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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Abänderung der Konzession einer schmalspurigen Regionalbahn von Les Brenets nach Le Locle.

(Vom 16. September 1918.)

Mittels Eingabe vom 11. Juli 1918 stellt der Verwaltungsrat der Regionalbahn von Les Brenets nach Le Locle das Gesuch um Abänderung der am 27. Juni 1888 (E. A. S. X, 43) erteilten und am 4. Oktober 1916 (E. A. S. XXXII, 78) abgeänderten Konzession im Sinne der Erhöhung der im Art. 15 vorgesehenen Personenhöchsttaxen von 15 auf 18 Rappen für den Kilometer in der zweiten und von 10 auf 13 Rappen in der dritten Wagenklasse.

Zur Begründung seines Gesuches führt der Verwaltungsrat im wesentlichen aus, die Betriebseinnahmen seien seit 1916, infolge der wegen der Steigerung der Preise sämtlicher Materialien und Verbrauchsgegenstände notwendig gewordenen Einschränkung der Zahl der Züge, erheblich zurückgegangen. Auch hätten die Löhne des Personals erhöht werden müssen. Die Einnahmen der Unternehmung rühren fast vollständig von dem Personenverkehr her. Der Güterverkehr seisehr gering.

Es bestehe die Gefahr, dass die Erneuerungs- und Tilgungsfonds gänzlich verzehrt werden müssen ; die Lage der Gesellschaft sei gefährdet.

Eine Erhöhung der Höchsttaxen für die Beförderung der Personen sei daher dringend geboten.

Die Bahnverwaltung verlangt ferner, es seien die Preise der Abonnementsbillette ebenfalls abzuändern.

In seiner Vernehmlassung vom 6. August 1918 hat sich der Staatsrat des Kantons Neuenburg mit der gewünschten Konzessionsabänderung einverstanden erklärt.

Dem Gesuche um Erhöhung der Personentaxen können wir unserseits auch zustimmen. In bezug auf die Abonnementsbillette ist zu bemerken, dass eine Konzessionsänderung nicht nötig ist, da die Taxen für diese Billette auf Grund der heute geltenden Bestimmung erhöht werden können, wenn die Bundesversammlung die Erhöhung der Taxen für die gewöhnlichen Billette gutheisst.

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Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf, der dem Konzessionsänderungsgesuch Rechnung trägt, zur Annahme.

Genehmigen Sie auch bei diesem Anlasse die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 16. September 1918.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Calonder.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

(Entwurf.)

ßundesbeschluss betreffend

Abänderung der Konzession der schmalspurigen Regionalbahn von Les Brenets nach Le Lode.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. des Gesuches des Verwaltungsrates der Regionalbahn Des Brenets vom 11. Juli 1918 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 16. September 1918, beschliesst: 1. Die durch Bundesbeschluss vom 27. Juni 1888 (E. A. S.

X, 43) erteilte und durch Bundesbeschlüsse vom 26. Januar 1892 (E. A. S. XII, 17) und vom 4. Oktober 1916 (E. A. S. XXXII, 78) abgeänderte Konzession einer schmalspurigen Regionalbahn von Les Brenets nach Le Locle wird wie folgt abgeändert : Art. 15, erster Absatz, erhält folgende Fassung : Für die Beförderung von Personen können Taxen bis auf den Betrag folgender Ansätze bezogen werden : in der zweiten Wagenklasse 18 Rappen, in der dritten Wagenklasse 13 Rappen für den Kilometer der Bahnlänge.

2. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, welcher am 15. Oktober 1918 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Abänderung der Konzession einer schmalspurigen Regionalbahn von Les Brenets nach Le Locle. (Vom 16.

September 1918.)

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1918

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38

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925

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.09.1918

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540-541

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