31 Departement des Innern.

D i r e k t i o n d e r eidg. B a u t e n .

Hauswart, zugleich Heizer, im Landestopographiegebäude in Bern : Nikes, Walter, von Kirchenthurnen (Bern), Mechaniker, in Bern.

(Vom

1. November 1918.)

Departement des Innern.

Abteilung für Wasserwirtschaft.

Kanzlist I. Klasse : Wildberger, Heinrich, von Neunkirch (Schaffhausen), bisher Kanzlist H. Klasse der genannten Abteilung.

Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

II. Sekretär : Näf, Peter, von Ebnat (St. Gallen), zurzeit Kauzlist I.Klasse der ad ministrati ven Abteilung des Eisenbahndepartements.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Unter Bezugnahme auf unsere Ausschreibungen im Bundesblatt Nr. 43 vom 23. Oktober und Nr. 44 vom 30. Oktober und auf diejenigen im schweizerischen Handelsamtsblatt Nr. 251 vom 22. Oktober und Nr. 254 vom 25. Oktober betreffend die Abgabe elektrischer Energie seitens des Elektrizitätswerkes der Gemeinde Lugano an die Società Varesina per imprese elettriche in Varese (Italien) wird hiermit bekanntgemacht, dass laut einem seither eingelangten Gesuche das Elektrizitätswerk Lugano die Ausfuhrquote von 1000 auf 1500 kW zu erhöhen wünscht.

Einsprachen hiergegen sind bis zum 10. November 1918 an die unterzeichnete Amtsstelle einzureichen.

B e r n , den 2. November 1918.

Departement des Innern, Abteilung für Wasserwirtschaft.

32

Bundesbeitrag an die Lebensversicherungen der eidg.

Beamten und Angestellten.

Mit Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesrates vom 17. November 1882 und unsere bezügliche Bekanntmachung vom 16. Oktober 1883 erinnern wir daran, dass unter Umständen auch solche Beamte, Angestellte und ständige Arbeiter der eidg.

Verwaltungszweige, die gar nicht oder mit weniger als Fr. 5000 Versicherungssumme beim Schweiz. Lebensversicherungsverein versichert sind, aber bei einer andern vom Bundesrat konzessionierten Gesellschaft eine Lebensversicherung auf den Todesfall abgeschlossen haben, an der dem genannten Verein zur Prämienreduktion jährlich bewilligten Bundessubvention Anteil haben können, sofern eine der folgenden Bedingungen zutrifft: «.. wenn die zu unterstützende Lebensversicherung schon vor dem I.Januar 1876 bestand; b. wenn die Versicherung vor dem Eintritt in den eidg. Dienst eingegangen wurde; c. wenn der Versicherte vom Schweiz. Lebensversicherungsverein wegen mangelhafter. Gesundheit abgewiesen oder mehr als 6 Monate zurückgestellt werden musste, oder wenn die Versicherungssumme reduziert wurde; d. wenn der Versicherte eine Abänderung eines beim Schweiz.

Lebensversicherungsverein eingereichten Antrages nicht angenommen hat, sich aber bei einer andern Gesellschaft nach dem ursprünglich bei obigem Verein eingereichten Antrag versichern konnte.

Die Begünstigung erstreckt sich auf die effektiv bezahlten Prämien bis zu einer Versicherungssumme von Fr. 5000, darf jedoch 12 °/oo der subventionsberechtigten Versicherungssumme, sowie den absoluten Betrag von Fr. 60 nicht übersteigen, wobei Versicherungen beim Schweiz. Lebensversicherungsverein Inbegriffen sind.

Anspruchberechtigte werden hiermit ersucht, sämtliche Prämienquittungen für das Jahr 1918' mit Begleitschreiben und Angabe der Adresse (Name und Vorname) und derzeitige amtliche Stellung längstens bis zum 15. November nächsthin der Verwaltung des Schweiz. Lebensversicherungsvereins in Basel frankiert zuzusenden. Spätere Einsendungen und Ansprüche für frühere Jahre können keine Berücksichtigung finden.

Bei der erstmaligen Anmeldung ist ausserdem die Einsendung der Police und des Ernennungsschreibens, sowie die Angabe des

33

Datums des Eintritts in den eidg. Dienst und des Geburtsdatums erforderlich.

Besitzt der Gesuchsteller auch eine Versicherung beim Schweiz. Lebensversicherungsverein, so ist die Policenummer anzugeben.

Die Verwaltung des Schweiß. Lebensversicherungsvereins wird, wie bisher, bei Rücksendung der Belege die Auszahlung der Anteile der Bundessubvention besorgen und auf Anfrage hin direkt jede wünschbare Auskunft erteilen.

(2..)

B e r n , den 18. Oktober 1918.

Departement des Innern.

Das Justiz- und Polizeidepartement hat nachfolgende Mieter* schtitzverordnungen genehmigt: Kanton Baselland, 3. Oktober 1918.

Kanton Thurgau, 7. Oktober 1918.

Kanton Luzern, 25. Oktober 1918.

Gemeinde Thun (Abänderung), 5. Oktober 1918.

Gemeinde Oberburg (Bern), 5. Oktober 1918.

Gemeinde Fleurier (Neuenburg), 10. Oktober 1918.

Gemeinde Bern (Abänderungen), 30. und 31. Oktober 1918.

Gemeinde Spiez, 29. Oktober 1918.

Gemeinde Pratteln (Baselland), 31. Oktober 1918.

# S T #

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen?

sowie Anzeigen.

Stellenausschreibungen.

Olenstabtellunn und Anmeldestelle Politisches Departement, Abteilung far Auswärtiges

Vakante Stelle

Erfordernisse

AnBesoldung meldungstermln

Kanzleisekretär Beherrschung der deut- 3700 16. Nov.

schen und franzosischen bis II. Klasse 1918 Sprache; Kenntnis der 4800 Buchhaltung und Korrespondenz (2.).

Bundesblatt. 70. Jahrg. Bd. V.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1918

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.11.1918

Date Data Seite

31-33

Page Pagina Ref. No

10 026 905

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.