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Schweizerische Bundesversammlung.

Die vereinigte Bundesversammlung hat am 11. Dezember 1918 folgende Wahlen vorgenommen: Bundespräsident für 1919 : Herr Bundesrat Gustave Ador, von Genf.

Vizepräsident des Bundesrates für 1919: Herr Bundesrat Giuseppe Motta, von Airolo.

Kanzler der Eidgenossenschaft (an Stelle des aus Altersrücksichten auf Ende 1918 zurücktretenden Herrn Bundeskanzler Schatzmann) : Herr Vizekanzler Adolf Steiger, von Bern.

Vorgängig der Kanzlerwahl wird folgendes Schreiben des Bundesrates verlesen : ,,Wir haben die Ehre, Ihnen das Schreiben zuzuleiten, mit welchem Herr Bundeskanzler S c h a t z m a n n um seine Entlassung als Kanzler der Eidgenossenschaft auf 31. Dezember 1918 nachsucht. Herr Kanzler Schatzmann ist fast 40 Jahre lang an hoher ·Stelle im Dienste des Bundes gestanden und hat jederzeit mit Hingebung und vorbildlichem Fleisse für sein Vaterland gearbeitet und seine ganze Kraft eingesetzt; er wünscht nun mit Rücksicht auf sein vorgerücktes Alter zurückzutreten.

Wir beantragen Ihnen, Herrn Bundeskanzler Schatzmann die nachgesuche Entlassung unter Verdankung der dem Lande geleisteten langjährigen Dienste zu gewähren."

Der Antrag des Bundesrates wird von der Bundesversammlung genehmigt, worauf der Vorsitzende, Herr Nationalratspräsident Häberlin, dem zurücktretenden Herrn Bundeskanzler Schatzmann folgende Worte widmet: · Meine Herren National- und Ständeräte !

Mit Herrn Schatzmann scheidet der dritte Bundeskanzler von uns. Seit neun Jahren hat er das ihm anvertraute hohe Amt mit treuer Hingabe und mustergültigem Fleisse verwaltet, als Gehülfe des Bundesrates, als Vorsteher der Bundeskanzlei, als Protokollführer des Nationalrates. Dreissig Jahre treuer Pflichterfüllung im Dienste der Eidgenossenschaft sind vorausgegangen.

Seine reiche Erfahrung hat er auch uns gerne zur Verfügung gestellt.

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Dem wohlverdienten Danke des Bundesrates schliesst sich deshalb auch die Bundesversammlung von Herzen an und wünscht dem hochverdienten Magistraten das otium cum dignitate, auf das ihm sein Alter und seine langjährige Tätigkeit im Dienste des Vaterlandes einen vollen Anspruch gewähren.

Herr ,, ,, ., ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, " ,, ,, ,, Y, ,, ,, ,., .,, ,,

Mitglieder des Bundesgerichtes für die VIII. Amtsdauer, vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1924: Soldati, Agostino, von Neggio (Tessin).

Monnier, Fréd.-Aug., von Dombresson und Neuenburg.

Perrier, Emile, von Chatel-St-Denis (Freiburg).

Favey, Georges, von Pompaples (Waadt).

Jäger, Karl, von Pfäffers (St. Gallen).

Honegger, Heinrich, von Zürich.

Ursprung, Albert, von Ueken und Zurzach (Aargau).

Merz, Viktor, von Hägendorf und Thun.

Ostertag, Fritz, von Basel.

Schmid, Franz, von Altdorf.

Picot, Ernest, von Genf.

Affolter, Albert, von Nieder-Gerlafingen und Solothurn.

Schurter, Emil, von Zürich.

Reichel, Alexander, von Oberburg (Bern).

Stooss, Alfred, von Bern.

Gottofrey, Vincent, von Estavayer-le-Lac (Freiburg).

Weiss, Theodor, von Zürich.

Kirchhofer, Emil, von Schaffhausen.

Rössel, Virgile, von Tramlingen (Bern).

Muri, Hans, von Schinznach (Aargau).

Oser, Hugo, von Schönenbuch (Baselland).

Thélin, Henri, von Bioley-Orjulaz (Waadt).

Hauser, Viktor, von Borgen (Zürich).

Couchepin, Arthur, von Martigny-Bourg (Wallis).

Präsident des Bundesgerichtes für 1919 und 1920: Herr Ernest Picot, von Genf, bisher Vizepräsident.

Vizepräsident des Bundesgerichtes für 1919 und 1920; Herr Fritz Ostertag, von Basel.

Ersatzmänner des Bundesgerichtes für 1919 bis 1924 : Herr Ritschel, Marc-Eugène, von und in Genf.

,, Gabuzzi, Stefano, von und in Bellinzona.

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Herr ,n ,, ., ·,, ,, .,

Ammann, Albert, von und in Schaffhausen.

Göttisheim, Emil, von und in Basel.

Dubuis, Alphonse, von Corbeyrier, in Lausanne.

Zgraggen, Karl, von Altdorf, in Bern.

Abt, Zivilgerichtspräsident, in Basel.

Räber, Josef, Ständerat, in Küssnacht.

Becker, H.. Kantonsrichter, in St. Gallen.

Rücktritt von General Wille.

Der Bundesrat richtet an die Bundesversammlung folgendes Schreiben : Wir beehren uns, Ihnen das Schreiben zuzuleiten, das uns Herr General Wille am 23. dies übermittelte und in welchem er um Enthebung von seiner Stelle als Oberbefehlshaber der Armee ersuchte.

Herr General Wille hatte uns von seiner Absicht in Kenntnis gesetzt, dass er sein Kommando niederzulegen gedenke, sobald der Waffenstillstand, von dem seit einiger Zeit die Rede war, abgeschlossen sein werde.

Der Waffenstillstand steht nun im Stadium seiner Ausführung, und alles scheint uns einen nahen Frieden zu verbürgen.

Unter diesen Umständen müssen wir das Gesuch des Herrn General Wille begreifen. Der Aktivdienst, der in sehr beschränktem Masse für die Ausübung der Polizeiaufsicht an einem Teil unserer Grenzen noch weiter dauern muss, rechtfertigt nicht mehr die Aufrechterhaltung des ganzen Apparates, den die allgemeine Mobilisation des Jahres 1914 in ihrem Gefolge hatte.

Die gewöhnlichen Organe des Militärdepartements werden der Aufgabe genügen, die bis dahin dem Oberbefehlshaber und dem Generalstab der Armee oblag.

Aber unmöglich können wir uns von dem Offizier trennen, der, nachdem er seine ganze Laufbahn der Entwicklung unserer militärischen Einrichtungen gewidmet, während der nun ihrem Ende entgegengehenden so schwierigen Zeit die verantwortungsvolle Aufgabe übernahm, die ihm anvertrauten Truppen in beständiger Bereitschaft und Schlagfertigkeit zu erhalten, ohne dass wir ihm an dieser Stelle unsere ganze dankbare Anerkennung zum Ausdruck bringen.

Der Bundesrat hat daher die Ehre, der Bundesversammlung zu beantragen, Herrn General Wille die nachgesuchte Entlassung unter Verdankimg der geleisteten Dienste zu erteilen.

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Nach gevvalteter Beratung wird Herr General Wille unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen, worauf Herr Präsident Häberlin folgende Worte an die Bundesversammlung richtet : Gestatten Sie mir, dass ich, dem die persönliche Stimmabgabe versagt ist, auch von diesem Sitze aus zusammenfassend das als offiziellen Ausdruck Ihrer Gesinnung ausspreche, wozu mich eine überwiegende Mehrheit berechtigt: Gemäss Art. 204 der Militärorganisation ist Herr General Wille auf sein Ansuchen und auf Antrag des hohen Bundesrates unter Verdankung der geleisteten Dienste von der vereinigten Bundesversammlung als General entlassen worden; die Armeeleitung ist damit nach Analogie des Art. 206 der Militärorganisation an das schweizerische Militärdepartement übergegangen.

Meine Herren Stände- und Nationalräte!

.In Erfüllung einer eidgenössischen Pflicht hat General Wille am 3. August 1914 sein schweres Amt angetreten, in getreuer Pflichterfüllung hat er es an exponiertester Stelle während der Stürme eines mehr als vierjährigen Weltkrieges verwaltet, in achlichter Pflichterfüllung tritt er nach Vollendung seiner Aufgabe vom Posten zurück. Es blieb ihm und unserem Vaterlande erspart, im W a f f e n g a n g e die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft zu behaupten. Dass dies möglich war, ist nicht in letzter Linie dem Respekte vor der Tüchtigkeit unserer Armee zu verdanken. Dieses Ansehen kam nicht von heute auf morgen, ein Hauptverdienst daran -- neben der imposanten Mobilmachung von 1914, dem wohlvorbereiteten " Werke seines ersten Mitarbeiters -- ist der Lebenstätigkeit des Herrn General Wille als militärischen Führers und Erziehers zuzuschreiben. Auch im Armeekommando hat er sein Bestes gegeben. Es ist heute nicht der Ort, über diese seine Tätigkeit ein Urteil abzugeben, dies wird bei Entgegennahme seines Berichtes zu geschehen haben.

Und noch einer ändern Instanz wird dieses Urteil vorbehalten bleiben, der Nachwelt und der Geschichte, welche, emporgetragen über Äusserlichkeiten und Kleinigkeiten, über politische Alltagsstimmungen und Verdrossenheiten, in unparteiischer Weise würdigen werden, wie der Führer unseres Milizheeres mit sdelbewusstem Willen und unerschütterlichem Vertrauen gerade auf die Tüchtigkeit und Zuverlässigkeit dieses Volksheeres aller Schwierigkeiten und Reibungen, welche sich der Erfüllung seiner Aufgabe in den Weg stellten, Herr zu werden unternommen hat.

Eines aber wissen heute schon alle, die den General in seinem

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eigentlichen Wirken kennen gelernt haben: dass er durch und durch ein lauterer, aufrechter Eidgenosse ist, der nicht nach rechts und links blickte und sich in all seinem Handeln nur von dem leiten liess, was er für das Wohl des Vaterlandes als förderlich erachtete. Darum schliesst sich dem Danke des Bundesrates im Namen des Vaterlandes auch der wohlverdiente Dank der Wahlbehörde in ihrer überwiegenden Mehrheit an ihn und seine Mitarbeiter an. Möge Herrn General Ulrich Wille noch ein reicher, froher Lebensabend nach Erfüllung seiner HauptLebensaufgabe beschieden sein !

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 7. Dezember 1918.)

In Erweiterung der Kommission von 13 auf 15 und in Ersetzung von zurückgetretenen Mitgliedern hat der Bundesrat für die eidgenössische Ernährungskommission folgende Wahlen getroffen : Herren Böschung, Nationalrat, in Überstorf ; Cornaz, Gemeindepräsident, in Payerne ; Albert Naine, Grossrat, Chef des Lebensmittelamtes des Kantons Genf, in Genf; Graber, Nationalrat, in La Chaux-de-Fonds ; Lang, Stadtrat, Präsident des kriegswirtschaftlichen Ausschusses des Stadtrates von Zürich.

An Stelle des verstorbenen Herrn Oberst Paganini wird alsTerritorialkommandant VI ernannt : Infanterieoberst Weber, Julius, von Ölten, in Luzern, bisher Stabschef des Territorialkommandanten VI.

Der vom Staatsrat des Kantons Tessin am 22. Oktober 1918erlassenen Vollziehungsverordnung zum Einführungsgesetz vom 10. Juni 1918 betreffend das Bundesgesetz über die Kranken- und.

Unfall Versicherung vom 13. Juni 1911 wird die Genehmigung erteilt..

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18.12.1918

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