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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,

70. Jahrgang.

Bern, den 6. Februar 1918.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis lü Franken im Jahr, 6 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- and Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr : 15 Rappen die Zeile oder deren Raum. -- Anzeigen franko an die Bachdruckerei Stämpfli & Cte. in Bern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 28. Januar 1918.)

Den Mieterschutzverordnungen der Gemeinden Thalwil und Wallisellen (Zürich) wird die bundesrätliche Genehmigung erteilt; ebenso der Mieterschutzverordnung der Gemeinde Reconvilier (Kanton Bern).

(Vom 29. Januar 1918.)

Dem Kanton St. Gallen wird an die zu Fr. 94,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges Watt-Kurzstückstrasse-Haltinerswald, in der Gemeinde Oberriet, ein Bundesbeitrag von 20 °/o oder höchstens Fr. 18,800 zugesichert.

Dem Kanton Freiburg werden an die vom Staate auszuführenden Entwasserungen und Aufforstungen der Weiden Les Italiennes (Gérine VI), im gesamten zu Fr. 85,516 veranschlagt, nachgenannte Bundesbeiträge zugesichert: An die Entwässerungs- und Kulturkosten von . . . Fr. 43,616, 70% = Fr. 30,531. 20 An die Kosten der übrigen Arbeiten und des Bodenerwerbes von . . . . ,, 41,900,50%= ,, 20,950.-- Zusammen

Fr. 85,516

Fr. 51,481. 20

Dem Kanton Freiburg werden an die zu Fr. 69,378 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Aufforstung SchweinsBundesblatt. 70. Jahrg. Bd. I.

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berg (Höllbach VII), durch den Staat Freiburg, nachgcnannte Bundesbeiträge zugesichert : An die Entwässerungen und Kulturen, veranschlagt zu Fr. 45,585, 70 % = Fr. 31,909. 50> An die Kosten der übrigen Arbeiten zu . . . .

,, 10,400, 50 % = ,, 5,200. -- An die Kosten des Bodenerwerbes ,, 13,393,50%= ,, 6,696.50 Zusammen

Fr. 69,378

FT. 43,806. --

Dem baselstädtischen ,,Gesetz vom 10. Januar 1918 betreffend Einführung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte"- wird die Genehmigung erteilt.

Den Bestimmungen des Gesetzes des Kantons Aargau vom 30. November 1917 betreffend die staatliche Oberaufsicht über die Sparkassen und Banken, die das gesetzliche Pfandrecht zur Sicherung von Spareinlagen regeln, wird die Genehmigung erteilt Herr Oberst Kasser wird, entsprechend seinem Ansuchen, auf 31. März 1918 von seiner Stelle eines Architekten I. Klasse des Bureaus für Befestigungsbauten der Abteilung für Genie, unter Verdankung der geleisteten Dienste, entlassen.

Herr Christin, Mitglied der Handelskammer, in Genf, ist al& Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der Genfer Gesellschaft für elektrische Tramways gewählt worden.

(Vom 31. Januar 1918.)

Herr Oskar H o e p f l , Generalkonsul von Nicaragua in Bern, ist unter Verdankung der geleisteten Dienste aus seinem Amteentlassen worden.

(Vom 1. Februar 1918.)

Die allgemeine äussere und innere Lage lässt es dem Bundesrate als notwendig erscheinen, die zurzeit für den Grenzschutz, aufgestellten Truppen durch Bildung einer Reserve zu verstärken^

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Er hat deshalb beschlossen, die 12. Infanteriebrigade, die Güidenabteilungen 2 und 4 und einen Zug der Telegraphenkompagnie 4 auf Mittwoch den 6. Februar aufzubieten.

An Stelle des zum Mitglied des Bundesrates gewählten Herrn Dr. Haab wird als Mitglied der Generaldirektion für die bis zum 31. Dezember 1923 sich erstreckende Amtsdauer gewählt: Herr Arsene Ni q u i 11 e, von Charmey (Freiburg), Abteilungschef für das Rechtswesen bei der Generaldirektion, in Bern.

Der Vollziehungsverordnung des Kantons Solothurn vom 29. Dezember 1917 zum Bundesratsbeschluss vom 14. November 1917 betreffend die fremden Deserteure und Refraktäre, ° sowie den vom Regierungsrat des Kantons Uri in Vollziehung dieses Bundesratsbeschlusses am 29. Dezember 1917 erlassenen Vorschriften betreffend die fremden Deserteure und Refraktäre wird die bundesrätliche Genehmigung erteilt.

Als Mitglied des schweizerischen Schulrates wird gewählt: Herr Staatsrat und Ingenieur Joseph C h u a r d in Freiburg.

Als 1. Ersatzmann des II. Mitgliedes der eidg. Schätzungskommission für den XXVI. Kreis wird Herr H. H use r, Stadtbaumeister in Biel, bisheriger 2. Ersatzmann, gewählt; als 2. Ersatzmann: Herr Antoine M o r a r d , Grossrat, in Bulle.

Dem Kanton N e u e n b u r g wird .an die zu Fr. 140,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung in La Chatagne, Gemeinde Brevine, ein Bundesbeitrag von 25 0/0j im Höchstbetrage von Fr. 35,000, gewährt; dem Kanton L u z e r n eine Subvention von 25 %, im Höchstbetrage von Fr. 13,500, an die zu Fr. 54,000 veranschlagten Kosten des Baues einer Güterstrasse von Hellbühl nach Himkelen, Gemeinden Neuenkirch und Ruswil.

Dem Gesuche des Herrn Jakob S c h u p p l i, Direktor des III. schweizerischen Zollkreises in Chur, um Entlassung aus dem Zolldienst wird auf 31. März 1918 unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

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W ahlen.

(Vom

1. Februar 1918.)

Justiz- und Polizeidepartement.

A m t für geistiges Eigentum.

Kanzlisten I. Klasse: Mellier-Jaton, Frank, von Bevaix (Neuenburg), und Heiniger, Hans, von Eriswil (Bern), bisher Kanzlisten II. Klasse dieses Amtes.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kreisschreiben des

schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements und des schweizerischen Militärdepartements an sämtliche Kantonsregierungen über die Abgabe Ton Milch und Brot zu ermässigtem Preise.

(Vom

28. Januar 1918.)

Hochgeachtete Herren !

Mit Kreisschreiben vom 14. Dezember 1917 haben wir Sie gebeten, sich zu den von der eidgenössischen Notstandskommission gemachten Vorschlägen für die Erweiterung der allgemeinen eidgenössischen Notstandsaktion zu äussern. Die Antworten einzelner Kantonsregierungen sind leider so spät eingelaufen, dass wir uns über die endgültige Festsetzung neuer Einkommensgrenzen erst dieser Tage haben schlüssig machen können.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1918

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.02.1918

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223-226

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