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Schweizerisches Bundesblatt.

50. Jahrgang. V.

Nr. 51.

7. Dezember 1898.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 6 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Baum 15 Rp. -- Inserate franko an die Erpedition.

Druck und Expedition der Sachdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1898 (III. Serie).

(Vom 29. November 1898.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (III. Serie) zu unterbreiten.

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung.

I. Eidgenössische Anleihen.

C. Provision und Spesen auf der Amortisation und Verzinsung der Anleihen Fr. 10,000 II. Verzinsung von Passivkapitalien.

An den Specialfonds für Versicherungszwecke 3 % Zinsvergütung von Fr. 2,000,000 für das Jahr 1898

,, 60,000 Fr. 70,000

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. V.

22

318 Ad I, C. Dieser Posten wird durch den schon mehrerwähnten Umstand bedingt, daß die Bundeskasse den größern Teil der zur Einlösung gelangenden Obligationen und Coupons der eidgenössischen Anleihen in Paris zu decken hat, und diese Devise auch im laufenden Rechnungsjahr durchwegs nur mit Aufgeld, das zeitweise bis 1/a % betrug, erhältlich war.

Ad II. Durch Bundesbeschluß vom 28. Juni d. J. wurden dem Specialfonds für Versicherungszwecke weitere 2 Millionen Franken aus dem Rechnungsergebnis von 1897 zugeschieden. Wir beantragen hierfür eine Verzinsung zu 3 % (wie für die erste Einlage) für das Jahr 1898.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder und die Kommissionen Fr. 10,000 3. Bedienung 300 Fr. 10,300 Infolge der außerordentlichen Herbstsession werden die Budgetkredite l und 3 wahrscheinlich um etwas überschritten werden, weshalb Sie uns obige Nachtragskredite gewähren wollen.

B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen Fr. 5000 Der unter dieser Rubrik pro 1898 bewilligte Kredit von Fr. 25,000 war gegen Mitte Oktober beinahe erschöpft. Für die seither stattgefundenen und bis Ende des Jahres noch stattfindenden Kommissionssitzungen bedürfen wir eines Nachtragskredites, dessen Höhe auf obige Summe bemessen werden sollte, um allen Eventualitäten begegnen zu können.

319

D. Bundeskanzlei.

2. Material.

f. Dienstkleidung

Fr. 200

Die Neuanschaffung zweier Weibelmäntel in Bündesfarben und eines Weibelhutes (Zweispitz) macht diese Kreditüberschreitung notwendig.

3. Druckkosten für Volksabstimmungen

Fr. 1000

Wir bedürfen einen solchen Nachkredit zur Deckung der Druckkosten für die Volksabstimmung vom 13. November 1898, da die Kosten der Abstimmung vom 20. Februar 1898 den im Budget vorgesehenen Kredit von Fr. 20,000 größtenteils absorbiert haben.

E. Bundesgericht.

I. Gerichtshof.

b. Entschädigung an Ersatzmänner

Fr.

1,800

,, ,,

5,352 3,100

III. Allgemeine Ausgaben.

a. Publikation der bundesgerichtlichen düngen f. Betreibungsstatistik

Entschei- .

Fr. 10,252 Ad I, b. Der eröffnete Kredit von Fr. 2000 ist wegen der andauernden Krankheit eines Gerichtsmitgliedes jetzt schon verbraucht. Da noch andere Krankheits- und Verhinderungsfälle eingetreten sind, so konnte die Stellvertretung der abwesenden Gerichtsmitglieder nicht immer durch andere Mitglieder des Gerichts erfolgen, und mußten wiederholt Suppleanten zugezogen werden.

Da diese .Notwendigkeit vorderhand noch fortbesteht, werden voraussichtlich bis Ende des Jahres Fr. 1800 Nachtragskredit erforderlich sein.

Ad III, d. Die Druckkosten für den 23. Band betragen Fr. 6041. 45, also sie allein Fr. 1041. 45 mehr als der zur Verfügung stehende Kredit. Dazu kommen noch Fr. 1720 für den

320 Neudruck des Bandes 1883, der bereits fertig ist, und Fr. 1610 für den Neudruck des Bandes 1884, der noch im Laufe des Jahres abgeliefert werden wird. Der Neudruck dieser Bände, sowie des Bandes 1886, der ebenfalls vergriffen ist, ist im Einverständnis mit dem Bundesrat unternommen worden. Zur Deckung dieser Kosten, sowie des .fehlenden Betrages für den Druck des Bandes XXIII wird der Nachtragskredit von Fr. 5352 verlangt.

Ad III, f. Zur Bestreitung der Kosten für die Betreibungsstatistik wurde letztes Jahr dem Bundesrat zu Händen der Bundesversammlung ein Gesuch um Aussetzung eines Kredits von Fr. 4000 unterbreitet, und von letzterer ist am 2. Juli 1897 dieses Gesuch bewilligt worden. Dieser Ansatz wurde in Anlehnung an eine gleich hohe, in die frühern Budgets aufgenommene Summe für die Betreibungsstatistik verlangt. Nachdem aber diese Statistik feste 'Gestalt angenommen und zum erstenmal, d. h. für das Jahr 1897, ·die statistischen Formulare A, B, C, D durch die zuständigen Beamten und Behörden ausgefüllt und dem Bundesgerichte übermittelt worden sind, stellt es sich heraus, daß der Budgetposten von Fr. 4000 zur Bestreitung der für die Ausfüllung der Formulare normierten Entschädigungen und der Druckkosten nicht ausreicht, sondern daß hierfür ein Betrag von cirka Fr. 7100 erforderlich sein .wird. Es ergiebt sich somit nach Abzug der bewilligten Fr. 4000 eine Mehrausgabe von Fr. 3100, was uns veranlaßt, einen Nachtragskredit in dieser Höhe zu verlangen.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

4. Sekretär für das Naturalisationsbureau . . .

12. Besoldung des Ministerresidenten und Generalkonsuls in Buenos Aires fl 19. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien 20. Repräsentationskosten

Fr.

3,438

,, ,,

2,917 7,000 5,500

Fr. 18,855

321 Ad 4. Der bisherige Inhaber dieses Postens, Herr Karl Faller, verstarb am 4. September abhin, und seine Noterben erhielten einen Gehaltsnachgenuß in der Höhe einer Jahresbesoldung, d. h.

einen Betrag von Fr. 4000. Da jedoch der Nachfolger des Verstorbenen mit einer Anfangsbesoldung von Fr. 3500 gewählt wurde und sein Amt erst am 15. November antrat, so bedürfen wir nur eines Nachtragskredits von Fr. 3438.

Ad 12. Zur Ergänzung des Besoldungsnachgenusses, den wir den Erben des am 21. Juli d. J. verstorbenen Ministerresideuten in Buenos Aires, Herrn Emil Rodé, bewilligt haben, ist ein weiterer Kredit von Fr. 2917 erforderlich.

Ad 19. Zur Anweisung der noch ausstehenden Rechnungen für verschiedene Grenzregulierungen und Vorarbeiten zur Herstellung einer Grenzkarte, sowie zur Deckung der aus der Konferenz gegen die Anarchisten in Rom entstehenden Kosten bedürfen wir noch eines Zuschusses von Fr. 7000.

Ad 20. Der hierfür bewilligte Kredit von Fr. 10,000 ist bereits um Fr. 5000 überschritten. Zur Ausgleichung dieses Déficits und zur Deckung der bis Ende des Jahres noch zu bestreitenden Ausgaben ersuchen wir Sie, uns weitere Fr. 5500 bewilligen zu wollen.

B. Departement des Innern.

II. Centralbibliothek

Fr. 1500

Verschiedene außerordentliche, nicht wohl abweisbare Bestellungen, worunter namentlich eine subventionsweise Subskription auf 100 Exemplare der Geschichte der Schweizertruppen in französischen Diensten (1816--1830), von Professor Dr. Maag in Biel (Preis per Exemplar Fr. 12), machen es notwendig, um einen Zuschuß von der ausgesetzten Höhe zum Bibliothekkredit nachzusuchen.

IV. Statistisches Bureau.

3. D r u c k a r b e i t e n 5. ß u r e a u b e d a r f und B i b l i o t h e k .

6. R e i s e k o s t e n und V e r s c h i e d e n e s

.

.

. .

. .

Fr. 2493 1400 fl ,, 450 Fr. 4343

Ad 3. Der Nachkredit wird nötig infolge der endgültigen Druckabrechnung der beiden Publikationen ,,Statistik der Schwach-

322

sinnigen'· und ,,Bevölkerungsbewegung, Ehe, Geburt und Tod, II. Teil".

Ad 5. Der auf dieser Rubrik gewünschte Nachkredit rührt her infolge Ankauf einer großen, lOstolligen Rechenmaschine und infolge Mehrausgabe für notwendige Büchereinbände.

Ad 6. Die auf Rubrik ,,Reisekosten und Verschiedenes" benötigten Fr. 450 beziehen sich auf eine Vergütung für die Abschrift der ärztlichen Rekrutenaushebungsresultate der fünfjährigen Zusammenstellung als auch für Reiseauslagen, welche die Aufarbeitung der schweizerischen Armenstatistik infolge Einholung diesbezüglicher Daten an Ort und Stelle nötig machen.

VII. Beiträge an Anstalten.

8. Schweizerisches Landesmuseum

Fr. 61,206

Nachdem die Installation dieser Anstalt Ende Juni laufenden Jahres stattgefunden, erweisen sich die für die innere Einrichtung derselben, die Installation der Sammlungsgegenstände und einen Teil der Eröffnungsfeier bewilligten Kredite als ungenügend. Die Kommission ist daher mit einem Nachkreditgesuche eingelangt, welches die Bewilligung der hiernach aufgeführten Summen begehrt.

A. V e r w a l t u n g .

3. Restaurationskredit Der im Budget vorgesehene Posten wurde größtenteils im ersten Halbjahre aufgebraucht, da es selbstverständlich wünschenswert erschien, auf den Eröffnungstag hin eine möglichst große Anzahl reparationsbedürftiger Altertümer in ausstellungsfähigen Stand zu setzen. Die Restaurationsarbeiten konnten aber seither aus naheliegenden Gründen nicht eingestellt werden.

Fr. 2,000

B.!aM u s e'u m^b e[t r i e b.

1. Bedienung, Beheizung, Beleuchtung, Sicherungsdienst.

Für Uniformierung des Hauswarts, des Oberaufsehers, der Aufseher und des Ausläufers CKommissionsbeschluß vom 26. April 1898) . . . Fr. 2,800 Übertrag

Fr. 2,800

Fr. 2,000

323

Übertrag Fr. 2,800 Fr. 2,000 Mehrausgaben für frühere Anstellung des ständigen Aufsichtspersonals wegen des beschleunigten Eröffnungstermins . . ,, 3,600 Elektrische Beleuchtung des noch nicht abgeschlossenen Museumshofes, zu Sicherheitszwecken ,, 2,500 Unvorhergesehene Anschaffungen zum Betrieb des Museums (Bodenbeleg, Matten, Leitern, Werkbänke, Bohrmaschine etc.)

,, 2,000 ,, 10,900 C. I n s t a l l a t i o n s p e r i o d e .

Ausgaben für Anstellung vermehrter Hüliskräfte auf den Installationstermin und seitherige Instaüationsarbeiten ,, 1,500 D. E x t r a k r e d i t (vgl. A. S. n. F. XV, 609).

Auf dem durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1896 bewilligten Extrakredit von Fr. 112,300 für die Deckung der Installationskosten des schweizerischen Landesmuseums wird sich ein Ausgabenüberschuß herausstellen von E. Fest m é d a i l l e und D e n k s c h r i f t .

Für diese wurde ein Kredit von Fr. 31,000 bewilligt, (vgl. Bimdesbl. 1898, II, 705 und 706). Die Arbeiten für diese Werke konnten erst nach der Bewilligung des Kredites vergeben werden, welcher Umstand die Herstellung sehr beengte und die daherigen Kosten vermehrte. Anderseits erhielt die Festschrift eine bedeutende Vermehrung an Text und Illustrationen, was ihren Wert hob, aber auch die Kosten steigerte, so daß aus der Erstellung beider Werke nun ein Kostenüberschuß entstanden ist von Dagegen wird aus dem Verkauf einer Anzahl Exemplare beider Werke eine nicht unbedeutende Summe wieder der Staatskasse zufließen.

Übertrag

,, 13,330

,,

7,976

Fr. 35,706

324

Übertrag

Fr. 35,706

F. N e u e E r w e r b u n g .

Wegnahme der mittelalterlichen Fresken in der St. Michaelskirche in Zug und Überführung derselben ins Landesmuseum Während des Abbruches der St. Michaelskirehe in Zug zeigte es sich, daß die Wände derselben mit Fresken aus dem 15. Jahrhundert übermalt waren, welche unter einer weißen, leicht entfernbaren Schicht Tünche lagen. Der vorzügliche Zustand dieser hervorragenden Werke monumentaler Kirchenmalerei ließ deren Erhaltung als im höchsten Grade wünschenswert erscheinen. Da die Abbrucharbeiten jedoch keinen Aufschub erleiden durften, galt es, rasch zu handeln.

Die Museumskommission beschloß daher in ihrer Sitzung am 21. Oktober, im Einverständnis des an derselben anwesenden Vorstehers des Departements des Innern, sofort zur Wegnahme der Fresken zu schreiten.

Mit den Abbrucharbeiten der Kirche wurden gleichzeitig noch einige andere kirchliche Altertümer entbehrlich, deren Erwerbung für das Landesmuseum sehr wünschenswert erschien und die für die Summe von Fr. 2500, welche in obigem Ansätze inbegriffen ist, erhältlich waren.

G. A u s b a u des S c h w e i z . L a n d e s m u s e u m s Dieser Ansatz bildet einen Beitrag an die Kosten von Ausbauarbeiten in den Dachböden der Abteilungen VI und VII und in den vier Stockwerken des Thorturmes, welche die Stadt Zürich nach dem Wunsche der Museumskommission über den genehmigten Plan und Devis hinaus ausführte und deren Kosten sich im ganzen auf Fr. 35,000 belaufen.

Für die nähere Begründung und Erläuterung sowohl dieses Ansatzes als der übrigen erlauben wir uns, auf die Ihren Kommissionen zur Verfügung gehaltenen Akten' zu verweisen.

Total des für das Landesmuseum anbegehrten Extrakredites

,,

8,000

,, 17,500'

Fr. 61,206

325VIII. Verschiedenes.

2. Jahrbuch für das schweizerische Unterrichtswesen

Fr. 410

Das größere Material, welches die im laufenden Jahre erschienene Ausgabe des Jahrbuches für das schweizerische Unterrichtswesen (umfassend die Jahre 1895 und 1896) zur Darstellungbringt, hat auch die Kosten derselben in unerwarteter Weise gesteigert. Der Preis des Exemplars kam infolgedessen auf Fr. 7 zu stehen (statt auf Fr. 4 wie früher). Bei dieser Preishöhe reichte-der uns im laufenden Jahre für die Unterstützung der Publikation zur Verfügung gestellte Kredit nicht hin, um die bisher übliche Zahl von 600 Exemplaren anzuschaffen. Um nicht eine finanzielle Einbuße auf der Herausgabe der Publikation zu erleiden, wünscht der Herausgeber, daß unser Departement des Innern nicht nur diebezeichnete Anzahl Exemplare voll beziehe, sondern daß es nocb wenigstens 30 Exemplare dazu nehme. Hierzu ist ein Kredit von Fr. 4410 erforderlich. Im Hinblick auf den Wert, den das Buch sowohl für die Bundesverwaltung als die kantonalen Verwaltungen, besitzt, und da es sozusagen einzig auf Staatsunterstützung angewiesen ist, wünschen wir dem Gesuch zu entsprechen.

4. Unvorhergesehenes

Fr. 2000

Verschiedene bei Aufstellung des Budgets für das laufende Jahr noch nicht in Aussicht gestandene Konferenzverhandlungen, wie z. B. betreffend Übernahme der Bürgerbibliothek in Luzern,.

Errichtung einer magnetischen Centralstation und magnetische Aufnahme der Schweiz, Unterstützung der Primarschule durch den Bund etc., nötigen uns durch die Ausgaben, welche sie veranlassen,, um den angesetzten Zuschuß für diese Kreditrubrik nachzusuchen..

IX. Oberbauinspektorat.

II. Bureaukosten und Verschiedenes.

c. Arbeitskosten für Aufnahmen an Flußkorrektionen und Wildbachverbauungen Fr.

1000

Der ordentliche Kredit von Fr. 2500 wird dieses Jahr wegenausgedehnteren Terrainaufnahmen nicht ausreichen. Neben den; üblichen Operationen an der Rhone im Kanton Wallis, am Lammbach bei Brienz, an der Emme und Ilfis bei Emmenmatt etc.

sind dieses Jahr bedeutende Aufnahmen und Messungen am Rhein

326 zwischen Neuhausen und Basel, gemeinsam mit Baden, notwendig geworden, welche eine Erhöhung des Budgetpostens um die oben angegebene Summe zur Folge haben.

In Anbetracht der Wichtigkeit dieser Arbeiten, welche es ·ermöglichen, sich über das Verhalten der verschiedenen Flußläufe genaue Rechenschaft zu geben, konnte deren Ausführung nicht aufgeschoben werden.

Wir ersuchen Sie, uns die Mittel zur Deckung der dadurch entstandenen Mehrkosten, die sich auf cirka Fr. 1000 belaufen werden, nachträglich zu bewilligen.

III. Reisekosten und Expertisen

Fr. 13,000

Bezüglich des im Jahre 1891 angekündigten Prozesses des Herrn Fabrikanten Karl Kunz in Ellikon a. d. Thur contra Bund wegen dem durch die Korrektionsarbeiten an der Thur und am Binnenkannl bei Franenfeld verursachten Schaden kam dieses Jahr eine Einigung zu stände, wonach gegen Zahlung von Fr. 10,000 und die Übernahme der bundesgerichtlichen Kosten seitens der Eidgenossenschaft die Entschädigungsklage zurückgezogen würde. Wir haben dieser Vereinbarung seiner Zeit die Genehmigung erteilt, um so eher, als diese Entschädigung derjenigen, welche im Expertengutachten angegeben war, entsprach, und wir möchten Sie hiermit ersuchen, uns nachträglich die Mittel zu bewilligen, welche zur Deckung der uns aus dieser Angelegenheit erwachsenen Kosten notwendig sind.

Dieselben belaufen sich: a. Entschädigung an Fabrikant Karl Kunz in Ellikon a. d. Thur Fr. 10,000.-- b. Rechnung des Herrn Fürsprecher Seßler in Bern, in der Eigenschaft als Anwalt der Eidgenossenschaft ,, 1,056.20 . Rechnung der schweizerischen Bundesgerichtskanzlei für Instruktions- und Expertenkosten, abzüglich zwei in den Jahren 1895 und 1897 geleistete a conto-Zahlungen von je Fr. 500 ,, 836. 50 Wir erlauben uns, durch Zusetzung eines Betrages von ,, 1,107.30 unser Nachtragskreditbegehren für diese Rubrik auf Fr. 13,000.-- zu erhöhen zur Bestreitung von dieses Jahr in größerem Maßstabe ·vorgekommenen Inspektionsreisen.

327 Das ganze Dossier der Angelegenheit Kunz mit sämtlichen Akten, Berichten und Gutachten steht jederzeit zur Verfügung der Kommissionen.

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke

. Fr. 129,000

50. T e s s i n k o r r e k t i o n von Bellinzona bis zum Langensee (Nachsubvention).

(Bundesbeschluß vom 10. Dezember 1897) 1. Jahresrate, jährliches Maximum . . . . Fr. 80,000 51. U m b r ai 1s t r äße.

(Bundesbesehluß vom 8. Oktober 1. Jahresrate, jährliches Maximum

1897) ,,

49,000

Fr. 129,000 In diesen beiden Bundesbeschlüssen ist die Auszahlung der 1. Jahresrate für das Jahr 1898 in Aussicht genommen worden.

Da jedoch diese Subventionen erst später bewilligt wurden, konnten die betreffenden Jahresraten ins ordentliche Budget nicht mehr aufgenommen werden. Die Arbeiten an beiden Objekten sind so weit fortgeschritten, daß dieses Jahr mit den Anzahlungen wird begonnen werden können ; wir ersuchen Sie daher, die hierzu ·erforderlichen Kredite auf diesem Wege bewilligen zu wollen.

IVa. Beitrag an die Simplonkantone für den Simplondurchstich

Fr. 900,000

Mit Bundesgesetz vom 22. August 1878-und Bundesbeschluß vom 27. April 1887 wurde den Kantonen Bern, Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf für den Simplondurchstich eine Subvention von 4*/2 Millionen, zahlbar in fünf Annuitäten, bewilligt.

Nachdem nun sämtliche Formalitäten erfüllt worden waren, konnte diesen Herbst mit den Arbeiten begonnen werden, so daß der Auszahlung der ersten Rate in obgenanntem Betrage, gemäß Bundesbeschluß vom 30. Juni 1898, nichts mehr im Wege stand.

Die erforderliche Summe konnte seiner Zeit im ordentlichen Budget nicht aufgenommen werden,i so daß wir Sie um deren O O nachträgliche Bewilligung ersuchen müssen.

Im übrigen erlauben wir uns, Sie bezüglich dieser Rubrik auf die Auseinandersetzungen auf Seite 108 und 109 der bundesrätlichen Budgetbotschaft für das Jahr 1899 zu verweisen.

328

X. Direktion der eidgenössischen Bauten.

N. Bureaukosten.

Bureaubedürfnisse, Zeichnungsmaterialien, Drucksachen, Lithographiekosten, litterarische Anschaffungen, Telegramme und Porti Fr. 200O Infolge der konstanten Geschäftsvermehrung bei dieser Abteilung und des dadurch bedingten Mehrbedarfes an Bureaurnaterial reicht der bewilligte Betrag nicht mehr aus, so daß wir um einen Nachtragskredit von Fr. 2000 nachsuchen müssen.

IV. Hochbauten

Fr. 80,177

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten.

1. Nachdem die aus dem Nachlasse der Künstlerfamilie Vela in Ligornetto stammenden Kunstwerke von der Eidgenossenschaft übernommen worden waren, hatte sich einerseits mit Rücksicht auf die Überfüllung der meisten Lokale in der Villa Vela und die dadurch verursachte ungünstige Aufstellung der Kunstgegenstände,, andererseits aber infolge der vorgenommenen Umbauten und der Schaffung eines neuen großen Ausstellungssaales die Notwendigkeit ergeben, eine gänzliche Neuordnung der Werke vorzunehmen. Eswerden hiermit zwei Sachverständige betraut. Die dadurch entstandenen Kosten, welche unmöglich vorher berechnet werden konnten, belaufen sich mit Zuzug einiger Rechnungen für Expertisen und Deserviten, so.wie einer Kuratorenrechnung und der Jahresbesoldung des Hauswartes auf Fr. 5,344 Hierzu kommt'noch eine Mehrausgabe von . . .,, 2,369 welche wesentlich von unvorhergesehenen Arbeiten herrührt, die durch den baufälligen Zustand mehrer verdeckter Bauteile verursacht wurden.

2. Sie haben in der diesjährigen Frühjahrssession für den Ankauf eines Hauses für die Zollverwaltung in Grenzacherhorn bei Basel den nötigen Kredit bewilligt. Das Gebäude ist auf 1. Juli in den Besitz des Bundes übergegangen und auf 1. Oktober von den Mietsleuten geräumt worden. Es mußten einige für die zweckmäßige Ausübung des Zolldienstes notwendige bauliche Einrichtungen angeordnet werden, Übertrag Fr. 7,713

329 Übertrag Fr. 7,713 tei welchem Anlasse auch verschiedene Instandstel·lungsarbeiten zur Ausführung gelangten. Die Kosten werden zu stehen kommen auf ,, 2,100 3. Bei der Erstellung des Postgebäudes an der .,,Rue du Montblanc11 in Genf war noch unentschieden, .zu welchen Zwecken das zweite Stockwerk Verwendung finden soll, daher von einem Ausbau des letztern Umgang genommen wurde. Es hat sich seither das Postdepartement entschlossen, diese Räume vorläufig nicht zu eigenen Zwecken zu verwenden, sondern ·sollen solche in Miete gegeben werden. Ein Teil dieses Stockwerkes ist nun an die genferische Sektion «des schweizerischen Alpenklubs vermietet worden, und es muß der Ausbau des vermieteten Teiles sofort an Hand genommen werden, welcher laut Kostenberechnung zu stehen kommen wird auf 12,000 fl 4. Es erwies sich als absolut notwendig, ohne "Verzug die Blitzplatten und Bleisicherungen der Telephoncentralstation in den Postgebäuden in Bern, .Solothurn, Liestal und Glarus in feuersichern Räumlichkeiten unterzubringen. Die Gesamtkosten der da.herigen Einrichtungen sind veranschlagt zu ...

,, 9,100 5. Die Kosten für den Wiederaufbau des teil·weise abgebrannten Telephongebäudes in Zürich, wobei bezüglich der Baukonstruktionen und der Raumeinteilung die speciellen Bedürfnisse für den Telephon'dienst möglichst berücksichtigt wurden, werden zu «tehen kommen auf Fr. 120,000 Hieran stehen als Entschädigung von der kantonalen Brandversicherungsanstalt in Aussicht ,, 70,736 so daß noch zu decken bleiben . .

49,264 fl ° " ' ' ' Total Fr. 80,177 -c. Neubauten

Fr. 325,700

l. Der südliche Nachbar des mechanisch-technischen Laboratoriums in Zürich hat sich infolge eines Projektes zur Überbauung meines Grundstückes geneigt gezeigt, der Eidgenossenschaft einen «Streifen Land von 52,s m 2 zu Fr. 35 per m2 abzutreten.

330

Wir glaubten diese Gelegenheit benützen und den Kauf abschließen zu sollen. Dadurch wird es möglich, die Zufahrt zum Laboratorium von der Clausiusstraße her erheblich verbreitern und verbessern zu können. Die Kosten inklusive Vermarchungs- und Fertigungsgebühren werden rund Fr.

1,900 betragen.

2. Am 19. Juli laufenden Jahres ist das Tröcknegebäude der Pulverfabrik in Chur durch Explosion zerstört worden. Die Fabrikation war infolgedessen gehemmt, und es mußte daher mit aller Beförderung ein neues Gebäude erstellt werden ,, 11,500 3. Der auf dem Expropriationswege erworbene Bauplatz für das neue Zollgebäude in Thônex kam bedeutend höher zu stehen, als bei der Aufstellung der Kostenberechnung angenommen worden war, auch erforderte wegen des schlechten Untergrundes die Fundamentierung des im Überschwemmungsgebiete des Foron gelegenen Gebäudes bedeutende Mehrarbeiten, und es mußte auch für die Umgebungsarbeiten mehr, als berechnet, ausgegeben werden, so daß die Abrechnung gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag von Fr. 31,000 eine Überschreitung der Kosten von Fr. 12,300 aufweist. Wir ersuchen um Bewilligung eines Nachtragskredites von ,, 12,300 4. In das diesjährige Budget ist für das Postgebäude in Lausanne ein Kredit von Fr. 350,000 eingestellt. Infolge raschern Fortschreitens der Arbeiten, als vorgesehen, reicht jedoch dieser Betrag nicht aus, und wir bedürfen für das laufende Jahr auf Rechnung des von Ihnen unterm 24. März 1896 bewilligten Kredites noch weitere ,, 300,000 Total Fr. 325,700 V. Strassen- und Wasserbauten

Fr. 2500

Der im Anfang ganz unbedeutende Wasserandrang gegen die Kellermauern des.Zollhauses in Bonfol, dem man während der Ausführung der Baute durch die gewöhnlichen Vorsichtsmaßregeln entgegentreten zu können glaubte, ist seither immer stärker geworden, so daß nichts anderes übrig bleibt, als dem Übelstande durch Erstellung einer regelrechten Sickerungsanlage und Ableitung des Wassers nach einem tieferliegenden Grundstücke abzuhelfen.

331

VII. Mobiliaranschaffung und Unterhalt für die Centralverwaltung Fr. 12,000 Der Bedarf aa neuem Mobiliar war im laufenden Jahr wieder ein ganz außerordentlicher, besonders verursacht durch Einrichtung neuer Bureaux, daher wir eines weitern Kredites bedürfen von Fr. 12,000.

IX. Mietzinse flir die Centralverwaltung und Verschiedenes Fr. 2493 1. Infolge Personalvermehrung mußten für die Oberpostkon-·.

trolle weitere Lokale gemietet werden. Das für dieses Jahr zu entrichtende Mietzinsbetreffnis beträgt Fr. 667 2. Bei Anlaß der am 27. Oktober abbin stattgefundenen Bundessitzjubiläumsfeier der Stadt Bern erachteten wir es als geboten, bei sämtlichen Gebäuden, in denen eidgenössische Verwaltungen untergebracht sind, Dekorationen und Illuminationen anzuordnen. Zur Bestreitung der hieraus erwachsenen Kosten ersuchen wir um Bewilligung eines Kredites von 1826 fl Total Fr. 2493.

XI. Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

7. F o r s t k u r s e

Fr 1500

Bei Aufstellung des Budgets pro 1898 haben wir für Forstkurse die bisherigen durchschnittlichen Ansätze für einen interkantonalen Forstkurs und l bis 2 Bannwartenkurse in Rechnung gebracht. Zu dem interkantonalen Forstkurs ist infolge Verschiebung die zweite Hälfte eines speciellen Kurses für Unterförster der Kantone Waadt und Wallis hinzugekommen und ferner, als Folge des Bundesbeschlusses vom 15. April 1898, welcher das Bundesgesetz vom 24. März 1876 vom 1. August 1898 an auf die ganze Schweiz anwendbar erklärt, Gesuche der Kantono Zürich und Luzern um Subventionierung abzuhaltender Bannwartenkurse, sowie ein solches des Kantons Aargau um einen Bundesbeitrag an dessen Waldbauschule. Ferner hat Waadt für den Herbst 1898 und das Frühjahr 1899 einen weitern Unterförsterkurs zur Subventionierung angemeldet.

Um alle diese Kurse durch Übernahme der Entschädigung der Lehrkräfte subventionieren zu können, bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 1500.

.332

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justiz- und Polizeiwesen.

I. Besoldungen.

·'i. Kanzlisten und Aushülfe

Fr. 750

Infolge steter Zunahme der Geschäfte und mit Rücksichf auf ·den Umstand, daß schon seit längerer Zeit die meisten Kanzleiarbeiten der Bundesanwaltschaft wegen Überladung ihres Personals ·durch die Departementskanzlei ausgefertigt werden mußten, wurde vom 15. September ab die Einstellung eines weitern provisorischen .·Gehülfen mit Fr. 150 monatlich notwendig.

II. Bundesanwaltschaft.

: 2 . Fremdenpolizei . . . "

F r . 10,000

Die im Budget vorgesehene Summe von Fr. 15,000 wurde ifür die Zahlung der jährlich wiederkehrenden Anforderungen der Kantone in Sachen der Fremdenpolizei verwendet. Im laufenden .Jahre sind infolge außerordentlicher Ereignisse (Italienerunruhen, Anarchistenausweisungen) außerordentliche Ausgaben erwachsen, die aus dem ordentlichen Kredit nicht gedeckt werden können.

Ein Betrag von Fr. 5400 ist bereits bezahlt, und die in Aussicht .stehenden weiteren Ausgaben in dieser Richtung werden nach .mutmaßlicher Schätzung eine annähernd gleich hohe Summe ausmachen.

III. Versicherungswesen.

II. Bureaukosten.

i. Druckkosten

Fr. 800

Das Budget des eidgenössischen Versicherungsamtes für 1898 ..sieht unter dieser Rubrik einen Posten vor von Fr. 6000. Dieser Kredit erweist sich auch für das laufende Jahr als ungenügend, da die Rechnung für den Druck des im letzten Frühling herausgegebenen Berichtes über Stand und Thätigkeit der unserer Aufsicht unterstellten Versicherungsgesellschaften im Jahre 1896 (deutsch und französisch) sich auf Fr. 6757 beläuft.

333

Die abermalige Druckkostenzunahme gegenüber früheren Jahren erklärt sich diesmal durch den Nachdruck von 100 Exemplaren der französischen Ausgabe, der Fr. 312 erforderte; dann aber namentlich durch Aufnahme eines vollständigen Wertschriftenverzeichnisses der Lebensversicherungsgesellschaften in den Bericht über das Jahr 1896 (siehe Seiten 125--154), was infolge der in das laufende Geschäftsjahr fallenden allgemeinen Konzessionserneuerung nicht wohl zu umgehen war und noch mehr Tabellen (161 gegen 157) veranlaßte, als der Bericht pro 1895 enthält, für welchen im verflossenen Jahre auch schon ein Nachkredit notwendig war.

Zur Deckung der daherigen Mehrausgabe bedürfen wir eines Nachkredites zu obigem Budgetposten von Fr. 800.

2 . Bureaubedürfnisse u n d Inspektionsreisen . . . .

Fr.500

Der unter dieser Rubrik vorgesehene Posten von Fr. 2400 genügt für 1898 deshalb nicht, weil wir folgende bei Feststellung 'des Budgetkredites nicht vorauszusehende außerordentliche Anschaffungen machen mußten: 112 Hefte für die Verzeichnisse der Versicherungsmaterialien der konzessionierten Versicherungsgesellschaften . Fr. 194 160 Berichtsformulare für Rück- und Mitversicherungsgesellschaften ,,151 Mathematisches Werk von Riern in zwei Exemplaren fl 200 Einbinden aller seit 1886 eingegangenen gedruckten Geschäftsberichte der konzessionierten Versicherungsgesellschaften ,, 121 zusammen Fr. 666 so daß wir zur Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen und notwendigen Anschaffungen eines Nachkredites von Fr. 500 bedürfen.

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal 7.

Fr. 10,650 Oberfeldarzt,

y. Bureaukosten Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. V.

Fr. 500 23

334

Der ordentliche Kredit war ungenügend, weil infolge Mehrarbeit (Neuorganisation der Artillerie und der Landwehr-Infanterie) außerordentliches Hülfspersonal herbeigezogen werden mußte.

8.

Oberpferdarzt,

d. Bureauaushülfe

Fr. 250

Dieses Begehren wird durch die gegen alles Erwarten zahl. reich eingegangenen Abschatzungsreklamationen bedingt, zu deren Erledigung auf längere Zeit ein verstärktes Aushülfspersonal erforderlich ist. Einen weiteren Grund bildet der Umstand, daß die Wiederholungskurse des III. und IV. Armeecorps fast vollständig auf die Herbstzeit fielen, so daß die von denselben herrührenden Arbeiten im gleichen Zeitraum ihre Erledigung erforderten.

10. Oberauditor b. Militärjustiz

Fr. 7,000 Fr. 2,000

Um alle noch einlangenden Rechnungen für die Verpflegung der kriegsgerichtlich Abgeurteilten bezahlen zu können, bedürfen wir eines Nachkredites von Fr. 2000.

c. Arrestantenverpflegung

Fr. 5,000

Dieser Kredit wurde im laufenden Jahre ausnahmsweise in Anspruch genommen, da verschiedene Rechnungen für Arrestantenverpflegung vom Jahre 1897 im Betrage von cirka Fr. 5000 verspätet einlangten und daher auf den diesjährigen Kredit angewiesen werden mußten.

12. Inspektionen des Materiellen

Fr. 900

Der Kredit von Fr. 3000 ist schon seit mehreren Jahren zu knapp bemessen worden, und zudem kommen die Reiseentschädigungen in diesem Jahre an die mit den Inspektionen betrauten Offiziere höher zu stehen als in den Vorjahren, weshalb wir eines Nachkredites von Fr. 900 bedürfen.

13. Waffenkontrolle in den Divisionskreisen.

b. Taggelder, Reisekosten, Entschädigungen an Stellvertreter und Büchsenmacher Fr. 2,000

335 Obschon dieser Posten im Budget pro 1898 um Fr. 2000 erhöht wurde, sind wir gleichwohl im Falle, einen Nachkredit in obigem Betrage verlangen zu müssen, um alle noch einlangenden Rechnungen bezahlen zu können. Die Mehrausgabe rührt hauptsächlich von dem Umstände her, daß die Stellvertreter der Waffenkontrolleure in viel höherem Maße beigezogen werden mußten, als dies bei der Budgetaufstellung vorauszusehen war.

B. Instruktionspersonal 3. Artillerie

'

Fr. 12,800 Fr. 8,400

l. Bildung von Instruktoren

Fr. 4,000

Der Posten für Bildung von Instruktoren ist schon seit mehreren Jahren mit dem gleichen Ansatz von Fr. 5600 in das Budget aufgenommen worden, und es hat diese Summe genügt, um einen Instruktor oder definitiven Instruktionsaspiranton für ein Jahr xu seiner Ausbildung in eine auswärtige Armee abkommandieren au können. Im laufenden Jahre sind nun aber gleichzeitig zwei Offiziere abkommandiert worden, von denen der eine speciell als Reitlehrer ausgebildet werden soll, so daß der genannte Kredit überschritten wird. Auch bringen es die Dienstverhältnisse in der betreffenden Nachbararmee mit sich, daß unsere Offiziere ein zweites Pferd halten müssen, um den Dienst in richtiger Weise versehen zu können.

Zur Bestreitung dieser Mehrauslage bedürfen wir eines Nachkredites von Fr. 4000.

o. Reise- und Deplacementsentschädigungen .

. Fr. 4,400

Dieser Kredit war schon seit einigen Jahren zu niedrig bemessen, besonders darum, weil nun auch die definitiven Instruktionsaspiranten die gleichen Reise- und Deplacementsentschädigungen erhalten wie die Instruktoren.

6. Verwaltung, d. Reiseentschädigungen

Fr.

1,100

Im Interesse der Instruktion sahen wir uns veranlaßt, nicht mehr alle Schulen und Kurse der Verwaltungstruppen in Thun

336

abzuhalten, wodurch jedoch die Kosten für Deplacementsentschädigungen an die Instruktoren höher zu stehen kamen, als in den Vorjahren.

Wir sind daher im Falle, zur Deckung der daherigen Mehrauslagen um die Gewährung eines Nachkredites in obigem Betrage einzukommen.

7. Befestigungen.

1. St. G o t t h a r d : ff. Reise- und Deplaeementsentschädigungen

.

.

. Fr. 3,300

Aus diesem Kredit werden nicht nur die Reisekosten und Waffenplatzzulagen an das ordentliche und außerordentliche Instruktionspersonal, welches den Befestigungen zugeteilt ist, bezahlt, sondern es sind aus demselben auch alle Deplacementsentschädigungen an die Beamten der Gotthardbefestigungen anläßlich ihrer Dienstleistungen als außerordentliche Instruktoren zu bestreiten.

Es hatten dieses Jahr überdies sämtliche Auszügertruppen der Gotthard-Division ihren regelmäßigen Wiederholungskurs zu bestehen, wodurch auch mehr Instruktionspersonal zur Verwendung gelangte. Die Vermehrung des Instruktionspersonals hatte natürlich Mehrauslagen für Reisekosten und Waffenplatzzulagen zur Folge.

C. Unterricht

Fr. 582,042

1. Aushebung

Fr.

5,000

Aus den bei uns eingelangten Abrechnungen über die Kosten der Aushebung in den Kantonen ist zu entnehmen, daß die betreffenden Kosten gleich hoch zu stehen kommen wie im Vorjahre.

Die daherige Ausgabe betrug im Jahre 1897 . Fr. 89,560. 05 Pro 1898 stehen uns zur Verfügung . . . . ,, 85,000.-- Es sind daher durch Nachkredit zu verlangen oder rund Fr. 5000.

2. Rekrutenschulen

. Fr.

4,560. 05

Fr. 248,104

337

Bei allen Waffengattungen sind mehr Rekruten eingerückt und ausgebildet worden, als im Budget angenommen wurde, und zwar bei der Infanterie 769 Mann Kavallerie 38 ,, Feldartülerie 54 ,, Positionsartillerie 18 ,, Genie 71 ., Sanität 11 ,, Verwaltung 49 .,, Festungsartilleristen, St. Maurice 15 ,, Die Einheitspreise, welche im Budget angenommen wurden, werden bei der Infanterie, Feldartillerie, Genie, Sanität und Verwaltung voraussichtlich genügen, währenddem sich die Einheitspreise bei den Kavallerie - Rekrutenschulen um Fr. l, bei der Infanterie - Rekrutenschule St. Gotthard um 35 Cts., bei der Infanterie - Rekrutenschule St. Maurice um 70 Cts. höher stellen werden als die Budgetansätze. Bei der Positionsartillerie wird der vorhandene Kredit ausreichen.

a. Infanterie.

769 Mann à Fr. 3. 20 X 47 y2 Tage

Fr. 116,888

b. Kavallerie.

38 Mann à Fr. 7. 90 X 83 Tage .

520 Mann à Fr. l X 83 Tage . .

Fr. 24,916 ,, 43,160

c. Artillerie.

54 Mann à Fr. 7 X 58 Tage

,,

68,076

,,

21,924

,,

16,557

,,

1,240

,,

7,840

d. Genie.

71 Mann à Fr.. 4. 40 X 53 Tage e. Sanität.

11 Mann à Fr. 2. 30 X 49 Tage f. Verwaltung.

49 Mann à Fr. 4 X 40 Tage Übertrag

Fr. 232,525

338

Übertrag ff. Befestigungen.

1. St. G o t t h a r d .

220 Mann à 35 Cts. X 47 "s Tage

Fr. 232,525

,,

3.657

2. St. M a u r i c e .

110MannInfanteiïeà70Cts.X47YîTage Fr. 3,657 15 Mann Festungsartillerie à Fr. 9.50 X 58 Tage ,, 8,265 _,, 11,922 Fr. 248,104

3. Wiederholungskurse

Fr. 328,938

a. Infanterie Fr. 328,938 Das III. Armeecorps ist mit 680 Mann, das IV. mit 700 Mann mehr eingerückt, als im Budget .angenommen wurde. Ob der im Budget angenommene Einheitspreis von Fr. 3. 40 genügen wird, kann zur Stunde nicht festgestellt werden, da bis jetzt noch keine Komptab ili täten abgeschlossen werden konnten. Für die Wiederholungskurse der Nachdienstpflichtigen Auszug und Landwehr des I. und II. Armeecorps ist im Budget kein besonderer .Kredit vorgesehen, weil, mit Ausnahme der in die Schießschule einrückenden Übungsdetachemente, diese Mannschaft bisanhin zu einzelnen Bataillonen derjenigen Divisionen einzurücken hatte, welche ihren ordentlichen Wiederholungskurs zu bestehen hatten, und mithin in der budgetierten Zahl Inbegriffen war. Zu diesen Wiederholungskursen sind 3380 Mann eingerückt, für die wir einen Nachtragskredit zu verlangen im Falle sind, indem sich die budgetierten Einriickungsbestände des IV. Armeecorps, trotzdem dieselben gegenüber 1896 um 4 % erhöht worden sind, als unzureichend erwiesen haben. Rechnet man zu dieser Zahl noch die Nachdienstpflichtigen des III. und IV. Armeecorps mit 120 Mann, so ist für diese Wiederholungskurse mit rund 3500 Mann ein Naehtragskreditbegehren zu stellen. Als Einheitspreis dürften für diese Nachdienst-Wiederholungskurse Fr. 3. 20 genügen.

Zu den Nachdienstkursen, welche in Verbindung mit den Schieß-Schulen in Wallenstadt stattgefunden haben, sind 170 Mann mehr eingerückt ; der Einheitspreis dieser Kurse stellt sich auf Fr. 5. 60 statt Fr. 4. 30. Wir erhalten demnach :

339 III. und IV. Armeecorps : 1380 Mann à Fr. 3. 40 X 18 V« Tage

. . . .

Fr.

Nachdienstpflichtige des L, II., III. und IV.

Armeecorps : 3500 Mann à Fr. 3. 20 X 18 Tage (Dienstdauer des Auszuges 18 und der LandMehr 10 Tage) ; mit Rücksicht auf die kleine Zahl Landwehrtruppen kommt jedoch deren Dienstdauer hier nicht in Betracht.

86,802

,, 201,600

Nachdienstpflichtige zu den Schießschulen: 170 Mann à Fr. 5. 60 X 18 Tage Fr. 17,136 1000 Mann à Fr. 1. 30 X 18 Tage ,, 23,400 * 40'536 Fr. 328,938 Bei den übrigen Waffengattungen ist bei einzelnen Unterabteilungen weniger Mannschaft eingerückt, oder es stellen sich die Einheitspreise niedriger, wodurch Kreditrestanzen entstehen, welche allfällig entstehende Überschreitungen ausgleichen werden.

Bei der Kavallerie und Artillerie lassen sich überdies, da die meisten Kurse im Herbst stattfanden, auch nur einigermaßen genaue Berechnungen nicht aufstellen ; wir unterlassen es daher, bei den Wiederholungskursen noch weitere Nachtragskreditbegehren zu stellen. Auch bei den Cadreskursen sehen wir davon ab, Nachtragskredite zu verlangen, obwohl einzelne Unterabteilungen bereits überschritten sind oder überschritten werden, weil sich auf ändern Abteilungen wieder Restanzen ergeben, wodurch die Überschreitungen ausgeglichen werden.

D. Bekleidung

Fr. 161,855

I. Entschädigungen für Rekrutenausrüstung .

. Fr. 147,141

1. I n f a n t e r i e : 769 Füsiliere à Fr. 136. 70 2. K a v a l l e r i e : 38 Mann à Fr. 179. 15

Fr. 105,122

Übertrag

,, 6,808 Fr. 111,930

340

Übertrag 3. A r t i l l e r i e : 4 Kanoniere und Gebirgsartilleristen à Fr. 144. 80 . . ! " . . . .

18 Positionsartilleristen à Fr. 146. 60 50 Batterietrainsoldaten à Fr. 213. 75

Fr. 579 ,, 2,639 ,, 10,688 ---

Fr. 111,930

,,

13,906

4. G e n i e : 71 Mann à Fr. 147. 60

i ,,

10,480

5. S a n i t ä t : 11 Mann à Fr. 143. 40

,,

1,577

6. V e r w a l t u n g : 49 Mann à Fr. 143. 30

,,

7,022

7. F e s t u n g s t r u p p e n : 15 Mann à Fr. 148. 40

,,

2,226

Fr. 147,141 Die im Budget für das Jahr 1898 vorgesehene Anzahl von Rekruten aller Waffengattungen beläuft sich auf 16,645 ; die Zahl der wirklich ausgerüsteten Rekruten beträgt aber 17,670 Mann, und es bedingt die Differenz von 1025 mehr ausgerüsteten Rekruten eine Mehrausgabe von Fr. 147,141.

II. Entschädigung an die Kantone

Fr. 14,714

Entsprechend den für die Ausrüstung der Rekruten notwendigen Naehtragskrediten sind wir genötigt, diesen Kreditposten ebenfalls um Fr. 14,714 (10 °/o von Fr. 147,141) zu erhöhen.

G. Kavalleriepferde 2. Centralremontendepot

Fr. 50,500 Fr. 50,000

Als Grundlage des Budgets des Centralremontendepots muß eine sorgfältige Berechnung der Anzahl Pferdetage aufgestellt werden, nach welcher sich dann der Aufbau der Unterrubriken zu richten hat.

341 Pro 1898 basiert das Budget auf 170,000 Pferdetagen gegenüber 180,000 im Vorjahre. Wir glaubten, diese Reduktion durch die um einen Monat frühere Abgabe der Remonten in die Remontenkurse herbeiführen zu können. Es hat sich nun aber herausgestellt, daß sich die mutmaßliche Anzahl Pferdetage auf cirka 200,000 stellen wird, und zwar aus folgenden Gründen: Das laufende Jahr haben wir schon mit einem um 50 Pferde höheren Bestand angefangen, was zur Folge hatte, daß die Monate Januar und Februar 1900 Pferdetage mehr aufweisen. Pro März und April ging dann die Zahl Tage durch den früheren Beginn der Remontenkurse wieder erheblich zurück, wogegen im Mai die Pferdetage wieder ein Plus von bereits 600 gegenüber 1897 erfuhren durch vermehrte Einlieferung von Beobachtungs- und Redressurpierden.

Der Monat Juli bleibt sich gleich, dagegen steigt die Zahl Tage in den Monaten August und September infolge von Ankauf von 90 Remonten und starken Zuwachses von Kuranstaltspferden aus dem Truppenzusammenzug wieder über, den Bestand von 1897 um 1500 Pferdetage. Es ist hier gleich noch anzuführen, daß der wirkliche Bestand an Pferdetagen pro 1897 nicht, wie vorstehend angeführt, 180,000 betrug, sondern auf 209,000 angestiegen war.

Wenn wir nun 30,000 Pferdetage mehr aufweisen, als im Budget vorgesehen war, so müssen auch entsprechend mehr Wärterlöhne und Fouragerationen in Berechnung gezogen werden. Der Einheitspreis der Wärterbesoldung beträgt pro Pferdetag 55 Rappen oder 30,000 X 55 Fr- 16,500 und der Fouragerationen à Fr. 1. 40 X 30,000 . ,, 42,000 Total Fr. 58,500 Hiervon gehen an Einnahmen für Kuranstaltspferde aus Schulen und Kursen Fr. 8--10,000 ab, so daß noch ein Betrag von rund Fr. 50,000 zu decken bleibt.

5. Pferdeinspektionen

Fr. 500

Der seit Jahren für Pferdeinspektionen außer Dienst in das Budget eingestellte Kredit von Fr. 4000 reicht pro 1898 nicht aus.

Die Überschreitung wird hauptsächlich dadurch veranlaßt, daß im laufenden Jahre nebst den Rekrutenpferden auch noch eine größere Zahl Pferde von älteren Kavalleristen inspiziert werden mußten, weil der Zustand der Pferde beim Eintritt in den Wiederholungskurs auf schlechte Haltung außer Dienst schließen ließ. Mit Fr. 500 glauben wir auskommen zu können.

342

H, Unterstützung freiwilliger Militärvereine

Schiess- und

b. Mindererlös auf den scharfen Gewehrpatronen, Kaliber 7,B mm

Fr. 36,000 Fr. 35,000

c. Provision an die Munitionsverkäufer . . . . Fr.

1,000

Der Verbrauch von scharfen Gewehrpatronen, Kaliber 7,5 mm., durch das freiwillige Schießwesen war im laufenden Jahre ein ganz unerwartet starker. Mit Rücksicht auf das eidgenössische Schützenfest hatten wir im Budget einen Mehrkonsum von einer Million Patronen, d. h. einen Verbrauch von 13 Millionen gegenüber 12 Millionen Patronen im Vorjahre in Aussicht genommen. Dieser erhöhte Ansatz erweist sich immer noch als zu niedrig gegriffen, indem zur Stunde bereits mehr als 14 Millionen Gewehrpatronen, Kaliber 7,s mm., durch das freiwillige Schießwesen pro 1898 konsumiert sind. Da die Patronen den Schützen zu 6 Rappen per Stück abgegeben werden, während der Beschaffungspreis 8,5 Rappen beträgt, so bedingt der Mehrverbrauch einen Nachkredit für Minder1 erlös im oben angegebenen Betrage.

Diese Gründe werden ebenfalls eine Mehrausgabe für Provision an die Munitionsverkäufer mit sich bringen.

J. Kriegsmaterial

Fr. 6250 2. Neuanschaffungen.

f. Sanität : a. Medizinalabteilung : 6. Gebirgstransportmittel

Fr. 1250

Es handelt sich um die käufliche Übernahme der vom Chefarzt der Gotthardtruppen erstellten Modelle von Gebirgstragbahren und Saumbahren, welche der Erfinder mit Inbegriff des Reproduktionsrechtes dem Bunde abzutreten wünscht.

Diese Gebirgstragbahre ist bekanntlich bei Anlaß der internationalen Ausstellung des ,,Roten Kreuzesa in Rom 1893 preisgekrönt worden. Im bescheiden gehaltenen Kaufpreise ist auch noch eine Kollektion landesüblicher Transportmittel (Reffe, Kraxen und Tragstühle) inbegriffen, welche für den Gebirgssanitätsdienst gute Dienste leisten können.

343 10. Möblierung der Verwaltungsbureaux in Andermatt

Fr. 5000

In der durch Bundesbeschluß vom 26. März 1897 für zwei Kasernen, ein Verwaltungsgebäude etc. in Andermatt bewilligten Summe von Fr. 2,430,000 ist eine Summe von Fr. 180,000 für die Möblierung der Gebäude inbegriffen. Im laufenden Jahre wird das Verwaltungsgebäude fertiggestellt, und ist nun das Mobiliar für die in demselben einzurichtenden Verwaltungsbureaux zu beschaffen. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 5000, und stellen wir daher diese Summe als erste Rate des bereits bewilligten Mobiliarkredites hier ein.

K. Militäranstalten und Festungswerke . . . Fr. 80,132 I. Militäranstalten

Fr. 76,132

Im Jahre 1892 wurde der Jura-Simplon-Bahngesellschaft, in Anwendung des Art. 14, Alinea 4, des Eisenbahngesetzes von 1872, die Erweiterung von 11 Stationen auferlegt, welche in den folgenden Jahren ihre bauliche Erledigung fand.

In der Anwendung dieses gleichen Artikels für die Kostcnverteilung konnten sich der Staat und die Bahngesellschaft nicht einigen, weil die Jura-Simplon-Bahngesellschaft Kosten in Rechnung stellte für Erweiterungsbauten, welche dem gewöhnlichen Bahnbetriebe zu gute kommen.

Es machte hierauf die Jura-Simplon-Bahngesollschaft ihre Forderung im Betrage von Fr. 142,891. 65 nebst Zins und Folgen beim Bundesgericht geltend. Am 17. November 1897 kam diese Angelegenheit vor Bundesgericht zur Verhandlung. Das Urteil lautet dahin : Die Jura-Simplon-Bahngesellschaft hat die Kosten der Erweiterung von 7 Stationen allein zu tragen.

Der Bund hat an die Erweiterung von 4 Stationen Fr. 64,713. 73 nebst Zins à 5 °/o dieser Summe, vom 2. März 1895 an gerechnet, zu vergüten ,, 11,418. -- Dies ergiebt ein Total von Fr. 76,131. 73 für welchen Betrag wir hiermit ein Nachtragskreditbegehren stellen.

IX. Vorstudien und Vorarbeiten behufs Aufstellung von Bauvorlagen u n d Kostenvoranschlägen . . . . F r . 4000

344

Die mit Terrainaufnahmen verbundenen Vorstudien für diverse der Befestigungskommission zum Studium überwiesene Befestigungsfragen und insbesondere für Unterkunftsräume und andere Bauten in St. Maurice, Ergänzungen des Werkes Airolo u. s. w. waren ausgedehnter, als angenommen werden konnte.

L. Befestigungen

Fr. 36,100

a. St. Gotthard

Fr. 18,200

I. Verwaltung

Fr. 200

h. Miete der Bureaulokalitäten

.

. Fr. 100

Die diversen während dieses Jahres ausgeführten Bauten machten die Zuziehung von Hülfspersonal zur Anfertigung von Plänen u. s. w. notwendig, welches Personal in dem kleinen Bureau des Geniechefs nicht untergebracht werden konnte. Es mußte daher während einiger Zeit ein Lokal als Zeitungszimmer gemietet werden.

n. Bekleidungsentschädigungen

.

.

Fr. 100

Der Kredit wurde bei der Aufstellung des Budgets etwas zu knapp bemessen, weshalb wir hier Fr. 100 nachverlangen.

II. Beivacliung.

a. Besoldung der Wachmannschaften

. . . .

Fr. 11,000

Eine Überschreitung des Kredites um Fr. 11,000 findet aus folgenden Gründen statt : 1. Die Bauperiode für die Kasernenbauten zog sich dieses Jahr länger hinaus, und es mußte daher die Verstärkung der Sicherheitswache Andermatt länger beibehalten werden, als vorausgesehen worden war.

2. Die zahlreichen Schulen und Kurse dieses Jahres hatten fortwährend eine starke Inanspruchnahme der Fortwachen durch Vorbereitungs- und Instandstellungsarbeiten zur Folge, und es wurde deshalb deren Mannschaft nur wenig zu Hülfsdiensten bei den Truppen verwendet. Damit reduzierten sich aber auch die Einnahmen durch Rückvergütungen erheblich gegenüber dem angenommenen Betrage.

345 III.

Unterhalt.

f. Fuhrleistungen

Fr. 7000

Durch die Umänderungen an der Artilleriemunition, welche zum großen Teil in Altorf vorgenommen werden mußten, dann auch durch den Umtausch einer großen Menge Infanteriemunition, ferner Transport von fünf 12 cna. Ersatzröhren wurden bedeutende Bahntransporte und Fuhrungen nach allen Forts veranlaßt. Dazu kamen außerordentliche Transporte nach den äußern Werken infolge der im ganzen Festungsgebiete stattgefundenen Wiederholungskurse. Schließlich erforderten die Bauten auf Bäzberg, Stöckli und Brückwaldboden nicht unerhebliche Transporte von Baumaterialien.

b. St. Maurice

Fr. 17,900 I. Verwaltung.

9. Miete fiir das Bureau in Lavey

Fr. 200

Dieser Nachtragskredit ist infolge Verminderung der Rückvergütungen notwendig geworden (Wohnungsmiete).

II. Bewachung.

2. Spitalpflege

B>. 1500

Da in diesem Jahre mehr Erkrankungen und eine größere Anzahl Fälle, welche eine längere Spitalbehandlung verlangten, vorkamen als in den Vorjahren, ist der obige Nachtragskredit notwendig.

III.

Unterhalt.

4. Kultur- und Holzaufarbeitungskosten

. . . .

Fr. 1500

Aus waldwirtschaftlichen Gründen hat in diesem Herbste eine größere Aufforstung, die nicht vorgesehen war, stattfinden müssen, zu welchem Zweck wir obigen Nachkredit verlangen müssen.

IV. Bauliche Installationen 1. Bau von äußern Telephonlinien

Fr. 14,700 Fr. 2200

Es mußte eine pro 1898 noch nicht vorgesehene Telephonlinie von Savatan nach dem neuerstellten Zeughause in St. Maurice schon dieses Jahr gezogen werden ; eine meistens durch Wald und

346

schwieriges Terrain führende Telephonlinie mußte extra solid mit kombinierten Stützpunkten und daher teurer erstellt werden.

Ebenso bedingten dio für Schutz des Telephonnetzes gegen neue Starkstromleitungen vorgenommenen Versuche und Anordnungen Mehrauslagen.

3. Einrichtung äußerer Verteidigungsanlagen

Fr. 12,500

Ein hoch über dem Rhonethal gebauter cirka 1200 m. langer Fahrweg, der in besonders schwierigem Terrain zum großen Teil in den Felsen eingeschnitten werden mußte, veranlaßte bedeutende Mehrausgaben. Beim Holzankaufe für den Barackenbau wurde etwas mehr Holz, als der diesjährige Verkauf ausmachte, angekauft; dieses Holz steht nun für ein nächstes Jahr zur Disposition.

N. Besoldungsnachgenüsse

Fr. 7300

Infolge einer größeren Anzahl von Todesfällen mußte der Kredit in höherem Maße in Anspruch genommen werden. Es wurde zudem in den meisten Fällen nach den Bestimmungen des Besoldungsgesetzes vom 2. Juli 1897 die Ausrichtung eines Nachgenusses in der Höhe einer ganzen Jahresbesoldung gewährt.

P. Druckkosten

Fr. 40,000

Aus dem Kredit ,,Druckkosten"- sind bis jetzt Fr. 160,000 bezahlt worden; derselbe ist also vollständig aufgebraucht. Unbezahlte Rechnungen haben wir in Händen itn Betrage von Fr. 29,000.

Bis zum Rechnungsschlusse werden noch weitere Rechnungen eingehen, so daß angenommen werden darf, daß noch Fr. 40,000 notwendig sind, um sämtliche noch ausstehende Rechnungen zu decken.

Bei dem gestellten Nachtragskreditbegehren II. Serie haben wir für die Kosten der Drucklegung einer neuen Mobilmachungsverordnung und anderer damit im Zusammenhange stehenden Vorschriften, für die Kosten des Druckes und des Einbindens der neuen Anleitung für die Stäbe, des neuen Bekleidungsreglementes, einer neuen Trompeterordonnanz und Turnschule und einer neuen Musterkomptabilität, sowie für die Erstellung neuer Schieß- und Dienstbüchlein einen Kredit von Fr. 20,000 verlangt. Nach Eingang der betreffenden Rechnungen zeigte es sich, daß wir die

347

Kosten dieser Arbeiten bedeutend zu niedrig geschätzt hatten. Im weitern wurde an größern Druckarbeiten noch ausgeführt die Erstellung einer neuen Auflage des französischen Lehrbuches filidie Sanitätsmannschaft, auch wird die französische Turnschule nächstens fertig erstellt sein.

Mit den geforderten Fr. 40,000 werden die Druckkosten dieses Jahr auf Fr. 200,000 anwachsen. Davon sind aber cirka Fr. 50,000 speciell für die Erstellung der Formularpakete finden Mobilisierungsfall für die sämtlichen Truppenkörper des Auszuges, der Landwehr, sowie für die Anstalten des Territorial- und Etappendienstes verwendet worden. Es verbleiben also für die übrigen Druckkosten Fr. 150,000 gegen Fr. 155,000, die im Vorjahr ausgegeben wurden.

T. Unfallversicherung

Fr. 20,000

Eine ungewöhnlich hohe Zahl von Unfalltodesfälleri im Laufe des Jahres 1898, sowie die Erledigung einer beträchtlichen Anzahl von Pendenzen aus dem Jahre 1897 verlangen einen Nachkredit in oben angegebenem Betrage.

III. Pulververwaltung

Fr. 56,750

B. Weißjwlverfabrucation

Fr.

3500

&. F a b r i k a t i o n s k o s t e n .

5. Technische Untersuchungen Fr. 1500 Es wurden im laufenden Jahre drei 12 cm. Geschützpulverpartien übernommen, und es kommen außer den verschiedenen Pulvermustern für das Schnellfeuergeschütz auch noch eine Partie 8,4 cm. Geschützpulver und 8,4 cm. Manöverpulver zum Beschüß, wofür wir obigen Nachkredit nötig haben.

9. Inventaranschaffungen Fr. 2000 Zum Fertigmontieren und zur Inbetriebsetzung der Schießwollkocher und der Nitriercentrifugen, sowie für die Anschaffung zweier Säurereservekessel bedürfen wir einer Summe von cirka Fr. 2000, und zwar für Dampf-, Wasser- und Säurezuleitungen Fr. 1000 und die übrigen Fr. 1000 für ein bis zwei alte Dampfkessel zu Mischund Abfallsäurereservoirs.

348

C. Sclnvarzpulverfabrikation

Fr. 53,250

a. V e r w a l t u n g s k o s t e n .

3. Bureau- und Reisekosten

Fr. 250

Die Mehrausgabe ist im wesentlichen veranlaßt durch einige außerordentliche Dienstreisen des Magazinwärters des III. Bezirks und der Bezirksverwalter.

b. F a b r i k a t i o n s k o s t e n 4. Material für Schwarzpulver

Fr. 53,000 . Fr. 35,000

Es muß dem Budgetansatz gegenüber auf eine Mehrproduktion von cirka 80,000 kg. Pulver Bedacht genommen werden, wofür ein Mehrbedarf an Salpeter, Schwefel, Kohle etc. im Betrage von Fr. 35,000 erforderlich sein wird.

5. Reparaturen und Unterhalt der Maschinen

Fr. 6000

Die Mehrauslage wird hauptsächlich veranlaßt durch den notwendig gewordenen Umbau zweier Verkohlungsöfen, ferner durch einige unvorhergesehene Reparaturen an einzelnen Maschinen und Transmissionen.

7. Provisionen für den Pulververkauf

Fr. 12,000

Dieser Ansatz entspricht dem voraussichtlichen Mehrverkauf an Schwarzpulver.

IV. Pferderegieanstalt 2. F o u r a g e a n k ä u f e

Fr. 20,000 Fr. 20,000

Dieser Kredit beträgt pro 1898 Fr. 159,850 Die Ausgaben bis Ende Oktober belaufen sich auf ,, 124,023 Somit bleiben uns noch verfügbar Fr. 35,827 Dagegen sind noch folgende Ausgaben bis Ende des Jahres zu bestreiten :

349

Noch zu bezahlende Haferrechnungen für die Monate September bis Dezember . . . . ' .

Fr. 36,500 für Anschaffung des fehlenden Quantums Heu bis Ende des Jahres, cirka 1500 q. à Fr. 7 ,, 10,500 für an Reitkurse I. Serie auszurichtende Barentschädigung für cirka 5000 Fouragerationen à Fr. 1. 70 ,, 8,500 zusammen Fr. 55,500 Nach Abzug des oben angeführten disponibeln Kredites von ,, 35,827 bleiben ungedeckt Fr. 19,673 oder rund Fr. 20,000.

Dieser Mehrbedarf für Fourage ist hervorgerufen worden hauptsächlich durch einen entsprechenden Ausfall an Mietgeldern, wodurch eine größere Anzahl Außerdienstpferdetage entstehen gegenüber den dem Budget zu Grunde gelegten Zahlen, anderseits durch eine zeitweise verabfolgte verstärkte Futterration an die Pferde in den Zwischenzeiten des Dienstes wegen allgemeiner Abmagerung.

Rekapitulation.

II. Verwaltung : A. Verwaltungspersonal B. Instruktionspersonal C. Unterricht D. Bekleidung G. Kavalleriepferde H. Unterstützung freiwilliger Schieß- und Militärvereine J. Kriegsmaterial K. Militäranstalten und Festungswerke . .

L. Befestigungen: a. St. Gotthard . . . . Fr. 18,200 b. St. Maurice ,, 17,900 N. Besoldungsnachgenüsse P. Druckkosten T. Unfallversicherung HL Pulververwaltung IV. Pferderegieanstalt

10,650 12,800 582,042 161,855 50,500

,, ,, ,,

36,000 6,250 80,132

,, ,, ,, ,,

36,100 7,300 40,000 20,000

Fr. 56,750 ,, 20,000 Fr. 76,750

Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. V.

Fr.

,, ,, ,, ,,

Fr. 1,043,629 24

350

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

II. Finanzkontrolle.

e. Kasseninspektionen und Inventarrevisionen . .

. Fr. 300

Das Nachtragskreditbegehren wird veranlaßt durch nötig gewordene umfangreichere Revisionen der Inventarbestände an Orfc und Stelle. Für das Budgetjahr 1899 ist der Kredit dem Bedürfnis, entsprechend erhöht worden.

III. Banknotenkontrolle

Fr. 6880

1. B e s o l d u n g e n

Fr. 1880

Wie wir im Voranschlag für 1899 auseinandersetzten, hat, sich nach Verwerfung des Gesetzes betreffend eine Bundesbank im Laufe des Jahres 1898 die unabweisbare Notwendigkeit herausgestellt, die seit einigen Jahren unbesetzt gelassene Stelle eines.

Adjunkten wieder zu besetzen und gleichzeitig einen bisherigen Kanzlisten zu einem Revisoren II. Klasse zu befördern. Der Nachschub vollzog sich aus dem bisherigen Personal, so daß einzig ein neuer Ausläufer und Expedient gewählt werden mußte. Da die neugewählten Beamten mit Anfangsbesoldungen eingetreten sind,, so kann trotz dieser Wiederbesetzung der Adjunktenstelle das Nachtragskreditbegehren pro 1898 auf Fr. 1880 beschränkt werden..

3. V o r a r b e i t e n zur A u s f ü h r u n g von Art. 39 de r B u n d e s v e r f a s s u n g

Fr. 5000-

Nachdem im Laufe des Jahres die Arbeiten zur Durchführung des Art. 39 der Bundesverfassung wieder aufgenommen worden sind, bedürfen wir für Taggelder und Reiseentschädigung der Expertenkommissionen, die Entschädigung der Stenographen und die Druckkosten der Protokolle eines Nachtragkredites, dessen Höhewir auf Fr. 5000 schätzen.

IV. Staatskasse.

2. V e r w a l t u n g s k o s t e n und M a t e r i a l anschaffungen Fr. 1000-

351 Die Ausgaben für Verpackungsmaterial und Kursdifferenzen übersteigen um eine nicht unerhebliche Summe den bei der Aufstellung des Budgets angenommenen Betrag.

VII. Liegenschaften.

H. Ankäufe von Liegenschaften

. . . F r . 85,770

Erwerbung der Papiermühlebesitzung in Worblaufen

Fr. 2200

Durch Bundesbeschluß vomì. Juli 1898 wurde der Bundesrat ermächtigt, die Liegenschaft der Witwe Sutter, Wirtin zur Papiermühle bei Worblaufen, zu erwerben, und ihm zu diesem Behuf e ein Kredit von Fr. 130,000 bewilligt. Der bezügliche Kaufvertrag ist nach erfolgter Genehmigung durch den Bundesrat und die zustehende Vormundschaftsbehörde am 16. Juli abhin gefertigt und am 28. des nämlichen Monats ins Grundbuch eingetragen worden. Der Kaufpreis wurde auf die genannte Summe festgesetzt. Außer derselben mußten aber noch die Stipulationsund Handänderungsgebühren, sowie Verzugszinse für 2 dem Bunde im Kaufvertrage überbundene unterpfändliche Kapitalien, welche erst nach der Fertigung gekündet werden konnten, und endlich eine ebenfalls vom Bunde übernommene Kostensnote des Anwalts der Frau Sutter bezahlt werden. Alle diese Nebenausgaben erheischen einen Nachtragskredit von Fr. 2200, um dessen Bewilligung wir hiermit bei Ihnen einkommen.

Vergrößerung des Waffenplatzes in Frauenfeld

.

. Fr. 83,570

Die Frage der Verbesserung und Vervollständigung der Militäranstalten in Frauenfeld ist schon seit geraumer Zeit der Gegenstand von Beratungen einer speciell hierfür eingesetzten Kommission gewesen. Hierbei wurde namentlich auf den Mangel einer Badeeinrichtung für die Offiziere, auf die Notwendigkeit der Erstellung bezw. des Ankaufes eines geeigneten Exerzierplatzes bei der Kaserne und die unbedingt notwendige Verbesserung der Straßenverbindung zwischen der Kaserne und der Allmend hingewiesen.

Die Verwirklichung aller dieser Projekte ist aber nicht möglich, solange nicht in der Nähe der Kaserne das nötige Terrain erhältlich gemacht werden konnte.

Unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung wurden daher Ende Juni laufenden Jahres die in der Nähe der Militäranstalten liegenden

352 und zum Verkaufe angebotenen Besitzungen Kappeier und Freyermuth erworben, und zwar die Liegenschaft der Witwe Kappeier zum Preise von Fr. 60,000 ,, ,, des Herrn Freyermuth ,, ., ,, ,, 23,000 die Fertigungskosten betragen ,, 570 Total Fr. 83,570 um welchen Betrag wir das hierzu notwendige Nachtragskreditbegehren stellen.

VIII. Münzverwaltung.

1. V e r w a l t u n g s k o s t e n : c. Münzkommissariat, Essayeurs und Bureaukosten

Fr.

1,000

2. F a b r i k a t i o n : c. Metallbeschaffung

,, 22,100 Fr. 23,100

Ad l c. Der bisherige Budgetkredit von Fr. 4000 auf dieser Rubrik reicht nicht aus, um aus demselben auch die dem gegenwärtigen Münzkommissär mit Bundesratsbeschluß vom 12. April 1898 zugesprochene Besoldung von Fr. 3000 ausrichten zu können; es bedarf hierzu eines Nachkredites von Fr. 1000.

Ad 2 c. Die Ausmünzung der vorgesehenen 400,000 Zwanzigfrankenstücke erfordert 2322,5796 kg. Feingold. Davon sind zur Zeit der Abfassung dieser Eingabe durch das eidgenössische Finanzdepartement angekauft worden zum Durchschnittspreise von Fr. 3466. 05 kg. 1899,6836 = Fr. 6,584,213. 75 es sind noch zu kaufen zum Preise von Fr. 3485 kg. 422,94oo = ,, 1,473,966. 81 Fr. 8,058,180. 56 budgetiert sind zum Preise von Fr. 3460 kg. 2322,5796 =

,, 8,036,125. 42

es ist somit noch ein Kredit erforderlich von Fr.

22,055. 14 oder in runder Summe Fr. 22,100.

Schon für die bisherigen Ankäufe von Feingold hat der im Budget angesetzte Einheitspreis von Fr. 3460 nicht ausgereicht,

353

und es ist die Lage des Goldmarktes gegenwärtig derart, daß wir für den no.ch . zu, beschaffenden Rest Fr. 3485 per kg. Feingold ansetzen müssen. Es bedingt dies eine Erhöhung des bezüglichen Kredites um den oben angegebenen Betrag.

II. Zollverwaltung.

I. Gehalte.

b. Z o l l g e b i e t s d i r e k t i o n e n .

2. Sekretäre und Kassiere

Fr. 100

Diese Fr. 100 rühren von der nachträglichen Erhöhung des Gehaltes des Sekretärs des lu. Zollgebietes in Chur her, behufs Ausgleichung gegenüber den Besoldungen der Direktionssekretäre in ändern Zollgebieten.

Budgetiert waren für diese Unterrubrik Fr. 61,300 Nachtragskredit ,, 100 Rechnung pro 1898

V. Grenzschutz

Fr. 61,400

. Fr. 70,000

In unserer Botschaft vom 19. Oktober 1898 betreffend den Voranschlag pro 1899 haben wir bemerkt, daß wir uns mit Rücksicht auf die Vermehrung des Grenzwachtpersonals voraussichtlich genötigt sehen werden, um einen Nachtragskredit in der Höhe von cirka Fr. 80,000 einzukommen. Nachdem nunmehr die Rechnungsresultate der drei ersten Quartale vorliegen, glauben wir mit einer Summe von Fr. 70,000 auskommen zu können. Die im Laufe des Jahres notwendig gewordene Vermehrung der Grenzwachtmannschaft beziffert sich im ganzen auf Ende Oktober auf 51 Mann.

Hiervon entfallen : 1. auf den Berner Jura 5 Mann 2. auf die Grenzen der Kantone Basel und Aargau 8 fl 3. auf die Grenzen der Kantone Zürich, Schaff hausen und Thurgau 6 ., 4. auf die Grenzen der Kantone St. Gallen und Graubünden 8 Übertrag

27 Mann

354 Übertrag 27 Mann 5. auf die Grenzen des Kantons Tessin . . . . 6 ,, 6. auf die Grenzen der Kantone Waadt (7) und Neuenburg (6) 13 ,, 7. auf die Grenzen des Kantons Genf 5 « Total

51 Mann

Die Gesamtausgaben pro ,,V. Grenzschutz01 betragen auf Ende September 1898 rund Fr. 1,135,000 Die mutmaßlichen Ausgaben für die Monate Oktober, November ,und Dezember durften nach den Angaben der Gebietsdirektionen die Summe von rund . . ,, 405,000 erreichen. Mutmaßliches Total gegenüber einem Voranschlage von

Fr. 1,540,000 ,, 1,470,000

somit mehr als budgetiert Fr.

70,000 für welche wir hiermit ein Nachtragskreditbegehren stellen.

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

II. Industrie.

VIII. Schweizerische Landesausstellung in Genf, Fachberichterstattung

Fr.

7190

Der für den Fachbericht der Landesausstellung in Genf ins Budget 1897 aufgenommene Kredit betrug Fr. 25,000; dazu kam der Beitrag von Fr. 5000, den das Ausstellungsunternehmen zu tragen sich verpflichtet hatte, der aber auf gestelltes Gesuch hin nachträglich erlassen werden mußte ; ferner war ein Betrag für Verkauf von Berichten in Aussicht genommen worden, welcher jedoch naturgemäß im Budget nich't beziffert werden konnte, der aber successive einen Teil der Ausgabe wieder einbringen wird.

Die buchhändlerische Abgabe des Berichtes, dessen Verkaufspreis per Exemplar auf Fr. 10 festgesetzt ist, hat bereits begonnen ; der Ertrag wird als Rückvergütung betrachtet und an die Bundeskasse abgeliefert.

Bei Aufstellung des Budgets pro 1898 war noch nicht bekannt, welches das definitive Erfordernis sein werde, weshalb wir vorläufig bei Anlaß der Bewilligung von Nachtragskrediten für das

355 laufende Jahr (I. Serie) das Gesuch um Vortrag der Kreditrestanz von 1897 auf das Jahr 1898 stellten.

Jetzt sind wir in die Lage gekommen, das genannte Erfordernis zu kennen, und sehen uns genötigt, um Bewilligung obigen Betrages von Fr. 7190 einzukommen, damit sämtliche Rechnungen für die Fachberichterstattung beglichen werden können. Die Abrechnung wird in der Staatsrechnung erscheinen.

III. Landwirtschaft.

XII. Pferdezucht Im Budget pro 1898 wurde für Hebung der Kredit von aufgenommen. Hierzu kommen Rückvergütungen im Betrage von so daß zusammen zur Verfügung stunden . .

Hiervon wurden bis Anfang November verausgabt : 1. für den Ankauf von Zuchthengsten im Auslande, inklusive .Ankaufs- und Kommissionskosten Fr. 123,425. 80 2. für den An-, bezw. Rückkauf von Hengsten im Inlande ,, 10,300.-- 3. als Nachsubvention an den Schatzungswert von seiner Zeit an Kantone abgegebenen Hengsten ,, 2,840.-- 4. für Stuten- und Stutfohlenprämien ,, ' 72,160. -- 5. für Fohlenweideprämien . ,, 33,533.80 6. für die Entschädigung der Kommissionen für die Prämiierung von Stutfohlen und den Ankauf von Pferden für das Fohlendepot und die Artillerie; für die Besichtigung der für Errichtung eines Hengstendepots offeÜbertrag Fr. 242,259. 60

Fr. 485,000. -- Pferdezucht ein Fr. 300,000. -- ,, 64.50 Fr. 300,064. 50

Fr. 300,064. 50

356

Übertrag rierten Grundstücke ; für die Feststellung der Pläne für die Stallungen des Fohlendepots in Avenches, sowie für ' Fohlenweideninspektionen 7. für Errichtung neuer Laufstände im Hengstendepot Thun 8. als Beitrag an das Rennen in Yverdon 9. für Ankauf und Transport von Dünger nach Avenches, Longs-Prés 10. Verschiedenes (Drucksachen, Beleg- und Geburtsregister, Hengsteneinschätzung etc.)

Total Ausgaben Der verbleibende Kredit beziffert Aus diesem Kredit sollten werden : 1. ausstehende Rechnungen für Hengstenankäufe . . . .

2. Nachsubventionen an den Schatzimgswert von seiner Zeit an Kantone abgegebenen Hengsten . . . .

3. die Betriebskosten des Hengstendepots in Thun, cirka (Diesem Ausgabeposten stehen Einnahmen von Fr.

25,818, Erlös an Sprunggeldern pro 1898, gegenüber.)

4. die Betriebskosten des Fohlendepots in Thun mit cirka 5. für Verschiedenes und zur Aufrundung

Fr. 242,259. 60

,,

5,757.20

,,

3,200. 36

,,

1,000.--

,,

6,587.55

,,

1,113. --

sich mithin auf noch bestritten Fr.

3,490. --

,,

4,390. --

Fr. 300,064. 50>

,, 259,917. 71 Fr. 40,146. 79>

,, 170,000. --

,,

47,000. --

,,

266. 79

225,146.79 Wir bedürfen somit eines Nachtragskredites von Fr. 185,000.

357 Übertrag Im weitern haben wir von dem von Ihnen unterm 1. Juli 1898 für die Errichtung eines schweizerischen Hengsten- und Fohlendepots bewilligten Kredite von Fr. 372,000 (A. S. n. F.

XVI, 776) in das Budget pro 1898 unter ,,XII. Pferdezucht, &. Errichtung eines schweizerischen Hengsten- und Fohlendepots in Avenches"1 in dem Sinne eingestellt, daß ein allfällig hiervon nicht verwendeter Betrag in üblicher Weise auf das Budget pro 1899 übertragen werden kann.

Wir ersuchen um Genehmigung dieser Verfügung und verweisen im übrigen auf das hierüber in der Budgetbotschaft pro 1899 (Bundesbl.

1898, IV, 872) Gesagte.

Der in dieser Nachtragskreditbotschaft einzustellende Posten beträgt somit

Fr. 185,000. --

,, 300,000. --

Fr. 485,000. --

IV. Amt für Gold- und Silberwaren.

1. Besoldungen.

i. Kanzlist O. Klasse

Fr. 1098

In Anwendung von Art. 10 des Bundesgesetzes betreffend die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten, vom 2. Juli 1897 (A. S. n. F. XVI, 272), haben wir der Familie des am 20. Juni abbin verstorbenen Herrn Burri einen Besoldungsnachgenuß von Fr. 2500 zuerkannt. Da Herr Burri seine Besoldung nur während sechs Monaten bezogen hat und für die Bureauaushülfe, durch welche er provisorisch ersetzt wurde, ein besonderer Kredit bereits gewährt wurde, so verbleibt auf dem Budget dieser Rubrik eine verfügbare Summe von Fr. 1402, weshalb sich der von uns benötigte Nachtragskredit für genannte Entschädigung auf Fr. 1098 reduziert.

358

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

II. Technische Abteilung.

h. Inspektor für dea Simplonturmel

Fr. 1600

Für die Aufsicht über den Bau des Simplontunnels haben wir nach dem Vorgange beim Bau der Gotthardbahn auf die Dauer der Bauzeit einen besondern Inspektor mit einem Jahresgehalte von Fr. 8000 angestellt, welcher seine Stelle am 18. Oktober angetreten hat. Da die Arbeiten am Tunnelbau schon begonnen haben, so durfte mit der Schaffung und Besetzung der Inspektorstelle nicht zugewartet werden. Zur Bestreitung der Besoldung dieses Beamten für den Rest des Jahres ersuchen wir um Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 1600 (zu vgl. Budgetbotschaft pro 1899, Seite 274).

III. Administrative Abteilung.

h. Provisorischer Gehülfe

Fr. 290

In der Botschaft betreffend das Budget für das Jahr 1899, Seite 275, ist die Notwendigkeit der vorübergehenden Vermehrung des Personals dieser Abteilung um einen Gehülfen bis nach Erledigung der Rückkaufsberechnungen einläßlich dargethan. Wir gestatten uns, der Kürze halber auf die dortige Begründung zu verweisen. Da aber das Bedürfnis nach Aushülfe ein dringliches war, so ermächtigten wir das Eisenbahndepartement zur Ausschreibung der Stelle und trafen die Wahl. Der Gewählte tritt die Stelle am 1. Dezember an, infolgedessen wir zur Bezahlung einer Monatsrate der auf Fr. 3500 festgesetzten Besoldung eines Nachtragskredites von (3500 : 12 =) rund Fr. 290 bedürfen.

II. Postrerwaltung.

III. Bureaukosten

Fr. 38,000

Die Ausgaben in den Monaten Januar bis und mit Oktober betragen Fr. 660,712. 81 Diejenigen pro November und Dezember veranschlagen wir auf ,, 218,000. -- Die Gesamtausgabe im Jahr stellt sich demnach voraussichtlich auf Fr. 878,712. 81

359

Übertrag Budgetiert sind

Fr. 878.712. 81 ,, 841,000. --

Der Fehlbetrag beläuft sich somit auf. . Fr. 37,712. 81 oder auf rund Fr. 38,000.

Eine Mehrausgabe gegenüber den ursprünglichen Budgetansätzen wird sich aller Voraussicht nach ergeben in den Unterrubriken ,,Papier und Druckkosten", .,,Buchbinderarbeiten"', ,,Beheizungct und ,,Verschiedene Bureaubedürfnissea.

Der Betrag von Fr. 38,000 verteilt sich wie folgt: Papier und Druckkosten Fr. 20,000 Buchbinderarbeiten ,, 3,000 Beheizung ,, 3,000 Verschiedene Bureaubedürfnisse ,, 12,000 Die Mehrausgabe für Papier und Druckkosten, sowie Buchbinderarbeiten sind der Hauptsache nach auf den Umstand zurückzuführen, daß infolge des auf 1. Januar 1899 bevorstehenden Inkrafttretens der am Postkongreß in Washington abgeschlossenen Verträge und Übereinkommen und der dadurch bedingten Änderungen eine ganze Anzahl von Instruktionen und Tarifen zum Gebrauch für die Poststellen haben neu ausgearbeitet und neu gedruckt werden müssen. Es konnte mit diesen Arbeiten nicht bis in das Jahr 1899 zugewartet werden. Eine etwelche Mehrausgabe gegenüber dem ursprünglichen Budgetansatz ist auch entstanden durch die Verkehrszunahme und den dadurch bedingten Mehrverbrauch an Formularen und Registern aller Art.

Die Mehrausgabe für Beheizung ist die Folge des Bezugs neuer, größerer Dienstlokale und Dienstgebäude. Namentlich ist es hier das große, neue Gebäude in Zürich, das fühlbar einwirkt, denn um die Austrocknung der Lokale zu fördern, hat man im Frühjahr die Heizung möglichst lange ausgedehnt und im Herbst schon frühzeitig wieder mit derselben begonnen. Ein solches Vorgehen schien sich zu empfehlen nicht nur wegen des Gebäudes selbst, sondern namentlich auch im Interesse der Gesundheit des Personals.

Die Mehrausgabe für ,,Verschiedene Bureaubedürfnissea ist zum Teil entstanden, weil infolge des Bezugs neuer Lokale die Anschaffungen in größerem Umfange haben vorgenommen werden müssen, als ursprünglich vorgesehen war. Die Hauptursache liegt jedoch in folgendem : Im Laufe des Jahres wurde die Anordnung getroffen, daß Gegenstände, die im einzelnen einen geringen Wert

360

repräsentieren und schneller Abnutzung unterworfen sind, wie Bürsten, Broschüren und Bücher von vorübergehendem Werte, Adreßbücher, Farbflaschen, Falzbeine, Filzunterlagen, Handtücher, Geldbehälter aus Blech, Kerzenstöcke, Mappen, Schwämme, Tintengefäße, Thürvorlagen, Wasserflaschen u. dgl., nicht mehr ins Inventar aufzunehmen und demnach nicht mehr aus dem Kredit der Rubrik VI, Mobiliar und Bureaugerätschaften, sondern aus demjenigen für ,,Verschiedene Bureaubedürfnissea anzuschaffen seien.

Durch diese Anordnung wird die erstere Rubrik entlastet, die letztere in gleichem Maße belastet. Diese Änderung wurde getroffen, um die Inventarführung zu erleichtern und die beständigen unwichtigen Streichungen und Neueintragungen in den Inventaren thunlich zu vermeiden.

V. Lokalmietzinse

Fr. 5000

Die Ausgaben in den Monaten Januar bis und mit September betragen Fr. 582,470. 06 Für das IV. Quartal werden Ausgaben erwachsen im Betrage von rund . . . . ,, 607,000. -- (In dieser Summe ist der Mietzins von Fr. 305,627 inbegriffen, welcher der Bundeskasse für die Postgebäulichkeiten des Bundes zu bezahlen ist.)

Die Gesamtausgabe wird sich demnach belaufen auf Fr. 1,189,470. 06 Budgetiert sind ,, 1,185,000. -- Der Fehlbetrag beläuft sich auf . . . Fr.

4,470. 06 oder rund Fr. 5,000.

Nachdem den Beamten der Postbureaux III. Klasse die Entschädigung für Lieferung des Dienstlokals nicht mehr in Form des Gehalts, sondern als Mietzins ausgerichtet wird, ist in zahlreichen Fällen das Bestreben zu Tage getreten, geräumigere, zweckmäßigere und schönere Postlokale zur Verfügung zu stellen. Wo das Bedürfnis zu einer solchen Änderung vorhanden war, hat die Postverwaltung jeweilen hierzu Hand geboten, wobei dann der Mietzins für das neue oder erweiterte Lokal etwas höher angesetzt werden mußte. Die Mehrausgabe gegenüber dem ursprünglichen Budget ist einesteils aus diesem Grunde, dann aber auch deshalb entstanden, weil infolge der gegenwärtig hoch stehenden Häuser

361 preise in verkehrsreichen Orten höhere Mietzinse haben bewilligt werden müssen, als angenommen worden war.

VIII. Transportkosten

Fr. 80,000

Diese Rubrik zeigt in ihren Unterabteilungen folgende Ergebnisse : Ausgaben bis Ende September · 1898.

Fr.

«. Fixe Kurszahlungen auf Grundlage von Verträgen 3,044,631.15 6. Anteil der Postpferdhalter an den Passagiereinnahmen bei einzelnen Kursen und Retourbeiwagen 139,998.93 c. Beiwagenlieferung, Extraposten und außergewöhnliche Transportkosten 709,249.27 d. Löhnungszulagen und Stellvertretungskosten für die Postinone . .

13,491.30 e. Vergütung für den Transport der Fahrpoststücke über 5 kg 680,451.64 f. Provisionen an Agenten und Schift'skapitäne für Einschreibung von Reisenden 1,640.02
VoraussichtMutraasslicbe liebe TotalAusgaben ausgäbe im IV. Quartal im Jahr 1898.

1898, rund Fr.

Fr.

Budget für Fr.

818,000 3,863.000 3,866,000

38,000

178,000

185,000

115,000

824,000

810,000

85,000

98,000

93,000

290,000

970,000

900,000

360

2,000

3,000

9,000

16,000

17,000

1,000

22,000

19,000

1,356,360 5,973,000 5,893,000

Ad c. Diese Ausgaben sind sehr vom Reisendenverkehr abhängig, steigen aber, insoweit es sich um die Notwendigkeit der Beförderung von Fahrpost- und Gepäckstücken vermittelst Extragepäckwagen handelt, fortwährend. Die mutmaßliche Ausgabe für das vierte Quartal ist auf Grundlage des im entsprechenden Zeiträume des Vorjahres verausgabten Betrages, mit einem mäßigen Zuschlage für die Verkehrsvermehrung, berechnet.

362 Ad d. Bei der Aufstellung des Budgets waren in Bezug auf die Kosten der Stellvertretung der Postillone an deren Ruhetagen erst die Erfahrungen eines halben Jahres bekannt. Der vorgesehene Betrag erweist sich als zu gering. Auch die Löhnungszulagen steigern sich in erhöhtem Maße. Es rührt dies namentlich davon her, daß das durchschnittliche Dienstalter der Postillone zunimmt, gerade infolge der Bewilligung von Löhnungszulagen, und daß durch diesen Faktor auch die Löhnungszulage im Sinne der Erhöhung beeinflußt wird.

Ad e. Schon bei der Aufstellung des Budgets war zu befürchten, daß der Betrag von Fr. 900,000 nicht ausreichen werde.

Damals wurde die Entschädigung an die Konkordatsbahnen für 1898 mit Fr. 600,000 berechnet. Nun stellt es sich aber heraus, daß schon für 1897 die Entschädigung auf rund Fr. 616,000 stieg.

Die Ausgaben dieser Rubrik haben sich bisher alljährlich, infolge der Zunahme des Fahrpostverkehrs, stark gesteigert. Sie werden im Jahre 1898 gegenüber dem Jahre 1897 um so mehr anwachsen, als in den Ausgaben für 1897 die Beträge für bedeutende, im Sommer 1897 neu eröffnete Eisenbahnlinien (ZürichGoldau, Schaffhausen-Eglisau etc.) nur sechs Monate in Berechnung fielen. Diese Verhältnisse bedingen, daß für 1898 ein Betrag von annähernd Fr. 970,000 erforderlich ist.

Ad li. Für die Beförderung schweizerisch - interner Postsendungen vermittelst der badischen Bahn Basel-Schaff hausenKonstanz muß der deutschen Reichspost eine Entschädigung bezahlt werden, die auf Grund vereinbarter Ansätze und statistischer Erhebungen berechnet wird. Mit der Eröffnung der Eisenbahn Schaffhausen-Eglisau erlitt die erwähnte Beförderung schweizerischer Sendungen eine wesentliche Änderung. Es wurde infolgedessen eine neue Vereinbarung getroffen, die eine specielle Statistik und die Sistierung der auf das Jahr 1897 entfallenden Entschädigung bedingte. Diese Entschädigung fiel daher erst in das Rechnungsjahr 1898, was die Überschreitung des Kredits veranlaßt. Im Jahre 1897 blieb die wirkliche Ausgabe in dieser Rubrik um Fr. 8234. 31 gegenüber dem Budget zurück.

Die Minderausgaben in den Rubriken a, b, f und g werden zum Ausgleich der Mehrausgaben in den Rubriken e, d, e und h herbeigezogen, so daß sich der Gesamtnachkredit für die Hauptrubrik VIII nur auf rund Fr. 80,000 beziffert.

3fì3 XV. Saldozahlungen und Ruckvergütungen

. . . Fr. 27,000

- Die Ausgaben in den Monaten Januar bis und mit September betragen Fr. 537,921. 50 Diejenigen im IV. Quartal werden sich voraussichtlich belaufen auf ,, 249,000. -- Total Budgetiert sind

Fr. 786,921.50' ,, 760,000. --

Der Fehlbetrag beläuft sich somit auf . . Fr. 26,921. 50 oder rund Fr. 27,000.

Derselbe verteilt sich auf folgende Unterrubriken : 1. Geldanweisungstaxen Fr. 5,000 2. Fahrpostverkehr ,, 15,000 3. Rückvergütung von Taxen und Bestellgebühren ,, 7,000 Mit Bezug auf diese Nachkreditposten ist folgendes zu erwähnen.

Adi. G e l d a n w e i s u n g s t a x e n . Aus diesem Kredit werden die Passivsaldi, welche sich aus der Gebühren-Abrechnung über den internationalen Geldanweisungsdienst ergeben, regliert. Da der Geldanweisungsverkehr nach dem Auslande in steter Zunahme begriffen ist -- die Zunahme beträgt vom Januar bis August gegenüber der gleichen Periode des Vorjahres 28,724 Stück -- werden auch die Passivsaldi größer, und der Kredit zur Ausrichtung derselben erweist sich als unzureichend. Diese Mehrausgabe ist übrigens nur eine scheinbare; sie wird durch eine entsprechende Mehreinnahme in der Einnahmenrubrik ö, Wertzeichen, aufgewogen.

Ad 2. F a h r p o s t v e r k e h r . Aus diesem Kredit werden die Passivsaldi aus der Gebührenabrechnung über den Poststückverkehr regliert. Es erzeigt sich die Erscheinung, daß namentlich der Verkehr aus der Schweiz und im Transit durch die Schweiz nach Italien einen größern Aufschwung genommen hat, als vorauszusehen war, weshalb an Italien cirka Fr. 15,000 mehr für Gebührensaldi werden ausgerichtet werden müssen, als berechnet worden war. Auch diese Mehrausgabe ist nur eine scheinbare, sie wird ebenfalls durch eine Mehreinnahme in der Einnahmenrubrik b, Wertzeichen, und, soweit der Transitverkehr einwirkt, durch eine solche in der Einnahmenrubrik e, Saldoertrag der Abrechnungen mit ändern Transportanstalten, 5, Fahrpost, ausgeglichen.

364

Ad 3. R ü c k v e r g ü t u n g von T a x e n und Bestellgeb ü h r e n . Aus diesem Kredit werden alle aus irgend einem Grunde «u bewilligenden Taxrückvergütungen bestritten, ferner werden aus demselben den Poststellen, sowie dem Publikum die verdorbenen Wertzeichen vergütet, und endlich werden aus ihm die frankierten Expreßgebühren dem Bestellpersonal ausgerichtet. Infolge des Aufschwungs des Verkehrs erweist sich der Kredit von Fr. 60,000 für alle diese Ansprüche als unzureichend, und es muß um eine Erhöhung desselben um Fr. 7000 nachgesucht werden.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die Ausgabe für Rückvergütungen von Taxen und Bestellgebühren schon im Jahr 1897 Fr. 65,033. 07 betrug, gegenüber dem damaligen Budgetansatz von Fr. 60,000.

Inwiefern diese Nachtragskredite der Postverwaltung im Betrage von Fr. 150,000 durch Mehreinnahmen werden kompensiert werden, bleibt abzuwarten.

III. Telegraphenverwaltung

Fr. 469,522

I. Gehalte und Vergütungen.

G. Bureaux.

3. Verschiedenes.

a. Nachtdienst c. Aushülfe und Ersatz im Botendienst

Fr. 4,400 ,, 7,000 Fr.

11,400

V. Bau und Unterhalt der Linien.

*. Arbeitslöhne

,, 200,000

VIII. Verschiedenes, a. Bekleidung des Botenpersonals . Fr. 5,000 e. Verschiedenes ,, 3,000 ,,

8,000

,,

13,157

IX. Verzinsung: «. des Baucontos b. des Inventars

Fr. 10,570 ,, 2,587

X. Amortisation des Baucontos.

a. Ordentliche 15% Total

,, 236,965 Fr. 469,522

365 Ad I. C. S.a. N a c h t d i e n s t (Budget Fr. 29,000). Gemäß Art. 8, Ziffer 2 &, der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetze betreffend die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten, vom 30. Dezember 1897, beträgt die Extra Vergütung für den vollen Nachtdienst der Telephon - Centralstationen ab 1. Januar 1898 Fr. 2, per Beamten und per Nacht, während im Budget noch der alte Ansatz von Fr. 1. 50 vorgesehen ist. Die Mehrkosten, die pro 1898 der Verwaltung hieraus erwachsen, belaufen sich auf Fr. 6 per Tag (12 Bureaux à 50 Cts.) und auf Fr. 2190 oder rund Fr. 2200 für das ganze Jahr.

Ferner erwies sich die einfache Besetzung der Nachtdiensttouren auf den Centralstationen Basel, Bern, Genf, Lausanne und St. Gallen je länger je mehr als ungenügend, so daß schon ab 1. Juni dieses Jahres auf jedem der genannten Bureaux eine zweite Telephonistin zum Nachtdienste zugezogen werden mußte (in Zürich geschieht dies schon seit 1. September 1897). Die Mehrausgabe, welche diese Neuerung zur Folge hat, beträgt für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember und per Bureau = 214 Tage à Fr. 2 per Tag = Fr. 428, für alle fünf Centralstationen zusammen somit Fr. 2140 oder rund ,, 2200 Erforderlicher Nachtragskredit- Fr. 4400 Ad I. G. 3. c. A u s h ü l f e und E r s a t z im B o t e n d i e n s t (Budget Fr. 35,000). Die daherigen Ausgaben erreichen bis Ende September die Summe von Fr. 30,859. 50.

Von dieser Gesamtausgabe entfallen in runden Zahlen auf 1. Aushülfe = Fr. 17,400; 2. Ersatz erkrankter Boten = Fr. 5500; 3. Ersatz beurlaubter Boten = Fr. 7000; und 4. Ersatz von Ausläufern irn Militärdienste = Fr. 1000. Im IV. Quartal dürften sich die daherigen Ausgaben auf zusammen cirka Fr. 11,000 belaufen, weshalb wir uni die Bewilligung eines Nachtragskredites von rund Fr. 7000 ersuchen müssen.

Die Hauptrubrik I, Gehalte, und Vergütungen, wird auch nach Gewährung dieser Supplementskredite voraussichtlich noch mit einer erheblichen Minderausgabe abschließen.

Ad V. b. A r b e i t s l ö h n e , Bau und Unterhalt der Linien (Budget Fr. 575,940). Die Ausgaben dieser Unterrubrik betragen bis Ende September Fr. 715,423.19, so daß dieselben den BudgetBundesblatt. 50. Jahrg. Bd. V.

26

366

ansata von Fr. 575,940 bereits um Fr. 139,483. 19 Übersteigen.

Die Ausgabe für das IV. Quartal veranschlagen wir auf Fr. 310,000, so daß ein Nachtragskredit von rund Fr. 450,000 erforderlich wird, wovon indessen mutmaßlich Fr. 250,000 auf den B a u c o n t o fallen dürften.

Die im Linienbudget bei jedem einzelnen Posten angegebeneu Kostenbeträge werden nach einem bestimmten, auf die Erfahrungen mehrerer Jahre gestützten Schema berechnet. Nun stellte sich anläßlich der am Ende des Jahres 1897 vorgenommenen Ausscheidung des Bauconfcos aus der allgemeinen Linienbaureuhnung heraus, daß die bisherigen und auch noch dem Budget pro 1898 zu Grunde gelegten Einheitssätze den thatsächlichen Verhältnissen, wie sie sich in den letzten Jahren gestalteten, nicht mehr entsprachen, sondern durchwegs zu niedrig waren. Es gilt dies hauptsächlich von den Arbeitslöhnen, nicht nur weil dieselben im einzelnen gegestiegen waren, sondern auch weil die Zahl der Arbeiter mit der zunehmenden Entwicklung der Netze und der Vermehrung der interurbanen Drähte beträchtlich vermehrt werden mußte. Hatte man früher geglaubt, daß in absehbarer Zeit eine Sättigung dei' Telephonnetze und damit auch eine Verminderung des Arbeiterpersonals eintreten würde, so sind wir gegenwärtig von diesem Zeitpunkte jedenfalls noch weit entfernt, da die Erfahrung zeigt, ·daß die vermehrte Zahl der lokalen und interurbanen Verbindungen, die schon .hierdurch gegebenen und insbesondere durch die Gefahren der Starkstromanlagen gebotenen zahlreichen Umbauten ein immer zahlreicheres Arbeiterpersonal erfordern. Vollends gaben die Erfahrungen des laufenden Jahres der Verwaltung Veranlassung, :an vielen Orten ungesäumt Abänderungen oder Verstärkungen an den Linien oder Drahtsträngen vorzunehmen, Vorkehren, welche ohne die angedeutete Gefahr noch nicht notwendig gewesen wären und im Budget deshalb auch nicht vorgesehen wurden.

Gestaltet sich so der Unterhalt und Umbau je länger je kostspieliger, so ist dies auch der Fall mit dem Neubau, weil mit der zunehmenden Zahl der Drähte viel solider gebaut werden muß, stärkere und längere Stangen und in größerer Zahl verwendet werden müssen. Daß dabei auch die Arbeitslöhne eine beträchtliche Steigerung erfahren, liegt auf der Hand. Es stellen sich dieselben beispielsweise nach einer neuen Berechnung per Kilometer Linie mit 6 Doppelleitungen (12 Bronzedrähte) durchschnittlich auf Fr. 370, gegenüber dem frühern Ausatze von Fr. 270, somit um Fr. 100 oder 36,9 °/o höher.

367

Die Umbauten erfordern erfahrungsgemäß verhältnismäßig mehr Arbeitslöhne als die Neubauten. Da nun die letztern immer mehr zugenommen haben und nicht bloß eine Vermehrung der Arbeiter, sondern auch eine Erhöhung der einzelnen Lolmansätze eingetreten ist, so stellt sich die Mehrausgabe im ganzen beträchtlich höher als für Neubau allein. Es ergiebt sich dies aus folgender Vergleichung der in den Jahren 1896 und 1898 verausgabten oder noch zu verausgabenden Summen für Löhne an s t ä n d i g e Linienarbeiter.

1898. 450 Arbeiter zu Fr. 5 = Fr. 2250 per Arbeitstag und für 300 Arbeitstage = . . . .

Fr. 675,000 1896. 300 Arbeiter zu Fr. 4. 60 = Fr. 1380 per Arbeitstag und für 300 Arbeitstage = . . . ,, 414,000 Vermehrung Fr. 261,000 oder 63 %· Mit Rücksicht auf die oben berührten außerordentlichen Umstände haben wir die mutmaßliche Ausgabe im IV. Quartal d. J.

auf Fr. 310,000 angesetzt, während die Ausgabe im gleichen Zeitraum des Vorjahres nur Fr. 248,526. 78 betrug, was sich um so mehr rechtfertigen dürfte, als die lang andauernde günstige Witterung dieses Spätjahres noch die Ausführung zahlreicher Linienarbeiten gestattet.

Zur Begründung des Nachtragskredites von Fr. 200,000 mag auch folgende Aufstellung der Gesamtsumme sämtlicher Arbeitslöhne für das ganze Jahr dienen : 1. Arbeitslöhnefür450ständigeArbeiterwieoben Fr. 675,000 2. Versetzungszulagen an solche Arbeiter . . ,, 85,000 3. Ausgabe für Aushülfsarbeiter ,, 115,000 4. Vertragsgemäße Ausgabe für Grabarbeiten bei Kabellegungen, Röhrenlegungen, Kabelschächten, Kabeltürmen u. s. w 150,000 fl (Im Budget nur Fr. 99,800 vorgesehen.)

Totalausgaben für Arbeitslöhne Fr. 1,025,000 Der Budgetkredit beträgt ,, 575,940 Mehrausgabe Fr. 449,060 oder rund Fr. 450,000, wovon wir jedoch Fr. 250,000 als den B a u c o n t o belastend voraussetzen, so daß ein Nachtragskredit von Fr. 200,000 zu verlangen ist.

Ad VIII. a. B e k l e i d u n g des B o t e n p e r s o n a l s (Budget Fr. 10,500). Nach Art. 4 der bundesrätlichen Verordnung betreffend

368

die Dienstkleidungen und Abzeichen von Angestellten und Bediensteten der Telegraphenverwaltung, vom 30. Dezember 1897, sind die außerhalb der Centralstationen beschäftigten, ständigen Telephonarbeiter gehalten, eine Dienstmütze zu tragen, die ihnen von der Verwaltung gratis abzugeben ist. Die daherigen, ini Budget pro 1898 nicht vorgesehenen Ausgaben belaufen sich auf Fr. 2800 Im weitern kommen die Kosten für Verfertigung der Dienstkleider um cirka ,, 700 höher zu stehen, als bei Aufstellung des Budgets angenommen worden war, und zwar lediglich infolge des verwendeten bessern Materials und sorgfältigerer, soliderer Ausführung der Arbeiten.

Sodann machte der Umstand, daß die Uniformstoffe für den Bedarf pro I. Semester 1899 schon im September dieses Jahres der Uniformenfabrik abzuliefern waren, die Beschaffung größerer Quantitäten nötig. Dadurch aber erfährt das diesjährige Budget eine unvorhergesehene Mehrbelastung um ,, 1500 indem nach den bisherigen Vorschriften, auf die gestützt die Ausgaben pro 1898 im Budget berechnet wurden, der Bezug und die Abgabe dieser Stoffe an die Ausläufer erst im Laufe des Monates Januar 1899 hätte stattfinden müssen.

Nachtragskredit Fr. 5000 Ad Vili. e. V e r s c h i e d e n e s (Budget Fr. 4500). Die Ausgaben dieser Unterrubrik betragen auf Ende September Fr. 5830. 20 und überschreiten somit den Budgetkredit bereits um Fr. 1330. 20. Es erklärt -sich diese unvorhergesehene Ausgabenvermehrung durch die größere Anzahl von Trambillets, die im.

Interesse einer raschern Bestellung der Telegramme in Städten mit weit ausgedehnten Bestellkreisen an Telegraphenausläufor bewilligt wurden. Während die bezügliche Ausgabe im Jahre 1897 im ganzen sich auf Fr. 1400 belief, erreichte dieselbe im Jahre 1898 schon bis Ende September die Summe von Fr. 3500, wozu im IV. Quartal noch eine Vermehrung von cirka Fr. 900 kommen wird. Mit Rücksicht hierauf glauben wir für das letzte Quartal eine Ausgabe von im ganzen Fr. 1600 annehmen zu sollen, so daß mit der bereits eingetretenen Kreditüberschreitung von ,, 1330 ein Nachtragskredit von oder rund Fr. 3000 nötig ist.

Fr. 2930'

369

Ad IX. V e r z i n s u n g , a. Des B a u c o n t o s . Der Rechnungsabschluß pro 1897 ergab einen Baucontobestand pro 1. Januar 1898 von Fr. 8,315,000. 09, dessen Verzinsung zu 3x/2 % eino Summe von Fr. 291,025 erfordert. Im Budget vorgesehener Bestand 8,013,000 Franken, Verzinsung ,, 280,455 Der Budgetansatz ist somit um Fr. 10,570 zu niedrig.

&. D e s I n v e n t a r s . Bestand des verzinslichen Inventars auf 1. Januar 1898 Fr. 6,873,891. 13, Zinsbetreffnis à S1/« % Fr. 240,586.19 Im Budget in Aussicht genommen ein Bestand von Fr. 6,800,000, für Verzinsung ,, 238,000. -- Zu. geringer Ansatz

Fr.

2,586. l!)

oder rund Fr. 2587.

Ad X. A m o r t i s a t i o n des B a u c o n t o s . a. O r d e n t l i c h e (15 °/o). Wie unter Rubrik IX. a. bereits bemerkt, erreichte der Bauconto pro 1. Januar 1898 die Summe von Fr. 8,315,000. 09. Amortisationsquote à 15 °/o somit Fr. 1,247,250 In der Budgetbotschaft waren hierfür Fr. 1,201,950 vorgesehen, im Voranschlag dagegen figuriert hierfür nur ein Posten von ,, 1,010,285 Für den Fall eines entsprechend günstigen Rechnungsergebnisses wäre demnach ein Nachtragskredit von Fr. 236,965 erforderlich.

Auch für die Telegraphenverwaltung gilt das von der Postverwaltung Gesagte ; es bleibt abzuwarten, inwiefern diese Mehrausgaben eine Kompensation in den Einnahmen finden werden.

Die Gesamtsumme der Nachtragskredite III. Serie beläuft sich laut nachstehender Rekapitulation im Bundesbeschlußentwurfe auf Fr. 3,519,343. So groß dieser Betrag erscheint, so darf doch, wie bei vorangehenden Botschaften, betont werden, daß weitaus der größte Teil auf solche Posten fällt, welche bei der Anlage des Budgets pro 1898, das heißt im Herbste 1897, teils gar nicht, teils jedenfalls nicht in solchem Umfange hätten in Betracht gezogen werden dürfen.

370

Da ist vor allem die I. Rate für die S u b v e n t i o n i e r u n g des Simplondurchstiches mit Fr. 900,000. Ferner die Mehrkosten für Rekrutenschulen, Wiederholungsk u r s e und B e k l e i d u n g , soweit sie durch eine stärkere Mannschaftszahl und höhere Einheitspreise bedingt sind ; diese Rubriken zusammen erfordern allein einen Nachkredit von Fr. 738,793.

Auf erst im Laufe des Rechnungsjahres rechtskräftig gewordene Gewässersubventionen fallen Fr. 178,000; auf Landankäufe und H o c h b a u t e n , Inbegriffen die W i e d e r h e r s t e l l u n g des T e l e p h o n g e b ä u d e s in Z ü r i c h und der Pul v er müh le in C h u r , Fr. 446,500. Wir heben endlich noch speciell hervor Fr. 70,000 für vermehrte Kosten des G r e n z s c h u t z e s infolge Vermehrung der Ruhetage der Grenzwächter, und Fr. 300,000 verursacht durch raschere Beförderung des Postgebäudes in Lausanne.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

achtung.

B e r n , den 29. November 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Ruffy.

Der I. Vizekanzler : Schatzmann.

371

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1898 (III. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 29. November 1898, beschließt: Es werden dem Bundesrat für das Jahr 1898 folgende Nachtragskredite bewilligt: ·

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung.

I. Eidgenössische Anleihen.

Fr.

C. Provision und Spesen auf der Amortisation und Verzinsung der Anleihen

10,000

II. Verzinsung von Passivkapitalien.

Zinsvergütung an den Specialfonds für Versicherungszwecke

60,000

Übertrag

70,000

372

Übertrag

Fr.

70,000

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

Fr.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder und die Kommissionen . . .

3. Bedienung

10,000 300 10,300

B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen

5,000

D. Bundeskanzler 2. Material: f. Dienstkleidung 3. Druckkosten für Volksabstimmungen . . .

.

Fr.

200 1000

1,200

E. Bnndesgericht.

I. Gerichtshof.

ö. Entschädigung an Ersatzmänner

Fr.

.

.

.

1800

III. Allgemeine Ausgaben.

d. Publikation der bundesgerichtlichen Entscheidungen f. Betreibungsstatistik

Fr.

5352 3100 8452 10,252 Übertrag

96,752

373

Übertrag

Fr.

96,752

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

4. Sekretär für das Naturalisationsbureau .

12. Besoldung des Ministerresidenten und Generalkonsuls i n Buenos Aires . . . .

19. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien 20. Repräsentationskosten

Fr.

3438 2917 7000 5500 18,855

B. Departement des Innern.

II. Centralbibliothek . . .

IV. Statistisches Bureau. Fr.

3. Druckarbeiten 5. Bureaubedarf und Bibliothek .

6. Reisekosten und Verschiedenes

Fr.

1,500

2493 1400 450 4,343

VII. Beiträge an Anstalten.

8. Schweizerisches Landesmuseum: Fr.

A. Verwaltung: 3. Restaurationskredit . .

2,000 B . Museumsbetrieb . . . . 10,900 C. Installationsperiode . . .

1,500 D. Extrakredit 13,330 E. Pestmedaüle u. Denkschrift 7,976 F. Neue Erwerbung . . .

8,000 G-. Ausbau des schweizerischen Landesmuseums . . . . 17,500 61,206 VIII. Verschiedenes.

2. Jahrbuch für das schweizerische !'rUnterrichtswesen 410 4 . Unvorhergesehenes . . . . 2000 Übertrag

2,410 69,459

115,607

374

Übertrag IX. Oberbauinspektorat.

Fr.

69,459

Fr.

115,607

Fr.

II. Bureaukosten und Verschiedenes: c. Arbeitskostenfür Aufnahmen an Flußkorrektionen und Wildbachverbauungeu . .

1,000 III. Reisekosten und Expertisen . 13,000 IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke : 50. Tessinkorrektion von Bellinzona bis Frzum Langensee . 80,000 51. ümbrailstraße . 49,000 129,000 IVa. Beitrag an die Simplonkantone für den Simplondurchstich . . 900,000 :

1,043,000

X. Direktion der eidgenössischen Bauten.

II. Bureaukosten.

Bureaubedürfuisse, . Zeichnungsma. terialien, Drucksachen, LithograFr.

phiekosten, litterarische Anschaffungen, Telegramme und Porti 2,000 IV. Hochbauten.

b. Umbau- und ErweiteFr.

rungsarbeiten . . . 80,177 c . Neubauten . . . . 325,700 V. Straßen- und Wasserbauten .

VII. Mobüiaranschaffung und Unterhalt für die Centralverwaltung IX. Mietsinse für die Centralverwaltung und Verschiedenes .

405,877 2,500 12,000 2,493 424,870 Übertrag 1,537,329

115,607

375 Fr.

Übertrag 1,537,329

Fr.

115,607

XI. Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

7. Forstkurse

1,500 1,538,829

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justiz- und Polizeiwesen.

Fr.

l,. Besoldungen: i. Kanzlisten und Aushülfe

750

II. Bundesanwaltschaft.

2. Fremdenpolizei III. Versicherungswesen.

II. Bureaukosten: 1. Druckkosten 2. Bureaubedürfnisse und Inspektionsreisen

10,000

Fr.

800 500

1,300 12,050

D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. Ver waltung spersonal.

7. Oberfeldarzt: ;/. Bureaukosten 8. Oberpferdarzt: d. Bureauaushülfe 10. Oberauditor: ,, Fr.

b. Militärjustiz 2000 c. Arrestantenverpflegung . . . 5000

Fr500 250

7,000 Übertrag

7,750 1,666,486

376

Übertrag 12. Inspektionen des Materiellen . . . .

13. Waffenkontrolle in den Divisionskreisen: &. Taggelder, Reisekosten und Entschädigungen an Stellvertreter und Büchsenmacher

Fr.

Fr.

7,750 1,666,486 900

2,000 10,650

B. Instruldionspersonal.

3. Artillerie: 1. Bildung von Instruktoren . .

o. Keise- und Deplacementsentschädigungen

Fr.

4000 4400 8400

6. Verwaltung: d. Reiseentschädigungen . . .

7. Befestigungen: 1. St. Gotthard: ff. Reise- und Deplacementsentschädigungen

1100 3300 12,800

C. Unterricht.

1. Aushebung 2. Rekrutenschulen : a. Infanterie. .

b. Kavallerie .

c . Artillerie . .

d. Genie e . Sanität . .

f. Verwaltung .

ff. Befestigungen : 1. St. Gotthard 2. St. Maurice

Fr.

5,000

. .

. .

. .

. .

. .

.

.

Fr.

116,888 68,076 21,924 16,557 1,240 7,840

.

3,657 . 11,922 248,104

3. Wiederholungskurse : a. Infanterie

.

328,938 582,042 Übertrag 605,492 1,666,48(3

377

Fr.

Fr.

Übertrag 605,492 1,666,486-

D. Bekleidung.

1. Entschädigungen für Rekrutenausrüstung : Fr.

1. Infanterie 105,122 2. Kavallerie ".

6,808 3. Artillerie 13,906 4. Genie 10,480 5. Sanität 1,577 6. Verwaltung 7,022 7 . Festungstruppen . . . .

2,226 II. Entschädigung an die Kantone

147,141 14,714

Gr. Kavalleriepferde.

2 . Centralremontendepot . . . .

5. Pferdeinspektionen

Fr.

50,000 500

161,855

50,500 H. Unterstützung freiwilliger Schieß- und Militärvereine.

b. Mindererlös auf den scharfen GeI'rwehrpatronen, Kaliber 7,5 mm. 35,000 c. Provision an die Munitionsverkäufer 1,000 36,000 J. Kriegsmaterial.

2. Neuanschaffungen : f. Sanität: a. Medizinalabteilung.

10. Möblierung der Verwaltungsbureaux i n Andermatt . . . .

Fr1250 5000 6,250

K. Militäranstalten und Festungswerke.

Fr.

I. Militäranstalten 76,132 IX. Vorstudien und Vorarbeiten behufs Aufstellung von Bauvorlagen und Kostenvoranschlägen 4,000 80,132 Übertrag 940,229 1,666,486

378

Fr.

Fr.

Übertrag 940,229 1,666,48« L. Befestigungen.

a. St. G o t t h c i r d .

Fr.

200 11,000 7,000 18,200

I. Verwaltung H. Bewachung HI. Unterhalt b. St. M a u r i c e . Fr.

I . Verwaltung . . . .

200 I I . Bewachung . . . .

1,500 III. Unterhalt 1,500 IV. Bauliche Installationen 14,700

17,900 36,100 N. Besoldungsnachgenüsse

,

7,300

P . DrucMosten . . . .

40,000

T. Unfallversicherung .

.

.

. 20,000 1,043,62!)

III. Pulververwaltung.

B.

Wei/SpulverfabriJcation.

b. Fabrikationskosten : 5 . Technische Untersuchungen . . . .

9. Inventaranschaffungen

Fr1,500 2,000 3,500

C. Schwarzpulverfabrilcation.

a. Verwaltungskosten : Fr3. Bureau- und Reisekosten .

250 b. Fabrikationskosten : 4. Material für Schwarzpulver . 35,000 5. Reparaturen und Unterhalt der Maschinen 6,000 7. Provisionen für den Pulververkauf 12,000 OO.^O'-'

Übertrag

56,750 2,710,115

379 Fr.

Fr.

Übertrag 56,750 2,710,115 IV. Pferderegieanstalt.

2. Fourageankäufe

20,000 76,750

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

II. Finanzkontrolle.

e. Kasseninspektionen und Inventarrevisionen

Fr.

300

III. Banknotenliontrolle. Fr.

1. Besoldungen 1880 3. Vorarbeiten zur Ausführung von Art. 39 der Bundesverfassung . . 5000 6,880 IV. Staatskasse.

2. Verwaltungskosten undMaterialanschaffungen

l ,000

VII. Liegenschaften.

H. Ankäufe von Liegenschaften: Fr.

Erwerbung der Papiermühlebesitzung in Worblaufen . .

2,200 Vergrößerung des Waffenplatzes i n Frauenfeld . . . . . 83,570 85,770 93,950 VIII. Münzvenvaltuny.

1, Verwaltungskosten : c. Münzkommissariat, Essayeurs Ffu n d Bureaukosten . . . .

1,000 2. Fabrikation: c . Metallbeschafiung . . . . 22,100

23,100 Übertrag 93,950 2,710,115

380

Übertrag

Fr.

Fr.

93,950 2,710,115

II. Zollverwaltung.

I. Gehalte.

b. Zollgebietsdirektionen : Fr.

2. Sekretäre und Kassiere . .

100 7. Grenzschutz . 70,000 70,100 164,050

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

II. Industrie.

VIII. Schweizerische Landesausstellung Genf, Fachberichterstattung

Fr.

in 7,190

III. Landwirtschaft.

XII. Pferdezucht

485,000

IV. Amt für Gold- und Silberwaren.

l. Besoldungen : d. Kanzlist II. Klasse

1,098 493,288

0. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

II. Technische Abteilung.

/«. Inspektor für den Simplontunnel .

.

III. Administrative Abteilung, n. Provisorischer Gehülfe

KI.

V.

VIII.

XV.

II. Postverwaltung.

Bureaukosten Lokalmietzinse . . . . .

Transportkosten . . . .

Saldozahlungen und Kückvergütungen

Fr.

1,600 290 1,890

Fr.

38,000 5,000 80,000 27,000 150,000 151,890 Übertrag 3,519,343

381 Fr.

Übertrag 3,519,343 III. Telegraphenverwaltung.

I. Gehalte und Vergütungen.

C. Bureaux: 3. Verschiedenes: a. Nachtdienst c. Aushülfe und Ersatz im Botendienst .

Fr

4,400 7,000

11,400 V. Eau und Unterhalt der Linien, b. Arbeitslöhne VIII. Verschiedenes.

a. Bekleidung des Botenpersonals .

e. Verschiedenes 6

200,000

Fr.

5000 3000 8,000

JX. Verzinsung.

a. Des Baucontos 6. Des Inventars

Fr.

10,570 2,587 13,157

X. Amortisation des Baucontos.

a. Ordentliche 15 %

236,965 469,522

III. Pulververwaltung IV. Pferderegieanstalt Münzverwaltung Telegraphenverwaltung

.

Fr.

56,750 20,000 23,100 469,522 569,372 3,519,343

Bundesblatt.

50. Jahrg. Bd. V.

26

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1898 (III. Serie). (Vom 29. November 1898.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1898

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.12.1898

Date Data Seite

317-381

Page Pagina Ref. No

10 018 563

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