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Ans den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 15./16. Januar 1918.)

Es werden neuerdings aufgeboten: Füs.-Kp. 1/150 -24. Januar 1918, 2 A., Zürich.

J.-Br. 23 Stab 25. Februar 1918, 2 A., Zürich.

J.-R. 46 Stab 25. Februar 1918, 2 A., Zürich.

Füs. -Bat. 150, ausgenommen Kp. 1/150 25. Februar 1918, 2 A., Zürich.

Füs.-Bat. 151, 152 25. Februar 1918, 2 A., Zürich.

Füs.-Bat. 149 25. Februar 1918, 2 A., Schaff hausen.

J.-R. 47 Stab und Füs.-Bat. 153, 154,155 25. Februar 1918, 2 A., Zürich.

San.-Kp. 21 18. Februar 1918, 2 A., Freiburg.

Für dieses Aufgebot finden die Bestimmungen des eidg.

Aufgebotsplakates vom 28. Dezember 1917 entsprechende Anwendung, mit Ausnahme derjenigen für die Benützung Zuschlagspflichtiger Schnellzüge, welche abgeändert werden wie folgt: D i e B e n ü t z u n g Z u s c h l a g s p f l i c h t i g e r Schnellzüge ist nur denjenigen Einrückenden erlaubt, die den Sammelplatz am Einrückungstage und zur festgesetzten Stunde mit einem ändern Zuge nicht erreichen können, sowie denjenigen, die schon am V o r t a g e abreisen m ü s s e n , um rechtzeitig auf dem Sammelplatz einzutreffen. Aus diesen Gründen Berechtigte haben auf den Abgangsstationen Freifahrtausweise mit dem Vermerk ,,Auch gültig für Schnellzüge" zu verlangen.

Aus ändern Gründen am Vortage oder früher Einrückende sind zur Benützung Zuschlagspflichtiger Schnellzüge nur berechtigt, wenn sie bei den Stationen Zuschlagsbillette zur vollen Taxe lösen.

· In Habana (Cuba) wird ein schweizerisches Konsulat errichtet, und es wird zum Konsul daselbst ernannt : Herr Carlos B l a t t n e r , Lamparilla 22, in Habana.

Dem Kanton Thurgau wird zuhanden der Zusammenlegungskorporation Lustdorf an die zu Fr. 56,000 veranschlagten Kosten der Zusammenlegung und Neueinteilung einer Fläche von 162,55 ha in der offenen Flur der Gemeinde Lustdorf, unter der Voraussetzung von Beiträgen des Kantons Thurgau von 25 °/o, der Orts-

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gemeinde Lustdorf von 10 °/o, der Bürgergemeinde Lustdorf von 7 °/o und der Munizipalgemeinde Thundorf von 5 °/o, ein Bundesbeitrag von 30 °/o, im Maximum Fr. 16,800, zugesichert.

Nachdem die Keferendumsfrist für das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1917 über die Stempelabgaben am 3. Januar 1918 unbenutzt abgelaufen ist, wird das genannte Bundesgesetz in die Gesetzsammlung aufgenommen und auf 1. April 1918 in Kraft gesetzt.

(Vom 17. Januar 1918.)

Dem zum Konsul von Luxemburg in Bern ernannten Herrn Hermann Li e c h t y wird das Exequatur erteilt.

(Vom 18. Januar 1918.)

Dem Kanton Tessin wird an die zu Fr. 125,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion des Tessin auf Gebiet der Gemeinde Lodrino ein Bundesbeitrag von 40 °/o, im Maximum Fr. 50,000, ausgerichtet.

Der Vollziehungsverordriung des Kantons Appenzell A.-Rh.

vom 27. Dezember 1917 zum Bundesgesetz vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte wird die Genehmigung erteilt.

Dem Gesuche des Herrn Dr. Armin Huber um Entlassung als Mitglied der eidgenössischen Pensionskommission wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

Als Mitglied der eidgenössischen Pensionskommission wird gewählt: Herr Dr. Carl M e y e r - H ü r l i m a n n , Arzt, in Zürich.

Der Verordnung der Kreise Alvaschein und Beifort vom 25. November 1917 betreffend Einführung der obligatorischen Krankenversicherung und Errichtung einer öffentlichen gemeinsamen Krankenkasse wird die Genehmigung erteilt.

138 Dem Kanton Schaffhausen wird zuhanden der Entwässerungsgenossenschaft Bibertal-Ramsen an die zu Fr. 27,000 veranschlagten Kosten der Drainage einer Fläche von 21 ha im Bibertal, Gemeinde Ramsen, unter der Voraussetzung eines kantonalen Beitrages von 15°/o und eines Beitrages der Einwohnergemeinde Ramsen von 10 °/o, ein Bundesbeitrag von 22 °/o, im Maximum Fr. 5940, zugesichert.

"Wahlen.

(Vom 15. Januar 1918.)

Volkswirtschaftsdepartement.

Abteilung Landwirtschaft.

Schweizerische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

Vorstand der chemischen Abteilung: Dr. Widmer, Albert, von Gränichen, zurzeit Adjunkt des Kantonschemikers von Solothurn.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kreisschreiben des

schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements an die Kantonsregierungcn betreffend die Vermehrung der Lebensmittelproduktion.

(Tom 16. Januar 1918.)

Hochgeachtete Herren !

Sie erhalten beigelegt den Bundesratsbeschluss vom 15. Januar 1918 betreffend die Vermehrung der Lebensmittelproduktion, der den Bundesratsbeschluss vom 16. Februar 1917 betreffend die Hebung der landwirtschaftlichen Produktion ersetzt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1918

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04

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23.01.1918

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136-138

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