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Schweizerisches Bundesblatt mit schweizerischer Gesetzsammlung,

70. Jahrgang.

Bern, den 20. November 1918.

Band V.

Erscheint wöchentlich. Preis 13 Frankem im Jahr, « Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- and Postbestellnngsgebühr.

Einrückungsgebühr : 15 Rappen die Zeile oder deren Raum. -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & Oie. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die eidgenössischen Räte betreffend das Truppenaufgebot und die Streikunruhen.

(Vom 12. November 1918.)

Herr Präsident !

Hochgeachtete Herren !

1.

Schon seit einiger Zeit waren skrupellose Hetzer und namentlich Vertreter des bolschewistischen Terrors in verschiedenen Gegenden der Schweiz am Werke, um den Boden für aufrührerische Bewegungen vorzubereiten. Diese revolutionären, zum Teil ausgesprochen anarchistischen -Wühlereien wurden namentlich in der Stadt Zürich immer frecher und intensiver betrieben, so dass sich nach und nach eine hochgradige Aufregung der dortigen Bevölkerung bemächtigte, die sich auch auf weite Kreise der übrigen Schweiz übertrug. Die Aufregung der Stadt Zürich erreichte einen solchen Grad, dass die kantonale Regierung nach reiflicher Überlegung sich entschloss, beim Bundesrat das Gesuch zu stellen, er möchte Truppen in genügender Stärke aufbieten zur Beruhigung der Einwohnerschaft und um den drohenden Unruhen vorzubeugen. Zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, zur Verteidigung der bürgerlichen Freiheit gegen Willkür und Gewalt wurden 4 Infanlerieregimenter und 4 Kavalleriebrigaden mobilisiert. Angesichts der grossen Dienstopfer, welche die eidgenössischen Truppen bisher schon gebracht haben, und namentlich mit Rücksicht auf die so gefährliche Grippeepidemie hat die Zürcher Regierung nur schweren Herzens diese militärische Hülfe erbeten, und nur schweren Herzens hat der Bundesrat dem Bundesblatt. 70. Jahrg. Bd. V.

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Gesuche entsprochen. Aber es war seine selbstverständlicheT unabweisbare Pflicht, so zu handeln. Und zwar musste er rasch handeln. Im Interesse der Stadt Zürich und des ganzen Landes bot der Bundesrat die Truppen sofort auf, um der Gefahr zuvorzukommen, um einem grossen Landesunglück vorzubeugen. "Wir haben am 7. November unser Vorgehen im nachfolgenden Aufruf an das Schweizervolk begründet: .,,Getreue, liebe Eidgenossen !

Der Weltkrieg geht seinem Ende entgegen. Die Schweiz hat in dieser schweren Krise, aus der eine neue Weltordnung hervorgehen wird, keinen Blutzoll zahlen müssen. Wohl hatten wir beschwerliche, oft sogar bittere Entbehrungen und Einschränkungen zu erdulden. Sie sind aber nicht zu vergleichen mit den heldenmütig ertragenen Leiden der unmittelbar am Kriege beteiligten Völker; diesen gegenüber müssen unsere Klagen bescheiden verstummen. Wir durften sogar mit unseren schwachen Kräften Wunden anderer heilen.

Alle Kriegführenden haben unsere Neutralität anerkannt und sie geachtet. Alle, ohne Ausnahme, gaben uns wertvolle Beweise ihrer Freundschaft. Unsere Armee hat während mehr als vier Jahren unsere Grenzen treu bewacht. Wir danken ihr für ihre Hingabe. Sie verdient unseren tiefgefühlten Dank und den des ganzen Volkes. Namentlich in den Tagen, da eine tückische Krankheit viele unserer wackeren Wehrmänner dahinraffte, hat sie schwere Zeiten durchgemacht.

Allein in dem Augenblicke, wo wir mit der Armeeleitung eine rasche, wenn auch stufenweise Démobilisation durchzuführen beabsichtigten, haben wir uns überzeugen müssen, dass sich gewisser Landesteile und namentlich der Stadt Zürich eine wachsende Beunruhigung bemächtigt hat. Die Zürcher Regierung bat uns dringend, zur Beruhigung der Bevölkerung und um Unruhen vorzubeugen, neue Truppen aufzubieten. Offen oder verschleiert drohen gewisse Gruppen und Blätter, die revolutionären und anarchistischen Experimente, die Russland blutig heimsuchen, nach der Schweiz zu verpflanzen. Zweifelhafte, meist landesfremde Elemente, säen Hass, beuten die Schwierigkeiten unserer Landesversorgung, die zu beseitigen nicht in unserer Macht liegt, aus und schüren die gefährlichsten Leidenschaften. Solche Menschen schrecken weder vor Gewalttat noch vor Verbrechen zurück. In dem gastfreien und dem Geiste der Freiheit so offenen SchweizerJjaus ist kein Platz für sie.

65 Diese Umtriebe und deren Polgen bilden die grössten Gefahren für die Sicherheit und die Integrität uns.eres Landes. Die Blicke der Völker und ihrer Leiter sind auf uns gerichtet. Es war stets Ehrenpflicht der Schweiz, ein Hort der Freiheit zu sein ; niemals aber war sie ein Herd der Unordnung, sie soll es auch niemals werden.

Wir sind fest entschlossen, die vornehmste aller unserer Pflichten zu erfüllen : Ordnung im Lande zu halten und die öffentliche Sicherheit zu schützen. Daher haben wir beschlossen, vier Infanterieregimenter und vier Kavalleriebrigaden aufzubieten.

Wir haben diese Massnahmen nicht leichtem Herzens getroffen; wir sind uns des schweren Opfers, das wir unter den gegenwärtigen Verhältnissen unsern Soldaten auferlegen, voll bewusst : aber wir zählen auf ihren Patriotismus und ihre Disziplin. Wir erblicken die Aufgabe einer Regierung vorab darin, Unruhen zu verhüten, und nicht nur darin, sie zu unterdrücken. Die öffentliche Meinung würde uns zu spätes und schwächliches Einschreiten mit Recht nicht verzeihen.

Wir wenden uns an Euch, getreue, liebe Eidgenossen, und erwarten, dass Ihr in dieser so verantwortungsvollen Stunde durch Eure Ruhe, durch Euren Bürgersinn, élurch Besonnenheit und Selbstbeherrschung Eure Regierung unterstützt.

Unsere Massnahmen sind weder gegen eine bestimmte Klasse noch gegen eine bestimmte schweizerische Partei gerichtet. Wir laden alle, Arbeiter, Bauern und übrige Bürger, die Parteien und ihre Führer ein, mit uns einträchtig zusammenzuarbeiten und uns zu helfen, unser Land, ohne Unruhen und ohne gewaltsame Erschütterungen, aus der Kriegs- in die Friedenszeit hinüberzufahren. Kein .einsichtiger Schweizer wird den Feinden unserer Demokratie Heerfolge leisten.

Die Demokratie ist die Regierung des Volkes durch das Volk. Sie ist das Fundament aller unserer Einrichtungen. Ohne die Demokratie müsste die Schweiz untergehen. Wenn der Krieg uns verschonte, wenn unsere nationale Zusammengehörigkeit sich gefestigt und geläutert hat, wenn die Völker uns ihre Sympathien schenken, so geschieht dies auch deshalb, weil unser Land die älteste Wiege der Freiheit ist, und seine Bürger die treuesten Hüter des demokratischen Gedankens sind. Wohl besteht die Demokratie nicht nur in äusserlichen Formen :, diese müssen von sozialer Gerechtigkeit und Solidarität durchdrungen sein ; die Formen der Demokratie sind aber doch das unentbehrliche Werkzeug um der Gerechtigkeit und dem Solidaritütsbewusstsein zum

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Siege zu verhelfen. Dieses Werkzeug zerbrechen, Messe den sozialen Fortschritt verhindern. Sollten heute, wo der demokratische Gedanke überall siegreich zum Durchbruch gelangt, Schweizer, die dieses Namens würdig sind, ihn verleugnen?

Demokratie und Sozialreform sind die beiden Seiten des nämlichen Problems. Wir müssen unsere politischen Einrichtungen vervollkommnen, um sie in höherm Masse der Verbesserung und Hebung unserer sozialen Verhältnisse, dienstbar zu machen. Die soziale Reform drängt sich allen denen gebieterisch auf, die die grosse Lehre der Zeit verstanden haben. Sie kann sich aber nur auf dem Wege der ruhigen Entwicklung vollziehen.

Sozialreform und Revolution werden in der Schweiz unvereinbare Gegensätze bleiben.

In diesen vier Kriegsjahren haben wir alles getan und wir werden fernerhin alles tun, um dem Schweizervolke und besonders unsern Mitbürgern mit bescheidenem Einkommen die Lebensbedingungen zu erleichtern. Den Fragen der Ernährung, der Bekleidung, der Arbeitslosigkeit, der Unterkunft, der Genaltsund Lohnverhältnisse schenken wir die ernsteste Aufmerksamkeit.

.Nur durch weitherziges Entgegenkommen und durch brüderliche Hülfe werden wir aller Schwierigkeiten Herr werden.

Getreue, liebe Eidgenossen, lasst uns unsere Anstrengungen vereinigen, um in unserm geliebten Vaterlande Frieden und Wohlfahrt zu bewahren.

Wir empfehlen Euch samt uns dem Machtschutze Gottes.a Selbstverständlich war das Truppenaufgebot nicht gegen irgendeine politische Partei und auch nicht gegen die Arbeiterschaft, sondern nur gegen die gefährlichen revolutionären und anarchistischen Umtriebe gerichtet. Trotzdem erklärten die Arbeiterunion in Zürich und das Oltener Aktionskomitee, dass sie in der Verfügung des Bundesrates zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung eine schwere Provokation der sozialdemokratischen Partei erblicken müssten. Unter diesem Vorwand verfügten die genannten Organisationen auf Samstag den 9. November einen 24stündigen Streik in 19 grössern Städten und Ortschaften. Eine Vertretung des Oltener Aktionskomitees verlangte am Sonntag den 10. November vom Bundesrat die Zurückziehung der Truppen mit der Androhung, dass im Weigerungsfalle von Montag an. der Landesstreik Platz greifen würde. Der Bundesrat lehnte dieses Ansinnen ab, indem er darauf hinwies, dass er zum Schutze der öffentlichen Ordnung verpflichtet sei und die Verantwortung für die sofortige Zurückziehung der

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Truppen unmöglich übernehmen könne. Der Bundespräsident machte die Vertreter des Oltener Komitees nachdrücklich aufmerksam auf die ungeheure Verantwortlichkeit, die sie durch ihr angekündigtes Vorgehen, sowohl hinsichtlich der innern Zustände, als auch mit Bezug auf die internationale Lage der Schweiz übernehmen. Er bat sie eindringlich, das grosse Unglück eines Generalstreiks nicht über unser Land heraufzubeschwören.

In der Nacht vom 10. auf den 11. November beschloss das Aktionskomitee den Generalstreik, der in der Nacht vom 11. auf den 12., Mitternachts 12 Uhr, begonnen hat und sämtliche öffentliche und private Betriebe aller Gegenden der Schweiz umfassen soll. In Zürich hatte der Generalstreik schon am Montag eingesetzt.

Das Oltener Komitee erliess einen Aufruf (an das arbeitende Volk der Schweiz), in dem unter anderem erklärt wird : . . . ,,beeilt sich der Bundesrat der ältesten Demokratie Europas, die wenigen Freiheiten des Landes zu erwürgen, den Belagerungszustand zu verhängen und das Volk unter die Fuchtel der Bajonette und Maschinengewehre zu stellen.

Eine solche Regierung beweist, dass sie unfähig ist, der Zeit und ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Unter dem Vorwande, die Ruhe und Ordnung, die innere und äussere Sicherheit des Landes zu schützen, setzt sie Ruhe und Ordnung, innere und äussere Sicherheit des Landes frivol aufs Spiel. In einer ihr nicht zukommenden Anmassung gibt sie sich als eine Regierung der Demokratie und des Volkes.14 Diese Sprache und Darstellungsweise bedürfen keines Kommentars. Der Bundesrat sah sich veranlasst, weitere Truppen aufzubieten und unterm 11. November folgenden neuen Aufruf an das Schweizervolk zu richten : ^Getreue, liebe Eidgenossen !

Schon nach drei Tagen sehen wir uns gezwungen, uns nochmals an Euch zu wenden.

Das Oltener Aktionskomitee hat die Massnahmen, die wir im höheren Landesinteresse verfügt und die wir Euch in unserem ersten Aufruf zur Kenntnis gebracht haben, durch die Erklärung des allgemeinen Landesstreiks beantwortet, der heute im Kanton Zürich schon eingesetzt hat und sich von Mitternacht an auf das ganze Land erstrecken soll.

Dieser Landesstreik setzt die Existenz und Wohlfahrt des Landes aufs Spiel.

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Wir haben heute vormittag beschlossen, auch die Infanterie der ersten Division und von zwei Gebirgsbrigaden aufzubieten, zur Aufrechthaltung von Ruhe und Ordnung, und die Bundesversammlung zur ausserordentlichen Session auf morgen Dienstag, 11 Uhr, einzuberufen.

Wir haben gleichzeitig eine Verordnung betreffend Massnahmen gegen die Gefährdung und Störung der inneren Sicherheit der Eidgenossenschaft erlassen. Diese Verordnung unterstellt die Beamten, Angestellten und Arbeiter der eidgenössischen und kantonalen Militärverwaltungen und der öffentlichen Verkehrsanstalten den Militärgesetzen ; die Verordnung erklärt die Beteiligung des Staatspersonals an einem Ausstand als strafbar.

In drohendem Ton stellt das Oltener Aktionskomitee eine Reihe politischer und sozialer Forderungen auf. In unserem ersten Aufruf haben wir uns auf den Boden der Sozialreform gestellt; nichts kann uns von diesem Entschluss abbringen, aber wir lehnen jeden Vorstoss ab, der auf dem Wege des Umsturzes, das heisst ausserhalb der verfassungsmässigen und gesetzlichen Formen, zum Ziele gelangen will. Wir lehnen uns gegen jede Gewalttätigkeit auf, und wir werden sie auf alle Fälle zu verhindern wissen.

Getreue, liebe Eidgenossen, Ihr seid Bürger eines freiheitlichen Staatswesens. Eure staatlichen Einrichtungen und Eure Gesetze geben Euch das Mittel in die Hand, einzig durch Euren Willen jeden Fortschritt und jede Neuerung auf politischem wie sozialem Gebiet zu verwirklichen. Duldet nicht, dass unsere liebe Schweiz im Wirrwarr der Anarchie untergehe. Ihr habt das Vaterland bewahrt in den angstvollen Stunden, als der Krieg um uns tobte ; Ihr werdet das Vaterland auch in dieser Stunde der inneren Krisis durch Eure feste Entschiedenheit und Eure mutig« Entschlossenheit retten helfen.

Gott schütze das Vaterland !a Wir haben, gestützt auf unsere ausserordentlichen Vollmachten und im Hinblick auf die durch den Generalstreik geschaffene Notlage eine Verordnung betreffend Massnahmen gegen die Angriffe, auf die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft erlassen.

Gernass dieser Verordnung werden die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Militärverwaltung und der öffentlichen Verkehrsanstalten den Militärgesetzen unterstellt. Sämtliche Beamten, Angestellte und Arbeiter des Bundes, die sich am Streik beteiligen, werden unter Strafe gestellt, ebenso wird bestraft, wer zu diesem Vergehen aufreizt. Im Anschluss an diese Verordnung

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.richtete der Bundesrat an die Beamten, Angestellten und Arbeiter «ins Bundes folgenden Aufruf: ,,Der Landesstreik ist vom Oltner Aktionskomitee beschlossen und soll um Mitternacht beginnen. Einzelne Verbände der Angestellten des Bundes scheinen sich der allgemeinen Arbeitseinstellung anschliessen zu wollen.

Wir können nicht zugeben, dass Beamte, Angestellte oder Arbeiter des Bundes in diesem ernsten und gefahrvollen Augenblicke ihren Posten verlassen. Sie haben mit ihrem Eintritte in den Dienst des Staates diesem gegenüber Pflichten übernommen, die sie nicht leichthin von sich werfen können. Sie stehen zum Staate in einem Treueverhältnisse, das ihnen solches Handeln verbietet. Auf ihre Treue und Zuverlässigkeit ist die ganze im Staate vereinigte Gesellschaft angewiesen, von ihr hängt das wirtschaftliche Leben dieser Gesellschaft ab.

Es ist daher ein strafwürdiges Unterfangen, wenn Verbandsieitungen oder einzelne dia Angestellten und Arbeiter des Bundes .zu allgemeiner Arbeitseinstellung auffordern. Strafwürdig ist auch, wer solcher Aufforderung Folge leistet. Wir mahnen alle an ihre Pflicht und machen sie verantwortlich für alle Folgen, welche ein Missachten dieser Pflicht nach sich ziehen kann.

An alle diejenigen, welche geglaubt haben, sich dem Landesstreike anschliessen zu sollen, ergeht die Aufforderung, die Arbeit binnen 24 Stunden wieder aufzunehmen. Wer dieser Aufforderung nicht Folge leistet, hat Strafe zu gewärtigen.tt Dies in aller Kürze unser Bericht über unsere Truppenaufgebote zum Schutze der Ruhe und Ordnung gegen revolutionäre Anmassung und Gewalttat. Wir werden in dieser für die schweieerisehe Demokratie so schmerzlichen Krisis fortfahren, unsere Pflicht su erfüllen und alles aufbieten, um unsere staatliche Autorität nach innen und nach aussen eu wahren. Wir werden, wenn es sein muss, ·die geseteliche Waffengewalt dem Aufruhr entgegensetzen. Wir sind uns dessen beivusst, dass die grosse Mehrheit des Sehweiservolkes unsere Haltung billigt und eu uns steht. Es geht um Sein oder Nichtsein der schweizerischen Demokratie. Wir stellen den Antrag, die eidgenössischen Bäte toollen dem Vorgehen des Bundesrates ilvre Genehmigung erteilen.

II.

Trotzdem das Manifest des Ottener Komitees uns das Zeugnis der Unfähigkeit ausstellt, erachten wir uns doch befähigt und

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verpflichtet, uns zum politischen Programm kurz auszusprecheii, mit dem der Landesstreik begründet werden möchte. Wir werden uns durch keine noch so absprechende Äusserungen der Führer der Arbeiterschaft davon abhalten lassen, die sozialpolitischen Probleme mit weitherzigem Wohlwollen und mit der grössten Gewissenhaftigkeit zu prüfen. Auch wir rechnen uns zum werkr tätigen Volke und wir kennen keine höhere Aufgabe als die, auf der Grundlage nationaler und internationaler Solidarität den sozialen und kulturellen Aufstieg der wirtschaftlich schwachen Teile unseres Volkes auf jede Weise zu fördern.

Die Streikforderungen des Oltener Komitees lauten wie folgt r ,,Wir fordern die ungesäumte Umbildung der bestehenden Landesregierung unter Anpassung an den vorhandenen Volkswillen. Wir fordern, dass die neue Regierung sich auf folgendes Minimalprogramm verpflichtet: 1. Sofortige Neuwahl des Nationalrates auf der Grundlage des Proporzes. 2. Aktives und passives Frauenwahlrecht. 3. Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht. 4. Einführung der 48-Stundonwoche in allen öffentlichen und privaten Unternehmungen. 5. Reorganisation der Armee im Sinne eines Volksheeres. 6. Sicherung der Lebensmittelversorgung im Einvernehmen mit den landwirtschaftlichen Produzenten. 7. Alters- und Invalidenversicherung. 8. Staatsmonopol für Import und Export. 9. Tilgung aller Staatsschulden durch die Besitzenden.a Dazu erlauben wir uns folgendes zu bemerken : Die möglichst rasche Umgestaltung des ßundesrates iu der Weise, dass auch die sozialdemokratische Partei darin eine ihrer Bedeutungentsprechende Vertretung erhält, entspricht durchaus unserer Auf-, fassung. Im Interesse des gesamten Staates und der sozialdemokratischen Arbeiterschaft sollten die Führer dieser Partei an der Arbeit und an der Verantwortlichkeit der Landesregierung sich beteiligen. Nach der Auffassung des Bundesrates sollte die Mitgliederzahl der eidgenössischen Exekutive so rasch als möglich auf 9 erhöht werden, damit in allernächster Zeit der sozialdemokratischen Partei eine Vertretung gewährt werden könne. Sollte die Vermehrung der Mitglieder/ahl nicht belieben, so würde man Mittel und Wege finden, auch bei nur 7 Mitgliedern der sozialdemokratischen Partei die ihr gebührende Vertretung einzuräumen.

Wir sprechen daher die Erwartung aus, dass die Vorlage betr.
Erhöhung der Zahl der Bundesräte, die beim Ständerate anhängig ist, durch die neuesten Ereignisse und Erfahrungen einer raschen : und bejahenden Lösung entgegengeführt werde.

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Was dio Neuwahl des Nationalrates auf Grundlage des Proporzes betrifft, so wird der Bundesrat den Entwurf zu einem eidgenössischen Verhältuiswahlgesetz auf die nächste DezemberSession den gesetzgebenden Raten unterbreiten. Dieso Vorlage kann bei gutem Willen ganz gut während der Dezembersession in beiden Kammern verabschiedet werden. Es ist sodann in erster Linie Sache der Bundesversammlung, zu prüfen, ob der Nationalrat schon für das Jahr 1919 nach dem zu erlassenden Proportionalgesetze gewählt werden soll oder ob die Neuwahlen kraft Art. 76 der Bundesverfassung erst nach Ablauf der jetzigen Amtsdauer Platz greifen sollen ; soll die Erneuerung des Nationalrates vor Ablauf der jetzigen Amtsperiode sich vollziehen, so muss vorher, wenn man nicht durch einen Notbeschluss über die Verfassung .sich hinwegsetzen will, eine bezügliche Übergangsbestimmung mit verfassungsmässigem Charakter durch das Volk und die Stände angenommen werden.

Auf das aktive und passive Frauenstimmrecht und die Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht und andere der im sozialdemokratischen Aufruf erwähnten Programmpunkte wollen wir heute nicht eintreten. Sie bedürfen übrigens zum Teil der Präzisierung, bevor man hierzu Stellung nehmen kann. Es dürfte indessen unter allen Umständen sehr schwierig sein, sämtliche Mitglieder des ßundesrates auf alla diese Mindestforderungen zu verpflichten, wie es das Streikmanifest verlangt, wenn man davon ausgeht, dass zum arbeitenden Schweizervolke nicht nur die sozialdemokratischen Parteigruppen gehören und dass auch auf die Anschauungen der andern Volkskreise, namentlich auch der landwirtschaftlichen Bevölkerung, Rücksicht zu nehmen sei. Ganz besonders möchten wir heute schon hervorheben, dass wir eine bessere Sicherung der Lebensmittelversorgung im Einverständnis mit den landwirtschaftlichen Produzenten, sowie die Alters- und Invalidenversicherung lebhaft befürworten. Andere Postulate wie dasjenige der Kürzung der Wochenarbeitszeit weisen auf internationale Zusammenhänge hin. Gerade die wichtigsten sozialpolitischen Probleme können mit befriedigendem Erfolge nur auf internationaler Grundlage gelöst werden. Diese internationale Gemeinschaft der Pflichten und Interessen ist bisher noch viel zu wenig von den verschiedenen Staaten anerkannt und bestätigt worden. Darüber seien uns noch einige
Ausführungen gestattet.

An der Junisession haben -wir die grossen Völkerbundsfrage« besprochen. Es wurde schon damals vom ßundesratstische aus folgendes ausgeführt: ,,Eines darf man nicht vergessen, den Zusammenhang von innerer und äusserer Politik. Wie die kriege-

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rischen Ereignisse hemmend und störend in die innerstaatliche soziale Entwicklung eingreifen, so kann auch nicht erwartet werden, dass unter den Staaten Friede dauernd bestehe, wenn unter den verschiedenen Gliedern und Klassen der einzelnen Völker ein rücksichtsloser Kampf um Gewinn und Übermacht herrscht. Diese Erkenntnis sollte die künftige internationale Politik leiten.tl Der Bundesrat betont heute entschiedener als je die Notwendigkeit der Aufnahme sozialpolitischer Vereinbarungen in den Grundlagen des Völkerbundes. Als Grundlage für das der Friedenskonferenz zu unterbreitende Programm sind einerseits der unerledigt gebliebene Schlussakt des Berner Internationalen Übereinkommens von 1913 betreffend Arbeiterschutz, anderseits aber die beiden von den Gewerkschaftskonferenzen von Leeds im Juli 1916 {alliierte Staaten) und von Bern, Oktober 1917 (Zentralstaaten und Neutrale") aufgestellten Programme zu berücksichtigen. Ein Teil der Forderungen von Leeds und Bern sind von der Schweiz übrigens bereits erfüllt. Indem die Schweiz sich in dieser Weise für die berechtigten Forderungen der Arbeiterschaft einsetzt, wird sie nicht nur nach innen den gewünschten sozialen Erfolg erzielen, sondern auch nach aussen sich eine starke moralische Stellung schaffen.

Das Gefühl der Notwendigkeit solcher Bestimmungen ist allgemein, und die Schweiz ist wie kein anderes Land zu dieser Initiative für die sozialpolitische Ergänzung des Völkerbundes legitimiert.

Es genügt in dieser Hinsicht darauf hinzuweisen, dass die Schweiz ·es war, welche im Jahre 1876 den Anstoss zu diplomatischen Besprechungen über den internationalen Arbeiterschutz gab.

Die internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz hat Grosses an Propaganda und wissenschaftlicher Vorarbeit getan und verdankt in erster Linie schweizerischer Initia'tive ihre Entstehung und hat ebenso wie das internationale Arbeitsamt in der Schweiz ihren Sitz. Sämtliche vier internationale Übereinkommen sind in Bern geschaffen worden, wo auch die letzte internationale Arbeiterschutzkonferenz stattfand.

Ganz direkt geht aber die Notwendigkeit internationaler sozialpolitischer Abmachungen aus dem dritten Wilsonschen Punkte betreffend die Abschaffung der wirtschaftlichen Barrieren hervor.

Sie können nur dann aufgehoben werden, wenn die vertragschliessenden Staaten
sich vorläufig dessen versichert haben, dass in keinem Staate durch soziale rückständige Arbeitsbedingungen die Möglichkeit einer wirksamen illoyalen Unterbindung auf dem Weltmarkte geschaffen ist.

Selbstverständlich soll dieser Ausblick auf die neue und umfassende sozialpolitische Arbeit auf internationalem Gebiet uns

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nicht hindern, innert dem nationalen Rahmen alle diejenigen sozialpolitischen Reformen beförderlichst zu verwirklichen, die verwirklicht werden können.

Indem wir soweit als immer möglich die sukzessive Besserstellung der Lage der Arbeiter befördern, möchten wir zum Schlüsse nochmals betonen, dass alle diese Reformen selbstverständlich nur auf dem Boden von Recht und Gesetz unter Respektierung des Willens des ganzen Volkes und unserer demokratischen verfassungsmässigen und gesetzlichen Institutionen vor sich gehen sollen. In unserer Demokratie ist die Mehrheit Meister. Die tveitestgehenden sosialen Reformen und Umgestaltungen sind bei uns ohne Erschütterungen und Störungen unseres nationalen Lebens möglich. Mit dem Stimmzettel in der Sand werden diese politischen und sozialen Kämpfe geführt. Das ist unser Stolz, das ist unsere Kraft. Darum weisen wir, wie auf andern Gebieten, so auch auf dem Gebiete der Sozialpolitik jeden Versuch einer Klassen- und Parteidiktatur und jeden Versuch, an die Stelle des verfassungsmässig geäusserten Volkswillens die illegitime Gewalt eu seteen, mit der grössten Entschiedenheil zurück. Gegen jede revolutionäre Anmassung, komme sie, woher sie wolle, iverden wir einschreiten mit unbeugsamer Energie. Darum bedauern wir auch aufs tiefste den gegenwärtigen Generalstreik, vor dem der Staat sich nicht beugen kann, ohne sich selbst aufzugeben. Wir appellieren an den guten Willen und an die Solidarität aller Klassen und aller Bürger, und reichen der schweizerischen sozialdemokratischen Partei und deren Führern in eidgenössischer Treue die Hand zu gemeinsamer Arbeit für die Wohlfahrt des. ganzen Volkes und namentlich auch für das Wohl der gesamten Arbeiterschaft.

Und nun haben Sie das Wort, Sie, die Vertreter und Vertrauensmänner des Schweizervolkes. Dem Schweizervolk, das seine Vergangenheit ehrt und das an seine Zukunft glaubt, und unserer wackern Armee, mit deren Hülfe wir bisher die Ehre und Unabhängigkeit des teuren Vaterlandes gewahrt haben, und die auch in diesen Tagen ihre schwierige und schmerzliche Aufgabe treu erfüllt, entbieten wir tiefempfundenen Gruss.

Gott schütze das Schweizerhaus !

B e r n , den 12. November 1918.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Calonder.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatz in iinn.

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Bericht des Bundesrates an die eidgenössischen Räte betreffend das Truppenaufgebot und die Streikunruhen. (Vom 12. November 1918.)

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1918

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47

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964

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.11.1918

Date Data Seite

63-73

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