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Bekanntmachungen yen

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes,

Kreisschreiben des

schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Fürsorge bei Arbeitslosigkeit in industriellen und gewerblichen Betrieben.

(Vom

8. August 1918.)

Wie Ihnen bekannt ist, war die Fürsorge bei Arbeitslosigkeit im Laufe dieses Jahres schon mehrfach Gegenstand von Verhandlungen. Wir erinnern an die Konferenz vom 27. Juni, an der sich Vertreter von 23 Kantonsregierungen beteiligten.

Unsere damalige Vorlage fand in der Hauptsache allseitige Zustimmung, vorgebrachte Wünsche und Anregungen haben wir in der spätem Bearbeitung des Entwurfs tunlichst berücksichtigt.

Dagegen gingen in der Konferenz die Meinungen auseinander über die zu wählende Art des Vorgehens. Das hat den Bundesrat veranlasst, die Angelegenheit noch den Neutralitätskommissionen der Räte zu unterbreiten. Am 29. und 30. Juli haben sie sich mit ihr eingehend befasst und sich mit grosser Mehrheit für den Erlass eines Bundesratsbeschlusses ausgesprochen. Zum Inhalt der Vorlage wurden nur wenige Bemerkungen gemacht, denen wir wiederum Rechnung getragen haben. So ist denn der Bundesratsbeschluss vom 5. August 1918 zustande gekommen, den wir Ihnen beiliegend mit dem zugehörigen Bericht vom 23. Juli an die genannten Kommissionen übermitteln.

Der Vollzug des Beschlusses erheischt die tatkräftige und rasche Mitwirkung der verschiedensten Kreise, nicht zum wenigsten der Kantonsregierungen und der Gemeindebehörden. Wir bitten Sie, in erster Linie für ausreichende Bekanntmachung des Beschlusses zu sorgen und dabei auch auf den Bericht aufmerksam zu machen, der im Bundesblatt Nr. 31 vom 31. Juli 1918 abgedruckt ist und eine ausführliche Begründung und teilweise Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Beschlusses enthält.

Folgende Punkte gehen die Kantonsregierungen und die Gemeindebehörden besonders an :

296

1. Die Arbeiter sollen solange als möglich in ihrem Beruf beschäftigt werden. Wenn in Fabriken und Gewerbebetrieben dieser Zweck durch Verkürzung der Arbeitszeit erreicht werden kann, so soll zuerst zu einer solchen gegriffen werden (Art. 2).

Ans dem gleichen Grunde sollen Überzeitbewilligungen zur Steigerung der Produktion durch die obern (Kantonsregierungen) und die untern Instanzen (Bezirks- bzw. Gemeindebehörden) nicht erteilt werden, ausser es handle sich um dringliche Aufträge öffentlicher Verwaltungen des Inlandes. Der Bundesrat war bevoits im Falle, eine solche Massnahme in der Schifflimaschinenstickerei durch Beschluss vom 26. Juli 1918 zu ergreifen. Sobald Sie ein ähnliches Vorgehen in ändern Betriebsgruppen für nötig erachten, so bitten wir um begründete Antragstellung, damit wir eventuell Art. 3, Absatz 3, zur Anwendung bringen können.

Ist die Beschäftigung in der bisherigen Arbeitsstelle nicht mehr möglich, so ist tunlichst andere Arbeit zu beschaffen. Um O i solche ausfindig zu machen, wird es nötig sein, dass die bestehenden Arbeitsämter sich noch intensiver als bisher in diesen Dienst stellen, ebenso, dass neue Ämter geschaffen, bestehende erweitert werden (Art. 24--26). Den Kantonen und den Gemeinden soll der Verband schweizerischer Arbeitsämter behülflich sein. Wir haben ihn eingeladen, die in Art. 24 vorgesehene Wegleitung auszuarbeiten und den Ämtern zur Verfügung zii stellen, nachdem wir sie geprüft haben werden.

Kann den Arbeitslosen passende Arbeit angewiesen werden, «o sind sie auch verpflichtet, sie anzunehmen ; tun sie es nicht, so verwirken sie den Anspruch auf Entschädigung für Lohnausfall (Art. 17). Bei der Zuweisung berufsfremder Arbeit soll aber auf die Verhältnisse des Arbeiters, namentlich auf seine Eignung und seine Familie billige Rücksicht genommen werden. Wir ersuchen Sie, diesem wichtigen Punkt die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken.

2. Einen wöchentlichen Ausfall bis zu 5 Stunden oder von höchstens 10 % der Arbeitszeit soll der Arbeiter an sich selber tragen (Art. 4). Dies bedeutet gewissermassen eine Beteiligung des Arbeiters bei der Aufbringung der Mittel. Bei einer Einschränkung bis auf 60 % der üblichen Arbeitsdauer wird der Arbeitgeber, innerhalb der in Art. 8 festgesetzten Grenzen, allein zur Entschädigung verpflichtet (Art. 5), und erst bei
weiterer Einschränkung springen auch die Kantone und der Bund ein (Art. 6). Diese treten ferner allein in Aktion, wenn die Mittel aufgebraucht sein sollten, die die Arbeitgeber aufbringen müssen

297 (Art. 12), ebenso an Stelle einzelner Betriebsinhaber, die wegen Unvermögens durch die Kantonsregierung von den Leistungeo ganz oder teilweise befreit worden sind (Art. 16).

Der Bundesratsbeschluss sieht vor', dass die Kantone einem Teil ihrer Zahlungspflicht den Gemeinden überbinden können, die an der Hülfsaktion ein Interesse haben (Art. 6, Absatz 2, und Art. 12, Absatz 1). Dies sind sowohl die Wohnsitzgemeinde des Arbeiters als auch die Gemeinde, wo der Betrieb seinen Sitz hat, beide haben ein Interesse daran, dass die Not gemildert werde, beide können für den Zweck in Anspruch genommen werden. Bei der Verteilung der Lasten kann es wohl nicht als Unbilligkeit empfunden werden, wenn nicht nur die Zahl der in der einen und ändern Art von Gemeinden wohnhaften Arbeiter, sondern auch der Umstand berücksichtigt wird, dass der Sitz des Geschäftes häufig den grössern Vorteil von einem Unternehmen hat als die Gemeinden, wo nur seine Arbeiter wohnen. Eine finanzielle Mitwirkung der Gemeinden ist ein Punkt des ganzen Finanzierungssystems, um dessen baldige Regelung wir Sie bitten müssen.

3. Abgesehen von dieser Mithülfe haben die Gemeinden beim Vollzug weitere wichtige Aufgaben zu erfüllen. Solche erwachsen ihren Behörden namentlich aus Art. 1.0. Es ist nötig, dass sie ohne Verzug in Erfahrung bringen, welche in ihrem Gebiet befindlichen Betriebsinhaber einem Berufsverband angehören und welche nicht. Den letztern sollen sie nahe legen, einen» Berufsverband entweder beizutreten oder -- wenn sie nicht Mitglied werden wollen --- sich dem Verband zu verpflichten, die von ihm festgesetzten Leistungen zu erfüllen. Innert 20 Tagen nach Inkrafttreten des Bundesratsbeschlusses, also bis zum 5. September 1918, haben sodann die Gemeindebehörden die Namen, Branchen und den Geschäftssite aller Betriebsinhaber, die einem Verband nicht angehören, bzw. sich einem solchen nicht verpflichtet haben, der Kantonsregierung mitzuteilen. Gegenüber diesen Arbeitgebern tritt die Gemeindebehörde, in deren Gebiet der Betrieb liegt, an die Stelle des Verbandes. Sie setzt also die Leistungen der betreffenden Betriebsinhaber fest, wobei sie natürlich an den Rahmen des Bundesratsbeschlusses gebunden ist (Art. 8), aber auch gut tun wird, die Normen zu berücksichtigen, die der Berufsverband, dessen Mitglied der Betreffende sein könnte, aufgestellt hat.

Notwendigerweise muss in diesem Fall die Gemeindebehörde) der Kantonsregierung auch Mitteilung machen von der durch den

298 Betriebsinhaber erfüllten Zahlungspflicht (Art. 12). Es ist aber sehr wünschbar, dass sie sich überhaupt um die Arbeitslosenfürsorge in ihrem Gebiet bekümmere und der Regierung Bericht, erstatte.

Die Gemeindebehörden müssen ferner wissen, wann ein Dienstverhältnis zwischen einem Betriebsinhaber und seinen Ar'beitern zu bestehen aufgehört hat, indem von diesem Zeitpunkte an die Wohnsitzgemeinde des Arbeiters diesem die Lohnvergütung auszuzahlen hat (Art. 13, Abs. 1). Die Betriebsinhaber sollen daher von der Kantonsregierung angehalten werden, ihr von der Auflösung des Dienstverhältnisses Mitteilung zu machen, und die Kantonsregierung hat dafür zu sorgen, dass die Gemeindebehörden, die es angeht, davon Kenntnis erhalten. Anderseits darf man den Arbeitern zumuten, sich bei der Behörde ihres Wohnortes zu melden.

4. Die Gemeindebehörden können also auch Zahlstellen werden. Als solche senden eie monatlich eine mit Belegen versehene Abrechnung im Doppel an die zu bezeichnende kantonale Stelle. Diese prüft Belege und Rechnung, lässt Fehlendes nötigenfalls ergänzen und sendet die Schriftstücke, wenn sie in Ordnung sind, an das schweizerische Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung für Industrie und Gewerbe, in Bern. Auf Grund der Rechnungen erhalten die Gemeinden die Zuschüsse des Kantons und des Bundes (Art. 13, Abs. 3). Da diese nicht unter allen Umständen gleich hoch sind, erscheint es als wünschbar, die verschiedenen Fälle auseinander zu halten und getrennt darzustellen ; die Fälle nach a. Art. 6, in denen der Bund Vs, der Kanton (eventuell zusammen mit den Gemeinden) ebenfalls 1/s zahlt; b. Art. 12, in denen der Bund i/^ der Kanton (eventuell zusammen mit den Gemeinden) ebenfalls 1/s zahlt und c. Art. 16, in denen Bund und Kanton je die Hälfte zahlen, ohne dass der Kanton einen Teil den Gemeinden überbinden darf.

Im Rechnungswesen treten die Kantone auch in Beziehung mit den Berufsverbänden, denen sonst grosse Selbständigkeit eingeräumt ist. Es ist unerlässlich, dass die Verbände, wie die Gemeinden, dem Kanton monatliche Abrechnungen eingeben, da er nur auf Grund solcher seine Zahlungen an die Verbandsverwaltungen macht (Art. 13, Abs. 3).

5. Von organisatorischen Bestimmungen anderer Art erwähnen wir noch die Punkte, die sich auf die Behandlung von Streitig-

299 keiten beziehen. Am ehesten sind solche zu erwarten zwischen Betriebsinhabern und Arbeitern in bezug auf die zu leistenden Entschädigungen. Diese Streitigkeiten sind den kantonalen Einigungsstellen zuzuweisen (Art. 20). Es können ihnen auch Anstände zur Erledigung übertragen werden, die sich zwischen Gemeindebehörden und ßetriebsinhabern aus dem Vollzug von Art. 10 ergeben. Wir ersuchen Sie, Ihre Einigungsstellen auf die neue Aufgabe aufmerksam zu machen.

In zwei Fällen ist die Kantonsregierung -- gegenüber Betriebsinhabern, die einem Berufsverbande nicht angehören -- zu endgültigem Entscheid berufen, nämlich wenn solche .

«. die Verfügung der Gemeindebehörde hinsichtlich der Zahlungspflicht anfechten (Art. 10); fc. das Gesuch stellen, von den Leistungen ganz oder teilweise befreit zu werden (Art. 16).

In letzterem Fall muss sie selber entscheiden, im ersteron kann sie den Entscheid der Einigungsstelle übertragen.

6. Da die Arbeiter eines Geschäftes unter Umständen in verschiedenen Kantonen wohnen, können durch die Einschränkung, beziehungsweise Einstellung der Arbeit auch die Regierungen verschiedener Kantone in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir machen daher ausdrücklich darauf aufmerksam, dass gegenüber dem Arbeiter die Regierung seines Wohnortes verpflichtet ist, nicht die des Geschäftdomizils (Art. 6, Abs. 2, Art. 12, Abs. 1) ; es ist ihre Sache, sich nötigenfalls mit der Kantonsregierung des letzteren in Verbindung zu setzen.

7. Unter Hinweis auf Art. 22 und 26 bitten wir endlich uns mitzuteilen, welche Amtsstellen Sie mit dem Vollzuge im allgemeinen beauftragt und welche Sie für die Unterstützung des öffentlichen Arbeitsnachweises in den Gemeinden bezeichnet haben.

Die Unsicherheit der Lage, die unerwartet eine schwere Krisis über die in der Industrie und im Gewerbe tätige Arbeiterschaft herbeiführen kann, lässt uns hoffen, dass Sie ungesäumt alles vorkehren werden, was nötig ist, um die im Bundesratsbeschluss vom 5. August 1918 vorgesehene Hülfe bereitzustellen.

Mit vollkommener Hochachtung Schweiz. Volkswirtsehaftsdepartemenl : Schalthess.

300

Kreissehreiben des schweizerischen Bundesgerichts an die

kantonalen Aufsichtsbehörden für Schuldbetreibung und Konkurs für sich und zuhanden der untern Aufsichtsbehörden und der Betreibungsämter.

Kreisschreiben Nr. 13.

Wirkung des Pfandausfallscheines m einer nach Durchführung einet, Nachlassvertrages durchgeführten Betreibung auf Pfandverwertung.

(Vom 16. Juli 1918.)

Nach Art. 158, Abs. 2, SchKG kann der Gläubiger, welcher einen Pfandausfallschein erhalten hat, binnen Monatsfrist seit dessen Zustellung für den erlittenen Ausfall die Betreibung auf Pfändung oder Konkurs fortsetzen, ohne dass ein neuer Zahlungsbefehl erforderlich ist.

In neuester Zeit hat jedoch die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer bei Anlass der Beurteilung eines Rekursfalles festgestellt, dass dieser Grundsatz keine absolute Geltung beanspruchen kann und dass er insbesondere dann nicht anwendbar ist, wenn der Schuldner vor der Verwertung des Pfandes die Rechtswohltat des Nachlassvertrages erhalten hat.

In dem genannten Falle hatte ein Gläubiger im Nachlassverfahren eine Hypothekarforderung dritten Ranges eingegeben.

Nach der Sehätzung bot das Pfand für diese Forderung keine Deckung und der Sachwalter wollte sie daher unter die unversicherten Forderungen aufnehmen, wogegen der Gläubiger erklärte, dass er sich an das Pfand halte. Nach der Genehmigung des Nachlassvertrages leitete ein anderer, am nämlichen Pfände berechtigter Gläubiger gegen den Nachlassschuldner Pfandbetreibung ein, und es ergab sich bei der Verwertung, dass die dritte Hypothek nicht gedeckt war. Der Gläubiger erhielt einen Pfandausfallschein und «teilte in der Folge gestützt auf Art. 158, Abs. 2, SchKG, ohne zuvor die Zustellung eines neuen Zahlungsbefehls zu verlangen, innert Monatsfrist das Fortsetzungsbegehren. Die Pfändung wurde vollzogen aber auf Beschwerde des Nachlassschuldners hin von der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts aufgehoben und das Betreibungsamt angewiesen,

301 dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zuzustellen (Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 21. Juni 1918 i. S.

Barbey ça. BA, Freiburg). Die Begründung dieses Entscheides lautet in der Hauptsache wie folgt: Trotz des Nachlassvertrages ist der Pfandgläubiger zwar berechtigt, für seine ganze Forderung Betreibung auf Pfandverwertung anzuheben ; aber er ist anderseits an den Nachlassvertrag insoweit gebunden, als seine Forderung aus dem Pfanderlöse nicht befriedigt werden kann. Mit Rücksicht darauf muss aber der Schuldner, nachdem die Pfandbetreibung zu Ende geführt ist, dem Pfandgläubiger, der zu Verlust kommt, die ihm gestützt auf den Nachlassvertrag zustehenden Einreden entgegenhalten können. Hierzu vermag das in Art. 85 SchKG- vorgesehene Verfahren nicht zu genügen, denn dabei handelt es sich um ein summarisches Verfahren, in welchem dem Schuldner die Klägerrolle zugewiesen ist und das nur den Urkundenbeweis zulässt. Die Einreden aus dem Nachlassvertrage sind jedoch solche des materiellen Rechts, über die daher der ordentliche Zivilrichter zu entscheiden hat und deren Beurteilung häutig ein Beweisverfahren erfordert, in dem auch andere Beweismittel als Urkunden angerufen werden können. Im vorliegenden Falle insbesondere fehlt dem Schuldner die Möglichkeit, durch Urkunden nachzuweisen, dass der Gläubiger auf die Nachlassdividende verzichtet hat. Damit nun aber der Schuldner vor dem Zivilrichter seine Einreden aus dem Nachlassvertrage geltend machen kann, muss ihm ein Mittel zu Gebote stehen, um den Gläubiger, der ihn auf Bezahlung des ganzen Pfandausfalls belangt, zu veranlassen, eine neue Betreibung einzuleiten, in welcher er Recht vorschlagen und auf diese Weise den Gläubiger zwingen kann, im ordentlichen Prozessverfahren seine Forderung zu beweisen.

Das Bundesgericht hat gestützt auf diese Erwägungen festgestellt, dass Art. 158, Abs. 2, SchEß dann nicht anwendbar ist, wenn der PfandausfallscJiein für eine vor dem Nachlassvertrage entstandene Forderung dem Gläubiger nach der Bewilligung des Nachlassvertrages eugestellt worden ist. In allen derartigen Fällen ist daher nach folgenden Grundsätzen zu verfahren : Der Pfandausfallschein, der dem Pfandgläubiger gestützt auf eine nach Bewilligung des geioöhnlichen Nachlassvertrages vorgenommene Pfandvenvertung zugestellt worden ist, enthebt ihn der Verpflichtung nicht, auch innert Monatsfrist gegen den Sehuldner eine neue vollständige Betreibung mit Zustellung eines Zahlungsbefehls einzuleiten.

302 Der Schuldner, der dem 'betreibenden Gläubiger Einreden auf: dem Nachlassvertrage entgegenhalten will, kann sich gegen eine ohne vorangehendes Einleitungsverfahren vorgenommene Pfändimg binnen zehntägiger Frist beschweren und verlangen, dass der Gläubiger, nachdem die Pfändung aufgehoben ist, gegen ihn ein neues, vollständiges Betreibungsverfahren anhebe.

Mit Rücksicht auf die praktische Bedeutung der Frage und die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung der vorstehenden Grundsätze, sehen wir uns veranlasst, Ihnen diese durch Kreisschreiben gemäss Art. 15 SchKG, Art. 17 und 23 OG zur Kenntnis zu bringen. Wir ersuchen Sie, dafür zu sorgen, dass die untern Aufsichtsbehörden und die Betreibungsämter sich künftig daran halten.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

Im Namen des schweizerischen Bundesgerichts, Der Präsident: Ursprung.

Der Sekretär: Thilo.

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1917 und 1918.

1918

Monate

1917

Fr.

Januar . .

Februar .

März . .

April . .

Mai . . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

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4,342,498. -- 3,909,074. 20 4,825,150. 96 5,279,784. 39 5,725,159. 63 4,434,014. 87 4,168,605. 85 3,405,786. 32 3,450,007. 42 4,562,500. -- 2,741,538. 45 5,378,661.99

1918

Fr.

3,404,535. 08 3,296,123. -- 3,217,155.41 3,580,013. 47 3,535,148. 31 4,339,856. 09 3,910,882. 36

Total 52,222,682. 08 Auf Ende Juli 32,684,287. 90 25,283,713. 72

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

--

937,962. 92 612,961.20 1,607,995. 55 1,699,770. 92 2,190,011. 32 94,158. 78 257,723. 49

-- -- -- -- -- --

--

7,400,574. 18

303

Erläuterungen zum Bundesratsbeschluss betreffend die Regelung des Verkehrs mit Gummiwaren für Säuglinge.

(Vom schweizerischen Gesundheitsamt veröffentlicht am 6. August 1918.)

Die zum Handel mit Gummiwaren für Säuglinge (Gummisauger für Milchflaschen und Gummizapfen, sogenannte ifüggeli, Lutscher) berechtigten Firmen und Personen, wie sie in Art. 2 des Bundesratsbeschlusses vom 19. Juli 1918 genannt sind, müssen, um auf das Verzeichnis der Handelsberechtigten gesetzt zu werden, ein Gesuch auf besonderm Anmeldeschein an das schweizerische Gesundheitsamt richten, unter Beilage eines mit ihrer Unterschrift versehenen Exemplars dieser Erläuterungen, das ihnen mit dem Anmeldeschein auf Verlangen zugestellt wird.

Die Produzenten, Importeure und Grosshändler dürfen die Waren an die Detailgeschäfte nur auf Bestellscheine hin abgeben, welche der Genehmigung des schweizerischen Gesundheitsamtes bedürfen. Zu diesem Behufe müssen letzterm sämtliche Bestellscheine in dreifacher Ausfertigung auf den vorgeschriebenen Formularen eingereicht werden, unter Beilage eines adressierten und frankierten Briefumschlages zur Rücksendung. Nach Prüfung und Genehmigung sendet das Gesundheitsamt den einen dieser Bestellscheine, mit dem entsprechenden Vermerk versehen, an den Einsender zurück, die beiden ändern behält es für seine Kontrolle.

Die Ablieferung der bestellten Waren soll in der Regel erst nach Eingang des mit dem Genehmigungsvermerk des Gesundheitsamtes versehenen Bestellscheines erfolgen. In dringenden Fällen jedoch kann die Lieferung, unter Verantwortung des Lieferanten, sofort stattfinden.

Sollte aus irgendeinem Grunde die Ablieferung nicht oder aur zum Teil ausgeführt werden, so ist dem Gesundheitsamt hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben.

Der von dem Gesundheitsamt genehmigte Bestellschein ist seitens des Lieferanten gleichzeitig mit der Ware dem Besteller zuzustellen. Auf der Faktur muss deutlich angegeben werden, dass die Ware unter der Kontrolle des Gesundheitsamtes steht.

Produzenten, Importeure und Grosshändler dürfen ausser an Apotheken und Sanitätsgeschäften nur an solche Detaillisten liefern, die dem Gesundheitsamte den Empfang des B u n d e s r a t s b e s c h l u s s e s und der zudienenden ,,Erläut e r u n g e n " ( d u r c h E i n s e n d u n g eines u n t e r z e i c h n e Bnndesblatt. 70. Jahrg. Bd. IV.

20

304

ten Exemplars dieser ,,Erläuterungenct) bestätigt haben. Ein Verzeichnis dieser Detaillisten wird vom Gesundheitsamte den zum Handel von Gummiwaren für die Säuglinge berechtigten Grossisten auf Verlangen zugesandt.

Die P r o d u z e n t e n sind gehalten, dem schweizerischen Gesundheitsamt alle vierzehn Tage die Mengen der hergestellten Waren anzugeben. Desgleichen sind die I m p o r t e u r e gehalten, bei Ankunft von Waren aus dem Ausland die erhaltenen Mengen der gleichen Amtsstelle unverzüglich anzugeben. Sie sind verpflichtet, über Eingang (eigene Produktion oder gekaufte Waren) und Ausgang der Ware eine besondere Kontrolle zu fuhren und dem Gesundheitsamte jederzeit Einsicht in diese zu gestatten oder ihm auf Verlangen wahrheitsgetreue Auszüge daraus zuzustellen.

Die im Art. 2, Ziff. 3 und 4, des Bundesratsbeschlusses vom 19. Juli 1918 erwähnten D e t a i l g e s c h ä f t e dürfen die Gutnmisauger für Milchflaschen und die Gummizapfen nur auf V o r w e i s e n eines v o m Z i v i l s t a n d s b e a m t e n a u s g e s t e l l t e n I d e n t i t ä t s n a c h w e i s e s hin a b g e b e n . Stückzahl und Datum der Abgabe müssen auf dem Identitätsnachweis vermerkt werden. Über die Lieferungen an die Verbraucher ist eine summarische tägliche Kontrolle mit Angabe der Namen der Bezüger zu führen.

Da gerade die gegenwärtige schwierige Lage die Behörden veranlagst hat, Massnahmen zur Einschränkung des Verbrauchs zu treffen und den Handel mit Gummisaugern und Gummizapfen einer speziellen Kontrolle zu unterstellen, werden die Detaillisten ersucht, diese Artikel nicht unnötigerweise zu vergeuden und sie nur denjenigen zu verabfolgen, welche sie wirklich nötig haben.

Um jeglichen Missbrauch zu verhüten, sollen die Angaben auf dein Ausweis, namentlich in bezug auf die Zahl der bereits abgegebenen Gummisauger sorgfältig geprüft werden.

Ebenfalls zur Erzielung der grössten Ersparnis werden die Produzenten und Grossfirmen ersucht, ihren Abnehmern nur diejenigen Mengen zu verabfolgen, die unumgänglich nötig sind.

Die unterzeichnete Firma erklärt von den vorstehenden Erläuterungen Kenntnis genommen zu haben.

o (Ort und Datum)

(Unterschrift)

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Eidgenössische Technische Hochschule in Zürich.

Verzeichnis der

Vorlesungen im Wintersemester 1918/19.")

I. -Ajrchitelrteiiselvule (7 Semester).

Vorstand: Prof. Dr. Gull.

I.Semester. Rudio: Höhere Mathematik mit Übungen. Grossmann: Darstellende Geometrie mit Übungen. Moser: Architektonisches und dekoratives Entwerfen mit Baukonstruktionsübungen.

Gull: Einführung in die Baukunst. Moser: Formenlehre mit Übungen.

Lasius : Perspektive. Graf: Modellieren I. Zemp : Kunstgeschichte des Altertums.

3. Semester. Gull: Architektonisches und dekoratives Entwerfen; Dekorative Studien; Lehre vom Entwerfen mit Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung der Bauformen. Potterat: Mécanique appliquée II avec exercices. Lasius: Gebäudelehre I (Wohnhaus). Graf: Fignrenzeichnen (Akt) ; Plastische Anatomie mit Proportionslehre ; Modellieren II, Arbeiten im Stein. Roth : Bauhygiene. Zemp: Die Baukunst des 15. und 16. Jahrhunderts.

5. Semester. Gull oder Moser: Architektonisches und dekoratives Entwerfen. Moser: Architektonisches Seminar. Potter at: Constructions civiles II avec exercices. Lasius: Installationen; Gebäudelehre II (öffentliche Gebäude). Graf: Figurenzeichnen (Akt) ; Modellieren II; Arbeiten im Stein.

7. Semester. Gull oder Moser : Architektonisches und dekoratives Entwerfen. Moser: Architektonisches Seminar; Bernoulli: Stadtbau (,,Stadterweiterungen") mit Übungen. Leemann: Verkehrsrecht II (Personen- und Obligationenrecht) ; Haftpflicht und Versicherung.

*) Die Vorlesungen des Sommersemesters werden in einem besondere Programme angekündigt, das am Ende des Wintersemesters ausgegeben wird.

306

XI. Ingenieurschule (7 Semester).

Vorstand : Prof. Narutowicz.

1. Semester.

a. Bauingenieure und b. Knlturingenieure.

Hirsch : Höhere Mathematik I mit Übungen. Fremei : Dasselbe französisch. Grossmann : Darstellende Geometrie mit Übungen.

Kollros : Dasselbe französisch. Schardt : Allgemeine Geologie.

Gull: Einführung in die Baukunst. Becker: Planzeichnen, Vorlesungundübungen. Empfohlen: Vakant: Chemie. Früh: Meteorologie und Klimatologie.

c. Vermessungsingenieure.

Hirsch: Höhere Mathematik I mit Übungen. Franel: Dasselbe französisch. Grossmann : Darstellende Geometrie mit · Übungen.

Kottros: Dasselbe französisch. Becker: Planzeichnen, Vorlesung und Übungen. Schweitzer: Optik. Zwicky: Technisches Rechnen.

Früh: Meteorologie und Klimatologie. Empfohlen: Vakant: Chemie.

3. Semester.

a. Bauingenieare.

Meissner : Mechanik, II. Teil, mit Übungen. Bäschlin : Vermessungskunde II. Rohn: Banstatik I mit Übungen. Schweitzer; Physik I. Kummer; Maschinenlehre I mit Übungen. Schardt: Technische Geologie. Empfohlen: Hirsch: Höhere Mathematik III mit Übungen. Franel: Dasselbe französisch.

b. Kulturingenienre.

Bäschlin; Vermessungskunde II. Rohn; Baustatik I mit Übungen. Schweitzer: Physik I. Kummer; Maschinenlehre I mit Übungen. Schardt: Allgemeine Geologie. Düggeli: Botanik und Bodenkunde I. Zwicky: Technisches Rechnen ; Flächenrechnen.

c. Vermessungsingenieure.

Meissner: Mechanik, II. Teil, mit Übungen. Bäschlin: Vermessungskunde -II. Schweitzer: Physik I. Schardt: Allgemeine Geologie. Z/wicky: Erd- und Strassenbau mit Übungen. Barbieri: Photographie I; photographisches Praktikum. Graf: .Modellieren.

Empfohlen ; Hirsch : Höhere Mathematik III mit Übungen. Franel : Dasselbe französisch. Düggeli: Botanik und Bodenkunde I.

307

5. Semester, a. Bauingenieure.

Rohn: Brückenbau II mit Übungen. Patterai: Constructions civiles II avec exercices. Schule: Technologie du fer. Narutowicz; Grundbau mit Übungen ; Wasserbau I mit Übungen. Becker : Topographisches Zeichnen. Wyssling : Elektrische Anlagen I. Empfohlen : Bäschlin : Vermessungskunde III. Roth : Hygiene ,der Wasserversorgung.

b. Knltnringenienre.

Bäschlin : Vermessungskunde III. Rohn : Brückenbau II mit Übungen. Potterat: Constructions civiles II avec exercices. Narutowicz: Grundbau mit Übungen; Wasserbau I mit Übungen. Zwicky : Erd- und Strassenbau mit Übungen; Kulturtechnik I mit Übungen.

Girsberger: Katasterwesen. Becker: Topographisches Zeichnen.

Empfohlen: Roth: Hygiene der Wasserversorgung.

c. Vermessungsingenieure.

Bäschlin: Vermessungskunde III; Ausgewählte Kapitel aus der Vermessungskunde mit Übungen. Wolf er: Einleitung in die Astronomie mit Übungen. Zwicky : Knlturtechnik I mit Übungen. Girsberger: Katasterwesen. Früh: Abriss der Anthropogeographie der Schweiz (Baum, Siedelung und Wirtschaft, Staat). Wenner: Wasserversorgung und Kanalisation städtischer Ortschaften. Becker: Topographisches Zeichnen.

7. Semester, a. Bauingenieure.

Hennings: Strassen- und Eisenbahnbau II mit Konstruktionsübungen. Stttder: Eisenbahnbetrieb. Wenner: Wasserversorgung und Kanalisation städtischer Ortschaften. Bäschlin: Geodätisches Praktikum. Leemann: Verkehrsrecht II (Personen- und Obligationenrecht) ; Haftpflicht und Versicherung. Empfohlen : Platter : Grundlehren der Nationalökonomie. Turmann: Economie politique.

Bäschlin: Höhere Geodäsie. Rohn: Besondere Eisenkonstruktionen mit Übungen; Bewegliche Brücken. Tobler: Elektrische Signalapparate für Eisenbahnen. Narutowicz: Wasserbau, ausgewählte Kapitel. Leemann: Grundbuch- und Vermessungsrecht. Schule: Experimentelle Grundlagen der Banstatik, speziell des Eisenbetons.

b. Kulturingenienre.

Bäschlin : Geodätisches Praktikum. Wenner : Wasserversorgung und Kanalisation städtischer Ortschaften. Moos: Alpwirtschuft.

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Leemann; Verkehrsrecht II (Personen- und Obligationenrecht), Haftpflicht und Versicherung; Grundbuch- und Vermessungsrecht.

Platter: Grundlehren der Nationalökonomie. Turmann: Economie politique. Bäschlin und Zwicky: Diplomarbeiten. Empfohlen: Narutowicz : Wasserbau, ausgewählte Kapitel.

c. Vermessungsingenieure.

Bäschlin: Höhere Geodäsie; geodätisches Praktikum. Platter: Grundlehren der Nationalökonomie. Turmann : Economie politique.

Leemann: Verkehrsrecht II (Personen- und Obligationenrecht; Haftpflicht und Versicherung ; Grundbuch- ' und Vermessungsrecht.

Bäschlin und Zwicky: Diplomarbeiten.

Anmerkung. Studierende, die sich zu Grundbuchgeometern ausbilden wollen, können die Vorlesungen und Übungen der Unterabteilung für Vermessungsingenieure besuchen. Für diese Studierenden ist ein Studienplan auf Grund des Reglements über den Erwerb des eidg. Patentes für Grundbuchgeometer vom 14. Juni 1913 aufgestellt, der bis auf weiteres beim Abteilungsvorstand bezogen werden kann.

III. Maschineningfeiiieut-schule (7 Semester).

Vorstand : Prof. Dr. Grossmann.

1. Semester. Hirsch: Höhere Mathematik I mit Übungen.

Franel: Dasselbe französisch. Grossmann : Darstellende Geometrie mit Übungen. Kollros: Dasselbe französisch. Meyer: Maschinenzeichnen (Vorlesung und Übungen). Vakant: Chemie.

3. Semester. Metssw er .-Mechanik, II. Teil, mit Übungen. Weiss: Physik. Meyer: Maschinenelemente mit Konstruktionsübungen. Escher : Mechanische Technologie II (Materialverarbeitung).

Empfohlen; Hirsch; Höhere Mathematik III mit Übungen. Franel; Dasselbe französisch. Escher: Müllerei ; technologisches Praktikum. Meissner: Technische Elastizitätsprobleme.

5. Semester, a. Maschineningenieure.

Präsil : Hydraulische Motoren II ; Konstruktionsübungen ; Übungen in der hydraulischen Abteilung des Maschinenlaboratoriums.

Stodola ; Wärmekraftmaschinen I (technische Wärmelehre) ; Übungen in der kalorischen Abteilung des Maschinenlaboratoriums I. Wiesinger: Wärmekraftmaschinen I (Kolbendampfmaschinen) mit Übungen. Kuhlmann : Theoretische Elektrotechnik II mit Übungen. Wyssling : Elektrische Anlagen I. Empfohlen: Farny: Elektrische Maschinen I

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(Gleichstrom). Escher: Mechanische Technologie IV (Spinnerei, Fortsetzung ; Weberei) ; Müllerei. Roth : Gewerbehygiene. Patterai : Constructions civiles avec exercices.

b. Elektroingenieure.

Stodola: Grundlagen der Wärmekraftmaschinen. Kuhlmann: Theoretische Elektrotechnik II mit Übungen ; elektrotechnisches Laboratorium la. Wyssling: Elektrische Anlagen I. Farny : Elektrische Maschinen I (Gleichstrom). Patterai: Constructions civiles avec exercices. Empfohlen: Stodola: Übungen in der kalorischen Abteilung des Maschinenlaboratoriums I. Prâsil: Konstruktionsübungen in hydraulischen Motoren; Übungen in der hydraulischen Abteilung des Maschinenlaboratoriums. Tobler: SchwachstromtechnikI. Roth: Gewerbehygiene.

7. Semester.

a. Maschineningenieure.

Stodola: Dampfturbinen. Empfohlen: Stodola: Konstruktionsübungen und Entwerfen von Wärmekraftanlagen; Übungen in der kalorischen Abteilung des Maschinenlaboratoriums III. Meyer: Dampfkessel. Wiesinger: Eisenbahnmaschinenbau II (elektrische Triebmittel) ; Konstruktionsübungen (Eisenbahnmaschinonb'an I und II und Autobau) ; Luftfahrzeugbau. Prdsil : Ausgewählte Kapitel über hydraulische Anlagen; Konstruktionsübungen über hydraulische Anlagen ; Übungen in der hydraulischen Abteilung des Maschinenlaboratoriums. Kuhlmann: Elektrotechnisches Laboratorium II b. Kummer: Ausgewählte Kapitel über elektrische Traktion. Patterai: Constructions civiles avec exercices. OU; Die Leuchtgasindustrie.

Leemann: Verkehrsrecht II. Platter: Grundlehren der Nationalökonomie. Turmann: Economie politique.

b. Elektroingenieure.

Wyssling; Übungen in elektrischen Anlagen. Empfohlen: Kuhlmann: Theoretische Elektrotechnik IV; elektrotechnische Konstruktionsübungen (Wechselstrom) ; elektrotechnisches Laboratorium II b. Wiesinger: Eisenbahnmaschinenbau II (elektrische Triebmittel) ; Konstruktionsübungen (Eisenbahnmaschinenbau I und II und Autobau).

Prdsil: Konstruktionsübungen über hydraulische Anlagen. Kummer: Ausgewählte Kapitel über elektrische Traktion. Ölt: Die Leuchtgasindustrie. Leemann: Verkehrsrecht II. Platter: Grundlehren der Nationalökonomie. Turmann: Economie politique.

Den Studierenden, die sich dem Berufe des Gasingenieurs widmen wollen, wird empfohlen, einige ergänzende Vorlesungen zu hören. Als solche sind zu nennen:

310

Bosshard : Chemische Technologie der Wärme und der Brennstoffe. Ölt: Die Leuchtgasindustrie. Vakant; Gasanalyse mit Übungen.

Leemann: Haftpflicht und Versicherung.

JTV. Chemische Sclrule (7 Semester).

Vorstandstellvertreter: Prof. Dr. Baur.

I.Semester. Rudio : Höhere Mathematik mit Übungen. Staudinger: Anorganische Chemie. Vakant: Analytische Chemie I; analytisches Praktikum. Grubenmann : Mineralogie mit Übungen.

Empfohlen: Jaccard: Allgemeine Botanik.

S.Semester. Staudinger: Organische Chemie, Spez.Teill. Bosshard: Anorganische chemische Technologie I (Wasser, Salze, Säuron); chemische Technologie der Wärme und der Brennstoffe. Bosshard und Fierz: Technisch-chemisches Praktikum. Vakant: Technischchemische" Analyse. Schweitzer: Experimentalphysik II. Weiss und Schweitzer : Physikalisches Praktikum für Anfänger. Kummer: Maschinenlehre II; Maschinenlehre III mit Übungen. Empfohlen: Schardt: Allgemeine Geologie. Grubenmann : Übungen am Polarisations-Mikroskop. Rikli : Systematische Botanik I. Eder : Technische Mikroskopierübungen II (Genussmittel und Gewürze).

5. Semester. Fiers : Organische Technologie I (Gespinnstfasern, Bleicherei, Färberei). Organische Technologie II (Fette, Öle, natürliche Kohlenwasserstoffe). Bosshard: Metallurgie. Staudinger: Chemisches Praktikum. Bosshard und Fiere: Technisch-chemisches Praktikum. Vakant: Gasanalyse mit Übungen. Roth: Gewerbehygiene. Baur: Physikalische Chemie II ; allgemeine Elektrochemie ; physikalisch-chemisches Praktikum; elektro-chemisches Praktikum.

Empfohlen : Eder : Lebensmittelanalyse mit Übungen. Roth : Ernährungshygiene ; Hygiene der Wasserversorgung; bakteriologische Übungen für Anfänger ; bakteriologische Übungen für Vorgerücktere.

7. Semester. Staudinger und . . . : Chemisches Praktikum.

Bosshard und Fierz: Technisch-chemisches Praktikum. Baur: Elektro-chemisches Praktikum für Elektrochemiker. Platter : Grundlehren der Nationalökonomie. T-urmann : Economie politique. Baur, Bosshard, Ceresole, Staudinger und . . . : Chemisches Praktikum für Vorgerücktere in sämtlichen Laboratorien. Empfohlen: Leemann: Verkehrsrecht II. Fiers: Farbenchemisches Praktikum für Vorgerücktere.

Die achtstündig angesetzten Praktika werden an 24, das vierstündig angesetzte Praktika an 12 aufeinanderfolgenden ganzen Wochentagen abgehalten.

Anmerkung. Vorlesungen für Studierende, die sich dem Berufe des Gasingenieurs zu widmen gedenken, siehe Seite 13.

311 "V. Phai-mazeutìsehe Schule.

Vorstand: Prof. Dr. Staudinger.

Die Grundlage für das pharmazeutische Studium bildet diebundesrätliche Verordnung für die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom 29. November 1912 (zu beziehen vom Drucksachenbureau der schweizerischen Bundeskanzlei in Bern).

Nach dieser Verordnung zerfällt das Studium in: 1. einen naturwissenschaftlichen Teil, umfassend 2 Semester; 2. einen fachwissenschaftlichen Teil, umfassend 3 Semester.

Spezielle Studienprogramme für die pharmazeutische Schule, aus denen die zweckmässige Verteilung der Vorlesungen und Übungen auf die verschiedenen Studiensemester ersichtlich ist, können von der Rektoratskanzlei bezogen werden.

Im Wintersemester werden folgende Vorlesungen und Übungen gehalten : Naturwissenschaftlicher Teil des Studiums.

Staudinger; Anorganische Chemie. Vakant: Analytische Chemie I; analytisch-chemisches Praktikum. Jaccard: Allgemeine Botanik I (Anatomie und Morphologie). Schreier : Spezielle Botanik I.

Schweizer : Experimentalphysik (Elektrizitätslehre). Empfohlen: Grubenmann : Mineralogie.

rachwissenschaftlicher Teil des Studiums.

Eder : Pharmazeutische Chemie I ; Pharmakognosie I ; pharmazeutisch-chemisches Praktikum ; pharmakognostisch-mikroskopischer Kurs; Lebensmittelanalyse mit Übungen. Schröter: Pharmazeutische Botanik. Roth : Bakteriologische Übungen für Anfänger ; Ernährungshygiene ; Hygiene der Wasserversorgung. Empfohlen *) ; Staudinger : Organische Chemie, spezieller Teil I. Jaccard und Schellenberg : Botanische Mikroskopierübnngen, II. Teil. Winterstein : Chemie der Alkaloide und ihre Wirkungen. Eder: Synthetische Arzneimittel ; technische Mikroskopierübungen II (Genussmittel und Gewürze) ; Pharmakognostische und pharmazeutisch-chemische Arbeiten für Vorgerücktere, Roth: Bakteriologische Übungen für Vorgerücktere.

Den Studierenden der Abteilungen IV, V und IX, die sich als Nahrungsmittelchemiker ausbilden wollen, werden speziell noch folgende Vorlesungen und Übungen empfohlen:

Eder: Technische Mikroskopierübungen II (Genussmittel und Gewürze); Lebensmittelanalyse mit Übungen. Rikli: Systematische Botanik I. Roth : Ernährungshygiene ; Hygiene der Wasserversorgung -t bakteriologische Übungen für Anfanger.

*) Die empfohlenen Fächer sind nach der bundesrätlichen Verordnung für die eidgenössischen Medizinalprüfungen nicht als obligatorisch zu betrachten.

312

"VI. irorstscJiule (7 Semester).

Vorstand: Prof. Engler.

1. Semester. Rudio : Höhere Mathematik mit Übungen. WinterStein ; Anorganische Chemie. Jaccard: Allgemeine Botanik. Schröter; Spezielle Botanik, I. Teil. C. Keller; Allgemeine Zoologie. Schardt: Allgemeine Geologie. Winterstein: Agrikulturchem. Prakt. ; Anleitung zu den Übungen. Früh: Meteorologie und Klimatologie. Empfohlen: C. Keller ; Zoologisches Praktikum für Porst- und Landwirte.

3. Semester. Schweitzer: Experimentalphysik II. Engler: Waldbau I; Exkursionen und Übungen zum Waldbau. Zwicky: Technisches Rechnen; Planzeichnen. Schellenberg: Pflanzenpathologie. Jaccard und Schellenberg: Mikroskopierübungen (II. Teil).

Platter; Grundlehren der Nationalökonomie. Turmann: Economie politique.

Grubenmann : Makroskopisches Gesteinsbestimmen.

Empfohlen: Düggeli: Bakteriologie für Förster.

5. Semester. Pulfer: Porsteinrichtung; Porstbenutzung und Technologie; Exkursionen und Übungen. Engler: Waldbau, II. Teil (ausgewählte Kapitel). Zwicky: Erd- und Strassenbau mit Übungen; Mechanik mit Übungen. Leemann: Verkehrsrecht II. Platter: Pinanzwissenschaft. Turmann: Science et questions financières.

7. Semester. Badoux: Politique forestière et administration; «xercices et séminaire. Pulfer : Waldwertberechnungen mit Übungen.

Moos: Alpwirtschaft. Empfohlen: Badoux: Histoire de la sylviculture.

VII. Laixd-vvii-tsclxaftllclie Schule (6 Semester).

Vorstand: Prof. Dr. Schellenberg.

I.Semester. J. Keller; Mathematik. Winterstein: Anorganische Chemie. Jaccard : Allgemeine Botanik. Schröter : Spezielle Botanik, I. Teil. C. Keller : Allgemeine Zoologie. Schardt : Allgemeine Geologie. Platter; Grundlehren der Nationalökonomie. Turmann; Economie politique. Laur : Betriebslehre I (Agrargeschichte und Einführung in die Wirtschaftswissenschaften des Landbaues). Empfohlen : Schröter ; Alpenflora I. C. Keller : Zoologisches Praktikum für Porstund Landwirte. Rudio: Höhere Mathematik mit Übungen.

3. Semester. Schweitzer ; Experimentalphysik II. Laur ; Betriebslehre III. Moos: Allgemeine Tierproduktionslehre. Früh : Meteore logie und Klimatologie. Schellenberg: Beackerung und Düngung; Pflanzenpathologie. Düggeli: Bakteriologie, I. Teil. Wiegner : Agrikulturchemie I (Bodenkunde und allgemeine Düngerlehre) ; agri-

313 kulturchemisches Praktikum. Jaccard und Schellenberg: Mikroskopierübungen (II. Teil). Uehlinger-Freuler : Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, I. Teil. Grubenmann: Makroskopisches Gesteinsbestimmen. Empfohlen: Platter: Finanzwissenschaft. Turmann: Science et questions financières. Wiegner: Anleitung zu den Übungen im agrikultur chemisch en Laboratorium; Chemie der Milch und Milchprodukte*).

5. Semester. Laur : Betriebslehre (Schluss). Moos : Kindviehzucht II ; Kleinviehzucht ; landwirtschaftlich-seminaristische Übungen ; Alpwirtschaft.

Düggeli : Agronomische Übungen (Milchuntersuchungen); bakteriologische Übungen. Girsberger: Landwirtschaftliches Meliorationswesen. Schellenberg: Agronomische Übungen; Weinbereitung. Peter: Molkereiwesen: Technik II und milchwirtschaftliche Betriebslehre. Leemann: Verkehrsrecht II. Zschokke: Gesundheitspflege der Haustiere. Empfohlen: Wiegner: Landwirtschaftlich-chemische Technologie (Zucker- und Spiritusfabrikation).

C. Keller: Abstammungsgeschichte der Haustiere.

Tm. Schule für Fachlehrer in. Mathematik uncl f»hysïlz (8 Semester).

Vorstand : Prof. Dr. Meissner.

1. Semester. Hirsch : Höhere Mathematik I mit Übungen.

Franel: Dasselbe französisch. Grossmann: Darstellende Geometrie mit Übungen. Kollros; Dasselbe französisch. Polya: Einführung in die Analysis reeller Grossen I.

3. Semester. Hirsch: Höhere Mathematik III mit Übungen.

Franel: Dasselbe französisch. Grossmann; Projektive Geometrie.

Weiß: Determinanten. Meissner: Mechanik II mit Übungen. Weiss: Physik.

5. und 7. Semester. Hurwitz: Funktionentheorie K (Elliptische Funktionen); Höhere Zahlentheorie. Hurwitz und Kollros: Mathematisches Seminar. "Weyl: Theorie des elektromagnetischen Feldes ; Integralgleichungen. Meissner : Schwingungs-und Wellenbewegungen II mit Übungen ; Technische Elastizitätsprobleme. Bäschlin: Vermessungskunde II und III ; höhere Geodäsie. Weiss und Schweitser : Physikalisches Praktikum für Anfänger. Weiss : Wissenschaftliche Arbeiten im physikalischen Institut. Kuhlmann: Theoretische Elektrotechnik II ; elektrotechnisches Laboratorium I a ; theoretische Elektrotechnik IV; elektrotechnisches Laboratorium II b. Wolf er: *) Für Studierende der molkereitechnischen Richtung

obligatorisch.

314 Einleitung in die Astronomie; Übungen dazu; Bahnbestimmung von Planeten und Kometen. Amberg ; Mathematik der Pensionsversicherung. Brandenberger: Einführung in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht I. Brentano : Elektronentheorie auf optischem und elektrischem Gebiet. Kienast : Analytische Mechanik. Piccard : Physik und Chemie der Kadio-Elemente. Wolfke: Einführung in die kinetische Theorie der Gase. Medicus: Ästhetik; Kant; Italienische Philosophen der Renaissance; Pädagogische Übungen im Anschluss an Jean Pauls Levana.

IX. Sehule für Fachlehrer in. Natiurwisseiis-schaften (8 Semester).

Vorstand: Prof. Dr. Scltröter.

1. Semester. Rudio : Höhere Mathematik mit Übungen. Staudinger: Anorganische Chemie. Vakant: Analytische Chemie I; analytisches Praktikum. Grubenmann : Mineralogie. Jaccard ; Allgemeine Botanik. Schröter: Spezielle Botanik, I. Teil.

3. Semester. Schweiteer: Experimentalphysik II. Staudinger: Organische Chemie Sper. Teil I; chemisches Praktikum (inklusive Vorlesungsversuche). Grubenmann : Übungen im Mineralbestimmen ; mineralogisch-petrographische Übungen am Polarisations-Mikroskop (Anfängerpraktikum). Schardt: Allgemeine Geologie. Fruii: Meteorologie und Klimatologie. Hescheler: Vergleichende Anatomie.

5. Semester.

a. Botanisch-zoologische Richtung»

Hescheler : Zoologisch-Tergleichend-anatomisches Vollpraktikum.

Schlaginhaufen: Grundzüge der Anatomie und Physiologie des Menschen I, mit besonderer Demonstrationsstunde. Roth; Bakteriologische Übungen für Anfanger. Düggeli: Bakteriologische Übungen (speziell für Botaniker, Landwirte und Molkereitechniker) für Anfänger.

Früh: Abriss der Anthropogeographie der Schweiz (Raum, Siedelung und Wirtschaft, Staat). Schröter und Früh: Seminaristische Übungen. Jaccard: Pflanzenanatomisches Halbpraktikum. Schröter; Botanisch-systematisches Praktikum. ScJiellenberg : Pflanzenpathologie. Jaccard und Schellenbertj : Mikroskopierübungen dazu. Rikli : Kryptogamen I. Empfohlen: Schröter: Alpenflora I; Urwald und Wüste. Brandenberger: Einführung in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht I. Schardt: Geologisches Anfängerpraktikum.

b. Chemisch-physikalische Richtung.

Wem und Schweitzer : Physikalisches Praktikum für Anfänger » Baur: Physikalische Chemie II; physikalisch-chemisches Praktikum;

315 allgemeine Elektrochemie; elektrochemisches Praktikum. Staudinger: Chemisches Praktikum. Bosshard und Fierz: Technisch-chemisches Praktikum. Wiegner und Winterstein : Agrikultur-chem. Praktikum.

Bosshard: Anorganische chemische Technologie (Wasser, Salze, Säuren). Früh : Abriss der Anthropogeographie der Schweiz (Baum, Siedelung und Wirtschaft, Staat). Schroter und Früh: Seminaristische Übungen. Empfohlen: Schlaginhaufen: Grundzüge deiAnatomie und Physiologie des Menschen I, mit besonderer Demonstrationsstunde. Roth : Hygiene der Wasserversorgung ; Ernährungshygiene. Brandenberger: Einführung in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht I.

c. Geologisch-mineralogische Richtung.

Grubenmann: Mineralogisch-petrographisches Praktikum (für Vorgerücktere) ; Arbeiten im mineral-chem. Laboratorium. Schardt : ·Geologisches Vollpraktikum (Anleitung zu selbständigen Arbeiten).

Rottier: Stratigraphie: Tertiärformation; Petrefaktenkunde mit Übungen: Protozoën-Anthozoën und Molluscoiden. Schlaginhaufen: Grundzüge der Anatomie und Physiologie des Menschen I, mit besonderer Demonstrationsstunde. Früh : Abriss der Anthropogeographie der Schweiz (Raum, Siedelung und Wirtschaft, Staat).

Schröter und Früh : Seminaristische Übungen. Empfohlen : Schardt: Geologisches Kolloquium. Baur: Physikalische Chemie II.

Roth: Hygiene der Wasserversorgung; Ernährungshygiene. Brandenberger: Einführung in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht I. Hescheler: Paläontologie der Wirbeltiere, exklusive Säugetiere.

7. Semester.

a. Botanisch-zoologische Richtung.

Hescheler : Leitung selbständiger Arbeiten für Absolventen des Zoologischen Vollpraktikums. Jaccard: Pflanzenanatomisch-physiologisches Vollpraktikum. Schröter: Botanisch-systematisches Vollpraktikum. Roth: Bakteriologische Übungen für Vorgerücktere.

DüggeK: Bakteriologische Übungen (speziell für Botaniker, Landwirte ·und Molkereitechniker) für Vorgerücktere. Früh: Geographische Übungen. Empfohlen: Schneider: Entomologisches Praktikum; Ausgewählte Kapitel aus der Biologie der Insekten; Die wissenschaftlichen Grundlagen der Bienenzucht. Schröter: Urwald und Wüste. Eder: Technische Mikroskopierübnngen II (Genussmittel und Gewürze). C. Keller: Der heutige Stand des Darwinismus.

·Schellenberg: Vererbungslehre. Roth: Hygiene der Wasserversorgung; Ernährungshygiene. Schröter und Früh: Seminaristische Übungen.

Medicus: Ästhetik; Kant; Italienische Philosophen der Renaissance ;

316

Pädagogische Übungen im Anschluss an Jean Pauls Levana. Brandenberger: Einführung in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht I.

b. Chemisch-physikalische Richtung.

Weiss: Wissenschaftliche Arbeiten im physikalischen Institut.

Staudinger: Chemisches Praktikum.

Bosshard und Fiere: Technisch-chemisches Praktikum. Wiegner und Winterstein : Agrikulturchemisches Praktikum. Baur: Physikalisch-chemisches und elektrochemisches Praktikum für Vorgerücktere. Vakant: Gasanalyse mit Übungen. Empfohlen : Fierz : Organische Technologie I (Gespinnstfasern, Bleicherei, Färberei). Eder: Technische Mikroskopierübungen II (Genussmittel und Gewürze) ; Lebensmittelanalyse mit Übungen. C. Keller: Der heutige Stand des Darwinismus. Schröter und Früh : Seminaristische Übungen. Medicus und Brandenberger : Philosophische und pädagogische Fächer wie unter a.

c. Geologisch-mineralogische Richtung.

Früh: Geographische Übungen. Schardt: Geologisches Vollpraktikum (Anleitung zu selbständigen Arbeiten). Rallier: Petrefaktenkunde mit Übungen: Protozoen-Anthozoën und Molluscoiden.

Grubenmann: Mineralogisch-petrographisches Praktikum für Vorgerücktere ; Arbeiten im mineralchemischen Laboratorium. Empfohlen: Schardt: Geologisches Kolloquium. C. Keller: Der heutige Stand des Darwinismus. Sehröter und Früh: Seminaristische Übungen. Medicus und Brandenberger : Philosophische und pädagogische Fächer wie unter a.

X. ÄlilitärselMxle.

Vorstand : Prof. Oberst Affolter.

Der Unterricht an dieser Abteilung fällt im Wintersemester der Zeitverhältnisse wegen aus.

XI. Allgemeine Abteilung (dreifacher).

Vorstand: Prof. Dr. Vetter.

A. Philosophische und staatswissenschaftliche Sektion.

1. Literatur, Sprache und Philosophie. Baumgartner: Deutsche Sprache (für Fremdsprachige). Ermatinger: Deutsche Dichtung von heute: Expressionisten und Idealisten; Die Weltanschauung der deutschen Klassiker ; Ibsens Gesellschaftsdramen. Medicus: Ästhetik; Kant ; Italienische Philosophen der Eenaissance ; Pädagogische Übungen

31?

im Anschlnss an Jean Pauls Levana. Pizzo : La letteratura dell' età napoleonica; Scrittori contemporanei (G. Pascoli, G. D'Annunzio, ecc.) ; lettura di autori moderni, esercizi di lingua parlata e di composizione ; corso elementare di lingua italiana. Schär: Schweizer Lyrik der Gegenwart; Ibsens Dramen der Frühzeit. Seidel: Pestalozzi und seine Pädagogik als Früchte der Aufklärung, der Gesellschafts- und Staatsumwälznng. Seippel: Ecrivains contemporains de France et de la Suisse romande ; Emile Zola et le naturalisme ; exercices littéraires, discussions, conversations ; cours moyen de langue française.

Vetter : Lektüre und Erklärung von Shakespeare's Sturm ; English authors of thè 18th Century; Englischer Elementarkurs. WrescJmer: Einführung in die Philosophie; Einführung in die Expérimentalpsychologie, mit Demonstrationen.

2. Historische und politische Wissenschaften. Besso: Grundzüge des Erfindungsschutzes ; Übungen, Brun : Leonardo da Vinci j knnstgeschichtliche Übungen. Guilland: Les débuts de la troisième République française et la Commune de Paris ; Le Japon et la Chine : les pays, les moeurs, la civilisation ; Les nouveaux Etats de l'Amérique méridionale: Argentine, Brésil, Chili. Hämig: Statistik und Psychologie des Gesellschaftslebens, insbesondere Theorie der menschlichen Arbeitsleistung. Heinemann : Moderne Weltanschauung im Lichte der Technik und Kultur; Krieg und Sittlichkeit einst und heute.

Leemann : Verkehrsrecht II (Personen-und Obligationenrecht) ; Haftpflicht und Versicherung ; Grundbuch- und Vermessungsrecht ; Juristisches Kolloquium, öchsli: Schweizerische Kulturgeschichte vom 13. bis 16. Jahrhundert; Der schweizerische Staat: Der Bund.

Platter : Grundlehren der Nationalökonomie ; Finanzwissenschaft.

Stern: Geschichte des Kampfes um die Vorherrschaft in Deutschland im Zeitalter Bismarcks; Geschichte der Revolutionsjahre 1848 und 1849 ; Historische Übungen auf dem Gebiete der neueren Geschichte. Turmann: Economie Politique (la coopération et les divers types de sociétés coopératives; la politique commerciale, théories et réalités; étude de quelques questions actuelles d'économie politique et de sociologie) ; Science et questions financières..

Viollier: Les civilisations préhistoriques de la Suisse; Celtes et Helvètes. Zemp: Kunstgeschichte des Altertums; Die Baukunst des
15. und 16. Jahrhunderts; Die französische Kunst des 18. Jahrhunderts.

3. Künste. Graf: Modellieren II; plastische Anatomie und Proportionslehre; Figurenzeichnen (Akt).

B. Mathematisch-uatnrwissenscnaftlich-technische Sektion.

1. Mathematik, Physik und Chemie.^ Amberg : Mathematik der Pensionsversicherung. Beyel: Rechenschieber mit Übungen; dar-

318

stellende Geometrie; Kegelschnitte. Brentano: Elektronentheorie auf optischem und elektrischem Gebiet. Eder : Synthetische Arzneimittel. Gonseth: Questions choisies de mathématique appliquée; Die Fläche 3. Grades. Grossmann: Projektive Geometrie. Hurwitz: F.unktionentheorie II (Elliptische Funktionen) ; Höhere Zahlentheorie.

J. Keller: Ausgewählte Kapitel der darstellenden Geometrie. Kienast; Analytische Mechanik. Kraft: Die Grundkräfte der Welt; geometrische Analysis; Kinetik, Bewegung materieller Systeme unter der Wirkung von Kräften. Meissner: Schwingungs- und Wellenbewegungen II; Technische Elastizitätsprobleme. Misslin: Technologie der Azofarbstoffe. Piccard: Physik und Chemie der Eadio-Elemente.

Polya: Einführung in die Analysis reeller Grossen I; Geometrische Anwendungen der Punktionentheorie. W. D. Treadwell : Ausgewählte Kapitel der neuern Atomistik II. Weyl: Theorie des elektromagnetischen Feldes; Integralgleichungen; Determinanten. Wiegner: Kolloidchemie. Winterstein: Chemie der Alkaloide und ihre Wirkungen. Wolf er : Einleitung in die Astronomie mit Übungen ; Bahnbestimmung von Planeten und Kometen. Wolfke: Einführung in die kinetische Theorie der Gase.

2. Geographie, Geologie, Mineralogie, Biologie. Düggeli: Gärung und Gärungsorganismen II. Ernst: Experimentelle Vererbungs- und Abstammungslehre. Fehlmann: Schweizerische Fischerei und Fischzucht II. Teil : Fang, Pflege und Zucht ; Biologische Wasseranalyse und biologische Abwasserreinigung. Früh: Meteorologie und Klimatologie ; Abriss der Anthropogeographie der Schweiz (Raum, Siedelung und Wirtschaft, Staat). Grubenmann: Mineralogie; Übungen im Mineralbestimmen ; makroskopisches Gesteinsbestimmen ; mineralogisch petrographische Übungen am Polarisations-Mikroskop ; mineralogischpetrographisch.es Praktikum; Übungen im mineral-chemischen Laboratorium ; Entstehung der Erzlagerstätten. C. Keller : Zoologisches Praktikum für Forst- und Landwirte; Abstammungsgeschichte der Hanstiere; Der heutige Stand des Darwinismus, de Quervain: Ausgewählte Kapitel der Wetterkunde. Rikli : Kryptogamen I mit Demonstrationen ; Systematische Botanik I ; Technische Botanik für Ingenieure und Chemiker ; Über Wald- und Baumgrenzen. Rallier : Petrefaktenkunde mit Übungen : Protozoën-Anthozoën und Molluscoiden; Stratigraphie: Tertiärformation. Rubel:
TJntersuchungsmethoden der ökologischen Geobotanik (I. Standortsfaktoren). Schar dt: Allgemeine Geologie; Geologisches Praktikum für Anfänger; Geologisches Vollpraktiknm ; Geologisches Kolloquium ; Ausgewählte Kapitel aus der Geologie der Schweiz: Die unterirdischen Gewässer und Mineralquellen der Schweiz. Schellenberg : Vererbungslehre. Schnei'der : Ausgewählte Kapitel aus der Biologie der Insekten ; Die wissenschaftlichen Grundlagen der Bienenzucht; Entomologisches Prakti-

319

turn. Schröter; Spezielle Botanik I; Alpenflora I; Urwald und Wüste. Trier: Grundlagen des Antialkoholismus.

3. Technische Fächer. Andrene, : Bau der Gotthard-, Simplonund Lötschbergbahn. Baragiola: Chemie des Weines und Obstweines; Fehler und Krankheiten der Weine und Obstweine. Barbieri: Photographie 1; Fhotograpbisches Praktikum. Becker: Kartenzeichnen. Bernoulli: Kleinwohnnngsban, Übungen. Bertschinger : Technik der Binnenschiffahrt. Eder: Technische Mikroskopier Übungen II (Genussmittelund Gewürze). Escher: Müllerei. Farny: Ausgewählte Kapitel des Elektrobaues. Grete: Düngungslehre und Düngerfabrikation. Korda: Drahtlose Télégraphie; Kriegs-Elektrotechnik. Kummer : Ausgewählte Kapitel über elektrische Traktion. Litsos : Markscheidekunde ; Bergbaukunde und Spezialmaschinen des Bergbaues. Ott : Die Lenchtgasindustrie. Ritter: Statik der Eisenbetonbanten. H.

Roth: Vorarbeiten für Wasserbauten. 0 Roth : Gewerbehygiene ; Ernährungshygiene; Hygiene der Wasserversorgung. Ruegger: Transporteinrichtungen für chemisch-technische Betriebe mit besonderer Berücksichtigung der Gaswerke; Hängebahnen; Trockenanlagen und Trockenapparate; Militärische Transportanlagen. Tobler: Schwachstromtechnik I. Wiegner: Ausgewählte Kapitel aus der Fütterungslehre. Wirz: Theorie und Berechnungen der Messtransformatoren; Theorie und Berechnung der · Wechselstromzähler.

4. Militärische Fächer. Affolter: Allgemeine Waffenlehre.

Elemente der Ballistik, ttircher; Qeschoss- und Waffenwirkung I.

Fiedler: Infanterieschiesslehre; Infanterieschiessübungen (nur für Schweizer). Meyer : Permanente Befestigung und ihre geschichtliche Entwicklung; taktische und technische Entwicklung des Stellungskrieges von Napoleon bis zur Gegenwart; Heeresorganisation, II. Teil mit besonderer Berücksichtigung der fremden Armeen; Fortinkatorische Planentwürfe (permanente und Behelfsbefestignng). B. Zschokke: Explosivstoffe und militärische Sprengtechnik.

Das Studienjahr 19181919 beginnt mit dem 3. Oktober 1918. Die Vorlesungen nehmen am 14. Oktober ihren Anfang.

Die schriftlichen Anmeldungen sind spätestens bis 14. September an das Rektorat einzusenden. Sie sollen folgende Angaben enthalten: a. Name und Heimatort des Bewerbers, b. Abteilung und Jahreskurs, c. Bewilligung und Adresse des Vaters oder des Vormundes, wenn der Bewerber nicht volljährig
ist. -- Beizulegen sind ein Ausweis über das zurückgelegte 18. Altersjahr, ein Sittenzeugnis, sowie Zeugnisse über wissenschaftliche Vorbereitung und allfällige praktische Berufstätigkeit.

Bundesblatt. 70. Jahrg. Bd. IV.

21

320 ;

Die Aufnahmeprüfungen beginnen am 3. Oktober. Über die geforderten Kenntnisse gibt das Aufnahmeregulativ Aufschluss, das nebst dem Programm und dem Anmeldeformular zum Preise von '90 Cts., zuzüglich Porto, von der Rektoratskänzlei bezogen werden kann.

Z ü r i c h , den 22. Juli 1918.

Der Rektor der Eidg. Technischen Hochschule: E. Bosshor-d.

Eidgenössische Technische Hochschule.

Der Schweizerische Schulrat hat nachfolgenden, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Studierenden der Eidgenössischen Technischen Hochschule auf Grund der abgelegten Prüfungen das Diplom erteilt: Als Architekt.

Baur, Hans, von Zürich.

Bodmef, Walter, von Winterthur (Zürich).

Denninger, Georg, von Zürich.

Frick, Walter, von Zürich.

Ninck, Hans, von Winterthur (Zürich).

Nussbaumer, Viktor, von Küsnacht (Zürich).

Schmidt, Hans, von Brugg (Aargau).

Stamm, Eugen, von Schaffhausen.

Als Bauingenieur.

Albisser, Xaxer, von Kriens (Luzern).

Alvarez, Homero, von Manaos (Brasilien).

Androulis, Basil, von Athen (Griechenland).

Bachi, Hans, von Zürich.

Bär, Gottlieb, von Zürich.

Bässler, Karl, von Basel.

Baumann, Paul, von Bern..

Branger, Kaspar, von Davos (Graubünden).

Bratosin, Moise, von Ramnicu-Sarat (Rumänien).

Corbat, Louis, von Eaux-Vives (Genf).

Dona, Nicolas, von Bukarest (Rumänien).

Dumont-Villares, Alfredo, von Sao Paulo (Brasilien).

Dupontet, Jaques, von Eysins (Waadt).

Egger, Hermann, von Eggersriet (St. Gallen).

Frey, Theodor, von Glattfeld en (Zürich).

Georgi, Karl, von Zürich.

·.m Gericke, Walter, von Zürich.

.

Gross, M. Nathan, von Focsani (Rumänien).

Klainguti, Giorgio, vom Samaden (Graubunden).

Last, Otto, von Wien (Österreich).

Leder, Alfred, von Brugg (Äargau).

Lukac, Branco, von Belgrad (Serbien).

Mathys, Hans, von La Chaux-de-Fonds (Neuenburg).

Meyer, Hugo, von Uezwil (Aargau).

Meyer-Waldeck, Alfred, von Bagé (Brasilien).

Nadler, Josef, von Basel.

Nagorski, B. Stanislaus, von Warschau (Polen).

Nyflenegger, Ernst, von Zürich.

Pult, Johann Bapt. von Sent (Graubünden).

Rohrer, Julian, von. Sächseln (Obwalden), Sarrasin, Alexander, von St. Maurice (Wallis).

Schneller, Paul, von Tamins (Graubünden).

Schwitzguébel, Jules, von Genf.

Seni, Albert, von Constanza (Rumänien).

Stadelmann, Albert, von Zürich.

Steuermann, Schmerel, von Mohilew-Podolsky (Russland).

Tempelmann Heinrich, von Zürich.

Teutsch, Alfred, von Ligerz (Bern).

Wantz, Emile, von Petit-Saconnex (Genf).

Wettstein, Hans, von Zürich.

Wildhaber, Max, von Sargans (St. Gallen).

Wipf, Hermann, von Thun (Bern).

Wyrsch, Karl Anton, von Emmetten (Nidwaiden).

Als Kulturingenieur.

Bagdasarjanz, Benjamin, von Zürich.

Petitpierre, Biaise, von Couvet (Neuenburg).

Als Vermessungsingenieur.

Lips, Edwin, von Schlieren (Zürich).

Als Maschineningenieur.

Backhauss, Kurt, von Leipzig (Deutschland).

de Baeza, Agustin, von Almeria (Spanien).

Barth, Alfred, von Seebach (Zürich).

Baumann, Werner, von Zürich.

Bellenot, Charles, von Neuenburg.

Bernhard, Arthur, von Dettighofen (Deutschland)..

Birum, Paul, von Davos (Graubünden).

Bloch, Walther, von Zürich.

322

Borei, Paul, von Neuenburg.

Burger, Heinrich, von Baden (Aargau).

Cartier, Maurice, von Les Brenets (Neuenburg).

Châtelain, Marc Louis, von Genf.

Chavannes, Maurice, von Coeuve (Bern).

Gangitano, Salvatore, von Canicatti (Italien).

Gutmann, Hans, von Buchs (Aargau).

Gyr, Walter, von Uster (Zürich).

Haft, Guillermo, von Buenos-Aires (Argentinien).

Hornberger, Robert, von Mönchaltorf (Zürich).

Horowitz, L. Emanuel, von Bukarest (Rumänien).

Huggenberger, Arnold, von Bertschikon (Zürich).

Lössl, Richard, von Zürich.

Massen, Alexander, von Veytaux (Waadt).

Meyer, Ernst, von Sehleitheim (Schaffhausen).

Müller, Alfred, von Lenzburg (Aargau).

Olivera-Calamet, Jul. Carlos, von Montevideo (Uruguay).

Perrig, Alexander, von Brig (Wallis).

van Rhijn, Cornelis H., von Groningen (Holland).

Rubio y Sala, Juan, von Barcelona (Spanien).

Sachs, Edward, von Warschau (Polen).

Scherrer, Max, von Neukirch-Egnach (Thurgau).

Schneiter, Richard, von Nieder-Neunforn (Thurgau).

Sejda, Jaroslav, von Vschechowitz (Mähren).

Sigrist, Hermann, von Neuenburg.

Staub, Karl G., von Zürich.

Steinhäuser, Stefan, von Eger (Ungarn).

Stoffel, Richard, von Arbon (Thurgau).

Tannenbaum, Johann Eduard, von Nieszawa (Polen).

Thoma, Ludwig, von Melide (Tessin).

Trechsel, Max, von Aarburg (Aargau).

Turic, Josef, von Skoplje (Serbien).

Tuscher Jean, von Neuenburg.

Walder, Emil, von Grüningen (Zürich).

de Werra, Etienne, von St. Maurice (Wallis).

Wettstein, Heinrich, von Zürich.

Widerszal, Marcel, von Warschau (Polen).

Wiedmer, Alfred, von Borgen (Zürich).

de Wit, William, von Haarlem (Holland).

Als Elektroingenieur.

Andronescu, N. Plautius, von Bukarest (Rumänien).

Bally, Oskar, von Schönenwerd (Solothurn).

Binz, Arthur, von Basel.

323

Blenk, Charles, von Genf.

Bresser Monteiro, Antonio, von Sao Paulo (Brasilien).

Brnnner, Fritz, von Zürich.

'Christen, Hermann, von Herzogenbuchsee (Bern).

Gartenmann, Josef, von Bronschhofen (St. Gallen).

Harlat, L. Alexander, von Bukarest (Rumänien).

Hegetschweiler, Hans, von Basel.

Hess, Adrien, von Ägerten (Bern).

Jéquier, Maurice, von Fleurier (Neuenburg).

Imhof, Alfred, von Steffisburg (Bern).

Leroy, Robert-Henry, von Genf.

Lewin, Johann, von Konsk (Polen).

Motschan, Alexander, von Rieden (Zürich).

Naef, Otto, von Winterthur (Zürich).

Pestalozzi, Adolf, von Zürich.

'Renggli, Walter, von Zürich.

Schmitt, Paul, von Basel.

Schneider, Karl, von Lenzburg (Aargau).

Troendle, Albert, von Basel.

Wilczynski, Stanislas, von Warschau (Polen).

Winiger, Arthur, von Hohenrain (Luzern).

Wüthrich, Fritz, von Trüb (Bern).

Als Ingenieur-Chemiker.

·Gimenez, Juan, von Barcelona (Spanien).

Graber, Willy, von Langenbruck (Baselland).

Reimers, Hans, von Winterthur (Zürich).

Als Landwirt.

Dupont, Emile, von Valsavaranche (Italien).

Käser, Friedrich, von Dürrenroth (Bern).

Marbach, Walter, von Ober-Wichtrach (Bern).

Makowiecki, Stanislaus, von Michalowka bei Kamenetz (Russland).

Müller, Eduard, von Basel.

'Thomann, Walter, von Affeltrangen (Thurgau), Diplom in molkereitechnischer Richtung.

Als Fachlehrer in mathematisch-physikalischer Richtung.

Golaz, Charles, von Genf.

Als Fachlehrer in naturwissenschaftlicher Richtung.

Ochsner, Albert, von Illnau (Zürich).

Dem diplomierten Vermessungsingenieur Herrn Emil Brunner, von Zürich, und dem diplomierten Elektroingenieur Herrn Maurice

324

Jéquier, von Fleurier (Neuenburg), wurden für ihre vorzüglichen Diplomarbeiten Prämien von je Fr. 400 aus der Kern'schen Stiftung nebst der silbernen Medaille der Eidgenössischen Technischen Hochschule zuerkannt.

Z ü r i c h , August 1918.

Der Präsident des Schweig. Schulraten: Dr. B. Unehm.

Auslosung von Obligationen des 3% eidgenössischen Anleihens von 1897.

Die Auslosung der am 31. Dezember 1918 zur Rückzahlimg gelangenden Obligationen des 3 °/o eidgenössischen Anleihens von 1897, wird Montag den 16. September 1918, 10 Uhr vormittags, im Zimmer Nr. 71, Bundeshaus Westbau, stattfinden.

B e r n , den S.August 1918.

f.2.).

Eidg. Finanzdepartement.

Ausfuhrdeklarationen.

Die Oberzolldirektion teilt mit, dass vom 10. August 1918 an die nach dem Ausland ausgehenden Sendungen jeder Verkehrsart nicht mehr von zwei, sondern bloss von einer roten Ausfuhrdeklaration (Zollformular 20 fSr den Postverkehr, Formular 19 für die ändern Verkehrsarten) begleitet sein sollen. Die Interessenten werden ersucht, sich im Interesse einer Papierersparnis genau an diese Vorschrift zu halten.

Die Bestimmungen der hierseitigen Publikation vom 15. September 1917 (vgl. Nr. 38 und 39 vom 19. und 26. September 1917) sind hiermit aufgehoben.

B e r n , den 6. August 1918.

Die Oberzolldirektion.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1918

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4

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33

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.08.1918

Date Data Seite

295-324

Page Pagina Ref. No

10 026 825

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