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Schweizerische Bundesversammlung,

Die ordentliche Sommersession ist am 2. Juli geschlossen worden.

Die Übersicht der Verhandlungen wird nächster Tage dem Bundesblatte beigegeben werden.

Es wurde beschlossen, eine Herbstsession, beginnend mit dem 24. Oktober 1898, abzuhalten.

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Aus den Verhandlungen dos Schweiz. Bundesrates, (Vom 28. Juni 1898.)

Das Sekretariat des Parlaments (Dieta) der ,,Republica Mayor von Centralamerika" übermittelt mit Note vom 16. Mai eine Erklärung, wonach dasselbe in Erwägung, daß die Regierung von Salvador bereits durch Dekret vom 30. Dezember 1874 der Genfer Konvention vom 22. August 1864 betreffend Verbesserung des Loses der im Kriege verwundeten Militärs beigetreten sei, auch namens der Regierungen von Honduras und Nicaragua dieser Konvention beitrete. Vom Beitritt der beiden Staaten wird den beteiligten Regierungen Kenntnis gegeben.

An die nachstehend bezeichneten Bodenverbesserungsprojekte werden unter der Voraussetzung mindestens ebenso hoher kantonaler Beiträge, sowie daß die in den diesbezüglichen Berichten der eidgenössischen Experten enthaltenen Bemerkungen berücksichtigt werden, B u n d e s b e i t r a g e bewilligt und zwar : 1. Dem Kanton S c h w y z an die Kosten der Ausführung einer Entwässerung .auf der Liegenschaft ,,Steinerthal" in Steinen 15 °/o, im Maximum Fr. 247; 2. dem Kanton Z u g an die Kosten der Ausführung

nachstehend bezeichneter Entwässerungsprojekte je 30 % : a. für eine Drainage in der Liegenschaft ,,Schwand1' in Menzingen im Maximum Fr. 1230 ; 6. für eine Drainage in der Liegenschaft ,,Ehrli"- in Steinhausen im Maximum Fr. 570.

(Vom 2. Juli 1898.)

Zum Feldprediger des Infanterieregiments Nr. 3 wird ernannt Herr Gabriel C h a m o r e l, Pfarrer in Ollon.

Es werden folgende B u n d e s b e i t r ä g e bewilligt: 1. Dem Kanton St. G a l l e n an die auf Fr. 3000 berechneten Mehrkosten des am 16. März 1896 mit einem Bundesbeitrag bedachten Gütersträßchens Giegen-Klosterberg, Gemeinde Gommiswald, eine Nachsubvention von 20 %, im Maximum von Fr. 600 unter der Bedingung, daß von seiten des Kantons St. Gallen ein mindestens ebenso hoher Beitrag geleistet werde; 2. dem Kanton A a r g a u an die Kosten der ergänzenden Entwässerungsarbeiten auf der Alp Wernisegg der aargauischen Vieh- und Pferdezuchtgesellschaft 25%, im Maximum Fr. 150; 3. dem Kanton T e ss i n an die Kosten der Erstellung von 13 Viehtränken auf der Alp Sigirino 20 %, im Maximum Fr. 1300.

Dem Kanton B e r n werden zu Händen der Gemeinden des Bezirkes Signau an die auf Fr. 26,000 veranschlagten Baukosten eines Absouderungshauses in Langnau Fr. 8000 und an die auf Fr. 7500 budgetierten Kosten der Möblierung und der Anschaffung eines Desinfektionsapparates Fr. 5078, im Maximum Fr. 3750, zusammen Fr. 11,750 bewilligt.

Der Jura-Simplon-Bahn und der Neuenburger Jurabahn wird eine Zuschlagsfrist von 24 Stunden für alle Frachtgüter bewilligt, welche von der am 11. Juli (Neuenburger Unabhängigkeitsfeier) vorgesehenen Einstellung des Güterdienstes auf ihren Linien betroffen werden.

Der Gemeinde Locle wird an die Anschaffung von zwei Desinfektionswagen ein Beitrag von 50 °/o = Fr. 149 bewilligt.

An Stelle des im Austritt befindlichen und für 3 Jahre nicht mehr wählbaren Herrn Forstinspektor Merz in Bellinzona wird auf 3 Jahre Herr Kantonsforstmeister S c h w y t e r in Frauenfeld in die Aufsichtskommission der forstlichen Centralanstalt gewählt.

Diese Kommission besteht somit zur Zeit aus den Herren: Schulratspräsident Oberst Bleuler in Zürich (Präsident), Oberforstinspektor Coaz in Bern, Oberförster Seeli in Glarus, Kantonsoberförster von Arx in Solothurn, Regierungsrat von Wattenwyl in Bern, Forst- und Domänenverwalter Liechti in Murten und Forstmeister Schwyter in Frauenfeld.

Eine vom Militärdepartement vorgelegte Verordnung über die Mannschaftsausrüstung der schweizerischen Armee wird genehmigt.

(Vom 5. Juli 18980 Das Komitee für die Turrettini-Medaille in Genf hat der eidgenössischen Staatskasse zu Händen der eidgenössischen WinkclriedStiftung den Betrag von Fr. 1475 Übermacht. Diese Summe repräsentiert den Überschuß aus der für diese Medaille eröffneten Subskription.

Der Bundesrat hat auf Antrag der eidgenössischen Kunstkommission den Ankauf von 12 Studien von Maler Rud. K o l l e r beschlossen.

Die in Art. 5 der Konssession für eine Eisenbahn von Langenthal nach Önsingen, vom 28. Juni 1893, angesetzte, durch Bundesratsbeschlüsse vom 10. Juli 1894 und 14. Juli 1896 erstreckte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten wird um 2 Jahre, d. h. bis 28. Juni 1900, verlängert.

"Wahlen.

(Vom 28. Juni 1898.)

Handels-, Industrie- und

Landwirtscliaftsdepartemeni.

Abteilung Landwirtschaft: Grenztierarzt bei den Zollämtern Lugano, Morcote und Pontetresa: Herr Pietro Beretta in Lugano.

(Vom 2. Juli 1898.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Freiburg: Herr Albert Genilloud, von Bulle.

Postcommis in St. Immer : ., Moritz Nicoud, von Vaumarcus.

-Postcommis in Zürich : .fl Heinrich Cavin, von Vulliens (alle Postaspiranten).

Militärdepartement.

Instruktoren II. Klasse der Infanterie: Herr Hauptmann Fried. Kaufmann, von und in Luzern.

,, Oberlieutenant Louis Apothéloz, von Onnens, in Colombier.

Tambourinstruktor : .,, Korporal Franz Mittaz, von Lens, in Chermignon.

(Vom 5. Juli 1898.)

Post- und Eisenbalindepartemenl.

Postverwaltung.

Postbureauchef in Bern : Herr Adolf Nußbaum, von Densbüren (Aargau), Unterbureauchef in Bern.

Unterbureauchefin Bern: Herr Paul Stump, von Flawil, Postcomrnis in Bern.

Postcommis in Aarau : ,,, Traugott Sutter, von Hemmikon (BaselJand).

Postcommis in Winterthur: ,, Ernst Müller, von Thayngen.

Posthalter, Briefträger und Bote in Altishof'en : ,, Joh. Hodel, von Nebikon, Verwalter in Altishofen.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Basel :

Herr Jakob Schönmann, von Niederbipp, Telegraphist in Biel.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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1898

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4

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29

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06.07.1898

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3-7

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