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Botschaft des

.Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1898 (II. Serie).

(Vom 1. Juni 1898.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

IX. Oberbauinspektorat.

4. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke.

1. Sehutzbauten an Wildwassern im Hochgebirge

Fr. 200,000

Die häufigen und starken Niederschläge der Jahre 1896 und 1897 haben auf das Regime unserer Gewässer einen ungünstigen Einfluß ausgeübt und gegenüber der früheren, eher durch Trockenheit ausgezeichneten Periode eine nicht unerhebliche Vermehrung oder Korrektions- und Verbauungsarbeiten zur Folge gehabt.

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Es sind denn auch die durch den Bundesrat bewilligten Beiträge für Schutzbauten an Wildwassern im Hochgebirge von 1894 bis 1897 auf den doppelten Betrag angewachsen (1894 Fr. 586,650. 96 ; 1897 Fr. 1,163,925. 69), und diese Zunahme der Arbeiten bedingte selbstverständlich eine raschere Erschöpfung des hierfür bewilligten Jahreskredites, der seit 1892 unverändert zu Fr. 500,000 festgesetzt und budgetiert worden ist.

Wenn die fälligen Subventionen für die in der Baucampagne 1896/1897 ausgeführten Arbeiten durch den verfügbaren Budgetbetrag noch bezahlt werden konnten, so ist dies für die Schutzbauten vom Jahr 1897/1898 nicht mehr möglich gewesen; die im diesjährigen Budget eingesetzte Summe von Fr. 500,000 ist aufgebraucht und es bleibt ein weiterer Beitrag von Fr. 200,000 für eingereichte Rechnungen ungedeckt. Da nun in diesem Jahre für einzelne Bundesbeschlüsse (Hüningerkanal, Werdenberger Binnenkanal, Gryonne, Schonbach und Ilfìs etc.) aus verschiedenen Gründen gegenüber den Budgetansätzen Minderausgaben zu erwarten sind, die eine Erhöhung des Postens für Schutzbauten an Wildwassern größtenteils kompensieren dürften, so scheint es angezeigt, für genannten Betrag einen Nachtragskredit zu verlangen und dafür im Budget pro 1899 den bisherigen Ansatz von Fr. 500,000 beizubehalten. .

Damit würde das nächstjährige Budget entlastet und die Verwaltung in stand gesetzt sein, die fälligen Anzahlungen auszurichten, um eine auf die Arbeiten stets ungünstig einwirkende Verzögerung der Rechnungsbegleichung thunlichst zu vermeiden.

Aus diesen Gründen ersuchen wir Sie, den gewünschten Nachtragskredit bewilligen zu wollen.

7. Hydrometrie.

c. Beitrag an die meteorologische Centralanstalt in Zürich für Erstellung von 30 neuen Regenmeßstationen, inklusive Betrieb der gesamten 120 Stationen Fr. 5,000 Die eidgenössische meteorologische Kommission hat mit Rücksicht auf wissenschaftliche Probleme und die Untersuchung der Wasserverhältnisse der Schweiz beschlossen, einen Antrag für Vermehrung der schweizerischen Regenmeßstationen zu stellen und sich durch die Direktion der meteorologischen Centralanstalt in Zürich mit dem eidgenössischen Oberbauinspektorat in Verbindung zu setzen, um im Anschluß an den sub VII, d. bereits bewilligten

528 .Budgetansatz von Fr. 1000 für meteorologische Publikationen einen weitern Betrag von vorläufig Fr. 5000 für Erstellung und Betrieb von neuen Regenmeßstationen als Nachtragskreclit pro 1898 zu erhalten, in dem Sinne, daß die erforderlichen Beiträge auf drei Jahre zu verteilen und auf die jeweiligen Budgets genommen werden sollen, wie folgt: 1898 Fr. 5000; 1899 Fr. 5750 und 1900 Fr. 6500.

Da die Zahl der bestehenden Regenmeßstationen in der That eine ungenügende ist und die hydrometrische Abteilung unseres Oberbauinspektorates ein direktes Interesse an der Vervollständigung des Stationsnetzes hat, so haben wir geglaubt, dem Wunsche genannter Kommission entsprechen zu sollen, und ersuchen Sie um Bewilligung des verlangten Betrages unter dieser Rubrik.

X. Direktion der eidgenössischen Hauten.

IV. Hochbauten

Fr. 321,845

c. Neubauten

Fr. 276,845

1. Für die Erstellung von Armeeverpflegungsmagazinen und eines Wohnhauses auf dem Galgenfeld bei der Station Ostermundigen bewilligten Sie den 17. Dezember 1897 einen Kredit von Fr. 380,000. Mit den Bauarbeiten konnte vor kurzem begonnen werden. Die Ausgaben für das laufende Jahr werden auf ungefähr Fr. 270,000 zu stehen kommen.

2. Von dem für die Erstellung des Postgebäudes in Neuenburg bewilligten Kredite wurden, wie unserm Berichte über die Staatsrechnung pro 1897 (pag. 68} zu entnehmen ist, Fr. 6845 nicht verausgabt. Wir haben uns jedoch eine eventuelle spätere Verwendung dieses Betrages vorbehalten. Die Umstände, Differenzen mit Unternehmern, welche die Zurücklegung dieser Restanz notwendig machten, sind nunmehr gehoben, und konnte dieselbe ausbezahlt werden ,, 6,845 To;:al

Fr. 276,845

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d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden

Fr. 45,000

Schon im November 1896 wünschte der schweizerische Schulrat, es möchten die .Bibliothekräume nebst Lesezimmer im Hauptgebäude der eidgenössischen polytechnischen Schule umgebaut und erweitert werden. Die daherigen Kosten sind auf Fr. 90,000 veranschlagt. Dieses Verlangen wurde im August 1897 wiederholt in der Annahme, daß es möglich sein werde, den Neubau für die mechanisch-technische Abteilung bis Mitte Oktober 1898 so weit fertig zu bringen, daß einige Lokale benützt und die im Hauptgebäude des Polytechnikums zur Erweiterung der Bibliothek nebst Lesezimmer zur Zeit für Unterrichtszwecke in Anspruch genommenen Räume für das Wintersemester 1898/99 frei gemacht werden können. Der Stand der Arbeiten des mechanisch-technischen Laboratoriums zur Zeit der Aufstellung des Budgets pro 1898 ließ ·diese Annahme als nicht zutreffend erscheinen, und es wurde daher die Einstellung dieses Kreditgesuches auf das Budget pro 1899 in Aussicht genommen.

Inzwischen hat sich die Sache so weit abgeklärt, daß darauf gerechriet werden kann, das neue Gebäude werde auf Beginn des Sommersemesters 1899 bezogen werden können. Mit Schreiben vom 16. Mai 1898 stellt nun der schweizerische Schulrat das dringende Gesuch, die betreffenden Arbeiten möchten, trotzdem der Bezug einzelner Lokale des mechanisch-technischen Laboratoriums im nächsten Herbst noch nicht möglich sein wird, zum Teile in den diesjährigen großen Ferien ausgeführt werden, während welcher über die Räume verfügt werden kann, ohne den Gang der Arbeiten der Schule zu stören. Die übrigen Arbeiten könnten dann während der ersten Monate des nächsten Jahres vorbereitet und für den Beginn des Sommersemesters 1899 zu Ende geführt werden.

Wir schließen uns der Anschauungsweise des Schulrates an und ersuchen Sie deshalb um Bewilligung eines Kredites pro 1898 von Fr. 45,000, während der Restbetrag von ebenfalls Fr. 45,000 in das Budget für 1899 aufgenommen würde.

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D. Uilitärdepartement.

II. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal 3. Waffenchef der Artillerie, i. Mobilmachungsvorbereitungen

Fr. 2750 Fr.

250

Die nicht unerheblichen schriftlichen Arbeiten für die Vorbereitung der Mobilmachung, wie Ausfertigung der Aufgebote, Erstellung einer größeren Anzahl Tabellen, Abschriften von Befehlen u. s. w., können von dem ständigen Personal des Bureaus des Waffenchefs der Artillerie neben den laufenden Geschäften unmöglich bewältigt werden ; außerdem verursacht die Erstellung der für die Mobilmachung notwendigen Drucksachen noch besondere Auslagen.

9. Oberkriegskommissariat.

Hl. Rechnungsbureau, f. Bureauaushülfe

Fr. 2500

Die Arbeiten auf dem Rechnungsbureau des Oberkriegskommissariats häufen sich jeweilen im Herbst nach Schluß der Armeecorpsübungen in solchem Maße an, daß oine Bewältigung derselben bis zu dem fiir den Rechnungsabschluß festgesetzten Termin mit dem ständigen Bureaupersonal nicht möglich ist, so daß zu dem genannten Zeitpunkt in der Regel vorübergehend Aushülfspersonal eingestellt werden muß.

Im laufenden Jahre tritt nun dieser Fall coch in höherem Maße ein als in früheren Jahren. Abgesehen von der beträchtlichen Mehrarbeit, welche die Revision der Komptabilitäten der Organisationsmusterungen der Infanterie -- Landwehr--und der Truppenkörper der Artillerie verursacht, werden durch die Herbeiziehung einer kombinierten Division zum Armeecorpsmanöver, sowie durch die Festsetzung der Wiederholungskurse der Infanterieregimenten der VI. und VII. Division, der Kavallerieregimenter und Guidencompagnien und einer größeren Zahl anderer Unlerrichtskurse auf den Spätherbst, und ferner infolge Abhaltung der Mannschaftsübungen des bewaffneten Landsturms in fünf Territorialkreisen ebenfalls erst in den Monaten August bis November, die Arbeiten im Rechnungsbureau des Oberkriegskommissariatsi in den letzten Monaten des Jahres sich in einer Weise ansammeln, daß es nicht

531 möglich ist, dieselben mit dem vorhandenen Bureaupersonal bis zum Termin des Rechnungsabschlusses zu erledigen. Da eine Verlängerung des festgesetzten Termins für den Rechnungsabschluß nicht zulässig ist, weil dadurch der Abschluß der Staatsrechnung verzögert würde, so bleibt kein anderes Mittel, als zeitweise Aushülfspersonal anzustellen.

Ein fernerer Grund, das Personal des genannten Bureaus zir verstärken, liegt darin, daß ein älterer Beamter seit mehrerenWochen infolge Erkrankung arbeitsunfähig ist und dies noch längere Zeit bleiben dürfte, so daß für Ersatz desselben gesorgt werden muß.

Wir berechnen die Kosten, welche durch Einstellung dieser Bureauaushülfe erwachsen werden, auf Fr. 2500 und suchen um Bewilligung eines Kredites von diesem Betrage nach.

Behufs Vermeidung der Stellung von Nachtragskreditbegehren für derartige Ausgaben werden wir zukünftig in die ordentlichen Jahresbudgets einen entsprechenden Posten für Bureauaushülfe einstellen.

B. Instruktionspersonal

Fr. 1500

7. Befestigungen: 2. St. M a u r i c e .

f. Aushülfe bei der Instruktion der Festungstruppen von St. Maurice . . . Fr. 1500 Wie im letzten Jahre müssen auch dieses Jahr wiederInstruktionsaspiranten zur Aushülfe bei der Instruktion beigezogen werden und für den elektrotechnischen Kurs zwei außerordentlicheInstruktoren II. Klasse. In früheren Jahren wurden diese Kosten, aus der Budgetrubrik ,,B. 7. Befestigungen, 1. St. Gotthard, f. Aus-hülfe'1 bezahlt. Nachdem nun aber dieser Kredit nur mehr zur Bezahlung der Instruktionsaushülfe am St. Gotthard hinreicht, muß zur Bestreitung der gleichartigen Auslagen in St. Maurice ein besonderer Kredit verlangt werden.

D. Bekleidung X. Inventar, Modelle, Verschiedenes

Fr. 23,050' . . . . . . Fr.

5,550

Die Durchführung des neuen Bekleidungsreglementes bedingt die Abänderung und Ergänzung einer Anzahl Normalmuster, wiesolche den Kantonen und Lieferanten abgegeben werden, um Einheitlichkeit in der Konfektion der Bekleidung zu erreichen.

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Die Revision und Ergänzung der fraglichen Mustersammlungen verursacht eine Ausgabe von Fr. 4000, wofür ein Kredit nicht vorgesehen ist. Cirka '/4 der genannten Summe wird durch Rückvergütungen gedeckt werden ; für den Rest von Fr. 3000 sind wir im Falle, einen Nachtragskredit zu verlangen. Behufs Feststellung eines Normalmusters für eine solide, aber leichtere Tuchhose für Fußtruppen haben wir die Anschaffung von 125 Versuchshosen à Fr. 14 vorgesehen. Ferner müssen wir uns 100 m. Tuch à Fr. 8 zur .Auswahl des Normalmusters reservieren, was eine weitere Summe von Fr. 2550 erfordert.

XI. Unterhalt und Dislokationen . . . . . . . Fr. 17,500 a. Waschen und Reparaturen . . Fr. l(i,000 b. Transportauslagen ,, 1,000 /. Reparatur und Ergänzung des Betriebsmobiliars ,, 500 Total Fr. 17,500 Ad a. Es liegt im Interesse der gesamten Armeebekleidung, 'daß die in den Schulen und Kursen verwendeten Exerzierhosen und Exerzierkapüte möglichst gut ausgenützt werden. Wir sind übrigens durch die Verhältnisse öfters hierzu gezwungen. Die Kosten für Wäsche und Reparatur weniger guter abgenützter Stücke sind beträchtlicher. Die Mehrausgabe beträgt nach den Rechnungsergebnissen des Jahres 1897 cirka Fr. 11,000.

Mit dem Flicken der Gamaschen, welche nun zum Teil ebenfalls stark abgenützt sind, war das Centralkleidermagazin im Rückstande. Der vermehrte Betrieb zum Ausgleichen des Rückständigen ergiebt eine Mehrausgabe von Fr. 5000.

Ad b. Durch vermehrte Transporte infolge Abgabe von Exerzierwesten an die Schulen und Kurse der Specialwaffen u. a. m.

werden die daherigen Ausgaben die vorgesehene» Summe um cirka Fr. 1000 übersteigen.

Ad f. Für mehrfache unvorhergesehene Reparaturen und Anschaffungen von Betriebsmaterial sind wir ger.ötigt, Fr. 500 als Nachtragskredit einzustellen.

CUçjl

I, Kriegsmaterial

Fr. 2000

7. Möblierung der Kaserne Brucia Fr. 2000 Mit Beschluß vom 23. März 1896 haben Sie für die Möblierung der neuen Kaserne in Brugg Fr. 80,000 bewilligt (400 Mann

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à Fr. 200). Der unserer ursprünglichen Berechnung zu Grunde gelegte Ansatz von Fr. 200 per Mann hat sich als etwas zu niedrig erwiesen, namentlich deshalb, weil in Brugg außer der gewöhnlichen Kasernenzimmerausrüstung noch das Mobiliar für zwei besondere größere Speiseräume beschafft werden mußte. Wir sehen uns daher genötigt, zur Vollendung der Möblierung einen Nachkredit in obigem Betrage nachzusuchen.

L. Befestigungen

Fr. 23,000 b. St. Maurice.

III. Unterhalt.

1. Unterhalt der Bauten, Straßen, Wege, des Materials und Inventars, Versicherungen, Transporte etc. . . Fr. 10,000 Es hat sich im Verlaufe dieses Frühjahres herausgestellt, daß zur richtigen Instandhaltung der Bauten und Straßen, sowie des Materials in den ausgedehnten Anlagen der Befestigungen von St. Maurice, obiger Nachkredit notwendig ist. Im fernem ist zu bemerken, daß die Neuorganisation der Landwehrinfanterie und der Artillerie zu bedeutenden Mehrauslagen für Material und Munitionstransporte Anlaß gab.

IV. Bauliche Installationen.

5. Einbau von Bettungen mit hydraulischen Rücklaufbremsen für die Positionsgeschütze . . .

Fr. 13,000

In der Botschaft vom 4. Juni 1897, betreffend die Kredite für Kriegsmaterialanschaffungen für das Jahr 1898, ist sub Rubrik J. 4. b. die Beschaffung einer Anzahl Rücklaufbremsen, Bettungseinlagen, Pivots und Seitenrichtskalen für 12 cm. Positionskanonen der Befestigungen von St. Maurice vorgesehen.

Der hierfür erforderliche Kredit von Fr. 42,000 wurde auf zwei Jahre verteilt, wovon die erste Rate von Fr. 21,000 für das Jahr 1898 laut Bundesbeschluß vom 2. Juli 1897 bewilligt wurde.

Die zweite Rate von Fr. 21,000 ist im Materialbudgetentwurfpro 1899 vorgesehen.

Es ist nun dringend notwendig, daß die B o t t u n g e n zur Aufnahme dieser Pivots ebenfalls schon dieses Jahr erstellt und die Pivots eingebaut werden. Es ist dies für die Instruktion der Bundesblatt. 50. Jahrg. Bd. HI.

36

Positionsartillerie, die nächstes Jahr ihren Wiederholungskurs zu bestehen und während desselben mit der v e r ä n d e r t e n R i c h t m e t h o d e v e r t r a u t g e m a c h t w e r d e n s o l l , v o n großer Wichtigkeit. Zur Vornahme dieser Arbeiten ist ein Kredit von Fr. 13.000 erforderlich.

P. Druckkosten

Fr. 70,00u

Auch dieses Jahr sind wir gezwungen, den .Druckkostenkredit in ganz außerordentlicher Weise in Anspruch zu nehmen. Infolge der Bildung von Armeecorps und aller übrigen in den letzten Jahren vorgekommenen Änderungen in der Organisation der Truppenkörper der verschiedenen Waffengattungen, sowie infolge der Einführung neuer Formularien zur Vereinfachung des militärischen Rechnungs- und Rapportwesens wurde es notwendig, die für den Mobilmachungsfall erforderlichen Formularpakete .für die sämtlichen Truppenkörper des Auszuges und der Landwehr und für die Mannschafts- und Pferdedepots etc. neu zu erstellen. Es bedingt dies den Druck von außerordentlich großsn Auflagen der hierzu nötigen Formularien. Die Kosten dieser Arbeiten veranschlagen wir auf cirka Fr. 50,000. Zu dieser außerordentlichen Ausgabe kommen noch die Kosten der Drucklegung einer neuen Mobilmachungsverordnung und anderer damit im Zusammenhange stehenden Vorschriften, ferner die Kosten für den, Druck und das Einbinden der neuen Anleitung für die Stäbe des neuen Bekleidungsreglementes, einer neuen Trompeterordonnanz und der neuen Turnschule. Überdies muß die Musterkomptabilität neu gedruckt werden, da die alte Auflage vollständig vergriffen ist, und wird zudem die Erstellung neuer Dienst- und Schießbüchlein nötig werden.

Zur Ausführung dieser Arbeiten bedürfen wir eines Betrages von cirka Fr. 20,000.

Die außerordentlichen Kosten für die Druckarbeiten betragen daher Fr. 70,000, für welche Summe wir einen Nachkredit verlangen müssen.

III. Pulververwaltung S.

Fr. 32,396

Weißpulverfabrikaiion.

b. F a b r i k a t i o n s k o s t e n .

9. Inveutaranschaffungen

Fr. 10,000

Da bei Aufstellung des Budgets pro 1898 der Kostenanschlag für die Armierung des neuen Nitriergebäudes mit itfitriercentrifugen

535

noch nicht endgültig aufgestellt war, wurde der Ausgabeposten von Fr. 35,000 zu niedrig angesetzt, um so mehr da zum Antriebe der Maschinen ein neuer Petrolmotor angeschafft werden muß.

10. Verschiedenes, c. Unvorhergesehenes

.

.

. Fr. 22,396

Diese Summe zerfällt in folgende Posten : a. Besoldungsnachgenuß an die Hinterlassenen des verstorbenen Pörtner Christian Hirsig Fr. 1,500. -- b. Rechnung von Fürsprech Sahli für Geschäftsführung im Prozeß contra Witwe Sutter . ,, 1,233. 90 c. Prozeßkosten Sutter an die Kasse des Bundesgerichtes ,, 1,046. 10 d. Schadenersatz, Zins und Kosten an Witwe Sutter ,, 18,616. 40 Fr. 22,396. 40 Ad a. Den Hinterlassenen des langjährigen Pörtner in der Kriegspulverfabrik wurde ein Besoldungsnachgenuß bewilligt.

Ad b bis d. Laut bundesgerichtlichem Urteil hat der Bund die Kosten im Prozeß von Witwe Sutter contra Eidgenossenschaft zu tragen. Zur Deckung dieser Ausgabe steht uns jedoch kein Kredit zur Verfügung, weshalb wir hiermit einen bezüglichen Nachkredit verlangen.

VI. Munitionsfabrik

Fr. 2000

3. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n

Fr. 2000

Infolge der nötigen maschinellen Einrichtungen im neuen Drehereigebäude ist der diesjährige Kredit für Inventaranschaffungen erschöpft. Für sich im Laufe des Jahres geltend machende kleinere Inventarergänzungen für Thun und Altorf, die nicht wohl aufgeschoben werden können, suchen wir um einen Nachkredit in obigem Betrage nach.

536

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

I. Finanzbureau a. Departementssekretär und Chef des Finanzbureaus

Fr. 9020 Fr. 6500

Der bisherige Inhaber dieser Stelle hatte nach vierzigjährigem Dienste in dieser Stellung aus Altersrücksichten auf 1. Mai abbin seine Demission verlangt. Diesem Begehren wurde entsprochen und dem Zurücktretenden in Anbetracht seiner langjährigen treuen Dienste der Nachgenuß seiner Besoldung für die Dauer eines Jahres im Betrage von Fr. 6500 zuerkannt. Da der Nachfolger mit einer nämlichen Jahresbesoldung gewählt wurde und derselbe sein Amt sofort nach dem Rücktritte seines Vorgängers angetreten hat, bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 6500.

e. Buchhaltungsgehulfe

Fr. 2520

Der Witwe und dem Kinde des am 8. April abhin verstorbenen Buchhaltungsgehülfen, der seit November 1892 in seinem Amte stund, haben wir einen Gehaltsnachgenuß für acht Monate, d. h. bis auf Ende dieses Jahres, im Betrage von Fr. 2667 bewilligt. Die Jahresbesoldung des am 16. Mai neu eingetretenen Geliülfen ist auf Fr. 4000 festgesetzt worden, so daß wir für die restierenden 7 l /a Monate des laufenden Jahres die obige Summe von Fr. 2520 benötigen.

"5>-

P. Handels-, Industrie- und Landwirtschäftsdepartement.

IV. Amt für Gold- und Silberwaren.

1. B e s o l d u n g e n : e. Aushülfe

Fr. 1600

Der Kanzlist des eidgenössischen Amtes für Gold- und Silberwaren ist seit einiger Zeit schwer krank. Wir sahen uns daher genötigt, vorübergehend einen Gehulfen anzustellen, und ersuchen Sie, uns für den Gehalt desselben obgenannten Kredit zu bewilligen.

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G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

I. Kanzlei des Departements c. Übersetzer

Fr. 4500 Fr. 4500

Der mittellos hinterlassenen Familie (Witwe und drei minderjährige Kinder) des am 26. April verstorbenen Übersetzers des Departements wurde auf ihr Gesuch gemäß Art. 10 des neuen Besoldungsgesetzes vom 2. Juli 1897 der Nachgenuß der Besoldung für ein Jahr gewährt ; zur Deckung dieser unvorhergesehenen Ausgabe bedürfen wir eines Nachtragskredites im angegebenen Betrage.

II. Technische Abteilung c. Kontrollingenieure

Fr. 3000 Fr. 3000

Die elektrischen Bahnen, sowie die Kreuzungen von Starkstromleitungen mit bestehenden Bahnlinien, sind in starker Zunahme begriffen. Im Hinblick auf die große Wichtigkeit, welche den mit der Elektricität im Zusammenhang stehenden Fragen überhaupt zukommt, ist eine intensive Überwachung aller bezüglichen Anlagen dringend geboten. Da nun aber der Kontrollingenieur, welchem diese Überwachung bis jetzt allein oblag, für diese Aufgabe nicht mehr genügt, so sahen wir uns veranlaßt, einen weitern Elektrotechniker für die Kontrolle der elektrischen Einrichtungen anzustellen.

Der infolgedessen für das laufende Jahr benötigte Nachtragskredit beträgt Fr. 3000.

II. Postyerwaltung.

IV. Dienstkleidung

Fr. 55,000

Der Mehrbedarf gegenüber dem ursprünglichen Budget ergiebt sich bei folgenden Unterrubriken:

538 Budget pro 1898.

Bedarf pro 1898.

1. Ankauf von Tüchern, Leinwand, Blusen, Mützen und Ausrüstungsgegenständen Fr. 270,000 Fr. 310,000 2. Anferfcigungskosten . . . . ,, 113,500 ,, 122,500 3. Fracht, Reparaturen etc. . . ,, 2,000 ,, 2,000 (keine Mehrausgabe) 4. Barentschädigung für nicht gelieferte Dienstkleidung . . . Fr. 5,500 Fr. 11,500 Total

Fr. 391,000

Fr. 446,000

Das zweite Alinea von Art. 5 des neuen Besoldungsgesetzes bestimmt, daß da, wo für Beamte, Angestellte und Bedienstete Dienstkleidungen vorgeschrieben sind, der Bund dieselben unentgeltlich zu liefern oder eine entsprechende Barentschädigung zu leisten habe. Das Nähere hierüber hat der Bundesrat auf dem Verordnungswege festzusetzen. In Vollziehung dieser Bestimmungen haben wir unterm 3. Dezember 1897 eine neue Verordnung über die Abgabe der Dienstkleidung an die Beamten und Angestellten der Postverwaltung erlassen.

Ad 1. Bei den Prüfungen und Erhebungen, die dem Erlaß dieser Verordnung vorausgegangen sind, hat sich die unabweisbare Notwendigkeit ergeben, einer größern Anzahl von Beamten und Angestellten, denen bisher die vorgeschriebene Dienstkleidung nur alle zwei Jahre, je das zweite Jahr, geliefert worden ist, diese letztere nunmehr alle Jahre abzugeben. Es betrifft dies namentlich solche Angestellte auf dem Lande, wo der Dienst im Laufe der Jahre, seit Erlaß der alten, nunmehr aufgehobenen Dieustkleidungsverordnung, an Umfang und Ausdehnung erheblich zugenommen und von einer halben zu einer ganzen oder annähernd ganzen Tagesleistung geworden ist. Diesem Personal, das oft bei Wind und Wetter dem Boten- und Vertragungsdienst obzuliegen hat, muß die Dienstkleidung öfters als bisher üblich geliefert werden, wenn verlangt werden will, daß es sauber und anständig gekleidet im Dienst erscheine. Die Mehranschaffungen an Tuch, welche gegenüber dem ursprünglichen Budget aus diesem Grunde notwendig geworden sind, belaufen sich auf: Fr. 15,000 für blaues üniformtueh, ,, 3,000 für Manteltuch und ., 15,000 für blaugrauen Satin.

539 Sodann hat sich die Postverwaltung veranlaßt gesehen, für die Uniformmäntel bessern Futterstoff als bisher verwendet worden ist, in Gebrauch zu nehmen. Die daherige Mehrausgabe beläuft sich auf Fr. 1000.

In den frühern, resp. bisherigen Preisen für die Anfertigung der Kleidungsstücke war den Schneidern vorgeschrieben, die notwendige Futterleinwand und den Libet für die Uniformröcke und -Jacken zu liefern. Als auf Beginn dieses Jahres ein neues Preisregulativ für die Konvektion aufgestellt wurde, hat man diese Bestimmung, die die Preise für Arbeitslöhne herabminderte, fallen gelassen. Infolgedessen muß für cirka 6600 Uniformröcke und -Jacken die Futterleinwand und der Libet von der Verwaltung angeschafft werden.

Die vorstehenden Gründe, Mehrbedarf an Uniformtuch, Manteltuch und Satin, Verwendung bessern Futterstoffes für die Mäntel, sowie die Neulieferung der Futterleinwand und des Libets für Uniformröcke und -Jacken machen es unabweislich, den Budgetansata für Anschaffung von Tüchern, Leinwand, Blusen, Mützen und Ausrüstungsgegenständen um Fr. 40,000 zu erhöhen.

Ad 2. Schon längere Zeit war es eine ständige Klage der Handwerker, welche sich mit der Anfertigung von Uniformstücken für die Postverwaltung befassen, daß das bestehende Preisregulativ veraltet sei und ganz ungenügende Preisansätze enthalte, mithin eine Revision desselben dringend geboten wäre. Die Richtigkeit dieser Klagen war nicht mehr zu bestreiten ; seit Erlaß des angefochtenen Preisverzeichnisses sind die Arbeits- und Lebensbedingungen andere geworden. Die Postverwaltung hat daher ein neues Preisregulativ für die Anfertigung der Dienstkleider aufgestellt. Bei diesem Anlasse sind die Handwerker, wie bereits vorstehend erwähnt ist, der Lieferung der Futterleinwand und des Libets für Uniformröcke und -Jacken enthoben worden, gleichzeitig wurden aber auch die Anfertigungspreise im Sinne einer etwelchen Erhöhung neu regliert. Die ganze Änderung, die getroffen worden ist, bedingt für die Handwerker eine Preiserhöhung von cirka 10°/o.

Wir halten dafür, die getroffene Maßnahme sei eine zeitgemäße und wohlangebrachte.

Ad 4. Bisher wurde eine Entschädigung für nicht gelieferte Dienstkleider nur den weiblichen Beamten und Angestellten gewährt. Nun giebt es aber auch eine gewisse Anzahl von männlichen Beamten und Angestellten, welche die Postdienstkleidung ebenfalls nicht tragen können und auf deren Lieferung verzichten,

540 dagegen aber eine Vergütung beanspruchen. Wir erinnern beispielsweise nur an Fälle, wo Stationsvorstände oder andere Bahnangestellte neben dem Eisenbahndienst auch im Postdienst beschäftigt sind und durch die Kumulation der Anstellung im Eisenbahn- und Postdienst ihr Auskommen finden, während die einzelne Anstellung eine volle Beschäftigung für einen Mann nicht bilden würde. Wir halten, es für richtig, daß alle Postangestellten, sowohl männlichen als weiblichen, die aus irgend einem triftigen Grunde nicht in der Lage sind, die Uniform, auf welche sie Anspruch haben, zu tragen, eine entsprechende Vergütung erhalten sollen. Dieser Grundsatz wurde in die neue Verordnung über die Abgabe der Dienstkleidung an das Personal der Postverwaltung aufgenommen und hat zur Folge, daß der Budgetposten für Barentschädigung an Angestellte für nicht gelieferte Dienstkleidung erhöht werden muß.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 1. Juni 1898.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Ruffy.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Kingier.

541 (Entwurf.)

Bimdesfoeschluss betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat flir das Jahr 1898 (II.Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 1. Juni 1898, beschließt: Es werden dem Bundesrat für das Jahr 1898 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

IX. Oberbauinspektorat.

à. Beiträge an Kantone für öffentliche

Werke.

1. Schutzbauten an Wildwassern im HochFr.

gebirge 200,000

Fr.

7. Hydrometrie.

e. Beitrag für Erstellung von neuen Regenmeßstationen

5,000 205,000 Übertrag

205,000

542 Übertrag

Fr.

205,000

X. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten.

Fr.

c. Neubauten 276,845 d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden 45,000 321

>845 526,845 D. Militärdepartement.

II. Verwaltung.

A. Venvaltungspersonal, 3. Waffenchef der Artillerie: Fr.

i. Mobilmachungsvorbereitungen 250 9. Oberkriegskommissariat: III. Rechnungsbureau : f . Bureauaushülfe . . . . 2500

Fr.

2,750 S. InstruMionspersonal.

1. Befestigungen : 2. St. Maurice : f. Aushülfe D. Bekleidung.

X. Inventar, Modelle, Verschiedenes XI. Unterhalt und Dislokationen .

1,500 Fr.

5,550 17,500 23,050

J". Kriegsmaterial.

7. Möblierung der Kaserne Brugg .

.

.

2,000

L. Befestigungen.

b. St. M a u r i c e .

IH. Unterhalt IV. Bauliche Installationen .

.

Fr.

10,000 . 13,000

23,000 P . Druclehosten . . . .

70,000 Übertrag

122,300 649,145

543 Übertrag

Fr.

649,145

III. Pulververwaltung.

B. Weißpulverfabrikation.

6. Fabrikationskosten

Fr.

32,396

VI. Munitionsfabrik.

3. Inventaranschafiungen

2,000 34,396

E. Tinanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

I. Finanzbureau.

a. Departementssekretär und Chef des Finanz;bureaus e. Buchhaltungsgehülfe

Fr.

6500 2520 9,020

F. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

IV. Amt für Gold- und Silberwaren.

1. Besoldungen: e. Aushülfe

1,600

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

/. Kantslei des Departements.

c. Übersetzer

Fr.

4,500

Übertrag

4,500

659,765

544

Übertrag

Fr.

4,500

Fr.

659,765

II. Technische Abteilung.

c. Kontrollingenieure

3,000

II. Postverwaltung.

IV. Dienstkleidung

55,000 62,500

III. Pulververwaltung VI. Munitionsfabrik

32,396 2,000 34,396

*«SH-

722,265

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1898 (II. Serie). (Vom 1. Juni 1898.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1898

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.06.1898

Date Data Seite

526-544

Page Pagina Ref. No

10 018 345

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