# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession der elektrischen Strassenbahn von Bern nach Zollikofen, mit Abzweigung von der Tiefenaubrücke nach Worblaufen.

(Vom 3. Juni 1918.)

Die Strassenbahn Bern-Zollikofen führt gemäss Art. 15 ihrer Konzession vom 25. Juni 1909 (E. A. S. XXV, 195) nur eine Wagenklasse. Die anschliessende Solothurn-Bern-Bahn führt dagegen auch die zweite Wagenklasse. Seit der Inbetriebnahme der letzteren Bahn können somit Reisende II. Klasse ab Bern nach Stationen der Solothurn-Bern-Bahn die Fahrt erst ab Zollikofen in der zweiten Wagenklasse beginnen. Um ihnen die Reise auf der ganzen Strecke in der höhern Wagenklasse zu ermöglichen, beabsichtigt nun auch die Bern-Zollikofen-Bahn, die zweite Wagenklasse einzuführen. Sie reichte deshalb unterm 30. März dieses Jahres unserm Eisenbahndepartement ein Gesuch um Abänderung bzw. Ergänzung der Art. 15 und 16 ihrer Konzession ein. Durch Zusätze zu diesen beiden Artikeln soll bestimmt werden, dass der Bundesrat die Einführung dieser weiteren Wagenklasse gestatten kann und dass er allenfalls die Taxen für diese Klasse festsetzt. Die Bahngesellschaft bemerkt ferner in ihrer Eingabe, dass sie im Lokalverkehr die zweite Wagenklasse nicht einzuführen gedenke ; sie habe aber neues Wagenmaterial angeschafft, das sie in die Lage versetze, die zweite Wagenklasse in ihren Anschlusszügen an die Solothurn-BernBahn zu führen.

Der Regierungsrat des Kantons Bern erklärt in seiner Vernehmlassung vorn 20. April abhin, das Konzessionsänderungsgesuch gebe ihm zu keinen Aussetzungen Anlass.

Wir können dem Gesuche ebenfalls zustimmen und empfehlen Ihnen daher den nachstehenden Beschlussesentwurf, durch den die Konzession der Bern-Zollikofen-Bahn in der gewünschten Weise ergänzt wird, zur Annahme.

367

Wir benützen auch diesen Anlass, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 3. Juni 1918.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Calonder.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

{Entwurf.)

Bundesbesciiluss betreffend

Aenderung der Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Bern nach Zollikofen, mit Abzweiguag von der Tiefenaubrücke nach Worblaufen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe des Verwaltungsrates der elektrischen Schmalspurbahn Bern-Zollikofen-Worblaufen vom 30. März 1918, 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 3. Juni 1918, bes'chliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 25. Juni 1909 (E. A. S.

XXV, 195) erteilte und durch Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1911 (E. A. S. XXVII, 273) abgeänderte Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Bern nach Zollikofen, mit Abzweigung von der Tiefenaubrücke nach Worblaufen, wird neuerdings wie folgt abgeändert : 1. Art. 15 erhält folgenden zweiten Absatz: ,,Der ßundesrat kann der Gesellschaft die Einführung einer weiteren Wagenklasse bewilligen.c'2. Der erste Absatz des Art. 16 erhält folgenden Zusatz: ,,Bei allfälliger Einführung einer weiteren Wagenklasse setzt der Bundesrat die Taxen hiefür fest.tt II. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, der am 1. Juli 1918 in Kraft tritt, beauftragt.

£?f

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession der elektrischen Strassenbahn von Bern nach Zollikofen, mit Abzweigung von der Tiefenaubrücke nach Worblaufen. (Vom 3. Juni 1918.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1918

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

880

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.06.1918

Date Data Seite

366-367

Page Pagina Ref. No

10 026 752

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.