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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Zeughauses in Bülach.

(Vom 13. September 1918.)

Im Bauprogramm unserer Botschaft an die Bundesversammlung über die Erweiterung der bestehenden Artillerieschiessplätze und die Erwerbung eines neuen Truppenschiessplatzes KlotenBülach vom 26. Mai 1908 sind u. a. Materialschuppen zur Magazinierung von Instruktionsmaterial vorgesehen. Die Erstellung dieser Schuppen wurde damals als nicht dringlich erklärt, aber doch für spätere Zeit in Aussicht genommen.

Seither haben sich nun die Verhältnisse auf dem Waffen platz Kloten-Bülach dermassen geändert, dass ohne diese Materialschuppen in Kloten und in Bülach nicht mehr auszukommen ist.

Zu den Schulen und Kursen der Feld- und Fussartillerie und des Trains sind solche der 12 cm und 15 cm Haubitzen hinzugekommen. Dadurch ist die Beschaffung gedeckter Räume für die Unterbringung der Fuhrwerke und Beschirrungen dringlicher geworden. Die eidgenössischen Räte haben deshalb Ende 1915 bei der Beratung des Budgets pro 1916 dem Bau eines Zeughauses in Kloten zugestimmt und einen entsprechenden Kredit bewilligt. Dieses Zeughaus ist anfangs 1917 bezogen worden.

Mittlerweile erhielt wie Kloten so nun auch Biilach zwei Reitbahnen. Damit ist Bülach zum Waffenplatz für ganze Schulen, insbesondere für solche der Feldartillerie und der Traintruppen geworden. Infolgedessen ist in Billach das Bedürfnis nach Erstellung eines Zeughausmagazins für die Unterbringung des verschiedenen Materials gerade so dringend geworden wie in Kloten und auf irgendeinem ändern Artilleriewaffenplatz. Bisher ist jedoch für die Materialunterbringung in Bülach keine weitere Vorsorge getroffen worden. Dieser Mangel macht sich in verschiedener Beziehung empfindlich spürbar.

Einmal müssen die Fuhrwerke während der ganzen Dauer der Schulen und Kurse im Freien aufgestellt werden. Es betrifft dies bei Kursen gewöhnlich eine ganze Feldartillerieabteilung, bei Rekrutenschulen drei vollständige Schulbatterien, von welchen eine jede noch vier Richtgeschütze mit den dazugehörigen Caissons,

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10--14 Fahrschulfuhrwerke und l--2 Fourgons besitzt. Es liegt auf der Hand, dass dieses Material unter den Witterungseinflüssen stark zu leiden hat und darum vorzeitig verbraucht wird.

Auch für die Unterbringung der Beschirruog steht kein genügender Raum zur Verfügung; die kleinen Geschirrkammern in den Pferdestallungen genügen nicht einmal für die Aufnahme des Reservegeschirrmaterials.

Vor einigen Jahren wurde in Bülach auch ein Schuhdepot eingerichtet. Weil anderswo kein Platz war, mussten die Schuhvorräte im Lingenmagazin der Waffenplatzverwaltung untergebracht werden. Diese Massnahme ist aber schon mit Rücksicht auf die Konservierung des Materials ungenügend und überdies unzweckmässig hinsichtlich der Abgabe der Schuhe.

Für die Versorgung von Exerzierkleidern, Überkleidern und sonstigem unentbehrlichem Material, sowie zur Unterbringung der viel Platz beanspruchenden Pferde und Biwakdecken ist überhaupt kein Raum vorhanden.

Während der dienstfreien Zeit muss sodann sämtliches Material, das nicht in Bülach belassen werden kann mangels Magazinräumen, so vor allem die Fuhrwerke, in andere Zeughäuser verbracht werden. Das Zeughaus in Kloten, das am nächsten liegt, ist aber zufolge der hinzugekommenen 12 cm und 15 cm Haubitzen jetzt schon überlastet und kann darum nicht in .Betracht kommen für das Material von Bülach. Auch in Zürich ist kein Platz mehr.

Jenes muss daher jeweilen per Bahn nach Frauenfeld oder nach ändern benachbarten Zeughäusern, in welchen gerade Platz disponibel ist und von dort bei Bedarf wieder nach Bülach transportiert werden, ein Verfahren, das mit grossen Kosten verbunden ist, zu welchen noch die durch die Schädigung des Materials bedingte Wertverminderung und Inkonvenienzen hinzutreten.

Zudem muss betont werden, dass Frauenfeld heute zu stark belegt ist. Ein Neubau in Bülach würde somit zugleich der Anlage in Kloten wie derjenigen in Frauenfeld die längst erwünschte Entlastung bringen.

Was das B a u l i c h e des Projektes betrifft, so verlangen die Platzbedürfnisse unbedingt ein etwas grösseres Magazin, als das 1916 in Kloten erstellte. Es sind darum für Bülach 15 Fächer von je 4,5 m Breite und 20 m Tiefe vorgesehen, während das Zeughaus in Kloten deren nur 11 von gleichen Dimensionen aufweist. Das ganze Gebäude wird somit eine Front von 75 m und eine Tiefe von 20 m erhalten, wogegen das Zeughaus in Kloten nur eine Front von 53 m besitzt, bei gleicher Tiefe.

Über das Belegungsverhältnis des Zeughauses von Kloten und

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des Projektes von Bülach orientiert die bei den Akten liegende Aufstellung.

Das erste Stockwerk unseres Projektes reicht vollständig aus für die Versorgung der Beschirrungen und gestattet daneben noch die Einrichtung eines Schuh- und Deckenmagazines, sowie die Unterbringung von Exerzierkleidern.

Das für Bülach aufgestellte Projekt zeigt in der äusseren Bauart gewisse Abweichungen von dem in Kloten errichteten Bau, als Folge der seit 1916 eingetretenen wesentlichen Veränderungen bezüglich der Materialbeschaffung. Es musste von der Verwendung von Eternit für die Dach- und Wandbekleidung, die bei Kloten noch möglich war, hier abgesehen werden, weil Eternit vorläufig nicht mehr erhältlich ist. Es ergibt sich deshalb für Bülach dieselbe Bauart, wie bei den demnächst vollendeten Zeughäusern in Winterthur. Die Umfassungswände sollen in Mauerwerk erstellt und das Dach mit Ziegeln eingedeckt werden.

Ein weiterer Unterschied zwischen dem Bülacher-Projekt und dem Magazin von Kloten liegt in der Konstruktion des Erdgeschosses. In Kloten fand seinerzeit die sogen. Hetzerkonstruktion, mit einem Pfostenabstand von 10 m in der Mitte des Zeughauses, Anwendung, wodurch die Benützung des Erdgeschosses als Exerzierhalle ermöglicht wurde. Bei den gegenwärtigen Materialpreisen hätte dieselbe Konstruktion in Bülach eine Verteuerung der Baute um ca. Fr. 54,000 bedeutet. Aus finanziellen Gründen sah man im Einverständnis mit der Abteilung für Artillerie von dieser Bauart ab.

Über die Einzelheiten des Projektes geben die von der Direktion der eidgenössischen Bauten ausgearbeiteten Pläne, die sich bei den Akten befinden, Aufschluss.

Die mutmasslichen B a u k o s t e n des Zeugl»uses gehen aus der Zusammenstellung der eidgenössischen Baudirektion hervor ; sie liegt ebenfalls bei den Akten. Wir lassen hier nur die Gesamtsummen folgen: 1. Erd- und Maurerarbeiten Fr. 76,471 2. Steinhauerarbeiten ,, 4,596 3. Zimmerarbeiten 127,222 fl 4. Spenglerarbeiten ,, 13,113 5. Dachdeckerarbeiten ,, 21,845 6. Glaserarbeiten ., 5,200 f.

7. Schlosserarbeiten ,, 24,650 8. Malerarbeiten ,, 3,366 9. Verschiedenes ,, 33,537 Total Fr. 310,000

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Was die V e r w a l t u n g des Zeughauses in Bülach anbelangt, so ist dieselbe der bestehenden Waffenplatzverwaltung zu übertragen, wie dies seinerzeit bei der Schaffung der Verwalterstelle schon in Aussicht genommen, bzw. bestimmt wurde.

Auf Grund vorstehender Darlegungen beehren wir uns, Ihnen, den nachfolgenden Beschlussesentwurf betreffend die Erstellung eines Zeughauses in Bülach zur Genehmigung zu empfehlen.

B e r n , den 13. September

1918.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:.

Schatzmann.

(Entwurf.)

Bimdesbeschluss betreffend

die Erstellung eines Zeughauses in Bülach.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom, 13. September 1918, beschliesst: 1. Für die Erstellung eines Zeughauses in Bülach wird ein Kredit von Fr: 310,000 bewilligt.

2. Dieser Beschluss tritt, weil nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Zeughauses in Bülach. (Vom 13. September 1918.)

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