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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für Ankauf einer Liegenschaft zur Unterbringung der Zolldirektion Lausanne.
(Vom 10. September 1918.)
Gemäss unserer Botschaft vom 16. Dezember 1895 betreffend Bewilligung des Kredites für den Bau eines neuen Postgebäudes in Lausanne war vorgesehen, dass in diesem Gebäude sowohl die Bureaus der Kreispostdirektion als diejenigen der Zollkreisdirektion unterzubringen seien.
Die Zolldirektion hat am 1. Oktober 1900 die ihr zur Verfügung gestellten Lokale bezogen.
Seither haben sich beide Dienstzweige entfaltet und die Postverwaltung benötigt nun auch die bisher von der Zolldirektion benützten Räumlichkeiten des Postgebäudes. Die Zolldirektion hat daher diese Lokale, in welchen sie sich vor 18 Jahren eingerichtet hatte, zu räumen, sobald andere Diensträume zu ihrer Verfügung stehen. Nachdem die Direktion seit ihrem Bestehen sich mit Privatlokalitäten beholfen hat, die sie öfters wechseln musste, so ist es nun an der Zeit, eine definitive Lösung zu finden da das jeweilige Umziehen in andere Lokalitäten für den Dienstgang ausserordentlich störend ist, ganz abgesehen davon, dass geeignete grössere Lokalitäten in Privathäusern sich nicht immer leicht finden lassen.
Für eine Zolldirektion von der Bedeutung derjenigen in Lausanne, mit 20 Beamten und Angestellten, sind folgende Lokale erforderlich : Direktor 30m 2 Sekretär 25 ,, Kanzleisekretäre 25 ,, Kanzlei und Registratur 60 ,, Kasse mit Schalterraum 40 ,, Revisor 25 " Revisorat 60 ,, Bundesblatt. 70. Jahrg.
Bd. IV.
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Musterzimmer 20 m s Grenzwachtchef- und Grenzwachtkorps 40 ,, Magazin des Grenzwachtkorps . . . 20 ., Wartezimmer 20 ., Raum für Imprimate und Formulare . 30 ,, Archiv 50 ,, Pack- und Versandraum 20 ,, wozu noch eine Abwartwohnung, Aborte und dgl. kommen.
Es bietet sich gegenwärtig die Gelegenheit, die Liegenschaft Grand Rosemont, in besonders guter Lage, 500m-östlich des Zentralbahnhofes S. B. B., zwischen den Alleen Dr. Tissot und Treyblanc, längs der Bahnlinie Lausanne-Bern und Lausanne-Simplon zu erwerben.
Der leichte Zugang, sowie auch die Lage eignen sich vortrefflich für ein öffentliches Gebäude. Die Liegenschaft umfasst einen Komplex von 5076m2, nämlich einen Park mit Haus bestehend aus Erdgeschoss, erstem, zweitem Stock und Dachstockwerk nebst Zubehör.
Das Haus, ein älterer Bau, ist in gutem Zustande. Es misst 2870 ms und zu Bureauszwecken stehen Räume von 500 m 3 zur Verfügung. Diese letzteren entsprechen den Bedürfnissen der Zolldirektion. Der Umschwung würde gegen Anbau schützen und als Reserve für spätem Bedarf dienen.
Der Besitzer, Herr Ingenieur de Coppet, ist bereit die Liegenschaft mit Inbegriff des Hauses zum Preise von Fr. 60 per m a zu verkaufen. Dieser Preis ist annehmbar, im Vergleich zu den Landpreisen in ähnlicher gesuchter Lage und namentlich im Hinblick auf die stark gestiegenen Baukosten für Neubauten.
Mit Herrn de Coppet ist ein bis zum 31. Dezember 1919 gültiger Vorvertrag vereinbart worden, worin der Verwaltung das Recht gesichert ist, die Liegenschaft zu diesem Preise zu erwerben, sofern der Kauf vor diesem Datum abgeschlossen wird.
Die Ausgabe würde betragen: 1. Ankaufspreis der Liegenschaft Grand Rosemont in Lausanne gemäss Vorvertrag . . Fr. 304,560.-- 2. Handänderungsgebühren, kantonale, 3% ,, 9,136.80 ,, städtische, 0,90% ,, 2,741.05 3. Gebühren für Beurkundung etc. . . . ,, 1,062. 15 Total Fr. 317,500.-- Für das Nähere verweisen wir auf das bezügliche Dossier, das zur Verfügung steht.
481 Die Verzinsung obigen Betrages würde ungefähr dem Mietbetreffnis für die im Postgebäude innegehabten Bureaus gleichkommen, so dass die Verwaltung tatsächlich mit keiner nennenswerten Mehrbelastung zu rechnen hätte.
Gestützt auf das Vorstehende gestatten wir uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschlusse zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.
Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
B e r n , den 10. September
1918.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident: Müller.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.
(Entwurf.)
liundesfoesclüuss betreffend
Ankauf einer Liegenschaff zur Unterbringung der Zolldirektion Lausanne.
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 10. September 1918, beschliesst: Art. 1. Für den Ankauf der Liegenschaft Grand Rosemont in Lausanne, zu dem Zwecke, die Zolldirektion des V. Zollkreises darin unterzubringen, wird dem Bundesrat ein Kredit von Fr. 317,500 bewilligt.
Art. 2. Dieser Beschluss, mit dessen Vollziehung der Bundesrat beauftragt wird, tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.
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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für Ankauf einer Liegenschaft zur Unterbringung der Zolldirektion Lausanne. (Vom 10.
September 1918.)
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Jahr
1918
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Volume Volume Heft
38
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932
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
18.09.1918
Date Data Seite
479-481
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