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könnte, darin nicht erwähnt ist, so kann im vorliegenden Fall schon deswegen nicht auf das Kreisschreiben abgestellt werden, weil die Geburtsurkunde des Luigi Domingo De-Marchi nicht auf dem Wege des zwischenstaatlichen Zivilstandsaktenaustausches in die Hände der Tessiner Regierung gelangt ist, sondern infolge Vorlage seitens des Interessenten selber.

Aus diesen Gründen wird erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen.

B e r n , den 23. Oktober 1918.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Für den Bundespräsidenten:

Decoppet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schatzmann.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 23. Oktober 1918.)

In den eidgenössischen Medizinalprüfungen werden folgende Ersatzwahlen getroffen : Suppléant des Ortspräsidenten von Basel: Herr Dr. med. J.

Karcher, praktischer Arzt und Mitglied der Universitätskuratel, in Basel; Suppleantèn der Kommission für die naturwissenschaftlichen Prüfungen für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Basel, die Herren: Dr. Naum Lebedinsky, Privatdozent für Zoologie, in Basel, und Dr. Albert Huber, Lehrer an der obern Realschule, in Basel.

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Dem Gesuche des Herrn Dr. A. Jöhr um Entlassung als Mitglied der eidg. Stempelkommission wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

Als Mitglied der eidg. Stempelkommission wird gewählt : Herr Professor Dr. G. Bachmann, Mitglied des Direktoriums der schweizerischen Nationalbank.

(Vom 25. Oktober 1918.)

Dem Kanton Wallis werden an die zu Fr. 50,700 veranschlagten Kosten für Verbauungsarbeiten ,,im Steinschlag" und ,,im tiefen Graben", Gemeinde Saas-Balen, folgende Bundesbeiträge zugesichert: a. an die Kosten der Verbauung (Fr. 48,700) 70 % = Fr. 34,090 b. an die Kosten der Umzäunung (Fr. 2000) 50 % = ,, 1,000 In der schweizerischen Schätzungskommission des XXV. Kreises (Tessin) werden folgende Ersatzwahlen getroffen : - Als 1. Ersatzmann des II. Mitgliedes wird ernannt: Herr F. Enderlin, Forstinspektor in Ghur, bisher 2. Ersatzmann ; als 2. Ersatzmann des II. Mitgliedes: Herr Olgiati, Orest, Regierungsrat, in Chur.

Wahlen.

(Vom 23. Oktober 1918.)

Finans- und Zolldepart&ment.

Zollverwaltung.

Kassagehülfe am Hauptzollamt Zürich-Eilgut: Beyring, Fridolin, von Trogen, zurzeit Gehülfe I. Klasse am Zollamt Zürich-Frachtgut.

(Vom 25. Oktober 1918.)

Militar département.

Generalstabsabteilung.

Kanzleisekretär T. Klasse des Fcstungsbureaus von St. Maurice : Lieutenant de Montmollin, Louis, von Neuenburg, zurzeit Adjunkt der Fortverwaltung von Savatan.

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Volkswirtschaftsdepartement.

Abteilung Landwirtschaft.

Schweizerische milchwirtschaftliche und bakteriologische Anstalt Liebefeld bei Bern. Assistent II. Klasse : Steck, Werner, Tierarzt, von Bern, zurzeit Hülfsassistent der genannten Anstalt.

Schweizerische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil. Assistent II. Klasse: Dr. Jegen, Georg, von Klosters, zurzeit Assistent III. Klasse der pflanzenphysiologischen und pflanzenpathologischen Abteilung der genannten Anstalt.

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kreisschreiben des

eidgenössischen Ernährungsamtes an die Kantonsregierungen, zu den Bundesratsbeschlüssen vom 18. Oktober 1918 betreffend die Abgabe von Konsummilch an · Personen mit bescheidenem Einkommen (Notstandsmilch) und betreffend Gewährung von Beiträgen zur allgemeinen Verbilligung von Konsummilch, sowie zu den bezüglichen Ausführungsvorschriften des eidgenössischen Ernährungsamtes vom 25. Oktober 1918.

(Vom

25. Oktober 1918.)

Hochgeachtete Herren !

Der Bundesratsbeschluss vom 18. Oktober 1918 betreffend die Beiträge für allgemeine Milchverbilligung bringt insoweit eine Neuerung, als für die Kantone das Verhältnis der Beitragspflicht verschoben wird. Durch das Übereinkommen mit dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten vom 25. Oktober hat sich letzterer dem Ernährungsamt gegenüber verpflichtet, die Milchversorgung in a l l e n Kantonen mit Ausnahme des Wallis zu übernehmen. Da aber auch für diesen Kanton der Verband wesentliche Aushülfssendungen zu machen haben wird, so ergibt sich, dass der Bund bis auf weiteres in allen Kantonen die Beiträge für die grössern Handelskosten unmittelbar an die milchliefernden Verbände bezahlt. Damit die Kantone an den höhern

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1918

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.10.1918

Date Data Seite

758-760

Page Pagina Ref. No

10 026 896

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