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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 12. November 1918.)

Herr Nationalrat Heinrich Walther in Luzern wird als Vizepräsident (nicht aber als Mitglied) der eidgenössischen Pensionskommission auf sein Ansuchen hin entlassen.

Als Vizepräsident der eidgenössischen Pensionskommission!

wird gewählt: Herr Oberstlieutenant Dr. Heinrich Benz, in Winterthur, bisher Mitglied dieser Kommission.

Nachdem der Generalstreik beendigt ist, handelt es sich darum, die Verantwortlichkeit für die strafbaren Handlungen festzustellen, die durch denselben und im Zusammenhang mit ihm begangen worden sind. Hierüber haben die zuständigen Gerichtsbehörden die Untersuchung zu führen. Der Bundesrat hat die nötigen Verfügungen erlassen. Er ist der Ansicht, dass bei Beurteilung dieser Vorgänge ein wesentlicher Unterschied zu machen ist zwischen den Anstiftern und Führern des Streikes und denen, die der Streikaufforderung lediglich Folge geleistet haben.

Neben den Personen, die den Generalstreik veranstaltet und geleitet haben, kommen in Betracht diejenigen, die im Zusammenhange mit dem Streik besondere strafbare Handlungen, wie Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Sabotage usw., begangen haben.

Wo Verhaftungen von Personal des Bundes stattgefunden haben, sind die Verhafteten einzuvernehmen und sodann auf freien FUSS zu setzen, wenn eine Aufrechterhaltung der Haft nicht unbedingt geboten erscheint.

Die Führung dieser Untersuchungen ist Sache der militärischen Gerichtsbehörden.

Der Bundesrat hat am l 1.. November eine gerichtliche Untersuchung über die bolschewistischen Umtriebe angeordnet, mit deren Führung die Bundesanwaltschaft und die eidgenössischen Untersuchungsrichter beauftragt sind. Gegen schädliche Elemente, deren Gefährlichkeit die jüngsten Vorgänge so eindringlich gezeigt haben, wird der Bundesrat unnachsichtlich einschreiten ; er zählt auf die wirksame Unterstützung der kantonalen Organe.

(Vom 15. November 1918.)

Am 1. November 1918 hat Herr Kumataro Honda dem Herrn Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von Japan bei der schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

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Gleichzeitig hat er das Abberufungsschreiben für den bisherigen Gesandten Herrn Miura übergeben.

Am 1. November 1918 hat Herr Aristides Agüera y Betancourt dem Herrn Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben als ausserordenllicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Republik von Cuba bei der schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Am 1. November 1918 hat Herr Dr. Miloutino Jovanovitch dem Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben als aussorordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Königreichs von Serbien bei der schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Gleichzeitig hat Herr Jovanovitch das Abberufungsschreiben für den bisherigen Gesandten Herrn Grouitch übergeben.

Laut einer Mitteilung der Regierung von Costa Rica hat Herr Hermann Locher in Bern seine Tätigkeit als Generalkonsul der Republik von Costa Rica in der Schweiz eingestellt.

Zum schweizerischen Konsul in Montevideo (Uruguay) wird ernannt : Herr Edwin Scheller, von Thalwil (Zürich), in Montevideo.

Herr Paul Robert, Maler au Jorat sur Orvin bei Biel, wird als Mitglied der Kommission der Gottfried Keller-Stiftung auf sein Ansuchen, unter Verdankung der geleisteten Dienste, entlassen.

An dessen Stelle wird gewählt: Herr Daniel Baud-Bovy, Direktor der Kunstschule in Genf.

(Vom 19. November 1918.)

Herrn G. Boissier, schweizerischer Geschäftsträger in Rumänien, wird der Titel eines bevollmächtigten Ministers verliehen.

Die von Herrn Jules Borei nachgesuchte Entlassung als schweizerischer Generalkonsul in Belgien wird unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

Herrn Nationalrat E. Wullschleger in Basel wird die nachgesuchte Entlassung als Mitglied der schweizerischen Wasserwirtschaftskommission unter Verdankung der geleisteten Dienste gewährt, und an dessen Stelle Herr Regierungsrat Dr. Rudolf Miescher in Basel für den Rest der laufenden Amtsdauer gewählt.

Der mit der einstweiligen Verwaltung des deutschen Generalkonsulates in Zürich beauftragte bisherige deutsche Generalkonsul Plehn in Barcelona wird in dieser Eigenschaft anerkannt.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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20.11.1918

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