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Botschaft

des .Bundesrathes an die h. Bundesversammlung , betreffend Erstellung eines Postgebäudes in St.^ fallen.

(Vom 28. Juni 1858.)

T i t. l Jn unfern Berichten an die Bundesversammlung vom 10. Dezember 1857 über den Ankauf von Baupläzen für die Postgebäude in Bern, und St. Gallen, und vom 25. lausenden Monats über den Bau eines Postgebäudes in Bern haben wir die Notwendigkeit dargethan, in Städten,.

wo die Bahnhöfe ganz nahe an die Stadt zu liegen kommen, neue Post-.

gebäude zu errichten. Ohne in eine Wiederholung des dort Gesagten einzutreten , werden wir zur Begründung unsers gegenwärtigen Antrages nur diejenigen besondern Verhältnisse hervorheben, die den Nenbau eines Posthauses in St. Gallen begründen.

Das bisherige Postgebäude ist der Postverwaltung ausgekündet worden. Ein anderes Lokal im Jnnern der Stadt wäre nur sehr schwer aufzufinden. Jedenfalls müßte man sich aus einen bedeutend höhern Miethzins und auf bauliche Errichtungen, um die Lokalitäten dem postalischen Bedürfniß entsprechend herzustellen, gefaßt machen. Ein Hauptübelstand bei der Miethe eines solchen Lokals läge aber darin , daß , gleich wie in Bern zu Vermittlung des Verkehrs zwischen der Post und dem Bahnhofe,.

ein Fourgondienst mit 8-t0.maligen täglichen Fahrten eingerichtet werden müßte, wodurch nicht nur Bedeutende Kosten entstehen, sondern auch eine

sehr nachtheilige Verfpätnng in der Distribution und die Notwendigkeit einer frühern Aufgabe von Briefen und Fahrpoftstüken eintreten würde.

Es ist auch nicht zu übersehen , daß Eisenbahnreifende, ..ie vom Bahnhof ans mit ihrem Gepäk sogleich auf die Seitenrouten nach Appenzell. Gais, Trogen, Heiden und Amriswyl übergehen können, weit eher sich der Post bedienen, als wenn sie vorerst genöthigt sind, in die Stadt zu gehen, wo sie den K u t s c h e r n in die Hände sallen, zumal ein Postomnibnsdienst vom Bahnhof naeh einer Post im Jnnern der Stadt sich nicht rentiren würde.

Der Bahnhos in St. Gallen liegt nun hart an den nenerbauten Stadtquartieren , die sich. auch in Zukunft immer mehr nach dieser Richtung ausdehnen werden, und ganz in der Nähe desselben. nur durch eine Straße getrennt, ist bereits, in Folge Ermächtigung der Bundesversammlung , ein

l^ ^auplaz angekauft worden. Das neue Postgebäude würde demnach in eine .Lage kommen, die für den Verkehr des Publikums nicht allzusehr entfernt ^.uud siir die schleunige Ans- ^und Abgabe der Postgegenstände, folglich auch

sür eine beförderliche Distribution sehr günstig gelegen ist. Die Plane

^sind von Herrn Architekt W. K u b l ^ in St. Gallen entworfen, werden aber zum Zweke vorteilhafterer Benuzung des Pläzes noch einige Aenderungen erleiden müssen. Wir geben uns die Ehre, dieselben mit Baubeschreibung .und Kostendevis unserm Berichte beizulegen.

Das Hauptgebäude enthält nach dem vorliegenden Plane im Erdge.schoß alle Bureaux , dje zu einem bequemen Verkehr mit dem Publikum .und den zu- und abgehenden Postwägen erforderlich sind. Der erste Stok ist für die Büreaux der Kreispostdirektion und der Telegraphenverwaltung bestimmt und wird noch den nöthigen Raum für eine Wohnung gewähren; ^das zweite. Stokwerk enthält die nöthigen Einrichtungen. für 3 Wohnungen, .von^. welchem 2 ..m Jnteresse des Dienstes am schiklichsten dem KreispostDirektor und dem Telegrapheninfpektor angewiesen werden. Der Bauplaz selbst ist größer als derjenige in Bern und enthält nahezu eine Juchart .Boden, so daß für Anbringung eines Hofes und von Remisen genügender Plaz vorhanden ist. Für die Zweke der Post würde die Bennzung des Erdgeschoßes genügen. Allein die Rüksichten auf das ökonomische Juteresse machen es rathsam , den kostbaren Raum , der fich über der Remise mit ^oerhältnißmäßig geringen Kosten. gewinne^ läßt, ^nicht unbenuzt zu lassen, zumal die der Stadt St. Gallen eigentümlichen Verkehrsverhältnisse d^er Jndustrie eine vorteilhafte Verwendung des verfügbaren Plazes zu Anbringung von Waarenbehältern möglich machen, die besonders in dieser Lage zwischen dem Bahnhof und den industriellen Stadtquartieren von den Fabrikanten sehr gesucht sein werden. Der Bau soll bis Ende des Jahres 1860 vollendet sein können.

Nach Darstellung dieser Sachlage erlauben wir uns, auf den finanziellen Theil des Unternehmens überzugehen.

Für den Ankauf des Bauplazes find bereits bewilligt worden ..

Fr. 50,000

Die Kosten tragen.

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des Konkurses und .

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der Expertisen .

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be.

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3,500

Die Baukosten . . . . . . . . . . . ,, 420,000 .. Plane, Bauleitung und Bauaufsicht . . . ,, 20,000 ..

Verzinsung während der Bauzeit

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16,500

Gesammtkosten . . . . . . . . . . . Fr. 510,000 Für den Ankaufspreis des Bauplazes ist der Kredit von Fr. 50,000 bereits bewilligt, so daß zur Ausführung des Baues noch ein Kredit von.

Fr. 460.000 erforderlich wäre.

^0 Der jährliche Zins des gefammten Baukapitals beträgt demnach zu 4

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Fr.

Für Bestreitung des Unterhalts fügen wir ...och bei .

so daß die jährliche Ausgabe auf zu stehen kommen würde.

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Fr. 21,000

Hingegen können wir an Miethzinsen in Abzug bringen: Für die Bureaux der Telegraphenverwaltung . . . . .

.. 2 Amtswohnungen, à Fr. .7..)0 . . . . . . .

..,, ^ Privatwohnungen, à Fr. 900 . . . . . .

... 2 Wohnungen im Nebengebäude, à Fr. 300 ...

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d i e Waarenbehälter

zusammen

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so daß für die Postverwaltnng noch ein Betrag von .

20,400

.. . 600

Fr.

1,000 ,.

1,400 ,, 1,800 ,, .

600 ..

4,000

Fr.

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,,

8,800

12,200

zu bestreiten übrig bleibt, um die Gefammtkosten von . . Fr. 21,000 zu deken. Wir kommen demnach annähernd auf diejenige Summe, die in den Städten Genf, Basel und Zürich bezahlt wird. Diese Summe erscheint allerdings als seh... hoch gegenüber dem bisherigen Miethzins von

Fr. 4,481

wovon noch a n Untermieten

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in Abzug kommen, so daß zu Lasten der Postverwaltung nur Fr. 3,909 verbleiben. Allein wir haben bereits bemerkt, daß wir auf das Fortbe..

stehen der . bisherigen Verhältnisse nicht rechnen dürfen. Wenn wir aber in Zukunft für neu einzurichtende Lokalitäten einen Miethzins von Fr. 8000 und für einen befondern Fourgondienst Fr. 4000 bezahlen müßten, so würden wir beinahe ans die gleiche jährliche Ansgabe kommen, und könnten weder dem Publikum, noch der Postverwaltung diejenigen Vortheile gewähren, die wir bei einem Neubau zu erlangen im Falle sind. Obschon nun das finanzielle Ergebniß des Bauunternehmers in St. Gallen sich nicht so günstig herausstellt, wie dasjenige von Bern, so erbliken wir doch in einem Neubau, der in allen Bedürfnissen des Dienstes eingerichtet werden kann, so erhebliche Vortheile für einen sichern und geordneten Postdienst, so wie auch für die Verkehrsinteressen des Publikums, daß wir denselben, wenn er auch mit bedeutenden Mehrkosten verbunden ist, dennoch einer mangelhaften Einrichtung in einem alten Gebäude vorziehen , und nehmen daher keinen Anstand, der h. Bundesversammlung für den Bau eines neuen Post^ gebäudes^ den nachstehenden Beschlußentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Bern, den 28. Juni 1858.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes,

Der Vizepräsident: ^tämpsti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

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Beschluß^ Entwurf.

Die der

Bundesversammlung

schweizerischen

Eidgenossenschaft,

nach Einsicht des Bundesbeschlusses vom 2.1. Ehristmonat 1857, betreffend den Ankauf eines Bauplazes für ein Poftgebände in St. G a ll en (V1, 5), und einer bezüglichen Botschaft des Bundesrathes vom 28..

Juni 1858,

beschließt..

1) Der schweizerische Bundesrath ist ermächtigt, zur Aufnahm^ der Bureaux der Kreispostdirektion und der Lokalbüreaux in St. Gallen, so wie der Telegraph^nbüreaux nebst Dependenzen und hiemit in vortheilhafter Weise zu vereinigenden Räumlichkeiten, . in St. Gallen ein neues Postgebäude zu erstellen, ans Grundlage der Baubeschreibung und Kostenberechnung, bei deren Ausführung dem Bundesrathe zwekmäßig erscheinende Abänderungen vorbehalten bleiben.

2) Dem Bundesrathe wird hiefür ein Kredit von Fr. 460,000 auf die Bundeskasse eröffnet.

..3) Die Kosten dieses Baues sind aus der Generalrechnung der eidgenössifchen Staatsrechnung unter die ,,Jmmobiliarerwerbungen^ aufzunehmen, wogegen die Postverwaltung das für den Bau verwendete Kapital jährlich zu vier vom Hundert an die Bund^skasse zu verzinfen hat.

Bund.^latt. Jahrg. X. Bd. II.

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1858

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29.06.1858

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118-121

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