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Schweizerisches Bundesblatt.

50. Jahrgang. IV.

Nr. 43.

12. Oktober 1898.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung und Aenderung der Konzession für eine Regionalbahn von Saignelégier nach Glovelier.

(Vom

7. Oktober 1898.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 26. März 1897 (E. A. 8. XIV, 361 ff.) wurde den Herren E. Boéchat, Regierungsstatthalter, und A. Gouvernon, Banquier, beide in Delsberg, handelnd namens eines Initiativkomitees, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft die Konzession für den Bau und Betrieb einer schmalspurigen Regionalbahn von Saignelégier nach Glovelier erteilt und in Art. 5 die Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen, und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten " auf 12 Monate, vom Datum des Konzessionsaktes an gerechnet, festgesetzt. Diese Frist ist am 26. März 1898 abgelaufen, ohne daß bis dahin die Einreichung der Vorlagen erfolgte oder ein Gesuch um Fristverlängerung gestellt wurde. Die Konzession war damit erloschen.

Mittelst Eingabe vom 1. August 1898 kamen die Konzessionäre um Änderung der Konzession ein, in dem Sinne, daß die Bahn normalspurig anstatt schmalspurig gebaut werden solle. Auf das Erlöschen der Konzession aufmerksam gemacht, stellten sie unterm 25. gleichen Monats das Gesuch um ,,Verlängerung der Konzession um zwei Jahre", was ohne Zweifel gleichbedeutend sein soll mit Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. IV.

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Erneuerung der Konzession und nochmaliger Fristansetzung zur Einreichung der vorschriftsmäßigen Vorlagen.

Im allgemeinen Berichte, welcher dem Gesuche vom 1. August beigegeben wurde, geht der Verfasser des neuen Projektes, Ingenieur E. Gascard, davon aus, daß das alte Projekt einen Kehrtunnel mit 180 Meter Radius und 40 °/oo Steigung vorgesehen habe, und daß die Kosten auf Fr. 116,000 per Kilometer veranschlagt wurden. Infolge dieses hohen Ansatzes und der großen Betriebsschwierigkeiten habe sich das Komitee nicht entschließen können, sich an die Ausführung des Projektes zu machen. Dazu habe sich in der Bevölkerung die Anschauung geltend gemacht, dieser wichtige Verkehrsweg sollte normalspurig erstellt werden, um direkt an die Jura-Simplon-Bahn angeschlossen werden zu können. Das Komitee habe daher neue Studien unternommen und sich, da das Ergebnis ein günstiges war, für die Normalspur entschieden.

Das neue Tracé folge fortwährend der Sonnenseite des Thaies.

Das Terrain biete keine Schwierigkeit. Die schwierigste Partie befinde sich zwischen km. 9 und 12, wo ein Viadukt von 100 Meter Länge und drei kleine Tunnels von 80, 50 und 75 Meter Länge zu erstellen seien.

An Stationen seien vorgesehen: Glovelier (gemeinsam mit der Jura-Simplon-Bahn), Saulcy, Sceut-dessus, St. Brais, La CombeLajoux, Montfaucon, Bémont und Saignelégier (gemeinsam mit der Regionalbahn Saignelegier-Chaux-de-Fonds).

Die Länge der Linie betrage 22 Kilometer. Von Glovelier an werde 450 Meter weit die Bahnlinie der Jura-Simplon-Bahn mitbenutzt.

Dem technischen Berichte entnehmen wir, daß einstweilen Dampfbetrieb mit Lokomotiven in Aussicht genommen werde, da eine genügende Wasserkraft im Thaïe nicht vorhanden sei. Indessen werde die Einführung des elektrischen Betriebes vorbehalten für den Fall, daß das Projekt einer Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Doubs früher oder später sich verwirklichen sollte.

Die Maximalsteigung betrage 29 %o, der Minimalradius 200 Meter.

In den Stationen Saulcy und Sceut seien Spitzkehren vorgesehen, die zwar ein umständliches Manövrieren bedingen, das 0 3 ' O ; aber im Falle der Einführung des elektrischen Betriebes bedeutend vereinfacht werden könne.

Über die Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit dieser Spitzkehren heute schon zu entscheiden, halten wir für verfrüht. Dies wird

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erst möglich sein, wenn die definitiven Baupläne zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach konstanter Praxis befaßt sich die Bundesversammlung bei der Konzessionserteilung nicht mit solchen TracéDétails.

Die Betriebsausgaben werden im technischen Berichte, nach einer Vergleichung mit der Huttwil-Wolhusen-Bahn, der Langenthal-Huttwil-Bahn, der Emmenthal-Bahn und der Sihlthal-Bahn, auf Fr. 8000 per Kilometer veranschlagt ; die Betriebseinnahmen, nach einer Vergleichung mit denselben vier Bahnen, auf Fr. 11,000 pro Kilometer.

Die Baukosten werden berechnet wie folgt: per km.

Fr.

Total Fr.

1. Bahn und feste Einrichtungen : A. Verwaltungs- und Organisationskosten B. Zinsen und diverse Kosten . .

C. Expropriation D. Bahnbau : 1. Erdarbeiten und Kunstbauten 2. Oberbau 3. Gebäude und mechanische Einrichtungen 4. Telegraph, Signale und Verschiedenes U. Kollmaterial ffl. Mobiliar und Gerätschaften . . .

Unvorhergesehenes 10 % . . - .

4,000 2,000 3,500

88,000 44,000 77,000

64,000 18,000

1,408,000 396.000

4,000

88,000

2,000 10,500 1,000 11,000

44,000 231,000 22,000 242,000

Total

120,000

2,640,000

Dieses Baukapital von Fr. 2,640,000 soll aufgebracht werden durch : j. Aktien : a. Subvention des Kantons Bern, gemäß Dekret vom 28. Februar 1897 . . . Fr. 1,584,000 b. Gemeinden und Private ,, 556,000 Fr. 2,140,000 ,, 500,000

2. Obligationen Total

Fr. 2,640,000

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Der Regierungsrat des Kantons Bern, zur Vernehmlassung eingeladen, äußerte sich mit Schreiben vom 7. September, er habe gegen die Erneuerung der Konzession und gegen die Änderung der Spurweite nichts einzuwenden.

Indem wir Ihnen den nachstehenden Beschlußentwurf zur Annahme empfehlen, benützen wir auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 7. Oktober 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Ruffy.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

467 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Erneuerung und Aenderung der Konzession einer Regionalbahn von Saignelégier nach Glovelier.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. zweier Eingaben der Herren E. Boéchat und A. Gouvernon in Delsberg vom 1. und 25. August 1898; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 7. Oktober 1898, beschließt: 1. Die durch Bundesbeschluß vom 26. März 1897 (E. A. S.

XIV, 361 ff.) den Herren E. Boéchat, Kegierungsstatthalter, und A. Gouvernon, Banquier, beide in Delsberg, handelnd namens eines Initiativkomitees, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft erteilte Konzession für den Bau und Betrieb einer schmalspurigen Regionalbahn von Saignelégier nach Glovelier wird unter den gleichen Bedingungen, jedoch mit folgenden Änderungen, erneuert : a. Die vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen nebst den Gesellschaftsstatuten sind dem Bundesrate binnen einer Frist von 24 Monaten, vom Datum des gegenwärtigen Beschlusses an gerechnet, einzureichen.

b, Die ganze konzessionierte Linie ist binnen 2l/z Jahren, vom Beginn der Erdarbeiten an gerechnet, zu vollenden und dem Betriebe zu übergeben.

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c. Die Bahn wird normalspurig erstellt.

d. Der Rückkauf kann frühestens 30 Jahre nach der Betriebseröffnung und von da an je auf 1. Mai eines Jahres erfolgen.

2. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung und Aenderung der Konzession für eine Regionalbahn von Saignelégier nach Glovelier. (Vom 7.

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1898

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12.10.1898

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