395 "Wahlen.

(Vom 21. August 1918.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kontrollgehülfe am Hauptzollamt Singen : Eng, Bruno, von Stüsslingen, zurzeit Gehülfe I. Klasse am Eilgutzollamt Zürich.

(Vom 26. August 1918.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Obertelegraphendirektion.

Gehülfe I. Klasse, Sektion Kontrolle und Rechnungswesen : Nonella, Tranquillo, von St. Antonio (Tessin).

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Optionserklärungen nach italienischem Recht.

Die in Italien geborenen Schweizerbürger, sowie die ausserhalb des italienischen Territoriums geborenen Schweizer, deren Eltern im Zeitpunkt der Geburt des betreffenden Kindes seit wenigstens zehn Jahren im Gebiete des Königreichs niedergelassen sind oder deren Vater, Mutter oder Grossvater väterlicherseits die italienische Staatsangehörigkeit besessen hat, erwerben gemäss Art. 3 des italienischen Bürgerrechtsgesetzes vom 13. Juni 1912 die italienische Nationalität, sofern sie im Zeitpunkte der Zurücklegung des 21. Altersjahres (Volljährigkeit nach italienischem Recht) persönlich seit zehn Jahren in Italien wohnen und nicht im Laufe des 22. Lebensjahres die ausdrückliche Erklärung abgeben, dass sie als Schweizerbürger auf die italienische Nationalität verzichten.

Laut einem italienischen Dekret vom 14. Juli 1918, in Kraft getreten am 31. Juli 1918, steht dieses Ausschlagungsrecht auch weiterhin denjenigen Ausländern zu, welche bei der Aushebung in Italien als dauernd oder zeitweise untauglich zum Militärdienst befunden worden sind, solange ihre Dienstuntauglichkeit andauert.

Dagegen ist durch das erwähnte Dekret die Frist, innerhalb welcher die Ausschlagung der italienischen Staatsangehörigkeit

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rechtsgültig erfolgen kann, abgeändert worden für die in Italien als diensttauglich erklärten jungen Ausländer : d i e s e m ü s s e n , währ end der Dauer des gegenwärtigen Krieges, die Verzichterklärung vor demjenigen Zeitpunkte abg e b e n , i n w e l c h e m i h r e Jahresklasse z u m D i e n s t e e i n b e r u f e n wird. Die Personen, deren Jahresklasse bereits aufgeboten ist, können während zweier Monate, vom Datum des Inkrafttretens des angeführten Dekrets an -- also bis spätestens 30. September 1918 -- die Verzichterklärung abgeben, vorausgesetzt, dass sie nicht bereits vorher das 22. Altersjahr zurücklegen.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Stellenausschreibungen, ····^····^H

Dlenstabtellung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernde

Bundeskanzlei

Ausläufer.

Deutsch und französisch.

Radfahren erwünscht

Bundeskanzlei Kleiderhüter des Deatsch und französisch Ständerates (nur während der Tagungen der eidg. Räte)

bis

7. Sept.

2800,

1918

nebst Teuerungszulage

(2.)-

7. Sept.

9 Fr., 1918

Taggeld

nebst Teuerungszulage

Departement Zwei Ingenieure Jüngere Kraft, energisch des Innern, I. Klasse und initiativ, Diplom Abteilung fUr Wasserwirtschaft

AnBesoldung, meldung:termln

5200

bis

(2.).

15. Sept.

1918

als Ingenieur und Praxis 6800 im Wasserbau (Wasser- plus Teuerungskräfte) zulage

(4..)..

Muttersprache des einen: deutsch, des ändern: französisch.

Militärdepartement,

Kanzleisekretär Erfahrung im VerwalI. Klasse des tungsdienste der BefestiGeneralstabs- Festungsbureaus gungen und Eignung zur abt llung, St. Gotthard Instruktion der Sektion für Festungstruppen Festungswesen Amtsantritt sobald wie möglich.

4200

bis

10. Sept.

1918

5800 (2.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1918

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

35

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.08.1918

Date Data Seite

395-396

Page Pagina Ref. No

10 026 836

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