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Konkurrenz- undStellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stellen-Ausschreibung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden und allfällig neu zu kreierenden Gehülfenstellen II. Klasse bei der eidgenössischen Zollverwaltung werden hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund. Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen etc.) besucht haben, oder deren bisherige Bethätigung auf merkantilen Gebieten sie für den Zolldienst ah besonders geeignet erscheinen läßt.

Es können nur solche Bewerber berücksichtigt werden, welche das handlungsfähige Alter erreicht, jedoch das 30. Altersjahr noch nicht überschritten und, wenn militärpflichtig, wenigstens die Rekrutenschule absolviert haben.

Jeder Bewerber hat seine Anmeldung in wenigstens zwei Landessprachen abgefaßt einzureichen und auf Verlangen eine Prüfung zu bestehen, um sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise auf 6 Monate mit Fr. 140 monatlicher Besoldung. Nach Absolvierung der Probezeit kann definitive Wahl durch den Bundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Zollverwaltung behält sieh jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht unbedingt vorhanden erachtet wird.

Der Anfangsgehalt bei definitiver Anstellung als Zollgehülfe II. Klasse beträgt nach dem neuen Besoldungsgesetz Fr. 2000, mit gesetzlichem Maximum von Fr. 3500.

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Begleit der nötigen Fähigkeitsausweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses werden von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , den 3. Januar 1898.

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines I. Stellvertreters des Pferdearztes der eidg. Pferderegieanstalt in Thun wird hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Besoldung nach Gesetz.

Bewerber nm diese Stelle haben ihre Anmeldungen nebst Ausweis über ihre bisherige Thätigkeit dem unterzeichneten Departement bis 15. Januar 1898 einzureichen.

B e r n , den 30. Dezember 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzlisten I. Klasse des Korrespondenzbureaus des eidgenössischen Oberkriegskommissariates wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben.

Amtsantritt sofort nach erfolgter Wahl.

Besoldung die gesetzliche.

Bewerber haben sich über gute Kenntnis der deutschen und französischen Sprache und über eine gute militärische Vorbildung auszuweisen.

Anmeldungen sind bis zum 15. Januar 1898 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

Der bisherige provisorische Inhaber der Stelle wird als angemeldet betrachtet.

B e r n , den 4. Januar 1898.

Schweiz. Militärdeporientent.

Stelle-Ausschreibung.

Beim eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum ist eine neugeschaffene Kanzlistenstelle zu besetzen.

Bewerber haben sich bis zum 20. Janaar 1898 bei der unterzeichneten Amtsstelle anzumelden.

Erfordernisse sind: genügende Kenntnis der deutschen und französischen Sprache und eine schöne geläufige Handschrift.

Die gesetzliche Besoldung beträgt Er. 2000--3500.

B e r n , den 4. Januar 1898.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Amt für geistiges Eigentum.

29

Stellen-Ausschreibung.

Beim eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum sind zwei neugeschaffene Ingenieurstellen zu besetzen.

Bewerber haben sich bis zum 20. Januar 1898 bei der unterzeichneten Amtsstelle anzumelden.

Erfordernisse sind : tüchtige mechanisch-technische Bildung und genügende Kenntnis der deutschen und französischen Sprache. Kenntnis des Italienischen ist erwünscht.

Die gesetzliche Besoldung beträgt Fr. 4000--5500 für Ingenieur 1. Klasse und Fr. 3500--4500 für Ingenieur II. Klasse.

Die Bewerber für die am 6. Dezember 1897 ausgeschriebene Stelle werden ohne weiteres als auch für diese Ausschreibung angemeldet betrachtet.

B e r n , den 4. Janaar 1898.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Amt für geistiges Eigentum.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Verpflegsbeamten des Verpflegs- und Magazinbureaus beim eidgenössischen Oberkriegskommissariat wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben.

Amtsantritt sofort nach der Wahl.

Besoldung die gesetzliche.

Verlangt werden Kenntnis der deutschen und französischen Sprache und specielle Eignung und praktische Erfahrung für das Buchführungs- und Rechnungswesen.

Anmeldungen sind bis zum 15. Januar 189S dem unterzeichneten Departement einzureichen.

Der bisherige provisorische Inhaber der Stelle wird als angemeldet betrachtet.

B e r n , den 4. Januar 1898.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Contrôleurs für die Ausrüstung bei der technischen Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterial Verwaltung (Bekleidungswesen) wird hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Besoldung die gesetzliche.

30 Von den Bewerbern wird gründliche Kenntnis der Sattlerei nnd der damit verwandten Fabrikationsgebiete, der deutschen nnd französischen Sprache und ausreichende allgemeine Bildung zur selbständigen Besorgung von Bureanarbeiten verlangt. Bewerber mit militärischen Kenntnissen werden bevorzugt.

Anmeldungen sind mit den nötigen Ausweisen verseben bis zum 9. Januar 1898 schriftlich dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 27. Dezember 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung von Parkettarbeiten.

Die Erstellung von cirka 1500 m' neuer Fußböden in der Kaserne in Herisau wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Kasernenverwaltung in Eerisau, sowie beim eidgenössischen Baubnreau in Zürich (Clausiusstraße 6) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofforten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Parkettarbeiten Herisau" bis nnd mit dem 9. Januar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 30. Dezember 1897.

Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreiner- und Glaserarbeiten, sowie die Lieferung von Beschlägen für die eidg. Konstruktionswerkstätte in Thun werden hiermit znr Konkurrenz.

ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Konstruktionswerkstätte in Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 12. Jannar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 3. Januar 1898.

Direktion der eidg. Bauten.

31

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger-Sonschef in Genf.

2) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Genf.

Anmeldung bis zum 18. Januar der } Kreispostdirektion in j Genf-

3) Posthalter in Siders (Wallis).

4) Posthalter in Villaz-St. Pierre (Freiburg).

l Anmeldung bis zum 18. Januar \ 1898 bei der Kreispostdirektion in j Lausanne.

5) Postcommis ih Luzern. Anmeldung bis zum 18. Januar 1898 bei der Kreispostdirektion in Lnzern.

6) Postcommis in Zürich.

,.» ......

. c,L~r 7) Briefträger in Stäfa.

Anmeldung bis zum 18. Januar l 1898 bei der Kreispostdirektion ia v J Zürich

8) Postcommis in St. Gallen.

,,.

. .

.

9) Postcommis in Herisau.

l Anmeldung bis zum 18. Januar } 1898 bei der Kreispostdirektion in J StGallenen

10) Telegraphist und Telephonist in Siders (Wallis). Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 200 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 15. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

11) Telegraphist in Oberwil (Simmenthal). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

12) Telegraphist in Delsberg. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 15. Januar 1898 bei der Telegraphendirektion in Ölten.

13) Dienstchef auf dem Telegraphenburean Genf. Anmeldung bis zum 15. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

14) Dienstchef auf dem Telegraphenburean Bern. Anmeldung bis zum 15. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

15) Dienstchef auf dem Telegraphenbureau Basel. Anmeldung bis zum 15. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

16) Dienstchef auf dem Telegraphenbureau Zürich. Anmeldung bis zum 15. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

32 17) Dienstchef auf dem Telegraphenbureau St. Gallen. Anmeldung bis zum 15. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Postcommis in Lausanne. Anmeldung bis zum 11. Januar 1898 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Packer beim Hauptpostbüreau Bern. Anmeldung bis zum 11. Januar 1898 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger in Neuenburg. Anmeldung bis zum 11. Jannar 1898 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 11. Jannar 1898 bei der Ereispostdirektion in Züricb.

5) Postcommis in St. Gallen. Anmeldung bis zum 11. Jannar 1898 bei der Ereispostdirektion in St. Gallen.

6) Telegrapbist in Basel. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. Juli 1897. Anmeldung bis zum 8. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

7) Telegraphist in Neuhausen (Schaffhansen). Jahresgehalt Fr. 360, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 8. Jannar 1898 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

8) Zwei Telegraphisten in St. Gallen. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. JuR 1897. Anmeldung bis zum 8. Januar 1898 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen unDampfschiffunternehmungen auf dem

Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft,

Jahrgang 1898.

Herausgegeben vom

schweizerischen Eisenbahndepartement.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

· -- JVs 1.

Bern, den 5. Januar 1898.

L Allgemeines, 1.

Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 1. Januar 1898 an bis anf weiteres festgesetzt worden zu : l fl. österr. W. = 2,0906 Franken.

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

2. (J/98) Personen- und Gepäcktarif AS B und Bremgarten -- V S B, vom i. September 1882, nebst Nachträgen lund H.

Provisorischer Personentarif V S B -- A S B und Bremgarten, vom i. Januar 1896.

Kündigung.

Die obgenannten Tarife werden hiermit anf den 31. März 1898 gekündigt.

Die an deren Stelle tretende Neuausgabe wird seiner Zeit besonders bekannt gegeben.

Basel, den 3. Januar 1898.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

3. (V98) Personentarif J S (exkl. Brünigbahn), B R, RVT und V Z -- V S B, einschließlich der Toggenburgerbahn und Wald-Rüti-Bahn, vom i. Juli 1897. Nachtrag L Mit 1. Februar 1898 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Bern, den 29. Dezember 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

4. O/ss) Personentarif J S (exkl. Brünigbahn), B R, RVT und V Z -- N 0 B und Bötzbergbahn, vom i. Juni 1897.

Nachtrag I.

Mit 1. Februar 1898 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag l in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Hern, den 29. Dezember 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

5. (Vos) Personen- und Gepäcktarif Schweiz -- Comersee und Chiavenna, vom 1. August 1893.

Erhebung einer italienischen Zuschlagstaxe.

Vom 15. Januar 1898 an gelangt auf den in die Fahrpreise des obigen Tarifs eingerechneten italienischen Anteilen Colico-Chiavenna eine Zuschlagstaxe von 15 Cts. in 1. Kl., 10 Cts. in II Kl. und 5 Cts. in III. Kl. zur Erhebung, welche mit dem Billetpreis vereinigt in einem Betrage vom Reisenden erhoben wird.

Lüstern, den 30. Dezember 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

6. (Vss) Anhang zum Specialtarif für die Beförderung von englischen Reisegesellschaften, vom 15. Juni 1897. Ergänzung.

Der obgenannte Anhang wird mit Gültigkeit vom 15. Januar 1898 an wie folgt ergänzt: Tour 46. Chiasso-Luzern-Langnau-Bern-Biel-Neuchâtel-Pontarlier : I. Klasse Fr. 42. 30 II. Klasse Fr. 29. 75 Vom gleichen Zeitpunkt an werden auf den Billeten der Tour 13 zu gunsten der italienischen Bahnen folgende Zuschläge erhoben: I. Klasse 35 Cts.

II. Klasse 25 Cts.

Bern, den 4. Januar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

7. (Vos) Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren, sowie von Gütern im internen Verkehr der Brünigbahn, vom i. Juni 1891.

Auf Seite 61 des obgenannten Tarifs sind im Artikelverzeichnis des Ausnahmetarifs Nr. 22 die Positionen Cementsteine etc., Eisen, Erde, Erze, Holz, Steine und Steinkohlen etc. abzuändern wie folgt: Cementsteine etc., wie in Position 105 der Güterklassifikation vom 1. April 1897 genannt; Eisen (roh) aller Art, in Masseln etc., wie in Position 147 und 148 der Güterklassifikation vom 1. April 1897 genannt ; Erde, gewöhnliche, wie in Position 157 der Güterklassifikation vom 1. April 1897 genannt; Erze, rohe, wie in Position 169 der Güterklassifikation vom 1. April 1897 genannt ; Holz, wie in Position 270 der Güterklassifikation vom 1. April 1897 genannt ; *Steine, wie in Position 591 der Güterklassifikation vom 1. April 1897 genannt ; Steinkohlen und Steinkohlenasche etc., wie in Position 595 der Güterklassifikation vom 1. April 1897 genannt.

Bern, den 4. Januar 1898.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

1

8. ( /9s) Teil V, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Tarife. Aufnahme der Station 0-Buda-filatorigat in den Ausnahmetarif für Spiritus.

Mit Gültigkeit vom 20. Januar 1898 an wird die Station 0-Buda-filatorigat der ungarischen Staatsbahnen zu den für die Station Budapest (Donauuferfrachtenbahnhof u. s. w.) gültigen Frachtsätzen in den Ausnahmetarif für Spiritus im Teil V, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Verbandstarife, vom 1. Mai 1890, einbezogen.

Zürich, den 4. Januar 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

9. (Vos) Bayerisch-schweizerisch-elsässisch-südbadischer Gütertarif, Teil H, vom i. Juli 1891. Taxermäßigungen.

Vom 20. Januar 1898 an kürzen sich infolge "Wegfalls der Yizinalbahn-, bezw. Lokalbahnzuschläge die Frachtsätze für eine Anzahl der in den oben genannten Tarif einbezogenen bayerischen Stationen um folgende Beträge:

Eilgut.

Stückgut.

Wagenladungen.

pro 100 kg.

Im Verkehr mit Basel und Schaffhausen . . . 0,15 0,12 0,07 Franken.

Konstanz und Singen . . . 0,12 0,10 0,06 Mark.

Die betreffenden bayerischen Stationen können bei unserem Gütertarifbureau, sowie bei unseren am Tarif beteiligten Stationen Basel, Schaffhause%, Singen, Konstanz in Erfahrung gebracht werden.

Zürich, den 3. Januar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

10. (Vss) Ausnahmetarif Nr. -14 für Steinkohlen etc. Saargruben etc. -- Central- und Westschweiz, vom i. Dezember 1895.

Anf 1. Jannar 1898 wird die Reexpeditionsstelle Straßbnrg aufgehoben; an deren Stelle tritt Saargemünd-Remelfingen. Die Reexpeditionsgebühr beträgt 0,50 M. für jeden Wagen. In den Transportbestimmungen zum Saarkohlentarif Nr. 14, Absatz 4, ist daher die Bezeichnung ,,Straßbürg" zu streichen und dafür ,,Saargemünd-Remelfingen" einzustellen.

Basel, den 31. Dezember 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

Ausnahmetaxen.

11.

J

( /98) Frachtsätze für Schilfrohr etc. Eszterhaza - FertöSzt. Miklos -- Romanshorn und Zürich.

Aufhebung.

Die seit 10. Juni 1896 gültigen Frachtsätze für Schilfrohr, Binsen u. 8. w.

von Eszterhaza-Fertö-Szt. Miklos nach Romanshorn und Zürich treten anf."

15. April 1898 außer Kraft.

Zürich, den 3. Jannar 1898.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

C. Transitverkehr.

1

12. C /»«) -Gütertarif Bayern-Delle transit, vom 40. Märe 4890..

Taxermäßigungen.

Mit Wirksamkeit vom 20. Januar 1898 an werden die im obigen Tarif auf Seiten 14--17 enthaltenen Frachtsätze für die bayerischen Stationen Oberdorf b/Bieß., Rothenburg a. d. T., Sonthofen und Tölz infolge "Wegfalls der bayerischen Vizinalbahnzuschläge nm folgende Beträge ermäßigt: in Eilgut nm 1,50 Franken pro 1000 kg.

,, -Stückgut ,, 1,25 ,, ,, ,, ,, ,, Wagenladungen ,, 0,75 ,, ,, ,, ,, Zürich, den 3. Jannar 1898.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

13. (Ves) Heft 7 der südwestdeutschen Eisenbahnverbandsgütertarife. Nachtrag IV.

Zum Heft 7 des Verbandsgütertarifs -- Baden-Saarbrücken -- ist mit Gültigkeit vom 1. Januar 1898 der Nachtrag IV ausgegeben -worden. Derselbe enthält Tarifentfernungen und Frachtsätze für die neu eröffnete Station Mingolsheim der großh. badischen Staatseisenbahnen und für eine Anzahl neu aufgenommener Stationen des Eisenbahndirektionsbezirks St. JohannSaarbrücken, welch letztere jedoch erst mit dem Tage der Eröffnung dieser Stationen für den Güterverkehr in Kraft treten. Ferner ist durch diesen Nachtrag bekannt gegeben: a. die bereits auf dem Verfiigungswege durchgeführte Änderung und Ergänzung des Ausnahmetarifs Nr. 3 (Rohstofftarif); b. Berichtigung einiger Frachtsätze; c. die am 1. Februar 1898 erfolgende Aufhebung der Frachtsätze für Mannheim transit mit den Stationen Beuring-Saarburg, Gonz und Wiltingen, sowie d. Änderungen des Anhanges betreffend Bestimmungen über die Abfertigung von Gütern im Verkehr mit den an das Netz der großh. badischen Staatseisenbahnen anschließenden Nebenbahnen; hier insbesondere mit der Rhein-Lahr-Seelbacher Nebenbahn.

Karlsruhe, den 16. Dezember 1897.

Namens der beteiligten Verwaltungen:

Generaldirektion der grossherzogllch badischen Staatseisenbahnen» 14. (Vss) Heft 8 der südweit deutschen Nachtrag V.

Verbandsgütertarife.

Zum Heft 8 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs (Baden-Pfalz) ist mit Gültigkeit vom 1. Januar 1898 der Kachtrag V aasgegeben worden.

Derselbe enthält außer den bereits im Verfügangswege durchgeführten und schon früher bekannt gemachten Tarifmaßnahmen noch Entfernungen für die in den direkten Güterverkehr neu aufgenommenen Stationen Eichelscheiderhof der pfälzischen Eisenbahnen und Mingolsheim der großherzoglich badiscnen Staatseisenbahnen, sowie besondere Ausnahmefrachtsätze für Steinkohlen deutscher Herkunft, welche zu Schiff in Ludwigshafen a/Rhein, Maximiliansau oder Speyerer Hafen ankommen und von da mit der Bahn weiter gehen.

Karlsruhe, den 31. Dezember 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

15. (Vos) Ausnahmetarif für Getreide etc. im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband, Teil III, Hefte 1 und 2.

Aufhebung und Ersetzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1898 werden die im süddeutsch-österreichisch-ungarischen Verband bestehenden Ausnahmetarife für Getreide,.

Hülsenfrüchte Malz, Kleie etc. und gebrauchte Getreidesäcke, Teil III,.

Heft l und 2, vom 1. August 1894, aufgehoben und durch neue Tarife ersetzt, welche neben vielfachen Ermäßigungen auch zahlreiche Erhöhungen, der seitherigen Frachtsätze mit sich bringen. In die neuen Tarife sind die badischen Stationen Hugstetten, Jagstfeld und Schefflenz, sowie zahlreiche österreichisch-ungarische Verbandsstationen mangels eines Verkehrsbedürfnisses.

nicht mehr aufgenommen worden.

Nähere Auskunft erteilt zunächst unser Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 24. Dezember 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für chromsaues Kali und Natron. Vom 1. Jan. 9S bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von chromsaurem Kali und Natron als Frachtgut bei jedem Gewicht ab Hrastnigg nach Bregenz, Buchs, Lindau und St. Margrethen folgende Prachtsätze auf dem Kartierungswege gewährt: Heller pro 100 kg.

Hrastnisg -- Bregenz 341,6 , - Buchs 333Ì2 -- Lindau 346,0 ,, -- St. Margrethen 343,8 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 146, v. 23. Dez. 97.

Ausnahmetaxen für Pottasche und Soda, ferner Chlor kalium, Kalisalz und Kalidünger. Vom 1. Jan. 98 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, werden für den Transport von a. Pottasche und Soda, o. Chlorkalium, Kalisalz und Kalidünger in Wagenladungen von 10000 kg. ab Györ und O.Budafilatorigat nach Bregenz tr., Buchs tr., Lindau tr. und St. Margrethen tr.

folgende Frachtsätze auf dem Kartierungswege gewährt: Ab Györ O.Buda-filatorigat Nach ad a ad 6 ad a ad & Centimes pro 100 kg.

Bregenz tr. und Lindau tr Buchs tr St. Margrethen tr Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u.

359 201 399 231 352 197 392 226 362 201 403 233 Schiffahrt. Nr. 146, v. 23. Dez. 97.

Ausnahmetaxen für Schilf u/nd Schilfrohr, Bohrdecken und Einsen.

Vom 1. Jan. 98 bis auf Widerruf, längstens bis 31. März 98, werden für den Transport von Schilf nnd Schilfrohr, auch Rohrdecken (durch Draht verbundenes Schilfrohr) nnd Binsen in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Eszterhaza-Fertö Szt. Miklos nach Bregenz tr., Buchs tr., St. Margrethen tr.

und Lindau tr. folgende Erachtsätze auf dem Kartiernngswege gewährt: Cts. pro lüü kg.

Eszterhaza-Fertö Szt. Miklos -- Bregenz tr., St. Margreten tr.

und Lindau tr 185 ,, ,, ,, -- Buchs tr 181 Osten-. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 146, v. 23. Dez. 97.

Rückvergütung auf Malztransporten. Vom 1. Jan. 98 bis auf "Widerruf, längstens bis 31. Dez. 98, wird auf Transporten von Malz in Wagenladungen von 10 OOU kg. ab Hohenau nach Bregenz, Buchs, St. Margrethen und Lindau und weiter eine Rückvergütung von 13 Hellern pro 100 kg. gewährt.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 147, v. 25. Dez. 97.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 3. Januar 1898: 1. Nachtrag VIII zum Heft, l des Gütertarifes für den Verkehr zwischen Stationen der niederländischen Staatseisenbahngesellschaft und der holländischen Eisenbahngesellschaft einerseits und Basel (Centralbahnhof und badischer Bahnhof), Konstanz, Schaffhansen, Singen und Waldshut, sowie der Bodenseeuferstation Bregenz anderseits, enthaltend Ergänzungen zum Nachtrag VII.

2. Tarif für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr zwischen der N 0 B und den V S B.

Genehmigt am 4. Januar 1898: 1. Aufnahme von Taxen für die Tour 46 Chiasso-Luzern-Langnau-BernBiel-Neuchatel-Pontarlier in den Anhang zum Specialtarif für die Beförderung von englischen Exkursionsgesellschaften ab London nach der Schweiz.

2. Aufnahme der Station O.Bnda-filatorigat mit den für Budapest Donauuferfrachtenbahnhof gältigen Prachtsätzen in den Ausnahmetarif für Spiritus des Teiles V, Heft 2, der österr.-ungarisch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

3. Änderung des Artikelverzeichnisses des Ausnahmetarifes Nr. 22 für verschiedene Güter im internen Verkehr der Brünigbahn.

2. Sonstige Mitteilungen.

Das schweizerische Landwirtschaftsdepartement hat sich infolge Einschleppnnfj der Maul- and Klauenseuche aus Italien veranlaßt gesehen, bis zum Eintritt günstigerer Verhältnisse sämtliche erteilte Bewilligungen zur Einfuhr von Vieh italienischer Herkunft mit 24. Dezember 1897 zurückzuziehen.

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Cahier Numero Geschäftsnummer

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05.01.1898

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27-32

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