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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 1. März 1918.)

Gestützt auf Art. 102, Ziffern 9 und 10, der Bundesverfassung und Art. 3 des Bundesbeschlusses vom 3. August 1914 betreffend Massnahmen zum Schütze des Landes und zur Aufrechthaltung der Neutralität hat der Bundesrat beschlossen: Die Herausgabe der ,,Forderung", der ,,Freien Jugend* und der ,,"Jugend-Internationalen" wird wegen ihrer Ausschreitungen, die die innere und äussere Sicherheit des Landes gefährden, verboten.

Der schweizerische Bundesrat, nach Einsicht eines Berichtes der Bundesanwaltschaft vom 25. Februar 1918, in Erwägung: Wilhelm Münzenberg, geboren den 14. August 1889 in Erfurt (Preussen), deutscher Staatsangehöriger, früher Fabrikarbeiter, Coiffeur und Apothekergehülfe, Sekretär des Zentralvorstandes der sozialdemokratischen Jugendorganisationen der Schweiz und der internationalen Verbindung sozialdemokratischer Jugendorganisationen, Redaktor der ,,Freien Jugend" und der ,,JugendInternationalen", vom 19. November 1917 bis 28. Januar 1918 in Zürich in Untersuchungshaft wegen Teilnahme an Aufruhr, zurzeit wohnhaft in Pfäffikon (Zürich), wurde durch Beschluss des Bundesrates vom 20. November 1917, gestützt auf Art. 70 der Bundesverfassung, ausgewiesen, weil er seinen Aufenthalt in der Schweiz zu antimilitaristischer Propaganda missbraucht, junge Leute zur Verweigerung ihrer militärischen Pflichten verleitet und sich an den November-Unruhen in Zürich beteiligt hat.

Gegen diese Ausweisungsbeschlüsse reichte Wilhelm Münzen- ' borg ein Wiedererwägungsgesuch an den Bundesrat und e ventuell einen Rekurs an die Bundesversammlung ein, mit der Begründung, dass die vom Bundesrat angeführten Ausweisungsgründeunzutreffend seien.

Aus der Tätigkeit Münzenbergs als Sekretär des Zentralvorstandes der sozialdemokratischen Jugendorganisationen der Schweiz und der internationalen Verbindung sozialdemokratischer Jugendorganisationen, insbesondere als Redaktor der ,,Freien Jugend" und der ,,Jugend-Internationalen", ergibt sich mit Bestimmtheit, dass Münzenberg aktive antimilitaristische Propaganda betreibt.

Münzenberg beruft sich in seinem offenen Briefe an das Meldeamt

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Waldshut vom 15. September 1917 (Volksrecht Nr. 227 vom 28. September 1917) selbst auf diese Propagandatätigkeit.

Aus den Veröffentlichungen der ,,Freien Jugend" über die Dienstverweigerungen, insbesondere solcher von Jungburschen> sowie aus militärgerichtlichen Akten ergibt v sich, dass die Lehren Münzenbergs viele junge Leute zur Dienstverweigerung veranlasst haben. Aus der genannten Tätigkeit Miinzenbergs ergibt sich aber im weitern, dass er ein gefährlicher revolutionärer Agitator ist, der systematisch darauf ausgeht, die sozialdemokratischen Jugendorganisationen zur aktiven Teilnahme an der sozialen Revolution vorzubereiten und bei uns den Bürgerkrieg zu entfachen.

Die Akten der Untersuchung betreffend die Novemberunruhen in Zürich beweisen, dass Münzenberg an der Organisation der Versammlungen, die zu Ausschreitungen führten, beteiligt war.

Der Antrag auf Aufhebung des Ausweisungsbeschlusses ist somit unbegründet.. Auch von einer Sistierung der Ausweisung kann keine Rede sein, da dies einem Verzicht auf die als notwendig erkannte Ausweisung gleichkommen würde. Dem Eventualantrag auf Überweisung der Eingabe als Rekursschrift an die Bundesversammlung ist keine Folge zu geben, da die Fremdenausweisungen, die der Bundesrat gestützt auf Art. 70 der Bundesverfassung verfügt, nach feststehender Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung endgültig sind und nicht auf dem Beschwerdeweg an die Bundesversammlung weiter gezogen werden können (Bundesblatt 1879, II, 990 ; 1899, III, 996, 1002 ff., Sten. Bulletin 1899, 951, 952); beschliesst: 1. Das Wiedererwägungsgesuch des W. Münzenberg wird abgewiesen, soweit es die Aufhebung des Ausweisungsbeschlusses und eventuell die Sistierung der Ausweisung verlangt.

2. Dem eventuellen Antrage im Wiedererwägungsgesuch des Münzenberg auf Überweisung seiner Eingabe als Rekursschrift an die Räte wird keine Folge gegeben.

(Vom 5. März 1918.)

Der Mieterschutzverordnung der Gemeinde Pieterlen vom 18. Februar 1918 wird die Genehmigung erteilt.

(Vom 8. März 1918.)

Dem zum mexikanischen Konsul in Lugano ernannten Herrn Angelo Conti wird das Exequatur erteilt.

360 Herr Hugh Mortimer Gann wird als britischer Vizekonsul in Lugano anerkannt.

Als Mitglieder der Kommission der General Herzogstiftung werden auf eine neue Amtsdauer wiedergewählt die Herren : Oberst Paul van Berchem in Crans, als Vertreter der Westschweiz ; Oberst Alexis Garonne in Liestal, als Vertreter der Zentralschweiz.

Der zurückgetretene Herr Oberst Sulzer wird in der Kommission ersetzt durch Herrn Oberst Heinrich Wagner in Zürich, als Vertreter der Ostschweiz.

Dem Kanton St. Gallen werden für die Ausführung von Bodenverbesserungen folgende Bundesbeiträge zugesichert : a. an die zu Fr. 27,000 veranschlagte Drainage bei BaltschanaGuttli, Gemeinde Vilters, ein Beitrag von 20% oder höchstens Fr. 5400 ; b. an die zu Fr. 11,500 veranschlagten Kosten an die Güterzusammenlegung Marchriet, Gemeinden Flums und Mels, ein Beitrag von 35 % oder höchstens Fr. 4025.

"Wahlen.

(Vom 5. März 1918.)

Finanz- und Zottdepartemeni.

Zollverwaltung.

Zolldirektor in Chur: Trachsler, Emil, von Höngg, gegenwärtig Inspektor der II. Abteilung der Oberzolldirektion.

Volkswirtschaf tsdepartcment.

A b t e i l u n g für L a n d w i r t s c h a ft.

Kanzlisten I. Klasse: Dublanc, Johann, von Meilingen (Aargau), diplomierter Landwirt, zurzeit Aushülfsbeamter der Abteilung, und Venner, Fritz, von Köniz (Bern), bisher Kanzlist II. Klasse der Abteilung Landwirtschaft.

301 (Vom 8. März 1918.)

Politisches Departement.

Adjunkt der Abteilung für Auswärtiges: Dr. jur. Thurnheer, Walter, von Berneck (St. Gallen), zurzeit als Gesandtschaftssekretär der Abteilung für Auswärtiges zugeteilt.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwnltung.

Kanzlist II. Klasse bei der Oberpostdirektion (Oberpcstinspektorat) : Balmer, Albrecht, von Basel und Bäretswil (Zürich), Postkommis, in Basel.

Finanz- ivnd Zolldepartement.

Steuer Verwaltung.

Chef der Sektion für Allgemeine Verwaltung und Militärpflichtersatz, zugleich Stellvertreter des Direktors : Ruof, Johann, Zentralsteuerverwalter des Kantons Bern.

Chef der Sektion für Stempelabgaben : Amstutz, Paul, provisorischer Sekretär der eidgenössischen Steuerverwaltung.

Sekretäre: Dr. Geering, Walter, und Dr. Bise, Henri, beide provisorische Sekretäre der genannten Verwaltung; Favre, Albert, Revisor I. Klasse der Oberpostdirektion und Dr. Böschenstein, Karl, Adjunkt des eidgenössischen Amtes für Mass und Gewicht.

Kanzleichef: Gozzer, Felice, provisorischer Beamter der eidgenössischen Steuerverwaltung.

Buchhalter: Zürcher, Robert, Gehülfe des eidgenössischen Kassenund Rechnungswesens.

Registratur : Borer, Josef, Kanzlist I. Klasse im Sekretariat des eidgenössischen Eisenbahndepartementes.

Buchhaltungsgehülfe : Zwahlen, Albrecht, provisorischer Beamter der eidgenössischen Steuerverwaltung.

Statistiker: Bornand, Ernest, Kanzlist der schweizerischen Gesandtschaft in Paris.

Kanzlisten I. Klasse : Simona, Franky, provisorischer Beamter der eidgenössischen Steuerverwaltung'; Pessina, Plinio, Beamtet der schweizerischen Unfallversicherungsanstalt inLuzern; Paul, Emil, provisorischer Beamter der eidgenössischen Steuerverwaltung.

362

Kanzlisten II. Klasse : Nacht, Adolf, Nationalratsweibel ; Simon, Fritz, provisorischer Beamter der eidgenössischen Steuerverwaltung ; Känel, Alfred, provisorischer Beamter der eidgenössischen Steuerverwaltung 5 Vernier, Bartolome, Aushülfsbeamter beim Oberkriegskommissariat.

Kanzleigehülfen : Fries, Walter, provisorischer Beamter der genannten Verwaltung ; Scherer, Otto, Bureaulist in Luzern ; Magnenat, Reynold, Telegraphenaspirant der S. B. B. ; Marthaler, Hedwig, provisorische Gehülfin der eidgenössischen Steuerverwaltung; Becker, Maria, provisorische Gehülfln der eidgenössischen Steuerverwaltung.

Finanz- und Zolldepartement.

Revisor I. Klasse bei der Finanzkontrolle : Zürcher, Johann, von Wyssachengraben, zurzeit Kontrolleur II. Klasse der Inventarkontrolle des Oberkriegskommissariates.

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

1918

1917

Zu-oder Abnahme

Januar Februar

41 27

148 35

-- 107 -- 8

Januar bis Ende Februar .

68

183

-- 115

B e r n , den 8. März 1918.

(B.-B. 1918, I, 244.)

Schweiz. Auswanderungsamt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1918

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.03.1918

Date Data Seite

358-362

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