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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 16. März 1918.)

Dem zum Konsul beim britischen Generalkonsulat in Zürick ernannten Herrn George ßailey Beak, bisherigen Vizekonsul, wird das Exequatur erteilt.

Herrn A. Miller, Chef der Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartements, wird die aus Gesundheitsrücksichten nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

(Vorn 18. März 1918.)

Herrn Don Carlos Ginocchio, Konsul von Peru, in Lausanne, wird das Exequatur erteilt.

Herrn Dr. Leon William Collet, Direktor der Abteilung Wasserwirtschaft des eidg. Departements des Innern, wird die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle auf 1. Oktober 1918 unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt. Herr Dr. Collet wird zum wissenschaftlichen Mitarbeiter des eidg. Departements des Innern ernannt.

Infolge Ablaufes der Amtsdauer werden als Mitglieder der Kommission für die eidg. Probiererprüfungen für eine neue dreijährige Amtsdauer wieder gewählt die Herren : C. Savoie, Chef des eidg. Amtes für Gold- und Silberwaren, in Bern, als Präsident; Dr. F. P. Treadwell, Professor an der eidg. technischen Hochschule in Zürich, als Mitglied dieser Kommission. An Stelle des verstorbenen Herrn Dr. A. Steinmann wird als neues Mitglied gewählt : Herr Georg Steiner, Chef des Kontrollamtes für Gold- und Silberwaren, in La Chaux-de-Fonds.

(Vom 23. März 1918.)

Mit Eingabe vom 1. März 1918 stellt der schweizerische israelitische Gemeindebund das Gesuch, es sei den Juden in der

46Q Schweiz ausnahmsweise und vorübergehend das Schächten zu gestatten, bis der Bezug von geschächtetem Fleisch aus dem Ausland wieder möglich sein werde.

Seit Aufnahme des Art. 25bis in die Bundesverfassung waren die Juden in der Schweiz auf den Bezug geschächteten Fleisches aus dem Auslande angewiesen. Mit Kriegsausbruch hörte diese Möglichkeit auf, da die Ausfuhr frischen Fleisches aus den Nachbarstaaten untersagt wurde. Den Juden wurden alsdann Bewilligungen erteilt, Tiere über die Grenze zu führen und nach dort vorgenommener ritueller Schlachtung das Fleisch wieder in die Schweiz zurückzuverbringen. Zufolge verschiedener Umstände, insbesondere Grenzsperren und Seuchen, ist auch dieser vom Entgegenkommen der ausländischen Behörden abhängige Ausweg, mehr und mehr abgeschnitten worden, so dass die Israeliten in der Schweiz zurzeit nicht mehr in der Lage sind, sich genügend mit Fleisch zu versorgen, das ihren religiösen Satzungen gemäss geschlachtet ist. Diese durch den Krieg verursachte ausserordentliche Sachlage rechtfertigt es, vorübergehend gewisse Ausnahmen vom Schächtverbot zu gestatten, immerhin nur im Umfang des Bedürfnisses und unter den gebotenen Kautelen.

Gestützt auf den Bundesbeschluss vom 3. August 1914 betreifend Massnahmen zum Schütze des Landes und zur Aufrechthaltung der Neutralität wird beschlossen: 1. Das Justiz- und Polizeidepartement ist befugt, einzelne Kantonsregierungen nach Massgabe des Bedürfnisses zu ermächtigen, auf ihrem Gebiete das Schlachten der Tiere ohne Betäubung vor dem Blutentzuge zu gestatten, wenn und solange der Bezug von geschächtetem Fleisch aus dem Auslande nicht oder nicht in genügendem Umfange möglich ist. Die Ermächtigungen können vom Justin- und Polizeidepartement jederzeit zurückgezogen werden.

2. Das Volkswirtschaftsdepartement setzt die Bedingungen fest, unter denen die nach Ziffer l bewilligten Schlachtungen vor sich zu gehen haben, und erteilt insbesondere die geeigneten Weisungen zur Verhütung jeder Tierquälerei ; es überwacht die Beobachtung dieser Bedingungen und Weisungen.

Am 16. laufenden Monats hat Herr Paul Eugen Dutasta dem Herrn Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben überreicht als Botschafter der französischen Republik bei der schweizerischen Eidgenossenschaft.

461 Da die Amtsdauer der Mitglieder der schweizerischen Bibliothekkommission mit dem 1. Januar 1918 abgelaufen ist, werden auf eine neue dreijährige Amtsperiode in ihrer bisherigen Eigenschaft bestätigt die Herren : Ernst Daucourt, Nationalrat, in Prun·trut ; Dr. Johannes Dierauer, Bibliothekar, in St. Gallen ; Dr. Louis Dupraz, Bibliothekar, in Lausanne; Dr. Hermann Escher, Bibliothekar, in Zürich; E. Garbani-Nerini, Nationalrat, in Lugano; Dr. Job. Heinrich Graf, Professor an der Universität Bern ; Dr.

Ed. Hoffmann-Kräyer, Professor an der Universität in Basel ; William Rosier, Staatsrat, in Genf; A. Gurdi, Präsident der Korp. Güterverwaltung in Luzern.

Als Präsident der Behörde wird gewählt der bisherige Vorsitzende: Herr Professor Dr. J. H. Graf in Bern.

Als Vertreter des Bundesrates im Import-Syndikat der schweizerischen Schuhindustrie (Nr. 12) wird ernannt: Herr Nationalrat August Kurer in Solothurn.

"^Wahlen.

(Vom 16. März 1918.)

Finanz- und Zolldepartement.

Finanz Verwaltung.

Revisionsgehülfe bei der Finanzkontrolle: Orelli, Cesare, von Locamo, zurzeit provisorischer Gehülfe dieser Abteilung.

Zollverwaltung.

Kontrollgehülfe beim Hauptzollamt Genf-Bahnhof-Frachtgut: Guyot, Alfred, von Boudevilliers, gegenwärtig Kontrollgehülfe beim Postzollamt Basel.

Volkswirtschaftsdepartement.

Gesundheitsamt.

Kanzlist I. Klasse: Vieli, François, von Vais (Graubünden), bisher provisorischer Angestellter des Gesundheitsamtes.

462 (Vom 18. März 1918.)

Finanz- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

Direktor des Kassen- und Rechnungswesens : Ryffel, Hans, Ton Stäfa, gegenwärtig Adjunkt der genannten Dienstabteilung.

Adjunkt der Abteilung Kassen- und Rechnungswesen: Pfirter, Emil, von Pratteln, Hauptbuchhalter der Obertelegraphendirektion, in Bern.

Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Kontrollingenieur II. Klasse für elektrische Bahnen : Fäh, Paul, von Rorschach, zurzeit Adjunkt des Maschinenmeisters der Rhätischen Bahn, in Landquart.

Postverwaltung.

Revisor II. Klasse der Oberpostdirektion (Postcheckinspektorat) : von Grünigen, Robert, von Saanen (Bern), Gehülfe I. Klasse beim Postcheckinspektorat.

Gehülfe I. Klasse: Geiser, Eduard, von Wohlen (Bern), zurzeit Aushülfsbeamter beim Postcheckinspektorat.

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verkauf von Artillerie-Bundespferden als Zuchtstuten.

Die schweizerische Pferderegieanstalt bringt im Auftrage des schweizerischen Militärdepartements Samstag, den 13. April 1918, vormittags 10 Uhr in Bern (Kasernenstallungen Beundenfeld) ca. 40 Stuten des Juraschlages zur Versteigerung. An der Steigerung werden nur Käufer zugelassen, die sich als Mitglied einer Pferdezucht-Genossenschaft ausweisen. Die Steigerungsbedingungen sind bei der unterzeichneten Verwaltung erhältlich. Interessenten können die Stuten am Tage vor der Versteigerung in Thun besichtigen.

T h u n , März 1918.

(2..)

Direktion der Schweiz. Pferderegieanstalt

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1918

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13

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27.03.1918

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459-462

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