482

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiter).

Die Lieferung der eisernen Dachkonstruktion fUr das neue GlUhhaus der eidg. Munitionsfabrik in Thun wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt. Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Glühhaus Thun" bis und mit dem ß. Jnni nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 17. Mai 1898.

Direktion der ei dg. Bauten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer- und Zimmerarbeiten für ein Beamtenwohnhaus und eine Kaffeerösterei bei den Armeeverpflegungsmagazinen in Göschenen werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind auf dem Bureau des Herrn Bauführer Stoll in Andermatt zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bauten hei Göschenen" bis und mit dem 5. Juni nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 24. Mai 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Lieferung von Brennholz.

Die Lieferung von a. cirka 300 Ster buchenem Spalten- oder Rundholz und b. cirka 90 Ster tannenem Spältenholz, I" Qualität, für die Gebäude der eidg. Centralverwaltung wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

483 Offerten, denen beizufügen ist, wo das Holz besichtigt werden kann, sind bis und mit dem 7. Juni nächsthin franko einzureichen an die B e r n , den 31. Mai 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibungen.

Militärdepartement.

Tambourinstruktor.

Vakante Stelle: Fr. 2000 bis 3000.

Besoldung : Anmeldungstermin : 4. Juni 1898.

Militärdepartement.

Anmeldung an: Vakante Stellen: Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an:

2 Instruktionsoffiziere II. Klasse der Infanterie.

Fr. 3000 bis 4500.

4. Juni 1898.

Militärdepartement.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren K a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Genf.

2) Bureaudiener und Packer beim Hauptpostbureau Genf.

Anmeldung bis zum 14. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postcommis beim Hauptpostbureau Lausanne.

4) Postcommis in Freiburg.

Anmeldung bis zum 14. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

484

5) Postcommis in St. Immer. Anmeldung bis zum 14. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Bnreaudiener beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 14. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Briefträger in Schönenwerd. Anmeldung bis zum 14. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

8) Zwei Postcommis beim Hauptpostburean Zürich.

9) Mandatträger beim Hauptpostbureau Zürich.

10) Briefkastenleerer beim Hauptpostbureau Zürich.

Anmeldung bis zum 14. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

11) Briefträger in Staad (St. Gallen). Anmeldung bis zum 14. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

32) Telegraphist in Genf. Anmeldung bis zum 14. Juni 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Briefträger in Genf.

Anmeldung bis zum 7. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in 2) Bureaudiener beim HauptpostGenf.

bureau Genf.

3) Postpacker in Freiburg. Anmeldung bis zum 7. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Posthalter und Briefträger in Eiedtwil (Bern). Anmeldung bis zum 7. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Postpacker mit Fahrdienst in Turgi (Aargan). Anmeldung bis zum 7. Juni 1898 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Postpacker, Bureaudiener und · Anmeldung; bis zum 7. Juni Briefkastenleerer in Zürich 12 1898 bei der Kreispostdirektion in (Neumünster).

Zürich.

7) Briefträger in Islikon (Thurgau).

8) Telephongehülfe II. Klasse in Genf. Anmeldung bis zum 7. Juni 1898 beim Telephonchef in Genf.

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Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

22.

Bern, den i. Juni 1898.

II, Réglemente und Tarifvorschriften, B. Verkehr mit dem Auslande.

445. ( 22 /9s) Teil IB der italienisch - schweizerischen Gütertarife via Gotthard, vom i. August 1888. Kündigung.

Der laut Ziffer 87 des Publikationsorgans Nr. 7, vom 17. Februar 1897, auf den 1. Juni 1897 gekündigte, laut Ziffer 393 des Publikationsorgans Nr. 20, vom 19. Mai 1897, bis auf weitere Anzeige noch gültig erklärte Teil I, Abteilung B, der italienisch - schweizerischen Gütertarife via Gotthard, vom 1. August 1888, nebst Nachträgen wird hiermit auf Verlangen der Aufsichtsbehörde neuerdings und zwar auf den 1. September 1898 gekündigt.

Luzern, den 21. Mai 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

446. ( 22 /9s) Plakattarif der Gotthardbahn für Billete zu ermäßigten Preisen.

Mit 15. Juni 1898 gelangt ein Plakattarif für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbillete, welche ab hierseitigen Stationen nach solchen der schweizerischen Südostbahn, Nordosthahn und den Rigibahnen, sowie nach italienischen Stationen zur Ausgabe gelangen, zur Einführung.

Luzern, den 31. Mai 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

193

44:1. ( 22 /9s) Personen- und Gepäcktarif badische Bahn -- Centralund Westschweiz, vom i. Mai 1889. Aenderung.

Vom 1. Juni 1898 an wird die Gültigkeitsdauer der Retourbillete auf 10 Tage erhöht.

Basel, den 3l. Mai 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

448. (32/98) Tarif für den Personen-, Gepäck- und Gütertransport der Drahtseilbahn Biel-Leubringen. Kündigung.

Gestützt auf den Bundesbeschluß betreffend Änderung der Konzession unserer Bahn vom 15. April 1898, bringen wir zur Anzeige, daß die Tarife für den Güter- und Gepäcktransport auf 1. September 1898 gekündigt werden.

Leubringen, den 26. Mai 1898.

Verwaltungsrat der Drahtseilbahn Biel-Leubringen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

22

449.

( /98J Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck, Leichen, Fahrzeugen und lebenden Tieren auf dem Bodensee, vom i. August 1890. Nachtrag IX.

Mit 1. Juni 1898 tritt ein Nachtrag IX zu obigem Tarif in Kraft, durch welchen die Gültigkeitsdauer der Retourbillete im Bodenseeverkehr auf 10 Tage verlängert wird.

Zürich, den 31. Mai 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

(22/9s) Personen- und Gepäcktarif Main - Neckar - Bahn -- Schweiz, vom i. April 1898. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Juni 1898 treten zum obgenannten Tarif die nachstehenden Taxen in Kraft: 450.

Neu-Sdlothurn über Wangen-BaselHeidelberg oder Schwetzingen nach 420 Frankfurt a/M. Haupt-

Kilometer

Einfache fahrt Für alle Züge

I.

II.

III.

Fr.

Fr.

Fr.

Gepäcktaxe

Für PeiGültig per sonenzli|;e Tage 100kg.

III.

Fr.

47.05 32.70 23.20 18. 60

3

Fr.

21.60

Basel, den 31. Mai 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

194

451. ( 22 /9s) Personen- und Gepäcktarif zwischen Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm-Luxemburger-Eisenbahn und Stationen der schweizerischen Eisenbahnen, vom i. April 1897. Aenderung.

Vom 1. Juni 1898 an wird die Gültigkeitsdauer der Retourbillete auf 10 Tage erhöht, ausgenommen St. Ludwig-Muttenz.

Basel, den 31. Mai 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

452. ( 22 /98~) Tarif für den internen Güterverkehr der Aargauischen Südbahn und Wohlen-Bremgarten, vom i. Januar 1890.

Neuausgabe.

Mit 1. Juli 1898 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Gütertarifes in Kraft, wodurch derjenige vom 1. Januar 1890 nebst seinen Nachträgen aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 31. Mai 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

453. ( 22 /9s) Tarif für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr der Neuenburger Jurabahn.

Neuauflage.

Mit dem 15. Juni 1898 tritt obgenannter neuer Tarif in Kraft, unter Aufhebung und Ersetzung des bisherigen Tarifes vom 1. Januar 1890 samt dessen Nachtrag I. Die Taxen und Bedingungen dieses letzten Tarifes bleiben jedoch noch bis zum 15. September 1898 in Kraft, soweit dieselben für das Publikum günstiger sind als diejenigen des neuen Tarifes.

Neuenburg, den 31. Mai 1898.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

Ausnahmetaxen.

454. ( 22 /9s) Ausnahmetaxen für frisches Fleisch ab Dießenhofen nach "Winterthur, Zürich, Luzern, Lausanne und Genf.

Aufhebung, Die im Publikationsorgan Nr. 21 vom Jahre 1896, unter Nr. 371 publizierten Ausnahmetaxen für frisches Fleisch ab Dießenhofen nach Winterthur, Zürich, Luzern, Lausanne und Genf loco via Schaff hausen treten mit 10. Juni 1898 außer Kraft.

Zürich, den 26. Mai 1898.

Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

195

B. Verkehr mit dem Auslande.

22

455. ( /9a) Teil II, Heft i, der württembergisch-schweizerischen Gütertarife, Kündigung.

Mit 1. September 1898 treten das Heft l des Teiles II der württembergisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Mai 1891, nebst Nachträgen I--IV, sowie die im Verkehr Württemberg -- N 0 B und Bötzbergbahn zur Zeit bestehenden, im Instruktionswege eingeführten besondern Taxen außer Kraft.

Bezüglich deren Ersetzung erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Zürich, den 25. Mai 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

156. (22/9s) Ausnahmetarif für frisches Obst Schweiz -- Württemberg.

Aufhebung.

Die Ausnahmetarife für die Beförderung von frischen Äpfeln und Birnen in Wagenladungen von 10000kg. im Verkehr zwischen Stationen der N OB und Bötzbergbahn, ferner der S C B, A S B, E B, LEB, H W B, S T B und J SB (einschließlich der Thunerseebahn) einerseits und Stationen der württembergischen Staatseisenbahnen anderseits, vom 8. Oktober 1896, treten auf 1. September 1898 außer Kraft. Über die an deren Stelle tretenden neuen Tarife wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

Zürich, den 25. Mai 1898.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz,, Nordostbahn.

457. ( 22 /98) Sächsisch-schweizerischer Güterverkehr mit Basel und Schaffhausen.

Nachtrag VI.

Auf 15. Juni 1898 tritt zum Tarif für den Güterverkehr zwischen sächsischen Stationen einerseits und Basel (Bötzbergbahn) und Schaffhausen (N 0 B) anderseits ein Nachtrag VI in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif und den Nachträgen IV und V.

Zürich, den 26. Mai 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

(22/9s) Belgisch-Basler Verkehr. Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren und Eisenbahnfahrzeugen, Teil H, Heft Ì, vom i. Mai -Ì894. Ergänzung.

Die im obgenannten Tarif für den Verkehr mit La Louvière vorgesehenen Frachtsätze sind auch anwendbar auf den Verkehr mit Mariemont.

Bern, den 31. Mai 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

458.

196

C. Transitverkehr.

459. ( /9s) Neuer Eilguttarif Belgien -- Italien.

S2

Mit 15. Juni 1898 tritt für die direkte Beförderung von Gütern aller Art, Seide und Lebensmitteln als Eilstückgut zwischen Belgischen Stationen einerseits und italienischen Stationen anderseits ein neuer Tarif in Kraft, dnrch welchen der Tarif für Lebensmittel als Eilstückgut Italien -- Belgien, vom 1. Juni 1895, aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare desselben können zum Preise von 20 Cts. bei unserm kommerziellen Bureau bezogen werden.

Luzern, den 26. Mai 1898.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

460. ( 22 /9s) Binnenausnahmetarif der Eisenbahnen in ElsaßLothringen Nr. 20 für Getreide. Aenderung.

In dem Warenverzeichnis des Binnenausnahmetarifs 20 für Getreide etc.

nach Basel transit zur Ausfuhr wird mit sofortiger Gültigkeit die Bezeichnung ,,Raps- und Rübsaat" abgeändert in ,,Raps und Rübsen".

Straßburg, den 18. Mai 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

461. ( 22 /9s) Ausnahmetarif Nr. i für Höh.

Aenderungen.

In unserem Binnenverkehr und in denjenigen direkten Verkehren mit deutschen Bahnen und mit den auf deutschem Gebiet gelegenen Stationen der niederländischen Eisenbahnen, in welchen der Ausnahmetarif l (Holztarif) in Geltung ist, erhalten mit Gültigkeit vom 15. Mai 1898 ab die Ziffern 3, 5 und 6 dieses Ausnahmetarifs folgende Fassung: 3. Holestoff (geschliffener) für Papier- oder Pappenfabrikation, trocken, d. h. mit einem Wassergehalt von 40°/o oder weniger.

Geschliffener Holzstoff gilt nur dann als für die Papier- oder Pappenfabrikation bestimmt, wenn er in einer Beschaffenheit aufgeliefert wird, in welcher er nicht als Pappe verwendet werden kann, d. h. entweder nicht in Pappenform, oder, wenn in Pappenform, nur unter der Bedingung, daß die Tafeln so durchlöchert sind, daß sie zum Gebrauch als Pappen nicht mehr dienen können.

5. Holzzellstoff (Cellulose), trocken, d. h. mit einem Wassergehalt von 40°/o oder weniger.

6. Strohstoff, Strohzellstoff, trocken, d. h. mit einem Wassergehalt von 40% oder weniger.

Straßburg, den 21. Mai 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

197

462. (22/9s) Binnenausnahmetarif der Eisenbahnen in ElsaßLothringen Nr. 22 für Kartoffelstärkefabrikate.

Aufhebung.

Unser Binnenausnahmetarif 22 für Kartoffelstärkefabrikate von Düttlenheim nnd Schiltigheim nach Basel zur Ausfuhr wird mit Gültigkeit vom 1. Juli 1898 wieder aufgehoben.

Straßburg, den 18. Mai 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

463. (22/9s) Tarife für Leichen, lebende Tiere und Fahrzeuge im südwestdeutschen Verbandsverkehr. Nachträge.

Aus Anlaß der am 1. April 1898 in Kraft getretenen Teile I zum deutschen Eisenbahngütertarif, zum deutschen Eisenbahngütertarif für die Beförderung von lebenden Tieren und zum deutschen Eisenbahn-Penrsonen- u. s. w. Tarif kommen mit dem 1. Juni 1898 zu dem Tarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen im südwestdeutschen Verbände, vom 1. April 1896, die Nachträge i zum Teil II und zu den Tarif heften l und 2 (Verkehr zwischen Stationen der Reichseisenbahnen und Stationen der übrigen Verbandsverwaltungen) zur Einführung. Durch die Nachträge wird bestimmt, daß die Tarife in Zukunft nur noch für die Beförderung von lebenden Tieren gelten. Zur Vermeidung von Verkehrsbeschränkungen bleiben die für die Beförderung von Leichen und von Fahrzeugen als Reisegepäck seither maßgehend gewesenen besonderen Bestimmungen und Entfernungen bis auf weiteres noch in Geltung, soweit nicht die bezüglichen Vorschriften im deutschen Eisenhahn-Personen- und Gepäcktarif, Teil I, vom 1. April 1898, maßgebend sind. Außerdem enthalten die Nachträge neben Entfernungen für neu aufgenommene Stationen in einzelnen Fällen neue Entfernungen und Verkehrsleitungswege für bereits eingeführte Stationsverbindungen.

Straßburg, den 23. Mai 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

464. (22/9s) Südwestdeutsche Verbandsgütertarife.

Nachträge.

Mit dem 1. Juni 1898 kommen zu dem südwestdeutschen Vorbandsgütertarif vom 1. Mai 1895 Nachtrag II zum Teil II, ,, VI zum Heft l (Verkehr Reichsbahn-Pfalz), ,, VI zum Heft 5 (Verkehr Reichshahn-Baden) zur Einführung. Außer Entfernungen für die neu aufgenommenen Stationen Avolsheim und Ostheim -- Beblenheim der Reichseisenbahnen, Eichelscheiderhof der pfälzischen Eisenbahnen und Mingolsheim der badischen Staatseisen bahnen enthalten die Nachträge n. a.

a. Nachtrag II zum Teil II eine Nachweisung derjenigen Verbandsstationen, die in der Annahme und Auslieferang von Fahrzeugen beschränkt sind; 198

6. Nachträge VI su den Heften l und 5 neue ermäßigte Ausnahmefrachtsätze für Sprit und Spiritus zur Ausfuhr und Ausnahmefrachtsätze für Eisen und Stahl des Specialtarifs II von gewissen Stationen in Lothringen und Luxemburg nach Gottmadingen und Stockach der badischen Staatseisenhahnen.

Über die Höhe der Frachtsätze geben die beteiligten Verbandsstationen und das Tarifbureau iu Straßburg auf Verlangen Auskunft.

Straßburg, den 23. Mai 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 27. Mai 1898: 256. Neuer Entwurf zum Personen-, Gepäck-, Güter- und Viehtarif des Zugersees, mit Vorbehalt.

257. Entwurf III zu Heft II der belgisch-schweizerischen Gütertarife, mit Vorbehalt.

Genehmigt, am 28. Mai 1898 : 258. Erhöhung der Gültigkeitsdauer der Retourbillete im Personentarif badische Bahn -- Central- und Westschweiz auf 10 Tage.

259. Entwurf zum Nachtrag I zum schweizerisch-italienischen Gütertarif, Teil, II, Abteilung A, Heft l, mit Vorbehalt.

260. Neuauflage des internen Gütertarifes der A S B und der Linie Wohlen-Bremgarten.

261. Aufnahme der sächsischen Staatsbahnstation Triebischthal in den Nachtrag VI zum Gütertarif für den Verkehr zwischen sächsischen Stationen einerseits und Basel (Bötzberghahn) und Schaffhausen (N 0 B) anderseits.

262. Personen- und Gepäcktaxen für die .Relation Neu-Solothurn -- Prankfurt a/M. via Wangen-Basel-Heidelberg oder Schwetzingen.

263. Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr G B -- Langensee.

Genehmigt am 31. Mai 1898 : 264. Erhöhung der Gültigkeitsdauer der Retourbillete im Personentarif elsaß-lothringische Bahnen und Wilhelm-Luxemburg-Bahn -- schweizerische Bahnen auf 10 Tage.

265. Entwurf zum Nachtrag IX zum Bodensee-Personentarif.

199

266. Gewährung der im Heft l, Teil II, des Tarifes für die Beförderung von lebenden Tieren und Eisenbahnfahrzeugen im belgisch-basler Verkehr enthaltenen Prachtsätze für den Verkehr mit La Louvière auf Sendungen im Verkehr mit Mariemont für Eisenbahnfahrzeuge.

267. Entwurf IV des internen Gütertarifes der J N,, 268. Gütertarif für den Verkehr N 0 B -- T T B (Heft II).

269. Erhöhung der Gültigkeitsdauer der Retourhillete im internen Verkehr der Sihlthalbahn für alle Entfernungen auf 10 Tage.

270. Plakattarif der Gottbardbahn für Sonntags-, Lust- und Rundreisebillete zu ermäßigten oPreisen.

200

Beilage zu Nr. 24 des Bundesblattes, Jahrg. 1898.

Zusammenstellung der im Monat März 1898 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

1

3

»

i

5

6

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8

10

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"

Bezeichnung der Eisenbahnen

Davon doppelspurig

Kilometer

Im Fahrplan vorgesehenen regelmäßigen

!3

15

14

16

jj

17

18

j

19

20

| 21

An den Endpunkten der Fahrt trafen eia:

Total der beförderten Durchs.huittliche Lange der im Betrieb befindlichen Linien

»

Total der zurückgelegten Fakultativ- und Extra-

Güterziige Güterzüge mit mit Personenreinen reinen Personen- PersonenPersonen- Güterzüge züge Güterzüge züge befördebeförderung rung

Zugs-

Achs-

Eilometer

Auf die regelmäßigen Personenzüge und Güterziige mit Personenbeförderung entfallen :

Minuten

22

23

||

24

25

26

Ursache der Verspätungen

PersonenzUge GUterzUge mit PersonenVon den mit 10 und mehr Minuten beförderung mit 15 und Achsmehr Minuten Verspätung Durch Verspätung kilometern Verkommen DurchDurchinfolge auf! Kiloschnitt- Größte spätung schnitt- Größte von der Verliche Verliche meter Unfällen Bahnlänge Anzahl Ver- spätung Anzahl Ver- spätung Anschloßspätung spätung anstellen and atmos-

Zngskilometer

|

Minuten

*

i

Prozente

Auf der eigenen Linie

durch infolge den von StationsRollnnd phärischen material- Fahrdefekten Einflüssen dienst

| 27

Total

der gemäß Kolonnen Anzahl .22 nnd 23 im der verspäteten gleichen versäumten, Total Züge im Monat Anschlüsse im gleichen Verhältnis des Monat zur des Gesamtzah Vorjahres Vorjahres der Züge

1. Normalspurbahnen.

997 809 411 310 290 51 50 43 40 40 38 19 4

Jura-Simplon-Bahn *) Nordostbaho 2)

Südostbahn Seethaibahn Tößthalbahn Laoten thal-Huttwil-Wolhusen Neuenburo"er Jurabahn Sihlthalbahn Orbe-Chavornay

111 130 129 9 122

7138 8107 4603 2504 2046 1040 527 496 420 376 597 442 682

1278 1855 752 886 112

434 496

124

62 124 54 244 217

2569 306S 2231 355 1088 69 162 162 108

1

81 108 54

2

1091 1099 458 183 215 14 75 77 19 26 90 38 2

81

2

39 15

48 7 32 4 55

4

2

3 1

1

614839 555 204 308 504 173142 256 157 18674 20637 16589 16246 13098 22989 8314 2960

26933 13576

365 126 165464

5766 5264 9841 4050 3140 5706 5447 5304 4340 4210 9744 9192 2907 2580

15135

15

51

75 19 30 10 25 2 2 1

18 16 19 13 19 11 13 22

65.

50 87 21 41 12 16 22

4353 6659 3749

2 5

19 19

23 3l

1480

4

13

18

4

26288 11532

3969 3448

1 1

16 10

16 10

T

37486 54816 1 51 082 27110 30358 73796 48926 22590 38696 49176 111294 82502 16848 13000

5766 5238 9828 4050 3100 5ö91 5363 5270 4340 4200 9290 9156 2790 2580

1 250 2031 5811 1085 1265

2 3

44 14

60 17

15088699 13 725 285 9 713 061 4319810 8 285 947 137 506 221 465 257 52ö 176697 174 088 253 027 71 228 5920

. 454516 415 986 210173 150129 162 302 16814 16523 13330 14240 12710 19372 7212 2728

16966 23633 13935 28573 2697 4430 5989

2 8

1

30

18 20

18

18

15 13 26 4 16 2 1 2

20

9 4

19 28

6 1 2

5 2 1

3

64 3 4 13 6

75 6 6 14 9

73 52 41 8 8

1

1

2

0,82

0,72

0,05

0,43

0,07

0,70

1,41

0,25

0,28

0,13

0,,,

0,84

8

4418 1

20

2

2

2

1

3 2

11

13 | 2 i 2 1

1,29

0,26

0,28

0,18

0,64

2. Schmalspurbahnen.

Rhätischo Bahn Brüni»bahn (J.-S.)

Visp-Zermatt (J.-S.)

Bière-Apples-Morges und Apples-L'Isle (J.-S.)

Sai^nele^ier-Chaux-de-Fonds Appenzellerbahn (Winkeln-Appenzell) . .

Yverdou-Ste. Croix Berner Oberlandbahnen Lausanne-Echallens-Bercher . . .

. .

Frauenfeld-Wyl . .

Ponts-Sagne-Chaux-de-Fonds (J.-N.) . . .

92 48'

Appenzeller Straßenbahn (St. Gallen-Gais) . .

Birsigthalbaho Neuchâtel-Cortaillod-Boudry (J.-N.) . . . .

Tramelan-Tavaones Brenets-Loele . . . . . . . .

30 27 26 25 24 24 18 17 14 14 13 !2 9 ö

Totale und Durchschnittszahlen

3500

501

35908

5894

! 10 136

234

6

3464

2145353

53 718 528

3401

483

33261

5753 ! 9232

223

16

3838

2 023 805

51 046 759

.

.

.

.

372 132 690 162 248 266 310 310 248 300 875 1 261 310 516

1 1

62 62

3

2

2 1 3 2

3

62 I _

1 54

18 13

') Inkl. Bnlle-Romont, Régional Val-de-Travers, Tht nerseebahn, Bödelibab a und Spie2 -Erlenbach-Bahn.

) ,, Bötabergbahn mit Koblenz-Stein.

) ,, Aarg. Siidbahn, Wohlen-Bremgarten nnd Ba 1er Verbind]] Dgsbahn.

*) ,, Wald-Rüti nnd Toggenburgerbahn.

s

0,16

J.

Im Monat März 1897

(

1

2 1

29 20

40 20

4 1

3

2 4 1

1,03 0,18

3075

3

0,,,

4

1,29

2764

3513

1

35

~l

35

1

8562 6876

2

0,33

o

3

0,13

2719 1329

0,14

1 972 l

2600

2

20

25

1610517

15349

185

18

87

30

25

51

94

;|

16

1 481 635

15010

340

22

147

34

29

127

159

ji li

49

* Die Strecke Lungern -Meiringen war ilicht im Betrieb, t Die Linie Visp-Zerm att war nicht im Betrieb, 36 km.

4 1

9,cc5 km.

1

1

10

95

121

53

113

215

0,20

215

0,26 0,43

0,43

34 121

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1898

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.06.1898

Date Data Seite

482-484

Page Pagina Ref. No

10 018 341

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