398

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schlosserarbeiten (inkl. Kunstschlosserarbeiten) für das Ppstgebäude lu Frauenfeld werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Zürich (Klausiusstraße 6) zur Einsicht aufgelegt.

ÜbernahmsofFerten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebäude Frauenfeld" bis und mit dem 80. Mai nächstbin franko einzureichen an die ' B e r n , den 17. Mai 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Erd-, Maurer-, Verputz-, Kanalisations-, Zimmer-, Spengler- und Schieferbedachungsarbeiten für das neue Glühhaus der Munitionsfabrik in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. ßaubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Glühhaus Thun" bis und mit dem 24. Mai nächsthin franko einzureichen an B e r n , den 13. Mai 1898.

Die Direktion der eidg. Banten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Schreiner- und Schlosserarbeiten für die Vergrösserung eines Militärmagazins in Payerne werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei dem Verwalter des eidg. Kriegsdepots Payerne zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Militärmagazin Payerne" bis und mit dem 25. Mai nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 11. Mai 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

399 Die Zimmerarbeiten für das Gebäude des mechanisch-technischen Laboratoriums der eidg. Schulanstalten in Zürich werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Bauleitung, Polytechnikum, Zimmer Kr. 18 &, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für mech.-techn. Laboratorium Zürich" bis und mit dem 21. Mai nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 7. Mai 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Die Schreinerarbeiten 1. Teil (Fenster und Glasthüren) and das Verglasen der Dachlichter für das schweizerische Archiv- und Landesbibliothekgebäude in Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung, Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 105, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Archivbaute in Bern" bis und mit dem 28. Mai nächstbin franko einzureichen an die B e r n , den 11. Mai 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibungen.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszengnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Zwei Briefträger in Bern.

Anmeldung bis zum 31. Mai 2) Briefträger und Bote in Gwatt } *898 bei der Kreispostdirektion in
J Bern3) Postcommis in Aarau. Anmeldung bis zum 31. Mai 1898 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

400

4) Posthalter und Briefträger in Eoggwil (Thurgau).

5) Briefträger in Horgen.

6) Packer beim Hauptpostbureau Zürich.

Anmeldung bis zum 31. Mai 1898 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Telephongehülfe II. Klasse in Neuenburg. Anmeldung bis zum 31. Mai 1898 beim Telephonchef in Neuenburg.

8) Telegraphist in Wengen bei Lanterbrunnen. Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. Mai 1898 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

9) Zwei Telegraphisten in Bern. Anmeldung bis zum 31. Hai 1898 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

,10) Telegraphist in Luzern. Anmeldung bis zum 31. Mai 1898 bei der Telegraphenmspektion in Ölten.

1) Packerchef heim Hanptpostbnreau Genf. Anmeldung bis zum 24. Mai 1898 bei der Kreispostdirektion in Genf.

: 2) Postcommis in Basel. Anmeldung bis znm 24. Mai 1898 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) Posthalter, Briefträger nnd Bote in Mülligen (Aargau). Anmeldung bis zum 24. Mai 1898 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

ion. l Anmeldung bis zum 24. Mai 4) Postcommis in Kreuzungen-Station [ 1898 bei der Kreispostdirektion in 5) Briefträger in Zug.

J Zürich.

· 6) Bareauchef beim Hauptpostbnreau St. Gallen. Anmeldung bis znm 24. Mai 1898 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Telegraphist in Lausanne. Anmeldung bis zum 24. Mai 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

. 8) Telegraphist in Obervaz (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. Mai 1898 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

20.

Bern, den 18 Mai 1898.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

393.

Plakat über Lust- und Rundfahrtbillete vom 4. Juni 4897. Neuausgabe.

der V S B,

Mit dem 1. Juni 1898 gelangt eine Neuauflage dieses Plakates zur Ausgabe, wodurch dasjenige vom 1. Juni 1897 aufgehoben und ersetzt wird.

St. Gallen, den 17. Mai 1898.

. . . . . .

Direktion der-Ter einigten Schweizerbahnen.

394. ( ao /98~) Plakattarif der Schweiz. Nordostbahn für Lust- und Rundfahrtbillete, vom 45. Juli 4897. Neuausgabe.

Mit 1. Juni 1898 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Plakattarifes in Kraft, wodurch diejenige vom 15. Juli 1897 aufgehoben und ersetzt wird.

Zürich, den 17. Mai 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

173

395. (20/98) Plakattarif der Schweiz. Südostbahn und der Dampfbootgesellschaft Wädensweil für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillete. Neuausgabe.

Mit 1. Juni 1898 tritt eine Neuausgabe des obigen Plakattarifs in Kraft.

Wädensweil, den 17. Mai 1898.

Direktionskommission der Schweiz. Südostbahn.

396. (20/98) Plakattarif der A R B.

Für die Saison 1898 tritt ein besonderer Plakattarif in Kraft.

Goldau, den 17. Mai 1898.

Direktion der Arth-Rigibahn.

397. (20/9s) Plakattarif der direkten Sonntags-, Rundreise- und Lustfahrtbillete der E B.

Mit dem 1. Juni 1898 tritt ein neuer Plakattarif für die auf den Stationen der £ B im Verkehr mit andern Transportanstalten zur Ausgabe gelangenden Sonntags-, Rundreise- und Lustfahrtbillete in Kraft. Derselbe kann vom 25. Mai hinweg auf unsern Stationen eingesehen und bezogen werden.

Burgdorf, den 17. Mai 1898.

Direktion der Emmenthalbahn.

398. ( 20 /98) Plakattarif für Sonntags-, Lust- und

Rundfahrtbittete

der STB.

Mit 1. Juni 1898 tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Hochdorf, den 17. Mai 1898.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

(20/9s) Abonnementskarten der Birsigthalbahn, gültig für den Inhaber für iOO Kilometer Fahrlänge.

Die in Kraft bestehende viermonatliche Gültigkeitsdauer wird für die vom 1. Juni 189S an zar Ausgabe gelangenden Abonnementskarten auf ein Jahr verlängert.

Basel, den 17. Mai 1898.

Betriebsdirektion der Birsigthalbahn.

399.

174

400. (20/9s) Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen und Kranken, sowie für die Miete besonderer Personenwagen und für die Abfertigung von Leichen, Gepäck und Expreßgut im direkten Verkehr zwischen der A S B und Bremgarten einerseits und der N OB, V S B, T T B, S OB, R H B, Appenzellerbahn, Frauenfeld - Wil, Appenzeller Straßenbahn und der Rhätischen Bahn anderseits, vom 4. November 4897. Berichtigung.

Mit sofortiger Gültigkeit werden auf Seite 17 des obgenanntea DistanzenZeigers die Tarifdistanzen Brugg transit -- Rüthi (St. Gallen) von 168 auf 166 Kilometer und Othmarsingen -- Rüthi (St. Gallen) von 166 auf 168 Kilometer berichtigt.

Basel, den 17. Mai 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

401. ( 20 /9s) Plakattarif für Lust- und Bundfahrtbillete der S C B, AS B und W B B. Neuausgabe.

Mit 1. Juni 1898 tritt eine Neuansgabe des obgenannten Plakattarifes in Kraft, wodurch derjenige vom 1. Juni 1897 aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 17. Mai 1898.Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

402. (.20/9s) Personen- und Gepäcktarif Basel bad. Bahnhof -- Schweiz via Verbindungsbahn, vom 4. März 4894.

Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1898 an tritt eine Neuausgabe des oben genannten Tarifs in Kraft.

Basel, den 14. Mai 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

403. ( 20 /9a) Plakattarif der JS für Sonntags-, Lustfahrt- und Rundreisebillete im direkten schweizerischen Verkehr, vom 4. Juni 4897. Neuausgabe.

Mit Bezugnahme auf unsere Publikation in Nr. 8 des Publikationsorgans vom 23. Februar 1898, Ziffer 163, bringen wir zur Kenntnis, daß mit 1. Juni 1898 eine Neuausgabe des obgenannten Plakattarifs in Kraft tritt, wodurch, derjenige vom 1. Juni 1897 aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 17. Mai 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

175

é04. (20/9s) Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der J S, ER und R V T, sowie im gegenseitigen direkten Verkehr derselben unter sich (Brünigbahn nicht Inbegriffen), vom i. Januar 1891. Nachtrag XII.

Mit dem Tage der Eröffnung der zwischen Röche (Waadt) und Aigle gelegenen Station Yvorne, welcher noch besonders bekannt gemacht wird, tritt ein Nachtrag XII zum obgenannten Tarif in Kraft. Derselbe enthält eine Ergänzung der Tarif bestimmungen, Änderung einer Stationsbezeichnung, sowie Ergänzungen infolge Eröffnung der Station Yvorne.

Bern, den 17. Mai 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

405. ( 20 /9s) Interner Personen- und Gepäcktarif der Eisenbahn verdon-Ste. Croix, vom 27. November 1893. Nachtrag U.

Mit 1. Juni 1898 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend ein Verzeichnis der Tarife der Eisenbahn Yverdon-Ste. Croix, neue Tarife für Inhaher-A bonnementshefte und für persönliche Abonnementskarten, ferner einen Tarif für den Salonwagen.

Yverdon, den 17. Mai 1898.

Betriebschef der Eisenbahn Yverdon-Ste. Croix.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

20

406. ( /9s) Badisch-württembergischer Personen- und Gepäcktarif.

Nachtrag IV.

Auf 1. Mai 1898 ist Nachtvag IV zum badisch-württembergischen Personen- und Gepäcktarif erschienen.

Die in den Nachtrag aufgenommenen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter genehmigt worden.

Karlsruhe, den 3. Mai 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

407. (30/9s) Badisch-pfälzischer Personen- und Nachtrag III.

Gepäcktarif.

Auf 1. Mai 1898 gelangt Nachtrag III zum badisch-pfälzischen Personenund Gepäcktarif zur Ausgabe.

Die im Nachtrag enthaltenen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I(3) genehmigt worden.

Karlsruhe, den 3. Mai 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

176

408. ( zo /98) Oberrheinisch-belgisch-französisch-englischer Personentarif über Köln. Nachtrag 1.

Der Nachtrag I ist erschienen.

Karlsruhe, den 3. Mai 1898.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

(20/98) Interner Gütertarif der N 0 B, vom 1. Mai 1896.

Nachtrag 11.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung Nr. 141 im Publikationsorgan Nr. 7 bringen wir zur Kenntnis, daß die damit angekündigten Taxänderungen zu unserm internen Gütertarif, vom 1. Mai 1896, mit dem 1. Juni 1898 in Kraft treten. Der die neuen Taxen, sowie einige weitere Änderungen enthaltende Nachtrag II zum genannten Tarif kann vom 22. Mai an bei unsern Stationen, sowie bei unserm Tarif bureau unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 16. Mai 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

409.

(20/98Ì Gütertarif Bötzbergbahn -- Nordostbahn, vom i. August 1892. Nachtrag VI.

Mit 1. Juni 1898 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag VI in Kraft, enthaltend in der Hauptsache Taxänderungen im Verkehr mit den Stationen Felsenau und Mägenwyl.

Exemplare des Nachtrags können durch Vermittlung unserer Stationen oder bei unserem Gütertarif bureau unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 16. Mai 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

410.

(20/e8) Gütertarif N 0 B -- V S B, vom 1. Juni 1897.

Nachtrag I.

Mit 1. Juni 1898 tritt zum Gütertarif N 0 B -- V S B, vom 1. Juni 1897, ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Exemplare des Nachtrages können vom 22. Mai an bei unsern Stationen, sowie beim Gütertarif bureau unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 16. Mai 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

411.

177

él2. (20/9s) Direkte Gütertarife der NOB und Bötzbergbahn mit den übrigen schweizerischen Bahnen. Nachträge.

Mit 1. Juni 1898 treten zu folgenden Gütertarifen die nachbenannten Nachträge in Kraft: a. Gütertarif J S B -- Bötzbergbahn, vom 1. Juni 1892, Nachtrag III: &. Gütertarif S C B -- N 0 B, T S B und E H E , vom 1. Oktober 1894, Nachtrag II; ' c. Gütertarif S T B -- Ostschweiz, vom 1. Juni 1897, Nachtrag I : d. Gütertarif LEB, H W B -- Ostschweiz, vom 1. Juni 1897, Nachtrag I; e. Gütertarif T S B, S E E und Bödelibahn -- Ostschweiz, vom 1. Juni 1897, Nachtrag I; f. Gütertarif J N -- Ostschweiz, vom 1. Oktober 1894, Nachtrag II.

In diesen Nachträgen sind die unter Ziffer 141 des Publikationsorgans vom 16. Februar 1898 in Aussicht gestellten Taxerhöhungen im Verkehr mit den Stationen Äugst, Felsenau und Mägenwyl, sowie einige anderweitige Änderungen durchgeführt.

Die oben sub c und d genannten Nachträge enthalten ferner neue Taxen für den Verkehr mit der Schweiz. Südostbahn und der sub e erwähnte einem Ausnahmetarif für Steine.

Die Nachträge können bei den beteiligten Verwaltungen direkt oder durch Vermittlung der Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 14. Mai 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

413. (20/9s) Interner Gütertarif der Schweiz. Centralbahn, vom i. Mai 4896. Nachtrag III.

Mit 1. Juni 1898 tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend verschiedene Berichtigungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 17. Mai 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

411. ( 20 /98) Gütertarif Bötzbergbahn -- A S B und Bremgarten?

SC B und E B, vom 1. Oktober 1884. Kachtrag VII.

Mit 1. Juni 1898 tritt zum obgenannten Gütertarif der Nachtrag VII in Kraft, enthaltend hauptsächlich Taxänderungen für den Verkehr mit den Stationen Äugst und Felsenau.

Basel, den 17. Mai 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn»

178

415. C 20 /»») Ausnahmetarif Nr. 24 für den Transport von Steinen, Kies, Mergel und Lehm im internen Gütertarif der S C B, vom i. Januar -1891. (Neuausgabe vom 1. Mai 1896.)

Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1898 an wird das Artikelverzeichnis des vorbenannten Ausnahmetarifes Nr. 24 in I. Serie, Alinea h, durch Aufnahme von ,,Hochofenschlacken" ergänzt.

Basel, den 17. Mai 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

416. ( 20 /98) Gütertarif AS B und Bremgarten -- N 0B, VSB RHB und T T B, vom i. Juni 1897. Nachtrag I.

Mit 1. Juni 1898 tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Distanz- und Taxänderungen zum Haupttarif.

Basel, den 17. Mai 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

417. ( 20 /9s) Interner Gütertarif der J S, B R und R V T, vom i. Dezember 4897. Nachtrag I.

Am Tage der Eröffnung der neuen Station Yvorne, zwischen Röche (Waadt) und Aigle gelegen, tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft.

Außer Distanzen nnd Taxen für die genannte Station enthält derselbe noch Änderungen zum Haupttarif.

Bern, den 13. Mai 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

8. Verkehr mit dem Auslande.

(20/98) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. von Stationen der badischen Bahn, der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, der königlichen Eisenbahndirektion Frankfurt al M., der kgl.

preußischen und großh. hessischen Eisenbahndirektion Mainz; der Main-Neckar - Bahn und der pfälzischen Eisenbahnen nach Stationen der central- und westschweizerischen Bahnen.

Nachtrag 1.

Am 1. Juni 1898 tritt ein Nachtrag I zum obgenannten Ausnahmetarif in Kraft. Derselbe enthält hauptsächlich Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 14. Mai 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

418.

179

é!9. (20/98) Norddeutsch-schweizerischer Eisenbahnverband, Teil II?

Heft 1, zweite Abteilung. Aufhebung und Einführung von Taxen.

Am 31. Mai 1898 treten die Frachtsätze für Köln Rheinstation außer Kraft. Dagegen wird die Station Köln Hafen mit Gültigkeit vom 1. Juni 1898 mit den für Köln Gereon für Wagenladungen bestehenden Taxen in das obengenannte Tarifheft aufgenommen.

Die Frachtsätze für Köln Hafen haben nur Gültigkeit für Frachtgüter in Wagenladungen nach und von der Hafenbahn der Stadt Köln.

Basel, den 17. Mai 1898.

Direkt ori n ut der Schweiz. Centralbahn.

e20. ( 20 /98) Teil H, Heft 2, erste Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife. Aenderung.

Unter Bezugnahme anf unsere Veröffentlichung in Nr. 9 des Publikationsorgans vom 2. März 1898 teilen wir Ihnen mit, daß die neuen, vom 5. Juni 1898 an gültigen Taxen für Kohlen ab norddeutschen Stationen nach Stationen der Schweiz. Südostbahn (Teil II, Heft 2, erste Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife) von heute an bei den Dienststellen der SOR zu erfahren sind.

Zürich, den 17. Mai 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

421. ( 20 /9s) Italienisch-schweizerischer Güterverkehr. Reexpeditionstarif für Mühlenfabrikate etc. ab Brunnen Lagerhaus, vom i. Juni 48,97. Nachtrag I.

Am 1. Juni 1898 tritt zum obigen Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend diverse Änderungen und. Ergänzungen des Haupttarifes, darunter neue, etwas erhöhte Taxen für die Stationen der Schweiz. Südostbahn.

Der Nachtrag kann gratis bei unserm kommerziellen Bureau bezogen werden.

Luzern, den 17. Mai 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

( 20 /9s) Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit einerseits und den Stationen der Centralund Westschweiz anderseits, vom i. September 1891.

Teilweise Aufhebung.

Die in obgenanntem Tarif für den Verkehr zwischen Lode transit und den Stationen der Neuenburger Jurabahn enthaltenen Taxen werden mit dem 31. Mai 1898 außer Kraft treten.

Neuenburg, den 17. Mai 1898.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

422.

180

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 12. Mai 1898: 210. Entwurf zum Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Südwestdeutschland -- GB, mit vorbehalten.

Genehmigt am 17. Mai 1898: 211. Nachtrag I zum Gütertarif für den Verkehr Waldshut -- N 0 B (einschließlich Bötzberghahn), Sihlthalhahn, T T B, V S B, R H B und S 0 B, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

212. Nachtrag I zum Gütertarif für den Yerkehr Basel badische Bahn -- N 0 B (einschließlich Bötzbergbahn), Sihlthalbahn, T T B, R H B, V S B und S 0 B, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

213. Nachtrag I zum Gütertarif für den Verkehr Basel S C B -- N 0 B (einschließlich Bötzbergbahn), Sihlthalhahn, T T B, R H B, V S B und S 0 B, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

214. Nachtrag I zum Ausnahmetarif Nr. 12 für Steinkohlen etc. im Verkehr von Stationen der preußischen Eisenbahndirektion St. Johann-Saarhrücken, der Reichseisenhahnen in Elsaß-Lothringen und der pfälzischen Eisenbahnen nach solchen der N 0 B (einschließlich der Bötzbergbahn), der T T B, der Sihlthalbahn, der S 0 B, der V S B (einschließlich der T B und W B, B) und der R H B, enthaltend verschiedene Änderungen und Berichtigungen.

215. Ausnahmetarif für die Beförderung von frischen Beeren aller Art, frischem Stein- und Kernobst und frischen Weintrauben als Stückgut im Verkehr zwischen badischen Stationen und solchen der N 0 B und der V S B (einschließlich der T B und W R B).

216. Plakattarif der E B für Sonntags-, Rundreise- und Lustfahrtbillete zu ermäßigten Preisen.

217. Plakattarif der V S B für Lust- und Rundfahrtbillete zu ermäßigten Preisen.

218. Plakattarif der N 0 B für Lnst- und Rundfahrtbillete zu ermäßigten Preisen, 219. Plakattarif der S OB, der A S B und der Linie Wohlen-Bremgarten für Lust- und Rundfahrtbillete zu ermäßigten Preisen.

220. Plakattarif der S T B für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillete zu ermäßigten Preisen.

221. Plakattarif der J S für Sonntags-, Lustfahrt- und Knndreisehiliete zu ermäßigten Preisen im direkten Verkehr.

222. Nachtrag I zum Gütertarif für den Verkehr A S B und Bremgarten -- N 0 B, V S B (einschließlich T B .und Wald-Rüti-Bahn), R H B und T T B (Heft I), enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

223. Plakattarif
der S 0 B und der Dampfbootgeaellschaft Wädensweil für Sonntags-, Lust- und Rundreisebillete zu ermäßigten Preisen.

224. Nachtrag III zum internen Gütertarif der S C B, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

181

225. Taxermäßigung für Steintransporte in Wagenladungen ab St. Margrethen, Dielsdorf und Steinmaur nach Winkeln.

226. Plakattarif der Arth-Rigi-Bahn für Sonntags- und Lustfahrtbillete zu ermäßigten Preisen.

227. Plakattarif der L H B für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillete.

228. Änderung der Tarifdistanzen Brugg transit und Othmarsingen transit -- Rüthi (St. Gallen) im Distanzenzeiger für den Verkehr A S B -- Ostschweiz.

229. Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Kilometerabonnemente der Birsigthalbahn.

230 Ausnahmetarif für Holzstoff und Holzzellstoff (Cellulose) im norddeutsch-schweizerischen Verkehr.

231. Nachtrag VII zum Gütertarif für den Verkehr Bötzbergbahn -- A S B und Bremgarten, S C B und E B (Heft III), enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

232. Aufnahme der Station Köln Hafen mit den für Köln Gereon für Wagenladungen bestehenden Taxen in das norddeutsch-schweizerische Gütertarifheft l, zweite Abteilung.

233. Aufnahme des Artikels ,,Hochofenschlacken" in die Serie l des internen Ausnahmetarifs Nr. 24 für Steine etc. der S C B.

234. Nachtrag XII zum internen Personen- und Gepäcktarif der J S, B R B und R V T, enthaltend in Hauptsache die infolge der Eröffnung der Station Yvorne nötigen Ergänzungen.

235. Änderung der im Heft 2, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife (Ausnahmetarife für Steinkohlen etc.) enthaltenen Taxen für den Verkehr mit der S 0 B.

236. Nachtrag II zum internen Personen- und Gepäcktarif der TverdonSt. Croix-Bahn, enthaltend in Hauptsache neue Abonnementstaxen und einen Tarif für den Salonwagen.

237. Entwurf zu Teil II, Abteilung B, der schweizerisch-italienischen Gütertarife, enthaltend die Schnitttaxen für die italienischen Strecken.

238. Entwurf eines Nachtrags l zum Reexpeditionstarif für Mühlenfabrikate, Samen und Sämereien ab Brunnen Lagerhaus nach nördlich davon gelegenen schweizerischen Stationen.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bandesrat hat in seiner Sitzung vom 18. Mai 1898 dem Entwurf zum Nachtrag IV zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, enthaltend u. a. die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Retourbillete auf 10 Tage für Entfernungen von 11 km. und mehr, zur Anwendung auf 1. Juni 1898, die Genehmigung erteilt.

182

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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