solchen Anstalten . . . .

1,102 Für Unterbringung Korrektionsbedürftiger in Besserungsanstalten 380 Für Anstaltsversorgung von verwahrlosten Kindern, Irren oder Trinkern 1,755 Für Versorgung verwahrloster Kinder, an Kinderhorte, Erziehungs- u. Rettungsanstalten 4,500 An die Besserungsanstalt für 12,000 Knaben in Oberuzwyl . .

An das Asyl für schutzbedürftige Mädchen in St. Gallen . .

Für Versorgung armer und schwachsinniger Kinder .

2,956 Beiträge an Waisenanstalten .

Beitrag an die Nachhülfeschule Chur An die Bezirksarmenvereine, sowie an Frauen-, Kranken- und Arbeits vereine 7,032 An die Anstalten für schwachsinnige Kinder in Biberstein und Bremgarten, sowie an 6 andere nichtstaatliche Erziehungs- und Rettungsanstalten (Kasteln , Maria Krönung, Friedberg, St. Johann, Effin4,674 gen und Hermetschwvl) . .

Übertrag 123,013

1889/96

Fr.

478,101

17,000 20,000

8,041 380

10,174 29,538 103,000 2,400 18,275 1,500 200

39,176

23,682 751,467

143 Kantone.

Verwendungszwecke.

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

Übertrag 123,013 751,467 Aargau . . . An die Zwangserziehungsanstalt Aarburg 19,442 116,015 Thurgau An den thurgauischen Armen1,200 erziehungsverein . . . .

6,400 An Armenerziehungsanstalten 3,500 (Bernrain und Iddazell) .

21,353 Für Versorgung verwaister, schwachsinniger, epileptischer 2,234 ' 6,371 und verwahrloster Kinder .

An die Erziehungsanstalt für schwachsinnige Kinder in Mauren .

. . .

12,000 An die Rettungsanstalt Sonnenberg 50 Tessin . . . Beiträge an Anstalten für die verwahrloste und verwaiste .lueend 1,100 5,100 Zinsen und Agio auf zu gunsten des Reservefonds angekauften 154 Wertpapieren 154 An die Reltungsanstalt Sonnenbere 400 Waadt . . . Für Versorgung und berufliche Heranbildung armer und verwahrloster Kinder . . . . 47,998 271,399 Wallis . . . An die Waisenanstalten von 4,500 Sitten und St. Maurice . .

21^200 Für Versorgung Korrektions200 bedürftiger 996 Genf. . . . An den Verein zum Schutze der 10,194 verwahrlosten Jugend .

An das Haupthospiz (für Kinderl 44,699 3,185 versoisuDffl 2,281 F ü r Kinderhorte .

. . .

9 343 219,001 1,266,947

144

VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . Für Ferienkolonien und MilchBern . . . . Für Speisung armer Schulkinder Luzera . . . Für Unterstützung armer SchulUri . : . . An Suppenanstalten für arme Schulkinder

Für Mittagssuppen armer Schulkinder . . . .

Z u g . , . . Für Schulsuppenanstalten Schaffhausen . Für die Ferienversorgungskolonie . . . .

. .

Nidwaiden .

1896.

1889/96.

Fr.

Er.

4,771

24,934

6,750

36,79(i

4,000

7,000

578

3,370

1,485

2,725

350

350

200

200

St. Gallen . . Für Schulsuppenanstalten und Ferienkolonien .

. . .

3,000

14,205

Graubünden . Für die Churer Ferienkolonie .

Wallis . . . Für Speisung armer Schulkinder Genf. . . . Für Schulküchen

150 596 2,989

1,350 2,111 8,101

24,869

101,136

145

VIII. Für Hebung der Volksernährung.

Kantone.

l Zürich .

Verwendungszwecke.

Für Koch- und Haushaltungskurse und Haushaltungsschulen Für Kaffeehallen

Bern . . . . Für Koch- und Haushaltungskurse Für Volksküchen , Kaffee- und Speisehallen, Mäßigkeitsvereine etc Für Belehrung über richtige Volksernährung und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

|

4,020

Basel-Stadt

Für Kochkurse .

An eine zu gründende Haushaltungsschule in Freiburg .

25,211 3,450

7,336 2,500

63,697

2,350

Z u g . . . . Für Hebung der Volksernährung durch Verbreitung belehrender Schriften und Speisung armer Schulkinder . . .

. .

Freiburg

,

1 ,200 3,000 i l 3,000 j

9,000

. Für Koch- und Haushaltungsschulen

3,000

20,000

Basel-Landschaft Für Unterricht in der Volksernährun°'

500

825

AppenzellA.-Rh, An die Volksküche Herisau An die Kochschule Herisau

350 lf 150

O qoo

A.OV/V7

St. Gallen . . Für Kochkurse und die Koch- und Haushaltungsschule St. Gallen

4,000

8,000

Übertrag

30,206

133,683

146

Kantone.

Graubtinden

Aargau . .

Verwendungszwecke.

Übertrag . Für Koch- und Haushaltungsschulen und Heranbildung von Lehrerinnen in diesem Unterrichtszweig . . .

.

Für Koch- und Haushaltungskurse und Haushaltungsschulen, sowie für Ausbildung von Lehrerinnen in diesem Unterrichtszweig (inkl. Fr. 26 kleinere Auslagen) . . . .

. . An die Haushaltungsschule Neukirch und für Ausbildung von Lehrkräften in diesem Fache F ü r Suppenanstalten . . . .

Wallis . . . Für Temperenzlokale und eine Volksküche . . . .

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

30,206

133,683

400

2 550

2,872

20,741

500 300

3,100 2,220

1,370

5,752

35,648

168,046

Thurgau

147

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Kautone.

Verwendungszwecke.

Für Naturalverpflegung .

Für Naturalverpflegung . .

Für Naturalverpflegung . .

Für Naturalverpflegung . .

Für Naturalverpflegung . .

Für Naturalverpflegung .

Für Naturalverpflegung .

Für Naturalverpflegung .

An die Herberge Appenzell Aargau . . . Für Naturalverpflegung .

Für Naturalverpflegung .

Thurgau Wallis . . . Für Naturalverpflegung . .

Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern . . .

Solothurn .

Basel-Landschaft Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell l.-Rh.

.

.

.

.

.

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

8,000 5,000 2,000 92 3,000 2,631 900 360 150 -- 5,000 913

54,676 32,000 4,000 92 18,500 24,308 4,050 3,248 900 250 26,000 4,630

28,046

172,654

148

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . An die Arbeiterkolonie Herdern Bern . . . . Für verschiedene Zwecke der Unterstützung entlassener Sträflinge (Jahresbeiträge an den Schutzaufsichtsverein und das Arbeiterheim Tannenhof, sowie Ausgaben der Fürsorge für aus der Arbeitsanstalt entlassene , besserungsfähige Weibspersonen) Luzern . . . Einlage in den Hülfs- und Patronatsfonds der Staatsarbeitsanstalten An den Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge .

Freiburg An den Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge .

Basel- Landschaft An die Arbeiterkolonie Herdern An den Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge . . .

Schaffhausen . An die Arbeiterkolonie Herdern AppenzellA.-Rh. An die Arbeiterkolonie Herdern Zur Unterstützung entlassener Sträflinge und Zwangsarbeiter St. Gallen . . An die Arbeiterkolonie Herdern Aargau . .

An die Arbeiterkolonie Herdern Thurgau . . An die Arbeiterkolonie Herdern Tessin .

Beiträge an entlassene Sträflinge Neuenburg .

An den Hülfsverein für entlassene Sträflinge . . . .

Genf. . . . Für Schutz und Unterstützung entlassener Sträflinge . . .

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

1,547

12,047

9,681

48,116

4,313 1,000

2,000

300 500

1,800 500

-- 400 150

300 1,400 650

150 --200 500 80

150 2,500 200 4,500 80

1,000

7,000

--

2,000

15,508

87,556

149

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . An die Pestalozzi- Gesellschaft Zürich (für öffentliche Lesesäle , Vorträge , Volkskonzerte etc.} Für Verbreitung guter Schriften Freiburg An verschiedene gewerbliche Unterrichtsanstalten Für Verbreitung guter Schriften Solothurn .

Basel-Landschaft Zur Unterstützung von Volksbibliotheken Schaffhausen . F ü r Sonntagslesesäle . . . .

Appenzell A.-Rh. Für den öffentlichen Lesesaal Herisau .

. .

Für Verbreitung guter Volksschriften .

Appenzell l.-Rh. Für den Arbeiterverein Appenzell St. Gallen . . Für Leselokale Graubünden . Für Verbreitung guter Volksschriften Beitrag an Kosten der ßerufslehre Aargau .

An die Dienstbotenschule Lenzburg An die weiblichen Fortbildungskurse i n Zofingen . . . .

Für Lesezimmer Thurgau Wallis . . . Zur Unterstützung von 22 Gemeinde- u. Pfarreihibliotheken Beiträge an Kosten der Berufslehre Für Erstellung eines Lehrerseminargebäudes . . . .

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

3,500

8,100 100

3,000 40

3,000 175

145 100

1,110 200

200

900

200

650

3,000

50 20,000

250

1,500 125

250

1,450

130

1,200 560

602

1,853

290

710

39,376 11,707

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. III.

81,059

11

150

XII. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Kantone.

Luzera .

Verwendungszwecke.

Einlagen in die Armenkasse

.

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

--

Schwyz . . . Außerordentliche Beiträge an Gemeinden Basel -Landschaft An den Kantonsspital, Abteilung für Pfrüoder und unheilbare Irren St. Gallen . . An die Hülfsgesellschaft der Stadt S t . Gallen . . . .

Graubünden

Genf.

550 3,534

1000

Für Einrichtung der Armenanstalt Obervaz . .

.

Wallis . . . Für Armenuaterstützungsz wecke (Verteilung von Naturalgaben)

96,715

6,000

1,000 1142

. . . Spende an die reformierte deutsch - schweizerische Gemeinschaft

5,077

200 2142

113,076

151

XIII. Für Förderung der Mäßigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismns im allgemeinen.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . An den Ausschuß der Vereine zur Bekämpfung des Alkohplismus im Kanton Zürich .

An Guttemplerlogen und Abstinenzvereine An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz Obwalden .

An den Abstinentenverein . .

Glarus . . . An den schweizerischen Mäßigkeitsverein, Sektion Glarus .

Zug . . . . Für Anschaffung und Verteilung von Bischof Eggers Schrift ,,Das Wirtshaus a . . . .

Freiburg . . An den Kreuzesbund (Vereinigung zur Bekämpfung des Alkoholismus)

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

3,048 7,427 300

650

100

400

50

50

500

2,500

Solothurn . . An den lokalen Verein zur Bekämpfung des Alkoholismus in Solothurn An den Abstinentenverein Nunningen . An den Alkoholgegnerbund (Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus) Basel -Landschaft An den internationalen Verein zur Bekämpfung des Alkoholismus Schaffhausen . An die Guttemplerloge, den Verein zum blauen Kreuz und den Abstinenzverein ,,Sobrietasu .

9,807

5,000

50 } 25

75 /

Basel-Stadt

Übertrag

1,000 7

2,000 ?

200

450

7,475

1,150

27,307

152 Kantone.

Verwendungszwecke.

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

Übertrag AppenzellA.-Rh. An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz An den Abstinentenverein ,,Sobrietas" und die Sektion Appenzell des Vereins für Bekämpfung des Alkoholismus St. Gallen . . An Abstinentenvereine (MSobrietas"1, katholische Abstinentenliga, Sektion St. Gallen, und Guttemplerloge in Wyl) An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz und den Jünglingsverein St. Gallen . .

7,475

27,307

. An den Temperenzverein Chur Ankauf von Denis Temperenzhandbüchevn . . . .

100

1,351 100

253

264

Graubünden

Aargau . . . An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz , aargauische Sektion Anschaffung von Rebendünger im Schenkenbergerthal . .

Thurgau . . An den Mäßigkeitsverein vom blauen Kreuz in Frauenfeld und den tt Abstinentenverein nSobrietas Tessin . . . Für Verteilung eines Werkchens wider den Alkoholismus an die Schulen

650

50

--

125

450

200 --

180

--

2,273

380 200

Wallis . . . Für Anschaffung, bezw. Herstellung und Verteilung von Schriften zur Bekämpfung des Alkoholismus

300

640

Übertrag

8,358

33,940

153 Kantone.

Verwendungszwecke.

Übertrag Waadt . . . Für Herausgabe der Broschüre ,,Ch. Quidort" Genf. . . . Pur Veranstaltung von Speeialkonferenzen wider den Alkoholistnus in und außerhalb der Schule, Beschaffung des nötigen Veranscbaulichungsmaterials etc Für verschiedene Werke (den Guttemplerorden, den schweizerischen patriotischen Alkoholgegnei'bund, die deutsche Gemeinschaft), sowie für Ankauf von Büchern und Broschüren wider den Alkoholismus

·

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

8,358

33,940

500

285

6,285

1,453

3,498

10,096

44,223

154

XIV. Bücklagen ohne nähere Angabe der Zweckbestimmung.

Kantone.

Verwendungszwecke.

Zürich . . . Zur Äuffnung eines Reservefonds (inkl. Fr. 13,046 aufgelaufene Zinsen pro Ende 1896J . .

Bern . . . . Zur Äuffnung eines Reservefonds {inkl. Fr. 847S aufgelaufene Zinsen pro Ende 1896) . .

Luzern . . . Verfügbare Restanz . . . .

Obwalden . . ZurÄuffnung eines Reservefonds (inkl. Fr. 1187 aufgelaufene Zinsen pro Ende 1896) . .

Nidwaiden . . ZurÄuffnung eines Reservefonds (inkl. Fr. 1116 aufgelaufene Zinsen pro Ende 18963 · · Basel-Stadt Verfügbare Restanz . . . .

St. Gallen . . Verfügbare Restanz . . . .

GraubUnden . Reserve unverwendeter Beträge (inkl. Fr. 500 erstmaliger Zins pro 1896) Aargau . . . Verfügbare Restanz . . . .

Zur Äuffnung eines Reservefonds Thurgau (un verzinst) Tessin . . . ZurÄuffnung eines Reservefonds (inkl. Fr. 1227 aufgelaufene Zinsen etc.)

Wallis . . . Verfügbare Restanz . . . .

1896.

1889/96.

Fr.

Fr.

10,983 73,644

1,423

29,816 1,423

9,467 88

2,484 1,309 4,326

1,112 3,446 3,962

10,202 2,484 1,309 22,668 1,112 24,617

1,060

22,350 1,060

30,193

200,152

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Berichte der Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 10 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Reinertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols pro 1896.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1898

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.05.1898

Date Data Seite

89-154

Page Pagina Ref. No

10 018 312

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