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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Aufhebung der Konzession für die Zahnrad-, teilweise Strassenbahn von Trait nach Les Planches (Montreux).

(Vom 16. März 1918.)

Mittels Eingabe vom 18. Juli 1913 hat die Elektrizitätsgesellschaft Vevey-Montreux ein Gesuch um Aufhebung der durch Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1890 (E. A. 8. XI, 128) erteilten, seither wiederholt abgeänderten und durch Bundesbeschluss vom 24. März 1897 (E. A. S. XIV, 330) auf die genannte Gesellschaft übertragenen Konzession für eine Zahnrad-, teilweise Strassenbahn von Trait nach Les Planches (Montreux) eingereicht.

Zur Begründung desselben machte die Gesellschaft unter anderm geltend, dass die Betriebsrechnung alljährlich ein Defizit aufgewiesen habe, so dass der Rückschlag auf Ende 1912 im ganzen den Betrag von rund Fr. 100,000 erreicht habe. Der von Anfang an ungenügende Verkehr habe stets abgenommen. Eine weitere Entwicklung der Ortschaft Les Planches, die unter dem hohen Felsen von Glion liege, sei nur in ihrem untern Teil auf dem Plateau ,,Sous les Planches" möglich. Nun habe sich die Gesellschaft bereit erklärt, die Frage der Bedienung dieses Teiles der Ortschaft durch eine neue Linie zu prüfen, sobald die projektierte Strasse dorthin erstellt soi.

Der Typus des von der Bahngesellschaft gewählten einzigen Motorwagens habe wenig befriedigt. Zufolge eines am 11. November 1912 vorgekommenen Unfalles habe dieser Motorwagen nicht mehr benutzt werden können, so dass der Betrieb eingestellt werden musste. Angesichts dieser Sachlage habe das Eisenbahndepartement die Bahngesellschaft eingeladen, die ßahnanlage und das Rollmaterial umzugestalten. Nun hätte die Gesellschaft für die geforderte Umgestaltung ganz erhebliche Opfer zu bringen, dio sie sich im Hinblick auf die ungenügenden Betriebsergebnisse nicht auferlegen könne. Der vorübergehenden Bedienung des

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.Verkehrs mit einem Kraftwagen habe das Eisenbahndepartement nicht zugestimmt. Bei dieser Sachlage empfehle es sich, die Konzession aufzuheben, dies um so mehr, als der Betrieb der Linie keinem Verkehrsbedürfnisse mehr entspreche und eine schwere Last für die Gesellschaft bedeute.

Mit Schreiben an das Eisenbahndepartement vom 9. September 1913- sprach sich der Staatsrat des Kantons Waadt gegen dieses Gesuch aus. Gestützt auf die von der Gemeinde Les Planches gegen die Aufhebung der Konzession erhobene Einsprache verlangt die kantonale Behörde, es sei dem Gesuche nicht zuzustimmen, solange die Société Electrique Vevey- Montreux sich nicht mit der Gemeinde Les Planches über die ErErsetzung der Linie Trait-Planches durch eine neue zu erstellende Verbindung verständigt haben werde.

Die zwischen der Gesellschaft und der Gemeinde Les Planches zum Zwecke der Erledigung dieser Frage abgehaltenen längeren Verhandlungen haben nun kürzlich zum Ziele geführt. Mit Schreiben vom 11. Januar 1918 übermittelte der Staatsrat des Kantons Waadt unserem Eisenbabndepartement eine Abschrift der zwischen den Parteien unterm 10. Februar 1917 abgeschlossenen Vereinbarung für die Erstellung einer neuen Trarnwaylinie Place de la Paix-Lés Planches-Territet. Die kantonale Regierung erklärt, die Gemeinde Les Planches habe infolge dieser Vereinbarung ihre Einsprache gegen die Aufhebung der Konzession für die Linie Trait-Planches zurückgezogen.

In einer weitern Zuschrift vom 29. Januar 1918 an das Eisenbahndepartement teilte die kantonale Regierung sodann noch mit, dass sie .angesichts der abgeschlossenen Vereinbarung die in ihrer Vernehmlassung vom 9. September 1913 gegen das Gesuch der Gesellschaft erhobene Einsprache ebenfalls fallen lasse, und dass sie sich nun zugunsten der Aufhebung der Konzession ausspreche.

Es ist von dem Eisenbahndepartement festgesetzt worden, dass die in der Eingabe der Société Electrique Vevey-Montreux vom 18. Juli 1913 enthaltenen Angaben über die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens, die Abnahme des Verkehrs, die Betriebsunfähigkeit des Rollmaterials sowie der Bahnanlage und die Einstellung des Betriebs zutreffend sind.

Alle diese Umstände sprechen also für die Genehmigung des Gesuches der Gesellschaft um Aufhebung der Konzession.

Die genannte Vereinbarung enthält unter anderm den Vorbehalt, dass eine neue Konzession nach Massgabe der in ihr

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aufgeführten Bedingungen zu erteilen sei. Angesichts dieses Vorbehaltes hat das Eisenbahndepartement mit Schreiben vom 8. Februar 1918 den Staatsrat des Kantons Waadt ersucht, sich darüber auszusprechen, ob nach seiner Ansicht das Gesuch um Aufhebung der Konzession der Bundesversammlung schon vor der Einreichung des Gesuches um Erteilung der Konzession für die neue Linie vorgelegt werden solle, oder ob es vielmehr angezeigt wäre, die Einsendung des Konzessionsgesuches abzuwarten.

In ihrem Schreiben vom 15. Februar an das Eisenbahndepartement, teilt die kantonale Regierung mit, sie spreche sich zugunsten der sofortigen Vorlage des Gesuches um Aufhebung ·der Konzession an die Bundesversammlung aus.

Nachdem der Grundsatz der Erstellung einer neuen Tramwaylinie von den beteiligten Parteien angenommen worden ist, sind wir auch im Hinblick auf die gegenwärtige Lage der Unternehmung der Ansicht, es sollte dem Gesuche der Gesellschaft jetzt schon entsprochen werden, um so mehr, als der Betrieb der Bahn seit längerer Zeit eingestellt ist.

Wir empfehlen Ihnen daher den nachstehenden Bundesbeschlussesentwurf zur Annahme und benützen auch diese Gelegenheit, um Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 16. März

1918.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der

Bundespräsident:

Calonder.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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^Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Aufhebung der Konzession für eine Zahnrad-, teilweise Strassenbahn von Trait nach Les Planches (Montreux).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Elektrizitätsgesellschaft Vevey-Montreux vom 18. Juli 1913 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 16. März 1918, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1890 (E. A. S.

XI, 128) erteilte, am 24. März 1897 (E. A. S. XIV, 330.) abgeänderte und auf die Elektrizitätsgesellschaft Vevey-Montreux übertragene und am 2. Juli 1897 (E. A. 8. XIV, 420) nochmals abgeänderte Konzession für eine Zahnrad-, teilweise Strassenbahn von Trait nach les Planches (Montreux) wird aufgehoben.

II. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, der am 1. April 1918 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Aufhebung der Konzession für die Zahnrad-, teilweise Strassenbahn von Trait nach Les Planches (Montreux). (Vom 16. März 1918.)

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Jahr

1918

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12

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862

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.03.1918

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406-409

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