458 # S T #

8 9 6

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Übertragung der Konzession der elektrischen Strassenbahnen in Lugano und Umgebung auf die Gemeinde Lugano.

(Vom 17. Juni 1918.)

Die ,,Società Luganese Tramvie Elettriche", die das Netz von Strassenbahnen in Lugano und Umgebung betreibt, hat kürzlich ihr Unternehmen der dortigen Gemeinde veräussert. In einer Zuschrift vom 18. Mai abhin teilte sie dies unserm Eisenbahndepartemente mit. Dabei bemerkte sie, dass die Gemeinde Lugano das Gesuch um Übertragung der Konzession stellen werde. Dieses Gesuch ist nun unterm 3. Juni wirklich vom Gemeinderate von Lugano eingereicht worden mit der Mitteilung, dass die Übernahme der Strassenbahnen durch die Gemeinde am 1. Juli nächsthin stattfinden werde.

Der Staatsrat des Kantons Tessin, dem das Konzessionsübertragungsgesuch zur Vernehmlassung übermittelt wurde, erklärt in seiner Zuschrift vom'10. Juni, er habe gegen die nachgesuchte Übertragung nichts einzuwenden. Da wir unserseits der Übertragung der in Frage stehenden Konzession auf die Gemeinde Lugano ebenfalls ohne weiteres zustimmen können, empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf, durch den dem Konzessionsübertragungsgesuche entsprochen werden soll, zur Annahme.

Genehmigen Sie auch bei diesem Anlasse die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 17. Juni

1918.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Calonder.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

459

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Übertragung der Konzession der elektrischen Strassenbahnen in Lugano und Umgebung auf die Gemeinde Lugano.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der ,,Società Luganese Tram vie Elettriche" vom 18. Mai 1918 ; 2. einer Eingabe des Gemeinderates von Lugano vom 3. Juni 1918; 3. einer Botschaft des Bundesrates vom 17. Juni 1918, beschliesst: 1. Die durch Bundesbeschluss vom 1. Juli 1905 (E. A. 8.

XXI, 184) erteilte und durch Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1909 (E. A. S. XXV, 419) abgeänderte Konzession der elektrischen Strassenbahnen in Lugano und Umgebung wird zu den gleichen Bedingungen auf die Gemeinde Lugano übertragen.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, der am 1. Juli 1918 in Kraft tritt, beauftragt.

->-<3S--··-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Übertragung der Konzession der elektrischen Strassenbahnen in Lugano und Umgebung auf die Gemeinde Lugano. (Vom 17. Juni 1918.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1918

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

896

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.06.1918

Date Data Seite

458-459

Page Pagina Ref. No

10 026 775

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.