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Schweizerisches Bundesblatt.

50. Jahrgang. IV.

Nr. 40.

21. September 1898.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 12. September 1898.)

Der Bundesrat hat nach Einsichtnahme einer Eingabe der Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes vom 3. September 1898 betreffend die Besorgung des Güterdienstes an den Sonntagen während der diesjährigen Herbstsaison und eines bezüglichen Berichtes des Eisenbahndepartements beschlossen : 1. Während der Zeit vom 11. September bis 13. November 1898 wird den Verwaltungen des schweizerischen Wagenverbandes gestattet : a. am Sonntag Vormittag, den eidg. Bettag ausgenommen, an den Güterschuppen durch ihr Personal, soweit nötig, gewöhnliche Frachtgüter ein- und ausladen zu lassen ; 6. an den Sonntagen, den eidg. Bettag ausgenommen, Güterzüge auszuführen, soweit dies zur Bewältigung des Verkehrs sich als notwendig erweisen wird.

2. Die weitergehenden Begehren der Eisenbahnverwaltungen werden abgelehnt.

3. Die Annahme und Ablieferung von Gütern an den Sonntagen ist nicht gestattet, und es sind die Güterschuppen und Ladeplätze für das Publikum verschlossen zu halten.

4. Zufolge der ad l bewilligten Ausnahmen dürfen weder Überschreitungen der gesetzlichen Maximalarbeitszeit, noch Kürzungen der gesetzlichen Ruhepausen eintreten.

5. Sofern den Angestellten Freisonntage entzogen werden müssen, sind dieselben bis Ende des Jahres wieder durch Freisonntage zu ersetzen.

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6. Im Laufe des Monats Dezember haben die Bahnverwaltungen dem Eisenbahndepartement darüber Bericht zu erstatten, in welchem Umfange sie von den bewilligten Ausnahmen Gebrauch gemacht und in welcher Weise sie die allenfalls unterdrückten Freisonntage ersetzt haben.

(Vom 13. September 1898.)

Herr A. de C l a p a r è d e , schweizerischer Gesandter in Wien, zur Zeit auf Urlaub in der Schweiz, wird in Specialmission an die Feier der Bestattung der Kaiserin Elisabeth in Wien abgeordnet und ihm hierfür eine besondere Vollmacht ausgestellt. Gleichzeitig wird ihm ein an den Kaiser Franz Josef I. gerichtetes Beil eidschreiben eingehändigt, das er bei dem Traueranlasse zu übergeben hat.

In Anwendung von Art. 3 des Aufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 wird die bisherige Konzession der ,,Allianz", VersicherungsAktiengesellschaft in Berlin, auf den Betrieb der EinbruchdiebstahlsVersicherung ausgedehnt.

(Vom 16. September 1898.)

Die Eröffnung des Betriebes auf der Strecke Scheidegg-Eigergletscher der J u n g f r a u b a h n wird unter gewissen Bedingungen gestattet.

Der ,,Banca popolare di Lugano" wird die Ermächtigung zur Erhöhung ihrer Notenemission von 1 1 /% auf 2 Millionen Franken erteilt.

(Vom 20. September 1898.)

Herr Benito Maria A r e n z a n a y S a n c h e z - O c a n a erhält das Exequatur als Vizekonsul Spaniens in Bern.

421 An die auf Fr. 135,000 sich belaufenden Kosten des Nationaldenkmals in Neuenburg wird nach Antrag des Departements des Innern ein Bundesbeitrag von Fr. 45,000 bewilligt.

"Wahlen.

(Vom 16. September 1898.)

Justiz- und Polizeidepartement.

Übersetzer I. Klasse des Justizdepartements : Herr Anton Contât, von Mònthey (Wallis), Beamter des eidg. Departements des Innern.

(Vom 20. September 1898.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Kontrollingenieur : Herr Achilles Suter, von Stäfa, zur Zeit Adjunkt des Oberingenieurs der Nordostbahn für Bahnbau.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Luzern : Herr'Hans Sidler, von Hohenrain, Luzern, Telegraphenaspirant in Luzern.

Telephongehülfen I. Klasse in Zürich : Herr Samuel Hippenmeyer, von Gottlieben, Thurgau, Telephongehülfe II. Klasse in Zürich.

,, Hans Bohlen, von Amsoldingen, Bern, Techniker in Bern.

,, Arnold Eisener, von Menzingen, . Zug, Techniker in Basel.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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Jahr

1898

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.09.1898

Date Data Seite

419-421

Page Pagina Ref. No

10 018 467

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