341

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Eine Anzahl junger Leute, ausschließlich männlichen Geschlechts, soll, gemäß Verordnung des Bundesrates vom 29. Dezember 1894, zum Telegraphendienste herangebildet und zu diesem Zwecke als Lehrlinge auf Telegraphenbureaux I. und II. Klasse untergebracht werden.

Die Bewerber müssen sich über eine gute Schulbildung und über Kenntnis wenigstens zweier Landessprachen ausweisen. Sie dürfen nicht unter 16 und nicht über 22 Jahre alt sein und keine körperlichen Eigenschaften haben, die dem Telegraphendienste hinderlich sein könnten.

Anmeldungen, mit kurzer Lebensbeschreibung des Bewerbers, sind schriftlich und portofrei bis zum 6. September 1898 an eine der Telegrapheninspektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chur oder Beilenz zu richten; denselben sind beizufügen: 1. Schulzeugnisse ; 2. Leumundszeugnisse; 3. Tauf- oder Heimatschein (Auszug aus dem Civilstandsregister) ; 4. Arztzeugnis, mit specieller Berücksichtigung der Hör- und Sehorgane.

Die vorgenannten Telegrapheninspektionen sind bereit, auf mündliche oder frankierte schriftliche Anfrage gewünschte Auskunft zu geben.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Telegrapheninspektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

B e r n , den 13. August 1898.

Die Telegraphendirektion .Fehr.

342

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Behufs üniformierung des dienstkleidungsberechtigten Postpersonals pro 1899 wird hiermit über die Lieferung nachbezeichneter Tn.ch.er freie Konkurrenz eröffnet: Breite Gewicht innert den per m.

Leisten.

Bedarf.

Liefertermin 1899.

m.

cm.

g.

11,500 dunkelblaumeliertes Uniformtuch . . 135 750 1. März.

9,000 blaumeliertes Manteltuch ohne Strich 140 860 1. Juli.

7,500 blaugrau Satin 140 750 1. April.

Die Preise werden festgesetzt wie folgt: Für das Uniformtuch auf Fr. 7. 40 per m.

,, das Manteltuch ,, ,, 6. 60 ,, ,, ,, den Satin ,, ,, 9. -- ,, B Schweizer-Fabrikanten, welche sich um diese Lieferungen bewerben wollen, können Farbentypen bei dem Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern beziehen.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der oben bezeichneten Tücher geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation oder Poststelle (je nach späterer Bestimmung der Postverwaltnng).

Die Eingaben, für welche der Eingabetermin auf den 80. September 1898 festgestellt ist, müssen von je einem der Offerte entsprechenden MusterStück (cirka 20 m.) begleitet sein.

Es werden nur Musterstücke, welche das vorgeschriebene Gewicht haben, zur Konkurrenz zugelassen.

Die Eingaben sind an die Oberpostdirektion, die Musterstücke dagegen an das Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion zu adressieren.

B e r n , den 10. August 1898.

Schweiz. Oberpostdirektion.

Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung.

Die schweizerische Postverwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über Lieferung von 6200 fertigen Postblusen aus roher, genäßter Leinwand, lieferbar Mitte April 1899.

343

Muster können beim Materialbureau (Abteilung Bekleidungswesen) der Oberpostdirektion in Bern eingesehen oder bezogen werden.

Offerten ausländischer Fabrikanten oder Lieferanten können nicht berücksichtigt werden.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung geteilt oder ungeteilt zu übertragen.

Die Preise verstehen sich franko nächste Eisenbahnstation.

Die Offerten müssen frankiert, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Eingabe für Postbinsen" versehen bis zum 30. September 1898, abends, in den Händen der Oberpostdirektion sein.

B e r n , den 10. August 1898.

Schweiz. Oberpostdirektion.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schieferdecker- und Spenglerarbeiten zum Postgebäude in Lausanne werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei den Herren Jost, Bezencenet & Girardet, Architekten in Lausanne, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Postgebände in Lausanne" bis und mit dem 24. Anglist nächsthin franko einzusenden an die B e r n , den 11. August 1898.

Direktion der ei dg. Bauten.

Über dekorative Bildhauerarbeiten zum Bundeshaus Mittelbau in Bern wird hiermit Konkurrenz eröffnet. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der Bauleitung, Bärenplatz 35, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bundeshaus Mittelbau" bis und mit dem 3. September nächsthin franko einzureichen an B e r n , den 26. Juli 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

344

Stellen-Ausschreibungen.

Finanz- und Zolldepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Adjunkt der eidgenössischen Staatskasse.

Gründliche Kenntnis des Kassendienstes, sowie der deutschen und französischen Sprache.

Fr. 5000 bis 6200.

Besoldung : Anmeldungstermin 25. August 1898.

Finanzdepartement.

Anmeldung an: Amtsbürgschaft Fr. 25,000.

Bemerkungen: Gehülfe der eidgenössischen Staatskasse.

Kenntnis der Buchhaltung, sowie der deutschen und französischen Sprache.

Fr. 3500 bis 4500.

Besoldung : Anmeldungstermin: 25. August 1898.

Finanzdepartement.

Anmeldung an: Amtsbürgschaft Fr. 5000.

Bemerkungen :

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an: Bemerkungen :

Münzzähler.

Gute allgemeine Bildung und gute Gesundheit.

Fr. 2000 bis 3200.

25. August 1898.

Finanzdepartement.

Amtsbürgschaft Fr. 5000.

Post- nnd Eisenbahndepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Eisenbahnabteilung.

Kontrollingenieur für Bau und Unterhalt der Bisenbahnen.

Tüchtige technische Berufsbildung, Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

345

Besoldung: Fr. 4000 bis 5500.

Anmeldungstermin: 20. August 1898.

Anmeldung an:

die Eisenbahnabteilung des Post- und Eisenbahndepartements.

Eidg. polytechnische Schule in Zürich.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung :

Assistent für Unterricht in darstellender Geometrie in deutscher Sprache an den Abteilungen II, III und VI.

Höhere wissenschaftliche Ausbildung und Studien in Geometrie, entsprechend dem Diplome der a Fachlehrerabteilung des eidg. Polytechnikums.

Bleibt besonderer Vereinbarung vorbehalten.

Anmeldungstermin: 1. September 1898.

Anmeldung an: Bemerkungen :

Präsident des Schulrates der eidg. polytechnischen Schule in Zürich.

Die Stelle ist auf 1. Oktober 1898 zu besetzen.

Der Anmeldung sind Ausweise und Zeugnisse über Studien und ein curri cul u m vitse beizulegen. Nähere Auskunft erteilt die Anmeldestelle.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schrif t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den Heimatort, sowie das . G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Adjunkt des Oberpostinspektors. Anmeldung bis zum 30. August 1898 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2) Zwei Bureaudiener beim HauptAnmeldung bis zum 30. Aug.

postbureau Basel.

1898 bei der Kreispostdirektion in 3) Posthalter, Briefträger und Bote Basel.

in Therwil (Baselland).

4) Briefträger in Rorschach. Anmeldung bis zum 30. August 1898 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

346 1) Posthalter in Covmoret (Bern). Anmeldung bis zum 23. August 1898 bei der Kreispostdirektion in Nedenburg.

2) Heizer und Hauswart beim Postbureau Ölten. Anmeldung bis zum 23. August 1898 bei der Kreispostdirektion in Basel.

·3) Verschiedene Postcommis in Zürich.

4) Verschiedene Briefträgerchefgehülfen in Zürich.

Anmeldung bis zum 23. August 5) Verschiedene Briefträger in Zürich.

1898 bei der Kreispostdirektion ·6) Fünf Bureaudiener beim Hauptin Zürich.

postburean Zürich.

7) Posthalter in Aadorf (Thurgau).

8) Briefträger in Hittnau (Zürich).

.9) Telegraphist und Telephonist in Aadorf (Thurgau). Jahresgehalt Er. 240 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 420 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 23. August 1898 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

As 33.

Bern, den 17. August 1898.

IL Reglemente and Tarif Vorschriften, B. Verkehr mit dem Auslande.

(38/98) Teil I, Abteilung B, der Gütertarife Belgien -- Basel, vom i. September 1896. Tarifierung von ,,Lumpen".

In Ergänzung unserer Bekanntmachung unter Ziffer 305 des Publikationsorgans Nr. 15, vom 13. April 1898, teilen wir mit, daß im Falle der Ausfuhr über die belgischen Häfen oder Terneuzen Lumpen, weiße, nach Ausnahmetarif 3 und Lumpen, mit Ausnahme der weißen, nach Specialtarif III taxiert werden.

Bern, den 16. August 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

639.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

640. (38/98) Teil l des niederländisch-deutschen Gütertarifes.

Aenderung der Klassifikation.

Die Güterklassifikation im niederländisch-deutschen Teil I (Nachtrag VI, vom 1. Oktober 1897) ist bezüglich der Artikel Holzstoff, Holzzellstoff, Lumpen, Strohstoff und Strohzellstoff am 1. August 1898 mit den Tarif bestimmungen für die gleichen Artikel in der Klassifikation des deutschen Eisenbahngütertarifs (Teil I), vom 1. April 1898, in Übereinstimmung gebracht worden.

Straßburg, den 3. August 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

281

III, Personen- und Geplckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

C38/98) Instruktion betreffend die zollamtliche Behandlung von Reiseeffekten und der zugehörigen Begleitpapiere, vom i. September 1898.

Mit 1. September 1898 tritt für die Behandlung von Reiseeffekten und der zugehörigen Begleitpapiere eine Instruktion in Kraft, durch welche die bezüglichen in der Instruktion über die Behandlung der Zollgeleitscheine und Freipässe, vom 1. Februar 1886 enthaltenen Bestimmungen, sowie die bestehenden Speeialvorschriften für die Bahnhöfe Zürich, Bern und Luzern aufgehoben und ersetzt werden.

Zürich, den 9. August 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn, als Präsidialverwaltimg des Schweiz. Eiseribahnverbandes.

641.

642. (3a/9s) Personentarif SCB -- Appennellerbahn, vom 1. Juni 4896. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1898 an tritt eine Neuausgabe des obgenannten Tarifes in Kraft.

Basel, den 13. August 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbnhn.

643. (33/98) Personentarif SCB und AS B -- 8 0 B, vom Ì5. Juni Ì897. Nachtrag I.

Am 1. September 1898 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft.

Basel, den 15. August 1898.

Direktorinin der Schweiz. Centralbahn.

(83/9s) Personentarif der Lauterbrunnen-Murrenbahn.

Ergänsung.

Auf der Ausweichstelle der elektrischen Bahn Grütschalp-Mürren ist eine provisorische Personenhaltstelle ,,Winteregg" eröffnet. Die Taxe für die Fahrt nach Murren und Grütschalp oder umgekehrt heträgt 50 Cts.

Interlaken, den 13. Aogust 1898.

Betriebsdirektion der Berner Überlandbahnen.

644.

282

6é5. (3S/9s) Tarif der Drahtseilbahn Biel-Leubringen.

Mit 1. September 1898 tritt ein Nachtrag unseres ßetriebsreglementes mit neuen Tarifen und Abonnementen in Kraft.

Leubringen, den 10. August 1898.

Yerwaltungsrat der Drahtseilbahn BieKLenbringen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

(38/9aJ "Verzeichnis der Zuschlagstaxen für Klassenwechsel im Personenverkehr «wischen Stationen der französischen Nordund Ostbahn einerseits und solchen der Jura-Simplon-Bahn anderseits, vom i. Januar Ì896. Neuausgabe.

Das obgenannte Verzeichnis wird am 1. September 1898 durch eine Nenausgabe aufgehoben und ersetzt, welche nene ermäßigte Zuschläge für die Benutzung von Luxusplätzen enthält.

Bern, den 15. Angnst 1898.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

646.

IV, Güterverkehr!

A. Schweizerischer Verkehr.

38

47. ( /9s) Interner Gütertarif der N 0 B.

Direkte. Gütertarife der N O B mit den übrigen schweizerischen Bahnen. Aufhebung der Taxen für Singen transit.

Die in den obgenannten Tarifen enthaltenen Taxen für Singen transit treten mit 30. November 1898 außer Kraft.

Soweit indessen einzelne der Tarife oder Nachträge nach dem 1. Dezember 1897 in Kraft gesetzt worden sind, bleiben die darin enthaltenen Taxen für Singen transit noch so lange bestehen, bis diese Tarife oder Nachträge für die Dauer eines Jahres Geltung gehabt haben.

Zürich, den 11. August 1898.

° Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

48. (33/98) Ausnahmetarif für Cément ab Aarau etc. nach nordund ostschweizerischen Stationen.

' Mit 1. September 1898 tritt für die Beförderung von Cément und hydraulischem Kalk in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Aarau, Wildegg, Luzern, Horgen, Niederweningen und Keckingen nach nord- und ostschweizerischen Stationen ein neuer Ausnahmetarif in Kraft, wodurch der bisherige Ausnahmetarif vom 1. Juni 1890 samt den Nachträgen I und II aufgehoben und ersetzt wird.

283

Exemplare des neuen Tarifs können vom 20. August an durch Vermittlung der beteiligten Stationen oder bei unserem Gütertarif bureau unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 13./15. August 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

6e9. G33/98) Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc.

im Verkehr Basel S C B -- Central- und Westschweiz, inkl.

Gotthardbahn, vom i. Februar 189%. Nachtrag IV.

Mit 1. September 1898 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag IV in Kraft. Derselbe enthält verschiedene Änderungen und Ergänzungen znm Hanpttarif.

Basel, den 16. August 1898.

Direktorium der Schweiz, Centralbahn.

650. (38/98) Gütertarif J S etc. --- S C B (Heft U), vom i. Februar Ì891. Nachtrag XI.

Mit 1. September 1898 tritt zum obgenannten Gütertarif .ein Nachtrag XI in Kraft. Derselbe enthält verschiedene Ergänzungen und Änderungen zum Haupttarif und zu den Nachträgen.

Basel, den 16. August 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

t33/9s) Aitsnahmetarif für Steinkohlen etc. Basel S C B -- Central- und Westschweiz, vom i. Oktober Ì881 (Neuauflage vom i. Januar 1896). Nachtrag III.

Mit 1. September 1898 tritt zum obgenannten Ausnahmetarif ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend Ergänzungen und Änderungen zum Haupttarif.

Basel, den 16. August 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

651.

652. (33/9s) Gütertarif Basel SCB -- Central- und Westschweie, sowie Gotthardbahn, vom Ì5. Juni Ì895. Nachtrag V.

Mit 1. September 1898 tritt zum obgenannten Gütertarif .ein Nachtrag V in Kraft. Derselbe enthält verschiedene Ergänzungen und Änderungen zum Haupttarif.

Basel, den 16. August 1898.

Direktorinin der Schweiz. Ceutralbahn.

284

653.

(83/9s) Gütertarif Basel bad. Bahnhof loco -- Central- und WestscHweie, vom i. Oktober 1890.

Gütertarif Basel bad. Bahnhof transit -- Central- und Westschweiz, vom i. November 1892.

Nachträge.

Mit 1. September 1898 treten in Kraft: ein Nach trag X zum erstgenannten Tarif und ein Nachtrag IX zum letztgenannten Tarif.

Diese Nachträge enthalten verschiedene Ergänzungen und Änderungen zum Haupttarif.

Basel, den 16. August 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

65e. (88/9s) Gütertarif J S, B R und R V T -- übrige schweizerische Bahnen, Heft XII, Verkehr mit der Schweiz. Südostbahn.

Neuausgabe.

Am 1. September 1898 tritt eine Nenausgabe des obgenannten Tarifs in Kraft, wodurch aufgehoben und ersetzt werden: 1. Der gleichnamige Tarif vom 1. Januar 1893 ; 2. die im provisorischen Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Bapperswil, Station der Schweiz. Südostbahn einerseits und einigen Stationen der Aargauischen Südbahn, der Schweiz. Centralbahn und der Jura-Simplon-Bahn anderseits, vom.1. Juni 1897, enthaltenen Taxen für den Verkehr mit der J S.

Der Verkaufspreis des neuen Tarifs beträgt 70 Centimes.

Bern, den 12. Angust 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Ausnahmetaxen.

38

655. ( /9s) Ausnahmetaxen für Seife und Kerzen Genf--Lugano.

Am 1. September 1898 treten für äen Transport als Frachtgut von gewöhnlicher Seife und Kerzen in Wagenladungen von 5000 bezw. 10 000 kg.

oder bei Frachtzahlung für dieses Gewicht folgende Ausnahmetaxen in Kraft: Seife Kerzen 5000kg. 10000kg.

5000kg. 10000kg.

Centimes pro 100 Kilogramm

Genf -- Lugano 407 Luzern, den 13. August 1898.

403

478

474

Direktion der Gotthardbahn.

285

B. Verkehr mit dem Auslande.

88

656. ( /9s) Teil II, Heft i, der württembergisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. Mai 4891 Verlängerung der Gültigkeit.

Das in Nr. 22 des Publikationsorgans vom 1. Juni 1898, unter Position 455, auf 31. August 1898 gekündete Heft l der württembergisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Mai 1891, und dessen Nachträge I--IV, sowie die im Verkehr Württemberg -- K O B und Bötzbergbahn im Instruktionswege eingeführten besonderen Taxen bleiben-über den 1. September 1898 hinaus biszur Einführung des entsprechenden neuen Tarifheftes in Gültigkeit.

Zürich, den 12. Angnst 1898.

Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

657. (33/9s) Württembergisch-schweizerischer Güterverkehr. Ausnahmetarife für frisches Obst. Neuausgabe.

Mit 1. September 1898 treten für die Beförderung von frischen Äpfeln und Birnen in Wagenladungen von 10 000 kg. von Stationen der N 0 B und Bötzbergbahn, ferner der S C B, A S B, E B, L H B, H W B, S T B und J S B (einschließlich der Freibnrg-Murten-Bahn und der Thunerseebahn) nach Stationen der württembergischen Staatseisenbahnen neue Ausnahmetarife in Kraft.

Zürich, den 13. August 1898.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

(88/9s) Teil H, Heft H A und III A, der südwestdeutschschweinerischen Gütertarife. Aufhebung der Taxen für Singen transit.

Die in obgenannten Tarifheften, bezw. dessen Nachträgen enthaltenen Taxen für Singen transit treten mit 30. November 1898 ohne Ersatz außer Kraft.

Zürich, den 11. Angnst 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

658.

(83/9s') Teil II A, Heft i, des schweizerisch - italienischen.

Gütertarifs via Gotthard. Aufnahme der Station Rüti (Zürich) in den Ausnahmetarif Nr. iO für rohe BaumwoUe.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1898 an wird die Station Küti (Zürich) mit den nachstehenden Schnittsätzen in den Ausnahmetarif Nr. 10 6 für rohe Baumwolle des schweizerisch-italienischen Gütertarifs, vom 1. Februar 1898, 659.

nÎTiViA?Acyp.n ·

Pino . . .

Chiasso . .

T/uzern, den 16. August 1898.

Riiti (Zürich)

286

Fr. 1. 60 per 100 kg.

,, 1. 82 ,, ,, Direktion der Uottliardbahn.

660. (33/9s) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Basel S C B transit und Delle transit -- S C B, JS etc., vom iO. Dezember Ì88Ì.

/Neuauflage vom i. Mai Ì896.) Nachtrag I.

Mit ]. September 1898 tritt znm obgenannten Ausnabmetarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Ergänzungen und Änderungen znm Haupttarif.

Basel, den 16. August 1898.

Direktorinin der Schweiz. Centralbahn.

661. (38/9s) Ausnahmetarif für Getreide etc. im Verkehr Basel bad. Bahnhof transit -- Central- und Westschweiz, vom i. Mai 4891. Nachtrag V.

Mit 1. September 1898 tritt znm ungenannten Ausnahmetarif ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 16. August 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

662. (83/9s) Ausnahmetarif für Getreide etc. Basel S C B transit und Delle transit (Belgien und Holland] --- Central- und Westschweiz, vom i. Juni 4894. Nachtrag II.

Mit 1. September 1898 tritt zum obgenannten Ansnahmetarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 16. August 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Ausnahmetaxen.

88

663. ( l9s)Belgisch-Basler Güterverkehr, Teil H, Heft 2a, belgische Seehäfen und Terneueen transit -- Basel, vom 4. September 4896. Ausnahmetaxe für Pitch-Pine-Holz.

Am 1. September 1898 tritt für die Beförderung von Pitch-Pino Holz in .

Brettern, Balken und dergleichen in Ladungen von 10000 kg. von Antwerpen transit nach Basel ein ermäßigter Frachtsatz von Fr. 22.90 pro Tonne in Kraft.

Bern, den 16. August 1898.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

287

C. Transitverkehr.

664. (83/9s) Teil III der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife. Kündung.

Die Ausnahmetarife für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl etc. im österreichisch-ungarisch-französischen Verkehr, nämlich: Teil III, Heft l, vom 1. Dezember 1893, Teil III, Heft 2, vom 1. Oktober 1894, und Teil III, Heft 3, vom 1. November 1894 werden hiermit samt den Anhängen und Nachträgen auf 30. November 1898 gekündet.

Über deren Ersatztarife erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Zürich, den 12. August 1898.

Namens der Verbandsverwaltimgen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Rückvergütungen.

38

665. ( /98~) Oesterreichisch-ungarisch-französischer Güterverkehr* Rückvergütung auf Getreidesendungen.

Vom 20. August 1898 an bis zum Zeitpunkt der Einführung neuer b'sterreiehisch-ungarisch-französischer Getreidetarife werden für Sendungen von Getreide, Hülsenfrüchten, Mahlprodukten aus Getreide und Hülsenfrüchten, ferner von Malz und Ölsaaten, welche zu den Frachtsätzen der Hefte l, 2 und 3 des Teiles III der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife abgefertigt werden, diejenigen Frachtsätze auf dem Rückvergütungsweg berechnet, welche sich zur Zeit der Aufgabe der Sendungen bei Benützung der im deutsch-französischen Eisenbahnverbande bestehenden Taxen nachweisbar ergeben hätten, vorausgesetzt, daß die hierdurch erreichbaren Gesamttaxen niedriger sind, als die angewendeten direkten Frachtsätze.

Diese Begünstigung gilt auch für solche Sendungen, welche nach den Bestimmungen der obgenannten Tarife des österreicbisch-ungarisch-französischen Eisenbahnverbandes in Unterwegsstationen (Lagerhäusern) eingelagert oder reexpediert werden.

Die Rückvergütung der Differenzen erfolgt gegen Vorlage der betreffenden Frachtbrief-Duplikate. Bei Reexpeditionssendungen sind überdies die Originalfrachtbriefe bis zur betreffenden Einlagerungsstation vorzulegen.

Zürich, den 16. August 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

288

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

666. (33/98) Ermäßigung der Fracht für gewöhnliches Stückgut und Eilstückgut der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen.

In unserem Verwaltungsbereiche tritt nach dem Vorgehen der preußischen Staatseisenbahnen mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1898 auf Entfernungen über 50 km. eine allgemeine Ermäßigung der Fracht für gewöhnliches Stückgut und für Eilstückgut ein. Den neuen Frachtsätzen der allgemeinen Stückgutklasse liegt eine fallende Staffel zu Grunde. Die Fracht für Eilstückgut beträgt das doppelte der Fracht der allgemeinen Stückgutklasse.

Über die Höhe der Frachtsätze erteilt unser Tarif bureau Auskunft.

Die allgemeine Kilometertariftabelle wird neu aufgelegt und deren Erscheinen besonders bekannt gemacht werden.

Straßburg, den 9. August 1898.

Weneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

667. (33/9s) Tarif für den Güterverkehr Altmünsterol Grenze und Basel -- Sosnovice transit. Aenderung.

Am 1. August 1898 sind für den Verkehr von Altmünsterol Grenze und Basel nach Sosnovice transit in der Tariftabelle II des Tarifheftes l (Auszug für Elsaß-Lothringen) anderweitige Frachtsätze in Kraft getreten, welche bei diesen Güterabfertigungsstellen zu erfahren sind.

Straßburg, den 3. August 1898.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Ausnahmetaxen.

668.

33

( /9s) Ausnahmetaxe für Pitch-Pine-Hole ab Antwerpen transit nach Basel.

Für Pitch-Pine- (Pechkiefer) Holz in Brettern, Balken nnd dergleichen in Ladungen von 10000 kg. von Antwerpen transit nach Basel tritt am 1. September 1898 ein ermäßigter Frachtsatz von Fr. 22. 90 für 1000 kg.

in Kraft.

Straßbwrg, den 6. August 1898.

Gfeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothrinjren.

289

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 10. Augnst 1898 : 413. Personentarif für den Verkehr S C B -- Appenzellerbahn.

414. Neuer Ausnahmetarif für Cément nnd hydraulischen Kalk in Wagenladungen ah Aarau, Horgen, Luzern, Niederweningen, Reckingen und Wildegg nach nord- und ostschweizerischen Stationen.

Genehmigt am 11. August 1898: 415. Tarif und Distanzenzeiger für die Beförderung von Personen im Abonnement, von Gesellschaften und Schulen, Gepäck und Expreßgut, landwirtschaftlichen Traglasten und Vieh im Dampi'bootverkehr der N 0 B auf dem Zürichsee.

416. Interner Personentarif für den Dampf bootverkehr der N 0 B auf dem Zürichsee.

417. Tarif für Personen, Reisegepäck und Expreßgut im Verkehr Vierwaldstättersee -- elektrische Bahn Stansstad-Engelberg.

Genehmigt am 12. August 1898: 418. Personen-, Gepäck- und Gütertarif der elektrischen Straßenbahn Bex -- Bevieux.

419. Personen-, Gepäck- und Gütertarif der elektrischen Straßenbahn Allaman-Aubonne-Gimel.

Genehmigt am 15. August 1898 : 420. Nachtrag II zum südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarif heft l B, enthaltend verschiedene Änderungen.

Genehmigt am 16. August 1898 : 421. Nachtrag III zum Ansnahmetarif für Steinkohlen etc. im Verkehr Basel SCB -- Central- und Westschweiz, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

422. Nachtrag IX zum südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarif heft I A, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

423. Aufnahme der Station Küti (Zürich) in den Ausnahmetarif Nr. 10 für rohe Baumwolle des Teiles II A, Heft l, des schweizerisch-italienischen Gütertarifs via GB.

424. Änderung der Tariflerung des Artikels Lumpen im Teil I B der Gütertarife für den Verkehr Belgien -- Basel.

425. Nachtrag XI zum Gütertarif für den Verkehr J S, B B, B, VT -- S C B (Heft II), enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

426. Nachtrag I zum Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. ab Basel SCB transit und Delle transit mit Herkunft von Belgien und Holland, nach Stationen der Central- und "Westschweiz, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

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427. Tarif spécial commun d'exportation (P. V.) Nr. 314 für Maschinen and Maschinenteile im französisch-schweizerischen Verkehr.

428. Tarif spécial commun d'exportation (P. V.) Nr. 320 für Gewebe etc.

im französisch-schweizerischen Verkehr.

429. Tarif spécial commun d'exportation (P. V.) Nr. 321 für Glas etc.

im französisch-schweizerischen Verkehr.

430. Direkte Frachtsätze für dea Transport von rohen Kalisalzen ab Sondershausen nach verschiedenen ostschweizerischen Stationen.

431. Gewährung derjenigen Prachtsätze im Rückvergütungsweg, die sich zur Zeit der Aufgabe von Sendungen von Getreide etc. bei Benutzung der im deutsch-französischen Verbandsverkehr bestehenden Taxen ergeben hätten, für Transporte, die auf Grund der Hefte l, 2 und 3 des Teiles III der österreichisch-ungarisch-französischen Tarife abgefertigt werden.

432. Nachtrag X zum Gütertarif für den Verkehr Basel bad. Bahnhof loco -- Central- und Westschweiz, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

433. Nachtrag IX zum Gütertarif für den Verkehr Basel bad. Bahnhof transit -- Central- und Westschweiz, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

434. Nachtrag V zum Gütertarif für den Verkehr Basel S C B -- Centralund Westschweiz, sowie GB, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

435. Nachtrag IV zum Anhang zum Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. für den Verkehr "Basel S OB -- Stationen der schweizerischen Eisenbahnen, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

436. Nachtrag V zum Ausnahmetarif für Getreide etc. für den Verkehr Basel bad. f .ßahnbof transit -- Central- und Westschweiz, enthaltend ver·schiedene Änderungen nnd Ergänzungen.

437. Nachtrag II zum Ausnahmetarif für Getreide etc. im Verkehr Basel S C B transit und Delle transit (Belgien und Holland) -- J S und S G B, ·enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

438. Frachtermäßigung für Pitch-Pine-Holz in Brettern, Balken etc. in Wagenladungen ab Antwerpen transit nach Basel.

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