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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung, 70. Jahrgang.

Bern, den 6. November 1918.

Band V.

Erscheint wöchentlich. Prêts IX Franken im Jahr, 6 Franken im Halbjahr zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.".

Einrückungsgebühr: 15 Eappen die Zelle oder deren Raum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli Jü de, in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erstellung eines Militärkrankenhauses in Bière.

(Vom 29. Oktober 1918.)

Unsere Botschaft vom 15. Dezember 1913 (Nr. 497), welche Ihnen die Erwerbung des kantonalen Waffenplatzes Bière vorschlug, sah für die bauliche Ausgestaltung dieses Platzes ein staffelweises Vorgehen vor. ,,Zunächst", sagten wir, ,,werden die baulichen Verbesserungen der Mannschaftsk a s e r n e n und die Erstellung des K r a n k e n h a u s e s , also d i e j e n i g e n Bauten, die im h y g i e n i s c h e n I n t e r e s s e verlangt w e r d e n müssen, v o r g e n o m m e n werden."

Seit der Erwerbung des Waffenplatzes, welche durch Bundesbeschluss vom 18. Juni 1914 beschlossen wurde, sind die Kasernen mittels Budgetkrediten teilweise renoviert worden. Das Krankenzimmer jedoch befindet sich immer noch in einem alten, Tivoli genannten, Bauernhause, welches 300 m von den Kasernen und ausserhalb des Militärviertels gelegen ist.

Schon als der Waffenplatz noch dem Kanton gehörte und infolge der Klagen der Kommandanten und Schulärzte hatte der Oberfeldarzt auf die Notwendigkeit besserer Unterkunftsverhältnisse für die Kranken hingewiesen.

Seither hat sich die Situation nicht gebessert, denn das alte Tivolihäuschen eignet sich eben nach modernen Anschauungen Bundesblatt. 70. Jahrg.

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für die Verwendung als Krankenhaus in keiner Weise ; der Platz mangelt, die Zimmer sind klein, niedrig, ungenügend gelüftet, und es ist nicht möglich, die Böden und Wände aseptisch zu halten; die Aborte sind sehr primitiv. Der Umstand, dass das Krankenzimmer ausserhalb des Militärviertels gelegen ist, erschwert die Überwachung, und die grosse Entfernung, welche die Kranken von der Kaserne aus zurücklegen müssen, bietet ivn Hinblick auf das rauhe Klima gewisse Nachteile.

Es ist um so notwendiger, in Bière ein gut eingerichtetes Krankenhaus zu erstellen, als dio Ortschaft selber kein Zivilspital -- wie andere Waffenplätze -- besitzt, wo die Schwerkranken oder -verwundeten untergebracht werden könnten ; dieselben müssen gegenwärtig einen mehrstündigen Transport nach Aubonne, Morges oder Lausanne erleiden!

Das vorgesehene Krankenhaus würde in unmittelbarer Nähe der Kasernen mit der Front gegen Süden zu stehen kommen ; es würde in drei Stockwerken 31 Krankenbetten, die Wohnung des Arztes und der Wärter, sowie Zentralheizung und Einrichtungen zum Desinfizieren, Baden, Waschen und Trocknen enthalten ; Einzelheiten gehen aus den dem Dossier beiliegenden Plänen hervor. Trotzdem wir jeden Luxus vermieden haben, sind die Kosten des Gebäudes auf Fr. 392,000 veranschlagt.

Wir bitten Sie, uns den nötigen Kredit gewähren zu wollen, und unterbreiten Ihnen diesbezüglich nachfolgenden Beschlussentwurf.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, den Ausdruck unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 29. Oktober 1918.

Im Namen des Schweiz. Buudesrates; Der Bundespräsident:

Calonder.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Erstellung eines Militärkrankenhauses in Bière.

.Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 29. Oktober 1918, b es ch l i es s t : Art. 1. Der Bundesrat wird zur Erstellung eines Militärkrankenhauses auf dem Waffenplatze Bière ermächtigt, und es wird ihm zu diesem Zweck ein Kredit von Fr. 392,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erstellung eines Militärkrankenhauses in Bière. (Vom 29. Oktober 1918.)

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Jahr

1918

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

952

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.11.1918

Date Data Seite

1-3

Page Pagina Ref. No

10 026 901

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