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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 27. Mai 1918.)

Dem vom Grossen Rat des Kantons Waadt am 21. Februar 1918 erlassenen Gesetz betreffend Abänderung der kantonalen Forstgesetzgebung wird die Genehmigung erteilt.

Dem vom Staatsrat des Kantons Genf am 5. Februar 1918 erlassenen Reglement betreffend den Verkauf von nur bedingungsweise zum Konsum zugelassenem Fleisch wird die Genehmigung erteilt.

(Vom 28. Mai 1918.)

Herr John Gignoux, von Genf, zurzeit II. Sekretär der schweizerischen Gesandtschaft in London, wird in gleicher Eigenschaft der schweizerischen Gesandtschaft in Tokio zugeteilt.

Dem zum Vizekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika, in Bern, ernannten Herrn Charles Lyon Chandler wird das Exequatur erteilt.

Im Jahre 1919 wird eine schweizerische Kunstausstellung in Basel abgehalten. Die nähern Ausführungsbestimmungen, Zeitpunkt der Eröffnung und Dauer der Ausstellung werden später festgelegt und bekanntgegeben werden.

Als Mitglied der pharmazeutischen Fachprüfungskommission wird an Stelle des Herrn Professor Kolle gewählt: Herr Dr.

Georg Sobernheim, Professor der Hygiene und Bakteriologie, in Bern.

(Vom 29. Mai 1918.)

In Zustimmung zum Vorschlag der badischen Regierung wird beschlossen, für 1918 die Zuggarnfischerei im Geltungsgebiet der Fischereiordnung für den Untersee und Rhein vom 3. Juli 1897 schon vom 1. (statt 15.) Juni an zu gestatten.

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(Vom 31. Mai 1918.)

Die Mieterschutzverordnung der Gemeinde Kilchberg (Zürich) vom 7. Mai 1918, sowie diejenigen von Neuenburg vom 23. April und Peseux vom 26. März 1918 werden genehmigt.

Dem Kanton Luzern wird an die zu Fr. 29,000 veranschlagten Entwässerungsarbeiten bei Roggliswil ein Bundesbeitrag von 25 °/o, oder höchstens Fr. 7250, zugesichert.

Dem Kanton Bern wird an die zu Fr. 210,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung in Forst-Thunstetten-Bützberg ein Bundesbeitrag von 25 °/o, oder höchstens Fr. 52,500, bewilligt.

Dem Kanton Aargau wird an die zu Fr. 28,500 veranschlagten Kosten der Entwässerung in der Gemeinde Meisterschwanden und der Erstellung eines Wegnetzes im Buchermoos zu Tennwil ein Bundesbeitrag von 22 %, oder höchstens Fr. 6270, zugesichert.

Dem Kanton Freiburg wird an die zu Fr. 67,200 veranschlagten Kosten von Entwässerungen in den Gemeinden Forel und Autavaux ein Bundesbeitrag von 25 °/o, im Höchstbetrage von Fr. 16,800, bewilligt.

^Wahlen.

(Vom 28. Mai 1918.)

Finane- und Zolldepartemenl.

Zollverwaltung.

Vorstand des Hauptzollamtes Zürich-Eilgut: Suter, Adolf, Ton Gränichen, bisher Kontrolleur dieses Zollamtes.

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(Vom 31. Mai 1918.)

Bundeskanzlei.

Vizekanzler: Steiger, Adolf, von Bern, Ständerat und Stadtpräsident in Bern.

Politisches Departement.

Abteilung für Auswärtiges.

Attaché bei der schweizerischen Gesandtschaft in Washington : Fontanel, Emil, von Genf.

Militärdepartement.

Oberkriegskommissariat.

Kanzlist I. Klasse: Weibel, Fritz, von Schupfen, bisher Kanzlist II. Klasse der genannten Abteilung.

Kanzlist II. Klasse : Eng, Edwin, von Stüsslingen.

Post- und Eisenbahndepartement.

Obertelegraphendirektion.

Sekretär I. Klasse : Thalmann, Jakob, von Basel.

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Bekanntmachungen TOD

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidg. Kriegsgewinnsteuer.

Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung.

Unter Hinweis auf den Bundesratsbeschluss vom 18. September 1916 betreffend die eidgenössische Kriegsgewinnsteuer {siehe Gesetzsammlung, Bd. XXXII, S. 351) wird hiermit folgende Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung für die Kriegsgewinnsteuer des Geschäftsjahres 1917 erlassen:

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1918

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.06.1918

Date Data Seite

298-300

Page Pagina Ref. No

10 026 746

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